Notizen aus dem Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung, 37. Sitzung (ohne Gewähr)
Die Tagesordnungspunkte 1 und 5 werden gemeinsam behandelt.
1. Konzepte zur „Digitalen Bildung“
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2. März 2020
Bericht des Magistrats -101.18.1554-
Wir bitten den Magistrat, eine Zusammenfassung der von den Schulen erarbeiteten Konzepte zur „Digitalen Bildung“vorzustellen und bei der Darstellung auf folgende Aspekte einzugehen:
– Welche Schwerpunkte werden in den einzelnen Schulformen gesetzt?
– Welche Maßnahmen sind in den jeweiligen Konzepten für die Umsetzung der pädagogischen Unterstützung eingeplant? Welche Summe, bezogen auf das Gesamtvolumen, ist dafür eingeplant?
– Welche Maßnahmen sind in den jeweiligen Konzepten für die technische Umsetzung eingeplant? Welche Summe, bezogen auf das Gesamtvolumen, ist dafür eingeplant?
– Auf welche Unterstützung bzw. Infrastruktur können die Schulen zurückgreifen? In welchem Umfang ist das Medienzentrum einbezogen?
Zustimmung:einstimmig
-abwesend: Kasseler Linke
5. Unterstützung technischer Infrastruktur für Schülerinnen und Schüler
Anfrage der Fraktion B90/Grüne 101.18.1683
Wir fragen den Magistrat:
1.Wie viele mobile Arbeitsgeräte wie Laptop oder Tablet werden benötigt, um allen Schüler*innen die Teilnahme am Home-Schooling bzw. E-Learning zu ermöglichen?
2.Wie viele mobile Arbeitsgerätestehen den Schulen bzw. Schüler*innen seitens der Stadt Kassel bereits zur Verfügung und wie viele Geräte können voraussichtlich durch die vom Bund beschlossenen Mittel (150,00 € pro Schüler*in) hinzukommen?
3.In welchen Schulformen und in welchen Jahrgangsstufen werden die Geräte zum Einsatz kommen?
4.Gibt es besondere Einsatzschwerpunkte (z.B. für Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf, in Sozialräumen mit Unterstützungsbedarf)?
5.Nach welchen Kriterien wird die Verteilung an Schüler*innen vorgenommen?
6.Gibt es Unterstützung bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben, z. B. bei der Einrichtung der technischen Infrastruktur, der Ausleihmodalitäten und vor allem bei der Anleitung und Begleitung im Rahmen der Nutzung?
7.Wie hoch ist die Summe, die die Stadt Kassel aus dem zur Verfügung stehenden Budget des Bundes erhält? Ist geplant, das Bundesprogramm durch kommunale Mittel aufzustocken?
Die Schuldezernentin erklärt zunächst, dass die bisherigen Berichte sich direkt auf den Digitalpakt bezogen hätten, während der heutige sich im Schwerpunkt mit Medienkonzepten befasse. Sie gibt das Wort an den stellvertretenden Amtsleiter weiter, dieser säße auch in den hessenweiten Kooperationstreffen.
Der stellvertretende Amtsleiter erläutert zu Tagesordnungspunkt 1, Spiegelstrich 1 (- Welche Schwerpunkte werden in den einzelnen Schulformen gesetzt?), dass die Konzepte sich stark an den Vorgaben aus der Richtlinie des Landes zur Umsetzung des Digitalpakts orientierten.
Die Schwerpunkte in den einzelnen Schulformen seien
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Vernetzung
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Präsentationstechnik
-
Tablets
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Pc und Notebooks
Es gehe also um die Verbesserung der technischen Ausstattung/Infrastruktur und die Vernetzung.
Von 48 Schulen hätten 43 den Wunsch Vernetzung geäußert. Die sieben Berufsschulen müsse man gesondert sehen, diese hätten bereits schnelles Internet. Die Grafik (Tischvorlage) bilde die Wünsche der Schulen ab (jeweils bezogen auf 100 %). Die Schulen wünschten aus dem Fördervolumen zu rund 75 % Beschaffung von Tablets und zu 25 % Präsentationstechnik, Beamer, Dokumentenkameras, Notebooks oder PCs. Nur in den Berufsschulen überwiege der Wunsch nach Beamern, Notebooks/PCs usw.
