Schulausschuss, 38. Sitzung

Notizen aus dem Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung, 38. Sitzung (ohne Gewähr)

macco0514@pixabay

 

1. Vorstellung Modellversuch Berufsfachschule für den Übergang in Ausbildung

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9. Dezember 2020
Bericht des Magistrats -101.18.1459-

Da im Stadtverordnetensaal keine Technik zur Verfügung steht, um die vorbereitete PowerPoint-Präsentation über das Projekt zu zeigen, trägt die Koordinatorin frei vor.
Zunächst erläutert sie die wichtigsten Kennzeichen. BÜA diene zur Vorbereitung auf den Übergang und in die Berufsausbildung für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahre. Das Programm ermögliche es, einen Haupt- oder Realschulabschluss zu machen. 2017 hätten sich 9 Schulen im Verbund um den Schulversuch beworben und auch den Zuschlag bekommen. Damit sei dieser Verbund der größte im ganzen Modellversuch, bei insgesamt 26 teilnehmenden Schulen.

Man wollte das Übergangssystem für Schüler und Eltern vereinfachen – von 3 (2-jährige Berufsfachschule, Berufsvorbereitung, 1-jährige Berufsfachschule für Realschüler) zu einer Schulform. Das Programm laufe über 2 Jahre.

Im 1. Jahr gebe es einen hohen fachpraktischen Anteil in 2 Berufsfeldern und Unterricht in Deutsch, Englisch und Mathematik auf 3 Niveaustufen, um schülerbezogen und individuell fördern zu können. In Stufe zwei entfielen die Niveaustufen, der angestrebte Abschluss sei Realschule. Insgesamt sei zu betonen, dass unter den Schülern eine hohe Heterogenität herrsche. Es seien Schülerinnen und Schüler aus Förderschule, Haupt – ,Real- und Gesamtschulen im Programm, mit und ohne Schulabschluss.

Der Verbund sei eine Kooperation mit der IHK und der Handwerkskammer sowie der Arge und dem Übergangsmanagement der Stadt Kassel eingegangen. Viermal im Jahr treffe man sich zu einen Runden Tisch. Eine zusätzliche Steuergruppe im Verbund treffe sich 14-tägig und berate in 3-stündigen Sitzungen auftretende Probleme und entwerfe Formbriefe, Logos und Flyer. Auch habe man einen One-Pager für die Kammern entwickelt, damit die Betriebe das Programm besser kennenlernen können.

Neu in diesem Schuljahr sei die Einführung des Sharepoints, einer digitalen Datenbank über Schülerbiografien. Diese sei vom Land Hessen geprüft und als sicher eingestuft worden. Auch die abgebenden Schulen zeigten Interesse daran. Die Eltern müssten der Verarbeitung der Daten zustimmen. Stimmten diese nicht zu, würden die Daten der Schüler geschwärzt. Die Mitarbeiter der Arbeitsagentur könnten für Beratungen vor Ort die Daten abfragen, beispielsweise absolvierte Praktika, Wünsche und Zielsetzungen der Schüler, um gezielter beraten zu können.

Eine wichtige Aufgabe sei die Lenkung von Schülerströmen, man versuche die unterschiedlich hohen Bewerbungen an den Schulen auszugleichen, damit überall die Mindestgröße für Klassen erreicht werde. Die Bewerberzahlen seien kontinuierlich gut. 2017/18 habe es 699 Bewerber gegeben, 2018/19 887, 2019/20 732 Und für das Jahr 2020/21 habe es bisher 709 Bewerbungen gegeben. Die Zahlen für die Martin-Luther-King-Schule seien jedoch noch sehr wackelig, da sich noch nicht alle Schülerinnen und Schüler zurückgemeldet hätten, es bestehe die Möglichkeit, dass sie doch noch kurzfristig einen Ausbildungsplatz oder Ähnliches bekämen. Die Martin-Luther-King-Schule nehme nur Realschüler auf, da man glaubt, dass diese eine andere Förderung bräuchten, als Haupt oder Förderschüler.

Nach Stufe 1 würden in Kassel ca. 13 % in einen Ausbildungsplatz vermittelt, diese Zahl schwanke stark von Schule zu Schule, an der Realschule sei sie höher. Sie erläutert anhand eines Beispiels: Die Knipping-Schule habe letztes Jahr 20 Förderschüler in BÜA aufgenommen, diese seien an der Schule teils durchaus erfolgreich, die Vermittlung in Ausbildungsplätze nach einem Jahr sei aber nicht möglich. Ähnliches gelte für Hauptschüler mit sehr schwachen oder keinen Abschlüssen. Dazu komme, dass sowohl in der Gastronomie/Ernährung, als auch in der Pflege das Mindestalter bei 18 läge. Der Vermittlungsschnitt in ganz Hessen läge bei 16,5 %. Ein Kritikpunkt sei, dass man keinen direkten Kontakt zu den Betrieben habe, sondern nur über die Kammervertreter. Wie oft diese den One-Pager weitergeben, sei nicht bekannt.

