Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport, 16.Sitzung

Notizen aus dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport. 16. öffentlichen Sitzung, 25. Oktober 2018 (ohne Gewähr)

Tagesordnung:

1. Trinkwasserschutz

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1008 –

Wir fragen den Magistrat:

Bürgermeisterin Friedrich erläutert zunächst, dass die Zuständigkeit beim Gesundheitsamt und bei KasselWASSER liegt.

1. Welche Ursache führte zur Verunreinigung des Trinkwassers?

Bei einer Beprobungsstelle in der FrankfurterStraße seien mikrobiolosche Auffälligkeiten festgestellt worden. Es seien 5 coliforme Keime und 1 Ecoli gefunden worden, man habe Auffälligkeit sofort gemeldet. Bei Untersuchung des Hochbehälters habe man allerdings keine Auffälligkeiten festgestellt, aber dennoch wie die Auflagen es verlangen, vorsorglich gewarnt. Da alle Nachuntersuchungen einwandfrei waren, habe man das Abkochgebot schnell wieder aufheben können, die konkrete Ursache habe man nicht feststellen können.

2. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden unternommen, um zukünftig eine Verunreinigung zu verhindern?

Gänzlich verhindern könne man sowas nicht, aber es käme selten vor. Man müsse es sofort dem Gesundheitsamt melden. Verursacht werde die Veruneinigung z. B. durch fäkale Einträge an Quellen, Rohrbrüche oder besondere Wetterlagen, wie Starkregen.
Regelmäßige und engmaschige Kontrollen (täglich) würden durchgeführt um bei Verunreinigungen schnell reagieren zu können.

3. Wie bewertet der Magistrat die Wahrscheinlichkeit einer künftigen Verunreinigung?

Verunreinigungen könnten bei Havarien, Rohrbrüchen und Unachtsamkeiten bei der Beprobung oder illegalen Regenwasseranlagen entstehen. Man habe strenge Hygienemaßnahmen, ab 20m neuem Rohr. Taglich werde analysiert. Regelwerke würden durch externe Zertifizierung kontrolliert.

4. Sind dem Magistrat Fälle bekannt, bei denen der Konsum von verunreinigtem Trinkwasser zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führte?

nein

Eine schriftliche Antwort kommt mit der Niederschrift.

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2. Mittendrin! Teilhabecard Kassel

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst  – 101.18.1025 – vom 7. August 2018

Antwort des Magistrats:

Mittendrin! Teilhabecard Kassel

Im Juni 2018 startete nach einiger Vorbereitungszeit die Mittendrin!-Teilhabecard. Mit ihr ist ein niedrigschwelliger Berechtigungsnachweis für Ermäßigungen in Einrichtungen des kulturellen, sportlichen sowie des Bildungsbereichs etabliert worden. Mit dieser Anfrage bitten wir den Magistrat, dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport das neue Angebot nach einmal detailliert vorzustellen und hierbei insbesondere auf die nachfolgenden Fragen einzugehen:

1. Wie viele Menschen sind berechtigt, eine Mittendrin!-Teilhabecard zu beantragen? Wie viele hiervon haben zum jetzigen Zeitpunkt bereits einen Antrag gestellt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Berechtigungsgruppen)

Antwort:
Es könnten insgesamt rd. 26.000 Personen in der Stadt Kassel eine Mittendrin! -Teilhabecard beantragen (Erwachsene und Jugendliche ab Vollendung des 15. Lebensjahres).
Aktuell haben 242 Personen (Stand: 1.0ktober 2018) eine Teilhabecard erhalten:

– 117 SGB-II-Bezieher/innen 4
– 101 SGB-XII-Bezieher/innen
– 22 Empfänger/innen von Wohngeld
– 2 Empfänger/innen von Leistungen nach dem AsyibLG .

Schüler, Studenten und Schwerbehinderte erhalten die Ermäßigungen i. d. R. gegen Vorlage ihres Schüler-‚ Studenten- oder Schwerbehindertenausweises und benötigen deshalb keine mittendrin! Teilhabecard Kassel.

2. Wie wird das Angebot derzeit vermarktet, um eine möglichst hohe Teilhabe zu erreichen? Gibt es Überlegungen für weitere Formen der Bewerbung?

