Notizen aus der 34. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung, 28. November 2019 (ohne Gewähr)
Satzung über die Entschädigung von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und ehrenamtlich Tätigen
Vorlage Nr. 101.18.1514
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Entschädigung von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und ehrenamtlich Tätigen in der aus der Anlage 2 zu dieser Vorlage ersichtlichen Fassung.“
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne
Ablehnung: Kasseler Linke
Abwesend: AfD, FDP+Freie Wähler+Piraten
Einrichtung von Waffenverbotszonen in Kassel
Vorlage Nr. 101.18.1532 Antrag der CDU-Fraktion
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat und der Oberbürgermeister werden aufgefordert, die Voraussetzungen für die Einführung von Waffenverbotszonen im Stadtgebiet Kassel zu schaffen und in der Folge Waffenverbotszonen an Kriminalitätsschwerpunkten in Kassel einzurichten.
Begründung: Ausweislich der Berichterstattung der HNA vom 16.11.2019 ist die Zahl der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit Messern und anderen gefährlichen Gegenständen von 48 im Jahr 2014 auf 81 im Jahr 2018 gestiegen. Dieser Entwicklung gilt es entgegenzuwirken. Waffenverbotszonen sind ein Baustein, um dieses Ziel zu erreichen. Durch die Einrichtung entsprechender Zonen wird den Ordnungsbehörden und Polizeibeamten ein wirksames Werkzeug an die Hand gegeben, um Messer und andere gefährliche Gegenstände einzuziehen bevor damit Straftaten begangen werden. Empfindliche Geldbußen gegen Verstöße der Verordnung können vermeiden, dass Personen wiederholt entsprechende Gegenstände in diesen Bereichen mit sich führen. Da es sich bei dem zur Kontrolle eingesetzten Personal um kommunale Ordnungsbehörden oder Polizeibehörden handelt, ist sichergestellt, dass das berechtigte Mitführen von Messern oder anderen Gegenständen nicht eingeschränkt wird (beispielsweise das Mitführen von Kochmessern als Arbeitsgerät). In der Stadt Wiesbaden wurden seit Einführung der Waffenverbotszone Anfang 2019 125 gefährliche Gegenstände sichergestellt. Das zeigt die Notwendigkeit und Wirksamkeit einer Waffenverbotszone. Eine Waffenverbotszone fördert nicht nur das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger, sondern schränkt auch die tatsächliche Verfügbarkeit von Waffen im öffentlichen Raum ein. Die Einrichtung einer Waffenverbotszone ist mit geringem finanziellen Aufwand möglich, so dass das kein Hinderungsgrund sein sollte. Bei der Einrichtung der Waffenverbotszonen sollte auf die Erfahrung der Stadt Wiesbaden oder anderen Städten zurückgegriffen werden.
Die CDU-Fraktion erklärt, sie wisse, dass der Magistrat schon über eine solche Zone nachdenke. Diese stelle ein wesentliches Hilfsmittel für Polizeibeamte dar. Bei Kontrollen würden Waffen eingezogen und Geldbußen verhängt, das täte den Anvisierten so weh, dass diese sich zukünftig an das Waffenverbot halten würden. Zum Thema Grundrechtseinschränkung merkt der Redner der CDU an, dass der Opa mit dem Taschenmesser nicht kontrolliert würde, man müsse sich also keine Gedanken machen. [Dass das schon quasi die Ankündigung von racial profiling ist, scheint den Redner nicht zu interessieren]
Der Magistrat entgegnet, dass die Zuständigkeit beim Oberbürgermeister als Kreisordnungsbehörde liege. Für eine Waffenverbotszone brauche es klare Voraussetzung, da sei das Waffengesetz eindeutig. Die Polizei müsse die Orte benennen (Paragraf 42), die Eingrenzung sei sehr eng. Der Magistrat stehe in engem Austausch mit der Polizei, diese habe bisher keine Forderung nach einer Waffenverbotzone gestellt. Dass das Thema wieder in der Zeitung war, liege an einer Frage einer Bürgerin in einer der Regionalkonferenzen Kompass bezüglich der Zunahme von Angriffen mit Messern. Ein Polizist habe dort geantwortet, es bestehe die Möglichkeit der Einrichtung einer Waffenverbotszone. Daraufhin habe es eine Presseanfrage der HNA gegeben.
