Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung, 30. Sitzung

Notizen aus der 30. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung, 18. Juni 2019 (ohne Gewähr)

Tagesordnung:

1. Neufassung des Integrationskonzepts der Stadt Kassel

Vorlage des Magistrats – 101.18.1294 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Das als Anlage beigefügte Integrationskonzept der Stadt Kassel – Neue Akzente 2019 – wird beschlossen.“

Es werden weder Bericht noch Aussprache gewünscht.

Zustimmung: SPD, B90/Grüne, CDU, FDP+Freie Wähler+Piraten
Ablehnung: AfD


2. Gesundheit Nordhessen Holding AG (GNH), Anteilskauf Casalis Ambulantes Orthopädisches Reha-Zentrum Kassel GmbH und Verschmelzung mit der Reha-Zentrum im Klinikum Kassel GmbH
Vorlage des Magistrats – 101.18.1332 – (gleichzeitig im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen)

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadt Kassel gibt als Gesellschafterin der Gesundheit Nordhessen Holding AG nachfolgende Erklärung ab:

1. Die Stadt Kassel stimmt dem Kauf des 20%igen Anteils, der von der Vitos Orthopädische Klinik Kassel gGmbH an der Casalis Ambulantes Orthopädisches Reha-Zentrum Kassel GmbH gehalten wird, zum Kaufpreis in Höhe von 60.000 Euro durch die GNH zu.

2. Die Stadt Kassel stimmt der Verschmelzung der Casalis Ambulantes Orthopädisches Reha-Zentrum Kassel GmbH mit der Reha-Zentrum im Klinikum Kassel GmbH zu.“

Zustimmung: einstimmig


3. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger Kassel“ vom 23. November 1992 in der Fassung der Vierten Änderung vom 12. März 2018 (Fünfte Änderung)

Vorlage des Magistrats – 101.18.1340 – (gleichzeitig im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen)

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger Kassel“ vom 23.November 1992 in der Fassung der Vierten Änderung vom 12. März 2018 (Fünfte Änderung) in der aus der Anlage 1 zu dieser Vorlage ersichtlichen Fassung.“

Zustimmung: einstimmig


4. Einrichtung einer Waffenverbotszone

Antrag der CDU-Fraktion 101.18.1338 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten für das Gebiet der Stadt Kassel an entsprechenden Schwerpunkten eine Waffenverbotszone einzurichten.

Die CDU-Fraktion stellt ihren Antrag vor. Analog zu Wiesbaden wolle man auch in Kassel an neuralgischen Stellen eine Waffenverbotszone einrichten. Die Innenministerkonferenz am Wochenende hätte einen ähnlichen Beschluss gefasst, daher fühle man sich in dem Anliegen bestärkt.

Die IMK bittet das Bundesinnenministerium, die Länder über eine Verordnungsermächtigung in die Lage zu versetzen, ihren Kommunen in sensiblen Bereichen die Schaffung waffenrechtlicher Verbotszonen zu ermöglichen. Als sensible Bereiche sollen dabei insbesondere das Umfeld von Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen sowie des öffentlichen Personennahverkehrs gelten. In waffenrechtlichen Verbotszonen soll nach einer Risiko- und Lageeinschätzung der örtlichen Polizeibehörde bei Bedarf auch das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden können. Springmesser sollen nach Ansicht der Innenminister gar nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.

Die Vertreterin der Kasseler Linken fragt nach, wie die CDU die Zonen definiere, was für sie unter Waffe falle und ob es nicht zweckmäßiger sei zu schauen, wem man einen Waffenschein ausstellt (in Anbetracht der Tatsache, dass unter anderem auch Reichsbürger Waffen offiziell mit Waffenschein besäßen).

Der Stadtrat entgegnet, dass an die Vergabe des Waffenscheins ein hoher Maßstab gesetzt werden. Das habe aber keinen direkten Zusammenhang zu dem Antrag. Zu diesem erklärt er, dass die Stadtverordnetenversammlung für das Thema nicht zuständig sei, sondern der Oberbürgermeister als Kreisordnungsbehörde. Der Antrag sei in der Form also nicht zulässig.

