Schule 9; Inklusion, Hegelsbergschule, U3, Digitalisierung

Notizen aus dem Ausschuss Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung, 9. Sitzung, am 01.03.2017

I. Tagesordnung
1. Notwendige zusätzliche Räume und Materialien für Inklusion 101.18.232
2. Konkretisierung des Prinzips “Die Ressource folgt dem Kind” 101.18.233
3. Sachstand zur Umsetzung der Inklusion 101.18.284
4. Desolate Situation in den Klassen der Hegelsbergschule 101.18.442
5. Perspektive für Mensabau Luisenschule 101.18.443
6. Angebot U3 101.18.457
7. Digitalisierung an den Kasseler Schulen 101.18.467


  1. Notwendige zusätzliche Räume und Materialien für Inklusion 101.18.232, CDU-Fraktion

Wir fragen den Magistrat:
Welche zusätzlichen räumlichen und materiellen Notwendigkeiten im Sinne von Lernmaterial und Schulausstattung sieht der Schulträger bei Kindern mit den Förderschwerpunkten

1. „Lernen” und „emotionale und soziale Entwicklung”, die im Gegensatz zu körperlichen Behinderungen z.B. keine Rampen brauchen, als Notwendigkeit für gelingende Inklusion?
2. Wie wird die Umsetzung konkret geregelt und mit den Erfordernissen der Schulen abgestimmt?

Siehe Antwort 3
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2. Konkretisierung des Prinzips “Die Ressource folgt dem Kind” 101.18.233, CDU-Fraktion

Wir fragen den Magistrat:
Was bedeutet die im Zuge der Inklusion immer wieder vom Magistrat benutzte Formel „die Ressource folgt dem Kind“ konkret und in der praktischen Zuweisung von Mitteln des Schulträgers an die inklusiv beschulenden Schulen?
Dabei meinen wir weniger einen Bezug auf die notwendigen Ressourcen, die durch bauliche Veränderungen bei körperlichen Beeinträchtigungen vorgenommen werden. Vielmehr geht es uns um die Ressourcen, die der Schulträger bisher den Förderschulen für besondere Ausstattung, Unterrichtsmaterial und Fachräume im
Bereich Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ und „emotionale und soziale Entwicklung“ zur Verfügung gestellt hat. Welche dieser Ressourcen folgen konkret
dem Kind und wie wird diese Ressource konkret errechnet und zur Verfügung gestellt.

Begründung: Wir wollen, dass Inklusion gelingt. Gelingen kann. Zu den Gelingensfaktoren der Inklusion gehören alle Förderschwerpunkte. Im Blick sind allerdings oft nur die körperlichen Behinderungen, die durch Rampen und Sehhilfen etc. ausgeglichen werden können. Für eine Schule und Klasse weitaus einschneidender sind allerdings Kinder mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ und „emotionale und soziale Entwicklung“. Im Gegensatz zu Kindern mit körperlichen Behinderungen – die auch schon in den letzten Jahrzehnten im Sinne eines „gemeinsamen Lernens“ in den Schulen vielfach erfolgreich Teil der Schulgemeinde wurden – stellen die oben genannten Bereiche besondere Herausforderungen dar und haben weitreichendere Auswirkungen auf die Mitschüler/innen. So gibt es zu einzelnen Diagnosen auch konkrete Ratschläge und Vorgaben, wie Kinder mit dieser Beeinträchtigung gelingend an Schulveranstaltungen teilnehmen können und welche räumliche und sächliche Ausstattung sie brauchen.

Siehe Antwort 3
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3. Sachstand zur Umsetzung der Inklusion 101.18.284, CDU-Fraktion

Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden zurzeit an welchen Schulen im Rahmen der Inklusion beschult?

2. Wie viele Lehrkräfte aus unterschiedlichen Schulformen werden zur Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler an welchen Schulen eingesetzt?
3. Reicht die Bereitstellung der entsprechenden Lehrkräfte aus, um dem Inklusionsbedarf zu entsprechen?
4. Welche Raumentwicklungsmaßnahmen in welchem Kostenrahmen sind erforderlich, um den Anforderungen der Inklusionsmaßstäbe gerecht zu werden?