  • Man brauche mehr Verständnis für die Schüler. Wichtig sei Kommunikation über die Anforderungen/Kriterien der Betriebe an die Auszubildenden. Nach einem Jahr seien alle geforderten Skills nicht so einfach zu vermitteln.
  • Viele Schülerinnen und Schüler kämen mit dem Wunsch auf einen höheren Schulabschluss. Das gehe sowohl von den Eltern als auch von den Kindern selber aus. Diese Schüler eine Ausbildung nicht im Blick.
  • Den Schülerinnen und Schülern fehlte noch die Ausbildungsreife
  • Die Betriebe hätten zu hohe Ansprüche an die Auszubildenden, zum Beispiel Abitur für Kfz Mechatroniker.
  • Viele Eltern, gerade mit Migrationshintergrund, wollten, dass ihre Kinder studieren.
  • Berufe, die man mit Hauptschulabschluss erlernen kann, hätten gesellschaftlich geringes Ansehen und schlechte Verdienstmöglichkeiten. Auch deshalb wollten die Eltern höhere Bildungsabschlüsse.

Der Übergang in die Ausbildung nach Stufe 2 läge bei ca. 40 Prozent. (Die Lehrer und Schülerdatei, des Landes, bei der 29 % ausgegeben wurde, habe einen Fehler in der Statistik, da sie nicht jene erfasst, die im nächsten Jahr in Ausbildung gehen, auch schulische Ausbildungen würden nicht erfasst)

Im Hessenvergleich schneide Kassel gut ab, dort seien es nur 26 %.

Das Modellprojekt werde als BÜA 2.0 fortgeschrieben (ab 21/22). Dazu würden neue Schulen ausgewählt. Alle kritischen Anmerkungen aus dem Verbund und den Modellschulen seien vom hessischen Ministerium eingearbeitet worden. Die Berufsfelder seien anders festgeschrieben worden. Wirtschaft beispielsweise hätte bisher nur einen Schwerpunkt gehabt, deshalb habe es immer Kooperation mit anderen Schulen geben müssen, jetzt gebe es 3 Schwerpunkte. Ebenso sei im Technikbereich verfahren worden. Zusätzlich gebe es eine Berufsfachschule Sozialwesen. Ab 2021 werde das Programm sozialpädagogische Unterstützung bekommen, 0,2 % für jede Klasse. Das sei ein wichtiger Erfolg.

Überarbeitet werde auch die Lehrerzuweisung. Bisher habe es Zuweisungen für 43 Klassen gegeben. Dabei sei nicht berücksichtigt worden, dass manche Klassen nicht voll werden können, man habe also immer draufzahlen müssen. Jetzt gebe es Einzelschulzuweisungen. Die Niveaustufen würden auf 2 reduziert, da gerade kleine Schulen nicht genügend Schüler hätten um 3 Stufen zu füllen.

Im Zuge der Nachfragen erläutert sie, dass die Zusammenarbeit mit den Jugendhilfeträgern sich nicht einfach gestalte, die Zusammenarbeit mit dem Übergangsmanagement sei jedoch sehr eng. Wichtig sei es zusätzlich die Ärztekammer und den Stadtelternsprecher mit an den Runden Tisch zu bekommen. Die Versetzung von BÜA 1 zu 2 sein an feste Noten gebunden, auch im überarbeiteten Projekt werde dies so bleiben. Für Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss oder von der Förderschule sei es schwierig diese zu erreichen, da brauche es Einzelfallregelungen.

Nach der ersten Sufe gebe es unterschiedliche Möglichkeiten, man könne:

  • in Ausbildung gehen
  • in eine Maßnahme der Arge oder von anderen Trägern
  • die Stufe könne mit einem Langzeitpraktikum wiederholt werden (2 Tagen im Betrieb). Hier gebe es allerdings Aufgrund Corona Probleme Praktikumsplätze zu finden
  • Das Programm Push, welches für Jugendliche ab 18 Jahre oder nach vollendeten 10 Schuljahren angeboten werde und viel sozialpädagogische Förderung enthält
  • es gebe Schülerinnen und Schüler die ein einjähriges Praktikum machten
  • Bundesfreiwilligendienst

Die Abbrecherquote sei niedrig. Gründe seien meist Schwangerschaften oder Umzüge.

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2. Jugendparlament

Anfrage WfK-Fraktion, 101.18.171

Wir fragen den Magistrat:Wie ist der Sachstand zur Einrichtung eines Jugendparlaments?Begründung:Mit Beschluss vom 10.10.2016 101.18.93 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat gebeten, ein Konzept für die Einrichtung eines Jugendparlaments zu erstellen.

Die Schuldezernentin erläutert, die Stelle sei seit Februar 2020 im Jugendamt besetzt. Es müssten kommunale Satzungen angepasst und geändert, sowie eine eigene Satzung für das Jugendgremium geschrieben werden. Hierbei mache man Fortschritte. Um ein wirksames Jugendgremium für Jugendliche zwischen 13 und 21 Jahren zu entwickeln werde die Einschätzung der Praktiker aus der Jugendarbeit vor Ort eingeholt und in die Satzung eingebunden. Es gebe regelmäßige Rückkopplung. Alle 6-8 Wochen treffe man sich mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten mit Jugendarbeitern, städtischen Mitarbeitern und mit Arbeitern der freien Träger, die über die AG 78 beworben würden. Zwei Termine hätten im Juni per Videokonferenz stattfinden können, ein Treffen mit dem Stadtschülerinnenrat sei in Vorbereitung. Durch Corona sei der Zeitplan leider verschoben. Der Entwurf werde zu gegebener Zeit in die Gremien gegeben werden.

