Soziales, Gesundheit und Sport, 17.Sitzung

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Notizen Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport, 17. öffentlichen Sitzung 29. November 2018 (ohne Gewähr)

Änderungen der Tagesordnung:
Der Punkt 4. Sport des ESV Jahn Kassel in Rothenditmold, eine Anfrage der Fraktion Kasseler Linke, wird auf Wunsch des Magistrats auf die nächste Sitzung geschoben.

Tagesordnung:
1.Jahresbericht Sozialamt vorstellen

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Oktober 2014, Bericht des Magistrats 101.17.1454

Bürgermeisterin Friedrich erklärt einleitend, dass man nächstes Jahr den Bericht 2018 früher vorstellen wolle, man visiere Mai bis Juni an, dann sei man noch näher an dem vergangenen Jahr dran.

Besondere Ereignisse im Jahr 2017 seien insbesondere der Umzug gewesen. Das habe das Sozialamt einige Monate mit großem logistischem Aufwand beschäftigt. 150 Personen seien umgezogen, der Übergang lief weitgehend reibungslos. Die Kundschaft wurde vorher informiert. Das Gebäude sei jedoch etwas schwierig und schwer zugänglich, weshalb man eine Information durch das Servicecenter installiert habe und der Sicherheitsdienst beim Finden von Räumen helfe. Zudem habe man sich neu organisiert. Die Abteilungen Verwaltung, Organisation und Finanzen seien zusammengelegt worden und die Abteilung zu Leistungen nach SGB 12 ist geteilt worden, Eingliederung zur Pflege und Fachstelle älter werden seien in einer Abteilung zusammengefasst worden, das habe sich bewährt. Änderung auf Gesetzesebene gab es bei den Pfegestärkungsgesetzen zwei und drei und dem Bundesteilhabegesetz in der ersten Stufe, welches ebenfalls 2017 in Kraft getreten ist. Die nächste Stufe erwarte man 2020, da übernehme man dann auch Fälle vom Landeswohlfahrtsverband, das sei eine größere Änderung.

Nachfragen gibt es keine.


2. Sozialer Wohnungsbau in Kassel

Anfrage der AfD 101.18.1094

1.Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Kassel?

Am 7. November 18 gab es 7532 Wohnungen mit Mietpreis oder Belegungsbindung. Darunter der echte öffentlich geförderte Wohnungsraum, wie auch der über Landesförderungen vertraglich gebundene.

2.Wie viele Personen leben insgesamt in Sozialwohnungen?

Am 7. November 18 :15.200

3.Wie oft und durch wie viele Mitarbeiter (Stellenanteile) werden die entsprechenden Wohnungen hinsichtlich der Belegung durch Wohnberechtigte kontrolliert?

Ein Mitarbeiter (VZ) überwacht die ordnungsgemäße Belegung bei Mieterwechsel, und drei Mitarbeiter (VZ) kontrollieren alle zwei Jahre die Belegung im Rahmen der Fehlbelegungsabgabe. Geprüft werden die öffentlich geförderten Wohnungen, wie auch die vertraglich gebundenen.

4.Wie viel sozial geförderter Wohnraum ist durch nichtbedürftige Mieter belegt?

682 Haushalte zahlen Fehlbelegungsabgabe, überschreitenden Einkommensgrenze um mehr als 20 %. Einzelfallberechnung

5.Wie viele Haushalte in Kassel erhalten Wohngeld?

5347 Haushalte


3. Gesamtangemessenheitsgrenzen Sozialamt

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke, 101.18.1113

  1. Wieso wendet das Kasseler Sozialamt nicht, wie das Jobcenter Stadt Kassel, die Gesamtangemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung an?

35 SGB12 sehe eine Gesamtangemessenheitsgrenze ausdrücklich nicht vor (anders als §22 Absatz10 SGB II). Bei Unangemessenheit der Heizkosten prüfe das Amt einen möglichen Umzug, Grenzwerte der Kosten für Unterkunft und Heizung werden verrechnet, insofern werde ähnlich SGB II verfahren. (das Amt tue das, auch wenn es das nicht müsste)

  1. In wie vielen Fällen führt die fehlende Anwendung der Gesamtangemessenheitsgrenze dazu, dass Kosten nicht vollständig übernommen wurden?

Das werde statistisch nicht erfasst. Es gebe über 5000 Fälle Grundsicherung, das wäre nicht extra aufgeführt

  1. Wie viel Geld wird den Menschen aus dem Rechtskreis SGB XII, also jenen mit den geringsten Mitteln, dadurch vorenthalten?

Wenn die Obergrenzen im Rahmen liegen werden die vollen Kosten übernommen. Da keine Statistik geführt werde könne man hier keine genauen Zahlen geben, geschätzt mehr als 90 %. Einzelfallberechnung

  1. Wie viele Personen haben deshalb gegen ihre SGB XII-Bescheide Widerspruch eingelegt?

Fünf, also ausgesprochen gering


5. Unterstützung für Obdachlose

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke -101.18.1116 –

Bürgermeisterin Friedrich erläutert zunächst, dass es eine gesetzliche Differenzierung zwischen Obdachlosen und Alleinstehenden Wohnungslosen gebe. Obdachlose hatten ihren letzten Wohnsitz in Kassel (HSOG -> Zuständigkeit Sozialamt in der Holländischen Straße), alleinstehende Wohnungslose können sich an die Beratungsstelle für alleinstehende Wohnungslose und Haftentlassene in der Kölnischen Straße wenden.

  1. Wie viele Obdachlose gibt es derzeit in Kassel?

Derzeit seien 787 Personen (530 Haushalte) durch die Fachstelle Wohnen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit untergebracht.
Alleinstehende Wohnungslose: zwischen 100 und 120.

  1. Wie viele Notunterkünfte stehen der Stadt zur Verfügung? Welche weiteren Betreiber gibt es?

Obdachlose: Die meisten Wohnungen der in Anspruch genommenen 470 Unterkünfte seien von der GWG und anderen Wohnungsbaugesellschaften aber auch von Privaten. Die Stadt verwalte die Unterkünfte weitgehend selbst, bzw. in Zusammenarbeit mit den Wohnungseigentümern
Für alleinstehende Wohnungslose stehen in den Wintermonaten von der
Drogenhilfe Nordhessen acht Notschlafplätze
Verein soziale Hilfe: 10-14,
das Diakonisches Werk hat für Frauen 4 Plätze,
Heilsarmee hat 60 Dauerplätze und 14 Übernachtungsplätze

  1. Welche Mindeststandards gelten jeweils?

Möblierung: Bett, Stuhl, Tisch, Schrank, Heizmöglichkeit. Waschräume, Toilette und können auch in Gemeinschaftsräumen sein. Kassel gehe über die Mindeststandards hinaus, Obdachlose werden dezentral untergebracht (im Gegensatz zu anderen Städten, die so etwas wie Heime haben).

  1. Nach welchen Richtlinien werden die Plätze vergeben?

Kommunale Pflichtaufgabe, Rechtsanspruch auf Bereitstellung einer Notunterkunft, Haushaltsgröße

  1. Wie vielen Menschen wurde im letzten Jahr die Aufnahme verwehrt?

Keinem, jeder habe eine Unterkunft oder einen Notschlafplatz bekommen

  1. Wie viele Plätze speziell für Frauen gibt es? Wer betreibt die Einrichtungen für Frauen?

Frauen würden, ebenso wie Männer, in gleichgeschlechtlichen Wohngemeinschaften untergebracht. In den Wohngemeinschaften gebe es für jede Person einen abschließbaren Raum, Küche und Bad werden gemeinsam genutzt. Spezielle Einrichtungen für Frauen gebe es nicht, Familien und Alleinerziehende würden in normalen Wohnungen untergebracht.
Das Diakonisches Werk, die soziale Hilfe und die Heilsarmee haben spezielle Schlafplätze für Frauen.

  1. Welche zusätzlichen Maßnahmen hat die Stadt angesichts der steigenden Zahlen ergriffen, um in diesem Winter Menschen vor der Kälte zu schützen?

Die Stadt bevorrate ein gewisses Kontingent an Wohnräumen, eine städtische Notschlafstelle wurde im Oktober eröffnet, eine ehemalige Flüchtlingsunterkunft in der Leipziger Straße, die jetzt ganzjährig Obdachlosen zur Verfügung stehe. In den letzten 30 Jahren sei in Kassel niemand erfroren, man arbeite daran, dass das auch weiterhin so bleibt. Man habe zudem Probleme mit psychisch Kranken, die wohnungslos sind, da fehle teils die Einsicht und eine zwangsweise Unterbringung sei ohne weiteres nicht möglich

  1. Hat die Stadt auch Hotelzimmer oder ähnliches angemietet?

Nur in Ausnahmefällen, aktuell gebe es keinen Fall. Hotelzimmer würden auch nicht bevorratet. Die Anlaufstelle für alleinstehende Wohnungslose und Haftentlassene stehe aber im regen Austausch mit Hotels, die dann im Notfall Anspruch genommen werden könnten (betreffe in der Regel Frauen, wenn kein Frauenplatz mehr frei ist).

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Menschen zu unterstützen wieder eine feste Wohnung zu finden?

Die zentrale Fachstelle Wohnen sei auch präventiv tätig und versuche Wohnung durch Übernahme von Mietschulden zu sichern. Bei Personen, die schon in Notunterkünften untergebracht sind, versuche sie beim Finden eine Wohnung zu helfen, übernehme die Kaution. Auch die Beratungsstelle für alleinstehende Wohnungslose versucht bei der Suche nach Wohnungen zu unterstützen, aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes gestaltet sich dies allerdings schwierig.

  1. Wie viele Wohnungen zur längerfristigen Einweisung stehen zur Verfügung?

Einweisungen von Obdachlosen seien zeitlich begrenzt. Leider gebe es auch Personen, die es nicht aus Obdachlosigkeit schaffen, aufgrund psychischer- oder Suchterkrankungen, Schulden oder Verhaltensauffälligkeiten. Für diese gebe es mit den Wohnungseigentümern Absprachen über eine längerfristige Nutzung

  1. Wie hoch ist der Bedarf?

Stetig steigend, aktuell gedeckt. Die Fachstelle Wohnen bemüht sich stetig um Unterkünfte um auch den zukünftigen Bedarf zu decken. Die GWG sei bereit weiter Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Kassel liege unter dem bundesdeutschen Schnitt, und habe eine vergleichsweise gute Unterbringung.

Diskussion:
B90/Grüne: im Hinterhof des Nautilus gebe es z.B. die Bedingung nüchtern zu sein, um einen Schlafplatz zu bekommen. Wie geht die Stadt mit Einrichtung, die solche Regeln aufstellen und was passiert mit den Personen, die abgewiesen werden. Wie finden die Personen zu Unterkünften?

Friedrich: aufsuchende Sozialarbeiter und Beratungsstellen wissen Bescheid und schicken die Menschen dorthin. Die Obdachlosen wüssten gut Bescheid und es gebe auch Notschlafstellen wo Menschen, die Alkohol getrunken habe nicht abgewiesen werden (Heilsarmee), nur in den Einrichtungen selber dürfe nicht getrunken werden.