Kulturausschuss, 27. Sitzung

Notizen aus dem 27. Sitzung des Ausschuss für Kultur, 13. August 2019 (ohne Gewähr)

Zur Tagesordnung:

  • Die SPD-Fraktion beantragt aufgrund von Anschlussterminen zunächst die Anträge zu behandeln und anschließend die Anfragen. Der Ausschussvorsitzende erklärt er wolle dennoch Tagesordnungspunkt 1 und 4 wegen Sachzusammenhang gemeinsam behandeln.

  • Der Magistrat erklärt, dass die Anfrage der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten (Tagesordnungspunkt 10) sehr komplex sei und in der Kürze der Zeit noch nicht beantwortet werden konnte. Die Anfrage wird auf die nächste Sitzung am 12. September geschoben.


1. Bewertung Filmtheaterszene in Kassel

Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.1295 –

Die CDU-Fraktion stellt ihre Anfrage vor. Es stelle sich die Frage wie man die Entwicklung der Kinos als Teil der Kasseler Kulturszene kulturpolitisch steuern könne, bzw. ob man das überhaupt wolle und was man in Kinos über das Zeigen von Film hinaus veranstalten könnte.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie bewertet der Magistrat die Situation der Filmtheaterszene in Kassel und ihre Bedeutung für das kulturelle Leben in der Stadt Kassel?

Der Magistrat erläutert, die Kinolandschaft in Kassel sei breit gefächert und qualitativ hochwertig aufgestellt. Sowohl für Freunde von Blockbustern, als auch für Cineasten würde viel geboten und man erreiche auch Publikum über die Stadtgrenzen hinaus. Es gebe zwei große kommerzielle Kinos: CineStar (13 Säle, über 3000 Sitzplätze) und Cineplex (Über 1000 Plätze), sowie einige kleine und nichtkommerzielle Kinos:

    • Der Filmladen e.V. biete seit 1981 77 Plätze für ArtHousefilme, Independent und Dokumentarfilme und richte das Dokumentarfilmfestival, das Kinderfilmfestival und das open air Kino aus.

    • Stummfilme mit Orchesterbegleitung würden in der Stadthalle oder dem Staatstheater gezeigt.

    • Seit den neunziger Jahren existiere das kleine und das große Bali, sowie das Gloria als kleine Programmkinos (insgesamt 715 Plätze), die bereits einige Preise und Auszeichnungen erhalten hätten (Kulturförderpreis der Stadt Kassel, hessischer Kinopreis usf.). Dort gebe es viele Kooperation mit zum Beispiel der documenta.

    • Seit 2015 finde das Randfilmfest statt, seit 2017 betreibe der Verein Randfilm.ev auch des Filmmuseum in der alten Videothek(Filmshop). Der Fokus liege auf Filmen deutlich abseits des Mainstreams.

    • In Kooperation mit dem Dock 4 werde einmal jährlich das Trash Film Festival veranstaltet, auch dies sei nicht kommerziell (seit 2005).

2. Welche Unterstützung bekommen Betreiber von Filmtheatern durch die Stadt Kassel?

Der Filmladen.ev erhalte regelmäßig institutionelle Förderung für den Kinobetrieb und das Dokumentarfilmfestival und zusätzlich Projektförderung für das Kinderfilmfestival, das open air Kino usw..
Ebenfalls gefördert werde der RandFilm.ev (Festival/ Film Shop), sowie das Trashfilmfestival.

Weder die Betreiber von Cinestar, noch Cineplex, noch der drei Bali Kinos erhielten städtische Förderung, es gebe aber Gespräche über Kooperationen und Unterstützung und Beratung.

Der Behindertenbeirat merkt an, dass keines der Kinos wirklich komplett barrierefrei sei und regt an, dass die Stadt sich dafür einsetzen solle. Der Magistrat nimmt die Anregung mit.

