19. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen

Notizen aus der 19. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen (ohne Gewähr)

Die Stadtverordnetenvorsteherin eröffnet die Sitzung und erklärt, dass sie Punkt 12 und 14 gemeinsam aufrufen möchte. Punkt 10 sei bereits im Umweltausschuss behandelt worden. Die Antwort werde der Niederschrift beigelegt.

Tagesordnung:
1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

gemäß § 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2017; – Liste 5 / 2017 – – 101.18.769 – Vorlage des Magistrats
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Stadtverordnetenversammlung bewilligt die in der nachfolgenden
Liste 5/2017 enthaltene über- und außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung gemäß § 100 Abs. 1 HGO
im Ergebnishaushalt in Höhe von 283.003,00 €“

Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß der am 24. Februar 2014 beschlossenen Richtlinien für die Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen zuständig für die Bewilligung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab Beträgen i. H. v. 50.000 € je Einzelmaßnahme sowie bei Zuschüssen an Dritte (unabhängig von Wertgrenzen).
Die Mehraufwendung/-auszahlung und der Deckungsvorschlag sind auf den Rückseiten des Einzelantrags begründet.
Die beantragte Mehraufwendung/-auszahlung hat keine Auswirkungen auf den Fehlbedarf des Ergebnishaushaltes beziehungsweise den Kreditbedarf des Finanzhaushalts.
Der Magistrat hat die Vorlage in seiner Sitzung am 18. Dezember 2017 beschlossen

Zustimmung: Einstimmig.

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2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

gemäß § 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2017; – Liste 6 / 2017 – 101.18.770 –– Vorlage des Magistrats
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Stadtverordnetenversammlung bewilligt die in der nachfolgenden
Liste 6/2017 enthaltene über- und außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung gemäß § 100 Abs. 1 HGO
im Ergebnishaushalt in Höhe von 29.368,64 €“

Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß der am 24. Februar 2014 beschlossenen Richtlinien für die Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen zuständig für die Bewilligung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab Beträgen i. H. v. 50.000 € je Einzelmaßnahme sowie bei Zuschüssen an Dritte (unabhängig von Wertgrenzen).
Die Mehraufwendung/-auszahlung und der Deckungsvorschlag sind auf den Rückseiten des Einzelantrags begründet.
Die beantragte Mehraufwendung/-auszahlung hat keine Auswirkungen auf den Fehlbedarf des Ergebnishaushaltes beziehungsweise den Kreditbedarf des Finanzhaushalts.
Der Magistrat hat die Vorlage in seiner Sitzung am 15. Januar 2018 beschlossen.

Diskussion: Die CDU moniert die, in seinen Augen, abstruse Formulierung in der Begründung. Die Schuldezernentin entgegnet, dass es sich um ein kompliziertes Verfahren handele, die Vorgänge in den entsprechenden Ausschüssen aber erläutert worden seien. Die Formulierungen entsprächen der normalen Behördensprache, man bemühe sich aber demnächst populärere Formulierungen zu finden.

Zustimmung: Einstimmig.

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3. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2017; – Liste 7/2017 – 101.18.772 –

Vorlage des Magistrats
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung bewilligt die in der nachfolgenden Liste 7/2017 enthaltene über- und außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung gemäß § 100 Abs. 1 HGO im Ergebnishaushalt in Höhe von 4.700.000,00 €“

Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß der am 24. Februar 2014 beschlossenen Richtlinien für die Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen zuständig für die Bewilligung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab Beträgen i. H. v. 50.000 € je Einzelmaßnahme sowie bei Zuschüssen an Dritte (unabhängig von Wertgrenzen).
Die Mehraufwendung/-auszahlung und der Deckungsvorschlag sind auf den Rückseiten des Einzelantrags begründet.
Die beantragte Mehraufwendung/-auszahlung hat keine Auswirkungen auf den Fehlbedarf des Ergebnishaushaltes beziehungsweise den Kreditbedarf des Finanzhaushalts.
Der Magistrat hat die Vorlage in seiner Sitzung am 15. Januar 2018 beschlossen.

Diskussion: Die Fraktion Freie Wähler und Piraten fragt nach, ob neue Ursachen für den gestiegenen Bedarf ermittelbar sind. Die Schuldezernentin erläutert, dass weniger die Zahl der Fälle, als die Schwere bei Einzelfällen gestiegen sei, sodass eine Unterbringung in normalen Unterkünften nicht mehr möglich sei. Die Kosten pro Jugendlichem liegen bei der Intensivbetreuung zwischen 5 und 6000 Euro monatlich. In Einzelfällen kann der Betrag auch auf 10.000 steigen. Ein weiterer Punkt ergebe sich aus der periodengerechteren Buchung. Ein Kostenausgleich zwischen den Gemeinden dauere. Zusätzlich sei die Zahl der Inobhutnahmen gestiegen. Die CDU merkt an, dass diese Einzelfälle ganze zehn Prozent des Haushaltsansatzes ausmachten. Die Dezernentin erklärt, dass es sich bei den Jugendlichen um schwer traumatisierte handele, die man nicht allein lassen dürfe. Auch extreme Essstörungen und Mediensucht (Flucht in Fantasiewelten) hätten stark zugenommen. Der Etat umfasse unterschiedliche Paragrafen der Jugendhilfe, die Summe betreffe nicht nur die erwähnten Einzelfälle. Die Kasseler Linke ergänzt, dass man für die Behandlungskosten psychisch erkrankter Jugendlicher keine validen Vorhersagen machen könne, die Dezernentin stimmt zu.

