Notizen aus der 29. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport, 2. Juni 2020 (ohne Gewähr)
Zur Tagesordnung
Auf Antrag des Magistrats, der SPD-Fraktion und der Fraktion B90/Grüne werden einvernehmlich folgende Tagesordnungspunkte von der heutigen Tagesordnung abgesetzt: 4, 6, 11, 12, 13, 14, 16
1.Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu „Sanktionen im SGB II“ und Umsetzung durch das Jobcenter Stadt Kassel
Anfrage der Fraktion B90/Grüne-101.18.1607 –
Schriftliche Antwort des Jobcenters (mit OCR gescannt)
Wir fragen den Magistrat:1.Wie geht das Jobcenter nun mit mehrfachen Pflichtverletzungen um, die nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 31 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II) als Sanktion eine Kürzung des Regelbedarfs um 60 % bzw. den vollständigen Wegfall des Arbeitslosengeldes II zur Folge hätte?
2.Wie geht das Jobcenter praktisch vor, wenn aufgrund einer Pflichtverletzung die Kürzung des Regelbedarfs um 30 % in Betracht kommt, aber dies nach dem o.g. Urteil nicht mehr schematisch eintreten darf?
Das Jobcenter Stadt Kassel hat das Urteil des BVerfG vom 05.11.2019, welches die gesetzlichen Regelungen im SGB II für Pflichtverletzungen als teilweise verfassungswidrig erklärt hat, schnell umgesetzt.
Sofem es bei Kundinnen und Kunden zu mehreren Pflichtverletzungen nach S 31 SGB Abs. 1 Sätze 1-3 gekommen ist, erfolgt seit dem 05.11.2019 keine Leistungsminderung um 60 % bzw. der Entfall der Regelleistung. Die gesteigerten Leistungsminderungen nach S 31 a Abs. 1 SGB II finden keine Anwendung mehr. Gleiches gilt für mögliche zeitgleiche Pflichtverletzungen nach S 32 SGB II. In allen Fällen ist die Minderung auf 30 % der Regelleistung begrenzt.
In den Fällen, in denen es leider zu wiederholten Oder auch gleichzeitigen Pflichtverletzungen nach S 31 SGB Abs. I Sätze 1-3 kommt, werden diese weiterhin festgestellt und bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß S 31a Abs. 1 SGB II behandelt, jedoch unter Berücksichtigung des Urteils des BVerfG vom 05.11.2019 mit einer auf 30 % begrenzten Minderung der Regelleistung. Zusätzlich Wird bei jeder Entscheidung über die Minderung der Regelleistung — unabhängig davon, ob es Sich um eine erste Oder eine wiederholte Pflichtverletzung handelt — eine Härtefall-Prüfung sowie eine Prüfung der künftigen Mitwirkung durchgeführt. Bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte erfolgt keine Leistungsminderung.
3.Wie wird die Regelung des § 31a Abs. 2 SGB II (= Regelung die speziell den Personenkreis der Leistungsberechtigten unter 25 Jahre betrifft und bereits bei der ersten Pflichtverletzung den Wegfall des Regelbedarfs anordnet) unter Beachtung des o.g. Urteils angewandt?
a.Wie viele Personen der unter 25-jährigen Leistungsbezieher*innen sind aktuell von Sanktionsregelungen betroffen?
b.Welche ggf. weiteren Maßnahmen werden diesem Personenkreis neben –oder anstelle -des Eintritts von Sanktionen angeboten, um die Vermittlung in Arbeit voranzutreiben?
Auch wenn das Urteil des BVerfG vom 05.11.2019 Sich nicht explizit mit dem S 31a Abs. 2 SGB II befasst hat, werden für Kundinnen und Kunden unter 25 Jahre die gleichen Regelungen wie für die über 25-jährigen angewandt. Damit finden die Grundsätze der Entscheidung des BVerfG auch für diesen Personenkreis Anwendung. Es existiert keine statistische Auswertung, wie viele Jugendliche unter 25 Jahre aktuell von Leistungsminderungen betroffen Sind. Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahre, die von Leistungsminderungen betroffen Sind bzw. betroffen wären, werden zur Unterstützung neben regelmäßigen Beratungsgesprächen Maßnahmen mit einem hohen sozialpädagogischen Anteil angeboten. Das Jobcenter Stadt Kassel versucht so herauszufinden, weshalb sich diese Jugendlichen den regulären Angeboten des Jobcenters ganz Oder teilweise entziehen, bzw. was sie von der Teilnahme an zielorientierten Angeboten abhält.