Im Moment laufe die Kompass Bürgerbefragung, man habe einen guten Rücklauf (ca 1000). Anschließend folge die Diskussion um eventuelle Lokalitäten und wie man das subjektive und das objektive Sicherheitsgefühl verbessern könne. Der Magistrat betont, dass die Einrichtung einer Waffenverbotszone nicht von der gefühlten Sicherheit abhänge, sondern von der objektiven (Polizeistatistik).
Die SPD-Fraktion pflichtet dem Magistrat bei. Den Antrag werde man allein schon aus formalen Gründen ablehnen. Die Entscheidung liege letztlich beim Oberbürgermeister, zudem bedürfe es einer genauen Analyse, da warte man auf die Aussagen der Polizei. Ein Schnellschuss sei bei dem Thema unangebracht, am besten sei es, der Antrag würde zurückgezogen.
Die CDU-Fraktion weist den Vorwurf der formalen Unzulässigkeit zurück. Es handele sich um eine politische Aufforderung. Die Plätze seien bekannt (Untere Königstraße/Jägerstraße)
B90/Grüne erwidert, die Polizei käme auf die Stadt zu, wenn sie eine Notwendigkeit für eine Waffenverbotzone sehen würde. Die CDU-Fraktion kontert, sie verstehe die Argumentation nicht. Die CDU wolle nur ein Wunsch deutlich machen, den auch viele Bürger teilen würden. Die Ablehnung erfolge aus politischen Gründen.
Die SPD-Fraktion betont erneut, dass die Stadt mit der Polizei in engem Kontakt stünde und es keine Veranlassung für die Einrichtung einer solchen Zone gebe.
Planstellen beim Brandschutz
Vorlage Nr. 101.18.1533 Anfrage der CDU-Fraktion
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viele Planstellen hat das Amt 37 – Feuerwehr- aufgeteilt in den mittleren, gehobenen und höheren Dienst?
Mittlerer Dienst: 203,
gehobener Dienst: 65,
höherer Dienst: 3
2. Wie viele dieser Planstellen sind derzeit nicht besetzt?
Zum Stichtag 30.11. →38, inkl. Verwaltung
3. Wann ist mit einer Besetzung der Fehlstellen zu rechnen?
Es gebe kontinuierlich Stellenausschreibungen, zudem werde ausgebildet. Bei den Auszubildenden gebe es einen normalen Zu und Ablauf, die freien Stellen sollen nachbesetzt werden. Leider ließe die Qualität der Bewerber bei der Ausbildung nach, man merke die Konjunktur im Baubereich. Aufgrund der besseren Verdienstmöglichkeiten auf dem Bau wechselten im Moment nur wenige, insofern sei es schwierig das Delta zu füllen.
4. Wie ist der Stand der Besetzung der vakanten Stelle des Leiters der Feuerwehr?
Die Stelle soll im Dezember ausgeschrieben werden.
5. Ist der Brand- und Katastrophenschutz aufgrund unbesetzter Planstellen in der Stadt Kassel nur eingeschränkt gewährleistet?
Nein, die Priorität läge hier klar bei der Einsatzfunktion, es blieben eher Verwaltungsaufgaben liegen, b.z.w. sammelten sich Überstunden an.
6. Vor dem Hintergrund des niedrigen Eingangsamtes A7 für Berufsfeuerwehrangehörige: Wie gedenkt der Magistrat den Beruf der Berufsfeuerwehrangehörigen der Stadt Kassel attraktiver zu gestalten?
In den letzten Jahren habe man vermehrt befördert, es gelte die hessische Laufbahn. Nach erfolgreicher Prüfung werde schnellstmöglich befördert (3 Jahre).
7. Wie hoch ist der Anteil weiblicher Angehöriger des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr?
3,1%
8. Was gedenkt die Stadt zu tun, um den weiblichen Anteil der Berufsfeuerwehrangehörigen zu erhöhen?
Man versuche den Anteil insgesamt zu steigern (Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr). Die Ausbildung erfolge gemeinsam, im Frühjahr werde evaluiert. Zudem gebe es die Kampagne „Mehr Respekt“.
9. Inwieweit fördert die Stadt Kassel Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren bei der Bewerbung zur Berufsfeuerwehr?
Zur Stellenbesetzung gelte die Ausschreibung, alles andere wäre anfechtbar. Die Stadt werbe für die Ausbildung. Trotz Bestenauslese bestünden gute Chancen.[…]