Schulausschuss, 40. Sitzung

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Notizen aus dem Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung, 40. Sitzung am 30.09.20 (ohne Gewähr)

Zur Tagesordnung:
Die Tagesordnungspunkte 3,7 und 8 werden aufgrund von Beratungsbedarf im Jugendhilfeausschuss geschoben. (Die Vorlagen der Fraktion hätten dort erst als Tischvorlage vorgelegen).
B90/Grüne akzeptieren, dass rechtlich das Schieben der Anträge zwar völlig in Ordnung sei, die Thematik aber durch Artikel in der Zeitung öffentlich bereits debattiert werde. Sie bittet darum, in den nächsten 4 Wochen zu helfen die Wogen bei den Eltern zu glätten. Man brauche stabile und zuverlässige Regelungen, keine Schnellschüsse.

1 Kostenlose Betreuung für Kinder städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in städtischen Einrichtungen

101.18.1763 – Anfrage CDU-Fraktion

Wir fragen den Magistrat:
1. Gab es während der Zeit der Schließung der Kindertagesstätten und Schulen für Kinder unter 12 Jahren aller städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, für die Betreuung ihres Kindes / ihrer Kinder die Notbetreuung der städtischen Kindertagesstätten in Anspruch zu nehmen, wenn sie während der Arbeitszeit keine anderweitige Betreuung sicherstellen konnten?

Schriftliche Antwort des Magistrats (mit OCR gescannt):
Nein, grundsätzlich richtete sich die Notbetreuung nach der „Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020“, in der die versorgungskritischen Berufsstände genannt wurden. Darüber hinaus gab es in begründeten Einzelfällen Betreuungsmöglichkeiten für diejenigen städtischen Mitarbeiter*innen, die aus kommunaler Sicht ebenfalls versorgungkritisch für die Bewältigung der Pandemie waren. Weiterhin wurden in der Zeit vom 24.4.2020 bis zum 31. 2020 im Schnitt 6 Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städtischen Kliniken bedarfsgerecht betreut, da diese unter den geltenden Hygienevorschriften in der betrieblichen Kindertagesstätte des Klinikums nicht hätten betreut werden können.

2. Wie viele Kinder wurden in der oben beschriebenen Weise in städtischen Kindertagesstätten versorgt?

Im April wurden im Schnitt 3, im Mai wurden 8 Kinder und im Juni 13 Kinder bedarfsgerecht (an wenigen Tagen in der Woche) betreut.

3. Von wann bis wann gab es dieses Angebot und auf welcher Rechtsgrundlage wurde es durchgeführt?

Die individuelle Notlösung konnten in der Zeit vom 1.4.2020 bis zum 6.7.2020 in Anspruch genommen werden. Grundlage ist die Entscheidung des Verwaltungsstabs zur Bewältigung der COVID19 Pandemie. Grundlage dafür wiederum ist das Infektionsschutzgesetz und die darin den Kommunen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der Pandemiebewältigung.

4. Wer hat die Kosten für die Betreuung übernommen?

Im Rahmen der ohnehin notwendigen Notfallbetreuung sind keine Kosten für diese Einzelfälle angefallen. Die Eltern sind dem Appell der Stadt Kassel nachgekommen und haben solidarisch ihre Kita Beiträge an ihre jeweiligen Träger bezahlt. Selbstverständlich wurde von allen Mitarbeitenden das Verpflegungsentgelt entrichtet, sofern Verpflegung in Anspruch genommen wurde.

5. Wie bewertet der Magistrat die Einschätzung, dass eine solche –im Einzelfall gut gemeinte –Betreuung eine Ungleichbehandlung der Eltern in Kassel und der freien Träger von Kindertagesstätten darstellt?

Angesichts der damaligen Ausnahmesituation, mit steigenden Infektions- und auch Opferzahlen, und den vielseitigen Auswirkungen auf alle Gesellschaftsbereiche, ist der Magistrat seiner allgemeinen Schutzpflicht für die Bürger*innen Kassels nachgekommen und hat zu diesem Zweck seine eigene Arbeitsfähigkeit aufrechterhalten. Daraus ist keine Ungleichbehandlung abzuleiten.