  • Die Fraktion Wir für Kassel fragt nach, ob es schon einen groben Termin gebe, wann eine Wahl stattfinden könnte. Dies wird verneint. Coronabedingt sei die Mitarbeiterin zeitweise freigestellt worden, sodass Arbeitszeit verloren gegangen wäre.
  • Die Kasseler Linke fragt nach, warum keine weitere Beteiligung der Stadtverordneten, bzw. der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beim Satzungsentwurf eingeplant sei. Die Dezernentin erklärt, der Beschluss sei der Auftrag an den Magistrat gewesen einen Satzungsentwurf vorzulegen, sie könne sich auch nicht wirklich vorstellen, wie eine solche Zusammenarbeit funktionieren solle.
  • Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten fragt nach, warum die Mitarbeiterin nicht im Homeoffice weiter an der Satzung gearbeitet hätte. Die Schuldezernentin erläutert, dass man sich zu Beginn der Coronapandemie um Personalreserven bemüht habe. Die Mitarbeiterin sei nicht in Urlaub geschickt worden, sondern habe zum Teil andere Arbeiten erledigt. Weitere Informationen über die Arbeit einzelner Mitarbeiter wolle sie aus Datenschutzgründen nicht geben.
  • Die SPD-Fraktion stellt klar, dass der Auftrag einen Satzungsentwurf zu erstellen an das Jugenddezernat gegangen sei. Satzungsentwürfe schriebe immer der Magistrat, ohne dass Stadtverordnete ihm „dazwischen grätschten“

update: schriftliche Antwort der Schuldezernentin (mit OCR gescannt):

Seit Februar 2020 arbeitet Maria Grüning als Mitarbeiterin im Jugendamt an der Einrichtung des Jugendgremiums, gemäß dem in 2018 beschlossenen Konzeptvorschlag. Wie bekannt, müssen zur Umsetzung des Gremiums kommunale Satzungen angepasst bzw. geändert werden. Hauptsächlich braucht es aber eine eigene Satzung des Jugendgremiums. Diese erstellt Frau Grüning derzeit im Entwurf, bevor sie auf den Beschlussweg durch die Gremien geht. Hier konnten schon einige Fortschritte gemacht werden. Damit das Vorhaben gelingen und ein repräsentatives Jugendgremium in Kassel für junge Menschen zwischen 13 und 21 Jahren ein wirksames Format politischer Beteiligung werden kann, werden die Einschätzungen der Praktiker*innen vor Ort, die mit jungen Menschen in den unterschiedlichen Stadtteilen in Kontakt Sind, mit in den Prozess des Satzungsentwurfs eingebunden. Um möglichst früh in einen regelmäßigen Austausch miteinander zu kommen und die Ergebnisse in den Prozess der Einrichtung einfließen zu lassen, wurden regelmäßige Rückkopplungsgespräche mit Praktiker*innen der Kasseler Jugendarbeit (städtische Mitarbeitende und Mitarbeitende der freien Träger) vereinbart und über die AG 78 beworben. Die Gespräche finden i.d.R. alle sechs bis acht Wochen mit unterschiedlichen Schwerpunkten (z.B.: Wahlkreisbildung Oder Akquise von jungen Menschen für das Jugendgremium) statt. Zwei Termine fanden bereits im Juni (4.6. Konstituierung und 25.6. Wahlkreismodelle) per Videokonferenz statt. Ebenso sind Rückkopplungsgespräche mit dem Stadtschüler*innenrat in Vorbereitung. Leider hatte und hat die Corona- Pandemie Auswirkungen auf den Umsetzungszeitplan für das repräsentative Jugendgremium. Sobald klar ersichtlich ist, wann die entsprechenden Vorlagen in die Gremien gehen, kann die Verwaltung des Jugendamtes darüber informieren.

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3. Rechtsgrundlage für Tablets und Notebooks als “Lehrmittel”

Anfrage CDU-Fraktion 101.18.1731

Wir fragen den Magistrat:
1.Wo ist die Rechtsgrundlage für die Aussage von Schuldezernentin Gote in der HNA vom 5. Juni 2020, wonach Tablets und Notebooks als die „neuen Bücher“ eindeutig Lernmittel seien und nicht von der Stadt Kassel als Schulträger, sondern demnach im Rahmen der Lernmittelfreiheit vom Land Hessen bezahlt werden müssten?
2.Warum informiert Frau Gote die Öffentlichkeit falsch, indem sie die geltenden Informationen für Schulen zur Umsetzung des Schulbudgets vom Januar 2020 verschweigt, in denen es heißt: „Endgeräte (Whiteboards, PCs, Tablets, E-Book-Reader etc.) sind Ausstattungsgegenstände und damit nicht LMF-fähig“ und ferner: „Vom Schulträger zu finanzieren: Gegenstände für den Fachunterricht wie zum Beispiel Klassensatz „Tablets oder PCs.“?
3.Ist die Schuldezernentin bereit, ihre Fehlinformation öffentlich zu korrigieren?

Die CDU Fraktion erklärt zu der Anfrage, dass bisher die Beschaffung von Schulbüchern die Aufgabe des Landes sei, Computer aber vom Schulträger beschafft würden. In dem HNA Interview sei eine abweichende Definition dargelegt worden, die Tablets und Laptops er als Buch definiere. Hier gehe es ums Geld, darüber müsse man offen diskutieren.

