Wirtschaft, Finanzen, Grundsatzfragen, 30. Sitzung

Notizen aus dem Ausschuss Wirtschaft, Finanzen und Grundsatzfragen, 30. Sitzung am Mittwoch, 23. Januar 2019. (Ohne Gewähr)

Zur Tagesordnung:

Der stellvertretender Vorsitzende teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt 14, Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt von der Antrag stellenden Fraktion mit Schreiben vom 22. Januar 2019 zurückgezogen wurde.

Weiterhin stellt er fest, dass mit Einverständnis der Antrag stellenden Fraktionen wegen Abwesenheit des Vertreters der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten die Tagesordnungspunkte 16. Wassergebühren, Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten und 15. Wasserversorgung rekommunalisieren –Gebühren erstatten, Antrag der Fraktion Kasseler Linke -101.18.1152 –von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abgesetzt und für die Tagesordnung der nächsten Sitzung vorgemerkt werden.


1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 8& 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2018; – Kenntnisnahme Liste V / 2018 – – 101.18.1140 –
Vorlage des Magistrats

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von den in der rückseitigen Liste V/2018 enthaltenen über-und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO im Ergebnishaushalt in Höhe von15.074,00 € im Finanzhaushalt in Höhe von 75.465,38 € Kenntnis.

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Die Vorlage des Magistrats wird zur Kenntnis genommen.

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2. Flughafen GmbH Kassel – 101.18.1141 –
Vorlage des Magistrats

1.Die Gemeinde Calden tritt der Stadt Kassel von ihrem Geschäftsanteil an der Flughafen GmbH Kassel in Höhe von 61.300 € einen Teilgeschäftsanteil in Höhe von 15.325 € ab.
2.Der Vereinbarung über Gesellschafterbeiträge des Landes Hessen, des Landkreises Kassel, der Gemeinde Calden und der Stadt Kassel als Gesellschafter der FGK zur Finanzierung des künftigen Betriebs des Kassel Airport wird zugestimmt.
3.Der Vereinbarung über die Bodenbevorratung zwischen der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und der Stadt Kassel, dem Landkreis Kassel und der Gemeinde Calden wird zugestimmt.
4.Dem Entwurf der „Geschäftsordnung für den Lenkungsausschuss zur Durchführung der Entwicklung des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden im Rahmen der Bodenbevorratung zu einem interkommunalen Gewerbegebiet“ wird zugestimmt.
5.Der Interessenausgleichsvereinbarung „Interkommunales Gewerbe-und Industriegebiet Kassel-Calden“ zwischen der Stadt Kassel, dem Landkreis Kassel und der Gemeinde Calden wird zugestimmt.
6.Der Magistrat wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form rechtsverbindlich abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen, Streichungen oder Klarstellungen.

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(gleichzeltig ım Ausschuss Tür Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung)

Die Fraktion Kassel Linke erklärt, ihre grundsätzliche Haltung zu dem Thema sei ja bekannt. Die Vermarktung solle nur das betriebswirtschaftliche Ergebnis aufhübschen. Das betriebswirtschaftliche Risiko läge bei den kommunalen Trägern. Während in der Vorlage von Quadratmeterpreisen zwischen 60 und 72 € ausgegangen werde, lägen die Grundstückspreise im sonstigen Landkreis zwischen 10 und 50 €. Der Kasseler Linken nicht klar, wie man diese hohen Preise erzielen wolle.

