Fiwigru 14: EU-Leitlinien und Kassel Airport, LKW-Kartell und Rekommunalisierung Wasser

Notizen aus dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen, 14. Sitzung, 16.08.2017 (ohne Gewähr)

Zunächst werden die Magistratsvorlagen (1-7) abgestimmt.

1.Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2017

; Kenntnisnahme Liste I/2017 – 101.18.593

Die CDU-Fraktion fragt nach, warum die Kosten für Scanndienstleistungen so hoch sind, Herr Nolda erklärt, dass es sich um mitunter sehr große Pläne (Statik usw.) handele, die nur von einer Fachfirma gescannt werden können

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2. Zweckgebundene Mehrerträge und entsprechende Mehraufwendungen bzw. Mehreinzahlungen

und entsprechende Mehrauszahlungen gemäß § 19 GemHVO für das Jahr 2017; – Kenntnisnahme Liste Z-A / 2017 -101.18.597

Zur Kenntnis genommen

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3. Hessische Arbeitsmarktförderung -Umsetzung des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets 2017

101.18.599

Einstimmig, bei Enthaltung der AfD

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4. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß §100 Abs. 1 HGO

für das Jahr 2016; – Liste B/2016 – 101.18.600

Die Fraktion B90/Grüne fragt nach der Fertigstellung des Konzepts „Beobachtung und Analyse des Wohnungsmarktes in Kassel”, der Magistrat kündigt es für Mitte nächsten Jahres an. Auch der Bedarf an Sozialwohnungen werde darin erörtert werden.

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

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5. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO

für das Jahr 2017; – Kenntnisnahme Liste A/2017 – 101.18.602

Zur Kenntnis genommen

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6. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO

für das Jahr 2017; – Liste 1 / 2017 – 101.18.603

Die Kasseler Linke beantragt separate Abstimmung zu Liste 1 und erläutert ihr Problem mit der Auslagerung an Stadtbild und Jafka, mit teils sehr kurzer Befristung (6 Monate) und schlechterer Bezahlung. Frau Janz und Herr Geselle betonen, dass im letzten Jahr mehr Geld im Haushalt eingestellt worden ist und sich die Situation der Beschäftigten deutlich verbessert habe, die Bezahlung bei Jafka sei an den Tarif der Stadt angepasst worden.

Die Anlage 1 wird bei Enthaltung der Linken einstimmig angenommen, Anlage 2 – 5 werden einstimmig angenommen.

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7. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO

für das Jahr 2017; – Kenntnisnahme Liste II / 2017 -101.18.605

Zur Kenntnis genommen

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8. EU-Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften und der Kassel Airport

101.18.562 (Freie Wähler und Piraten)

  1. Nach erster Analyse erfüllt der Flughafen die Notifizierung
  2. Bewertung erfolgt nach abschließender Analyse
  3. Siehe Frage 2
  4. Es sei nicht Aufgabe des Magistrats Auffassungen der Kommission zu bewerten. Für kleine Flughäfen gelte das nicht. Herr Geselle betont den volkswirtschaftlichen Gewinn für die Region, die Gewerbeeinnahmen übersteigen die Kosten beim Bau.
  5. Ja
  6. Scheint möglich. Paderborn wird nicht als Hinderungsgrund gesehen.
  7. Die Frage sei nicht seriös beantwortbar
  8. Nein
  9. Die gesellschaftlichen Verpflichtungen werden wahrgenommen

Schriftliche Antwort des Magistrats mit OCR gescannt (Fachämter Kämmerei und Steuern)
1.Teilt der Magistrat der Stadt Kassel die Auffassung, dass von der EU „keine Gefahr mehr für den Kassel Airport” ausgehe?
(HNA vom 19.05.2017 / https://www.hna.de/kassel/flughafen/kassel-airport- org353699/airport-kassel-keine-gefahr-mehr-von-eu-8324855.html) Nach erster Analyse der Änderungsverordnung scheint es möglich, dass der Kassel Airport mit seinem aktuellen Passagier- und Frachtvolumen die Voraussetzungen für eine Freistellung von Investitions- und Betriebsbeihilfen ohne Notifizierung erfüllt.