Ein anderes Bild zeige sich bei der Abfrage der Bedarfe für bedürftige Schülerinnen und Schüler. Da liege das Verhältnis bei 1/3 Tablets, 2/3 PCs/Notebooks. Zu Hause fehle also eher die digitale Schreibmaschine, in der Schule jedoch unterrichte man mit Tablets.
Zu Spiegelstrich 2 (-Welche Maßnahmen sind in den jeweiligen Konzepten für die technische Umsetzung eingeplant? Welche Summe, bezogen auf das Gesamtvolumen, ist dafür eingeplant?)
Zu pädagogischen Konzepten selbst gebe es wenig Aussagen, da in der Richtlinie (pdf) keine Förderung derselben enthalten sei und die Schulen sich sehr auf deren Vorgaben gestützt hätten. Die Fortbildungsbedarfe und Fortbildungskonzepte müssten laut Richtlinie aber angegeben werden (Technisch/Pädagogisches Einsatzkonzept).
Zu Spiegelstrich 3 (- Welche Maßnahmen sind in den jeweiligen Konzepten für die technische Umsetzung eingeplant? Welche Summe, bezogen auf das Gesamtvolumen, ist dafür eingeplant?)
Für die technische Umsetzung ist zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Infrastruktur geplant. Erst solle das WLAN sichergestellt sein, dann gehe man an die LAN Vernetzung. Wie viele Mittel dafür nötig seien, könne man nur Objekt für Objekt, also pro Einzelprojekt beziffern. Die beauftragten Firmen leuchteten im ersten Schritt die Schulen aus um zu ermitteln, wo die Accesspoints sein müssen. Die Standorte würden zusammen mit den Standorten der Beamer und der Präsentationstechnik in einen Plan eingezeichnet, anschließend beginne das Amt für Gebäudewirtschaft mit der Kalkulation. Die technische Ausstattung werde ca. 2/3 der Fördermittel beanspruchen (10-11.000.000 € für die WLAN-Infrastruktur inklusive allem, was für die Datensicherheit notwendig ist). Das Breitbandnetz selber werde aus dem Haushalt der Stadt Kassel bezahlt und vom Medienzentrum betreut (IT Support).
Zu Spiegelstrich 4
( – Auf welche Unterstützung bzw. Infrastruktur können die Schulen zurückgreifen? In welchem Umfang ist das Medienzentrum einbezogen?):
Die Schulen können auf die Unterstützung des staatlichen Schulamtes im Bereich Medienbildung zurückgreifen bei
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Fragen zum Medieneinsatz im Unterricht
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IT Unterstützung
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Beratung zu Fachkonferenzen, Planung fachbezogene Fortbildung
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Planung Medienausstattung, Organisation von Laptopklassen oder Einsatz von Lernplattformen
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Beratung Jugendmedienschutz
Zudem biete man eine online Sprechstunde zum Digitalpakt an. Darüber hinaus organisieren sich die Schulen selber.
Der Schulträger und das Medienzentrum wollen Fortbildung bezüglich interaktiver Boards intensivieren, sowie die Nutzung der Schulcloud forcieren. Diese Lösung biete die einfachste Möglichkeit mit den Schülerinnen und Schülern in den Kontakt zu treten. Des Weiteren bilde man Fach-IT-Berater an den Schulen aus, damit diese in Zukunft einfache administrative Aufgaben selber erledigen können.
An Personal habe man momentan fünf Techniker an den beruflichen Schulen und acht Techniker an den allgemeinbildenden Schulen. Diese könnten die Tickets von den Lehrern bearbeiten. Weiteres Personal habe man in der Verwaltung, der Beschaffung, sowie Organisation usw..
Aufgrund einer Nachfrage von B90/Grüne erläutert die Schuldezernentin, warum auch Grundschulen sich bei der Ausstattung 74 % Tablets wünschen. Es gebe einige Lehr- und Lernkonzepte für Tabletts. Gerade iPads böten eine einfache Möglichkeit Aufgaben vielfältig zu bearbeiten. Man könne dort zeichnen, mit der Kamera Fotos machen Notizen anlegen usw.. Dies könne und werde auch gern aufgrund des geringen Gewichts auf Exkursionen in die Natur genutzt, auch schon in Kitas.