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Die CDU-Fraktion erklärt, nach Erläuterung der Zahlen teile sie die Einschätzung der Schuldezernentin. Aus dem Brief vom 9. April an alle Ämter gehe jedoch hervor, dass alle Mitarbeiter:innen die Möglichkeit gehabt hätten ihre Kinder in die Notbetreuung zu geben. Der Magistrat erläutert, dass der Brief nicht die einzige Kommunikation gewesen sei. Man einigt sich darauf, dass die Kommunikation nicht optimal gelaufen sei.

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2. Schulschwimmen während Corona

101.18.1811 – Anfrage Fraktion B90/Grüne

Die Fraktion B90/Grüne betont, dass alle Parteien in ihrem Kommunalwahlprogrammen die Wichtigkeit von Schwimmunterricht erwähnen. Hier interessiere man sich Insbesondere für die Aufteilung der Zeiten.

Wir fragen den Magistrat:
1.Mit welcher Begründung wurde angeordnet, das Schwimmen im Schulunterricht zu unterlassen, zumal im regulären Betrieb bis zu 150 Personen in die städtischen Bäder dürfen und Schwimmen im Rahmen des Vereinssports möglich ist?

Schriftliche Antwort des Magistrats (mit OCR gescannt):
die Städtische Werke AG, die die städtischen Hallen- und Freibäder betreibt, hat der Stadt Kassel mitgeteilt, dass es aufgrund der aufwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften aktuell organisatorisch nur schwerwiegend möglich ist, neben den Zeitfenstern für die Allgemeinheit und die Vereine, zusätzlich Kapazitäten für den Schulschwimmsport anzubieten. Zudem ist derzeit der Betrieb von Haartrocknern im Auebad und im Hallenbad Süd verboten. Die Schulkinder könnten sich nach dem Schwimmunterricht nicht die Haare föhnen. Auch mit Blick auf ein damit verbundenes erhöhtes Erkältungsrisiko hat die Stadt Kassel das Schulschwimmen in diesen Bädern derzeit ausgesetzt. In Abhängigkeit zur Entwicklung des Infektionsgeschehens wird situativ und in Abstimmung mit den Städtischen Werken entschieden, wann wieder Kapazitäten für das Schulschwimmen angeboten werden können.

2. Gilt das Verbot für alle Schwimmhallen, also auch für Lehrschwimmbecken?

Das Verbot gilt nur für die städtischen Hallen- und Freibäder. Die Lehrschwimmbecken, soweit sie funktionsfähig sind, können für das Schulschwimmen genutzt werden. Die oben genannten Problematiken greifen hier nicht.

3. Welche Auswirkungen hat diese Anordnung auf den Schulsport hinsichtlich der zusätzlich notwendigen Hallenkapazitäten?

Auf den normalen Schulsport hat die Anordnung keine Auswirkungen.

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Die Schuldezernentin ergänzt ein Update vom Gesundheitsamt vom 9.9.2020. Das Benutzen von Haartrocknern sei nicht verboten, mit Maske und Abstand sei es erlaubt. Zum organisatorischen könne sie keine genaueren Angaben machen (jeder 2. Föhn oder eigener Föhn oder Ähnliches.). Auch im Schuldezernat habe es viele Nachfragen gegeben. Schulschwimmen werde von vielen Eltern als sehr wichtig erachtet. Es werde weiterhin intensiv geprüft, um zeitnah  Möglichkeiten der Wiederaufnahme des Schwimmunterrichts anzubieten.

Die CDU-Fraktion versteht nicht, woran es jetzt hapere. Die in der schriftlichen Antwort beschriebenen Argumente seien das ja nicht.

