Umwelt 12: Identifikationssystem für Abfallbehälter, Baumsatzung, Kakteenhaus

Notizen aus der 12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie am 27.06.2017

Folgende Punkte stehen auf der TO

1. Identifikationssystem für Abfallbehälter aufgeben

101.18.544, Antrag der CDU-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die geplante Beschaffung und Einführung eines Identifikationssystems für Abfallbehälter durch den Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger” aufzugeben und nicht weiter zu verfolgen, da die Kosten für Beschaffung, Einführung und Betrieb in keiner vernünftigen Relation zum vermuteten wirtschaftlichen Nutzen stehen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen über die Abfallgebühren nicht weiter belastet werden

Die CDU-Fraktion erklärt, die Kosten von 200.000 Euro stünden in keiner Relation zum zu erwartenden Nutzen. Der Stadtbaurat entgegnet, dass es unüblich sei so etwas auf der politischen Ebene zu diskutieren. Das sei eine betriebliche Entscheidung, die in deren eigenen Gremien entschieden werde. Die Betriebskommission solle den Vorgang beobachten. Die SPD ergänzt, dass es eine Arbeitsgruppe gebe, die sich mit der Stabilisierung der Gebühren befasse. Die SPD schätzt, dass sich das Identsystem selbst finanziert. In Gelsenkirchen habe sich das System nach wenigen Jahren amortisiert.

Die CDU bemängelt, dass Manches in nicht öffentlicher Sitzung behandelt würde, man dementsprechend nicht mit den Erkenntnissen argumentieren dürfe. Die meisten Städte hätten erhebliche Probleme mit diesem System und die Tonnen seien in naher Vergangenheit alle händisch erfasst worden, die Einführung sei also Steuergeldverschwendung.

Zustimmung: CDU,
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, Freie Wähler + Piraten,
Enthaltung: AfD, Kasseler Linke -> abgelehnt.

zurück


2. Zustand und Zukunft des Kakteenhauses im Botanischen Garten

101.18.552, Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst

Wir fragen den Magistrat:
Wie ist der derzeitige Zustand des Kakteenhauses im Botanischen Garten und wie schätzt der Magistrat die Zukunft des Kakteenhauses ein?

Die SPD-Fraktion beschreibt den Zustand des Kakteenhauses als sehr schlecht und betont das ehrenamtliche Engagement eines Vereins, der sich dort kümmert.

Der Abteilungsleiter Freiraumplanung, Umwelt- und Gartenamt, beantwortet die Anfrage anhand einer PowerPoint Präsentation. Das Kakteenhaus sei 1979 gebaut worden und liege im botanischen Garten. Es sei 175 m² groß. 2013 sei ein 35 m² großes Freiland Kakteen Beet dazugekommen. Zu sehen gebe es 45 Gattungen, 1500 Pflanzen. Neben Kakteen seien auch Sukkulenten zu bestaunen (Blütenvielfalt, Formenvielfalt). Leider gebe es Probleme mit der Dachentwässerung und zu wenig Platz. Das Haus sei nicht hoch genug, die Energiekosten allerdings zu hoch (Man verkleide Teile schon mit Noppenfolie). Es bestehe grundsätzlicher bautechnischer Sanierungsbedarf (Konstruktion, Heizung, Wasser, Strom). Die Kakteenfreunde engagierten sich für einen Neubau. Der Verein möchte ein höheres und breiteres Haus und hat bisher um die 7000.- Euro an Spenden gesammelt, die Kosten für das Haus dürften allerdings um die 150 – 200000 Euro liegen.

zurück


3. Einsatz von konventionellen Düngemitteln und Pestiziden auf landwirtschaftlich genutzten städtischen Flächen

101.18.553, Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst

Schriftliche Antwort des Magistrats mit OCR gescannt (Umwelt und Gartenamt/ Liegenschaftsamt)
Zu den gestellten Fragen werden die hierzu verfassten Stellungnahmen des Liegenschaftsam- tes sowie des Umwelt- und Gartenamtes wie folgt zusammengefasst:

1. Wie hoch ist der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche, der sich im Eigentum der Stadt Kassel befindet?
Die Flächengröße beträgt rund 300 ha.