4.Wie viele Widerspruchsverfahren/Klageverfahren sind wegen Sanktionen insgesamt anhängig? Wie viele wurden durch
a.Anerkenntnis
b.Vergleich erledigt?
Im Jahr 2020 sind mit Stand 14.02.2020 insgesamt 9 Widersprüche wegen Leistungsminderung auf Grundlage sozialwidrigen Verhalts eingegangen, zwei Stattgaben (Formgründe).
Im Jahr 2020 wurden bislang mit Stand 14.02.2020 insgesamt 56 Klagen erhoben. Eine davon gegen einen Sanktionsbescheid. Die Klage wurde vom anwaltlich vertretenen Kläger zurückgenommen.
Antwort mit Stand 29.05.2020:
Im Zeitraum 01.01.2020 – 29.05.2020 sind im Sinne der SS 31-31 b SGB II (Minderung des Auszahlungsanspruchs wegen sozialwidrigen Verhaltens) 15 Wldersprüche erhoben worden. Hierauf wurde in 4 Fällen eine Stattgabe verfügt. Zudem wurden im Sinne des S 32 SGB II (Meldeversäumnis) 23 Widersprüche erhoben, denen in 2 Fällen stattgegeben wurde. Mithin wurde insgesamt in 38 Sanktionsentscheidungen der Ausgangsbehörde Widerspruch erhoben.
Es wurde 5 Klage im Sinne der SS 31-31 b SGB II erhoben, davon eine Rücknahme anwaltlich vertretenen Klägers. Hinsichtlich Meldeversäumnisse (S 32 SGB II) wurde eine Klage erhoben. Diesbezügliche Anerkenntnisse oder Vergleiche liegen nicht vor. Insgesamt wurden 161 Klagen erhoben.
Rechtsmittel im Sinne der Entscheidung des BVerfG Sind seit operativer Umsetzung sowie aus der Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde nicht ersichtlich.
Diskussion:
B90/Grüne merken an, dass es auf Anfragen an das Jobcenter häufig die Antwort gebe „dazu führen wir keine Statistik“. für die Stadtverordneten sei dies wenig erhellend, wichtige Informationen fehlten, um die Situation abschätzen zu können. Sie bittet darum, dies in der Vertreterversammlung anzusprechen. In Zeiten der Digitalisierung sollte es eigentlich kein Problem mehr sein.
Die Bürgermeisterin hält dies zwar für wünschenswert, aber die Statistik werde bundesweit gleich erhoben und es wäre ein deutlicher Aufwand eine händische Strichliste zu führen. Leider habe Kassel kein kommunales Jobcenter. Die Kasseler Linke erschließt sich der Bitte der Grünen an. Die Bürgermeisterin regt an, dass auch die Linke das im Beirat ansprechen und unterstützen könne.
2.Schwerpunkte der Sportförderung über TASK
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1614 –
Schriftliche Antwort des Sportamtes (mit OCR gescannt)
Seit dem 01.01.2014 gibt es einen Kooperationsvertrag zwischen der Universität Kassel und der Stadt Kassel zum „Transfer-und Anwendungszentrum Sport in Kassel –TASK“. Aufgabe von TASK ist es, Vereine, Bürger*innen und Institutionen bei der Entwicklung und Umsetzung von ausgewählten Lösungen aus dem gesamten Spektrum des Sports zu unterstützen. Genannt sind im Kooperationsvertrag folgende Förderbereiche:-Wissenstransfer Kita –Schule/Verein –Kommune-Individuelle und betriebliche Gesundheitsförderung-Leistung, Training und Talente-Entwicklung von innovativer Technologie und SportgerätenWir fragen den Magistrat:
1.Wieviel Geld ist für die oben genannten Förderbereiche im Jahr 2014, im Jahr 2015, im Jahr 2016, im Jahr 2017, im Jahr 2018 und im Jahr 2019 pro Jahr jeweils ausgegeben worden?