Update: schriftliche Antwort des Magistrats (OCR)

Ausschuss für Kultur am 4. Juni 2019 (TOP 5), verschoben auf 13. August 2019 (TOP 1)
Bewertung Filmtheaterszene in Kassel, Anfrage der CDU-Fraktion 1 Vorlage Nr. 101.18.1295

Frage 1. Wie bewertet der Magistrat die Situation der Filmtheaterszene in Kassel und ihre Bedeutung für das kulturelle Leben in der Stadt Kassel?
Antwort: Kassel verfügt über eine breit gefächerte und qualitativ hochwertige Filmtheaterszene, die für Blockbuster-Fans und Cineasten in gleicher Weise ein spannendes wie abwechslungsreiches Programm bietet. Die Strahlkraft des Kasseler Kinoangebotes erreicht auch in Zeiten von Netflix und anderen Streaming-Diensten unterschiedliche Zielgruppen auch jenseits der Stadtgrenzen. Diese Vielfalt bereichert die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Region. Gestaltet wird die cineastische Vielfalt sowohl durch zumeist kommerzielle Großkinos sowie eine anspruchsvolle nicht-kommerzielle Kinoszene.
Zu den Großkinos zählt u.a. der im Jahr 2000 unter dem Label UFA PALAST KASSEL eröffnete und heute als CINESTAR betriebene Neubau am. Steinweg. Mit 13 Sälen und 3.400 Sitzplätzen zählt er zu den zehn größten Multiplex-Kinos im Bundesgebiet. Das ebenfalls im Jahr 2000 eröffnete und unter dem Dach der Cineplex-Deutschland GmbH betriebene CINEPLEX CAPITOL verfügt in Kassel über sieben Kinosäle mit insgesamt 1.371 Plätzen. Bis heute agieren beide Großkinos am Markt, sind voll digitalisiert und können neben klassischen Filmvorführungen auch Sonderformate wie zum Beispiel Live-Übertragungen von Opernaufführungen aus der ganzen Welt anbieten.
Schließlich verfügt Kassel auch über eine anspruchsvolle nicht-kommerzielle Kinoszene. Entstanden aus einer studentischen Filminitiative betreibt der Verein FILMLADEN Kassel e. V. seit 1981 das gleichnamige Kino mit 77 Plätzen in der Goethestraße. In der Tradition der Programmkinos werden im FILMLADEN anspruchsvolle Arthouse-Filme, Independent-Produktionen und Klassiker der Filmgeschichte sowie Genre-, Länder- und Themenreihen gezeigt. Aufwendige Stummfilmvorführungen mit großem Orchester werden in der Stadthalle oder im Staatstheater veranstaltet. Der FILMLADEN ist auch die Keimzelle für das Kinderfilmfest, das Open-Air-Kino und das renommierte Kasseler Dokumentarfilm- und Videofest, das bereits seit vielen Jahren weltweit vernetzt und international anerkannt ist. Mitte der 90er-Jahre wurde von einzelnen Mitgliedern des Vereins zusätzlich die BALi Kinos GmbH gegründet, die bis heute das GLORIA-Kino mit 342 Plätzen am Ständeplatz und die beiden 1995 eröffneten Sälen im KulturBahnhof, dem Kleinen BALI (mit 91 Plätzen) und dem Großen BALI (mit 272 Plätzen), betreibt. Insgesamt verfügt die GmbH über 705 Sitzplätze. Alle drei Häuser agieren als Prolongationskinos und bieten ein anspruchsvolles Arthouse­Programm. Sie waren bisher darüber hinaus auch Standorte für besondere Veranstaltungsformate wie z. B. das Kasseler Dokumentarfilm- und Videofest und die Filmkunstprogramme der documenta-Ausstellungen d 11, d 12, d 13 und d 14. Sowohl FILMLADEN als auch BALi-Kinos haben bereits zahlreiche Preise und Auszeichnungen erhalten (Kulturförderpreis der Stadt Kassel, Hessischer Kinopreis, Auszeichnungen des Staatsministers für Kultur für ein hervorragendes Jahresprogramm). Seit dem Jahr 2015 bereichert der Verein RANDFILM e. V. mit dem gleichnamigen Festival und den RANDFILMNIGHTS die Kasseler Kinolandschaft. Beide Formate werden in Kooperation mit den großen Kinos oder an besonderen Orten, wie z.B. in der Nachrichtenmeisterei, präsentiert. Programmatisch widmet sich RANDFILM besonderen künstlerischen Ausdrucksformen jenseits des Mainstreams. Zusätzlich betreibt der Verein seit 2017 das Deutsche Videothekenmuseum im Filmshop in der Erzbergerstraße. Eine weitere Initiative veranstaltet bereits seit 2005 in Kooperation mit dem Kulturhaus Dock 4 das Festival DER PHANTASTISCHE TRASHFILM.