Antwort:
Die Einführung der Teilhabecard wurde in den örtlichen Printmedien (HNA, Extra-Tipp) im Juni bekannt gemacht, die Internetseite der Stadt Kassel informierte mehrere Wochen auf der Startseite über die Teilhabecard. In den Wartebereichen von Sozialamt und Jobcenter Stadt Kassel hängen Plakate aus, auf denen die Teilhabecard vorgestellt wird. Über die darauf angegebene Internetadresse bzw. den QR-Code kann man das Antragsverfahren anstoßen bzw. sich darüber informieren. Es ist geplant, im Herbst 2018 weitere Plakate in Treffpunkten und Institutionen, z.B. Stadtteiltreffs oder städtischen Museen, Stadtbibliothek etc. aufzuhängen sowie Flyer zu verteilen, um die Teilhabecard noch bekannter zu machen.

3. Ist zukünftig angestrebt, die Teilhabecard automatisch, also ohne gesonderte Antragstellung, auszustellen?

Antwort:
Die Teilhabecard wird an unterschiedliche Personenkreise ausgegeben, u. a. an Personen, die Leistungen nach dem SGB II, also vom Jobcenter erhalten. Diese stellen mit rd. 17.500 Personen die größte Gruppe an Berechtigten dar. Die Stadt Kassel verfügt über keinerlei Daten dieser Personen und könnte ihnen die Teilhabecard nicht automatisch zur Verfügung stellen. Im Rahmen der bestehenden Datenschutzbestimmungen ist eine entsprechende Datenübermittlung durch das Jobcenter ohne explizite Einwilligung jedes einzelnen Berechtigten ausgeschlossen. Ein Versand mit dem Leistungsbescheid ist ebenfalls nicht möglich, weil die Bescheide zentral bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg erstellt werden und weder das Jobcenter Stadt Kassel noch die Stadt Kassel Einfluss auf die Gestaltung der Bewilligungsbescheide haben. Auch die Leistungsbescheide an Personen, die Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB XII bzw. dem AsylbLG erhalten, werden im Rahmen der genutzten Fachverfahren zentral erstellt.

Die Teilhabecard ist optisch ansprechend in Farbe und auf dickerem Papier im Visitenkartenformat gedruckt. Sie wird zur Sicherheit vor Fälschungen mit einem transparenten Hologrammsiegel beklebt. Dieser Vorgang lässt sich nicht in Druck- und Kuvertierroutinen der beteiligten Dienstleister (ekom21, HZD, Bundesagenturfür Arbeit) integrieren. .

4. Wie viele und welche Einrichtungen und Institutionen bieten nach Vorlage der Mittendrin!-Card Ermäßigungen?

Antwort:
Folgende Einrichtungen/lnstitutionen gewähren Ermäßigungen für den Personenkreis und akzeptieren daher die Vorlage der Teilhabecard:

– Museumslandschaft Hessen Kassel
– Städtische Werke AG mit den städtischen Frei-und Hallenbädern
– GRIMMWELT Kassel gGmbH
– Naturkundemuseum im Ottoneum
– Stadtmuseum
– documenta und Fridericianum GmbH
– Staatstheater Kassel
– Stadtbibliothek
– Volkshochschule Region Kassel
– Caricatura Galerie für Komische Kunst
– Kasseler Kunstverein
– Museum für Sepulkralkultur
– Technik-Museum-Kassei e. V.
– Brückner-Kühner-Stiftung
– Eissporthalle Kassel
– Minigolfoase Kassel
– MinigolfanlageVellmar
– Hugenottenmuseum Bad Karlshafen.

Weitere elf Einrichtungen/Institutionen im Stadtgebiet Kassel gewähren Ermäßigungen, allerdings deckt sich der Personenkreis, der dort Vergünstigungen erhalten kann, nicht komplett mit dem Personenkreis, der eine Teilhabecard bekommen kann.
Im Landkreis Kassel gewähren rd. 20 Einrichtungen/lnstitutionen für bestimmte Personenkreise Ermäßigungen; auch hier deckt sich der ermäßigungsberechtigte Personenkreis nicht immer mit dem Personenkreis, der über eine Teilhabecard verfügen kann.

5. Sind „private“ Einrichtungen mit an Bord? Welche Bemühungen sind bisher unternommen worden, um weitere „private“ Einrichtungen für das Angebot zu gewinnen?

Antwort:
Die Preisgestaltung als solche liegt in der unternehmerischen Verantwortung der einzelnen Institution bzw. eines Vereins und kann seitens der Stadt Kassel nicht bzw. nur bedingt beeinflusst werden. Im Rahmen der Einführung der Teilhabecard wurden insgesamt 74 Institutionen in Stadt und Landkreis angeschrieben, die bisher noch keine oder Ermäßigungen für andere Personenkreise gewähren. Es wurde für die gesellschaftspolitische Aufgabe sensibilisiert, dass eine Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben für alle Menschen unabhängig von deren finanzieller Situation möglich sein sollte. Einige private Anbieter bzw. Vereine (die letzten fünf der o. g. Einrichtungen) haben sich daraufhin bereit erklärt, Personen mit Teilhabecard ermäßigte Eintrittspreise zu gewähren.