Die Stadt Kassel stellt jährlich 16.000 € für einen Projektsteuerer im Rahmen von task zur Verfügung. Dieser arbeitete in den Jahren 2014 bis 2016 an der Organisationsstruktur von task. In 2017 wurden vom Sportamt die task-Projekte „lntegratives Tandem im Sport“ und „Senioren in Bewegung – Begegnung am Parcours“ umgesetzt. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport förderte die Projekte in Höhe von 7.000 €. Hier wurde im Rahmen von task der 1. Kasseler Sport- und Gesundheitsparcours im Park Schönfeld mit zusätzlichen privaten Sponsorengeldern (in Höhe von ca. 60.000 €) errichtet. In 2018 wurde das task-Projekt „Bewegte Apotheke“ als Modellkonzept realisiert und erhielt eine Landesförderung von 15.000 €. In 2019 wurde das Modellkonzept von 2018 in das task-Projekt „Treffpunkt Bewegung — in Ihrem Stadtteil“ weiter konzipiert. Für diese task-Maßnahme wurde ein Förderantrag beim Landesverband der Ersatzkrankenkassen gestellt, der mit 152.000 € fur drei Jahre positiv ent- schieden wurde. Das HMdlS unterstützte zusätzlich das Projekt mit 15.000 €. In 2020 läuft die Förderung vom Landesverband der Krankenkassen weiter. Die Fachkompetenz, die Sachmittel und die Netzwerkarbeit für task gehen hier als Eigenleistung der Stadt mit ein.
2. Sind auch noch anderen Bereiche gefördert worden?
Es sind keine anderen Bereiche gefördert worden.
3. Falls ja, welche Bereiche und wie hoch war die Fördersumme?
Es sind keine anderen Bereiche gefördert worden.
4. Wieviel Prozent des insgesamt im Rahmen von TASK aufgewandten Geldes sind für die Breitensportförderung ausgegeben worden und wieviel Prozent für die Förderung des Leistungssports?
Bislang beschäftigten sich die von städtischer Seite angestoßenen task-Projekte ausschließlich mit dem Breitensport (also 100 % Förderung für den Breitensport).
5. Um wie viel € hat sich das Gehalt des Geschäftsführers von TASK seit dem Jahr 2015 erhöht?
Die Stadt Kassel beschäftigt einen Projektsteuerer. Dafür betragen die jährlichen Personalkosten 16.000 €. Dieser Betrag ist seit 2015 konstant geblieben.
3.Aufbau eines Demenznetzwerkes
Antrag der SPD-Fraktion-101.18.1619
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Magistrat wird beauftragt, ein Demenznetzwerk aufzubauen.Stadtverordnete Sabine Wurst, SPD-Fraktion, begründet den Antrag.Bürgermeisterin Friedrich beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.
Diskussion:
Die Bürgermeisterin erläutert, es gebe einen Arbeitskreis Demenz und Krankenhaus. Man wolle gerne ein größeres Netzwerk gemeinsam mit dem Landkreis aufbauen, denn dort säßen viele Träger, Krankenhäuser und Altenheime. Derzeit gebe es ungefähr 3500 an Demenz erkrankte Menschen in Kassel. Nach einer Hochrechnung der Alzheimer Gesellschaft werde es 2030 ungefähr 1000 Demenzerkrankte mehr geben. Die Einrichtung stießen jetzt schon an ihre Grenzen. Man bildet Pflegebegleiter aus. Es habe eine große Spende über eine Sammlung des Extra Tipp gegeben (65.000 € ). Der Bedarf an Entlastung für Angehörige sei groß. Kassel sei mit den Wohngruppen gemeinsam mit der GWG gut aufgestellt. Vorbildlich sei das Projekt demenzfreundliches Wehlheiden.