Frage 2: Welche Unterstützung bekommen Betreiber von Filmtheatern durch die Stadt Kassel?
Antwort: Im Bereich der kulturellen Filmförderung erhält der als Verein organisierte Filmladen in der Goethestraße für seine ganzjährige Programmkinoarbeit und für die Organisation des Kasseler Dokumentarfilm- und Videofestes jährlich Haushaltsmittel aus dem Bereich der institutionellen Förderung. Darüber hinaus erhält der Filmladen regelmäßig Zuwendungen aus Projektfördermitteln für das Kinderfilmfest, das Open-Air-Kino am Kulturhaus Dock 4 sowie für Sonderprojekte wie z.B. Stummfilmprogramme mit Live-Musik. Außerdem fördert die Stadt Kassel Filmreihen und das Randfilmfestival sowie das Deutsche Videotheken Museum im Film-Shop des Vereins Randfilm e.V. Auch das Off-Festival Der Phantastische Trashfilm wurde bereits aus städtischen Mitteln gefördert. Im Bereich des Kulturdezernates der Stadt Kassel sind keine Mittel für die wirtschaftliche Filmförderung im Rahmen der Unterstützung gewerblicher Filmtheaterbetriebe vorgesehen. Vor diesem Hintergrund erhalten weder die Betreiber der beiden Multiplex-Kinos am Steinweg und in der Wilhelmsstraße noch die der Bali-Kinos im KulturBahnhof und des Gloria am Ständeplatz Mittel aus dem städtischen Haushalt.

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4. Vorstellung Situation und Perspektive Kasseler Filmtheaterlandschaft

Antrag der CDU-Fraktion 101.18.1298 –

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, in eine der nächsten Ausschusssitzungen die drei größten Kasseler Filmtheaterbetreiber („Bali-Filmladen-Gloria“, „Cineplex Capitol“ und „CineStar“) in den Ausschuss für Kultur einzuladen. Sie sollen die Situation und Perspektive ihrer Unternehmen vor dem Hintergrund der kulturellen Bedeutung für die Stadt vorstellen.

Die CDU-Fraktion stellt ihren Antrag vor, gerne würde man die Betreiber der Kinos in den Ausschuss einladen und direkte Gespräche führen.

Bündnis 90/Grüne halten das nicht für notwendig, da der Betreiber des Cineplex ausführlich direkt mit den Fraktionen gesprochen habe, weiteren Gesprächsbedarf sehe man nicht. In den wirtschaftlichen Betrieb von Kinos sollten keine städtischen Gelder fließen. Dass es in Kassel ein Überangebot von Kinosälen gebe, hätten die Betreiber bei Ansiedlung gewusst. Persönlich hätte es der Redner bevorzugt, wenn das Cinestar nach den wirtschaftlichen Problemen einer anderen Nutzung zugeführt worden wäre, darauf habe man als Stadtverordneter aber keinen Einfluss.

Die CDU-Fraktion entgegnet speziell zwei Themenbereiche wären geeignet für Gespräche im Ausschuss: Inklusion, Behindertenfreundlichkeit und das Überangebot an Kinosälen, welches auch eine kulturpolitische Dimension habe: welche Konsequenzen könne man ziehen, welche Veranstaltung fördern. Schäfer fördere ja auch die freie Szene.

Zustimmung: CDU, Kasseler Linke, FDP+Freie Wähler+Piraten
Ablehnung: SPD, B90/Grüne
Abwesend: AfD

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5. documenta-Institut auf dem Karlsplatz

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1354 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Diskussions- und Planungsstand rund um den möglichen Standort des documenta-Instituts am Karlsplatz zu berichten.

(gleichzeitig im Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr)

Die CDU-Fraktion merkt an, dass der Antrag durch die Anfrage der Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten eigentlich obsolet sei, da man aber gerne Anträgen zustimme, stimme man auf diesem zu.

Zustimmung: einstimmig

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6. 40 Jahre 7000 Eichen

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1362 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird beauftragt ein Konzept zum „40. Geburtstag“ des Kunstwerkes 7000 Eichen im Jahr 2022 zu erarbeiten und dem Ausschuss für Kultur vorzustellen.
Begründung: Das Kunstwerk „7000 Eichen“ von Joseph Beuys ist eines der bedeutsamsten Werke unserer Zeit und hat wie kein anderes Kunstwerk die documenta-Stadt Kassel geprägt. Der Antrag lässt bewusst Form und Inhalt offen, da es vielfältige Möglichkeiten für einen gebührenden Rahmen gibt.