Die Kasseler Linke fragt nach, ob das Personal im Medienzentrum ausreicht.
Der Magistrat erläutert, dies liege an der Erwartungshaltung der Schulträger. Im Moment sei das Personal im Medienzentrum voll ausgelastet und man könne auch noch Stellen gebrauchen. Die Zielsetzungen sei aber Standardisierung, zentrale Konfiguration und zentrale Wartung, so, dass später nicht mehr so viele Technikkenntnisse notwendig seien. Die neuen Stellen seien deshalb alle nur befristet, bis der Digitalpakt ausläuft.
Die CDU-Fraktion fragt nach, bis wann alle allgemeinen Schulen mit WLAN versorgt sein werden und ob es mittlerweile eine Tendenzentscheidung gebe, ob man mit gestelltem Gerät oder eigenem Gerät arbeiten wolle.
Der Magistrat antwortet, dass man bis zu den Sommerferien mit dem Ausleuchten fertig sein wolle, dann beginne die Berechnung. 10 Schulen seien schon mit Gigabit ausgestattet, mit allen Schulen fertig sein wolle man bis spätestens 2024. Dabei spielten auch Lieferfristen und Umsetzungsmöglichkeiten eine Rolle, es sei schwierig Fachfirmen zu bekommen.
Tendenziell neige man eher zu BYOD, das sei eine Kompromissentscheidung. Die Schuldezernentin ergänzt, die Frage, ob man mit fremden oder eigenen Geräten arbeiten wolle sei ein großes Fass. Hier gehe es auch darum, welche Mittel das Land dazu gebe. Es könne nicht sein, dass die Frage der Lehrmittelfreiheit auf die Kommunen abgewälzt werde. Jenseits der finanziellen Frage stelle sich aber auch die Frage der Bildungsgerechtigkeit. Wenn über das Elternhaus kein Gerät gestellt werden könne, müsse die Kommune einspringen. Die Coronakrise habe einen Schub bei der Digitalisierung ausgelöst. Momentan gebe es zusätzliches Geld für Geräte vom Bund, allerdings müsse man langfristig die Finanzierung sichern, denn spätestens in 5 Jahren brauche man neue Geräte. Bei der Nutzung der Gelder des Digitalpakts sei Kassel mit 1/3 Geräte 2/3 Infrastruktur gut aufgestellt. In vielen hessischen Gemeinden reiche das Geld gerade so für die WLAN-Versorgung.
Die SPD-Fraktion fragt nach dem städtischen Anteil.
Der Magistrat erläutert, dieser liege bei 12,5 %.
Bündnis 90/Grüne erläutern zu ihrer Anfrage, dass ihrer Meinung nach nicht alles in Homeschooling ausgelagert werden könne, die Beziehungsarbeit zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern sei wesentlich. Die Technik könne allerdings unterstützen.
1. Wie viele mobile Arbeitsgeräte wie Laptop oder Tablet werden benötigt, um allen Schüler*innen die Teilnahme am Home-Schooling bzw. E-Learning zu ermöglichen?
Die Schuldezernentin beantwortet die Fragen.
Laut einer Abfrage an den Schulen vom 8. Mai läge der Bedarf bei ca. 25 % aller Schüler. Die höchste Rückmeldung habe es von einer beruflichen Schule gegeben, diese habe 80 % angegeben. Das sei allerdings eher unrealistisch denn gerade an Berufsschulen hätten die Schüler meist eine ganz gute Ausstattung, teils auch über den Arbeitgeber. Man gehe davon aus, dass dort nicht gefragt, sondern geschätzt wurde.
Die Abfrage ergab, dass 7595 Geräte für Homeschooling benötigt werden. Beziehe man Kriterien nach SGB 2, 12 usw. ein, bräuchten ungefähr 3300 Schüler ein Gerät.
2. Wie viele mobile Arbeitsgeräte stehen den Schulen bzw. Schüler*innen seitens der Stadt Kassel bereits zur Verfügung und wie viele Geräte können voraussichtlich durch die vom Bund beschlossenen Mittel (150,00 € pro Schüler*in) hinzukommen?