Die Schuldezernentin beruft sich auf Art. 5 GG (1. Frage) und führt zur 2. Frage aus, sie habe in dem Interview erklärt, dass man die Lehr und Lernmittel nicht mehr scharf trennen könne. Ein dauerhaft an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehenes Tablet sehe sie eher als Lernmittel. Es handele sich um Schülerausstattung (Lernmittel), nicht um Schulausstattung (Lehrmittel). Sie habe auf hier notwendige Anpassungen hingewiesen. Die Debatte werde in einigen Bundesländern geführt, Momentan werde viel aus Sonderprogramm finanziert, daran sehe man schon den Wandel. Ihre Position sei nicht, dass das Land jetzt sofort Rechner bestellen solle, es sei aber ihre Aufgabe als Schulträgerin im Sinne der Stadt Kassel über diese aus der Zeit gefallene Verordnung Im Städtetag zu diskutieren und mit dem Land zu verhandeln.

  • Bündnis 90/Grüne fragen nach, ob der Grundsatz Bring Your Own Device weiter für die Kasseler Schulen gelte und wie viele Geräte abgerufen worden seien. Sie weisen auf die, dadurch noch sichtbarer werdende, soziale Schere hin.
    Die Schuldezernentin erklärt, sie habe nur von 2 Schulen konkrete Rückmeldungen bekommen, es könne aber sein, dass die anderen Schulen eigenverantwortlich gehandelt hätten. Ausgeliehen worden seien die Geräte, die an den Schulen und im Medienzentrum vorhanden waren. Diese Woche werde eine Bestellung über 3300 Geräte über das Sonderprogramm eintreffen (halb Laptop/ halb Tablet).
    Das seien nur die Geräte für die Kinder, die berechtigt seien, am Bildungs- und Teilhabepaket zu partizipieren. An BYOD halte man fest, um unabhängig vom Endgerät zu bleiben. Im Moment sei ein Zugriff auch für Schülerinnen und Schüler möglich, die nur ein Smartphone besäßen. Vom Traum, auch aus Sicht der Bildungsgerechtigkeit, alle auszustatten, sei man noch weit entfernt.

Die Ausschussvorsitzende fügt in Bezug auf die 3. Frage der CDU-Fraktion an, dass diese sich erledigt hätte, da es sich um eine Meinungsäußerung gehandelt habe.

update: schriftliche Antwort der Schuldezernentin (mit OCR gescannt):

Zu Frage 1:
Rechtsgrundlage ist Art. 5 GG.
Zu Frage 2:
Die Schuldezernentin hat in einem Interview treffend beschrieben, wie die Digitalisierung die Lern- und Lehrrealitäten in den Schulen verändert und dass dadurch die Trennschärfe zwischen Lern- und Lehrmitteln nicht mehr gegeben ist. Ein Tablet Oder Laptop, das einer Schüler*in leihweise wie ein Schulbuch zum Gebrauch überlassen wird, ist eben kein „Gegenstand für den Fachunterricht wie zum Beispiel Klassensatz „Tablets Oder PCs” mehr. Die Schuldezernentin hat die Öffentlichkeit nicht falsch informiert, sondern auf eine aus ihrer Sicht notwendige Anpassung der Rechtsgrundlage hingewiesen.
Zu Frage 3:
Siehe Antwort zu Frage 2. Eine „Fehlinformation” liegt nicht vor.

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4. Unterrichtsflächen an Schulen

Anfrage WfK-Fraktion 101.18.1732

Wir fragen den Magistrat:Wie viele Quadratmeter Unterrichtsfläche steht den einzelnen Schulen pro Schüler zur Verfügung? Wir bitten um Aufschlüsselung der Quotienten nach den einzelnen Schulen sowie zusammen gefasst nach der Schulform

Wieder antwortet die Schuldezernentin. Die Unterrichtsfläche pro Schüler ließe sich nicht wirklich beantworten, dazu fehle eine einheitliche Definition, was Unterrichtsfläche sei. Deshalb nutze man als Vergleichszahl die Bruttogeschossfläche. Durch Baumaßnahmen, KIP I und II und die Projekte der GWG pro seien die Zahlen Im Wandel und nur als Momentaufnahme zu verstehen. Die Quadratmeterzahl pro Schüler richte sich nach Unterrichtskriterien, pädagogischem Konzept und den Möglichkeiten des Gebäudes, deshalb seien die Zahlen nur ein grober Anhaltspunkt dafür, ob die Fläche ausreichend sei. Als Tischvorlage liegt eine Tabelle vor.

  • Die Fraktion WfK fragt nach, ob in der Fläche auch zum Beispiel die Toiletten enthalten seien. Als Unterrichtsfläche stelle sie sich eher Klassenräume oder Sporthallen vor. Die Dezernentin entgegnet, dass der typische Unterricht im Klassenraum nicht mehr der pädagogischen Wirklichkeit entspräche. Viele Schulen nutzten Freiflächen für Lerninseln (Mensa, Bibliothek). Man plane nicht mehr In Klassenräumen, offene Flächen seien wichtiger.
  • Die Kasseler Linke stellt klar, dass nach wie vor ungefähr 90 % des Unterrichts in Klassenräumen stattfinde, mehr oder minder frontal. Die Antwort sei ausweichend. Die Frage ziele doch mehr darauf ab, wie realistisch es sei, nach den Sommerferien Unterricht unter Einhaltung der Abstandsregeln zu ermöglichen.
  • Die Schuldezernentin erwidert, dass nach den Sommerferien die Schule unter Einhaltung bestimmter Hygieneregeln, aber ohne Abstandsregeln wieder anlaufen. Das sei die Aussage des Kultusministeriums. Es bestehe also keine Notwendigkeit mehr Flächen anzumieten.