Zustimmung: einstimmig

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8. Honorarordnung für bildende Künstler

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1364 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten, eine Honorarordnung für bildende Künstler zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen, damit adäquate Honorare für bildende Künstler und Künstlerinnen gewährleistet werden, wenn diese für die Stadt ausstellen oder performen. Die Honorarordnung soll eine Evaluation nach zwei Jahren vorsehen. Bei den städtischen Gesellschaften soll für ein ähnliches Vorgehen geworben werden.

Die Fraktion B90/Grüne erläutert, dass unter anderem der BBK die Fraktion in punkto Honorare für bildende Künstler sensibilisiert habe. Während ein Honorar bei Musikern als selbstverständlich angesehen werde, treffe dies bei bildenden Künstlern nicht zu, da hieße es noch sehr oft, dass der Künstler ja seine Bilder zeigen dürfe, das müsse reichen. Mit einem Honorar setze man ein Zeichen der Wertschätzung und werde der sozialen Lage von Künstlern etwas gerechter. Man habe den Antrag bewusst offen formuliert, um dem Magistrat Spielraum für die Umsetzung zu lassen.

Der Magistrat pflichtet bei. Es sei an der Zeit eine Honorarordnung zu erlassen.

Die CDU-Fraktion fragt nach, ob es eine Honorarordnung für Musiker gäbe. Dies wird vom Magistrat verneint. Es sei jedoch allgemein üblich bei Musikern nach den Marktpreisen zu bezahlen. Bei bildenden Künstlern sei dies nicht üblich. Für einige Künstler gebe es so etwas wie einen Marktpreis, viele andere gingen aber leer aus. Es könne hier nur um einen Mindestbetrag gehen, den die städtischen Institutionen gegebenenfalls auch überschreiten können.

Zustimmung: einstimmig

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9. Flächen für die Kulturszene im Salzmann-Areal sichern

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1370 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten, die im städtebaulichen Vertrag vorgesehenen Flächen für die Kulturszene im Salzmann-Areal zu sichern und ein Nutzungskonzept zu erstellen.

Die SPD-Fraktion erläutert, es ginge hier zum einen um die Abstellung der Flächen, zum anderen um die Erstellung eines Konzepts.

Die CDU-Fraktion fragt nach, ob der Antrag nicht zu spät sei, der Bauantrag sei schon eingereicht. Der Magistrat erläutert, es sei noch nicht zu spät denn man habe Gespräche geführt und die Nutzung durch die Kulturszene im städtebaulichen Vertrag festgelegt.

Zustimmung: einstimmig

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2. Entscheidungshoheit über Ausstellungen im Stadtmuseum

Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.1296 –

Zunächst stellt die CDU-Fraktion klar, dass es ihr nicht um den Inhalt gehe und schon gar nicht darum, ob die Ausstellung stattfinden solle oder nicht. Sie sei richtig und wichtig.
Zum Hintergrund der bereits vor längerer Zeit gestellten Anfrage (30.4.) erläutert sie folgendes: bei einem Treffen der Freunde des Stadtmuseums habe es einen Bericht über zukünftige Projekte des Museums gegeben. Im Verlauf der Diskussion habe es aus den Reihen der Zuschauer Mutmaßungen gegeben, der Oberbürgermeister habe Direktionsrechte und könne das künstlerische Programm der Museen festlegen, selbst wenn die Leitung und der Förderverein dagegen seien. Diese Missverständnisse sollten ausgeräumt werden. Zudem sei der wirtschaftliche Aspekt wichtig. Die Ausstellung sei kostenlos und man wolle verhindern, dass am Ende des Jahres der Eindruck entstünde die Besucherzahlen seien zurückgegangen.
Die Kulturdezernentin beantwortet die Fragen.

Wir fragen den Magistrat:

1.Wer entscheidet über das künstlerische Programm der städtischen Museen und die dort gezeigten Sonderausstellungen?

Die Hausleitungen in Rückkopplung mit dem Kulturamt.

2.Wer hat entschieden, dass die Wanderausstellung „BLUTIGER BODEN. Die Tatorte des NSU“ als Sonderausstellung im Stadtmuseum Kassel stattfinden wird?

Die Künstlerin sei an das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst herangetreten, dieses habe die Ausstellung vermittelt. Wichtig sei der Künstlerin gewesen alle Tatorte zu zeigen. Die Ausstellung wurde mit dem Kulturamt und dem Oberbürgermeister besprochen und dann mit den Leitungen der Häuser einvernehmlich abgestimmt. Der Termin wurde vom Stadtmuseum festgelegt, dort habe man zwischen der Ausstellung „1918“ und einer kommenden Ausstellung über die achtziger Jahre eine Lücke gefunden.