Die Schuldezernentin erwidert, der OB habe zugesichert den Sachverhalt weiter zu prüfen und sei im Gespräch mit den Städtischen Werken. Aus eigener Erfahrung könne sie bestätigen, dass Kinder nach dem Schulschwimmen aus Zeitgründen ohnehin ihre Haare nicht föhnten (Badekappen).

B90/Grüne stellen infrage, ob die Prioritäten hier richtig gesetzt sind. Schulsport  stehe an dritter Stelle nach Öffentlichkeit und Vereinssport. Schulschwimmunterricht sollte da höher stehen.
Die Schuldezernentin pflichtet bei, Schwimmunterricht gehöre zum Bildungskanon auf jeden Fall dazu, sie gebe die Einschätzung an den Verwaltungsstab weiter.

Die CDU-Fraktion ergänzt die Rechtslage. Schwimmunterricht sei in Hessen flächendeckend vorgeschrieben: mindestens 3 Wochenstunden und in 4 Jahren mindestens ein Jahr durchgehend, sowohl in der Grund- als auch in der Mittelschule.
Die Schuldezernentin versichert, dass alle Magistratsmitglieder an einer schnellen Lösung interessiert seien. Für das Technisch/Organisatorische sei sie nicht zuständig. Sie wiederholt die Zusage des Oberbürgermeisters sich zeitnah zu kümmern.

Der SPD Fraktion ist zu viel Schärfe in der Diskussion, es gebe nun einmal Corona und damit müsse man umgehen.
Die Fraktion B90/Grüne hingegen sieht keine übertriebene Schärfe in der Diskussion. Man müsse bei den Coronamaßnahmen immer die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten. Auf der einen Seite würde die Friedrich-Ebert-Straße gesperrt, damit Leute feiern können, auf der anderen das Schulschwimmen reglementiert. Man wisse auch nicht, auf welches Infektionsgeschehen man warte, in Kassel gehe es momentan zurück.

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3. Luftfilteranlagen an Kasseler Schulen

101.18.1853 Anfrage CDU-Fraktion

Die Schuldezernentin kündigt eine längere Antwort an. Bei dem Thema müsse man viel differenzieren.

Wir fragen den Magistrat:
1.An der Kasseler Fridtjof-Nansen-Schule gibt es jetzt für alle Klassenräume Luftfiltergeräte, die vom Förderverein angeschafft wurden und die Lüftung der Klassen-und Fachräume zusätzlich unterstützen sollen. Wie bewertet der Magistrat die Notwendigkeit solcher Luftfilter?

Die Gesundheit der Kinder habe oberste Priorität und in Hessen habe man über die Hygienemaßnahmen nach Maßgaben des Kultusministeriums viel gemacht, um das Risiko einer Infektion an Schulen zu mindern. Es gebe zwar einzelne Fälle an Schulen, die Weitergabe der Infektion sei aber erheblich geringer als erwartet. Bei Infektionen in den Klassen habe man bisher nur in ein oder zwei Fällen eine Weitergabe der Infektion feststellen können. Das sei bundesweit so, eine Erklärung habe man dafür noch nicht.
Wichtig sei regelmäßig zu lüften, zusammen mit den anderen Hygieneregeln reiche das auch im Winter aus. Detaillierte Vorgaben zur Art und Dauer des Lüftens sei den Lehrer:innen als ausführliche Handreichung übergeben worden. Auch die letzte Woche stattgefunden Expert;innentagung aus Virolog:innen, Physiker:innen, Lüftungsexpert:innen und den politisch Verantwortlichen zum Thema Lüften sei zu dem Schluss gekommen, dass Frischluft entscheidend sei.

Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften (Aus der AHA-Formel werde die AHAL-Formel). Schulen, in deren Gebäude fest eingebaute Klimatechnikanlagen vorhanden sein, würden alle auf Frischluft umgeschaltet. Das von der Fridtjof-Nansen-Schule angeschaffte mobile Gerät arbeite mit Umluft, habe keine zertifizierten Filter und eine regelmäßige Wartung sei nicht sichergestellt. Um ein solches Gerät sinnvoll einzusetzen, müsste man den Raum genau ausmessen, die genaue Nutzung festlegen und die Filter müssten einen höheren Standard entsprechen. Deshalb halte man diese Filter nicht für sinnvoll, da sie eine Scheinsicherheit vortäuschten. Einen Mehrwert hätten sie nur dann, wenn gleichzeitig auch gelüftet werde und selbst dann nur in sehr geringem Maße.

2.Wird der Magistrat als Schulträger die Kasseler Schulen mit solchen Luftfiltern ausstatten?

Nein [Aus oben erläuterten Gründen]

3. Kann in allen Klassen- und Fachräumen an Kasseler Schulen eine ausreichende Lüftung gewährleistet werden -sind z.B. alle Fenster zu öffnen und fensterlose Fachräume mit funktionierenden Lüftungsanlagen ausgestattet?

Fensterlose Räume hätten Lüftung. Laut Amt -65- gebe es in Kassel keine Schulen, in denen keine Fenster geöffnet werden könnten. Zwar könne nicht immer alle Fenster öffnen, aber in allen Räumen gebe es entweder ausreichend Fenster oder es sei eine Lüftungsanlage vorhanden. Sollten Räume bekannt werden, wo dies nicht der Fall sei, ermutigt sie die Stadtverordneten ihr dies zu melden.

4.Überprüft der Schulträger regelmäßig die Luftqualität in den Klassen-und Fachräumen, etwa durch handelsübliche Co2-Messgeräte, die die Sättigung der Luft anzeigen und im Fall einer schlechten Luftqualität ein Lichtsignal geben („Ampel“)?

Nein, man überprüfe festeingebaute Anlagen, man gehe aber nicht in jedes Klassenzimmer. Die Handreichungen bezüglich Lüften für die Lehrer:innen sei sehr ausführlich, diese würden dem auch sorgfältig nachkommen.

5.Verfügen alle Kasseler Schulen über in 4. Genannte Co2-Messgeräte?
6.Wäre eine solche Anschaffung für alle Schulen sinnvoll?

Die Schuldezernentin findet diese Geräte als Ergänzung sinnvoll, auch um mit den Kindern über das Thema zu sprechen. Man versuche für alle Schulstandorte wenigstens ein Gerät zu besorgen. Leider seien sie momentan schwer zu beschaffen (3-4 Wochen Lieferzeit). Nach den Herbstferien werde es einen Flyer zur Erläuterung geben. Zudem wolle man den Lehrer:innen auch die CO2 App von der Unfallversicherung empfehlen(theoretische Berechnung/Timer).

7.Wie bewertet der Magistrat die Aussage der Universität der Bundeswehr, nachdem Luftreiniger effektiv helfen, die Infektionsgefahr in der Raumluft zu senken? (Quelle: https://www.unibw.de/lrt7/raumluftreiniger.pdf)

Die Studie sei bekannt und interessant, der Magistrat bewerte allerdings nicht wissenschaftliche Studien, das wäre anmaßend. Was man allerdings sagen könne, sei, dass die in der Studie getesteten Geräte von ganz anderer Qualität seien, zertifizierte Filter hätten, regelmäßig gewartet würden und ca. das 10-fache kosten würden.

Die SPD-Fraktion erklärt, das Thema treibe Schulen und Eltern um. Zwar funktioniere das Lüften momentan noch, man sehe dem Herbst und Winter aber mit Sorge entgegen. CO2 Messung könnten zwar nachvollziehbar schlechte Luft detektieren, eine Korrelation zur Virenlast bestehe aber nicht. Das könne höchstens ein Anhaltspunkt sein. Und es sei auch nicht klar, was man im Winter machen solle, wenn die Geräte schon nach 10 Minuten anzeigen, dass wieder gelüftet werden müsste. Wenn der Winter kalt wird, wäre dies eine enorme Energieverschwendung. Das Lüften störe auch den Unterricht, selbst das Händewaschen dauere ja schon 20 Minuten. Deshalb halte man technische Unterstützung für sinnvoll. Den Eltern fehle ein Konzept über das Lüften hinaus und die Antwort könne die Sorge leider nicht entkräften.