Der Oberbürgermeister widerspricht der Darstellung. Hintergrund der Vorlage sei, dass die Gemeinde Calden nicht mehr in der Lage sei die Gesellschaftsanteile zu halten (6 %). Es sei also ein solidarischer Akt der Kommunen jetzt je 1,5 Prozent der Anteile zu übernehmen.Der Flughafen sei strategisch für die Gemeinden wichtig, man wolle Anteile nicht an Dritte veräußern. Die Bestrebungen ein interkommunales Gewerbegebiet einzurichten, gäbe es seit langem. Seit Sommer 2015 mache man sich Gedanken über den alten Flughafen. Man biete damit Luftfahrtaffinen Firmen Erweiterungsmöglichkeiten. Diese bräuchten zum einen eine gute Verkehrsanbindung aber auch die Nähe zum Flughafen um Güter zu versenden. Die Pläne seien 2015 erst einmal in der Schublade gelandet, da man Kassel Calden für eine Erstaufnahmeeinrichtung gebraucht habe. Das Gebiet biete gute Voraussetzung zur Entwicklung (laut Wirtschaftsförderung). Das alte Konzept sei nach wie vor richtig. Calden habe einen Bebauungsplan aufgestellt und weiterentwickelt, denn auch im Landkreis gingen die Gewerbeflächen zur Neige. Zunächst müsse man aber in Vorleistung gehen und das Gebiet erschließen (Verkehr, Leitungen). Die Gemeinde Calden sei nicht in der Lage das alles zu finanzieren, die hessische Landgesellschaft kümmere sich um die Bodenbevorratung. Auf Seite 3 sei erklärt, dass die Gesellschaft entlastet werde. In der Anlaufphase werde das Betriebsergebnis stabilisiert.
Für die Entwicklung gebe es 3 Szenarien: Best Case/ Real Case/Worst Case.
Der Worstcase trete ein, wenn die Bodenbevorratung keinen Return auf Invest ergebe (31.000.000),
beim Real Case gingen 10.000.000 verloren,
beim Best Case läge dies noch geringer.
Über Rückbürgschaften vom Land Hessen sei Calden 100 % abgesichert, der Landkreis und die Stadt Kassel zu je 50 %. Das bedeute im schlimmsten Fall 2.500.000 Verlust.
Die Interessenausgleichsvereinbarung gestehe der Stadt Kassel 1/3 der Gewerbesteuerseinnahmen zu (27,5 % waren ursprünglich geplant). Die Refinanzierung sei über die Gewerbesteuer möglich und das Gewerbegebiet stärke den Standort.

Die SPD-Fraktion lobt die Vorlage.Man müsse ein zukunftsfähiges Konzept sicherstellen und hier handele es sich um ein langfristig angelegtes Infrastrukturprojekt. Die Risiken seien gut abgewogen, die Aussagen der Linken absurd, man könne auch deren Berechnung des Grundstückspreises nicht nachvollziehen.

Die CDU-Fraktion fragt nach, ob es einen Bodenrichtwert gebe.

Die Kasseler Linke erläutert, dass es sich bei der Berechnung um simplen Dreisatz handele. Fläche zu Investition. Sie bemängelt weiter fehlende Transparenz, die Bürgschaftsverträge seien noch nicht vorgelegt worden aber es sei jetzt schon klar, dass Calden seinen Anteil werde nicht stemmen können.

Die Fraktion B 90/Grüne freut sich, über die Entstehung eines interkommunalen Gewerbegebietes. Auch bei anderen Gewerbegebieten habe anfangs niemand an den Erfolg geglaubt. Die Entwicklung entlaste das ganze Gebiet.

Zustimmung:SPD, CDU, B90/Grüne
Ablehnung:Kasseler Linke
Enthaltung:AfD
Abwesend:FDP+FW+Piraten

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3. Mittelumsetzungen von Haushaltsansätzen aufgrund unterjähriger organisatorischer Veränderungen; – Kenntnisnahme Liste b / 2018 – 101.18.1144 –
Vorlage des Magistrats

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von den in der rückseitigen Liste b/2018 enthaltenen Umsetzungen von Haushaltsansätzen im Ergebnishaushalt in Höhe von 443.439,36 €Kenntnis.“

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Die Vorlage des Magistrats wird zur Kenntnis genommen.

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4. Altlastensanierung Kleingartengelände Fackelteich – 101.18.1145 –
Vorlage des Magistrats

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1.Diekleingärtnerische Nutzung auf der Altlast „KGV Fackelteich“ wird aufgegeben, da mit der Brachlegung das vorgegebene Sanierungsziel erreicht wird.
2.Der Magistrat nimmt mit dem Land Hessen Verhandlungen über die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen auf.
3.Für die Kleingärtner sind Lösungsmöglichkeiten zu suchen, um den Verlust des KGV-Geländes zu kompensieren.