Hier spiele das Thema Bildungsgerechtigkeit eine wichtige Rolle. Nicht alle Schülerinnen und Schüler könnten erreicht werden. Für die, die man erreicht hat, habe man schnell einen recht unbürokratischen Vertrag für eine Ausleihe an den Schulen aufgesetzt. Die Schulen hätten ungefähr 1000 Notebooks und 680 Tabletts, das Medienzentrum 20 Laptops und 150 Tabletts zum Ausleihen. Wie viele über die Förderung noch dazukommen könnten, hänge von der Mittel-Zuweisungen des Landes ab und ob die Geräte mit SIM-Karte ausgestattet sein müssten, oder nicht (ein Laptop kostet ¼ mehr mit SIM-Karte). Man rechne mit zusätzlich ca. 2000 Geräten.
3. In welchen Schulformen und in welchen Jahrgangsstufen werden die Geräte zum Einsatz kommen?
Bisher gebe es keine Vorgaben, die Geräte könnten überall eingesetzt werden.
4. Gibt es besondere Einsatzschwerpunkte (z.B. für Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf, in Sozialräumen mit Unterstützungsbedarf)?
Auch hier gebe es bisher keine Vorgaben des Landes. Ihrer Meinung nach sollte berücksichtigt werden wie viele Bildungs- und Teilhabepakete genutzt werden.
5. Nach welchen Kriterien wird die Verteilung an Schüler*innen vorgenommen?
Im direkten Kontakt zwischen Lehrern und Schülern sollen die Bedarfe festgestellt werden. Nicht jedes Kind, welches Teilhabepakete nutze, brauche auch ein Tablet. An den Schulen wisse man aber sehr genau wer wirklich Bedarf hat.
6. Gibt es Unterstützung bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben, z. B. bei der Einrichtung der technischen Infrastruktur, der Ausleihmodalitäten und vor allem bei der Anleitung und Begleitung im Rahmen der Nutzung?
Die Geräte seien vorinstalliert und es gebe an jeder Schule einen Lehrer, der sich damit auskennt. Die Wartung erfolge zentral.
7. Wie hoch ist die Summe, die die Stadt Kassel aus dem zur Verfügung stehenden Budget des Bundes erhält? Ist geplant, das Bundesprogramm durch kommunale Mittel aufzustocken?
Die Verteilungskriterien sind noch nicht festgelegt. Nach Schülerzahl müsste die Stadt Kassel 1.300.000 € erhalten. Man mache sich stark dafür, dass auch das Teilhabepaket und die Bedürftigkeit berücksichtigt werde, dann käme man auf 1,8 oder 1.900.000 €. Kommunale Mittel seien bisher nicht eingeplant worden.
B90/Grüne fragen nach, ob die Erfahrungen gesammelt würden, die man jetzt beim Home-Schooling mache. Bei manchen Schüler kämen z.B. die E-Mails nicht an, manche Familien hätten kein Drucker, keine Digitalkompetenzen usw.. Und auch für die Lehrer sei die momentane Situation eine Herausforderung.
Die Schuldezernentin betont, dass die individuelle Ausstattung sicherzustellen sei, damit die Bildungsgerechtigkeit nicht von den Eltern abhänge. Bezüglich der Lehrenden würde die Erwartung des Schulamtes bezüglich Fortbildung sehr klar geäußert, dies würde auch sehr viel genutzt.
Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten fragt nach, wer bei kaputten oder verlorenen Leihgeräten haftet.
Die Schuldezernentin erläutert, wenn ein Gerät kaputtgehe, dann gehe es eben kaputt. Versichert seien die Geräte leider nicht. Es gehöre auch zur Medienbildung dazu den Umgang mit Leihgaben zu lernen.
2. Psychische Gesundheit Kasseler Kinder und Jugendlicher
Anfrage der Fraktion B90/Grüne 101.18.1625
1. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über den Gesundheitszustand Kasseler Kinder und Jugendlicher im Hinblick auf deren psychische Gesundheit?