Zustimmung:einstimmig
4.Sporthallennutzung
Anfrage der SPD-Fraktion-101.18.1632
abgesetzt
5.Treffpunkt Bewegung
Anfrage der SPD-Fraktion-101.18.1633 –
Wir fragen den Magistrat:
1.Wie hoch ist die Förderung durch die Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen in den Haushaltsjahren 2020 und 2021?
152.860 Euro (jedes Jahr 60.000)
2.Wie hoch ist der städtische Anteil bei der Finanzierung des Angebotes in 2020 und darüber hinaus?
19.600 Euro (Projektsteuerung Task mit 16000 Euro, Koordination im Sportamt 3600 €)
3.An wen richtet sich das Angebot?
Ältere, allein lebende Menschen ab 65. Es seien aber auch jüngere dabei.
4.Wie werden qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleitern geworben?
Über die Sportvereine, das richte sich nach den Stadtteilen oder die Universität (der Studierende habe eine Ausbildung als Übungsleiter)
5.In welchen Stadtteilen findet das Angebot statt und in welchen Stadtteilen soll es zukünftig angeboten werden?
Das Angebot gebe es in 11 Stadtteilen
Bedarfe angemeldet hätten Fasanenhof und Jungfernkopf. Das Programm erfreue sich großer Beliebtheit, die Gruppen blieben relativ konstant. In Coronazeiten habe man die Treffen ausgesetzt, man bleibe aber digital in Kontakt.
6.Wie bewertet der Magistrat die Ziele des Programms und deren Erreichungsgrad?
Das Programm sei absolut gesundheitsfördernd und schaffe Begegnungen. Man unterstütze sich gegenseitig. Auch die Stadtteilzentren verzeichneten Zulauf.
7.Wie erfolgt eine Verstetigung über das Ende der Förderung?
Es werde an der Verstetigung gearbeitet. Gefördert werde nur einmal über 3 Jahre. Jetzt versuche man über die Vereine und die Stadtteiltreffpunkte das Programm weiterzuführen.
6. Flächen für Trendsportarten
Anfrage der SPD-Fraktion-101.18.1634
abgesetzt
7. Kasseler Frauenhäuser
Anfrage der AfD-Fraktion-101.18.1650 –
Schriftliche Antwort des Dezernats für Bürgerangelegenheiten und Soziales (mit OCR eingescannt)
Wir fragen den Magistrat:
1.Wie viele Frauenhäuser oder ähnliche Einrichtungengibt es mit wie vielen Plätzen in Kassel?
In der Stadt Kassel gibt es ein Frauenhaus mit 32 Plätzen. Dies bedeutet, dass maximal 32 Personen gleichzeitig Schutz im Frauenhaus finden können. Frauen, die mit ihren Kindern Schutz benötigen belegen also mehrere Plätze.
2.Wie haben sich die Fallzahlen in den Kasseler Frauenhäusern und ähnlichen Einrichtungen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Belegungszahlen können für 7 Jahre zur Verfügung gestellt werden:
2013:92 ; 2014: 92; 2015:105; 2016: 121, 2017: 114; 2018: 79, 2019: 116
Hinweis: 2019 wegen Küchensanierung Kapazitätseinschränkungen.
3.Wie hoch ist dabei der Anteil der anonym nach Hilfe Suchenden?
Anonym Schutzsuchende sind eher die Ausnahme und beschränkt auf Einzelfälle, die lediglich Beratungen in Anspruch nehmen oder kurzfristig übernachten. Bei regulärer Aufnahme in das Frauenhaus unterschreiben die schutzsuchenden Frauen immer einen Nutzungsvertrag und sind damit im Innenverhältnis mit dem Frauenhaus nicht mehr anonym.
4.Wie hoch ist der Anteil derer, die häusliche Gewalt zur Anzeige gebracht haben?
Entsprechende Erkenntnisse liegen nicht vor.
5.Wie hoch ist der Anteil von Personen von außerhalb Kassels?