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(gleichzeitig im Ausschuss für Umwelt und Energie)

Die Die CDU-Fraktion fragt nach, welche Altlasten dort vorhanden sein. Der Stadtbaurat erwidert, es handele sich um Schwermetalle und PHK, sowie Rückstände aus Verbrennung.

Zustimmung:einstimmig
Enthaltung:AfD
Abwesend:FDP+FW+Piraten

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5. Zweckgebundene Mehrerträge und entsprechende Mehraufwendungen bzw. Mehreinzahlungen und entsprechende Mehrauszahlungen gemäß 8 19 GemHVO für das Jahr 2018; – Kenntnisnahme Liste Z-C / 2018 – 101.18.1146 –
Vorlage des Magistrats

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von den in der rückseitigen Liste Z-C/2018 enthaltenen zweckgebundenen Mehrerträgen/-einzahlungen und Mehraufwendungen/-auszahlungen gemäß § 19 GemHVO im Ergebnishaushalt in Höhe von 266.725,93 €im Finanzhaushalt in Höhe von 185.951,57 €Kenntnis.“

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Die Vorlage des Magistrats wird zur Kenntnis genommen.

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6. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 8 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2018; – Liste 6 / 2018 – 101.18.1147 –
Vorlage des Magistrats

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Stadtverordnetenversammlung bewilligt die in der nachfolgenden Liste 6/2018 enthaltenen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGOim Finanzhaushalt in Höhe von40.000,00 €“.

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Zustimmung:einstimmig
Abwesend:FDP+FW+Piraten

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7. Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages Straßenbahn-/Busverkehr an die Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH (KVV) sowie die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft Aktiengesellschaft (KVG)- 101.18.1149 –
Vorlage des Magistrats

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1.„Der Betrauung der KVV sowie der KVG mit der Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen und Bussen (einschließlich der Vorhaltung der Infrastruktur) durch Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags als Direktvergabe gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemeinsam mit dem Nordhessischen Verkehrs Verbund (NVV) als Gruppe von Behörden in der aus dem Anhang zu dieser Vorlage ersichtlichen Fassung wird zugestimmt.
2.Der Magistrat wird beauftragt, durch entsprechende gesellschaftsrechtliche Weisungen die Umsetzung des Beschlusses zu 1. sicherzustellen.3.Der Magistrat wird ermächtigt, etwaige redaktionelle Ergänzungen, Änderungen, Streichungen und/oder Klarstellungen in der als Anhang beigefügten Betrauung vorzunehmen.“

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(gleichzeitig im Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung)

Die Kasseler Linke sieht die Direktvergabe als probates Mittel und begrüßt die hohen Laufzeiten. Sie fragt nach wie hoch die Subunternehmerquote sei.
Der Magistrat antwortet, sie läge bei 15 %.

Zustimmung:einstimmig
Enthaltung:AfD, Kasseler Linke
Abwesend:FDP+FW+Piraten

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8. Anrechnung der Elternentgelte bei Betriebskostenzuschüssen für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen der Jugendhilfe an Grundschulen im Pakt für den Nachmittag -101 181150 –
Vorlage des Magistrats

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Die in den Verträgen über die Förderung von Tagesbetreuungseinrichtungen (Kindertagesstätten) freier Träger durch die Stadt Kassel für den Bereich von Betreuungsangeboten für Grundschulkinder angerechneten Betreuungsentgelte für die Gruppen „Pädagogische Mittagsbetreuung mit Ferienangebot“ mit einerBetreuungszeit bis 14.30 Uhr, die mit einer Grundschule im Pakt für den Nachmittag zusammenarbeiten, werden rückwirkend ab dem 1. August 2018 an die Kostenbeiträge der Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten für Grundschulkinder der Stadt Kassel (Satzung Grundschulkinder) angepasst. Die BG/Hort l-Gruppen, die eng mit den Grundschulen im Pakt für den Nachmittag zusammenarbeiten, werden bezüglich der angerechneten Betreuungsentgelte den Gruppen mit einer Betreuungszeit bis 14.30 Uhr gleichgestellt. DasJugendamt wird mit der Umsetzung beauftragt.“

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(gleichzeitig im Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung)