3.War das Kulturamt an der Entscheidung beteiligt?

Siehe Antwort 2

4. Warum wird diese künstlerische Fotoausstellung nicht – wie z.B. in München – im Kasseler Rathaus oder einem Kunstmuseum – wie in Berlin – gezeigt?

Zum einen habe dies inhaltliche Gründe: Die Ausstellung sei eher künstlerisch als dokumentarisch, zum anderen pragmatische: die Bilder, in Reihe gehängt, haben eine Länge von etwa 65m und sollten zusammenhängend gezeigt werden. Dazu biete das Stadtmuseum die räumliche Möglichkeit, das Rathaus nicht. Zudem sei Unterstützung durch Restauratoren beim Aufhängen notwendig gewesen und die Ausstellung müsse beaufsichtigt werden. Auch das sei im Rathaus nicht möglich. Gegen ein Kunstmuseum hätte man keine Einwände gehabt.

5. Die Ausstellung kostet – im Gegensatz zu den sonstigen Sonderausstellungen im Stadtmuseum – keinen Eintritt. Mit wie viel Euro Einnahmeverlust ist zu rechnen und wird der Magistrat diesen Einnahmeausfall mit zusätzlichen Mitteln kompensieren?

Der Vorschlag keinen Eintritt zu nehmen sei vom Stadtmuseum gekommen, da dort eine räumliche Trennung zwischen Sonderausstellung und Dauerausstellung nicht möglich sei und Einzelkontrollen teurer geworden wären. Vor Ende der Ausstellung sei eine Einschätzung über den Einnahmeverlust nicht seriös möglich. Die Einbußen gingen zu Lasten der Stadt Kassel, nicht des Stadtmuseums.

6. Die letzte Sonderausstellung „1918“ hat über 13.000 Besucherinnen und Besucher ins Stadtmuseum geführt. Rechnet der Magistrat mit einer ähnlichen Auslastung bei dieser Wanderausstellung?

Die beiden Sonderausstellung seien aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht direkt miteinander zu vergleichen. Die letzte Sonderausstellung sei vom 1.11.2018 bis zum 24.4.2019 gelaufen, also gut ein halbes Jahr. Die aktuelle Ausstellung laufe grob halb so lang. Zudem läge der Zeitraum in den hessischen Sommerferien und es liege keine Kooperation mit einem anderen Museum vor. Dafür habe das Thema aktuelle und politische Relevanz. In Berlin habe die Ausstellung 8000 Besucher gehabt, wie die Besucherzahlen in Kassel aussehen werden, könne man noch nicht seriös abschätzen.

update: schriftliche Antwort Magistrat (OCR)

Ausschuss für Kultur am 4. Juni 2019 (TOP 6), verschoben auf 13. August 2019 (TOP 2) Entscheidungshoheit über Ausstellungen im Stadtmuseum Anfrage der CDU-Fraktion Vorlage-Nr.: -101.18.1296-
Anfrage: Wir fragen den Magistrat:
1. Wer entscheidet über das künstlerische Programm der städtischen Museen und die dort gezeigten Sonderausstellungen?
2. Wer hat entschieden, dass die Wanderausstellung „BLUTIGER BODEN. Die Tatorte des NSU“ als Sonderausstellung im Stadtmuseum Kassel stattfinden wird?
3. War das Kulturamt an der Entscheidüng beteiligt?
4. Warum wird diese künstlerische Fotoausstellung nicht -wie z.B. in München – im Kasseler Rathaus oder einem Kunstmuseum- wie in Berlin- gezeigt?
5. Die Ausstellung kostet  im Gegensatz zu den sonstigen Sonderausstellungen im Stadtmuseum keinen Eintritt. Mit wie viel Euro Einnahmeverlust ist zu rechnen und wird der Magistrat diesen Einnahmeausfall mit zusätzlichen Mitteln kompensieren?
6. Die letzte Sonderausstellung „1918″ hat über 13.000 Besucherinnen und Besucher ins Stadtmuseum geführt. Rechnet der Magistrat mit einer ähnlichen Auslastung bei dieser Wanderausstellung?