Schriftliche Antwort (mit OCR gescannt)
Folgende drei Anfragen wurden im Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung am 1. März 2017
gemeinsam aufgerufen:
Anfrage der CDU-Fraktion vom 31. August 2016 zur Vorlage im Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung, Vorlage Nr. 101.18.232
Notwendige zusätzliche Räume und Materialien für Inklusion
Anfrage der CDU-Fraktion zur direkten Überweisung in den Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung, Vorlage Nr. 101.18.233
Konkretisierung des Prinzips „Die Ressource folgt dem Kind”
Anfrage der CDU-Fraktion zur direkten Überweisung in den Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung, Vorlage Nr. 101.18.284
Sachstand zur Umsetzung der Inklusion

Frage; Wie viele Schülerinnen und Schüler werden zurzeit an welchen Schulen im Rahmen der Inklusion beschult?

In allen Kasseler Regelschulen werden alle Schülerinnen und Schüler inklusiv beschult. Die Zahlen der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Förderbedarf in den Regelschulen stehen uns aktuell nicht zur Verfügung. Sie werden vom Land zusammengestellt und müssen vom Land freigegeben werden. Gleichzeitig sagen diese Zahlen nur wenig über den Stand der Inklusion aus. Gerade in den Förderbereichen der Modellregion Inklusive Bildung (Lernhilfe und Sprache) sollen Schülerinnen und Schüler möglichst so rechtzeitig unterstützt werden, dass keine Feststellung eines Förderbedarfs mehr notwendig ist. Hier setzen die präventiven Maßnahmen in den Schulen an.

Frage; Wie viele Lehrkräfte aus unterschiedlichen Schulformen werden zur Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler an welchen Schulen eingesetzt?

Grundsätzlich sind alle Lehrerinnen und Lehrer aufgefordert, mit allen Schülerinnen und Schülern im Sinne der Inklusion zu arbeiten. Zusätzliche Unterstützung wird durch Förderschullehrkräfte über das Beratungs- und Förderzentrums (BFZ) in den Regelschulen gewährleistet. In den Förderschulen (ohne Schule für Kranke) arbeiten zurzeit noch Lehrerinnen und Lehrer auf 98 Stellen mit 839 Schülerinnen und Schülern. Ca. 70 Förderschullehrerinnen und -lehrer auf 45 Stellen arbeiten – angedockt am BFZ – in den Regelschulen. Ca. 10 Stellen für Förderschullehrkräfte gibt es an den beiden Versuchsschulen (Reformschule und offene Schule Waldau).Wie in der Kooperationsvereinbarung zur Modellregion Inklusive Bildung in 2 festgelegt, hat sich das Hessische Kultusministerium verpflichtet, die Förderschullehrerstellen der Förderschwerpunkte Lernen und Sprachheilförderung auf Basis der Grundunterrichtsversorgung im Schuljahr 2014/15 bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 konstant zu halten. D.h., dass sonderpädagogische Lehrkräfte, die durch Rückgang der Schülerzahlen an den Förderschulen Lernen und Sprachheilförderung nicht mehr benötigt werden, zur Stärkung und zum weiteren Ausbau des inklusiven Unterrichts im Gebiet der Stadt Kassel eingesetzt werden und somit „dem Kind an die Regelschule folgen”. Förderschullehrerstellen mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung” und „körperlich-motorische Entwicklung” sind von dieser Regelung zunächst nicht betroffen. Die Inklusiven Schulbündnisse als neue Regelform für ganz Hessen beziehen alle Förderbedarfe mit ein.

Frage, Reicht die Bereitstellung der entsprechenden Lehrkräfte aus, um dem Inklusionsbedarf zu entsprechen?

Diese Frage ist nicht zu beantworten. Unterschiedliche gesellschaftliche Gruppierungen fordern eine unterschiedlich hohe Ausstattung an Förderschullehrkräften und Sozialpädagogen in den Regelschulen, um den Herausforderungen der Heterogenität gerecht werden zu können. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Erhöhung der Ressourcen notwendig ist, dass mehr Personal allein aber nicht hilft. Schul- und Unterrichtsentwicklung müssen im Sinne der Inklusion umgebaut und an die veränderten Bedingungen angepasst werden. Daran arbeiten alle Kasseler Schulen intensiv.

