Notizen aus der 43. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, 28. Oktober 2020 (ohne Gewähr)
Zur Tagesordnung:
- Der Stadtbaurat erklärt, die Anfrage Nummer 9 könne noch nicht final beantwortet werden, er bittet darum diese auf die nächste Sitzung zu schieben.
- Die Kasseler Linke beantragt eine Tischvorlage zum Thema A 49 gemeinsam mit dem Antrag der SPD zu behandeln.
Die CDU-Fraktion erklärt, das Verfahren sei auf allen parlamentarischen Ebenen (Kommune, Bund, Land) sowie vor Gericht (Bundesverwaltungsgericht) ausführlich behandelt und entschieden worden, der Antrag sei völlig unverständlich.
Zustimmung: Kasseler Linke, WfK, Ablehnung: CDU, SPD, AfD, Enthaltung: B90/Grüne
Die Tischvorlage wird nicht mit auf die Tagesordnung genommen. - Der Stadtbaurat bittet darum auch die Anfrage Nummer 13 zu schieben.
- Der Ausschussvorsitzende erklärt, die CDU-Fraktion wolle ohnehin die Anfragen 11 und 13 auf die nächste Sitzung schieben unter der Voraussetzung, dass die Antworten mit der Einladung mit verschickt werden und man sich dann auf reine Nachfragen konzentrieren könne. Aufgrund der besonderen Situation durch COVID 19 wolle man die Ausschusssitzungen möglichst kurz halten. Er regt an, dass auch die anderen Fraktionen ihre Anfragen unter gleicher Bedingung schieben.
- B90/Grüne bieten an die Anfragen 6 und 7 zu schieben, Anfrage 8 möchten sie gerne in der heutigen Sitzung beantwortet haben.
- Die Kasseler Linke möchte gerne ihre Anfrage, Tagesordnungspunkt 10, beantwortet haben.
1. Änderung Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
– Alter Ortskern Wehlheiden
Vorlage des Magistrats 101.18.1855
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Dem geänderten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für den alten Ortskern von Wehlheiden (Stand Juli 2020), wird zugestimmt. Das ISEK ist als strategisches Planungsinstrument ausgerichtet auf den Zeitraum der nächsten 10 Jahre. Das Verwaltungshandeln wird sich künftig an den Zielendes ISEKs orientieren und sich stetig weiterentwickeln. Mit dem Beschluss durch die städtischen Gremien erhält das ISEK den Status eines Umsetzungsauftrags an die Verwaltung.“
Die AfD-Fraktion erklärt, das Entwicklungskonzept enthalte viele sinnvolle Punkte, jedoch auch den Rückbau von Hauptverkehrsstraßen zugunsten des Radverkehrs. Deshalb werde sich die AfD-Fraktion enthalten.
Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: AfD-Fraktion
Abwesend: FDP+Freie Wähler+Piraten
2. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/13 „Lossegrund“
(Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss)
Vorlage des Magistrats 101.18.1856
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Für das Gebiet, welches im Nordosten durch die Straßenmitte der Eichwaldstraße, im Südosten weitestgehend durch die Grenze der ehemaligen Joseph-von-Eichendorff-Schule und durch die Wohngrundstücke im Bereich Eichwaldstraße sowie die östliche Grenze des Olebachwegs, im Südwesten durch die westliche Grenze des Olebachwegs sowie die westliche und südliche Grenze des Vogelsangs, im Westen durch das Ostufer der Losse sowie im Nordwesten und Norden vorwiegend durch die Wohngrundstücke im Bereich Vogelsang und Eichwaldstraße begrenzt wird, soll gemäß § 2 Abs. 1Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 30 Abs. (1) BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Bebauungsplanverfahren wird beschleunigt nach § 13a BauGB durchgeführt.Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine umfassende Neuentwicklung des Geländes der ehemaligen Joseph-von-Eichendorff-Schule im Kasseler Stadtteil Bettenhausen zu einem Wohnquartier.Dem Entwurf des Bebauungsplanes wird zugestimmt. Er soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.“
Die Kasseler Linke fragt nach, ob es auch nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über eine Sozialwohnungsquote von 30 % bei den 25 % bleibe.
Der Stadtbaurat entgegnet, in der Vorlage stünde “mindestens 25 %”, die Gespräche seien noch nicht abgeschlossen.
Die SPD-Fraktion spricht die Problematik der Stellplätze an. Insgesamt habe man dort eine Unterdeckung von 34 Stellplätzen. Sie fragt nach Kompensationsmöglichkeiten im Umfeld. Ihr letzter Stand sei, dass es 78 Stellplätze im Nahbereich gebe, geplant für die Olebachhalle. Sie bittet darum auch die Trainingszeiten in der Olebachhalle in die Planung einzubeziehen.
Der Stadtbaurat erläutert, dass er grundsätzlich zufrieden sei, dass sich die Zielsetzungen der Verkehrswende durch reduzierte Stellplätzen in neuen städtebaulichen Entwicklungen wiederfände. Im Bereich der Olebachhalle habe man Stellplätze als Sondernutzung für Veranstaltungen. Im Moment würden Lösungen erarbeitet. Er gibt das Wort an einen Vertreter des Amts für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz weiter. Dieser erläutert unterschiedliche Lösungsansätze für die Kompensation von Stellplätzen und weist auf einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat in den nächsten Tagen hin.
Die CDU-Fraktion kündigt an sich zu enthalten, da die Parkplatzsituation noch nicht geklärt sei. Sie hoffe auf eine Lösung bis zum Satzungsbeschluss, denn so könne sie diesem nicht zustimmen. Der Stadtbaurat kontert, dass der Offenlegungsbeschluss genau dafür da sei Anregungen auszusprechen und einzuarbeiten.
Die AfD-Fraktion ergänzt, dass die Lage des Bauvorhabens aufgrund der Autobahnnähe gerade für Pendler interessant wäre, die unter Umständen nicht nur einen Stellplatz benötigten, was die Situation zusätzlich verschärfen könnte. Zudem merkt sie an, dass es heutzutage technisch kein Problem mehr wäre in Hochwassergebieten unterkellerte Häuser zu bauen. Die AfD-Fraktion stimme grundsätzlich Aufstellungs- und Offenlegungsbeschlüssen zu, um eine öffentliche Diskussion zu ermöglichen. Einem unveränderten Satzungsbeschluss würden sie nicht zustimmen.
Zustimmung: einstimmig
Enthaltung CDU-Fraktion
Abwesend: FDP+Freie Wähler+Piraten
3. Einleitung eines Wegeeinziehungsverfahrens nach § 6 des Hessischen Straßengesetzes
für eine Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche “Vogelsang”, Gemarkung Bettenhausen, Flur 8, Teilfläche des Flurstücks 24/15 und Flur 4, Teilfläche des Flurstücks 116/6 (Teileinziehung für den Kraftfahrzeugverkehr)
Vorlage des Magistrats 101.18.1883
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Der Einziehung des in den beigefügten Lageplänen 1 und 2 fett umrandet und schraffiert dargestellten Teils der öffentlichen Verkehrsfläche „Vogelsang“, Gemarkung Bettenhausen, Flur 8, Teilfläche des Flurstücks 24/15 und Flur 4, Teilfläche des Flurstücks 116/6für den Kfz.-Verkehr wird zugestimmt.Ein Verkehrsbedürfnis besteht für diese Fläche nicht mehr.Das Wegeeinziehungsverfahren nach den Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes in der Fassung vom 08.06.2003 ist einzuleiten.“
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, WfK, AfD-Fraktion
Ablehnung: CDU-Fraktion
Abwesend: FDP+Freie Wähler+Piraten
4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. IV/14
“Wolfhager Straße 392” (Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss)
Vorlage des Magistrats 101.18.1857
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Für das Gebiet zwischen Wolfhager Straße, Am Anger und Hirtenweg soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. IV/14 „Wolfhager Straße 392“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 30 Abs. 2 BauGB aufgestellt werden. Das Bebauungsplanverfahren wird beschleunigt nach § 13a BauGB durchgeführt.Ziel und Zweck der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Drogeriemarktes planungsrechtlich vorzubereiten und somit die Versorgung des Bedarfs an Drogerieangeboten zu verbessern und langfristig zu sichern. Darüber hinaus soll neuer Wohnraum geschaffen und das leerstehende Kulturdenkmal auf dem Vorhabengrundstück reaktiviert werden.Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zugestimmt. Er soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.“
B90/Grüne fragen nach Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. Der Ortsbeirat habe wohl schon zugestimmt, in der Vorlage befände sich ein Passus, mit dem Wortlaut: wird im weiteren Verfahren ergänzt. Wäre es möglich, dass Bürger:innen in diesem Verfahren auch Stellungnahmen abgeben?
Die Kasseler Linke möchte gerne den Ablauf des Abrisses und den Beginn der Bauarbeiten erläutert haben. Bei dem Bauvorhaben sei Paragraf 13 a Baugesetzbuch angewendet worden. Die geplanten 14 Stellplätze wirkten sich auf den ohnehin engen Hirtenweg aus, mit Einschränkungen für die dort Wohnenden. Sie plädiert dafür Gespräche mit den direkten Anwohner:innen zu führen.
Der Vertreter des Amtes für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz erläutert, man habe lange mit dem Eigentümer Gespräche geführt. Dem Amt sei es wichtig gewesen die bisherige Nutzung im Ortskern zu stabilisieren und diesen zu stärken und In den Obergeschossen Wohnungen zu ermöglichen. Es sei parallel ein Bauantrag eingereicht und frühzeitig mit den Bauarbeiten begonnen worden. Diese seien nicht genehmigt gewesen und wurden deshalb stillgelegt. Mittlerweile sei eine Teilbaugenehmigung erteilt, sodass das Bauvorhaben realisiert werden könne.
Zur Bürgerbeteiligung: jede Bürgerin und jeder Bürger könne sich mit einer Stellungnahme einbringen, diese würden in die Abwägung aufgenommen, über die letztlich die Stadtverordneten abstimmten. Die Stellplätze im Hirtenweg halte man aus verkehrlicher Sicht für vertretbar, für einen Einzelhandel müsse man ein gewisses Maß an Stellplätzen nachweisen, auch im rückwärtigen Bereich.
Die SPD-Fraktion erinnert daran, dass in der Bau- und Planungskommission ein Luftbild angekündigt worden sei, um sich das Einfügen in die städtebaulichen Gegebenheiten besser vorstellen zu können. Es wird zugesagt ein solches an die Fraktionen zu schicken.
Die Fraktion WfK betont, dass das Vorhaben einhellig im Stadtteil begrüßt werde.
Die AfD-Fraktion begrüßt das Vorhaben zwar an sich, sieht aber die Gebäudehöhe als kritisch an und schlägt vor die Dachkonstruktion an das nebenstehende Gebäude anzupassen.
Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: Kasseler Linke
Abwesend: FDP+Freie Wähler+Piraten
5. Sozialer Zusammenhalt Wesertor
2. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Wesertor sowie Verlängerungsantrag für die Förderlaufzeit im Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt
Vorlage des Magistrats 101.18.1858
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Der zweiten Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Wesertor als Grundlage für die weitere Stadtteil-und Projektentwicklung sowie der erforderlichen Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Bund-Länder-Programms Sozialer Zusammenhalt wird zugestimmt.Der damit notwendig werdenden Verlängerung der Förderlaufzeit um maximal 2 Jahre im Rahmen des Bund-Länder-Programms Sozialer Zusammenhalt für das Programmgebiet Kassel-Wesertor wird ebenfalls zugestimmt. Mit dem Beschluss der städtischen Gremien erhält das Integrierte Handlungskonzept Wesertor den Status eines Umsetzungsauftrags an die Verwaltung.“
Enthaltung AfD-Fraktion
Abwesend: FDP+Freie Wähler+Piraten
6. Höhe von Strafen bei Verstoß gegen die Baumschutzsatzung – geschoben
Anfrage der Fraktion B90/Grüne 101.18.1844
7. Interessenskonflikt zwischen Photovoltaikanlagen und Denkmalschutz – geschoben
Anfrage der Fraktion B90/Grüne 101.18.1845
8. Straßenbahntrasse nach Harleshausen
Anfrage der Fraktion B90/Grüne 101.18.1865
Wir fragen den Magistrat:
1.Wie ist der Bearbeitungsstand der Machbarkeitsstudie?
2.Wie viele Varianten wurden geprüft? Wie unterscheiden sich die Varianten?
3.Gibt es eine Vorzugsvariante?
4.Wurde das Thema integrierte Stadtteilentwicklung in der Machbarkeitsstudie berücksichtigt?
5.Wie wird die Öffentlichkeitsbeteiligung vor dem Hintergrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) erfolgen?
6.Welches sind die nächsten Schritte für die Umsetzung?
7.Wann werden die Ortsbeiräte informiert?
8.Wann erhalten die Stadtverordneten die Ergebnisse der Studie?
9.Wie ist der Ablauf der Beschlussfassung in den politischen Gremien geplant?
9. Verfügbarkeit von Gewerbeflächen in Kassel – geschoben
Anfrage der AfD-Fraktion 101.18.1868
10. Planungen Rembrandtstraße
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke 101.18.1878
Die Kasseler Linke erläutert die Situation der Mieter:innen In der Rembrandtstraße. Einige Mieter:innen hätten entnervt aufgegeben, andere seien mittlerweile verstorben. Die Taktik der Nassauischen Heimstätten auf Zeit zu spielen, gehe auf. Es werde aber auch Mieter:innen geben, die bis zuletzt kämpfen und auch den juristischen Weg nicht scheuen. Mietrecht stehe über Baurecht.
Der Stadtbaurat entgegnet, seine Haltung sei bekannt. Mietrecht stehe über Baurecht und der B-plan sei nicht mit einer Baupflicht verbunden. Seiner Meinung nach könne das Vorhaben erst umgesetzt werden, wenn die Situation mit den Mieter:innen geklärt ist. Solange diese nicht geklärt sei, könne auch nicht gebaut werden.
Wir fragen den Magistrat:
1.Wie ist der Stand der Planungen an der Frankfurter Str. 84, ehemaliges Versorgungsamt?
Die Inhalte des Realisierungswettbewerbs seien abgestimmt worden und würden dem Ortsbeirat in der November Sitzung vorgestellt. Mit der Vorlage eines Ergebnisses werde im April 21 gerechnet.
2.Wann wird der B-Plan für dieses Gebiet aufgestellt?
Die Einleitung des B-plan Verfahrens erfolge nach Vorlage und Abstimmung des Wettbewerbsergebnisses. Erst dann seien die Inhalte und welche Art von Baurecht zu schaffen sei klar. Man rechne damit ab Mitte 21, nach dem Wettbewerb und nach einer städtebaulichen und rechtlichen Analyse.
3.Was hat die Stadt bisher unternommen, um die BewohnerInnen der Rembrandtstraße zu schützen?
Die Stadt habe sich moderierend in den Prozess eingeschaltet und ein dialogisches Verfahren angestoßen, welches durch Gespräche und einen Workshop umgesetzt worden sei. Der Stadtbaurat vertrete die eingangs erwähnte Haltung.
4.Wurde die Erarbeitung eines Sozialplans nach §180 BauGB geprüft?
Der Stadtbaurat zitiert aus Paragraf 180 BauGB und entsprechender Kommentierungen.
Im Mittelpunkt stehe dabei jeweils die Hilfe zur Selbsthilfe, Die Gemeinde müsse die Betroffenen durch entsprechende Hinweise, Beratung und Empfehlungen bei den eigenen Bemühungen unterstützen. Nur wenn diese Hilfen nicht genügten, weil die Betroffene aufgrund beispielsweise Ihres Alters oder persönlichen Umständen nicht in der Lage seien, sich selber zu helfen, sei die Gemeinde In der Verpflichtung geeignete Maßnahmen zu prüfen (Zum Beispiel Zuweisung einer Wohnung, Platz im Altersheim, Betreuung durch Familienmitglieder).
Gemäß Abs. 3 Paragraf 180 BauGB könne die Gemeinde die Pflicht zur Aufstellung eines Sozialplans dritten übertragen, wenn dieser die Durchführung der Maßnahme übernimmt. Dies sei in der Rembrandtstraße geschehen, die Maßnahme würden durch die Nassauischen Heimstätten übernommen und die müsse eine Lösung mit den Mieter:innen finden. Bisher seien keine Kündigungen ausgesprochen worden, es seien adäquate Umsatzwohnungen, sowie Hilfe beim Umzug angeboten worden. Ob die Angebote akzeptiert würden, stehe auf einem anderen Blatt, der Prozess laufe aber. Somit sei die Stadt eigentlich aus dem Prozess raus, man arbeite aber weiterhin daran eine gütliche Lösung zu finden. Man habe sich dafür eingesetzt, dass das Projekt in 2 Bauabschnitte getrennt wird.
5.Wie oft hat die Stadt Kassel in den letzten zehn Jahren einen Sozialplan nach §180 BauGB aufgestellt?
In den letzten 10 Jahren sei kein Sozialplan ausgestellt worden. Dazu müsse man sagen, dass Wohnungsbaugesellschaften in der Regel auf die Belange der Mieter:innen achteten und man so nie in die Not gekommen sei einen Sozialplan ausstellen zu müssen.
11. Lichtsignalanlagen auf der Wolfhager Straße – geschoben
Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.1892
12. Feste und bezahlte Aufstellflächen für E-Scooter
Antrag der Fraktion Kasseler Linke 101.18.1899
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Auf die kommerzielle Nutzung des öffentlichen Raums zum Abstellen von E-Scootern wird die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kassel und über Sondernutzungsgebühren angewendet.Für die Genehmigung der Abstellflächen für E-Scooter kommerzieller Anbieter werden vorrangig Parkplatzflächen genutzt.
Zustimmung: einstimmig.
13. Wohnungsbau und Sozialquote – geschoben
Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.1902
14. Aus- und Weiterbau der BAB 49 fortsetzen
Antrag der SPD-Fraktion 101.18.1903
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für den Aus- und Weiterbau der BAB 49 im Rahmen des geltenden Baurechts aus und erklärt sich solidarisch mit den Anliegerkommunen, die sämtlich für den Weiterbau votiert haben. Im Zuge des Aus- und Weiterbaus fordert die Kasseler Stadtverordnetenversammlung deutlichere Lärmschutzmaßnahmen für die anliegenden Stadtteile.Die Stadtverordnetenversammlung hat Verständnis für die Menschen, die friedlich gegen die Maßnahmen demonstrieren und anderer Auffassung sind. Gleichzeitig verurteilt sie den Einsatz von Gewalt und von Sachbeschädigung im Zuge der Proteste um den Aus- und Weiterbau der BAB 49.
Die AfD-Fraktion begrüßt den Antrag, hat aber eine Änderung. Im 2. Satz hieße es:
“Die Stadtverordnetenversammlung hat Verständnis für die Menschen, die friedlich gegen die Maßnahmen und anderer Auffassung sind.” Dies wolle man eindeutiger Formulieren und ändern in: “Die Stadtverordnetenversammlung hat Verständnis für die Menschen, die anderer Auffassung sind und gegen die Maßnahmen demonstrieren. Gleichzeitig verurteilt sie den Einsatz von Gewalt und Sachbeschädigung Im Zuge der Proteste um den Aus- und Weiterbau der A 49. Ebenso wie Behinderung und Gefährdung von Verkehrsteilnehmern[…] “
Zudem verhindere der Lückenschluss die Reduzierung von Treibstoffverbrauch und CO2 Ausstoß auf der Strecke Kassel – Frankfurt. Das sei der Umweltschutzaspekt beim Ausbau der A 49. Die Politik der Grünen gehöre durch ihre Infrastruktur-Blockadepolitik bezüglich A 49 und A 44 Kassel – Eisenach zu den größten CO2-Verursacher:innen in der Region. Die Grünen müssten sich überlegen, ob sie eine Infrastruktur-Blockade-Politik oder Klimaschutz wollten, beides zusammen ginge nicht. Die Aussagen der SPD zu Lärmschutz seien nicht widersinnig, müssten aber genauer formuliert werden. Ein Rechtsanspruch auf moderne Lärmschutzmaßnahmen bestehen nur bei Veränderung/Ausbau am Kasseler Anschluss/Südtangente. Dieser sei dann ohnehin nötig um nicht zusätzlich noch ein Stau- und Schadproblem zu produzieren und müsse jetzt schon in die Planung aufgenommen werden.
Die CDU-Fraktion weist den Vorwurf des Politikversagens seitens der Kasseler Linken zurück. Es sei verständlich, dass nicht neben der Autobahnplanung noch Umgehungsstraßen gebaut worden seien, die nach Fertigstellung der Autobahn obsolet werden würden. Dass sich in einer Demokratie die Planungen so lange hinzögen, sei ärgerlich für die Anwohner:innen. Bezüglich Klimaschutz sei der Lückenschluss sinnvoll, der Fernverkehr müsse dann nicht mehr über die Kasseler Berge, deshalb werde man zustimmen. Der Redner weist die Linken zurecht, sie hätten den Antrag rechtzeitig einreichen können, das Thema sei ja nicht neu, statt sich darüber zu beschweren, dass er keine Zweidrittelmehrheit für die spontane Aufnahme auf die Tagesordnung bekommen hätte.
Die Fraktion WfK erklärt, wer Straßen sät, werde Verkehr ernten. Der beste Lärmschutz sei eine Reduzierung des Verkehrs, insofern teile er die Ansicht, dass der SPD Antrag widersprüchlich sei. Abgesehen davon, dass die Planung sehr alt sei und noch auf einem vollkommen anderen Verkehrsleitbild beruhe, werde der Lückenschluss zu einer massiv ansteigenden Belastung der Bevölkerung im Kasseler Süden führen.
Die SPD-Fraktion möchte abschließend noch ein Wort einfügen:
“Die Stadtverordnetenversammlung hat Verständnis für die Menschen, die friedlich gegen die Maßnahmen protestieren und anderer Auffassung sind.
Abstimmung Änderungsantrags AfD-Fraktion:
Zustimmung: AfD-Fraktion
Ablehnung alle übrigen Fraktionen.
Damit ist die Änderung abgelehnt.
Abstimmung SPD Antrag (Geänderte Form):
Zustimmung: SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, AfD-Fraktion
Ablehnung: B90/Grüne, Kasseler Linke, WfK Fraktion
Abwesend: FDP+Freie Wähler+Piraten