Frage 1. Wer entscheidet über das künstlerische Programm der städtischen Museen und die dort gezeigten Sonderausstellungen?
Antwort: Über das künstlerische Programm der Städtischen Museen und die dort gezeigten Sonderausstellungen entscheiden grundsätzlich die jeweiligen Abteilungsleitungen im Einvernehmen mit dem Kulturamt. Von dort wird das Kulturdezernat entsprechend informiert.
Frage 2. Wer hat entschieden, dass die Wanderausstellung „BLUTIGER BODEN: Die Tatorte des NSU“ als Sonderausstellung im Stadtmuseum Kassel stattfinden wird?
Antwort: Die Ausstellung „BLUTIGER BODEN. Die Tatorte des NSU“ der Fotografin Regina Schmeken wurde durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst vermittelt, bei welchem der Wunsch Frau Schmekens, die Ausstellung u.a. in allen Tatort-Städten Deutschlands — so auch Kassel — zeigen zu wollen, zunächst eingegangen ist. Aufgrund der politischen Bedeutsamkeit und der hohen Aktualität der Thematik wurde die Anfrage nach Prüfung innerhalb des Kulturamtes mit der Stadtspitze abgestimmt. Die Entscheidung, die Ausstellung 2019 oder 2020 in den Sonderausstellungsräumen des Stadtmuseums zu zeigen, wurde 1 dann einvernehmlich mit der Abteilung Städtische Museen im Herbst 2018 getroffen. Die terminliche Planung wurde dem Stadtmuseum überlassen. Das Stadtmuseum Kassel legte daraufhin den Zeitraum im Sommer 2019 fest, da zwischen den beiden Sonderausstellungen „1918″ und „Ab in die Achtziger“ eine zeitliche Lücke eingefügt werden konnte, die zudem auch mit der Planung von Frau Schmeken in Einklang zu bringen war.
Frage 3. War das Kulturamt an der Entscheidung beteiligt?
Antwort: Das Kulturamt war wie oben beschrieben in die Entscheidungsfindung eingebunden.
Frage 4. Warum wird diese künstlerische Fotoausstellung nicht — wie z.B. in München — im Kasseler Rathaus oder einem Kunstmuseum — wie in Berlin — gezeigt?
Antwort: Die Ausstellung „BLUTIGER BODEN. Die Tatorte des NSU“ stellt ein stadtgeschichtliches Thema der jüngsten Zeit in den Fokus und wurde daher — auch vor dem Hintergrund einer eher künstlerischen und weniger dokumentarischen Präsentation — mit dem entsprechenden Rahmen- und Begleitprogramm im Stadtmuseum Kassel verortet. Als weitere pragmatische Gründe für diese Entscheidung sind zu nennen, dass die Ausstellung: a. aufgrund der Hängung der Fotografien als Fries mindestens 65 Meter laufende Wand (d.h. mit möglichst wenig Unterbrechungen) benötigt. Diese räumlichen Voraussetzungen konnten im Geschichtsturm des Stadtmuseums Kassel weitestgehend und in Abwägung anderer Räumlichkeiten bestmöglich gewährleistet werden. b. — wie sich im Planungsprozess zeigte — mit restauratorischer Unterstützung auf- und abgehängt werden muss und auch nur in geschütztem Umfeld (d.h. mit Aufsicht) präsentiert werden darf. Eine Einrichtung der Ausstellung z.B. im Rathaus wäre daher aus logistischen Gründen nicht möglich gewesen.
Frage 5. Die Ausstellung kostet — im Gegensatz zu den sonstigen Sonderausstellungen im Stadtmuseum —keinen Eintritt. Mit wie viel Euro Einnahmeverlust ist zu rechnen und wird der Magistrat diesen Einnahmeausfall mit zusätzlichen Mitteln kompensieren?
Antwort: Für die Dauer der Ausstellung ist der Eintritt ins gesamte Stadtmuseum frei. Hintergrund sind die. baulichen Bedingungen, die keinen von der Dauerpräsentation getrennten Zugang gewähren. Die Einnahmeverluste beziehen sich daher auf alle Eintrittsgelder im Zeitraum der Sonderausstellung, deren Höhe zum aktuellen Zeitpunkt nicht seriös zu kalkulieren ist (siehe auch Frage 6: Erwartete Besucherzahlen). Die entstehenden Eintrittsverluste gehen dabei allein zu Lasten der Stadt Kassel, nicht speziell zu Lasten des Stadtmuseums.
Frage 6. Die Letzte Sonderausstellung „1918″ hat über 13.000 Besucherinnen und Besucher ins Stadtmuseum geführt. Rechnet der Magistrat mit einer ähnlichen Auslastung bei dieser Wanderausstellung?
Antwort: Die genannte Zahl von über 13.000 Besucherinnen und Besuchern erstreckt sich — nach Rücksprache mit der Abteilung Städtische Museen — auf den Zeitraum vom 1. November 2018 bis zum 24. April 2019 (Stichtag der Erhebung) — also etwa 6 Monate — und schließt nicht nur die Besucherinnen und Besucher der Sonderausstellung, sondern des gesamten Stadtmuseums ein (siehe Frage 5: aus baulichen Gründen kein getrennter Zugang zu Dauer- und Sonderpräsentation möglich). Für die neue Sonderausstellung „BLUTIGER BODEN. Die Tatorte des NSU“ liegen erheblich andere und wenig vergleichbare Rahmenbedingungen zur Ausstellung „1918″ vor, die seriöse Aussagen über eine zu erwartende Auslastung nicht gewährleisten. Hierbei seien u.a. folgende Aspekte zu nennen: • Kürzerer Ausstellungszeitraum von nur knapp 3 Monaten • Veränderter Ausstellungszeitraum über die Hessischen Sommerferien • Neuartigkeit und politische Bedeutsamkeit der Thematik • Kein Kooperationsprojekt mit anderem Haus im Stadtgebiet und damit kein Potenzial zur entsprechend stärkeren Vermarktung und weiteren Zielgruppenansprache, wie dies bei „1918″ mit dem Landesmuseum/der mhk möglich war • Etc.