Zustimmung: Einstimmig bei
Enthaltung der AfD

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4. Frühzeitige Information über Vorhaben – 101.18.305 –

Antrag der Fraktion Freie Wähler + Piraten
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt informiert frühzeitig über Vorhaben

Begründung:
Immer wieder wird beklagt, dass über Maßnahmen der Verwaltung gar nicht oder nicht rechtzeitig informiert wird. Jüngstes Beispiel: der „Klotz“ auf dem Bebelplatz, die überraschende Aufstellung des Gleichrichter Unterwerks mitten auf dem Stadtteilplatz. Die frühzeitige Information muss in einem verbindlichen Verfahren festgelegt werden. Diese könnte beispielsweise eine Bürgerbeteiligungssatzung wie in Gießen oder verbindliche Leitlinien für die Bürgerbeteiligung wie in eine ganzen Reihe anderer Städte sein. In Gießen wurde am 19. März 2015 eine Bürgerbeteiligungssatzung beschlossen, deren wesentlicher Baustein die Information über wichtige Vorhaben auf einer Internetplattform ist. Informationen insbesondere zu Entscheidungen über Bauvorhaben der Stadt, die Gestaltung öffentlicher Räume und Gebäude, die Begleitung privater Investitionen durch die Stadt im Rahmen der Bauleitplanung, verkehrliche Planungen, Vorhaben im Bereich der Schulentwicklung, des Sports und der Integration, die Gründung, der Betrieb, die wesentliche Änderung und die Auflösung öffentlicher Einrichtungen sollen dort eingestellt werden. Dieses Recht ist einklagbar.

An dieser Stelle sei auf die 14. Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit und Gleichstellung verwiesen, bei der es eine Expertenanhörung zum Thema der nächsten 3 Anträge gab.

Diskussion: Der Pirat stellt seinen Antrag vor und erläutert, dass es sich bei dem Antrag um einen Teil der Forderungen des Vereins Kassel-West e.V. handelt. Um in Zukunft Überraschungseffekte zu mindern, bittet er um Zustimmung.

Der OB weist das Beispiel Bebelplatz als deplatziert zurück. Es gebe in der Stadt so viele Beispiele, bei denen die Stadt den Forderungen gerecht werde. Er verweist auf den Umbau der Friedrich-Ebert und Goethestraße, bei der viel Bürgerbeteiligung, nicht nur durch die Gremien der Ortsbeiräte, eingeflossen sei. Auch über den Umbau der Oberen Königsstraße gebe es zahlreiche Informationen. Er erinnert an den Prozess beim Langen Feld und bei den Freibädern mit Diskussionen im Scheidemannhaus. Als jüngere Projekte nennt er den Sportentwicklungsplan (2014) mit Vereinsbeteiligung und die Liniennetzreform mit groß angelegter Bürgerbeteiligung. Auch die Kulturhauptstadtbewerbung und der Kulturentwicklungsplan stünden für ausgezeichnete Bürgerbeteiligung. Die Stadt mache so viel, die Unterstellung man würde diesbezüglich hinter anderen Städten her hinken, sei nicht gerechtfertigt.

Die SPD ergänzt, dass Bürger:innen in den Ortsbeiräten Eingaben einreichen könnten und der Antrag obsolet sei. Zwar stünden in der Satzung in Gießen einige Punkte, die es in Kassel so nicht gebe das Angebot hier sei aber gut genug.

Die CDU bemängelt den letzten Satz in der Begründung. Klagen würden nur zu Verzögerungen führen. Zudem sei die Formulierung „Die Stadt informiert frühzeitig über Vorhaben“ zu verkürzt. Man könne dem so nicht zustimmen.

Auch die Fraktion B90/Grüne, kritisiert die wenig konkrete Formulierung. Es gebe in Kassel viele Beteiligungsformen, auch z.B. den Schulentwicklungsplan. Einen weiteren Bedarf sehe sie nicht.

Der Seniorenbeirat ergänzt, dass gerade zum Beispiel des Klotzes am Bebelplatz genug diskutiert worden sei.

Der Pirat merkt zum Abschluss der Diskussion an, dass viele richtige Beispiele genannt wurden, jedoch erst kürzlich eine Bürgerversammlung zum Thema Luftreinhalteplan abgelehnt worden sei und auch bei der Liniennetzreform gen Ende politischer Druck spürbar geworden sei. Es wäre gut Bürgerbeteiligung verbindlicher zu regeln.