2.Werden die Änderungen der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (http://ec.europa.eu/competition/state aid/legislation/gber 2017 amendment de.pdf) zu einer Neueinschätzung der betrieblichen Ziele bis 2024 und 2028 führen?
Sobald eine abschließende Analyse der Änderungsverordnung vorliegt,

3.Wird die Frage bewertet, inwieweit diese Verordnung Auswirkungen auf die betrieblichen Ziele hat. Falls ja, wann Wird ein neuer Wirtschaftsplan vorgelegt werden?
Siehe Frage 3

4.Teilt der Magistrat die Auffassung der EU-Kommission, dass die Gefahr einer Verfälschung des Wettbewerbs durch die Gewährung von Beihilfen bei großer räumlicher Nähe zu anderen Flughäfen besonders hoch ist?
Nach Auffassung der Kommission bergen Beihilfen für Flughäfen in der Nähe bestehender Flughäfen mit einem Linienflugverkehr in der Tat ein höheres Risiko von Wettbewerbsverfälschungen. Dies gilt jedoch nicht für sehr kleine Flughäfen mit bis zu Passagieren im Jahr, wie der Kassel Airport. Bei diesen Flughäfen sind nach Ansicht der Kommission erhebliche Verfälschungen des Wettbewerbs unwahrscheinlich.

5.Liegt der Kassel Airport im Einzugsgebiet (100 km Oder 1 Stunde Fahrzeit) eines anderen Flughafens? Ja, Flughafen Paderborn/Lippstadt 6.Sind nach Auffassung des Magistrats künftig Investitionsbeihilfen für den Kassel Airport ohne Anmeldung bei der EU möglich?
Nach erster Analyse der Änderungsverordnung scheint es möglich, dass die Nachbarschaftssituation zu Paderborn kein Ausschlussgrund zur Gewährung einer Investitionsbeihilfe an die FGK ist.

7. Wie können nach Auffassung des Magistrats die Ziele des Wirtschaftsplans erreicht werden, wenn künftig Beihilfen zu den Betriebskosten nur in Jahren zulässig Sind, in denen weniger als 200.000 Passagiere verzeichnet wurden?
Beihilfen zu Betriebskosten sind nach den sog. Flughafen-Leitlinien auch möglich, wenn mehr als 200.00 Passagiere verzeichnet werden.

8, Für welches Jahr erwartet der Kassel Airport die Marke von 200.000 Passagieren pro Jahr?
Dies kann zum derzeit nicht seriös und belastbar prognostiziert werden.

9. Sind die Betriebskostenbeihilfen für den Kassel Airport an Voraussetzungen gebunden, etwa, dass mit bestimmten Luftverkehrsgesellschaften Vereinbarungen über Flughafenentgelte, Marketingzahlungen Oder andere finanzielle Aspekte der Tätigkeiten der Luftverkehrsgesellschaften an dem jeweiligen Flughafen geschlossen werden?
Nein.

10. Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um den Kassel Airport weiterhin finanziell zu fördern?
Die Stadt Kassel nimmt gegenüber der FGK ihre gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen wahr.

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9. Voraussetzung für echte Rekommunalisierung der Wasserversorgung

101.18.565 (Kasseler Linke)

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt eine Zusammenstellung der Voraussetzungen und Folgen einer kompletten Übertragung der Wasserversorgung auf den Eigenbetrieb KasselWasser zu erstellen. Diese Ausarbeitung wird in einer Ausschusssitzung für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen im ersten Quartal 2018 vorgelegt.

Die Kasseler Linke betont, dass die Diskussion um den Wasserpreis die eigentliche Frage nach der Verfügbarkeit der Wasserversorgung verdeckt und fordert die Fakten als Diskussionsgrundlage für eine mögliche echte Rekommunalisierung.
Der OB erläutert, dass die Rekommunalisierung 2012 vorgenommen worden sei und jeder, der damals im Finanzausschuss anwesend war die ernsthafte Diskussion habe verfolgen können. Weitere Änderungen hätten zu einem Anstieg der Gebühren geführt, man sei in der Stadt gut aufgestellt. Die SPD ergänzt, dass die Vor- und Nachteile 2012 diskutiert worden seien und der Magistrat dort keine Arbeit mehr investieren brauche. Die Linke weist auf das bestehende Transparenzproblem hin, auch die Betriebskommission bekomme nicht alle Zahlen.