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3. Werbung der Stadt für kulturell-kommerzielle Veranstalter wie „Dino World“

Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.1297 –

Die CDU-Fraktion erläutert, dass die Anfrage schon länger im Geschäftsgang sei (30. April 2019). Auf der alten Seite der Stadt Kassel habe man die Werbung für die Veranstaltung gefunden, mitsamt einem Gewinnspiel. Weitere kommerzielle Werbung sei dem Redner aber nicht untergekommen. Bei der Anfrage zu den Kinos habe es eine klare Trennung zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Kinos bezüglich Förderung gegeben, hier sehe man das nicht, zudem sei Kassel als Sponsor nicht einmal gelistet gewesen (nur Kassel Marketing). Nun stelle sich die Frage, ob auch weitere kommerzielle Anbieter dort einen Werbeplatz bekommen könnten.

Die Dezernentin erläutert vorab, dass das Kulturamt an der Entscheidung nicht beteiligt war, sondern die Abteilung Kommunikation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit das Hauptamtes.

Wir fragen den Magistrat:

1.Warum wurde für die Veranstaltung „Dino World“ auf kassel.de geworben und dort ein Gewinnspiel durchgeführt?

Seit 2008 seien kommerzielle Gewinnspiele mit Kasselbezug auf der Webseite veröffentlicht worden. Nach den Nachfragen In der letzten Stadtverordnetenversammlung habe man entschieden diese Praxis nicht weiterzuführen.

2. War das Kulturamt daran beteiligt?

Nein

3. Welche Gegenleistung hat die Stadt Kassel erhalten?

Keine

4.Können auch andere kommerzielle und/oder kulturelle Veranstalter mit einer ähnlichen Unterstützung durch Gewinnspiele, Filme und Texte auf kassel.de rechnen?

Nein, Anfang Mai wurden die Regeln geändert und seither würden nur noch Gewinnspiele von städtischen Ämtern/Institution, wie zum Beispiel der Kasseler Museumsnacht oder des Stadtarchivs beworben.

5. Wer entscheidet dies bzw. hat dies im konkreten Fall entschieden?

Die Abteilung Kommunikation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit des Hauptamtes

6. Wohin können Interessierte die Unterlagen für eine solche Bewerbung schicken?

Dies gelte nur für Stadtinterne, diese könnten sich an die Abteilung Kommunikation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit wenden.

7. War diese werbende Kooperation für eine Dinosaurierausstellung mit dem nahegelegenen städtischen Naturkundemuseum abgesprochen?