Zustimmung:einstimmig
Abwesend:FDP+FW+Piraten

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9. Auswirkungen der Liniennetzreform – 101.18.1030 –
Anfrage der CDU-Fraktion

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie entwickeln sich die Fahrgastzahlen der KVG seit Umsetzung der Liniennetzreform?
2.Wie haben sich bei der KVG die Verkaufszahlen bei den Abonnements (Nordhessenkarte und alle anderen Abos mit Ausnahme des Schüler-Hessen Tickets) insgesamt in den letzten 12 Monaten entwickelt und wie viele Abonnenten gibt es aktuell?
3.Wie hat sich das von der Hessischen Landesregierung eingeführte Schüler-Hessen Ticket seit seiner Einführung am 1.8.2018 entwickelt?
4.Wie viele Abonnenten gab es im Mittel in den Jahren 2015, 2016 und 2017?5.Die KVG lässt, wie der HNA zu entnehmen war, derzeit „Hausbesuche“ durchführen.
a.Was kosten diese von einer externen Firma durchgeführten Hausbesuche?
b.Werden von den Mitarbeitern bzw. Beauftragten dieser Firma an den Haustüren auch Abonnements verkauft?
c.Wenn ja, wie viele Abonnements wurden auf diesem Weg bis jetzt verkauft?

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schriftliche_Beantwortung_der_Anfrage

 

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10. Preiswerte Wohnungen bei der städtischen GWG – 101.18.1098 –

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke

1.Wie viele Wohnungen sind bei der GWG noch in der Sozialbindung?

Antwort der GWG: 2429

2.In welcher Höhe sind Kredite bei der GWG getilgt worden, die mit Mietpreisbindungen gekoppelt waren?

3.Wie waren die Finanzierungsbedingungen, wie Zinsen, Tilgung und Laufzeit, dieser Kredite?

Die Antwort der GWG zu 2. und 3.: Es wurde ein Kredit in Höhe von 24.000 € getilgt. Der Zins Satz betrug ein Prozent. Finanzierung erfolgt aus eigenen Mitteln.

4.Wie hoch sind die Mieten in den Wohnungen, die in Förderprogrammen waren?

Antwort der GWG: 4,72 € pro Quadratmeter.

5.Sollen die Mietpreise für diesen ehemaligen geförderten Wohnungsraum nach Beendigung der Förderung durch die GWG verändert werden?

Antwort der GWG: Ja

6.Wann ja, in welche Höhe?

7.Wie viel beträgt die Quadratmetermiete in den verschiedenen Gebäude-und Ausstattungsstandards der GWG (gerne als Tabelle)?

Antwort der GWG zu 6. und 7.: Diese Frage entscheidet das Unternehmen im Rahmen des Ablaufs der Mietpreisbindung und nach Ablauf der Nachwirkung ist im Jahre 2022.Entwicklung einer objektspezifischen Miete erfolgt unter Berücksichtigung der Lage, Ausstattung und Wohnungsgröße. Die Berechnung erfolgt objektspezifisch.

8.Gibt es eine quartiers-oder stadtteilabhängige Preiskomponente?

Antwort der GWG: Ja

9.Wann ja, in welche Höhe?

Antwort der GWG: bis zu durchschnittlich ca. 1,5 € pro Quadratmeter Wohnfläche bezogen auf die maximale Bandbreite der Standortbewertung.

10.Wie hoch ist der Anteil der Wohnungen der GWG, die mit den Kosten der Unterkunft vollständig zu bezahlen sind und damit unter den Grenzwerten der Stadt Kassel liegen?

Antwort der GWG: ca. 84 % der Bestandsmieten der GWG unterhalb der Mietobergrenze für den Unterkunftsbedarf der Stadt Kassel.

11.Wie viele Wohneinheiten hat die GWG in den letzten 5 Jahren verkauft?

Antwort der GWG: innerhalb des genannten Zeitraumes haben wir im Durchschnitt 48 Wohneinheiten pro Jahr verkauft. Dies waren durchschnittlich 16,5 Häuser bzw. 3,8 Eigentumswohnung pro Jahr.[Laut OB an Mieter ]

12.Wo lagen diese Wohneinheiten und welchen Ausstattungsstandard hatten sie?

