Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung 10. Sitzung

10. Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung, 9. Februar 2017

Zur Tagesordnung
Die Fraktion B90/Grüne beantragt, Tagesordnungspunkt 3. Übersicht über barrierefreie Angebote der Stadt Kassel wegen Beratungsbedarfs seiner Fraktion von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.


1. Satzung zur Änderung der Satzung über Abscheideranlagen im Gebiet der Stadt Kassel vom 9. Dezember 2002

(Erste Änderung), Vorlage des Magistrats – 101.18.428 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über Abscheideranlagen im Gebiet der Stadt Kassel vom 9. Dezember 2002 (Erste Änderung) in der aus der Anlage 1 zu dieser Vorlage

ersichtlichen Fassung.“

einstimmig bei Enthaltung der AfD und der Kasseler Linken

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2. Extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen/illegale Straßenrennen

Anfrage der SPD-Fraktion – 101.18.422 –

Schriftliche Antwort des Magistrats mit OCR gescannt (Ordnungsamt)
1. Welche Kenntnis hat der Magistrat von illegalen Straßenrennen in Kassel?
Die Anfrage wurde bereits inhaltsgleich für die Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 12. September 2016 (Frage Nr. 102.18.51) gestellt und wie folgt beantwortet: „Aufgrund der Auswertung der Beschwerdelage aus der Stadtbevölkerung sowie aufgrund eigener Erkenntnisse ist dem Ordnungsamt bekannt, dass Bereiche der Örtlichkeiten Neue Fahrt, Königstor, Kohlenstraße, Friedrich-Ebert-Straße und Fünffensterstraße überwiegend am Wochenende und dann in den späten Nacht- bzw. frühen Morgenstunden punktuell für illegale Autorennen genutzt werden. Das Ordnungsamt führt an diesen Örtlichkeiten mobile Geschwindigkeitsmessungen durch. Allerdings wird über soziale Netzwerke regelmäßig sehr effektiv vor diesen Messungen gewarnt, so dass mobile Geschwindigkeitskontrollen nicht zu der gewünschten Disziplinierung der Verkehrsteilnehmer führen und sehr schnell ins Leere laufen. Präventiv werden potentielle Störer regelmäßig von Ordnungspolizeibeamtinnen und-beamten im Rahmen von Streifengängen angesprochen und auf die Einhaltung der Regelungen der Straßenverkehrsordnung hingewiesen.g Derzeit liegen dem Ordnungsamt keine Beschwerden Oder Hinweise über illegale Straßenrennen vor, womöglich aufgrund der aktuellen Wetterlage.

2. Welche Kenntnis hat der Magistrat von maskuliner Selbstdarstellung (sogenanntes „Posen“) per Raserei auf Motorrädern Oder im Auto von Einzelnen in Kassel?
Dem Ordnungsamt ist bekannt, dass in Bereichen des Stadtgebietes, in dem Sich in den päten Abendstunden vermehrt junge Leute treffen (MC-Donald in der Neuen Fahrt, riedrich-Ebert-Straße) junge und vorwiegend männliche Personen in Fahrzeugen die rtlichkeit passieren und durch vermehrtes Gas geben versuchen, auf Sich aufmerksam u machen. Hier handelt es Sich nach den hier vorliegenden Erkenntnissen um Einzelfälle. as sogenannte „Posen“ auf Motorrädern ist hier nicht bekannt bzw. wurde nicht ngezeigt.

3. Lassen Sich dabei Schwerpunkte erkennen? Gibt es bereits bekannte Gruppierungen, feste Strukturen?
Die örtlichen Schwerpunkte wurden bei Frage 2 beantwortet. Feste Strukturen sind dem rdnungsamt nicht bekannt bzw. wurden hier nicht angezeigt; über Gruppierungen liegen benfalls keine Erkenntnisse vor.