Auch die Kasseler Linke merkt an, dass das Kollegium mit der Thematik beschäftigt sei. Im Moment könne man noch Dauerlüften, bei einem Kälteeinbruch käme zu der Konzentrationsstörungen durch den Lärm von draußen aber noch das Unwohlsein durch Kälte. Ab einem gewissen Maß wirke sich das auch auf die pädagogische Arbeit aus. Deshalb sei der Wunsch nach technischen Hilfsmitteln verständlich. Als Zwischenantwort seien die Ausführung nachvollziehbar, da das Infektionsgeschehen sich stetig ändere, müsse aber weiter diskutiert werden. Weiter fragt sie nach,was es konkret heiße, wenn von ausreichend Fenstern die Rede sei.

Die Schuldezernentin erwidert, dass ihr bekannt sei, dass zum Beispiel in der Offenen Schule Waldau manche Fenster zugeschraubt seien, da es keine Ersatzteile mehr gebe. Man stelle aber sicher, dass bei 4 Fenstern 2 Fenster öffnebar seien.

Die CDU-Fraktion regt an, dass der Magistrat an die Fördervereine der Schulen eine Empfehlung geben könne, welche Ampelgeräte man besorgen solle.

Die Fraktion WfK erinnert an die Diskussion um die Fenster an der Heinrich Schütz Schule. Die Schuldezernentin kontert, dass die Heinrich Schütz Schule eine Raumluftanlage habe, man jetzt die schmalen Fenster in den betreffenden Räumen zusätzlich öffnen könne. Die bessere Luft käme aber durch die Lüftungsanlagen.

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Reparatur der Lehrschwimmbecken

101.18.1854 Anfrage CDU-Fraktion

Die CDU-Fraktion erklärt, sie sei der Meinung, dass man Lehrschwimmbecken pflegen und erhalten müsse, deshalb stelle man regelmäßig eine Nachfrage zum Thema. Sie fragt insbesondere nach dem Lehrschwimmbecken in der Hupfeldschule nach.

Wir fragen den Magistrat:
1.Sind die Reparaturen, welche an den Lehrschwimmbecken durchgeführt werden sollten, inzwischen abgeschlossen?
2.Wenn ja, werden die Lehrschwimmbecken für die Vereine geöffnet?

Die Schuldezernentin entgegnet, die Reparaturen seien abgeschlossen. Die Lehrschwimmbecken stünden seit diesem Schuljahr wieder zur Verfügung, und seien auch für Vereine nutzbar. (Alexander Schmorell-Schule, Comenius Schule, Wilhelmsgymnasium).

Das Lehrschwimmbecken in der Hauptfeldschule wird nicht wieder geöffnet. Der Magistrat habe aber den Bedarf erkannt, es solle in Zukunft mehr Lehrschwimmbecken geben. [alter HNA-Artikel zum Thema}

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Notebooks für alle Schüler*innen der 5. Klassen

101.18.1825 – Antrag Fraktion Kasseler Linke

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.Die Stadt Kasselstellt allen Schüler*innen der Jahrgangsstufe fünf aller Schulformen einen leistungsstarken mobilen Rechner bis spätestens 31. Januar 2021. Die Schülerinnen und Schüler sind für das Gerät verantwortlich und können es nach sechs Jahren privat übernehmen (Schwedisches Modell).
2.Die Finanzierung des Jahrgangs 2020/21 in Höhe von 700.000 Euro erfolgt über den Nachtragshaushalt 2020.
3.Für die Wartung/den Support werden zusätzlich zwei Stellen im Umfang von 80.000 € für dieses Jahr im Nachtragshaushalt eingestellt

Die Kasseler Linke stellt ihren Antrag vor. Man knüpfe an die Diskussion vor 4 Wochen an, als über die Geräteverteilung der Stadt berichtet wurde. Man wolle hier eine nachhaltigere Veränderung und den Nachtragshaushalt nutzen.