Antwort der GWG: Bettenhausen, Forstfeld, Mitte, Nord, Philippinenhof, Oberzwehren, Waldau, Wolfsanger. Geringer bis mittlerer Ausstattung Standard.

13.Wie hoch war die Umzugsquote im Jahr 2017 bei den Mietern der GWG?

Antwort der GWG: 8,4 %. Umzüge innerhalb der GWG sind hierbei nicht berücksichtigt.

14.Wie lauten die Aussagen und Zahlen des Geschäftsberichts 2017 der GWG?

Antwort der GWG: Kennzahlen befinden sich im Prüfbericht 2017 des Abschlussprüfers.

15.Der letzte Beteiligungsbericht der Stadt Kassel hat den Stand 2014. Warum ist auf den Internetseiten der GWG als 100% öffentliches Unternehmen der Stadt Kassel keine Information zum Aufsichtsgremium und seinen Mitglieder, noch zu den Geschäftsberichten zu finden?

Antwort der GWG: diese Frage wurde an die Stadt gerichtet.
Antwort OB: die Aufsichtsratsmitglieder seien bekannt und würden im nächsten Beteiligungsbericht veröffentlicht

16.Unterstützt der Magistrat die Forderung des Mieterbundes nach einer freiwilligen Selbstverpflichtung die Mieten in den nächsten fünf Jahren nur um ein Prozent zu erhöhen?

Antwort der GWG: diese Frage wurde an den Magistrat gerichtet. Der Aufsichtsrat der GWG wird in seiner nächsten Aufsichtsratssitzung über diese Frage beraten.

Antwort OB: als einzige Wohnungsbaugesellschaft verpflichte sich die GWG die Miete in den nächsten fünf Jahren nur um ein Prozent zu erhöhen.

Die Kasseler Linke ergänzt, dass sich die Wohnstadt und die Heimstätten schon im Oktober verpflichtet hätten.

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11. Energiewende Charta Nordhessen – 101.18.1099 –
Antrag der Fraktion Kasseler Linke

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.Die Stadt Kassel unterzeichnet die Energiewende Charta Nordhessen.
2.Der Magistrat wird beauftragt einen Maßnahmen-, Umsetzungs-und Finanzplan bis Dezember 2019 zu erstellen und ihn im Ausschuss für Energie und Umwelt sowie im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen vorzustellen.

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Die Fraktion B90/Grüne stellt einen Änderungsantrag:
Satz 2 des Antrages wird wie folgt geändert:
2.Der Magistrat wird gebeten die bisherigen erfolgreichen Maßnahmen und Umsetzungen im Bereich der Erneuerbaren Energien im Ausschuss für Energie und Umwelt vorzustellen.

Abstimmung Änderung:
Zustimmung:SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke
Ablehnung:CDU, AfD
Abwesend:FDP+FW+Piraten

Der durch den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst geänderte Antrag der Fraktion Kasseler Linke wird satzweise zur Abstimmung gestellt.

Satz 1(Die Stadt Kassel unterzeichnet die Energiewende Charta Nordhessen.):
Zustimmung:SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke
Ablehnung:CDU, AfD
Abwesend:FDP+FW+Piraten

Satz 2 (Der Magistrat wird gebeten die bisherigen erfolgreichen Maßnahmen und Umsetzungen im Bereich der Erneuerbaren Energien im Ausschuss für Energie und Umwelt vorzustellen.):
Zustimmung:SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke
Ablehnung:CDU, AfD
Abwesend:FDP+FW+Piraten

