Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung, 21.Sitzung

Notizen aus dem Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung, 05.09.18, 21. Sitzung (ohne Gewähr)

1. Kommunales lnvestitionsprogramm Il / „KIP macht Schule“ (KIP II) des Bundes
und des Landes Hessen;
Magistratsvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der beigefügten „Projektliste KIP Il Stadt Kassel“ für das Kommunale lnvestitionsprogramm Il (KIP || / „KIP macht Schule“) des Bundes und des Landes Hessen mit einem Gesamtvolumen von ca. 32,5 Mio. € inklusive der Nachrückerprojekte wird zugestimmt.

2. Der Magistrat wird ermächtigt, die sich aus der genauen Formulierung der Programmvorgaben ergebenden Änderungen einzuarbeiten und ggf. im Programmvollzug notwendig werdende Mittelverschiebungen zwischen einzelnen Projekten oder Projektstreichungen vorzunehmen.“

Begründung: Aus dem sog. Kommunalinvestitionsprogramm Il (KIP ll) / „KIP macht Schule“ stehen der Stadt Kassel Investitionsmittel in Höhe von insgesamt ca. 31,2 Mio € zur Verfügung. Dieses Gesamtvolumen gliedert sich in ca. 23,4 Mio € Bundesmittel und ca. 7,8 Mio € als kommunaler Eigenanteil (Komplementärfinanzierung) und unterliegt den Förderbedingungen des Programms. Die Stadt Kassel erhält im Rahmen des KIP Il ausschließlich Bundesmittel, flankierende Landesmittel fließen der Stadt Kassel — im Unterschied zum KIP I — nicht zu.

Die in der als Anlage beigefügten „Projektliste KIP Il Stadt Kassel“ benannten Projekte sind auf den im Programm des Bundes formulierten Förderbereich abgestimmt. Der Förderbereich ergibt sich aus 5 12 Kommuna|investitionsförderungsgesetz des Bundes. In der Verwaltungsvereinbarung nach 5 16 Kommuna|investitionsförderungsgesetz des Bundes zwischen dem Bund und den Ländern werden Einzelheiten zur Durchführung des Programms geregelt und auch der Förderbereich konkretisiert, unter anderem:

  • Die Erweiterung von Schulgebäuden ist nur förderfähig, soweit sie der Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen an bestehenden Schulstandorten dient (2. B. Anbau eines Fachraums, einer Mensa) und nicht zu einer wesentlichen kapazitätsmäßigen Aufstockung führt. Neubauten und großflächige kapazitätsmäßige Erweiterungen sind somit nicht förderfähig.
  • Die für die Funktionsfähigkeit des Gebäudes erforderliche Ausstattung ist nur förderfähig, soweit sie mit dem Gebäude als solches fest verbunden bzw. nicht beweglich ist. Nicht dem Förderzweck entsprechen somit insbesondere die Anschaffung digitaler Geräte, Mobiliar und sonstige bewegliche Ausstattungsgegenstände.
  • Bauliche Investitionen für Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern (z. B. Horte) sind förderfähig, wenn diese der Schule zugeordnet werden können.

Nicht förderfähige Projektkosten (z. B. für bewegliche Ausstattung) müssen aus städtischen Eigenmitteln zusätzlich zur 0. g. Komplementärfinanzierung finanziert werden. Entsprechende Mittel werden für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 angemeldet. Erläuterung zum Projekt Valentin-Traudt-Schule: Im Rahmen des „KIP I“ wurden Projekte an der Valentin-Traudt-Schule und der Schule am Heideweg angemeldet. An beiden Schulen ergibt sich nach der kürzlich erfolgten Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes ein höherer Investitionsbedarf, als zum Zeitpunkt der Aufstellung der Projektliste zum „KIP I“ bekannt war.

Da der Investitionsbedarf an der Valentin-Traudt-Schule im Förderbereich des „KIP || / KIP macht Schule“ abbildbar ist, wird dieses Gesamtprojekt hierfür vorgesehen. Die hierdurch im Rahmen der „KIP I“ freiwerdenden Mittel reichen zur Deckung des Investitionsbedarfs der Schule am Heideweg aus. Dieses kann hiermit als Gesamtprojekt im Rahmen des „KIP I“ durchgeführt werden.

Im Rahmen der Projektliste KIP II ist ein großer Teil der Mittel für Fachraum- sanierungen vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Förderbedingungen einerseits und der gebäudetechnischen Rahmenbedingungen andererseits konnte eine Größenordnung von 50 Fachräumen identifiziert werden, die für „KIP || / KIP macht Schule“ in Frage kommen. Im Rahmen der ca. 8 Mio. € lassen sich ca.10-15 Fachräume sanieren. Bei der Auswahl der Schulen wurden Berufsschulen mit besonderer Priorität berücksichtigt. Eine genauere Einschätzung über die Zahl der im Rahmen der Mittel zu sanierenden Fachräume, ist erst nach Einstieg in die Planung und ersten qualifizierten Kostenschätzungen möglich.