Die SPD-Fraktion stellt eine Tischvorlage vor [die mir als Besucherin leider nicht vorliegt]. Die SPD hätte das Problem erkannt und wolle es langfristig lösen. Die Diskussion über die Lernmittelfreiheit habe man geführt und den Antrag der Linken als Anlass genommen Verhandlungen mit dem Land Hessen über ein Pilotprojekt anzustoßen. Lernmittel seien Landessache. Das Konzept solle im Ausschuss vorgestellt werden. Sollte der Änderungsantrag abgelehnt werden, werde die SPD den Antrag der Linken ablehnen und einen eigenen formulieren. Der Antrag der Kasseler Linken sei ein Haushaltsantrag und verfrüht.[ Die Diskussion wurde zwar geführt, hier zum Beispiel, ist aber nicht abgeschlossen]

Auch die Fraktion B90/Grüne weist darauf hin, dass die Haushaltsberatungen nur einmal im Jahr stattfänden und erst am 13. November die Fraktionsanträge für den Nachtragshaushalt behandelt werden könnten. Inhaltlich erklärt sie zum Änderungsantrag der SPD, dass der Aufwand hinter der Digitalisierung im letzten Fachausschuss vorgestellt worden sei. Ob man die Geräte als Lehr- oder als Lernmittel definiert und wer zuständig ist, müsse zunächst geklärt werden. Man sei noch mitten in der Debatte mit dem Land Hessen. Ziel sei es die Schüler:innen gut auszustatten, dazu gehöre aber mehr als ein Gerät. Die SPD-Fraktion lege hier einen Antrag vor, den die Schuldezernentin im Prinzip schon vorformuliert hätte. Zum Antrag der Kasseler Linken erklärt sie, eine Ausstattung für alle sei zu viel. Wichtig sei es die Bedürftigen zu versorgen.

Die CDU-Fraktion erläutert das abgestufte Verfahren. Der 1. Schritt sei die Versorgung mit WLAN, erst dann könnten Geräte über Bundesmittel beantragt werden. Der Antrag würde ins Leere laufen, wenn jeder 5. Klässler zwar ein Gerät hätte, aber das W-Lan noch nicht verfügbar sei. Zudem hätten alle Schulen ein Medienbildungskonzept vorlegen müssen, in dem differenziert ausformuliert sein sollte, in welchem Jahrgang welche Geräte gebraucht werden. Weder die finanzielle, noch die zeitliche Perspektive im Antrag seien zielführend. Der Redner bittet beide Fraktion ihre Anträge zurückzuziehen und neu zu formulieren. Den SPD Antrag könne man als Kompromiss aber zustimmen, auch wenn es dazu Anmerkungen gebe. Man könne nicht einfach ein Pilotprojekt beginnen. Zunächst müssten grundsätzliche Verhandlungen mit dem Land geführt werden, ob überhaupt so ein Modellprojekt infrage käme. Zudem setze die SPD den Begriff Lernmittelfreiheit voraus, wissend, dass es um Gelder des Landes gehe. Das könne man nicht vorher festlegen, da müsse man vorher drüber reden.

Die Fraktion WfK fragt nach, ob sie richtig verstanden hätte, dass die Schulen bei der Verteilung der jetzt neu angeschafften Rechner darauf achte, dass sie an die Schüler:innen gehen, die sich selber finanziell kein Gerät leisten könnten. Sie fragt, ob es überhaupt Noch Fünftklässler ohne Gerät gebe.

Die Schuldezernentin weist darauf hin, dass hier zwei sehr  unterschiedliche Konzepte besprochen würden, die auch nicht vergleichbar seien. Die bisherige Verteilung orientiere sich am Teilhabepaket, der Antrag der Kasseler Linke bedeute einen kompletten Systemwechsel.