[Die Energiewendecharta im Wortlaut:
„Wir, die nordhessischen Landkreise, Städte und Gemeinden, sehen in der Begrenzung des Klimawandels eine große Herausforderung:
1. Wir teilen die Ziele der Weltgemeinschaft, die in Paris 2015 ein Klimaschutzabkommen beschlossen hat.
2. Wir unterstützen die Klimaschutzpläne des Bundes (2016) und von Hessen (2017), bis 2050 ein weitgehend klimaneutrales System aufzubauen, indem wir vor Ort geeignete Klimaschutzmaßnahmen identifizieren und umsetzen.
3. Wir erreichen unsere Zielsetzungen nur durch eine umfassende Reduktion des örtlichen Energiebedarfs, indem wir Energieeinsparungen fördern und effiziente Technologien einsetzen.
4. Wir setzen in der Region auf eine dezentrale 100% Erneuerbare Energieversorgung (EE). Basis ist ein umweltverträglicher Ausbau von Wind- und Solarenergie auf der Grundlage des Teilregionalplans Energie, gegebenenfalls kombiniert mit der Nutzung der Bioenergie und Wasserkraft.
5. Wir wollen die 100%-EE-Versorgung in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität bis 2040 erreichen. Dieses Ziel wird durch innovative Ansätze im Rahmen der Sektorenkopplung z.B. durch intelligente Steuerung, Power-to-X-Technologien und Speichereinsatz unterstützt.
6. Wir sehen in der Innovations- und Investitionskraft unserer hiesigen Akteure (insbesondere auch der Bürgerenergie-Genossenschaften) die wesentlichen Gestalter dieser Aufgaben vor Ort und profitieren gemeinsam durch die deutliche Steigerung der regionalen Wertschöpfung.
7. Wir brauchen eine umfassende Gebäudesanierung in Kombination mit EE-Einsatz und Versorgungsnetzen in der Region. Die Kommunen werden mit gutem Beispiel bei ihren eigenen Liegenschaften vorangehen.
8. Wir unterstützen eine klimaneutrale Mobilität durch innovative Konzepte auf Grundlage eines attraktiven ÖPNV und Aktivitäten zur Etablierung der Elektromobilität insbesondere durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur.
9. Wir wollen als Steuerer, Ideengeber, Berater und Unterstützer diesen Weg gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Verbänden und Vereinen gestalten und diese partnerschaftlich in Projekte, Programme, Zielsetzungen und Planungen einbinden.
10. Wir wissen um die Notwendigkeit eines raschen Handelns und werden unsere Aktivitäten in diesen Handlungsfeldern gemeinsam angehen!“]

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12. Wirtschaftliche Ergebnisse des Vereins Umwelthaus e. V. – 101.18.1101 –
Antrag der CDU-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor einer möglichen Zusage der finanziellen Förderung des Vereins „Umwelthaus e.V.“ zur Organisation des Tages der Erde 2019 das wirtschaftliche Ergebnis dieser Veranstaltung für die Jahre 2016-2018 im Hinblick auf die tatsächliche Notwendigkeit einer solchen Förderung zu prüfen.
Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass sich der Verein im Falle einer solchen Förderung bereits im Vorfeld der Veranstaltung verpflichtet, den Beschluss 101.18.478 der Stadtverordnetenversammlung vom 20.02.2018 zu akzeptieren und umzusetzen. Vor der Zusage einer Förderung durch die Stadt Kassel ist über das Prüfergebnis des Magistrats im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen zu berichten.

[Einklappen]

Die CDU-Fraktion begründet den Antrag. Das Bekenntnis zur Ahlen Wurscht sei Teil des Antrages.
Die SPD-Fraktion kontert, dass ohnehin alle Empfänger geprüft würden und der Antrag somit überflüssig sei.

iZustimmung:CDU, AfD
Ablehnung:SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke
Abwesend:FDP+FW+Piraten

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13. Verbilligte Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau – 101.18.1117 –

Anfrage der CDU-Fraktion

Wir fragen den Magistrat:
1.Sieht der Magistrat innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Kassel entsprechende, in Frage kommende landeseigene Grundstücke? Wenn ja, welche?
Der Oberbürgermeister antwortet die Frage Ja. Man könne die Grundstücke allerdings nicht benennen. Dem Land müsse man den Zweck darlegen. Ein Beispiel sei die Entwicklung des ehemaligen Versorgungsamt oder beim Fackelteich
2.Für welche der in Frage kommenden Grundstücke hat sich der Magistrat um eine verbilligte Abgabe zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaus mit welchem Ergebnis bemüht?
Der Oberbürgermeister antwortet, das Liegenschaftsamt sei im ständigen Austausch mit der Landgesellschaft