Im Jahr 2019 lag der Anteil von Frauen von außerhalb Kassels bei 76%. Bedingt aus den akuten Bedrohungs-/Gefährdungssituationen Sind Ortswechsel sehr häufig indiziert. Die Frauenhäuser arbeiten entsprechend eng zusammen. Eine Statistik über Kasseler Frauen in auswärtigen Frauenhäusern wird nicht geführt.
6.Hat sich das Platzangebot in den letzten zehn Jahren verändert und falls ja, wie?
Das Platzangebot hat sch in den letzten zehn Jahren grundsätzlich nicht verändert. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden drei zusätzliche Appartements für Schutzsuchende Frauen akquiriert, um eine Unterbringung entsprechend der Abstands- und Hygienevorgaben besser gewährleisten zu können. Außerdem wurde davon ausgegangen, dass es ggf. einen durch die Corona-Pandemie bedingten höheren Bedarf an Frauenhausplätzen geben könnte (beengte räumliche Verhältnisse bei den Familien; größeres Konfliktpotenzial etc.).
7.Wie ist die Auslastung der Einrichtungen?
In den letzten Jahren war das Frauenhaus Kassel regelhaft vollständig ausgelastet.
8.Mussten Hilfesuchende abgewiesen werden?
Ja
9.Sollte die Frage Nr. 8 mit ja beantwortet werden: Warum mussten Hilfesuchende abgewiesen werden und wie viele?
Schutzsuchende Frauen mussten aus Kapazitätsgründen abgewiesen werden. Vereinzelt mussten Frauen abgewiesen werden, da spezielle Bedürfnisse (z. B. höhere Anforderungen an Barrierefreiheit) nicht erfüllt werden konnten. Im Jahr 2018 mussten aus diesen Gründen nach Angaben des Frauenhauses Kassel 66 Frauen abgewiesen werden. Im Jahr 2019 lag die Zahl bei 81, hier war die Kapazität aber aufgrund größerer Sanierungsarbeiten im Küchenbereich stark eingeschränkt.
10.Wurden die Abgewiesenen trotzdem weiter betreut bzw. welche Hilfe-und Schutzangebote stehen ihnen zur Verfügung?
Frauen, bei denen eine Aufnahme ins Frauenhaus Kassel aktuell nicht möglich ist, werden primär in andere Frauenhäuser vermittelt Oder sie erhalten andere zielführende Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
11.Wie schätzt die Stadt Kassel den tatsächlichen Bedarf an Plätzen in Frauenhäusern und ähnlichen Einrichtungen ein?
Die Stadt Kassel geht davon aus, dass aktuell ein Bedarf an 14 zusätzlichen Plätzen besteht.
12.Wurden Personen Opfer von Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, nachdem sie nicht aufgenommen werden konnten?
Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses sind gut qualifiziert und ausgezeichnet in entsprechenden Hilfestrukturen vernetzt. Sie leisten eine hoch engagierte Arbeit, um eben dies durch Vermittlung in andere Frauenhäuser und Beratung über weitere akute Unterstützungsangebote zu verhindern.
13.Wie hoch istder Anteil der Personen mit Migrationshintergrund in den jeweiligen Frauenhäusern bzw. ähnlichen Einrichtungen?
Entsprechende Daten werden nicht erhoben.
14.Kann die Stadt Kassel gegenwärtig die Empfehlung des Europarates von 2018 zur Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt erfüllen, wonach auf 10.000 Einwohner jeweils ein Platz in einem Frauenhaus oder einer Schutzwohnung zur Verfügung stehen soll oder wird das aktuell zumindest angestrebt?
Hier gibt es unterschiedliche Empfehlungen. Wir gehen von einem Familienzimmer aus. Es besteht ein erhöhter Bedarf an barrierefreien Platzkapazitäten. Aktuell wird eine Planungsgrundlage für eine Erweiterung der Kapazitäten im Frauenhaus Kassel um 14 Plätze erstellt.