4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat ergriffen oder/und Wird der Magistrat ergreifen, um extreme Geschwindigkeitsübertretungen in Gemeinschaft Oder durch Einzelne zu unterbinden?
Sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt führen im Stadtgebiet an unterschiedlichen tellen und zu verschiedenen Uhrzeiten mobile Geschwindigkeitskontrollen durch. 1m ahmen dieser Kontrollen werden auch die Örtlichkeiten berücksichtigt, von denen ufgrund von eigenen Feststellungen der Ordnungspolizeibeamtinnen und -beamten owie von Hinweisen aus den Reihen der Bevölkerung bekannt ist, dass es vermehrt zu eschwindigkeitsüberschreitungen Oder zu Lärmbelästigungen durch vermehrtes Gas eben kommt. Außerdem finden weiterhin präventive Gespräche mit potentiellen Störern tatt. Der gute und enge Austausch mit der örtlichen Polizei soll zu diesem Thema weiter ortgesetzt und ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang werden auch gemeinsame ktionen von Polizei und Ordnungsamt geplant und ausgeführt. 1m Stadtgebiet werden ußerdem Messgeräte eingesetzt, die am ausgewählten Standort für längere Zeit nstalliert werden. Dadurch Wird es möglich, Daten darüber zu erhalten, zu welchen Zeiten eschwindigkeitsüberschreitungen in besonderem Maß vorkommen. Aufgrund dieser tatistischen Daten können dann gezielt zu den identifizierten Zeiten mobile eschwindigkeitsmessungen veranlasst werden. Ergänzend Wird aber darauf ingewiesen, dass die Überwachung des Straßenverkehrs und damit auch das Vorgehen ei festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters als örtliche Ordnungsbehörde (5 1 S. 1 Nr. 5 HSOG-DVO in Verbindung mit 5 85 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HSOG) fällt

5. Wie bewertet der Magistrat den bisherigen Sanktionsrahmen gegen solche Störungen von Sicherheit und Ordnung?
Der Sanktionsrahmen für Geschwindigkeitsüberschreitungen ist durch Bundesgesetz orgegeben und in einem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog konkretisiert. Innerorts ird beim Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit von bis zu 20km/h ein erwarngeld fällig, das € liegt. Ab einer Überschreitung der zulässigen öchstgeschwindigkeit zwischen 15,–€ und 35,– innerorts um 21 km/h und mehr Wird ein ußgeld zwischen 80,– € und maximal 680,– € fällig. Zusätzlich werden Punkte im ahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen. Ab einer berschreitung von 31 km/h Wird außerdem ein Fahrverbot von mindestens einem und öchstens drei Monaten verhängt. Dieser detaillierte und bundesweit geltende anktionsrahmen bietet differenzierte Möglichkeiten, um Geschwindigkeitsverstöße ituationsgerecht mit Bußgeldern sowie ggf. mit Punkten und mit einem Fahrverbot über ehrere Monate zu ahnden.

6. Unterstützt der Magistrat Bestrebungen, solche extremen Geschwindigkeitsübertretungen nicht nur nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht Oder nach 5 315 c StGB zu verfolgen, sondern wegen Tötungsdelikten.
Kommt es aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Tod eines Menschen, esteht schon jetzt die Möglichkeit, die Tat wegen fahrlässiger Tötung nach 5 222 trafgesetzbuch (StGB) zu verfolgen. Die fahrlässige Verursachung des Todes eines enschen Wird mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahre Oder mit Geldstrafe bestraft. Unabhängig on dieser bereits jetzt bestehenden Möglichkeit, gibt es eine Bundesratsinitiative, fur die eilnahme an illegalen Autorennen einen eigenen Straftatbestand zu schaffen. Diese niatiative sieht für die verbotene Teilnahme an illegalen Autorennen eine Höchststrafe von wei Jahren Freiheitsstrafe vor. Werden Unbeteiligte Oder bedeutende Sachen gefährdet, oll die Höchststrafe bei fünf Jahren liegen. Verursacht der Täter den Tod eines anderen enschen, eine schwere Gesundheitsschädigung Oder eine Gesundheitsschädigung iner großen Zahl von Menschen, soll eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren verhängt erden können. Alleine aufgrund der abschreckenden Wirkung ist die Einführung eines igenständigen Straftatbestandes im Zusammenhang mit der Teilnahme an illegalen utorennen zu begrüßen.

