Notizen aus der 39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr am Mittwoch, 6. Mai 2020 (Ohne Gewähr)
Die Vertreterin der Kasseler Linke erklärt zu Beginn der Sitzung, sie sei sehr unzufrieden mit der Tagesordnung.
Seit Januar sei eine Anfrage zum Radverkehr offen. Heute seien wieder nur Magistratsvorlagen auf der Tagesordnung, die Arbeit der Opposition werde quasi verhindert. Der Ältestenrat sei ein Beratungs-, nicht ein Entscheidungsgremium und dort habe es geheißen, dass die Arbeit der Gremien ab 5. Mai wieder normal weiter ginge. Das sei nicht der Fall und somit sehe sie wenig Sinn in der Anwesenheit, zumal es bei Einwänden zu Magistratsvorlagen eh immer hieße, sie sei damit entweder zu früh oder zu spät dran. Sie verlässt die Sitzung.
1.Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/15 „Ostring / Schützenstraße“
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Für das Gebiet zwischen Franzgraben, Martinstraße, Schützenstraße und Kassler Entwässerungsbetrieb soll der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/15 „Ostring / Schützenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
Ziel und Zweck der Planung ist für diesen abgegrenzten Geltungsbereich auf Grundlage des „Städtebaulichen Entwicklungskonzept –nordöstliches Wesertor“ eine Neustrukturierung der aktuellen städtebaulichen Gemengelage mit einer schwerpunktmäßig Wohnnutzung planungsrechtlich zu sichern. Die Neustrukturierung des Areals erfordert ebenfalls die planungsrechtliche Sicherung eines neuen Erschließungskonzepts. In diesem soll gleichzeitig der Zugang zum Naherholungsgebiet der Fuldaaue berücksichtigt werden.“
Zustimmung: einstimmig
Abwesend: Kasseler Linke
2.Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/10
„Wahlebach, Forstbachweg“(Aufstellungsbeschluss)Vorlage des Magistrats- 101.18.1636 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Für das Areal zwischen Forstbachweg, Stegerwaldstraße und Wahlebach (Gemarkung Waldau) soll der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/10 „Wahlebach, Forstbachweg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.Das Plangebiet wird im Osten durch den Forstbachweg, im Süden durch die Marie-Curie-Straße und im Westen durch die Stegerwaldstraße begrenzt. Im Norden umfasst das Gebiet den angrenzenden Teil des Grünzugs am Wahlebach sowie das Spiel-und Sportplatzgelände desFSV Kassel nördlich des Wahlebachs.Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans für das Areal ist eine planungsrechtliche Sicherung mit Neuordnung und Erweiterung des Schulstandortes der OSW -Offene Schule Kassel Waldau als auch einer Neubebauung der östlich angrenzenden Grundstücksflächen.
Zustimmung:einstimmig
Abwesend: Kasseler Linke
3.Satzung der Stadt Kassel über eine erneute Veränderungssperre für das Gewerbegebiet Waldau-West
(Beschlussfassung als Satzung)Vorlage des Magistrats-101.18.1637 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. VII/24 „Gewerbegebiet Waldau-West“ zwischen der Südtangente A 49 im Norden, der Marie-Curie-Straße im Osten sowie der Landesstraße 3460 im Süden und Westen wird der Satzung über eine erneute Veränderungssperre nach §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und den §§ 5, 50, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (VGBl. S. 310), zugestimmt.“
Zustimmung: einstimmig
Abwesend: Kasseler Linke
4. Satzung der Stadt Kassel über eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet Ölmühlenweg/Königinhofstraße
(Beschlussfassung als Satzung)Vorlage des Magistrats-101.18.1638 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. VII/19 „Ölmühlenweg/Königinhofstraße“ wird der Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 (1) und § 16 Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 5, 50, 51 Nr. 6, der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310), zugestimmt.“
Zustimmung: einstimmig
Abwesend: Kasseler Linke
5. Satzung der Stadt Kassel über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans der Stadt Kassel Nr. VI/15
„Ostring/ Schützenstraße“(Beschlussfassung als Satzung)Vorlage des Magistrats-101.18.1639 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. VI/15 „Ostring / Schützenstraße“ zwischen Franzgraben, Martinstraße, Schützenstraße und Kassler Entwässerungsbetrieb wird der Satzung über eine Veränderungssperre zur Sicherung der Planung nach § 14 (1) und § 16 Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 5, 50, 51 Nr. 6, der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310), zugestimmt.“
Zustimmung: einstimmig
Abwesend: Kasseler Linke
6. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/11
„Sporthalle Herderschule“(Aufstellungsbeschluss)Vorlage des Magistrats-101.18.1640 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Für die Flurstücke Nr. 67/13, 67/14, 67/15, 67/16 tlw. 72/12, 72/13 tlw., 113/3, 113/4 und 114/8 tlw., Flur 21 in der Gemarkung Kassel, soll der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/11 „Sporthalle Herderschule“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der vorhandenen Nutzungen und zur Errichtung einer neuen Sporthalle durch Ausweisung der Flächen östlich der Jahnstraße im Stadtteil Unterneustadt als Fläche für Gemeinbedarf und öffentliche Grünfläche.“
Zustimmung:einstimmig
Abwesend: Kasseler Linke
7. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/11
„Kita Nordshausen“ (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage des Magistrats-101.18.1662 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Im Stadtteil Nordshausen soll für das Gebiet zwischen der Oberen Bornwiesenstraße im Norden, der Straße Am Klosterhof im Westen und den Eisenbahnschienen im Südosten der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/11 „Kita Nordshausen“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kita, um den Bedarf an Betreuungsplätzen zukünftig abdecken zu können und somit gleichzeitigeiner der kommunalen Kernaufgaben gerecht zu werden.“
Zustimmung: einstimmig
Abwesend: Kasseler Linke