Erklärtes Ziel ist es durch Synergien die Anzahl der Räume insgesamt zu reduzieren. Das kann einerseits durch multifunktional nutzbare Räume und andererseits durch Kooperationen verschiedener Schulen beispielsweise durch Bildung von übergreifenden Fachraumzentren erreicht werden.

Ausschlussfrist für die Anmeldung von Projekten ist der 31. Dezember 2018. Bis dahin soll das Programmkontingent vollständig belegt sein. Diese Anmeldefrist gilt auch für mögliche Nachrückerprojekte. Die Anmeldung von Nachrückerprojekten ist für den Fall relevant, dass sich bei angemeldeten Projekten z. B. die Kosten verringern oder nicht belegte Kontingente auf andere Kommunen umverteilt werden. Mittelverschiebungen zwischen einzelnen Projekten sind innerhalb des Bundesprogramms grundsätzlich möglich.
Der Magistrat hat die Vorlage in seiner Sitzung am 27. August 2018 beschlossen. Christian Geselle Oberbürgermeister

[Einklappen]
Projektliste KIP Il Stadt Kassel

Nr. Schule Schul-Form Maßnahme Projektkosten ca. €
1 Valentin-Traudt-Schule MI -Ersatzräume für die entfallenden Holzbauprovisorien
-Neubau für ein zusätzliches Raumangebot für Differenzierung und Ganztagsbetreuung
-Neubau einer Mensa Primarstufe mit 180 Plätzen
-Reorganisation der gesamten Schule auf die unterschiedlichen Gebäude der Liegenschaft, dazu Umbaumaßnahmen im Bestand
-Sanierung und Ergänzung der Fachräume
8.150.000
2 Ernst-Leinius-Schule GS -Abbruch eines sanierungsunfähigen Schulgebäudes
-Ersatzräume für das abgängige Gebäude und das entfallende Holzbauprovisorium
-Neubau für ein zusätzliches Raumangebot für Differenzierung und Ganztagsbetreuung
-Reorganisation der Schule auf die unterschiedlichen Gebäude der Liegenschaft, dazu Umbaumaßnahmen im Bestand
-Mensaerweiterung ca. € 300.000,–nicht in KIP II förderfähig muss über Haushalt finanziert werden
7.200.000
3 WilheIm-Lückert-Schule GS -Ausbau zum Ganztagsstandort für die Förderschule und eine 2—zügige Grundschule
-Umbau Fachraumtrakt zur Mensa
-Umbaumaßnahmen im Bestand
1.400.000
4 Schule Jungfernkopf GS -Errichtung einer Einfeldturnhalle
-Umbau des ehemaligen Gymnastikraums zur Mensa
-Umbau des derzeitigen Bürgerhauses zu Betreuungsräumen
-finanzielle Beteiligung Landkreis Kassel voraussichtlich 1.2 Mio Euro bei Gesamtprojektkosten von 2.900.000 €
Anteil Stadt Kassel 1.700.000
5 Schule Unterneustadt 1 GS -Errichtung eines zweiten baulichen Rettungswegs
-Umbau Dachgeschoss als zusätzliches Raumangebot für Differenzierung und Ganztag
-Umbau der ehemaligen Werkstadt „Elwe“ zur Mensa im Erdgeschoss und Gymnastikraum im Obergeschoss
1.425.000
6 Auefeldschule GS – Neubau für ein zusätzliches Raumangebot für Differenzierung und Ganztagsbetreuung
– Neubau einer Mensa mit 135 Plätzen
– Reorganisation der gesamten Schule auf die unterschiedlichen Gebäude der Liegenschaft, dazu Umbaumaßnahmen im Bestand
4.500.000
7 Fachräume verschiedene Standorte
Heinrich-Schütz-SchuleValentin-Traudt-SchuleFriedrich-List-Schule
KGS