Frage: Welche zusätzlichen räumlichen und materiellen Notwendigkeiten im Sinne von Lernmaterial und Schulausstattung sieht der Schulträgern bei Kindern mit den Förderschwerpunkten „Lernen” und „emotionale und soziale Entwicklung”, die im Gegensatz zu körperlichen Behinderungen z. B. keine Rampen brauchen, als Notwendigkeit für gelingende Inklusion)

Material im Sinne von Lehr- und Lernmittel:
Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt „Lernen” werden „nicht zielgleich” unterrichtet (d. h. nicht orientiert auf Haupt-, Real- oder Gymnasialabschluss). Das bedeutet, dass sich der Lehrplan von dem der Regelschüler grundsätzlich unterscheidet. Hier werden andere Unterrichtsmaterialien und andere Lehrbücher benötigt, die aber in den Leistungsumfang des Landes gehören. Kinder und Jugendliche mit dem Förderbereich „Sozial -emotional” werden zielgleich unterrichtet.

Räume und Ausstattung:
Inklusion braucht, unabhängig vom Förderbedarf einzelner Kinder, ein ganzheitliches Konzept um inklusive Ganztagsschulen zu bauen. Wir planen schrittweise bedarfsgerechte Schulgebäude und Außenflächen bereitzustellen und dabei auch notwendige, durch die pädagogisch konzeptionelle Entwicklung an Schulen bedingte Veränderungen zu berücksichtigen. Die zur Umsetzung der inklusiven Beschulung notwendigen Bau- und Ausstattungsmaßnahmen beinhalten nicht nur die Barrierefreiheit. Räume für Differenzierungsmaßnahmen, Beratung, Ruhe und Rückzug, die Medienausstattung, die Gestaltung der Aufenthaltsräume und Schulhöfe sowie zusätzliche Räume für den Ausbau der inklusiven Ganztagsgestaltung sind – auch und besonders für die oben genannten Schüler/innen mit den Förderschwerpunkten „Lernen” und „emotionale und soziale Entwicklung” – wichtig. m Zuge der Umsetzung der Inklusiven Beschulung wurden in den letzten Jahren bedarfsorientiert an verschiedenen Schulstandorten in der Stadt Kassel bauliche Anpassungen für die Förderschwerpunkte Körperlich- Motorische-Entwicklung, Hören und Sehen vorgenommen.

Hintergrundinformationen zum Schulbudget der Schulen – Ressourcen des Schulträgers

Jede städtische Schule erhält von der Stadt Kassel als Schulträger einen bestimmten Betrag pro Schuljahr und Kind als Teil des Schulbudgets. Das Geld bekommt also die Schule, in der der Schüler oder die Schülerin unterrichtet wird. Für die kommenden Jahre ist geplant, die Mittel, die durch den Umbau in der Schullandschaft und den Rückbau von Förderschulen frei werden, an den Regelschulen einzusetzen.

Im Ergebnishaushalt 2017 stehen (nach Genehmigung) bereits zusätzliche Mittel für eine Erhöhung der Schulbudgets aller Schulen zur Verfügung, damit sie für die besonderen Herausforderungen der Inklusiven Beschulung und der Beschulung der Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache z. B. zusätzliches Lehr- und Lernmaterial anschaffen können.

Im Investitionshaushalt bekommen die Schulen ein relativ kleines Budget, da alle baulichen Maßnahmen über den Haushalt von -65- in Abstimmung mit -40- geplant und umgesetzt werden.