7. Ist der Magistrat bereit, jährlich einen Bericht über Verkehrssicherheit und Gefährdung der Sicherheit und Ordnung im Verkehr vorzulegen? Darin enthalten sollten auch die monatlichen Übersichten der Verkehrsbehörde bezogen auf das gesamte Stadtgebiet in Bezug auf GS-Messungen, Übertretungen, Verwarnungs-und Bußgelder und ggf. Strafanzeigen sein. Die Erkenntnisse der Landespolizei sollten in den Bericht einbezogen werden.
Im Ordnungsamt werden statistische Daten über Geschwindigkeitsmessungen erhoben und den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt. Es ist darüberhinaus möglich, generell statistische Daten über Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs in einem Jahresbericht zusammenzufassen. Allerdings besteht keine Zugriffsmöglichkeit auf statistische Daten und Auswertungen der Polizei.

8. Wie bewertet der Magistrat die Sicherheit und Ordnung im Kasseler Verkehr im Allgemeinen, sowie die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Kassel, insbesondere in Bezug auf den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, hier besonders von Kindern und Älteren?
Die Verkehrssicherheit und insbesondere auch der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer hat bei allen Maßnahmen der Überwachung des ruhenden und insbesondere auch die fließenden Verkehrs (Geschwindigkeitskontrollen) eine zentrale Bedeutung. Aus diesem Grund werden immer wieder Schwerpunktkontrollen z.B. vor Schulen und Kindergärten durchgeführt. Bei diesen Aktionen arbeiten die städitischen Ordnungspolzeibeamtinnen und – beamte eng mit der Polizei zusammen. Für die Verkehrssicherheit im Allgemeinen haben die koninuierlich steigende Anzahl von Kraftfahrzeugen sowie die von überhöhter Geschwindigkeit ausgehenden Gefahren fur alle Verkehrsteilnehmerinnnen und Verkehrsteilnehmer eine zentrale Bedeutung. Die steigende Anzahl von Kraftfahrzeugen kann durch Maßnahmen der Verkehrskontrolle nicht beeinflusst werden. Für die von überhöhter Geschwindigkeit ausgehenden Gefahren ist der Einsatz mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen erforderlich, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu beeinflussen. Stationäre Geschwindigkeitsmessung dient dazu, Gefahren durch überhöhte Geschwindigkeit an Unfallschwerpunkten und in besonders schützenswerten Bereichen dauerhaft zu begegnen. Ergänzend dazu Wird durch mobile Geschwindigkeitsmessung die Entdeckungswahrscheinlichkeit von Geschwindigkeitsverstößen durch Messung zu verschiedenen Zeiten an unterschiedlichen Orten erhöht. Beide Formen der Geschwindigkeitskontrollen motivieren Verkehrsteilnehmerinnnen und – teilnehmer zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten, das Sich positiv auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Ein weiteres effektives Mittel zur Steigerung der Verkehrssicherheit ist die Überwachung von Rotlichtverstößen. In diesem Bereich besteht im Stadtgebiet noch Handlungsbedarf.

9. Wie bewertet der Magistrat allgemein den Sanktionsrahmen gegen Geschwindigkeitsübertretungen?
Hier Wird auf die Antworten zu den Fragen 5) und 6) verwiesen. Der Sanktionsrahmen ist urch Bundesgesetz vorgegeben und in einem bundesweit geltenden einheitlichen atbestandskatalog konkretisiert. Diese Regelungen sind verpflichtend anzuwenden.

10. Welche Kenntnis hat der Magistrat von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Sanktionierungen von Übertretungen im europäischen Ausland, insbesondere im deutschsprachigen Ausland?
Es liegen keine Erkenntnisse vor, die über die in allgemein zugänglichen Quellen abrufbaren Informationen hinausgehen.

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3. Übersicht über barrierefreie Angebote der Stadt Kassel, Antrag der Fraktion B90/Grüne – 101.18.427 –
Abgesetzt


4. Koranverteilung in Kassel

Anfrage der AfD-Fraktion – 101.18.436 –

Schriftliche Antwort des Magistrats mit OCR gescannt (Ordnungsamt)

Wir fragen den Magistrat:
1. Wie oft wurden in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 eine Koranverteilung und wie oft eine „Lies!“-Aktion im Stadtgebiet angemeldet?