Diskussion:
Die SPD-Fraktion regt an in den Jobcentern mehr für die Karte zu werben. Frau Friedrich erwidert, dass man dies vorhabe, sobald die neuen Flyer und Plakate da sind.
Die Fraktion B90/Grüne merkt an, dass wenig Sportangebote enthalten sind und regt an noch einmal bei den Sportvereinen anzufragen. Die CDU-Fraktion fragt nach, ob es schon Rückmeldungen zur Nutzung gegeben habe und zweitens, wie über neue Angebote informiert wird. Frau Friedrich entgegnet, dass die Informationen auf der Internetseite und den Flyern stetig angepasst würden. Die Stadtbücherei werde genutzt. Ihr sei ein großes Anliegen, dass die Bildungsangebote genutzt werden. Man wolle sich noch mal speziell an Eltern wenden und vielleicht auch die Werbung an Schulen noch ausbauen. Der AfD-Fraktion fehlen Angebote im Kino-Bereich. Frau Friedrich erklärt, dass Kinos angeschrieben wurden.
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3. Auswirkungen der anhaltenden Hitze und Trockenheit für die Bürgerinnen und Bürger in Kassel

Anfrage der CDU – Fraktion  – 101.18.1032 –

Wir fragen den Magistrat:
1. Gab es durch die lange Trockenheit und die hohen Temperaturen in Kassel besondere Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger in Kassel – die z.B. durch die Zahl der Notarzteinsätze aktenkundig wurden?
2. Gibt es Maßnahmen der Stadt Kassel, sich für solche Hitzeperioden und die gesundheitlichen Konsequenzen für Bürgerinnen und Bürger zu wappnen – etwa durch mehr Schattenplätze in der Innenstadt?

Bürgermeisterin Friedrich berichtet, man habe sich mit Frau Dr. Müller, Gesundheitsamt Region Kassel, in Verbindung gesetzt, laut derer es durch den heißen Sommer Beinträchtigungen gegeben habe. Von der Notarzt/Rettungsleitstelle habe es keine Rückmeldung gegeben, deren Auswertung erfolgt erst Ende des Jahres.
Über das Hitzetelefon vom Seniorenbeirat in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt seien 22 Personen informiert worden. Es habe 22 Warnungen gegeben und die Senioren seien über den Kontakt froh gewesen. Am Telefon wurden Tips gegeben (zB. für Kühlung in der Wohnung sorgen, besser nicht raus gehen, viel trinken und auf Ernährung achten, Lieferdienste nutzen u.s.w.). Noteinsätze seien Bürgermeisterin Friedrich nicht bekannt, das Projekt wolle man weiterführen.

Die CDU-Fraktion erklärt, sie habe eigentlich etwas anderes im Sinn gehabt, nämlich die Maßnahmen in der Stadt selbst. In der Innenstadt gebe es kaum Schattenspender, die gleiche ja eher einer Saunalandschaft. Andere Städte versuchten da aktiv Verbesserungen zu erreichen. Man werde das noch einmal im Planungsausschuss aufgreifen.

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4. Bericht Kasseler Tafel

Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst  – 101.18.1039 –

Gemeinsamer Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten, die Kasseler Tafel in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport einzuladen, um dort über die Arbeit der Tafel zu berichten.

Begründung: Seit November 1996 sammeln ehrenamtliche und hauptamtliche Helferinnen und Helfer überschüssige Lebensmittel von Herstellern, Supermärkten, Großhändlern und Bäckereien ein und verteilen diese an bedürftige Menschen. Täglich kommen bis zu zwei Tonnen Lebensmittel zur Verteilung. Pro Tag werden 125 Abholer – das sind insgesamt über 3000 Personen, davon etwa 750 Kinder unter 16 Jahren, versorgt, darüber hinaus soziale Einrichtungen wie Panama, Free – Mobil, Frauen – und Mädchenhaus. Damit wird zum einen die Ernährung bedürftiger Menschen unterstützt, gleichzeitig wird verhindert, dass Lebensmittel vernichtet werden.