15.Welche Kosten wären ggf. zu erwarten, um sicher zu stellen (sowohl investiv als auch konsumtiv), dass pro 10.000 Einwohner jeweils ein Platz in einem Frauenhaus oder einer Schutzwohnung zur Verfügung stehen kann?
Für die Finanzierung dieser aktuellen Platzkapazitäten (32 Plätze) wurden im Jahr 2019 folgende
Mittel im Ergebnishaushalt aufgewendet:
– Miete und Nebenkosten ca. 135.000 €
– Personal- und Sachkosten ca. 359.000 €
– Projekt Nachgehende Beratung 30.000 €
– Kosten gesamt 524.000 €
davon gedeckt durch:
– Kommunalisierte Landesmittel rd. 234.000 €
– (zur Deckung von Personalkosten)
Erträge – 140.000 € (Mietzahlungen für Bewohnerinnen aus Sozialleistungen und Kostenerstattung für auswärtige Frauen durch den Sozialhilfeträger des Heimatortes)
– Kosten Stadt Kassel 150.000 €.
Umgerechnet auf einen Platz ergeben sich somit Kosten von 16.375 € pro Jahr (brutto). Bei einer Erweiterung der Platzkapazitäten um 14 Plätze ergäben sich Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt (brutto) von rd. 229.000 €, die vom Land Hessen und der Stadt Kassel zu tragen Sind. Investive Kosten für eine Erweiterung können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geschätzt werden. Eine Förderanfrage für investive Mittel aus dem Bundesprogramm wurde in diesem Monat gestellt.
8. Kinderärztliche Versorgung in Rothenditmold sicherstellen
-Gründung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums
Antrag der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1652 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:Die Stadt Kassel übernimmt den freiwerdenden Kinderarztsitz und gründet ein kommunales medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) im Stadtteil Rothenditmold. Die Ärzt*innen arbeiten mit Stadtteilangeboten und Sozialpädagog*innen zusammen, um den Einstieg in ein stadtteilbezogenes Gesundheitszentrum zu schaffen. Im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Sport im Mai sollen die möglichen Varianten, wie Eigenbetrieb oder unter Trägerschaft der GNH, vorgestellt werden.
Zustimmung:Kasseler Linke, WfK
Ablehnung:SPD, CDU, B90/Grüne, AfD
Enthaltung:FDP+FW+Piraten
Änderungsantrag der Fraktion B90/Grüne
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob vor dem Hintergrunddes freiwerdenden Kinderarztsitzes in Rothenditmold und des Erhalts einer ausreichenden kinderärztlichen Versorgung ein MVZ zu gründen ist, dessen Träger dann diesen freiwerdenden Kinderarztsitz übernimmt.Im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Sport im Mai sollen die möglichen Varianten, wie Eigenbetrieb oder unter Trägerschaft der GNH, vorgestellt werden.
Zustimmung:B90/Grüne, FDP+FW+Piraten, WfK
Ablehnung:SPD, CDU, AfD, Kasseler Linke
Diskussion: der Ausschussvorsitzende erklärt, dass dieser Antrag schon im Fiwigru um behandelt worden sei und dort abgelehnt wurde.
Die Kasseler Linke erklärt, der Stadtteil sei besonders kinderreich und sozial schwach, was das Fahren in andere Stadtteile zum Kinderarzt erschwere. Die Erhaltung des Kinderarztplatzes sei dort zwingend. Es sei Aufgabe der Stadt sich darum zu kümmern und verschiedene Modelle zu prüfen, um den Sitz auf jeden Fall zu erhalten.
B90/Grüne erklären ihren Änderungsantrag. Im Gegensatz zu der Kasseler Linken wolle man den Sitz nicht direkt übernehmen, sondern zunächst die Möglichkeiten prüfen. Der Antrag der Kasseler Linken gehe ihnen zu weit, zumal sich eine Lösung für Rothenditmold abzeichne. Ein MVZ sei eine Möglichkeit. In den nächsten Jahren gingen einige Kinderärzte in den Ruhestand, deshalb sei eine Prüfung insgesamt wichtig. Die Bedingungen hätten sich geändert. Viele Ärzt:innen scheuten mittlerweile das Risiko der Selbstständigkeit, in der auch Teilzeit unmöglich sei. Man müsse auf aktuelle Entwicklungen reagieren.