Nein

Die CDU-Fraktion merkt in Bezug zu Antwort 7 an das in dem Fall eine Absprache sinnvoll gewesen wäre, auch wenn die Qualität der Dinosaurierausstellung nicht an die im Naturkundemuseum herangekommen sei und regt an das in Zukunft so zu handhaben.

update: schriftliche Antwort des Magistrats (OCR)

Die Fragen können wir wie folgt beantworten.
1. Warum wurde für die Veranstaltung „Dino World“ auf kassel.de geworben und dort ein Gewinnspiel durchgeführt?
Seit 2008 werden auf www.kassel.de Gewinnspiele mit Kassel-Bezug — auch von nicht städtischen Anbietern — aufgenommen. Mittlerweile wurde entschieden, dass dies so nicht beibehalten wird.
2. War das Kulturamt daran beteiligt?
Nein.
3. Welche Gegenleistung hat die Stadt Kassel erhalten?
Keine.
4. Können auch andere kommerzielle und/oder kulturelle Veranstalter mit einer ähnlichen Unterstützung durch Gewinnspiele, Filme und Texte auf kassel.de rechnen?
Die Modalitäten für Gewinnspiele wurden mit Einführung des neuen Stadtportals Anfang Mai geändert. Seither werden nur noch solche Gewinnspiele auf kassel.de beworben und veranstaltet, bei denen Preise von städtischen Ämtern oder Einrichtungen verlost werden bzw. bei denen städtische Ämter oder Einrichtungen beteiligt sind.
5. Wer entscheidet dies bzw. hat dies im konkreten Fall entschieden?
Die Entscheidung darüber liegt in der Abteilung Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Hauptamtes.
6. Wohin können Interessierte die Unterlagen für eine solche Bewerbung schicken?
Da ein städtisches Unternehmen bzw. ein Amt am Gewinnspiel beteiligt sein muss, erfolgt der Kontakt über diesen Weg. Ferner sind Unterlagen an die Abteilung Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Hauptamtes zu richten.
7. Was diese werbende Kooperation für.eine Dinosaurierausstellung mit dem nahegelegenen städtischen Naturkundemuseum abgesprochen?
Nein.

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7. 100 Jahre Joseph Beuys

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1363 –

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Aktivitäten plant die Stadt zum 100sten Geburtstag von Joseph Beuys (*12.05.1921)?

Im Haushalt 2021 werden Mittel eingestellt werden um eine zeitgemäße Veranstaltung aus eigenen und Kooperationsprojekten zu erarbeiten, eine exakte Planung liege noch nicht vor.

2. Welche Aktivitäten sind der Stadt von anderen Institutionen und Akteuren zum 100sten Geburtstag bekannt?

Das documentaforum, die documenta gGmbH, der 7000 Eichen e.V., dass documentaarchiv und die Museumsnacht planten alle Aktivitäten zum Beuys Geburtstag. Man stehe in engem Kontakt zu den oben genannten Akteuren. Das Kulturamt würde es begrüßen wenn eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet würde.

update: schriftliche Antwort des Magistrats (OCR)

Wir fragen den Magistrat:
1. Welche Aktivitäten plant die Stadt zum 100sten Geburtstag von Joseph Beuys (*12.05.1921)?
Der 100. Geburtstag von Joseph Beuys wird Anlass sein, den vielfältigen Spuren, die dieser Künstler in Kassel hinterlassen hat, nachzugehen. Das Wirken von Joseph Beuys hat die Kasseler Kulturlandschaft durch wesentliche Impulse und Ideen dauerhaft inspiriert. Das Kulturamt beabsichtigt im Haushalt 2021 finanzielle Mittel vorzusehen, um angemessene, geeignete und zeitgemäße Veranstaltungen zu initiieren, zu unterstützen und zu begleiten, die den Künstler, sein Schaffen und sein Wirken würdigen.
2. Welche Aktivitäten sind der Stadt von anderen Institutionen und Akteuren zum 100sten Geburtstag bekannt?
Das Kulturamt steht in engem Kontakt z. B. mit dem documenta-Forum, der Stiftung 7000 Eichen, der documenta und Museum Fridericianum Veranstaltung gGmbH mit dem documenta Archiv und auch der Museumslandschaft Hessen Kassel. Im Zuge dieser Kontakte werden die konkreten Aktivitäten zu diesem Anlass im Laufe der Zeit noch gegenseitig bekannt werden. Denkbar ist, dass eine institutionenübergreifende Arbeitsgruppe als Forum und Katalysator diese Aktivitäten miteinander vernetzt und bei Bedarf und je nach Möglichkeit miteinander abstimmt. Das Kulturamt wird dies in der gemeinsamen Kommunikation anregen.

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