Für den Bereich der von uns vertretenen Mündel und Pfleglinge liegt die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit psychischen Problemen/Auffälligkeiten (in Therapie, geplante Therapie oder abgeschlossene Therapie, Drogenproblematik) bei ca. 40 %. Kinder und Jugendliche mit Mehrfachbelastungen nehmen zu. In den Arbeitsbereichen der Kinder- und Jugendförderung (offene Kinder- und Jugendzentren sowie Schulsozialarbeit) wird ein Anstieg psychischer Auffälligkeiten ebenfalls registriert. In der durchführenden Erziehungshilfe im Segment der ambulanten, teilstationären und vollstationären Angebote, verzeichnen wir ebenfalls seit Jahren ein Anstieg psychischer Dispositionen mit zum Teil lang anhaltenden Auswirkungen auf das gesamte Familiensystem. Insgesamt gesehen, haben die psychischen Belastungen zugenommen.
2. Wie hat sich das Bild in den letzten 10 Jahren verändert?
Das Jugendamt der Stadt Kassel ist zuständig für Kinder und Jugendliche, die nach 5 35 a SGB VIII (Eingliederungshilfen) von seelischer Behinderung bedroht Sind. In den letzten zehn Jahren haben sich die Fallzahlen bei den Eingliederungshilfen nach 5 35 a SGB VIII verdoppelt. Die Eingliederungshilfen Legasthenie und Dyskalkulie, Autismustherapie, den ambulanten Hilfen sowie den stationäreh Unterbringungen steigen stetig an. Bei den Schulassistenzen/Schulbegleitungen ist ein kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Waren es im Dezember 2012 noch 16 Schulassistenzen Sind es mit Stand 31.12.2019 inzwischen 45 Eingliederungshilfen in diesem Bereich. Darüber hinaus sind Fallzahlsteigerungen bei den jungen Volljährigen zu verzeichnen, bei denen eine seelische Beeinträchtigung diagnostiziert wurde und die über das Jugendamt im Rahmen der Eingliederungshilfen Unterstützung benötigen.
3. Welche Beratungs-, Behandlungs- und Präventionsangebote Sind in Kassel für die Zielgruppe vorhanden?
In der Stadt Kassel gibt es die Beratungsstelle Inklusion, die Eltern mit Kinder, die von seelischer Beeinträchtigung bedroht Sind umfangreich beraten. Darüber hinaus gibt es noch freie Träger wie Fab e.V. und Lichtenau e.V. die ebenfalls Beratungstätigkeiten für diesen Personenkreis wahrnehmen. Die Allgemeinen Sozialen Dienste leiten ambulante und stationäre Eingliederungshilfen für seelisch beeinträchtigte Kinder und Jugendliche ein und halten auch präventive Angebote wie Patenschaften und flexible Hilfen vor. Die Unterstützung des Jugendamtes orientiert sich an den Bedarfen der Familien und werden dementsprechend umgesetzt.
4. Reichen diese Angebote aus?
Aus unserer Sicht reichen die präventiven Beratungsangebote in der Stadt Kassel aus, um den Bedarf abzudecken.
3. Grundschulkapazitäten in Bettenhausen
Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.1645
Die CDU-Fraktion erklärt, die Anfrage sei perspektivisch zu sehen, Bettenhausen entstünden gerade 2 große Neubaugebiete (Salzmann/Lossegrund). Es gehe auch um die Weiterentwicklung des Bildungsstandortes allgemein.
Wir fragen den Magistrat:
1. Gibt es im Stadtteil Bettenhausen ausreichende Grundschulkapazitäten, um dem wachsenden Bedarf durch die Bebauung des „Salzmann-Areals“ und des „Lossegrundes“ gerecht zu werden?
Der Magistrat erklärt, beide Baugebiete lägen im Grundschulgebiet Losseschule. Im Sommer 2020 fusioniere die Osterholzschule mit der Pestalozzischule. Die Osterholzschule sei auf dem gleichen Grundstück, wie die Losseschule, sodass man diese von bisher 2 zügig auf bis zu 4 zügig ausbauen könne. Die Prognosen für die nächsten Jahre zeigten nur eine leichte Steigerung, zunächst würde die Schule 2 zügig bleiben. Die Baugebiete würden auch nicht gleichzeitig fertig werden, bezüglich Grundschule sehe man ausreichende Kapazitäten.