Die CDU-Fraktion möchte natürlich auch ausreichend Kinderärzte. Die Arztsitze würden von der kassenärztlichen Vereinigung verteilt, in Rothenditmold gebe es bereits ein MVZ, da könne man andocken. Etwas komplett Neues aufzubauen halte man für verfehlt. Formal sei man nicht zuständig. Man könne nicht alle frei werdenden Kinderarztsitze aufkaufen, das sei nicht Aufgabe der Stadt und das Klinikum Kassel habe ganz andere Probleme.
Die SPD-Fraktion verweist auf den Finanzausschuss. Der Oberbürgermeister und die Gesundheitsdezernentin hätten viel zum Sachstand beigetragen. Sie stellt klar, dass die Abstimmung nicht darum gehe, ob es eine kinderärztliche Versorgung in Rothenditmold gebe oder nicht, das wollten alle,sondern wie man in Zukunft mit Kinderarztsitzen umgeht.
Die Bürgermeisterin erklärt, die Gesundheitsdezernentin gehe davon aus, dass der Arztsitz übernommen werde. Die Dezernentin und das Gesundheitsamt hätten sich die ganze Zeit schon in Gesprächen für den Erhalt eingesetzt.
Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten sieht mit dem Antrag der Grünen die Möglichkeit ein Signal zu senden, dass man solche Modelle für begrüßenswert hält. Man könne sich MVZs eher eingegliedert in die GNH vorstellen und nicht als Eigenbetriebe.
Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass durch die Einlassung der Bürgermeisterin beider Anträge im Grunde gegenstandslos geworden seien.
Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten stellt klar, dass die Ausführung der Gesundheitsdezernentin zwar positive Entwicklung zeigten, es aber noch keinen Abschluss gebe. Das Thema jetzt für erledigt zu erklären sei verfrüht. Bei der Prüfung würden automatisch auch grundsätzliche Dinge geklärt werden. Die antragstellenden Fraktion schließen sich an, die Anträge werden aufrechterhalten.
9. Berücksichtigung der Wassergebührenerhöhung bei der Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft (KdU)
Antrag der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1667 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Die Wassergebührenerhöhung wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 bei der Angemessenheitsgrenze für die Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Dabei wird sichergestellt, dass auch bei den Haushalten, bei denen die Umgestaltung der Gebührenerhebung zu besonders starken Kostensteigerungen geführt hat, die Erhöhung in vollem Umfang berücksichtigt wird. Die Angemessenheitsgrenzen sind entsprechend zu erhöhen.
Die Kasseler Linke erklärt, wenn man davon ausgehe, dass die Angemessenheitsgrenze das Existenzminimum abdecke, müsse die Wassergebührenerhöhung abgefangen werden, ansonsten stelle sie einen Eingriff in das Existenzminimum dar.
Die SPD-Fraktion entgegnet, man wolle bei dem regelhaften Verfahren bleiben. Am deutlichsten betroffen von der Wassergebührenerhöhung seien Menschen, die in Einfamilienhäusern wohnen, also eine andere Gruppe. Zwar sei auch der SPD bewusst, dass die Gebührenerhöhung eine Mehrbelastung darstelle, sie sei aber davon überzeugt, dass es im regelhaften Verfahren Lösung geben werde. Nebenkostenabrechnung würden erst im Nachgang erstellt. Ihr sei nicht bekannt, dass die Wohnungsbaugesellschaften die Kosten bereits jetzt weitergeben.
B90/Grüne ergänzt, dass die Wassergebühren Teil der Betriebskosten seien. Gestiegene Kosten würden, soweit angemessen. entsprechend auch vom Jobcenter übernommen. die SGB 2 Bezieher:innen seien bisher noch nicht betroffen. Auch die Kosten der Unterkunft würden jährlich angepasst.