Zustimmung: Freie Wähler und Piraten, Kasseler Linke,
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, AfD

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5. Veröffentlichung von Gutachten im Internet – 101.18.306 –

Antrag der Fraktion Freie Wähler + Piraten
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt veröffentlicht die in ihrem Auftrag erstatteten Gutachten auf ihrer Internetseite

Begründung:
Um politische Entscheidungen vorzubereiten, werden häufig Gutachten in Auftrag gegeben. Diese sollten, soweit nicht andere wichtige Belange betroffen sind, grundsätzlich auch im Internet veröffentlicht werden, auch wenn sie nicht die Absicht von Politik oder Verwaltung untermauern. Die Gutachten werden von unseren Steuergeldern bezahlt und sollten uns Bürgern auch zugänglich sein.
Erster Schritt hierzu ist die direkte Veröffentlichung der Vergabe von Aufträgen. Hierzu würde es vollkommen ausreichen, wenn kurze Angaben zu Inhalt und Zweck und der beabsichtigt Fertigstellungstermin des Gutachtens veröffentlicht werden. Bei einzelnen Projekten hat hier auch die Stadt Kassel vorbildlich gehandelt, wie beim Umbau Goethe- und Friedrich-Ebert-Straße. Diese Verfahren sind aber bislang Einzelfälle geblieben.

Diskussion: Der Pirat begründet den Antrag und erläutert, dass auch dieser Antrag auf dem Aufruf Mehr Demokratie wagen beruht. Er weist auf die Möglichkeit hin, schon als Ausschreibungsbedingung die Veröffentlichungsrechte zu fordern. Datenschutz könne über Schwärzungen gewährleistet werden.

Der OB erklärt, man veröffentliche auch jetzt schon Gutachten, so keine schutzwürdigen Rechte, also Persönlichkeits-, Datenschutz- und Urheberrechte dem entgegenstehen.

Zustimmung: Freie Wähler und Piraten, Kasseler Linke, AfD
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU,

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6. Unterlagen der Ortsbeiräte im Internet veröffentlichen – 101.18.307 –

Antrag der Fraktion Freie Wähler + Piraten
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Sitzungsvorlagen der Ortsbeiräte und die Antworten der Verwaltung auf ihre Beschlüsse und Anfragen werden auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.
Begründung:
Bei den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung wie auch bei den Ausschüssen ist es üblich, dass die Sitzungsvorlagen, wie beispielsweise Anträge, vorher im Internet veröffentlicht werden. Bei den Ortsbeiratssitzungen wird dies nicht getan. Da die Ortsbeiräte als unterste Gremien der kommunalen Selbstverwaltung den Problemen der Bürger am nächsten sind, ist dies auch hier dringend notwendig.

(Auch dieser Antrag behandelt eine Forderung des Aufrufs Mehr Demokratie wagen)

Diskussion: Der OB betont, dass die Stadtverordneten frei in der Entscheidung seien, er wolle aber auf die Konsequenzen hinweisen, die dieser Antrag für die Arbeit der Ortsbeiräte hätte. Neben der nötigen Änderung der Satzung zu Schriftlichkeit und Fristen, gebe es bei Planungen im Moment eine vorgezogene Beteiligung der Ortsbeiräte. Der Magistrat entscheide dann in Kenntnis des Votums. Eine Veröffentlichung der Magistratsunterlagen im Internet bevor der Magistrat entschieden habe, sei nicht möglich. In Konsequenz würden die Ortsbeiräte die Unterlagen nicht mehr vorab erhalten, die Bürgerbeteiligung also eingeschränkt werden. Überdies sei der Antrag Haushalts- und Stellenplan relevant.

Die SPD ergänzt, es gebe Ortsbeiräte, bei denen alle Unterlagen zu finden seien. Die Fraktion B90/Grüne sorgt sich um die Spontanität in den Ortsbeiräten. Die Nennung der Tagesordnungspunkte sei aussagekräftig genug, zudem entstünden Anträge oft erst in den Sitzungen. Die CDU betont, dass sie zwar generell für mehr Transparenz sei, sie allerdings die vom OB erläuterten Probleme bei der vorgezogenen Beteiligung der Ortsbeiräte nachvollziehen könne. Diese stellten einen Wert an sich dar. Später finde man ja die Unterlagen im Ratsinformationssystem.

Zustimmung: Freie Wähler und Piraten, Kasseler Linke,
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, AfD (1), Enthaltung: AfD (1)

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7. Standorte Unterkunftsplätze für Flüchtlinge – 101.18.699 –

Anfrage der CDU-Fraktion

Schriftliche Antwort des Dezernates Bürgerangelegenheiten und Soziales mit OCR gescannt
Wir fragen den Magistrat:

1. Wie viele Standorte und Unterkunftsplätze für Flüchtlinge hat die Stadt angemietet?

Zwei Gemeinschaftsunterkünfte wurden vom Amt für Hochbau und Gebäudebewirtschaftung (-65-) angemietet. Bei sechs Gemeinschaftsunterkünften besteht ein Miet- und Betreibervertrag zwischen Eigentümer und dem Sozialamt der Stadt. Drei Gemeinschaftsunterkünfte (Heinrich­ Steul-Schule, Im Druseltal und die Notunterkunft im ehemaligen Reno-Schuhmarkt) wurden in­zwischen geschlossen.

2. Mit wie vielen und mit welchen Geschäftspartnern wurden diesbezügliche Verträge geschlossen?
3. Wie hoch sind die monatlichen Mietzahlungen für diese Unterkünfte mindestens und tatsächlich?
4. Welche Laufzeiten haben die entsprechenden Verträge?
5. Wie viele Plätze sind in den Unterkünften derzeit belegt?
6. Welche Belegungsquote ergibt sich daraus pro Unterkunft?

Mit acht Geschäftspartnern wurden Verträge geschlossen.

Mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurde für die Gemeinschaftsunterkunft in der Jägerkaserne ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen. Seit Ende 2014 ist das Objekt mietfrei ge­steilt. Es werden lediglich monatlich 2.000 € als Nebenkostenpauschale geleistet. Von den zur Verfügung stehenden 135 Plätzen sind zurzeit 115 belegt. Das entspricht einer Belegungsquote von 85,19 %.

Mit der Firma WohnWert Kassel GmbH wurde für die Gemeinschaftsunterkunft im Nordstadt­quartier ein Vertrag mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2021 abgeschlossen. Von den zur Verfü­gung stehenden 276 Plätzen sind zurzeit 208 belegt. Dies entspricht einer Belegungsquote von 75,36 %. Monatlich sind 96.840 € zu zahlen; dies entspricht dem Anspruch der Mindestbelegung.

Mit Frau und Herrn Eren wurde für die Gemeinschaftsunterkunft in der Graf-Haeseler-Kaserne ein Vertrag mit einer Laufzeit bis zum 30.04.2022 abgeschlossen. Von den zur Verfügung ste­henden 195 Plätzen sind zurzeit 128 belegt. Dies entspricht einer Belegungsquote von 65,64 %. Monatlich sind 80.000 € zu zahlen; dies entspricht dem Anspruch der Mindestbelegung.

Mit der Firma Vinber GmbH wurde für die Gemeinschaftsunterkunft Park Schönfeld ein Vertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2019 abgeschlossen. Von den zur Verfügung stehenden 400 Plätzen sind zurzeit 225 belegt. Dies entspricht einer Belegungsquote von 56,25 %. Monatlich sind 119.250 € zu zahlen; dies entspricht dem Anspruch der Mindestbelegung.

Mit der Firma City-Invest-Immobilien wurde für die Gemeinschaftsunterkunft in der Leipziger Str. 35-37 ein Vertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.08.2022 abgeschlossen. Von den zur Verfü­gung stehenden 248 Plätzen sind zurzeit 166 belegt. Dies entspricht einer Belegungsquote von 66,94 %. Monatlich sind 83.520 € zu zahlen; dies entspricht dem Anspruch der Mindestbelegung.

Mit der Firma AS Betriebs GmbH wurde für die Gemeinschaftsunterkunft Sanderhaus ein Vertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2022 abgeschlossen. Von den zur Verfügung stehenden 58 Plätzen sind zurzeit 35 belegt. Dies entspricht einer Belegungsquote von 60,34 %. Monatlich sind 56.454 € zu zahlen; dies entspricht dem Anspruch der Mindestbelegung.

Mit der GWG Kassel wurde für die Gemeinschaftsunterkunft in der Bunsenstraße ein Vertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.08.2023 abgeschlossen. Von den zur Verfügung stehenden 174 Plätzen sind zurzeit 120 belegt. Dies entspricht einer Belegungsquote von 68,97 %. Monatlich sind 105.398 € zu zahlen; dies entspricht dem Anspruch der Mindestbelegung.

Mit der Firma Memoglu GmbH wurde für die Gemeinschaftsunterkunft im Akazienweg ein Ver­trag mit einer Laufzeit bis zum 31.10.2024 abgeschlossen. Die Wohnungen im Gebäude werden nicht als Gemeinschaftsunterkunft genutzt. Zehn der 30 Wohnungen werden an Personen ver­mietet, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Monatlich sind 119.559 € zu zahlen. Die Mieteinnahmen werden von diesem Betrag abgesetzt. Beginn der Vermietung war im November 2017.

7. Durch wen erfolgen die Zuweisungen in die einzelnen Unterkünfte?

Die Zuweisungen in die einzelnen Unterkünfte erfolgen durch das Sozialamt.

8. Seit wann und bei welchen Objekten ist dem Magistrat bekannt, dass von der Stadt bezahlte Unterkunftsplätze offenbar an Dritte untervermietet werden?

Seit Freitag, dem 20. Oktober 2017 und nur in der Gemeinschaftsunterkunft in der Leipziger Straße 35-37.

9. Gab es dafür eine Genehmigung der Stadt?

Nein. Lediglich für den Zeitraum der Documenta wurden den Eigentümern freigestellt, freie Zimmer an Touristen zu vermieten.

10. Hat die Stadt durch diese Untervermietung Einnahmen erzielt oder Aufwendungen erspart und wenn ja, wie hoch sind bzw. waren diese?

Bis jetzt wurden aus der uns bis Dato unbekannten Untervermietung keine Einnahmen erzielt oder Aufwendungen erspart. Die Höhe der aus der Untervermietung erzielten Einnahmen ist uns unbekannt. Wir haben dem Eigentümer abgemahnt und aufgefordert, uns die Höhe seiner Ein­ nahmen mitzuteilen. Wir prüfen, ob eine Abschöpfung ganz oder teilweise möglich ist.

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8. Rückerstattung Wasserkosten – 101.18.709 –

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke
Wir fragen den Magistrat:

1. Für wie viele Kubikmeter Wasser hätte nach dem Vergleich aus dem Jahr 2015 eine Rückerstattung der Wasserkosten erfolgen müssen?

Der Oberbürgermeister erläutert, dass die Fragestellung im Grunde falsch sei, denn bei dem Vergleich sei es nicht um die Menge an Wasser, sondern die Höhe des Preises gegangen. Erstattet werden mussten 20 % des Preises aus den Jahren 2008 – 2012. Das Mindestrückerstattungsvolumen betrage 17,8 Millionen. Umgerechnet bedeute das 44,4 qm³ Wasser.