2. Welche Grundschulen kommen für die künftigen Bewohner dieser Neubaugebiete in Frage?
3. Über welche Kapazitäten verfügen diese Grundschulen?
Die Losseschule habe momentan 11 Räume und 182 Schüler in 11 Klassen (inkl. einer Vorkasse und 2 Intensivklassen). Ab dem 1. August stünden weitere 10 Räume und 12 Fachräume, plus eine Mensa, plus eine Sporthalle zur Verfügung. Die Verwendung der Räume sei für den Ganztag geplant (Pakt für den Nachmittag)
4.Welche Planungen hat der Magistrat für die Weiterentwicklung der Schulen (nicht nur Grundschulen) in Bettenhausen?
Es gebe 2 weiterführende Schulen für die Schülerinnen und Schüler, die am Rand des Grundschuldbezirks liegen. Die Offene Schule Waldau und Die Carl-Schomburg-Schule.
Neben anderen Schulen und Gymnasien im Stadtgebiet würden auch Landkreisschulen besucht, die Gesamtschule Kaufungen, mit sehr guter Verkehrsanbindung, die Söhre Schule Lohfelden, und die Leuschnerschule in Niestetal.
Für die Sekundarstufe 1 seien die beiden Schulen in der Stadt gut ausgelastet und hätten kaum zusätzliches Aufnahmekapazität. Auch die 3 Landkreisschulen hätten sinkende Aufnahmekapazitäten für Kasseler Schüler. Bei den 4 Schulsanierungen über die GWG pro würden jedoch Kapazitäten erhöht. Die Georg-August-Zinn-Schule und die Comenius-Schule würden von 3 auf 4 Züge erweitert, die Hegelsbergschule werde 5 zügig aufgebaut, die OSW bleibe 6 zügig. Somit seien 450 Schulplätze mehr für die Sekundarstufe 1 geplant
Der Neubau an der Hegelsbergschule könne sich positiv auf den Kasseler Osten auswirken, da die Schule näher an die Innenstadt rücke und deshalb ein Teil der Schüler aus der Carl-Schomburg-Schule an die Hegelsbergschule gehen könnten. Eine andere Möglichkeit wäre eine neue Sekundarstufe 1 auf dem Gelände neben der Losseschule. Es wäre möglich, dass die Stadt das Grundstück kauft und dort einen Neubau plant.
B 90/Grüne erläutern, dass vor anderthalb Jahren der Schulentwicklungsplan von 670 neuen Schülern ausgehen würde.
Die Schuldezernentin erwidert, Bettenhausen sei laut Prognose nicht das größte Problem, da seien andere Standorte schwieriger. Der stellvertretende Amtsleiter ergänzt, die Prognose werde immer nur anhand geborenen Kindern erstellt. Baugebiete seien schwer zu einzukalkulieren. Man rechne mit Bedarfen für bis zu 1000 neue Schülerinnen und Schüler.
Die CDU fragt nach, was es konkret heiße, wenn von Nachsteuerung bei Grundschulgebieten gesprochen werde. Das Gebiet von Salzmann bis zum Lossegrund sei zu groß. Bettenhäusenern die Hegelsberg-Schule zu empfehlen sei eine Verkennung der Traditionen. Es gebe keine Verbindung zu den Stadtteilen, niemand gehe dort freiwillig hin.
Bei der 2. Variante, einer Sekundarstufe 1 neben der Loseschule frage man sich, ob die Schuldezernentin auch andere Schulformen außer Gesamtschulen kenne. Diese erwidert, bezüglich Grundschulen gebe es in Bettenhausen kein Problem. Die Kinder gingen auch heute schon zur Losseschule. Zur Tradition könne sie nur sagen, die Zahlen der Anmeldungen zeigten, dass diese sich veränderten. Die Hegelsberg-Schule solle zu einer richtig guten Schule werden und könne sich ähnlich wie die Valentin-Trautschule entwickeln Schulentwicklung sei aber auch nicht nur Sache der Schuldezernentin und der Stadt, da seien auch noch andere beteiligt. Eine Erweiterung der Losseschule um eine Secundarstufe 1 fände sie einen interessanten Ansatz, genaueres zur Schulform stehe nicht fest.