Die Kasseler Linke widerspricht. gerade bei 1-Personen-Haushalten seien die Kosten der Unterkunft ohnehin sehr knapp bemessen. Wenn da eine Nebenkostenerhöhung käme, überschreite man die Angemessenheitsgrenze und Nachzahlung würden nicht mehr übernommen. Die Erhöhung sei nicht eingekreist in die Angemessenheitsgrenze 2019, die Anpassung erfolge auch nicht jährlich, sondern 2-jährlich. Es habe auch schon Nebenkostenerhöhungen gegeben. Diese müssten die Menschen momentan aus ihrem Regelsatz bestreiten, das sei vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Zustimmung: Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, WfK
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD
10. Corona Maßnahmen des Sozialamts
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1677 –
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viele Obdachlose gibt es derzeit in Kassel?
Aktuell seien 551 Haushalte betroffen, insgesamt 848 Personen seien zur Vermeidung von Obdachlosigkeit untergebracht. Hinzu käme eine bestimmte Anzahl von Wohnungslosen, nach aktuellen Schätzungen in Kassel rund 100 Personen.
2. Wie viele Wohnungen oder Hotelzimmer wurden angemietet, um menschenwürdige Unterkunft zu ermöglichen?
583 Unterkünfte seien öffentlich-rechtlich in Anspruch genommen. Es handele sich dabei um Wohnungen, Apartments und möblierte Zimmer. Auf Hotelzimmer werde nur im Notfall zurückgegriffen (Wohnungsbrände, Wasserschäden).
3. Wie viele Anfragen gab es im März, April und Mai bei der Fachstelle Wohnen?
ca. 200, wovon ein Großteil Mietverhältnissen habe vermittelt werden können.
4. Welche Maßnahmen wurden unternommen, um regelmäßiges Waschen zu ermöglichen?
Alle Unterkünfte seien nach Vorgaben ausgestattet, dies beinhalte Waschmöglichkeiten.
5. Wie viele Plätze gibt es in den Gemeinschaftsunterkünften?
Die Stadt Kassel verfüge über keine Gemeinschaftsunterkünfte für Obdachlose. Man bevorzuge dezentrale Unterbringung.
6. Wie verteilen sich die Bewohner*innen auf die Gemeinschaftsunterkünfte?
entfällt.
7. Wie viele Personen teilen sich je eine Küche, Sanitäranlagen etc.?
In Wohngemeinschaft könnten das bis zu 5 Personen sein oder eine Familie.
8. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um alle mit Masken zu versorgen?
In den Haushalten gelten die gleichen Regelungen wie überall, jeder kümmere sich selbst um die Masken. Den Einrichtungen hätte man aber Masken zur Verfügung gestellt und komme jemand zum Panama oder Maske, würde er dort eine zur Verfügung gestellt bekommen.
11.Lagebeurteilung der SARS-CoV-2-Pandemie in Kassel
Anfrage der Fraktion FDP+ Freie Wähler + Piraten-101.18.1689 –
Abgesetzt
12.Bekämpfung der COVID-19 Pandemie
Anfrage der Fraktion B90/Grüne-101.18.1696 –
Abgesetzt
13.Eingangsbestätigung auch in digitaler Form ermöglichen
Antrag der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1697 –
Abgesetzt
14.Sozialticket einführen und einfach zugänglich machen
Antrag der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1698 –
Abgesetzt
15.Jobcenter unter Corona
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1699 –
Wir fragen den Magistrat:
1.Wurden seit dem 15.3. vom Jobcenter Sanktionen verhängt?
[…] Nein, das Meldeverfahren finde seit dem 15. März nicht mehr statt.
2.Wie viele Personen haben in dieser Zeit zusätzliches Geld beim Jobcenter beantragt sowie Sonder-oder Mehrbedarf angemeldet?
Das werde nicht erfasst.
3.Wie viele davon mit Kindern?
Das werde nicht erfasst
4.Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen des Jobcenters sind seitdem eingegangen?
seit dem 15. März seien 498 Widersprüche eingegangen […]
16. Gute Arbeitsbedingungen sicherstellen
Antrag der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1700 –
Abgesetzt