update: schriftliche Antwort der Schuldezernentin (mit OCR gescannt):

Die Frage, wieviel Unterrichtsfläche pro Schüler/in den einzelnen Schulen und Schulformen zur Verfügung steht, lässt Sich nicht beantworten. Hierzu müsste eine einheitliche Definition von Unterrichtsfläche zur Verfügung stehen, die es so nicht gibt. Deshalb haben wir als Vergleichszahl die Bruttogeschossfläche (BGF: Außenmaße des Gebäudes auf allen Ebenen, inkl. Wände) der Schulen herangezogen, die uns das Amt für Hochbau- und Gebäudebewirtschaftung zur Verfügung stellen konnte. Aufgrund von umfangreichen Baumaßnahmen an vielen Schulen (z. B. aus den Programmen KIP 1 und 2, Erweiterungen mit Schulersatzbauten) sind diese Zahlen aber einem ständigen Wandel unterzogen. Alle Schulen befinden Sich in zum Teil schon sehr alten Bestandbauten und die Anzahl der Quadratmeter pro Schüler/in richtet Sich nach vielen, Sehr unterschiedlichen Kriterien, die vor allem vom Gebäude und vom pädagogischen Konzept der Schule abhängen. Beispielhaft wären zu nennen: vorhandene nutzbare Fläche, Zuschnitt und Größe der zur Verfügung stehenden Räume, Nutzung der Räume für Unterricht, Ganztagsangebote, Verwaltung, Betreuung, jeweils aktuelle Schüler*innenzahl und Klassenteiler nach Schulform). Die angefügte Liste kann somit nur eine Momentaufnahme sein.

Die angehängte Liste ist leider nicht ohne erheblichen Aufwand in ein Textformat zu konvertieren.

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5. Renovierung und Umbau an Kasseler Schulen

Anfrage CDU-Fraktion 101.18.1733

Wir fragen den Magistrat:
1.Welche Umbau-und Renovierungsmaßnahmen plant der Magistrat in Kasseler Schulen in den nächsten 2 Jahren?

Die laufenden Projekte aus KIP 1 und KIP 2, sowie der GWG pro seien im Haushalt von Seite 58-62 aufgeführt. Das Amt für Hochbau und Gebäudebewirtschaftung erstelle eine Auflistung mit Priorisierung nach technischen Aspekten, das Amt für Schule und Bildung nach Schülerzahlen, Schulorganisation und pädagogischen Gesichtspunkten. Bei Grundschulbauten würde die Kindertagesbetreuung mit einbezogen. Diese Listen flössen in die Haushaltsberatungen ein. Die nächsten Haushaltsverhandlungen seien jedoch auf den Herbst verschoben.

2.Plant der Magistrat bauliche Unterstützungsmaßnahmen hinsichtlich des Unterrichtens in Coronazeiten?
3.Wenn ja: Welche?

Nein, es seien keine Baumaßnahmen geplant.

4.Wenn nein: Warum hält der Magistrat die Unterstützung für unnötig?

Es gebe keine Empfehlung diesbezüglich seitens des Robert Koch-Instituts, des staatlichen Schulamtes oder des Kultusministeriums.

Kleine Bauunterhaltungen und Maßnahmen würden nach Bedarf laufend erledigt.
Bei der Gelegenheit erklärt sie, dass KIPII um ein Jahr verlängert worden sei, also bis zum einen 30.12.2023.

Zum Stand der Reuter Schule wird erklärt, dass sich im Moment nichts bewege (bezüglich des Neigungsproblems), man aber weiter in der Möncheberg-Schule vorbereite: Die Schule habe externe Begleitung bei Phase 0 gewünscht, die letzten beiden Ausschreibungen seien erfolglos gewesen, die 3. laufe gerade.

update: schriftliche Antwort der Schuldezernentin (mit OCR gescannt):

Zu Frage 1:
In den kommenden zwei Jahren werden die laufenden Projekte (KIP 1, KIP 2, GWGpro) fortgeführt. Die Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2020 auf den Seiten 58 bis 62 aufgeführt. Die Entscheidung für neue Maßnahmen und Projekte für die Jahre 2021 und 2022 erfolgt im Zusammenhang mit den Haushaltsverhandlungen. Eine Auflistung wird vom Amt für Hochbau und Gebäudebewirtschaftung (-65-) vorbereitet und mit dem Amt für Schule und Bildung abgestimmt. Das Hochbauamt priorisiert dabei nach technischer Notwendigkeit, quantitativer Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit im Projektzusammenhang. Das Amt für Schule und Bildung (-40-) bringt die Entwicklung der Schülerzahlen und die schulorganisatorischen und pädagogischen Notwendigkeiten mit ein. Bei der Planung an Grundschulstandorten wird die Kindertagesbetreuung Kassel (-59-) mit einbezogen. Die Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2021 beginnen im Herbst 2020.
Zu Frage 2:
Der Magistrat plant keine Baumaßnahmen in Schulgebäuden, die durch die Coronapandemie begründet
sind.
Zu Frage 3:
entfällt.
Zu Frage 4:
Dem Magistrat Sind keine Empfehlungen seitens des RKI Oder des Staatlichen Schulamts für bauliche Maßnahmen in Schulen bekannt, durch die eine Unterstützung hinsichtlich des Unterrichtens in einer Pandemiesituation zu erreichen wäre.