2. Für wie viele Kubikmeter ist diese Rückerstattung tatsächlich erfolgt?

Bis Juni 2017 (umgerechnet, wie oben erklärt) 41,4 Millionen.

3. Wie viele Kunden hatten ein Anrecht auf Rückerstattung?

70.167 Vertragskonten hatten Anspruch auf Rückerstattung

4. Wie viele Kunden haben tatsächlich eine Rückerstattung erhalten?

53.728 Vertragskonten. Bei den übrigen ca 16400 handele es sich bei der Mehrzahl um Kleinbeträge bis 25.- Euro, z.B. von mobilen Wasserzählern, die auf Veranstaltungen eingesetzt wurden, Gemeinschaftszählern oder Bauzählern. Es habe auch einige Kunden gegeben, die sich nicht zurückgemeldet hätten und denen man aufgrund fehlender Kontodaten das Geld nicht habe zurückerstatten können.

Im März dieses Jahres hat das VG Kassel zwei Kläger:innen, die sich gegen die Höhe der Wassergebühren des Eigenbetriebes KASSELWASSER gewandt haben, recht gegeben. Die Stadt Kassel sei dagegen in Berufung gegangen. Die Entscheidung des VGH stehe noch aus. Vorausgesetzt das VGH gibt den Kläger:innen ebenfalls Recht

5. Werden auch die Kunden, die nicht gegen die Gebührenbescheide geklagt haben, eine Rückerstattung in gleicher Höhe erhalten wie die Kläger?
6. Falls ja, ab welchem Datum würde eine entsprechende Rückerstattung erfolgen?
7. Auf welcher Rechtsgrundlage können Mieter von ihren Vermietern zu viel gezahlte Wasserentgelte bzw. Wassergebühren zurückfordern?

Bis Juni 2017 werden nur die Kläger:innen im Falle der Bestätigung des Urteils ihr Geld zurückerhalten. Ab Juni 2017 enthält der Bescheid einen Vorläufigkeitsvermerk, womit eine Rückerstattung möglich wird.
Die Stadt sehe dem Urteil gelassen entgegen.

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9. Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus – 101.18.721 –

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, die Bedingungen für einen Eintritt in die Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus vorzustellen und im Kontext der in Kassel bereits vorhandenen Aktivitäten gegen Rassismus zu bewerten.

Diskussion: Die Fraktion B90/Grüne stellt den Antrag vor. Bisher seien 30-40 Städte in Deutschland Mitglied. Es gebe 10 verbindliche Kriterien (pdf). Sie betont, dass es sich erst mal um einen Prüfantrag handelt. Die CDU bemängelt, dass sie bisher nicht genug Information zum Thema habe. Die Kasseler Linke begrüßt den Antrag ausdrücklich. Rassismus habe viele Gesichter und gerade Alltagsrassismus würde oft übersehen.

Zustimmung: SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, Freie Wähler und Piraten,
Enthaltung: CDU und AfD

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10. Betriebsmodell Müllheizkraftwerk und seine Umweltauswirkungen
Anfrage Kasseler Linke- 101.18.723 –

Schriftliche Antwort des MHKWs mit OCR gescannt:

1. Warum wurde weder über den Antrag der Müllheizkraftwerk Kassel GmbH vom 08.11.2016 auf Kapazitätserweiterung noch über den Genehmigungsbescheid mit der Ausdehnung der Verbrennungskapazität auf 201.479 Tonnen pro Jahr in den städtischen Gremien, noch in der Öffentlichkeit durch den Magistrat Oder die GmbH informiert?

Antwort: Die vorliegende Änderungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Kassel vom 19.09.2017 spiegelt die aktuellen gesetzlichen Anforderungen im Immissionsschutzrecht wider. Es handelt sich um keinen außerordentlichen Geschäftsgang der MHKW GmbH, sondern ist Bestandteil des operativen Geschäfts.

2. Welche Zulieferer lieferten welche Mengen zu welchem Preis in 2016 an das Müllheizkraftwerk Kassel (MHKW)?

Antwort: Hierbei handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsvertraulichkeiten, die das am Wettbewerb im Abfallmarkt teilnehmende MHKW GmbH nicht offenbaren kann. Marktüblich ist, dass die Preise nach den angelieferten Fraktionen differieren, sowie der Laufzeit der Verträge und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit Blick auf die zu diesem Zeitpunkt geltenden Marktverhältnisse.

3. Von welchen Zulieferern kam der Müll, der in 2017 zusätzlich im MHKW verbrannt worden ist?

Antwort: Wie unter Ziffer 1 geantwortet, dient die Anderungsgenehmigung lediglich der Anpassung der Rechtslage. Die technische Verbrennungskapazität (Feuerungswärmeleistung) wurde seit Errichtung der Anlage nicht verändert. Bitte um Verständnis, dass wir aus Wettbewerbsgründen nicht in einer öffentlichen Sitzung über Kundenbeziehungen berichten. Dies dient dem Schutz der Unternehmensinteressen.

4. Um welche Art von Müll handelte es sich?

Antwort: Gemäß der Genehmigungslage werden in erster Linie Siedlungsabfälle (20er-Abfallschlüssel) verwertet.