[Einklappen]

Zustimmung: einstimmig

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5. Diakonieticket

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst  – 101.18.1055 –

Gemeinsamer Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird darum gebeten, zu prüfen, inwiefern der Kreis der Berechtigten für das Diakonieticket erweitert werden kann. Insbesondere ist zu untersuchen, ob und wie Menschen mit niedrigem Einkommen oder niedriger Rente, die aber nicht zugleich Empfänger*innen von Sozialleistungen sind, in den Kreis der Berechtigten aufgenommen werden können. Hierbei sollten unterschiedliche Referenzwerte zur Definition eines „niedrigen Einkommens“/einer „niedrigen Rente“ unter Bezugnahme auf Erfahrungen in anderen Kommunen untersucht und geprüft sowie die entsprechenden Auswirkungen auf das Ticketangebot dargestellt werden. Zugleich fordern wir den Magistrat auf, beim Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) eine Überprüfung der Preisstruktur des Diakonietickets anzuregen. Insbesondere gilt es zu prüfen, ob durch eine moderate Preissenkung die mit dem Diakonieticket beabsichtigte Zielsetzung, Mobilität für alle zu gewährleisten, besser verwirklicht werden kann. Die entsprechenden finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Kassel sind hierbei ebenso darzulegen. Die Prüfungsergebnisse sollen im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport vorgestellt werden.

[Einklappen]

Die SPD-Fraktion erläutert die Intention des Antrags. Zum einen wolle man eine Überprüfung der inhaltlichen Preisstruktur und ob der Preis des Diakonietickets noch angemessen sei, zum anderen wolle man prüfen, ob der Kreis der Berechtigten eventuell noch ausweiten könne. Anstoß dafür habe auch der Antrag des Seniorenbeirats gegeben, mit welchem man aber einige Probleme habe, da es ja vom NVV schon ein Angebot für Senioren gebe. Man sehe aber auch, dass es viele Rentner mit geringer Rente geb, und da wolle man Möglichkeiten vom Magistrat prüfen lassen.

Zustimmung: einstimmig

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6. Stromsperren

Anfrage der AfD – Fraktion – 101.18.1074 –

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie viele Stromsperr – Ankündigungen sind in den Jahren 2016 und 2017 durch die städtischen Werke in der Stadt Kassel erfolgt?

2016: 10758
2017: 10852

2. Wie viele Stromsperren der städtischen Werke wurden 2016 und 2017 in der Stadt Kassel tatsächlich durchgeführt?

2016: 2285
2017: 2058

3. Wie viele dieser Unterbrechungen der Stromversorgung von 2016 und 2017 liefen länger als eine Woche?

Es habe zwischen 20 und 70 Sperrungen pro Woche gegeben, das komme auf den Mahnlauf an. 90-95% der gesperrten Anschlüsse würden nach finanzieller Regelung in der ersten Woche wieder entsperrt, viele schon am ersten Tag.

4. Wie viele Haushalte in der Stadt Kassel sind aktuell von einer Stromsperre der städtischen Werke aufgrund von Zahlungsrückständen betroffen; das heißt, derzeit ohne Strom?

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5. Welche Maßnahmen/Überlegungen seitens der Stadt Kassel gibt es, diese heutzutage nicht mehr menschenwürdigen Stromsperren zu verhindern?

Eine Übersicht der Maßnahmen und Kosten im Falle einer Sperrung fänden sich auf der ersten Seite der Mahnung. Es gebe persönliche Gespräche im Zahlungsbüro der Städtischen Werke bei SGBII-Empfängern. Eine Enge Zusammenarbeit bei SGBII-Empfängern mit JC und Stadt sei üblich, diese fänden täglich statt. Zudem gebe es eine Mahnhotline und die Möglichkeit der Stundung über einen gewissen Zeitraum, Vermittlungsangebote mit dem Jobcenter, Ratenplanungen mit dem Kunden, Ratenplanungen über den gesetzlichen Betreuer bei dem das Jobcenter/die Stadt Kassel die Raten direkt überweist. Mitwirkung des Kunden sei wichtig.
Ziel sei immer Sperrung zu verhindern und die Lösung der Sperrung zu erreichen.
Bei c.a. 100.000 Mahnungen jährlich käme es bei c.a. 2-3% zu Unterbrechungen.

Die AfD mahnt an, das Thema ständig auf der Agenda zu haben und die Quoten zu senken. Die Fraktion B90/Grüne weist darauf hin, dass 90-95% es schaffen sich selbst zu kümmern. Natürlich sei die Situation für Betroffen dramatisch, Abschaffen könne man Stromsperren aber nicht. Das sei ein Mittel zur Abwehr von Nichtzahlern, das Geld gehe der Gemeinschaft verloren. Sie erinnert an die Münzgeld-Zähler, die man früher schon hatte.

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