Nachfolgend finden sich eine handschriftlich kommentierte Seiten aus dem Haushalt.
https://www.kassel.de/haushalt-und-finanzen/Haushalt-2020-endgueltig.pdf

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6. Medienzentrum der Stadt Kassel

Anfrage CDU-Fraktion 101.18.1734

Die CDU-Fraktion erklärt, sie habe die Anfrage gestellt, da das Medienzentrum zu Beginn der Pandemie in den Lockdown gegangen sei. Die Schulen hätten sich gewünscht, dass dort mehr passiere. Zudem wüsste man gerne mehr über die Zukunft am Standort Markthalle.

Die Schuldezernentin entgegnet, dass nicht das Medienzentrum im Lockdown war, sondern nur die Ausleihe. An anderer Stelle waren die Mitarbeiter sehr stark ausgelastet.

Wir fragen den Magistrat:
1.Welche bauliche und räumliche Veränderung plant der Magistrat zukünftig bezüglich der Bildstelle im Markthallengebäude?

Das Medienzentrum bestehe seit 2002 als Nachfolger der Stadt und Kreisbildstelle. Der Begriff Bildstelle werde den Aufgaben allerdings nicht mehr gerecht. Das Medienzentrum werde mehr und mehr IT-Dienstleister. Von den alten Aufgaben sei nur noch die Ausleihe übrig und auch dort würden häufiger Medien digital ausgeliehen. An den Schulen sei mittlerweile mehr Technik vorhanden, sodass weniger ausgeliehen werden müsse. Der Standort sei also nicht mehr so wichtig. Über den Verbleib in der Markthalle könne sie noch keine Informationen geben, der Standort verliere aber an Bedeutung. Die Techniker, die das pädagogische Netzwerk der Kasseler Schulen betreuten, seien bereits ins Victoriahaus umgezogen. Ab Herbst 22 werde auch der Serverraum in das Rathaus umziehen.

2.Wie stellt sich die personelle Lage in der Bildstelle Kassel dar?

Es gibt 18,5 Vollzeitstellen, respektive 20 Mitarbeitende. 5 Techniker seien an Berufsschulen beschäftigt, die anderen 15 seien mit der Steuerung und dem Aufbau des pädagogischen Netzes, der Technik an allgemeinen Schulen, der Beschaffung von IT, der Beschaffung und Ausleihe von Medien und der Umsetzung des Digitalpakts beschäftigt
2 Stellen seien im Moment nicht besetzt: die Leitung (Landesstelle) und eine Stelle in der Beschaffung (Mutterschaft)

3.Wie wird die personelle Ausstattung und Qualität der Arbeit der Bildstelle vom Magistrat bewertet?

Die Personalausstattung sei vergleichbar mit der, anderer Städte. Das Medienzentrum sei gut ausgelastet.

4.Welche Unterstützung haben die Kasseler Schulen für das Unterrichten in der Coronazeit seitens der Bildstelle erhalten?

Die Schwerpunkte der Arbeit im Medienzentrum seien:

  • Serverbasis von Kasan zu Univention Corporate Server umzuziehen
  • Umzug des Server in modernisierte Räume
  • Aufbau der WLAN Technik in den Schulen
  • Geräteverleih
  • Einrichtung und Ausgabe der 3300 neuen Geräte

Die Ausleihe sei mittlerweile wieder einen Tag die Woche geöffnet. Über Antares/Innopool gebe es für Lehrer neben der Möglichkeit der Recherche die Möglichkeit ein Videokonferenztool zu nutzen (Jitsi). Dafür gebe es einen großen Bedarf. Die Stadt Kassel habe schon im Mai dieses Tool zur Verfügung gestellt, da es durch das Schulportal des Landes keine Abdeckung dieser Anforderung gebe und beispielsweise Zoom ein Datenschutzproblem darstelle. Leider sei die Möglichkeit noch nicht überall angekommen. Das Medienzentrum habe in letzter Zeit 13 Schulen beim Einstieg in die Schulcloud begleitet, diese hätten jetzt sicheren Zugriff auf Lehr und Lerninhalte. 6 weitere Schulen haben sich angekündigt.

Darüber hinaus habe das Medienzentrum den Schulen beratend zur Seite gestanden.

5.Wann wird die Stelle der Leitung der Bildstelle neu besetzt?

Die Leitung werde zu Beginn des neuen Schuljahres besetzt, die Ausschreibung laufe bereits.

update: schriftliche Antwort der Schuldezernentin (mit OCR gescannt):

Vorab: Seit 2002 gibt es das Medienzentrum Kassel als Nachfolgeeinrichtung der damaligen Stadt-und Kreisbildstelle. Heute ist das Medienzentrum Teil des Sachgebietes -4022-,IT in Kasseler Schulen und Medienzentrum. Der in den Fragen jeweils genannte Begriff „Bildstelle” Wird den derzeitigen Aufgaben nicht gerecht. Mit Ausbau der IT und fortschreitender Digitalisierung wandelt Sich das Medienzentrum Kassel zunehmend in einen modernen IT- Dienstleister. Von den ehemaligen Aufgaben einer Bildstelle ist eigentlich nur noch der Medien- und Geräteverleih als Aufgabenbereich erwähnenswert. Aber auch hier gibt es Veränderungen: Medien werden zunehmend weniger haptisch ausgeliehen, sondern über die zur Verfügung gestellte Technik über das Netz gestreamt. Da immer mehr Technik in den Schulen zur Verfügung steht, werden auch weniger Geräte im Medienzentrum ausgeliehen.