Der Vertreter der CDU-Fraktion erläutert seine Definition von Schwerpunkten: zum Beispiel Kindergärten und Schulen. Anschließend erläutert er seine Definition von Waffen. Darunter fielen Messer und Schlagringe. Wiesbaden hätte positive Erfahrungen mit einer Waffenverbotszone gemacht. Die Intention sei es politisch zur Handlung aufzufordern, man werde den Antrag entsprechend umformulieren.

[Anm.: Schlagringe sind in Deutschland allgemein verboten. Vielleicht wäre es ehrlicher statt von Waffenverbotszone, von Zonen für vollkommen anlassunabhängige Kontrollen zu sprechen, denn das ist ja das eigentliche Ziel]

B90/Grüne sehen den Antrag ebenfalls als unzulässig an. Zudem: in Wiesbaden habe es bandenmäßige Auseinandersetzungen in der Innenstadt gegeben, deshalb habe man das Waffenverbot eingeführt. In Kassel sei eine solche Häufung von Vorfällen nicht zu beobachten. Gäbe es eine solche Häufung sei er sich sicher, dass die Landespolizei den Oberbürgermeister informieren, und dieser handeln würde.

Der Stadtrat zitiert aus der Rechtsgrundlage, Waffengesetz Art. 42 Abs. 5

5) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann, soweit an dem jeweiligen Ort wiederholt

1. Straftaten unter Einsatz von Waffen oder
2. Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist. …

Ob es solche Orte in Kassel gebe, kläre der Magistrat mit der Landespolizei. Derzeit sehe man keine Notwendigkeit für eine Waffenverbotszone, das könne sich fraglos ändern, aber momentan entspräche die Situation in Kassel nicht den hohen Hürden, die das Gesetz vorgebe.

Der Vertreter der Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten erklärt, sein erster Impuls sei Zustimmung gewesen, im Grunde müsse man, wie in Hamburg auf der Reeperbahn schon Glasflaschen verbieten, denn die könnten sehr einfach als Waffe benutzt werden. In der Diskussion in der Fraktion habe er sich aber überzeugen lassen, dass eine Definition, was unter Waffe falle, schwierig sei. Mancher habe immer ein Taschenmesser dabei, um zum Beispiel ein Apfel zu schälen o. ä.. Wenn man etwas in diese Richtung beschließen wolle, so müsse man sehr genau gucken wie man Waffen definiert und auf jeden Fall auf Glasflaschen erweitern.

Ein Vertreter der AfD-Fraktion schließt sich an, ausschließlich Glasflaschenverbot sei ein sinnvolles Mittel zur Verbesserung der Sicherheit. Mit einer Waffenverbotszone treffen man ausschließlich die Leute, die zum Beispiel ein Messer dabei hätten ohne damit eine Straftat begehen zu wollen. Menschen, die sich illegal eine Waffe besorgen werde man damit nicht beikommen. Zum einen sehe man die Frage, was als Waffe gelte (Messer ab 6 cm, aber was es mit 5,5, damit könne man auch schon jemanden ernsthaft verletzen), zum anderen, wie man das durchsetzen und kontrollieren wolle. Man müsse mindestens 2 Ordnungsamtsmitarbeiter in jeder Zone stehen haben und sollte tatsächlich eine Waffe zutage kommen, seien diese Leute gar nicht für solche Situationen ausgebildet. Da müsse Die Landespolizei einschreiten. Letztlich läge die schwindende Sicherheit an der verfehlten Zuwanderungspolitik.

Der Vertreter der Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten fragt nach konkreten Belegen für die Aussage, dass die erhöhte Zuwanderung zu erhöhter Kriminalitätsrate führe.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion erklärt, er sei von den Erläuterungen der CDU zu den neuralgischen Punkten enttäuscht. Hätte man auch das Messegelände ausgewählt, wäre man wenigstens die Waffenmesse losgeworden. Er fragt bei Magistrat nach, ob es eine Datengrundlage über eine erhöhte Anzahl an Messerstecherei gebe. Dieser verneint das.

Ein Vertreter der AfD-Fraktion fragt nach, ob eine solche Waffenverbotszone auch für private Personen gelte, die zum persönlichen Schutz eine Waffe tragen dürften. Der Magistrat entgegnet, es gebe Ausnahmetatbestände, allerdings eher für öffentliche Stellen wie z. B. Polizei, Ordnungsamt, Bundeswehr. In Wiesbaden gebe es keine Ausnahmen für Privatpersonen.