Frage; Was bedeutet die im Zuge der Inklusion immer wieder vom Magistrat benutzte Formel „die Ressource folgt dem Kind” konkret und in der praktischen Zuweisung von Mitteln des Schulträgers an die inklusiv beschulenden Schulen? Dabei meinen wir weniger einen Bezug auf die notwendigen Ressourcen, die durch bauliche Veränderungen bei körperlichen Beeinträchtigungen vorgenommen werden. Vielmehr geht es uns um die Ressourcen, die der Schulträger bisher den Förderschulen für besondere Ausstattung, Unterrichtsmaterial und Fachräume im Bereich Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung” und „emotionale und soziale Entwicklung” zur Verfügung gestellt hat. Welche dieser Ressourcen folgen konkret dem Kind und wie wird diese Ressource konkret errechnet und zur Verfügung gestellt.

Die Formulierung „die Ressource folgt dem Kind” im Zusammenhang mit der Inklusiven Schulbildung in den städtischen Schulen bezieht sich sowohl auf die Ressourcen des Landes als auch auf die städtischen Ressourcen, die den Regelschulen für die inklusive Beschulung zur Verfügung gestellt werden. Auf beide Ressourcenbereiche wurde in den o.g. Erläuterungen näher eingegangen.

Frage; Welche Raumentwicklungsmaßnahmen in welchem Kostenrahmen sind erforderlich, um den Anforderungen der Inklusionsmaßstäbe gerecht zu werden?

Grundsätzlich sind alle Kasseler Schulen gefordert, inklusiv zu arbeiten. Bei Sanierungen, Um-, Aus- oder Neubauten werden die Bedarfe im Rahmen des Ganztags und der inklusiven Bildung mit geplant. Dies ist in der Regel ein mittel- oder langfristiger Prozess. Die Umsetzung ist stark abhängig von den für die nächsten Haushalte zur Verfügung stehenden Mittel. Wenn Eltern von Kindern mit Behinderungen eine Regelschule anwählen, sind oft nur kleine Veränderungen notwendig (z. B. Akustikmaßnahmen, Licht, Möbel, Hilfsmittel). Diese werden kurzfristig umgesetzt.

Frage: Wie wird die Umsetzung konkret und generell geregelt und mit den Erfordernissen der Schulen abgestimmt?

Jede Veränderung in den Schulen wird grundsätzlich mit den Schulen abgestimmt. Die Bedarfe der Schule und die Vorschläge werden aufgegriffen und – wenn möglich – umgesetzt. Hierbei sind jedoch die baulichen Notwendigkeiten auf der einen Seite (Sicherheit, Gebäudebestand, rechtliche Auflagen) und die finanziellen Möglichkeiten zu bedenken. Umbauten im Gebäudebestand und einzelne Ausstattungsgegenstände könnten teilweise schnell umgesetzt werden. Grundsätzliche Um- und – Anbauten müssen im Zuge einer Gesamtkonzeption geplant und für den Haushalt angemeldet werden.
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4. Desolate Situation in den Klassen der Hegelsbergschule 101.18.442, CDU-Fraktion

Wir fragen den Magistrat:
1. Wie bewertet der Magistrat den Offenen Brief der GEW-Schulgruppe an der Schule Hegelsberg und weiterer Kolleginnen und Kollegen?
2. Wie bewertet der Magistrat die Situationsbeschreibung, dass „vor dem Hintergrund der von uns als zunehmend desolat empfundenen Situation in den Klassen die uns zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht ausreichen… um alle Schülerinnen und Schüler unter diesen Rahmenbedingungen angemessen zu fördern.“?
3. Wie bewertet der Magistrat die in dem offenen Brief vorgenommene Kommentierung: „Die eigentlich im Gegenzug für die Übernahme der Schülerinnen und Schüler der Mönchebergschule (Anm.: die lt. Beschluss der Stadt Kassel als Förderschule geschlossen wurde) zugesagte inklusionsgerechte Sanierung der Schule Hegelsberg wird nicht stattfinden, zumindest in den nächsten vier Jahren…. Alle anderslautenden mündlich geäußerten Versprechungen erweisen sich… als haltlos. Vor dem Hintergrund der besonderen Problemlagen, mit denen Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrer hier konfrontiert sind, stellt diese nicht eingehaltene Zusage jedoch ein Politikum dar.“?
4. Kann vor dem geschilderten Hintergrund Inklusion und Integration an der Schule Hegelsberg gelingen, „wenn man nicht die personellen Mittel, die Ausstattung und die räumlichen Voraussetzungen bereitstellt.“?