Zu Frage 1: Antwort zur gestellten Frage: Das Amt für Schule und Bildung hat derzeit noch keine Informationen darüber, 0b die geplanten Umbauten der Markhalle Auswirkungen auf das Medienzentrum der Stadt Kassel haben•werden. Durch die zunehmende Digitalisierung der Schulen und den damit einhergehenden neuen technischen Anforderungen an die IT-Zentrale für das pädagogische Netz der Kasseler Schulen gibt es allerdings schon heute Veränderungen. Zum einen haben die begrenzten räumlichen Möglichkeiten in der Wildemannsgasse durch die Aufstockung des Personals dazu geführt, dass der größte Teil der Techniker des Sachgebiets – 4022-, IT in Kasseler Schulen und Medienzentrum, in das Viktoriahaus umgezogen Sind und von hier aus die pädagogischen Netze der Schulen betreuen. Außerdem ist für den Herbst 2020 der Umzug der zentralen Server des Medienzentrumsin die Räume der Abteilung -114-,Informationstechnologie, ins Rathaus geplant. Hierfür Wird die dort vorhandene Klimaanlage modernisiert, so dass der Betrieb der Server- und Systemtechnik für Kasseler Schulen zukünftig in einem modernen Rechenzentrum im Rathaus stattfinden kann. Sobald diese Umstrukturierungen stattgefunden haben, ist das Medienzentrum nicht mehr unbedingt auf die Räume in der Markthalle angewiesen und die Aufgaben und Ausstattung könnten im Bedarfsfall auch an einen anderen Ort ausgelagert werden.

Zu Frage 2: Antwort: Dem Sachgebiet -4022-, IT in Kasseler Schulen und Medienzentrum, Sind aktuell insgesamt 18,5 VZÄ zugeordnet (20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). 5 davon Sind Techniker in den beruflichen Schulen. Die restlichen 15 Mitarbeiter/innen Sind für die Steuerung und den Aufbau des pädagogischen Netzes für Kasseler Schulen, die Beschaffung und Technik der allgemeinbildenden Schulen, den Medienverleih und die Beschaffung von Medien zuständig und außerdem noch bei der Umsetzung des Digitalpaktes Schule von 2020 bis 2024 engagiert. Derzeit Sind 2 Stellen nicht besetzt: die der Leitung des Medienzentrums (Landesstelle) und eine Stelle in der Beschaffung (Elternzeitvertretung).

Zu Frage 3: Antwort: Die personelle Ausstattung des Medienzentrums ist vergleichbar mit der Ausstattung anderer Städte. Das Personal ist derzeit gut ausgelastet und hat umfangreiche Aufgaben zu bewältigen, die aktuell mit Covid 19 noch gestiegen Sind (Fernunterricht, Bedarf an Videokonferenzmöglichkeiten, Einführung schul.cloud für digital gestütztes Lernen). Schwerpunkte in 2020 Sind die Umsetzung der Serverbasis von KSAN zu Univention- Corporate-Server, der Umzug der zentralen Server noch dieses Jahr in modernisierte Räume des Rathauses, der Aufbau der WLAN-Technik in Schulen mit neuer Technik (Cisco Meraki), der Geräteverleih von mobilen digitalen Getäten für den Fernunterricht, aktuell die Beschaffung von zusätzlichen 3300 mobilen digitalen Geräten (Laptops; Ipads) fur bedürftige Schülerinnen und Schüler und natürlich die Umsetzung des Digitalpaktes Schule mit Ausbau der Vernetzung der Schulen, der Beschaffung digitaler Technik usw. Trotz der vielfältigen Aufgaben arbeitet das Team zielgerichtet und mit guter Qualität.

Zu Frage 4: Antwort: Einige Schwerpunkte wurden bereits bei der Beantwortung der vorhergehenden Frage genannt. Das Medienzentrum selbst musste wie andere städtische Einrichtungen für einige Monate schließen und bietet aktuell eine Medien- bzw. Geräteausleihe nur an einem Tag in der Woche an. Während der letzten Monate wurde mit der Firma Antares die Möglichkeit geschaffen, dass Lehrer/innen mit der Berechtigung der Nutzung der Medienrecherche in Edupool gleichzeitig das Recht auf Nutzung eines Videokonferenzmoduls erhalten.In diese Videokonferenzen können auch Schülerinnen und Schüler eingeladen werden. Hierzu gab es in den Schulen einen großen Bedarf, der über die vom Land Hessen zur Verfügung gestellten Möglichkeiten (Schulportal) nicht abgedeckt werden kann. Frau Schiemann- Koch, die ehemalige Leiterin des Medienzentrums, hat in unserem Auftrag in den letzten Wochen zusammen mit den Mitarbeiter/innen des Medienzentrums 13 Schulen beim Weg zur Nutzung der schul.cloåd begleitet, so dass in diesen Schulen den Schüler/innen und Lehrkräften ein einfacher, sicherer sowie zeit- und ortsünabhähgiger Zugriff auf digitale Lehr- und Lerninhalte möglich ist. Aktuell streben 6 weitere Schulen diese Nützung an. Die Mitarbeiter des Sachgebiets -4022- standen außerdem für vielfältige Fragen bei der Einrichtung von digitalen Lernumgebungen zur Verfügung und haben dazu beraten und Anregungen gegeben.