Der Antrag wird bei Zustimmung von Freien Wählern und Piraten und Kasseler Linke,
Enthaltung der AfD und
Ablehnung von CDU, SPD und B90/Grüne abgelehnt.

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10.Preisabsprachen bei LKWs – Ansprüche gegen Hersteller geltend machen

101.18.570 (Freie Wähler und Piraten)

  1. Von den Herstellern Daimler und MAN wurden 85 LKW angeschafft
  2. Im Bescheid ist nicht klargestellt, ob sich die Kategorien auf das zulässige Gesamtgewicht beziehen, deshalb wurden alle LKW ab zulässigem Gesamtgewicht von 6 Tonnen ohne Differenzierung erfasst.
  3. Stadtreiniger: 60, Feuerwehr: 14
  4. Die Stadt hat die Firma Lademann& Associates GmbH beauftragt, die Höhe wird in einem ökonometrischen Gutachten ermittelt.
  5. Es liegen Verjährungsverzichtserklärungen vor
  6. Ja

Schriftliche Antwort des Magistrats mit OCR gescannt (Dezernat VI)
Wir fragen den Magistrat:1.Wie viele mittelschwere (6-16t) LKW hat die Stadt Kassel jeweils von folgenden Herstellern in den Jahren seit 1997 gekauft:-Daimler-Iveco-DAF-Volvo/Renault-MAN
Die Stadt Kassel hat im Kartellzeitraum insgesamt 85 Lkw über 6t von den Herstellern Daimler und MAN beschafft.
2.Wie viele schwere (>16t) LKW hat die Stadt Kassel jeweils von folgenden Herstellern in den Jahren seit 1997 gekauft:-Daimler-Iveco-DAF-Volvo/Renault-MAN
Der Bußgeldbescheid der Europäischen Kommission umfasst sowohl Lkw zwischen 6 und 16 Tonnen („medium trucks”) als auch Lkw über 16 Tonnen (“heavy trucks”). Die Kommission hat in dem in engli- scher Sprache verfassten Bescheid nicht klargestellt, 0b Sich die Gewichtsangabe, was Sich vermuten lässt, auf die in Deutschland übliche Kategorie „zulässiges Gesamtgewicht” bezieht. Es wurden alle Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 6 Tonnen ohne Differenzierung (ab 16 t) erfasst.

3.Hat die Stadt Kassel für besondere Fahrzeugtypen (zB Feuerwehr-Fahrzeuge) Fahrgestelle der oben genannten Hersteller im Zeitraum seit 1997 erworben? Wenn ja, wie viele?
Die Stadt Kassel hat überwiegend „besondere Fahrzeugtypen” (gemeint waren mutmaßlich Lkw- Gestelle mit besonderen Aufbauten) für die Feuerwehr und Die Stadtreiniger beschafft.
Für die Stadtreiniger im Kartellzeitraum:60
Für die Feuerwehr im Kartellzeitraum: 14

4.Hat der Magistrat die Ansprüche gegendie Unternehmen wegen der Kartellrechtsverstöße (Preisabsprachen) geltend gemacht? Wenn ja, in welcher Höhe?Wenn nein, warum nicht?
Die Stadt Kassel hat ein Anwaltsbüro mit der Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche beauf- tragt. Die Höhe solche Ansprüche Wird aktuell im Rahmen eines ökonometrischen Gutachtens von der Firma Lademann & Associates GmbH ermittelt.

5.Falls die Stadt in den Jahren 1997 bis 2001 Fahrzeuge beschafft hat, hat der Magistrat die Ansprüche gegen Verjährung gesichert?
Der Stadt Kassel liegen Verjährungseinredeverzichtserklärungen der betroffenen Hersteller vor.

6.Beteiligt sich die Stadt Kassel an der Erstellung eines Schadengutachten durch die Fa. Lademann & Associates?
Ja. (vgl. Antwort zu Frage 4)

 

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