B90/Grüne ermahnen die CDU, nicht überall zuzustimmen, nur, weil digital dran stehe. Der Antrag der SPD sei nicht ausgereift, die Kritikpunkte hätte die CDU selber genannt. Vorgaben, die man macht, müsse man auch erfüllen können. Dass Rechner überhaupt 5 Jahre halten sollen, hält der Redner für weltfremd und einen Antrag erst beschließen und dann mit dem Land verhandeln, das könne man so auch nicht machen.

Die SPD kontert auf die Kritik seitens der CDU, dass man schließlich auch Resolutionen zu allerhand Themen beschließe. Man könne auch einmal Vorreiter sein und die Frage, ob es die Lernmittelfreiheit betreffe, hätte man bereits im Ausschuss gestellt.

Die Kasseler Linke bekräftigt, dass sie tatsächlich einen Systemwechsel wolle. Private Geräte seien anders eingerichtet, als Rechner, die nur für die Schule benutzt würden. Das wolle man in einem Aufwasch mit dem Nachtragshaushalt lösen, Geräte einmal einrichten, einmal versichern. Dem Änderungsantrag der SPD werde man zustimmen, da die grundsätzliche Richtung stimme.

Die CDU-Fraktion betont, dass das Thema sehr komplex sei. Das hätten auch die Redebeiträge gezeigt. Die Botschaft des Ausschusses solle nicht sein, dass die Stadt Kassel keine Geräte kaufen wolle. Die Debatte um die Lernmittelfreiheit wolle man aber nicht neben her führen. Sie bittet erneut darum beide Anträge von der Tagesordnung zu nehmen.

Die Fraktion B90/Grüne wiederholt, dass der Antrag der Kasseler Linken in den Finanzauschuss gehöre und nicht in den Schulausschuss (weil Teil der Haushaltsberatungen). Zudem merkt sie an, dass ihrer Meinung nach der bessere Weg BYOD wäre, dann wären die Schüler:innen nicht an ein Gerät gebunden, sondern arbeiteten über eine Plattform/App.

Die SPD-Fraktion zieht ihren Antrag zurück und kündigt einen eigenen Antrag an.

Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: CDU, SPD, B90/Grüne,  Fraktion Wfk
Enthaltung: AfD-Fraktion,
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten

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3. Vergabe von Betreuungsplätzen zentral und transparent
101.18.1829 – Antrag SPD-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten über ein trägerübergreifendes Online Portal zur Vergabe von Betreuungsplätzen zu entwickeln, das die Angebote für Kinder in Kindertagesstätten, Grundschulen sowie in der Kindertagespflege einbezieht und Transparenz und Verlässlichkeit für Eltern schafft.

7.Anmeldung von Betreuungsplätzen zentral und transparent
101.18.1861 Antrag B90/Grüne

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.Der Magistrat wird gebeten, das trägerübergreifende Online-Portal zur Anmeldung von Betreuungsplätzen, das derzeit vom Amt Kindertagesbetreuung entwickelt wird, vorzustellen. Dargestellt werden soll, wie Online-Anmeldungen und die Vergabe von Betreuungsplätzen miteinander verschränkt sind.
2.Die Vergabe der Betreuungsplätze soll weiterhin auf der Grundlage einer Beratung und direkten Kontaktaufnahme von Eltern und Einrichtungen (Kita, Krippe, Tagespflegepersonen) erfolgen.

8. Zentrale Erfassung von Kita-Plätzen
101.18.1862, Antrag der Kasseler Linken

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1.Der Magistrat wird beauftragt eine zentrale Erfassung für U3-und Kita-Plätze bis Februar 2021 einzurichten.
2.Die Teilnahme aller Kitas wird sichergestellt.
3.Das Portal ist mehrsprachig. Alle Einrichtungen bieten Eltern Unterstützung beim Ausfüllen an.

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