Zu Frage 5: Antwort: Die Leitung des Medienzentrums der Stadt Kassel soll zu Beginn des neuen Schuljahres wiederbesetzt werden. Eine Ausschreibungsverfahren läuft derzeit. Bewerbungen sind unter https://www,kassel.de/[…] noch bis zum 5. Juli online möglich.

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7. Entwicklung der Grundschulen

Anfrage SPD-Fraktion 101.18.1739

Der Schulentwicklungsplan der Stadt Kassel,10. Fortschreibung wurde am 23. April 2018 beschlossen (Statistik Stand 2017). Da die Geburtenrate stetig steigt und mehrere neue Baugebiete in der Stadt Kassel erschlossen werden, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1.Wie hoch sind die aktuellen Schülerzahlen in den einzelnen Grundschulen? Wie verändern sich die Schülerzahlen zum Schuljahr 2020/2021?
2.Wie werden sich die Einschulungen in den nächsten 5 Jahren an den Grundschulen entwickeln (Bezug: Geburtenstatistik)?
3.Wie hoch sind die Prognosen der zu erwartenden Einschulungen durch die Neubeugebiete an den jeweiligen Grundschulen?
4.Gibt es Grundschulbezirke, in denen, bezogen auf die Prognosen, die Kapazität nicht mehr ausreicht?
Wenn ja, welche Grundschulbezirke sind betroffen?
Wenn ja, wie will der Magistrat Abhilfe schaffen?
Wenn ja, wie sieht die Zeitplanung dazu aus?

Eine Tabelle werde der Niederschrift beiliegen. In der aktuellen Prognose lägen die Schülerzahlen bei 6681 in 319 Klassen. Die Prognose stütze sich auf die Geburtenrate [..] Die Schülerzahlen in Neubaugebieten sei nicht klar zu benennen, dies hänge von vielen Faktoren ab, unter anderem von der Zielgruppe und der Anzahl der Wohneinheiten. In der Jägerkaserne I sein 100-120 Wohneinheiten geplant, in der Jäger Kaserne II 430-450 Wohneinheiten. Man rechne mit einem Plus von 50 Grundschülern im Auefeld. Nun verzögere sich der Bau, deshalb müsse  angepasst werden. Die Verdichtung in Süsterfeld/Hellebön ergebe 94 Wohneinheiten, vor allem sozialer Wohnungsbau, man rechne mit 20 neuen Schülern an der Frithjof Nansen Schule, Parallel entstünden 80 Wohneinheiten am Magazinhof und 250-300 Wohneinheiten bei Jordan.

Die Schuldezernentin schlägt vor die Grundschule Bezirke im regelmäßigen Bericht zur Schulentwicklung ausführlicher zu besprechen.

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8. IT-Ausstattung an Schulen

Anfrage CDU-Fraktion 101.18.1740

Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viel Prozent der Lehrer haben derzeit Zugang zu einem dienstlichen PC?
Wenn möglich bitte Aufschlüsselung nach Schulen oder Schularten.

Für einen dienstlichen PC sei der Dienstherr zuständig, das sei das Land Hessen

2. Wie viel Prozent der Lehrer haben derzeit Zugang zu geschützten Online-Plattformen für Unterricht, Hausaufgabenstellung oder interne Kommunikation im Kollegium? Wenn möglich bitte Aufschlüsselung nach Schulen oder Schularten.

100 %, da sich an den Kasseler Schulen ca. 6000 PCs befänden, diese seien aber nicht individuell zugeordnet. Alle Lehrer könnten die Schulcloud nutzen, manche nutzten auch das Schulportal Hessen

3. Wie viel Prozent der Lehrer haben derzeit eine dienstliche E-Mail-Adresse?

Das könne nur der Dienstherr beantworten, im Grunde sollten aber dieses Jahr alle Lehrer eine Dienst-E-Mail-Adresse haben.

4. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viel Prozent der Lehrer, die Zugang zu IT-Angeboten haben, diese auch nutzen?
Um schriftliche Beantwortung wird gebeten.

Nein

update: schriftliche Antwort der Schuldezernentin (mit OCR gescannt):

Antwort zu Frage 1: Dienstliche PC werden in der Regel vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn zur Verfügung gestellt. Der Schulträger Stadt Kassel stattet Schulen mit digitalen Arbeitsgeräten aus. Da mittlerweile in den Schulen der Stadt Kassel über 6000 PC bzw. Laptops zur Verfügung stehen, haben theoretisch 100 % der Lehrer/innen Zugang zu einem digitalen Arbeitsgerät.

Antwort zu Frage 2: Wie im Schulausschuss Anfang des Jahres vorgestellt, stellt der Schulträger allen Kasseler Schulen die schul.cloud zur Verfügung. Deshalb könnten 100 % der Lehrer/innen diesen einfachen, sicheren sowie zeit- und ortsunabhängigen Zugriff auf digitale Lehr- und Lerninhalte nutzen. Darüber hinaus nutzen einige Schulen das Schulportal des Landes Hessen, das ebenfalls einen sicheren Zugang bietet.

Antwort zu Frage 3: Diese Frage kann nur der Dienstherr beantworten. Nach vorliegenden Informationen
sollen aber noch dieses Jahr alle Lehrer/innen in Hessen dienstliche Mailadressen erhalten.

Antwort zu Frage 4: Nein, solche Informationen liegen nicht vor.

 

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