2. In welchem Umfang werden auf diesen Flächen konventionelle Düngemittel und Pestizide eingesetzt? Bitte nach Art der Düngemittel und des Pestizids (Herbizide, Insektizide) und der Häufigkeit des Einsatzes darstellen.
Die Pächter sind Landwirte, die überwiegend eine größere Anzahl von Flächen bewirtschaften. Bis auf einen Harleshäuser Landwirt, der seit Jahren einen Öko-Betrieb führt, sind die anderen Pächter konventionell wirtschaftende Betriebe. Von einem Einsatz konventioneller Düngemit- tel ist daher auszugehen. Eine Meldepflicht für den Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden gibt es nicht. Somit können keine Angaben über den Umfang und die Art der verwendeten Mittel gemacht werden. Die Überwachung der gesetzlichen Grundlagen erfolgt durch den Fachbereich Landwirtschaft beim Landkreis Kassel. Hier erfolgen im Rahmen des Cross Compliance (=Verknüpfung von Prämienzahlungen mit der Einhaltung von Umweltstandards) stichprobenartige Überprüfungen. Weiterhin werden die Landwirte vom zuständigen Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen über den ordnungsgemäßen Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel beraten. Der Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft ist eine Grundvoraussetzung für die Bodenfruchtbarkeit und Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen. Hierbei kommt es jedoch auf das richtige Maß an. Ein sparsamer Umgang und eine an den Pflanzenbedarf angepasste Dosierung sind dabei besonders wichtig. Nur so können negative Auswirkungen auf Böden, Gewässer, Klima und die Biodiversität verhindert werden. Die Anwendung von Düngemitteln ist im Düngegesetz (DüG) und den dazugehörigen Verordnungen geregelt. Demnach dürfen Düngemittel nur nach „Guter fachlicher Praxis” angewendet werden und müssen nach Art, Menge und Zeit an den Nährstoffbedarf der Pflanze und des Bodens ausgerichtet sein. Die entsprechenden Anwendungskriterien werden in der Verordnung über die gute fachliche Praxis beim Düngen (Düngeverordnung, DüV) definiert und konkretisiert.

3. Werden Auflagen zur Art und Weise der Bewirtschaftung (z.B. Düngung, Pestizideinsatz u.ä.) in die Pachtverträge aufgenommen? Wenn ja, welche? Wenn nein, aus welchen Grün- den nicht?
Die Bestimmungen der landwirtschaftlichen Pachtverträge der Stadt Kassel sehen ahlreiche Vorgaben für die Bewirtschaftung der Flächen vor. Zum Beispiel: -Verbot der erwendung von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut; – kein Aufbringen von lärschlamm; – vorwiegende Verwendung von organischem Dünger, – möglichst ermeidung des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln; – zum Schutz vor rosion hangparalleles Pflügen; – Beachtung der Vorgaben des integrierten flanzenbaues.

4. Hat die Stadt die Möglichkeit, zukünftig eine rechtsverbindliche Regelung in den Pacht- verträgen zu treffen, die den Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vorschreibt?
Seitens der Stadt Wird kaum eine Möglichkeit der Überwachung von rund 300 ha andwirtschaftsfläche bestehen, wenn eine vertraglich-rechtsverbindliche Regelung estehen würde, die eine Verwendung konventioneller Düngemittel und Pestizide rundsätzlich ausschließt. Es sind weder personelle noch fachliche Qualifikationen hierfür egeben. Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Baustein für die geregelte Pflege städtischer lächen, die außerdem noch Pachteinnahmen generiert. Die Landwirte werden keine erbotenen Wirkstoffe einsetzen. Die Beschaffung der Düngemittel und notwendigen Pflanzenschutzmittel verringert die Einnahme aus dem Feldfruchtanbau und Wird sparsam eingesetzt.

5. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, eine ökologische Bewirtschaftung städtischer Flächen durch eine entsprechende Vergabepraxis aktiv zu fördern?
Zwar wäre mit Blick auf den dringend erforderlichen Schutz von Boden sowie Grundwasser und Oberflächengewässern eine rein ökologisch ausgerichtete Landwirtschaft auf städtischen Flächen zu begrüßen. Allerdings müssen ökologisch bewirtschaftete Flächen längerfristig zur landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen, was für städtische Flächen in Bezug auf ihre Vorhaltung für Projekte nur schwer zu realisieren ist. Diese Flächen werden für die Erfüllung städtischer Aufgaben vorgehalten und stellen Zwischennutzungen dar. 1m Zuge der Realisierung von städtischen Projekten wie z. B. Bauflächen müssen die Verträge auch kurzfristig kündbar sein. Ein ökologischer Anbau bedingt eine langfristige Bindung von Pachtflächen. Eine Verpachtung mit dem Zweck „biologischer Anbau” steht daher im zeitlichen Widerspruch zur notwendigen kurzfristigen Verfügbarkeit solcher Flächen. Insbesondere Kasseler Landwirte, die fast ausschließlich konventionell wirtschaften, sind auch auf ein – wenn Sich auch änderndes – Flächenangebot angewiesen. Es gibt nur noch wenige Betriebe im Stadtgebiet, die wirtschaften und damit auch städtische Flächen pflegen.

zurück


4. Bericht Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Kassel

101.18.554, Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat der Stadt Kassel wird beauftragt, über die Klimaschutzaktivitäten inklusive der CO2-Blianz im Stadtgebiet in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Energie zu berichten

Einstimmig angenommen

zurück


5. Konzeption einer Kasseler Nachhaltigkeitsstrategie 101.18.575

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst

Geänderter gemeinsamer Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Magistrat wird gebeten, über seine bisherigen Tätigkeiten, Programme und Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit, orientiert an den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen, im Ausschuss für Umwelt und Energie zu berichten.
2. Der Magistrat wird gebeten, aufzuzeigen wie ein Nachhaltigkeitskonzept für Kassel, in dem die Anforderungen und Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands und Hessens auf die kommunale Ebene der Stadt übertragen werden, entwickelt werden kann. Auch die dafür notwendigen Ressourcen, aber auch potenzielle Förderprogramme von Land, Bund und EU, sollen entsprechend dargestellt werden.
Das Aufzeigen des Nachhaltigkeitskonzeptes beinhaltet auch die Darstellung bei der Entwicklung des Konzeptes zu erwartenden Kosten.

Der geänderte Antrag wird einstimmig angenommen

zurück


6. Ausstieg aus der Kohleverbrennung in Kassel

101.18.578 Anfrage der Fraktion Kasseler Linke

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie lange wird das dreißig Jahre alte Fernwärmekraftwerk in der Dennhäuser Straße noch mit Kohle betrieben werden?
2.Gibt es Planungen für die Umstellung auf andere Brennstoffe?
3.Welche Optionen für das Kraftwärmekraftwerk bestehen?
4.Welche Vor-und Nachteile haben die verschiedenen Brennstoffe und Kraftwerkstypen?

Stadtbaurat Nolda erläutert, dass Stück für Stück auf Restverbrennung umgestellt werde. Alle drei Kraftwerke seien in Perspektivplanung, der Wärmemarkt sei rückläufig.

zurück


7. Baumschutzsatzung 101.18.579

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie bewertet der Magistrat die Wirkung der Baumschutzsatzung?
2.Wie wird die Einhaltung der Baumschutzsatzung kontrolliert?
3.Wie sieht der Handlungskatalog des Umwelt-und Gartenamtes zur Ahndung von Verstößen gegen die Baumschutzsatzung aus?

Die Fragen werden umfassend mithilfe einer Powerpointpräsentation vom Umwelt und Gartenamt beantwortet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert