Umweltausschuss, 40. öffentliche Sitzung

Beschlussprotokoll aus der 40. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie 20.10.2020 (ohne Gewähr)

I.Tagesordnung
 
1. Moosflächen für saubere Luft

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Februar 2017
Bericht des Magistrats -101.18.460-

Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, über seine bisherigenSchwerpunkte der Programme und Maßnahmen im Bereich desGewässerschutzes in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umweltund Energie zu berichten.

Schriftliche Stellungnahme Umwelt und Gartenamt (OCR gescannt):

Bereits im Februar 2017 wie auch im September 2017 berichteten wir, dass wir die entsprechende Studie verfolgen werden und berichten. Die Ergebnisse der Studie liegen uns inzwischen vor. Wie im Folgenden näher erläutert, können auch mit dieser Studie weiterhin keine verlässlichen Aussagen hinsichtlich des quantitativen Nutzens einer Mooswand getroffen werden. Vor diesem Hintergrund haben wir darauf verzichtet, wie im Antrag gewünscht, einen Experten in den Ausschuss einzuladen. Die Untersuchungen zur „Pilotstudie Mooswänd”, erstellt vom Staatlichen Museum für Naturkunde Stuttgart in Kooperation mit dem Institut für Feuerungs- und Kraftwerktechnik Stuttgart, erfolgten hinsichtlich der Wirksamkeit auf die Luftschadstoffe als Differenzmessungen vor und hinter einer Mooswand und parallel vor und hinter 2 Vergleichswänden ohne Moos. Dabei konnten in allen Fällen keine signifikanten Konzentrationsdifferenzen nachgewiesen werden. Die gemessenen Feinstaubkonzentrationen (als PMIO, PM2,5 und PMI) sowohl vor und hinter der Mooswand als auch vor und hinter den Vergleichswänden waren über den gesamten Messzeitraum betrachtet sehr ähnlich. Die Messungen wurden in unterschiedliche Periodenaufgeteilt und einzeln mit einem Vergleichszeitraum verglichen, in dem zwar noch die Konstruktion der Mooswand aufgestellt war, jedoch bereits die Moose entfernt wurden. Diese Vergleiche ergaben Indizien für eine Reduzierung der Feinstaubbelastung durch die Mooswand. Ein messtechnischer Nachweis der Wirkung war aus zweierlei Gründen jedoch unsicher. Zum einen war der Vergleichszeitraum währenddessen Messungen an der Mooswandkonstruktion ohne Moose durchgeführt wurden sehr kurz (5 Wochen). Dieültachter vermuten, dass z: B. meteorologische Parameter einen großen Einfluss auf die Ergebnisse ‘ehabt haben könnten. Weiterhin ergaben Vitalitätsuntersuchungen der Moose eine nur sehr kurze Periode, in denen die Moose richtig vital waren. Die Vitalität hat aber Auswirkungen auf die Wirksamkeit. Möglicherweise könnte ein Wirkungsnachweis bei anhaltender Vitalität der Moose eindeutiger ausgefallen. Dies wurde in der Studie jedoch nicht abschließend geklärt.

Weiterhin ergaben Vitalitätsuntersuchungen der Moose eine nur sehr kurze Periode, in denen die Moose richtig vital waren. Die Vitalität hat aber Auswirkungen auf die Wirksamkeit. Möglicherweise könnte ein Wirkungsnachweis bei anhaltender Vitalität der Moose eindeutiger ausgefallen. Dies wurde in der Studie jedoch nicht abschließend geklärt. Neben Feinstaub wurde auch die Wirkung der Mooswände auf den Parameter Stickstoffdioxid (N02) untersucht. Die gemessenen NOz-Konzentrationen (Messung erfolgte mit Passivsammlern) zwischen dem Fahrbahnrand der sechsspurigen Bundesstraße 14 und der Mooswand bzw. zwei definierten Vergleichswänden (Lärmschutzwand ohne Moosbelag) variierten nur sehr wenig. Sie lagen doppelt so hoch wie hinter der Moos- und den Vergleichswänden im angrenzenden

Aufgrund dieses Ergebnisses der Pilotstudie aus Stuttgart halten wir Mooswände für Kassel für wenig sinnvoll. Neben dem fehlenden Nachweis einer signifikanten Wirksamkeit ergibt sich für Kassel auch die Problematik geeigneter Standorte. Die hohen Schadstoffbelastungen treten hier in Straßenschluchten auf. An diesen Straßen ist in der Regel kein Platz für den Aufbau von großflächigen Wänden vorhanden. In Stuttgart erfolgte der Aufbau an bestehenden Lärmschutzwänden. Die Idee des Einsatzes von Mooswänden zielt in erster Linie auf den Parameter Feinstaub. In Kassel ist der Grenzwert für diesen Parameter seit Jahrzehnten nicht überschritten, das größte Problem bei der Luftreinhaltung in Kassel liegt bekanntlich beim Parameter Stickstoffdioxid (N02).

Grundsätzlich ist der Magistrat gegenüber innovativen Lösungen aufgeschlossen. Allerdings werden Maßnahmen, die zu einer Reduzierung des Schadstoffausstoßes an der Quelle beitragen gegenüber Maßnahmen vorgezogen, die nicht an der Quelle ansetzen.

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5. Gesunde und kostengünstige Nahrung für unsere Kinder

Antrag der SPD-Fraktion –101.18.1812 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten, sich um eine Teilnahme der Stadt Kassel an dem Netzwerk zur Etablierung eines „Food-Hub Nordhessen“ zu bewerben.

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3. Flexibilisierungs-und Speichermaßnahmen planen

Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten –101.18.1615

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt einen Maßnahmenplan für den Einsatz von Flexibilisierungs-und Speichertechnologien in der Stadt zu erarbeiten. Dies soll in Abstimmung mit dem Klimaschutzrat und den daran angegliederten Themenwerkstätten geschehen.

Begründung: Auf dem Weg zu dem Ziel einer Vollversorgung mit Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien entsprechend der Ziele zur Energiewende-Charta Nordhessen und zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadt bis 2030 sind auch Maßnahmen erforderlich, die eine Flexibilisierung der elektrischen und thermischen Lasten und damit eine effizientere Nutzung der erneuerbaren Energien ermöglichen. Ergänzend dazu sind Speichertechnologien aufzubauen um eine nachhaltige, effiziente und zuverlässige Energieversorgung zu gewährleisten.

Zustimmung:einstimmig
Enthaltung:AfD
Abwesend: WfK

+ Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Vorlage 101.18.1615

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt einen Maßnahmenplan für den Einsatz von Flexibilisierungs-und Speichertechnologien in der Stadt und eine Abschätzung der Kosten bei aktuellen Preisen der Komponenten zu erarbeiten. Dies soll in Abstimmung mit dem Klimaschutzrat und den daran angegliedertenThemenwerkstätten geschehen.

Begründung: Auf dem Weg zu dem Ziel einer Vollversorgung mit Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien entsprechend der Ziele zur Energiewende-Charta Nordhessen und zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadt bis 2030 sind auch Maßnahmen erforderlich, die eine Flexibilisierung der elektrischen und thermischen Lasten und damit eine effizientere Nutzung der erneuerbaren Energien ermöglichen. Ergänzend dazu sind Speichertechnologien aufzubauen um eine nachhaltige, effiziente und zuverlässige Energieversorgung zu gewährleisten. Zur Sicherstellung der Energieversorgung sind ausreichende Stromspeicherkapazitäten aufzubauen, um sowohl den netzsicherheitsgefährdenden Überschuss in Höhe der Differenz aus installierter Nominal-Erzeugungsleistung und zeitabhängigen Stromverbrauch zu entnehmern, als auch für mindestens 10 Tage eine wetterbedingte Reduzierung der Durchschnittlichen Stromerzeugung auf 20 % ausgleichen zu können.

Zustimmung:AfD
Ablehnung:SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+Freie Wähler+Piraten
Abwesend:WfK

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4. Flächenversiegelung und Biodiversität

Anfrage AfD-Fraktion 101.18.1867

Schriftliche Antwort Umwelt und Gartenamt (OCR gescannt):

Wir fragen den Magistrat:
1. Wie hat sich der Anteil der Flächenversiegelung an der Fläche des Stadtgebiets der Stadt Kassel seit 1950 bis heute entwickelt (bitte jeweils in zehn Jahresschritten aufschlüsseln)?

Ein detaillierter Geodatenbestand versiegelter und unversiegelter topografischer Flächen wurde in den letzten Jahren aufgebaut. Dadurch ist nun ein jährliches Monitoring dieser Flächenanteile möglich. Eine vergleichende Auswertung des Versiegelungsgrades für die vergangenen Jahrzehnte ist mangels brauchbarer Daten nicht möglich.

2. Um welche jährlichen prozentualen Steigerungsraten wächst die Flächenversiegelung in Kassel seit dem Jahr 2000?

Auch eine vergleichende Auswertung der Versiegelung für die Zeit ab 2000 ist aufgrund der Datenlage derzeit nicht möglich.

3. Wie beurteilt der Magistrat diese bisherige (in 1. und 2. genannte) Entwicklung vor dem Hintergrund des Stadtklimas und der Biodiversität?

Durch Flächenversiegelungen werden dem Stadtgebiet potenziell Freiräume, die sowohl dem Stadtklima als auch der Biodiversität dienen können, entzogen. Bauliche Entwicklungen in einem Stadtgebiet waren und sind aufgrund bestehender Bedarfe, z.B. nach Wohnraum, notwendig. Was die Gesamtstadt betrifft, kann sich diese bzgl. des Stadtklimas auf ein stabiles Grüngerüst stützen. Dieses umfasst die Bachtäler und Grünzüge im Stadtgebiet als stadtklimatisch wirksame Luftleitbahnen, die als Landschaftsschutzgebiet (sowie teilweise durch weitere Schutzkategorien) sehr überwiegend durch einen rechtlichen Schutzstatus gesichert werden. Neben dem Stadtklima dient dieses Grüngerüst auch der Biodiversität. Zudem werden in den städtischen Bebauungsplänen Grünfestsetzungen zu Flächen, Gehölzen und Gebäudebegrünungen getroffen, die eine entsprechende Grundausstattung erzeugen und kleinräumig oder punktuell Stadtklima und Biodiversität positiv beeinflussen. Außerdem wurden und werden Freiräume qualitativ und quantitativ entwickelt und umfangreiche Baumpflanzungen vorgenommen. Insbesondere bzgl. der Biodiversität ist die qualitative Gestaltung der Freiräume z.B. über eine Extensivierung der Flächenpflege oder die Anlage von Blühflächen mit vorwiegend heimischen Nektarpflanzen elementar. Diese Entwicklungen sind in Kassel entsprechend weitegehend eingeleitet. Bei allen Bauprojekten sind entsprechende artenschutzrechtliche Grundlagen zu berücksichtigen.

4. Wie hoch ist der jeweilige Anteil der Flächenversiegelung in den Kasseler Stadtteilen?

Hinsichtlich des Versiegelungsgrads nach Ortsbezirken wird auf die bereits 2016 im Ausschuss für Umwelt und Energie vorgestellte Tabellenübersicht verwiesen.

Stadtteil Stadtteilname Gesamtfläche Stadtteil (in ha) Versiegelt Prozent % Unversiegelt Prozent (%)
1 Mitte 194 74 26
2 Südstadt 361 26 74
3 Vorderer Westen 194 60 40
4 Wehlheiden 289 47 53
5 Bad Wilhelmshöhe 1524 14 86
6 Brasselsberg 789 8 92
7 Süsterfeld/ Helleböhn 218 29 71
8 Harleshausen 1420 13 87
9 Kirchditmold 361 30 70
10 Rothenditmold 277 52 48
11 Nord-Holland 352 51 49
12 Phillipinenhof/ Warteberg 119 34 66
13 Fasanenhof 217 40 60
14 Wesertor 156 54 46
15 Wolfsanger/ Hasenhecke 739 12 88
16 Bettenhausen 622 49 51
17 Forstfeld 166 40 60
18 Waldau 649 35 65
19 Niederzwehren 827 23 77
20 Oberzwehren 340 31 69
21 Nordshausen 244 17 83
22 Jungfernkopf 180 29 71
23 Unterneustadt 251 32 68
25 Dönchelandschaft (ortsbezirksfrei) 193 1 99
Summe 10680 26 74

5. Was sind die aktuell fünf größten derzeit im Bau befindlichen Bauprojekte in m², die in Kassel für eine weitere Flächenversiegelung sorgen?

  • Zum Feldlager (IV/65) (Geltungsbereich ca. 11,5 ha)
    Flächenversiegelung Bestand: ca. 4.000m2; Flächenversiegelung nach Umsetzung ca.
    51.000 m2
  • Martiniquartier (11/11) (Geltungsbereich ca. 2,4 ha)
    Flächenversiegelung Bestand: ca. 2.400 rn2; Flächenversiegelung nach Umsetzung: ca.
    2.200 m2
  • Felsenkeller (Vl/4) (Geltungsbereich ca. Iha)
    Flächenversiegelung Bestand: ca. 1.700 m2; Flächenversiegelung nach Umsetzung ca.
    8.500 m2
  • Campus Wolfsanger (VI/55 1. Änd.) (Geltungsbereich ca. 1,9ha)
    Flächenversiegelung Bestand: ca. 9.500 m2; Flächenversiegelung nach Umsetzung ca.
    8.400 m2
  • Langes Feld (VIII/73) (Geltungsbereich ca. 178 ha)Flächenversiegelung Bestand: ca. 160.000 m2; Flächenversiegelung nach Umsetzung ca.
    934.000 m2Die angegebene Flächenversiegelung ergibt sich entweder aufgrund der städtebaulichen Kennzahlen in der Begründung, oder aufgrund der theoretisch überbaubaren/ versiegelbaren Flächen nach GRZ, sowie deren geplanten Verkehrsflächen. Es wird darauf hingewiesen, dass die unter Punkt 5 aufgeführten Projekte bereits von der StaVo beschlossen wurden (Satzungsbeschluss) und auf diesen Flächen somit Planungsrecht/ Baurecht besteht.

6. Was sind die aktuell fünf größten geplanten Bauprojekte in m², die in den kommenden zwei Jahren starten, die in Kassel für eine weitere Flächenversiegelung sorgen?

  • Wohnquartier Lossegrund (VII/13) (Geltungsbereich ca. 4,43 ha) Derzeit können noch keine belastbaren Zahlen genannt werden. Aktuell ist bereits ein hoher Anteil versiegelter Flächen durch Überbauung und interne Erschließungsflächen vorhanden.
  • Nordshausen (VIII/14 & VIII/15) (Gesamter Geltungsbereich ca. 21 ha) Flächenversiegelung Bestand: ca. 30.000 m2; mögliche Flächenversiegelung nach Umsetzung ca. 40.000 m2
  • Jordan Areal (-/-) (Geltungsbereich ca. 2,6 ha) Flächenversiegelung Bestand: ca. 23.000 m2; mögliche Flächenversiegelung nach Umsetzung ca. 15.000 m2 bis 18.000 m2
  • Rembrandtstraße-Frankfurter Straße (Versorgungsamt) (1/16) (Geltungsbereich ca. 1,5 ha) Derzeit können noch keine belastbaren Zahlen genannt werden. Aktuell ist jedoch im Bereich des Versorgungsamtes ein hoher Anteil versiegelter Flächen durch Überbauung und interne Erschließungsflächen vorhanden.
  • Magazinhof (VIII/IO) (Geltungsbereich ca. 5,3ha) Flächenversiegelung Bestand: ca. 21.000 m2; mögliche Flächenversiegelung nach Umsetzung ca. 29.500 m2

Die unter Punkt 6 aufgeführten Projekte befinden sich allesamt in unterschiedlichen Stadien, weshalb die angegebene Flächenversiegelung noch nicht endgültig ist. Bei manchen Projekten werden bspw. noch Wettbewerbe, Planungswerkstätten etc. durchgeführt oder die benötigen Fachbeiträge (bspw. Umweltbericht) befinden sich derzeit noch in der Bearbeitung.

7. Welche aktuellen Projekte in der Ausführung gibt es in Kassel, welche die Entsiegelung von Flächen zum Ziel haben?

Aufgrund des Flächenzuschnitts des Stadtgebiets mit seinen engen Grenzen, erfolgt die bauliche Entwicklung i.d.R. im Rahmen der Innenentwicklung. Je nach bestehendem Versiegelungsgrad in den Projekt- oder Plangebieten ergeben sich hier Potenziale für Flächenentsiegelungen. Als Beispiele können hier die Entwicklung des Fraunhofer-lnstituts im Bereich Hauptbahnhof- Nordseite oder der Unterstadtbahnhof genannt werden. Auf großflächig versiegelten bzw. befestigten Flächen werden im Rahmen baulicher Entwicklungen aufgrund der getroffenen Festsetzungen im jeweiligen Bebauungsplan auch unbefestigte Grünflächen geschaffen. Ein weiteres Beispiel ist das Martini-Quartier für eine Innenentwicklung im Nahbereich der City. Gezielte eigenständige Projekte zur Flächenentsiegelung, z.B. auch im Rahmen des Ökokontos, gibt es aktuell mangels verfügbarer versiegelter Fläche im städtischen Zugriff nicht.

8. Welche Projekte in Planung gibt es in Kassel, die in den kommenden zwei Jahren starten, welche die Entsiegelung von Flächen zum Ziel haben?

Die Möglichkeit der Entsiegelung von Flächenergibt sich im Wesentlichen durch Regelungen bei Bauprojekten (z.B. Festsetzungen im Bebauungsplan oder im Baugenehmigungsverfahren), insbesondere im Bestand intensiv versiegelter Flächen im hochverdichteten Innenbereich. Ein Beispiel für ein mögliches Projekt ist die Jägerkaserne 11 (vorher: RKH-Standort, fast vollflächig versiegelt), für den der rechtskräftige Bebauungsplan die Entwicklung einer Wohnbebauung festsetzt. Ein weiteres Beispiel ist das Jordan-Areal (vgl. 6.). Als „eigenständiges” Entsiegelungsprojekt ist im Integrierten Stadtentwicklungskonzept „Zukunft Stadtgrün” die Maßnahme B5 „Entsiegelung der mittleren Fahrspur und Anlage eines baumbestandenen Boulevards im Straßenabschnitt zwischen Brüder-Grimm-Straße und Anschlussstelle A 49″ in Förderpriorität 11 vorgesehen.

9. Welche Ziele hat der Magistrat ggf. für eine Verlangsamung der Flächenversiegelung?

Zunächst ist festzuhalten, dass — auch im Sinne des Bodenschutzes – übergeordnetes Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung” ist. Daher steht die Stadt aufgrund des entsprechenden Bedarfs nach Wohnbebauung – aber auch weiteren gewerblichen Bauflächen – in puncto Flächenversiegelung vor komplexen Fragestellungen. Ein – bereits genanntes- Instrument für eine Reduzierung bzw. Verlangsamung von Flächenversiegelung im Rahmen der Innenentwicklung ist die bauliche Um- und Nachnutzung bestehender versiegelter/ befestigter Flächen, um die Versiegelung weiterer Freiflächen zu verlangsamen. Zudem sorgen z.B. Projekte zur Aufstockung von Bestandsgebäuden sowie die Zulässigkeit entsprechender Gebäudehöhen oder Stockwerke in Bebauungsplänen für eine entsprechende Entlastung. Ein weiterer Aspekt ist die multifunktionale Nutzung bzw. eine geänderte Aufteilung bestehender Versiegelungsflächen, z.B. im Verkehrsbereich, um verbesserte Nutzbarkeiten ohne (umfangreiche) zusätzliche Flächenversiegelungen zu erreichen.

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5. Entwicklung des städtischen Baumbestandes

Anfrage CDU-Fraktion 101.18.1849

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie hat sich in diesem Jahr der Zustand des städtischen Baumbestandes entwickelt?
2.Wie viel Wasser zur Bewässerung der städtischen Bäume wurde im Jahr 2020 bisher eingesetzt?
3.Wie viele städtische Bäume wurden wegen Trockenheit/Krankheit in diesem Jahr gefällt?
4.Wie viele Bäume wurden in diesem Jahr durch die Stadt Kassel neu gepflanzt?
5.Welche Arten/Sorten von Jungbäumen wurden für die Neu-Anpflanzung neu verwandt?

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6. Sachstand Projekt “Neugestaltung Entenanger” im Rahmen von “Wachstum und nachhaltige Entwicklung” (früher “Zukunft Stadtgrün”)

Anfrage SPD-Fraktion 101.18.1850

Schriftliche Antwort Umwelt und Gartenamt (OCR gescannt):

Wir fragen den Magistrat:
Wie sind die derzeitigen Planungen für die Umsetzung des Projektes A8 „Neugestaltung Entenanger“ laut ISEK zur Vorlage 101.18.1535 („Zukunft Stadtgrün“) und warum wird diese Maßnahme im Sachstandsbericht „Wachstum und Nachhaltige Entwicklung“(ehem. „Zukunft Stadtgrün“) nicht mehr aufgeführt?

Begründung
Das Projekt „Neugestaltung Entenanger“ war Teil der am 09.12.2019 in der Stadtverordnetenversammlung verabschiedeten Vorlage 101.18.1535. Vor Verabschiedung dieser wurde bereits die Zurückstufung des Projektes in der Priorisierungsliste von Platz eins auf drei kritisch diskutiert.Im aktuell vorliegenden Sachstandbericht „Wachstum und Nachhaltige Entwicklung“ (ehem. „Zukunft Stadtgrün“) findet das Projekt „Neugestaltung Entenanger“ nun gar keine Erwähnung mehr

Das Umwelt- und Gartenamt nimmt wie folgt Stellung:

Die Maßnahme „Neugestaltung des Entenangers” ist im ISEK nach wie vor enthalten, allerdings musste die Priorität von I auf III gestuft werden, da nach eingehender Prüfung festgestellt wurde, dass die Maßnahme nicht im ursprünglich vorgesehen zeitlichen und finanziellen Rahmen innerhalb des Förderprogrammes realisiert werden konnte. Im o.g. Sachstandsbericht wird die Maßnahme nicht erwähnt, weil dieser lediglich dazu dient, die Mitglieder der Lokalen Partnerschaft über den Stand der aktuell laufenden Maßnahmen zu informieren. Hierzu gehört die Maßnahme „Neugestaltung des Entenangers” derzeit nicht. Aufgrund der uns inzwischen bekannt gewordenen Kanalsanierungs-Baumaßnahme von Kassel Wasser, die für 2021 vorgesehen ist, ergeben sich nun jedoch neue Handlungsoptionen. Es ist daher geplant, eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen, die unter den neuen Rahmenbedingungen auslotet, wie die Neugestaltung des Entenangers weiter forciert werden kann und einen Zeitplan zu erstellen. Die Mittel für die Machbarkeitsstudie wurden bereits vom Fördermittelgeber bewilligt, die entsprechende Planungsleistung wird demnächst vom Umwelt- und Gartenamt ausgeschrieben.

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7. Umsetzung des Beschlusses “Biologische, regionale und faire Bewirtschaftung und Beschaffung”

Anfrage SPD-Fraktion 101.18.1851

Wir fragen den Magistrat:
Wie erfolgte die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (101.17.181) vom 26.09.2011 zur regionalen, biologischen und fairen Bewirtschaftung und Beschaffung?
Welche Maßnahmen und Regelungen wurden in den letzten Jahren aufgrund des Beschlusses umgesetzt?

Der Magistrat beantwortet die Frage. Die Beantwortung liegt jedoch nicht schriftlich vor.

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8. Förderung von Mehrwegwindeln zur Müllvermeidung
Antrag B90/Grüne 101.18.1871

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat der Stadt Kassel wird unter Beteiligung der Stadtreiniger Kassel beauftragt, als Maßnahme zur Abfallreduzierung die Ausstattung für Babys mit Stoffwindeln und Mehrwegwindelhosen zu unterstützen. Dazu wird Eltern mit Wohnsitz in Kassel und Kleinkindern im Alter bis zu drei Jahren auf Antrag einmalig ein Zuschuss von einem Drittel der Anschaffungskosten, maximal jedoch 70,-Euro, gewährt.

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9. Förderprogramme zur Entsiegelung auf privaten Grundstücken
Anfrage CDU-Fraktion 101.18.1872

Wir fragen den Magistrat:
Gibt es aktuell Förderprogramme für Grundstückseigentümer zur Entsiegelung auf privaten Grundstücken?

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10. Umsetzungsschritte 100 % Erneuerbare Energie und Klimaneutralität

Anfrage Kasseler Linke 101.18.18741.

Schriftliche Antwort  vom Magistrat (OCR gescannt):

Im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung „Der Klimakrise entschieden begegnen“ vom 26.8.2020 wird das ambitionierte Ziel formuliert, bis 2030 klimaneutral zu werden. Darin werden Maßnahmen, die zu einer nachhaltigen und messbaren Reduktion der CO₂-Emissionen führen, eingefordert. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung „Energiewende Charta Nordhessen“ vom 11.3.2019 sieht die Erreichung einer 100%-EE-Versorgung in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität bis 2040 vor.
Wir fragen den Magistrat:
1.Welche Sofortmaßnahmen zur CO2 Reduktion sind in dem Jahr nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat oder den städtischen Gesellschaften umgesetzt worden?

Der Magistrat hat im vergangenen Jahr mit dem gesellschaftlich breit aufgestellten Klimaschutzrat der Stadt Kassel und seinen fachbezogenen Themenwerkstätten ein Organ geschaffen, um den zur Erreichung der Klimaneutralität notwendigen umfangreichen Diskussionsprozess sowohl fachlich als auch in seiner gesellschaftlichen Relevanz zu begleiten. Der Klimaschutzrat berät den Magistrat hinsichtlich der Ausgestaltung einer strategischen Planung, um die Ziele aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.08.19 erreichen zu können. Weiterhin hat der Magistrat die Verausgabung der diesjährigen Investivmittel für Klimaschutzmaßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung von insgesamt 950.000 Euro begonnen. Die verfügbaren Mittel werden nach Abschluss der vorlaufenden Planungen derzeit von den Fachämtern abgerufen. Im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns wurden darüber hinaus städtische Gebäude energetisch saniert und die Radinfrastruktur ausgebaut.

2.Welche Reduktion von CO2Äquivalenz in Tonnen ist erreicht worden?

Zurzeit erfolgt der Aufbau eines C02-Monitorings im Rahmen des o.g. Beschlusses. Es ist geplant, zukünftig hieraus Aussagen zu C02-Reduktionen treffen zu können.

3.In welchen (Teil)schritten will der Magistrat und die städtischen Gesellschaften die beschlossenen Ziele umsetzen?

Die Strategie zur Zielerreichung wird zusammen mit dem Klimaschutzrat der Stadt Kassel und den angeschlossenen Themenwerkstätten entwickelt. Konkfete Umsetzungsschritte sollen sich aus der Strategie ergeben. Der Klimaschutzrat hat dem Magistrat bereits erste konkrete Klimaschutzmaßnahmen empfohlen, die auf der Website der Stadt Kassel eingesehen werden können

4.Wie viele städtische Gebäude müssen jedes Jahr energetisch saniert werden um die beschlossenen Ziele zu erreichen?

Nur mit der Sanierung städtischer Gebäude lassen sich die Ziele nicht erreichen, da die städtischen Gebäude (Liegenschaften im Eigentum der Stadt Kassel) nur einen geringen Teil aller Gebäude (private, gewerbliche, öffentliche) auf dem Gebiet der Stadt Kassel ausmachen. Nur ca. 2-3 % des gesamten Gebäudebestandes sind im Eigentum der Stadt Kassel. Die Stadt bewirtschaftet (inkl. Anmietungen, etc.) ca. 240 Liegenschaften, 150 davon befinden sich im Eigentum der Stadt. Auf den Liegenschaften befinden sich ca. 670 Gebäude in der Verwaltung der Stadt (also inkl. Anmietungen), ca. 575 Gebäude befinden sich im Eigentum der Stådt. Zusammen haben sie eine Bruttogeschossfläche (BGF) von insgesamt 700.000 m2. Zu beachten ist, dass es sich um Gebäude sehr unterschiedlicher Größe und Funktion handelt.

5.Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für die energetische Sanierung eines städtischen Gebäudes?

Die Kosten für eine energetische Sanierung (Gebäudehülle und Technik) hängt von vielen Faktoren ab, wie beispielweise Nutzung und Art des Gebäudes, Alter und Bauweise aber vor allem vom Sanierungsziel selbst. Für das Ziel „C02-Neutralität” genügt es theoretisch, auf eine C02- neutrale Energiequelle für Beheizung und Energieversorgung umzustellen, ohne das Gebäude selbst wesentlich zu verbessern. Die meisten Fachleute sind sich jedoch einig, dass neben einer regenerativen Energieerzeugung auch der Energieverbrauch deutlich reduziert werden muss, um Klimaziele zu erreichen. Im Detail unterscheiden sich jedoch die Fachmeinungen: Die Bandbreite geht von KfW-Effizienzhäusern verschiedener Klassen über Passivhäuser bis zu Energie- Plus-Häusern, die selbst Energie erzeugen. Beim Neubau ist hier vieles machbar — im Bestand lässt sich nicht alles umsetzen und die Kosten sind je nach Sanierungsziel sehr unterschiedlich. Als grober Daumenwert kann für ein übliches Sanierungsziel (KFW-Effizienzhäuser) gemittelt über alle Gebäudearten ca. 1.000 €/m2 BGF inkl. U-Steuer und Nebenkosten für die reine energetische Sanierung veranschlagt werden. Da im Zug einer solchen Sanierung oft auch andere Defizite im und am Gebäude behoben werden, kommen in der Regel weitere Kosten dazu. Im Eigentum der Städt Kassel stehen Gebäude mit rund 700.000 m2 BGF, die zum größeren Teil den heutigen energetischen Anforderungen an einen Neubau nicht entsprechen.

6.Welche Mittel wird der Haushaltsentwurf 2021 für die Sanierung städtischer Gebäude bereitstellen?

Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 wurde noch nicht eingebracht. In welcher Höhe dort Mittel für die Sanierung städtischer Gebäude bereitgestellt werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

7.Wie viele Kilometer im Radhauptroutennetz müssen jedes Jahr umgebaut werden, um 2030 die Ziele des Radverkehrskonzepts umgesetzt zu haben?

Das im Juni 2019 beschlossene Radverkehrskonzept beantwortet die Fragen nach dem „Warum?” , dem „Was?” und dem „Wie?” hinsichtlich künftiger Maßnahmen zur Radverkehrsförderung. Es stellt keinen zeitlichen oder quantitativen Bezug zur Energiewende oder zur Klimaneutralität her und enthält keine zeitlichen oder quantitativen Aussagen im Sinne eines Umsetzungsprogramms. Maßgeblich für die Umsetzung sind der Beschluss zur Radverkehrsförderung vom September 2019 und die Bereitstellung der Mittel im Haushalt. Die strategische Planung der zukünftigen Entwicklung des Radverkehrs durch das Radverkehrskonzept kann einen wichtigen Baustein unter vielen in Hinsicht auf eine angestrebte Klimaneutralität Kassels im Jahr 2030 darstellen, sofern sich daraus eine Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf den Radverkehr verwirklichen lässt. Dazu müssen in den Folgejahren die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Konkrete Verlagerungseffekte können aber erst bewertet werden, wenn das Radwegenetz ausgebaut wird.

8.Welche Haushaltsmittel werden im Jahr für die Umsetzung der Umbaumaßnahmen für den Radverkehr benötigt, um das Ziel bis 2030 erreichen zu können?

Eine solche quantitative Aussage ist derzeit nicht möglich, weil die Beantwortung komplex ist. Es müsste zunächst fundiert ermittelt werden, welche Menge an C02-neutral generierter bzw. erneuerbarer Energie für den Sektor Verkehr in 2030 zur Verfügung steht. Dann müsste ermittelt werden, welche Verkehrsleistung (Personen- bzw. Tonnen-Kilometer pro Jahr) damit im ÖV, MIV, Güterkraftverkehr, Flugverkehr sowie mit Pedelecs etc. (d.h. Verkehrsmittel mit Antriebsmaschinen) erbracht werden kann. Die restliche Verkehrsleistung zur Aufrechterhaltung einer politisch ebenfalls noch zu definierenden Wirtschaftsleistung und Lebensqualität müsste dann zu Fuß oder mit konventionellem Fahrrad (ohne E-Antrieb) erbracht werden. Es existieren hier sehr vielfältige Interdependenzen und Zirkelbezüge. Dem Magistrat liegt kein Modell vor, mit dem so etwas seriös berechnet werden könnte. Insofern zielen alle Maßnahmen der Radverkehrsförderung der Stadt Kassel darauf ab, ebenso viel Verkehrsleistung wie möglich auf das Fahrradrad zu bringen. Rückgrat einer Verkehrs- und Energiewende muss aber die Förderung und der Ausbau des ÖPNV sein.

9.In welchen Schritten wollen die städtischen Werke die Strom-und Wärmeproduktion auf 100% erneuerbare Energie umstellen?

Die Städtische Werke AG (STW) versteht sich als wesentlicher Akteur der Energiewende in Nordhessen und beabsichtigt, bis 2030 ihre Wärme- und Stromerzeugung C02-neutral zu erbringen. Ein wichtiger Meilenstein ist hierbei der angestrebte vorzeitige Ausstieg aus der Kohlenutzung bis 2025 durch den Einsatz von Holz und Klärschlamm.

Mit den bisherigen Maßnahmen in den Bereichen Photovoltaik, Biogas und Wind ist bis heute bereits ein beachtliches regeneratives Erzeugungs-Portfolio im Bereich Strom aufgebaut worden. Je nach Wetterjahr produzieren diese regenerativen Erzeugungsanlagen der STW (als Betreiber oder Mitgesellschafter) rund 300 GWh Strom jährlich. Das im Windbereich umgesetzte Bürgerbeteiligungsmodell zeigt sich in diesem Kontext als sehr erfolgreich und fördert die notwendige Akzeptanz für den weiteren Ausbau dezentraler und regenerativer Erzeugungsanlagen. Durch die regionale Betreiber- und Gesellschafterstruktur werden zudem wichtige Beiträge zür regionalen Wertschöpfung generiert. Speziell bei Photovoltaik und Wind sieht die STW aktuell Chancen, diesen Ausbau in den nächsten Jahren weiter zu forcieren. Auch vertriebsseitig im Privat- und Gewerbekundensegment ist die STW bestrebt, das Portfolio für klimafreundliche und C02-freie Produkte stetig zu erweitern, um Kunden ein attraktives Angebot für die eigenen Beiträge zur Energiewende zu schaffen.

Jüngstes Beispiel ist die Möglichkeit, Photovoltaik-Anlagen mit optionalem Speicher und Energiemanagementsystem bei der STW zu beauftragen. Dies ist in Kombination mit dem verfügbaren E-Mobilitätspaket der STW ein starkes Paket und wichtiger Klimaschutzbeitrag für Kassel und die Region. Als wirtschaftlich agierendes Unternehmen sind die dafür jeweils notwendigen Rahmenbedingungen essenziell. Hier sei insbesondere auf die aktuell laufende EEG-Novelle verwiesen. Konkret ausgestaltete Schritte sind dahingehend schwer zu antizipieren. Klar ist, dass sich die STW als städtisches Unternehmen das Ziel gesetzt hat, weiterhin signifikante Beiträge zum Klimaschutz in Kassel zu leisten.

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