MI

BS

Sanierung von 12 Fachräumen in einem ersten Abschnitt (siehe unten) Sanierung weiterer Räume nach Kenntnis über die Kosten aller KIP—Projekte
2 * Arbeitslehre
1 * Holzwerkstatt
Mit der Umsetzung kann die Sanierung der Schule abgeschlossen werden.2 Fachräume (Physik und Chemie) Zusammen mit den KIP—Mitteln für den Ausbau des Ganztags könnte die Sanierung der Schule abgeschlossen werden.7 Räume (Fachräume und Sammlungen Physik, Chemie und Biologie) Die Nawi-Räume sollen einen modernen Unterricht in der Oberstufe ermöglichen.. Dabei sind Raumeinteilungen und Raumausstattungen neu zu denken (mehr Flexibilität, neue Unterrichtskonzepte …)
7.989.791
8 KIP Il – Maßnahmen private Schule nach derzeitigem Kenntnisstand Georg-Büchner-Schule
Jean-PauI-Schule
76500
58709
Summe KIP II 32.500.000
Nachrückergroiekte:
Nr. Schule Schul-Form Maßnahme Projektkosten ca. €
9 Nachrückerprojekt: Schule Harleshausen GS – zusätzliches Raumangebot für Differenzierung und Ganztagsbetreuung
– Neubau einer Mensa mit 120 Plätzen
4.200.000
10 Jacob—Grimm—Schule OG Die Nawi-Räume sollen einen modernen Unterricht in der Oberstufe ermöglichen.. Dabei sind Raumeinteilungen und Raumausstattungen neu zu denken (mehr Flexibilität, neue Unterrichtskonzepte …)
11 CarI—Schomburg KGS 6 Räume (Fachräume und Sammlungen Physik, Chemie und Biologie) Die Schule ist weitgehend in einem guten Zustand. Ausnahme sind die NAWI— Räume, die saniert und neu ausgestattet werden müssen.

[Einklappen]

Zustimmung:SPD, B90/Grüne, AfD
Ablehnung:CDU, Kasseler Linke, FDP+Freie Wähler+Piraten

2. Qualitätsstandards für die Durchführung von inklusivem Unterricht

Antrag der CDU-Fraktion 101.18.981

  • Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass ab dem Schuljahr 2019/2020 alle Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien in Kassel offenlegen, welche verbindlichen Qualitätsstandards sie bei der Durchführung von inklusivem Unterricht zugrunde legen

Zustimmung:CDU, FDP+Freie Wähler+Piraten
Ablehnung:SPD, B90/Grüne, AfD, Kasseler Linke


3. Sonderpädagogischer Förderbedarf

Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.982

Schriftliche Antwort vom Magistrat (mit OCR gescannt)

  • Frage 1: Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf gibt es aktuell in Kassel?
    Frage 2: Wieviel davon besuchen eine Regelschule?

Die Frage nach Schülerzahlen im Zusammenhang mit der inklusiven Beschulung und der damit verbundene Wunsch nach einer Messbarkeit des „Erfolges” ist nachvollziehbar. Die reinen Zahlen vermitteln den Eindruck, dass diese quantitativen Antworten auch tatsächlich gegeben werden können. Tatsächlich wird eine Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs jedoch nur notwendig, wenn die Beschulung in einer Förderschule vorgesehen oder wenn besondere Hilfen (z. B. besondere Ausstattung, Assistenz u. ä.) benötigt werden. Viel Wert wird auf die sogenannten präventiven Maßnahmen gelegt, die – rechtzeitig und umfassend angelegt – die Notwendigkeit des sonderpädagogischen Förderbedarfs und damit diese Form der „Etikettierung” minimieren. Dies gilt besonders für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Deshalb spiegeln die folgenden „reinen” Zahlen nur einen Teil der Umsetzung der inklusiven Bildung.

2014/15 2016/17 Bemerkungen
Sus in Förderschulen 944 839 In 2016/17 davon 12 SuS in Kooperationsklassen
SuS im IB 200 266
Summe 1144 1105
Vorbeugende päd.Maßnahme 1778 2381
Stellen über rBFZ 45,8 63,5

*Die Zahlen für das Schuljahr 2017/18 sind vom HKM noch nicht freigegeben.

  • Frage 3: Welche dieser Regelschulen verfügen über eine ausreichende Versorgung mit sonderpädagogischen Lehrkräften, ein sonderpädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung sowie barrierefreie Gebäude und ein ausreichendes Raumangebot?
    Frage 4: Welche Regelschulen verfügen nicht über diese Versorgung?

Die Fragen nach „ausreichenden” Ressourcen sind nicht eindeutig zu beantworten. Es gibt bis heute keine Standards, die eine „ausreichende Ressourcenausstattung” für die inklusive Bildung beschreiben. Unterschiedliche gesellschaftliche Gruppierungen fordern eine unterschiedlich hohe Ausstattung an Förderschullehrkräften und Sozialpädagogen in den Regelschulen, um den Herausforderungen der Heterogenität gerecht werden zu können. Gleiches gilt für die räumliche und sächliche Ausstattung. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Erhöhung der Ressourcen notwendig ist, dass mehr Personal und mehr Raum allein aber nicht helfen. Schul- und Unterrichtsentwicklung müssen im Sinne der Inklusion umgebaut und an die veränderten Bedingungen angepasst werden. Daran arbeiten alle Kasseler Schulen intensiv.