Der Magistrat beantwortet die Fragen. Die Beantwortung liegt jedoch nicht schriftlich vor.
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5. Perspektive für Mensabau Luisenschule 101.18.443, CDU-Fraktion

Wir fragen den Magistrat:
1. Wie ist der Sachstand für den geplanten Mensabau in der Luisenschule zur Sicherung und Ausweitung des Ganztagsangebotes?
2. Wann beabsichtigt der Magistrat die Umsetzung und stellt Haushaltsmittel ein?
3. Wird mit den Schulen offen über die realistische Perspektive kommuniziert?

Der Magistrat beantwortet die Fragen. Die Beantwortung liegt jedoch nicht schriftlich vor.
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6. Angebot U3 101.18.457, Kasseler Linke

Schriftliche Antwort vom Magistrat (mit OCR gescannt):

Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viele U3 Gruppen gibt es in Kassel?

Antwort: In Kassel gibt es 104 u3-Gruppen. Außerdem gibt es 77 Gruppen, in denen altersübergreifend auch Kinder unter 3 Jahren betreut werden (inklusive Betriebskitas). Von den 104 u3 -Gruppen sind 18 in städtischer Trägerschaft, 13 in kirchlicher (ev. Stadtkirchenkreis, Caritas, Familienzentrum Fröbelseminar DW) und 73 in freier Trägerschaft. Die 77 altersübergreifenden Gruppen verteilen sich wie folgt: 20 Stadt Kassel, 19 kirchlich und 38 freie Trägerschaft.

2. Wie ist die Verteilung auf städtische, private und kirchliche Träger?

Antwort: Von den 104 u3-Gruppen sind 18 in städtischer Trägerschaft, 13 in kirchlicher (ev. Stadtkirchenkreis, Caritas, Familienzentrum Fröbelseminar DW) und 73 in freier Trägerschaft. Die 77 altersübergreifenden Gruppen verteilen sich wie folgt: 20 Stadt Kassel, 19 kirchlich und 38 freie Trägerschaft.

3. Wie hoch ist das Volumen der U3-Anschubförderung für die Stadt Kassel?

Antwort: Sowohl für das Landes- als auch für das Bundesprogramm zur Investitionsförderung gibt es keine festgelegten Summen für die Stadt Kassel.

4. Wie viele Träger haben einen Antrag auf die U3-Anschubförderung zur Erweiterung des Angebots gestellt und wie viele wurden bisher angenommen?

Antwort: Anträge auf städtische Investitionszuschüsse für 2017 liegen noch nicht vor. Für das Bauförderungsprogramm des Landes liegen momentan Anträge in Höhe von 75.990 € vor. Für das neue Investitionsprogramm des Bundes gibt es noch keine Richtlinien.

5. Inwiefern gelingt es, dass Geschwister in einer Kita Plätze bekommen?

Antwort: Dem Wunsch der Eltern kann fast immer entsprochen werden. Genaue Zahlen liegen nicht vor.

6. In wie vielen Fällen weicht der Kitaplatz mehr als 1,5 km vom Wunschstandort der Eltern ab?

Antwort: Ist nicht bekannt.

7. Wieviele ErzieherInnen sollen 2017 neu eingestellt werden?

Antwort: 14 VZÄ ( Vollzeitstellen )sind für das Haushaltsjahr 2017 vorgesehen.

8. Haben in Kassel Eltern bereits Klage erhoben, weil sie keinen Platz erhalten haben?

Antwort: Nein


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7. Digitalisierung an den Kasseler Schulen 101.18.467,  Antrag SPD-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Stand der Digitalisierung an den Kasseler Schulen zu berichten.
Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu berichten, ob und in welchem Umfang im Rahmen des Bundes-Förderprogramms „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“ Mittel beantragt und genehmigt wurden.
Die Ergebnisse und ggf. Projekte sollen dem Ausschuss für Jugend, Schule und Bildung vorgestellt werden.

Zustimmung:einstimmig
Abwesend: Freie Wähler + Piraten

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