5. Wie viel zahlten die Zulieferer pro Tonne Müll für die Verbrennung?

Antwort: Hierbei handelt es sich ebenfalls um Geschäfts- und Betriebsvertraulichkeiten, die das am Wettbewerb im Abfallmarkt teilnehmende MHKW GmbH nicht offenbaren kann.

6. Wie viel zahlten in 2016 die Stadtreiniger, die Kreise Schwalm-Eder und Marburg-Biedenkopf und die sonstigen Zulieferer pro Tonne Müll?

Antwort: Aus Sicht des MHKWs zahlten die Stadtreiniger im Jahr 2016 pro angelieferte Tonne rund 160 €. Bei den Drittmengen externer Anlieferungen handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsvertraulichkeiten. Diese Zahlen werden intern im Aufsichtsrat behandelt. Dafür bitte ich ausdrücklich um Verständnis.

7. Wie lange laufen die Verträge der einzelnen Zulieferer?

Antwort: Entsprechend der vorliegenden Beschlusslagen haben die Entsorgungsverträge mit den beiden Hauptkunden Stadt Kassel und Abfallwirtschaft Lahn-Fulda eine Laufzeit bis Ende 2024 und Ende 2025. Mit den übrigen Abfalllieferanten bestehen in der Regel kurzfristigere Kontrakte.

8. Wird das Müllheizkraftwerk Wärmemengen Oder Müllmengen gesteuert gefahren?

Antwort: Da das MHKW in erster Linie einen Entsorgungsauftrag erfüllt, Wird dieses auf maximalen Durchsatz gefahren. Die dadurch erzeugte Energie in Form von Dampf wird je nach Bedarf in Strom und Fernwärme umgewandelt.

9. Wie viel Wärme wird in den Sommermonaten über die Fernwärme verbraucht?

Antwort: Diese Frage ist nicht mit einer genauen Mengenzahl zu beziffern, da sich die Wärmeauskoppelung nach Witterungslage und Bedarf richtet.

10. Wenn darüber hinaus Wärmemengen anfallen, wo werden diese „entsorgt“?

Antwort: Die produzierte Energie kann flexibel in Wärme und Strom umgewandelt werden. Die ursprüngliche wasserrechtliche Genehmigung erlaubt eine Ableitung von Wärme in die Fulda. Der Änderungsgenehmigungsbescheid vom 1909.2017 hat hierauf keine Auswirkung.

11. War die Uberschusswärmeentsorgung Bestandteil im Genehmigungsverfahren der Kapazitätserweiterung?

Antwort: S. Antwort zu Frage Ziffer 10.

12. Welche Wärmemengen dürfen vom MHKW nach einer wasserrechtlichen Genehmigung in Gewässer abgegeben werden?

Antwort: S. Antwort zu Frage Ziffer 10.

13. Wie viele Monate im Jahr Wird das Kraftwerk mit voller Kapazität gefahren?

Antwort: S. Antwort zu Frage Ziffer 8; zu berücksichtigen sind rd. fünf Wochen Revision im Jahr.

14. Wie hoch sind die absoluten Mengen an Schadstoffen, die im Jahr aus der Müllverbrennungsanlage im Kasseler Becken verteilt werden, für die vom Hessischen Abfallplan gedeckelten 120.000 t/a, für die 175.000 t/a nach Wegfall der Deckelung und für die jetzt genehmigten 201.479 t/a?

Antwort: Die zusätzliche Verbrennung hat, wie im Änderungsgenehmigungsbescheid durch den RP festgestellt, keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Luftqualität im Kasseler Becken.

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11. Änderungsbescheid MHKW – 101.18.725 –

Anfrage der CDU-Fraktion

Schriftliche Antwort des MHKWs mit OCR gescannt:

Wir fragen den Magistrat:

1. Wann ist dem Magistrat der Änderungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 19.09.2017 an die MHKW Kassel GmbH bekannt geworden?

Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung der Müllheizkraftwerk Kassel GmbH (MHKW GmbH) am 17.11.2016 hat die Geschäftsführung über die Hin­tergründe und die abgesprochene Vorgehensweise mit dem Regierungspräsi­dium Kassel berichtet, dass die MHKW einen Genehmigungsantrag für die Verbrennung von ca. 200 TMg/a stellt. In der Aufsichtsratssitzung am 23.06.2017 wurde über den Fortgang des Antragsverfahrens berichtet und schließlich hat die Geschäftsführung der MHKW GmbH in der gemeinsamen Informationsveranstaltung mit dem Aufsichtsrat der MHKW GmbH zusammen mit der Betriebskommission der Die Stadtreiniger Kassel am 20.09.2017 über den tags zuvor ergangenen Genehmigungsbescheid mündlich vorgetragen.

2. Warum wurden die Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebs „Die Stadtreiniger“ nicht durch den Magistrat über den Änderungsbescheid informiert?

Auf der gemeinsamen Informationsveranstaltung am 20.09.2017 wurde über den tags zuvor ergangenen Änderungsgenehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel mündlich berichtet.

3. Warum wurde das Vorliegen dieses Änderungsbescheides den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung nicht vor der Sitzung am 06.11.2017 mitgeteilt?