Die SPD-Fraktion ergänzt, dass Traditionen ein steter Fluss sei, auch, was die Stadtteile anbetrifft. Schon im Schulentwicklungsplan stehe, dass an der Loseschule eine Sekundarstufe 1 entstehen könne. Das Konzept sei noch nicht klar, die Schulform noch völlig offen. Auch B90/Grüne berichten von anderen Erfahrungen, was die Traditionen in den Stadtteilen anbetrifft.
Anfrage 4 und 6 werden gemeinsam behandelt.
4. Auswirkungen von Corona
Anfrage der SPD-Fraktion 101.18.1682
Welche Auswirkungen haben die Einschränkungen durch den Corona-Virus in den Bereichen-
– der Hilfe zur Erziehung-der Kinder-und Jugendförderung-
– der Kinderbetreuung-
– der Schulen
und welche Maßnahmen wurden/werden ergriffen?
6. Begleitung von Kindern und Jugendlichen in der Corona Krise
Anfrage der Fraktion B90/Grüne, Vorlage Nr. 101.18.1684
Wir fragen den Magistrat:
1.Welche Herausforderungen sieht der Magistrat für Kinder und Jugendliche in der Zeit des Corona-bedingten Lockdowns und mit welchen Angeboten unterstützt die Stadt Kassel die Kinder und Jugendlichen in dieser besonderen Situation?
2.Wie ist der Stand der stufenweisen Wiederinbetriebnahme der Schulen, damit verbunden der Hortbetreuung, der Kitas und der Tagespflege aus kommunaler Sicht bzw. wie laufen die Vorbereitungen und welche besonderen Aufgaben sieht der Magistrat dabei?
3.Wie stellen sich die Angebote der Jugend-und Erziehungshilfen unter den Vorzeichen der gesundheitsspezifischen Anforderungen dar und welche Aufgaben bewertet der Magistrat als besondere Herausforderungen?
Die SPD-Fraktion erklärt, sie habe ihren Antrag so Prozent offengehalten, um die Verwaltung nicht zu überlassen. Die Jugendhilfe stünde an 1. Stelle, weil sie auch am betroffensten sei.
Die Schuldezernentin gibt die Rückmeldung des Amtes für Schule und Bildung wieder. Die Kinder hätten mit der Schulschließung ihre Kontaktmöglichkeiten mit Gleichaltrigen und Bezugspersonen außerhalb der Familie verloren. Auch die Strukturierung ihres Tages fehle. Viele Schulen hätten schnell reagiert und digital sowohl Aufgaben als auch Rückmeldungen organisiert. Das Übergangsmanagement bestätige aber das bundesweit auftretende Problem, dass nicht alle Kinder erreicht würden. Gerade bei Risikolagen verschärfe sich die Ungleichheit. Manche Eltern reagierten nicht oder seien nicht in der Lage zu reagieren. Oft biete auch das häusliche Umfeld nicht die Voraussetzungen, um dort zu lernen. Gerade bei Jüngeren müsse auch das eigenverantwortliche Lernen noch gelernt werden.
Viele Grundschulen hatten sich recht kreative Möglichkeiten gesucht. Es gebe wöchentliche Familienbriefe, Videoclips, Hausbesuche, regelmäßige Sprechzeiten, Anrufe, man nutze digitale Plattformen und Kommunikationsprogramme. Einige Schulen hätten ihre Inhalte digital gut aufbereitet. Die Schule am Wall zum Beispiel biete in Zusammenarbeit mit dem Offenen Kanal täglich Schul-TV. Kassel als Schulträger plane digitale Lernangebote, es gebe Mitmachsport, die kleinen Forscher seien aktiv usw..
Eine besondere Herausforderung seien die Schüler mit Förderbedarf, dazu seien weitere Erläuterungen in der schriftlichen Antwort.
Die Mittagsverpflegung der Schülerinnen und Schüler war geschlossen. Erst ab dem 15. Mai seien wieder einige Mensen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen geöffnet. Ab dem 2. Juni werden weitere Mensen folgen. Man könne jedoch nicht an allen Standorten die Hygienemaßnahmen einhalten. Die Dezernentin lobt die Caterer, die sehr flexibel auf die Anforderung eingegangen seien.
Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehöre auch ein freies Essen an der Schule. Dies sei für viele Kinder die einzige warme Mahlzeit am Tag. Man habe erst spät vom Bund die Erlaubnis bekommen die Gelder für Essen aus dem Teilhabepaket dezentral auszugeben, dies laufe jetzt seit dem 6. Mai. Das würde allerdings nicht so gut angenommen wie erwartet, man erreiche die Familien schwer. Dennoch werde man das Angebot beibehalten.
Für die Schülerinnen und Schüler sei die Kontaktsperre schwierig, es würde ein strukturierter Tagesablauf fehlen, die Wohnungen seien oft zu eng und es gebe zu wenig räumliche Alternativen. Kontakte zu Gleichaltrigen seien nicht möglich gewesen.
Die Spielplatzeröffnung erlebe man als große Erleichterung. Zurzeit könne die Beziehungsarbeit zwischen den Jugendlichen und dem Jugendamt nur beschränkt stattfinden, Für Vormunde und Pfleger sei es schwierig Kontakt zu halten. Abgefangen habe man dies durch Telefonate, E-Mails und Postkarten. Die Kinder meldeten sich auch selbstständig. Zwischen Vormündern und Jugendamt gebe es individuelle Absprachen bezüglich Umgangsrecht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes arbeiteten in 14-tägigen Wechsel vor Ort (Rotationsprinzip) und ansonsten im Home-Office. Da vieles im Home-Office nicht erledigt werden könne, sei das eine große Belastung für die Mitarbeiter.
In den Familien würden die frühen Hilfen gerade jetzt eigentlich intensiver gebraucht, da viele Angebote wegfallen. Die Situation sei sowohl für Familien als auch die Mitarbeiter belastend. Die Kinder und Jugendhilfe wurde nicht als systemrelevant eingestuft. Um die Stimmung dennoch wahrnehmen zu können, habe man viel gemacht:
- Es gab eine Telefon Hotline für Kinder und Jugendliche, über die sie mit ihnen bekannten Betreuern telefonieren konnten
- das Jugendamt hat bei den Kindern Hunger festgestellt, und deshalb die Aktion Lunchpakete ins Leben. Die Kinder und Jugendlichen wurden direkt angesprochen, Die Aktion werde gut genutzt. Schon beim 1. Ausfahren habe man 165 Pakete verteilt. Nicht nur das Essen sei wichtig, sondern auch die Kinder wiederzusehen und mit ihnen zu sprechen.
- Weiterhin gab es unter Einhaltung der Hygieneregeln aufsuchende Arbeit in den Stadtteilen. Es sei wichtig, dass Jugendarbeit nicht völlig aus den Stadtteilen verschwinde.
- Seit dem 28. April gebe es tägliche Präsenz der Schulsozialarbeiter, pädagogische Angebote in Kleingruppen seien demnächst auch wieder möglich.
- Das Jugendamt suche Spielplätze auf und rede dort mit Eltern und Kindern.
Aus der Kindertagesbetreuung sei zu berichten, dass dort viel für Eltern und Kinder angeboten wurde und man den Kontakt zu den Familien gehalten haben. Die Zeit zu Hause wurde nicht nur negativ aufgenommen, einige freuten sich über die zusätzliche Zeit in der Familie. Allerdings müsse auch hier eine Wiedereingliederung in den Regelbetrieb stattfinden, dies sei eine große Herausforderung.
In Planung sei Unterstützung über die technische Unterstützung hinaus bei der Aufbereitung der Lehr/Lern-Inhalte in digitale Formate. Auch freie Träger hätten ihre Inhalte in digitale Form umgewandelt, dieses Jahr würden die Talentcamps in den Sommerferien @Home stattfinden, es gebe eine individuelle Beratung jugendlicher für Bewerbungen. Leider seien viele Ausbildungsverträge gekündigt worden, da werde sich die Stadt mit dem Sozialdezernat gemeinsam kümmern.
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit beschließt der Ausschuss, dass die Antworten der Niederschrift beigelegt werden und Fragen dazu auch in der nächsten Sitzung noch gestellt werden könnten.