2011: 15
2012: 20
2013: 30
2014: 40
2015: 15
2016: 4
Das Ordnungsamt geht davon aus, dass es sich bei allen Koranverteilungen um solche im Rahmen von „LlES!“-Aktionen gehandelt hat.

2. Für welche Standorte wurden die Genehmigungen erteilt?

In der überwiegenden Zahl der Verteilaktionen war der Standort die Untere Königsstraße vor der dortigen „Tchibo“-Filiale. Nur in Fällen, in denen dieser Standort anderweitig belegt war, wurde auf die Nord- und Südseite des Königsplatzes ausgewichen.

3. Wer meldete die genannten Veranstaltungen an?

Die Koranverteilungen wurden immer von Privatpersonen angemeldet. Aus Datenschutzgründen werden die Namen dieser Personen nicht übermittelt.

4. Wie oft und aus welchen Gründen wurden die Genehmigungen versagt?

In den abgefragten Jahren wurden keine Koranverteilungen untersagt. Seit dem Verbot der Koran-Verteilaktion „Lies!“, das der Bundesinnenminister am 15.11.2016 erlassen hat, wurden keine Genehmigungen beantragt. Ergänzend Wird darauf hingewiesen, dass bei allen angemeldeten Koran-Verteilaktionen immer die Polizei und der Staatsschutz durch die Stadt Kassel informiert wurden. Die Verteilaktionen wurden jeweils polizeilich überwacht.

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5. Fachbereich Sicherheit und Ordnung in der Stadt Kassel,

Anfrage der AfD-Fraktion – 101.18.440 –

Schriftliche Antwort des Magistrats mit OCR gescannt (Ordnungsamt)
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viele Polizeibeamte gibt es in der Stadt Kassel?
2. Wie viele sind davon im Außendienst?
3. Wie viele Einsatzfahrzeuge der Polizei gibt es in der Stadt Kassel?

Fragen 1 bis 3 können vom Magistrat nicht beantwortet werden. Die Personalplanung sowie der Einsatz erforderlicher Sachmittel ist ausschließliche Angelegenheit der Landesverwaltung.

4. Wie viele ehren- und hauptamtliche Feuerwehrleute gibt es in der Stadt Kassel?
5. Wie viele Einsatzfahrzeuge der ehren- und hauptamtlichen Feuerwehr gibt es in der Stadt Kassel?

Die Anfrage wurde an die Feuerwehr (Amt — 37 -) weitergeleitet. Eine Antwort liegt nicht vor.

6. Wie viele Mitarbeiter gibt es im Kasseler Ordnungsamt?

Im Ordnungsamt der Stadt Kassel sind aktuell insgesamt 104 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

7. Wie viele sind davon im Außendienst?

Es gibt im Ordnungsamt der Stadt Kassel Aufgaben, die überwiegend im Außendienst erledigt werden. Zu den betroffenen Bereichen zählen der Gewerbeaußendienst, die Verkehrsüberwachung sowie der Kommunale Vollzugsdienst. Für diese Außendienstaufgaben werden insgesamt 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Im Bereich der Ordnungs- und Aufsichtsangelegenheiten sowie Verwaltung sind 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegend im Innendienst beschäftigt. Im Einzelfall und bei bestimmten Sachverhalten sind diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber ebenfalls im Außendienst tätig. Zu diesen Außendiensttätigkeiten gehören z. B. Waffenaufbewahrungskontrollen, Gewerbeüberwachung, Gaststättenkontrollen etc.

8. Wie viele Mitarbeiter gibt es in der kommunalen Ordnungspolizei?
9. Wie viele sind davon im Außendienst?

Die Stadt Kassel setzt im Sachgebiet „Kommunaler Vollzugsdienst“ 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Hiervon sind 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Ordnungspolizistinnen und -polizisten im Außendienst tätig.

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