Der Änderungsgenehmigungsbescheid steht in keinem direkten Zu­sammenhang mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Nichtausübung der Kündigungsmöglichkeit des Entsorgungsvertrags der Stadt Kassel mit der MHKW GmbH. Gleichwohl hat Stadtbaurat Nolda in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen am 25.10.2017 berichtet.

4. Warum wurde der Entwurf über die Verlängerung des in Rede stehenden Entsorgungsvertrages nicht der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt?

Hierbei handelt es sich nicht um die Verlängerung des Entsorgungs­vertrages, sondern um die Nichtausübung des Kündigungsrechtes. Im Laufe des Beschlusspfades in den städtischen Gremien wurde im FiWiGru von den Mitgliedern bei der Behandlung dieses Punktes kein weiterer Informa­tionsbedarf hierzu angemeldet. Selbstverständlich hätte die Verwaltung die jeweilige Unterlage auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

5. Wann wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrates der MHKW GmbH das Vorliegen des Änderungsgenehmigungsbescheides zur Kenntnis gebracht?

Über das Vorliegen des Änderungsgenehmigungsbescheids des Re­gierungspräsidiums Kassel wurde im Rahmen der gemeinsamen Informati­onsveranstaltung am 20.09.2017 mündlich berichtet.

6. Wie wirkt sich die nunmehr erhöhte Durchsatzkapazität auf die technische Lebensdauer der Anlage aus?

Es ergeben sich keine negativen Auswirkungen im Vergleich zur bis­herigen Betriebsweise, da die Durchsatzmengenerhöhung gemäß des Ände­rungsgenehmigungsbescheids lediglich auf gesetzlichen Anforderungen be­ruht.

7. Welche wirtschaftlichen Veränderungen ergeben sich bei den Beteiligten (Stadt Kassel, Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger“, MHKW GmbH) durch die Erhöhung der Durchsatzkapazitäten?

S. Antwort zu Ziffer 6; die Betriebsweise ändert sich nicht. Es ergeben sich keine Auswirkungen.

8. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der nicht rechtzeitigen Information der Stadtverordnetenversammlung in Bezug auf die Gültigkeit der Beschlussfassung am 06.11.2017?

Keine. Auf Initiative einer Fraktion wurde die Kommunalaufsicht des RP aufgefordert, den Beschluss zu beanstanden. Nach entsprechender Prüfung besteht für die Kommunal­aufsicht kein Anlass, den Beschluss aufzuheben.

9. Mit welchen jährlichen Gewinnzahlungen an den städtischen Haushalt rechnet der Magistrat über die Laufzeit dieses Vertrages?

Für den beschlossenen Fortführungszeitraum durch die Kündigungs­nichtausübung Anfang 2020 bis Ende 2024 liegen Prognosen betreffend der Verbrennungsentgelte vor, die in der gemeinsamen Informationsveranstaltung am 20.09.2017 vorgestellt wurden. In der außerordentlichen Aufsichtsratssit­zung der MHKW GmbH ebenfalls am 20.09.2017 wurden die Auswirkungen auf das Ergebnis der MHKW GmbH ebenfalls prognostiziert. Diese Prognosen sind als Betriebs- und Geschäftsvertraulichkeit zu betrachten. Festzustellen ist aber, dass sich das Jahresergebnis der MHKW GmbH im Vergleich zu den Ergebnissen der letzten Jahre und der mittelfristigen Wirtschaftsplanung ver­ringern wird.

10. Wann wird der Magistrat seine Planungen für die Abfallentsorgung für die Zeit nach dem Ablauf dieses Vertrages vorlegen?

Der Entsorgungsvertrag zwischen der Stadt Kassel und der MHKW GmbH endet Ende 2024. Unter Berücksichtigung der Ungewissheiten in der Entwicklung des Abfall- und Energiemarktes sowie gesetzgeberischer und re­gulatorischer Rahmensetzung wird der Magistrat v. a. in Zusammenarbeit mit den Die Stadtreiniger Kassel und der MHKW GmbH Perspektiven entwickeln, wie ein MHKW möglichst in kommunaler Kooperation wirtschaftlich zum Vor­ teil der Stadt Kassel, der Kasseler Bürger und des Gewerbes sowie der Regi­on betrieben werden kann. Auf der strategischen Positionierung liegt in der Mittelfristplanung ein beson­derer Augenmerk. Entsprechende Vorkehrungen befinden sich in Vorberei­tung.

Diskussion: Die Kasseler Linke, betont, dass die Überlegungen jetzt beginnen müssen, laut TÜV laufen die Kessel nur noch rund 10 Jahre. Auch weist er auf die Problematik hin, dass das Ersetzen der Kessel bei Defekt sehr teuer sei. Die SPD merkt an, dass sie über alle Vorgänge informiert sei, auch über das TÜV-Gutachten. Freie Wähler und Piraten regen an, für den gesamten Kraftwerkspark in Kassel ein Energie- und Wärmekonzept zu erstellen.

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12. Bestand des Kasseler Schlachthofes – 101.18.767 –

Anfrage der CDU-Fraktion

Vor Beantwortung der Fragen erklärt Oberbürgermeister die Struktur/Historie des Schlachthofes, der 1977 von der Mombachstraße nach Waldau umgezogen sei und damals einen Zuschuss von 1,5 Millionen DM (Kommanditanteil) bekommen haben. Es habe keine weiteren Zuschüsse gegeben. Eine ähnliche Konstellation gebe es beim Landkreis. Weder Stadt noch Land hätten Stimmrecht und somit auch keinen Einfluss auf das operative Geschäft. Die Geschäftszahlen habe man nur zur Kenntnis erhalten.