Ein Redner der CDU-Fraktion erklärt, dass neben Schulen und Kindergärten die Jägerstraße und die Untere Königsstraße ein Ort seien, bei dem jeder eine Waffenverbotszone als sinnvoll erachten würde. Auch jetzt schon dürfe man einige Messer nicht mehr in der Öffentlichkeit mitführen, Taschenmesser o. ä. würden ja weiter erlaubt bleiben, Er sieht die ablehnende Haltung darin begründet, dass der Antrag von der CDU käme.

Der Vertreter der AfD-Fraktion betont noch einmal, dass hier die Definition von Waffe nicht klar sei und sich das subjektive Sicherheitsgefühl auch bei Einrichtung einer Waffenverbotszone ändern würde.

Der Stadtrat verweist auf die Definition was als Waffe gilt aus dem Waffengesetz. Um eine solche Zone einzurichten, müsste statistisches Material vorliegen, welches die in Art. 42 Abs. 5 beschriebenen Hürden überschreitet. Er wiederholt, dies sei in Kassel nicht der Fall. Hier ginge es nicht um das subjektive Gefühl.

Der CDU Antrag wird so abgeändert, dass der OB aufgefordert wird eine Waffenverbotszone einzurichten und anschließend abgestimmt.

Zustimmung: CDU, alle anderen Fraktion stimmen dagegen.

[Anm.: Mir stellt sich die Frage, wie man eine Waffenverbotszone an einer Hauptdurchgangsstrecke realisieren möchte. Wenn jemand aus Mitte sich zum Beispiel im Nord Stadtpark mit Freunden zum Picknick treffen möchte und ein Brotmesser dabei hat. Letztlich ermöglicht eine solche Regelung anlassunabhängige Kontrollen, welche einen zu starken Eingriff in die Bürgerrechte darstellen]


5. Abschiebungen aus Kassel

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke 101.18.1348 –

Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viele Menschen wurden 2018 und 2019 bis jetzt aus Kassel abgeschoben?
2. Wie viele davon hatten minderjährige Kinder?
3. Wie viele davon waren schwanger?
4. Wie viele Menschen wurden in welche Länder abgeschoben?
5. Wie viele davon wurden in einer Behörde, z. B. der Ausländerbehörde oder dem Sozialamt aufgegriffen?
6. Wie viele Abschiebungen gab es in denen Familien getrennt wurden, d. h. ein oder mehrere Familienmitglieder abgeschoben wurden, obwohl die verbleibenden Familienmitglieder nicht angetroffen werden konnten?
7. Bei wie vielen lag der Zentralen Ausländerbehörde ein medizinisches Gutachten vor, in dem die Person als nicht reisefähig eingestuft wurde?
8. Wie viele von den aus Kassel abgeschobenen Menschen waren in Abschiebeoder Rückführungshaft? 9. Wie viel hat die Stadt Kassel in diesem Zeitraum (2018, 1. Quartal 2019) für Abschiebungen bzw. Rücküberstellungen ausgegeben?

Zunächst erläutert der Stadtrat, dass er nur die Zahlen vom 1.1.2018 bis 30.6.2018 vorliegen hat, da seit dem 1. Juli 2018 die Zuständigkeit beim Regierungspräsidium läge.

Zu 1: 16 Personen wurden abgeschoben.

Zu 2: das wurde statistisch nicht erfasst.

Zu 3: das wurde statistisch nicht erfasst. Hätte aber eine Schwangerschaft vorgelegen, bei der eine Gefährdung attestiert gewesen wäre, wäre keine Abschiebung erfolgt.

Zu 4: Belgien: 1, Spanien: 1, Niederlande: 1, Dänemark: 2, Finnland: 2, Tunesien: 1, Afghanistan: 1, Algerien: 1, Türkei: 1, Litauen: 1, Bosnien-Herzegowina: 1, Polen: 2, Rumänien: 1

Zu 5: keiner.

Zu 6: keine.

Zu 7: In keinem Fall.

Zu 8: keiner.

Zum 9: 23.275,20 €