Die räumlichen Rahmenbedingungen für Inklusion in Schule müssen vom Schulträger geschaffen werden. Wir planen schrittweise bedarfsgerechte Schulgebäude und Außenflächen bereitzustellen und dabei auch notwendige, durch die pädagogisch konzeptionelle Entwicklung an inklusiven Ganztagsschulen bedingte Veränderungen zu berücksichtigen ( z. B. Barrierefreiheit; Räume für Differenzierungsmaßnahmen, für Beratung, für Ruhe und Rückzug, moderne Medienausstattung, Gestaltung der Aufenthaltsräume und Schulhöfe u. v. m.). Im Zuge der Umsetzung der inklusiven Beschulung wurden in den letzten Jahren und werden in den kommenden Jahren bedarfsorientiert an verschiedenen Schulstandorten in der Stadt Kassel bauliche Anpassungen (im Rahmen von Sanierungen oder als bauliche Einzelmaßnahme) vorgenommen.

In Kassel arbeiten alle allgemeinen Schulen ( alle Schulen außer Förderschulen) inklusiv. Nach Aussage des staatlichen Schulamtes sind alle Schulen mit ausreichend Ressourcen für die unterschiedlichsten Bedarfe ausgestattet. Eine mittelgroße Gesamtschule hat bei rund 1000 Lehrerstunden für den Grundunterrichtsbedarf eine zusätzliche Zuweisung von rund 500 Stunden (+ 50 %) für u. a. Inklusion, Sozialindex, Sprachförderung, Sozialarbeit, Ganztag). An einzelnen, besonders belasteten Standorten ist die zusätzliche Zuweisung noch höher.

Die Ressourcen für den sonderpädagogischen Förderbedarf werden über das BFZ (zukünftig im Rahmen der inklusiven Schulbündnisse in Verteilerkonferenz/en) an die allgemeinen Schulen verteilt. Hierfür gibt es einen Verteilungsschlüssel in Hessen, der vor Ort nach den besonderen Bedingungen der einzelnen Schulstandorte variieren kann. In Kassel wurden im vergangenen Jahr rund 63 Stellen (über 100 MA) an den allgemeinen Schulen eingesetzt.

  • Frage 5: Gibt es eine besondere Vorgabe für Gymnasien, wonach nur noch solche Inklusionsschülerinnen und schüler aufgenommen werden dürfen, die eine Chance haben das Abitur zu schaffen?

Eine Vorgabe in dieser Form gibt es nicht. Die Eltern wählen nach der 4. Klasse einen Bildungsgang und wünschen eine Schule (Erstwunsch und Zweitwunsch und ggf. Drittwunsch). Die Aufnahme in eine Schule richtet sich nach den Bestimmungen des § 70 HSchG
Zugehörigkeit des Wohnortes zum Schulträgerbezirk
Wunsch nach einer bestimmten Sprachenfolge oder einem vom Kultusministerium bestätigten besonderen Schwerpunkt
Wohn – und Verkehrsverhältnisse zur gewünschten Schule
besondere soziale Umstände
und nicht nach Leistung (Noten) oder einem (nicht) vorliegenden Förderbedarf.


4. Straftaten in allgemeinbildenden Schulen

Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.984

Wir fragen den Magistrat:
1.Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über Straftaten an allgemeinbildenden Schulen in Schulgebäuden, auf dem Schulhof und auf dem Schulweg?
2. Welche Übergriffe auf Lehrerinnen und Lehrer durch prügelnde, wild um sich schlagende, tretende oder kratzende Schülerinnen und Schüler wurden dem Schulträger oder dem Staatlichen Schulamt im Schuljahr 2017/2018 gemeldet?
3. Welche Handlungsstrategien werden dagegen entwickelt?
4. Gab es Fälle von gefährlichen oder schweren Körperverletzungen an Kasseler Schulen in den letzten drei Schuljahren?
5. Welche Erkenntnisse gibt es über elterliche Übergriffe auf Lehrerinnen und Lehrer aufgrund von ungerecht empfundenen Noten oder Strafmaßnahmen gegen ihre Schützlinge?
6. Wie hoch ist die Quote des Nichterscheinens im Unterricht an den allgemeinbildenden Schulen in Kassel?

 Die Schuldezernentin beantwortet die Frage, sie liegt leider nicht schriftlich vor.