Wir fragen den Magistrat:

1. Seit wann war eine Insolvenz des Kasseler Schlachthofes erkennbar?

Am 21.11.17 sei auf der Gesellschafterversammlung bekannt gegeben worden, dass es für 2016 kein Testat gibt.

2. Was hat der Magistrat als Gesellschafter unternommen, um die drohende Insolvenz abzuwenden und den Fortbestand des Kasseler Schlachthofes dauerhaft zu gewährleisten?

Der Magistrat könne da nichts machen, zudem habe die Geschäftsführung gekündigt.

3. Welche Absprachen gibt es aktuell zwischen dem Magistrat der Stadt Kassel und dem Landkreis Kassel zum Fortbestand des Schlachthofes?

Der Magistrat sieht den Bestand des Schlachthofes als wünschenswert an, auch um die, für die Ahle Wurst notwendige, Warmschlachtung zu ermöglichen. Allerdings liege die Zahl der Kasseler Metzger, die am Schlachthof schlachten lassen, bei unter zehn. Aus dem Landkreis kämen nur fünf weitere Betriebe dazu. Das Grundstück, auf dem der Schlachthof steht, gehöre der Stadt Kassel und da wäre sie bereit z. B. über eine Verlängerung des Erbpachtvertrages, der noch ungefähr 20 Jahre läuft, nachzudenken. Was nicht gehe, sei ein kommunaler Schlachthof, das verhindere die Subsidiaritätsklausel. Auch ein Zuschuss gehe nicht. Man werde aber die Suche nach Investoren begleiten.

4. Für wie wichtig hält der Magistrat den Betrieb des Kasseler Schlachthofes?

Wichtig

5. Wie viele Arbeitsplätze sind aktuell im Kasseler Schlachthof von der Insolvenz betroffen?

Der Schlachthof habe zehn Mitarbeiter. Zudem gebe es Fleischbeschauer, die aber als Mitarbeiter der Stadt nicht betroffen seien.

6. Wie viele Arbeitsplätze hängen indirekt in Kasseler Metzgerbetrieben und Fleischereien und in der Region vom Betrieb des Kasseler Schlachthofes ab?

Es seien wenige Betriebe betroffen.

7. In welchem Umfang trägt der Betrieb des Kasseler Schlachthofes zur Wertschöpfung in der Stadt Kassel bei?

Diskussion: In einer nachfolgenden Diskussion merkt die CDU an, dass es fünf Veterinäre der Stadt gebe, und die Preise für Fleischbeschau in Kassel weit über dem Schnitt lägen. Oberbürgermeister und Stadtrat erläutern, dass es sich dabei nicht um Vollzeitstellen handele und diese Kosten auch nicht der Grund der Insolvenz seien. Laut Satzung müsse die Fleischbeschau kostendeckend arbeiten. Die Gebühr werde nicht pro Schwein erhoben, es seien schlicht zu wenig Schweine im Durchlauf.

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14. Anteil an regional produziertem Fleisch erhöhen – Schlachtung sichern – 101.18.779 –

Antrag der Fraktion Kasseler Linke
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Regionalmanagement wird gebeten Lösungsansätze zur Erhöhung des Anteils regional produzierten Fleisches zu entwickeln. Dabei soll sowohl die Schlachtung nahe der Tierhaltung als auch die Erhöhung des Absatzes Berücksichtigung finden.

Begründung:
Der Schlachthof Kassel ist mit einer geringen Auslastung (unter 20 in 2010 Quelle: Kleine Anfrage der Abgeordneten. Landau, Dietzel, Lannert und Stephan (CDU) betreffend Schlachthof für Nordhessen vom 17.09.2010 im Hessischen Landtag) insolvent. Im Werra-Meißner Kreis gibt es keinen Schlachthof mehr. Für die regionale Fleischproduktion sind Schlachtmöglichkeiten mit kurzen Transportwegen sinnvoll. Für Direktvermarkter und handwerklich arbeitende Metzgereien sind regionale Schlachtmöglichkeiten notwendig. Zur Sicherung der
Schachtmöglichkeit in Nordhessen ist die Genossenschaftliche Landwirtschaftliche Vieh- und Fleischvermarktung Nordhessen eG, die in Bad Arolsen einen Schlachthof betreibt, einzubeziehen.
Die regionale Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Fleisch kann nur durch höhere regionale Anteile am Fleischkauf gesichert werden. Dazu braucht es neue Ansätze um die Nachfrage durch Verbraucher*innen zu vergrößern. Für die Kreise und Kommunen ist das Einkaufsverhalten der Öffentlichen Betriebe, wie zum Beispiel Kantinen, Mensen und Krankenhäusern direkter zu beeinflussen.
Der intransparenten, industriellen und billigen Fleischproduktion mit langen Transporten und schlechten Arbeitsbedingungen in den Großschlachthöfen kann so etwas entgegengesetzt werden.

Zustimmung: Kasseler Linke, Freie Wähler und Piraten, CDU, Ablehnung: SPD, B90/Grüne, Enthaltung: AfD -> abgelehnt

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