Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, 18. Sitzung

Notizen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr am 31. Januar 2018 (ohne Gewähr)

Tagesordnung:
1. Grundstücke für den Wohnungsbau – 101.18.446

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Mai 2017 Bericht des Magistrats

Antrag der CDU-Fraktion: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, wie die Eigentümer von unbebauten oder gering bebauten Grundstücken bewegt werden können, diese für den Wohnungsbau bzw. für die Erweiterung von Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Über das Ergebnis ist im Ausschuss nach der Sommerferienpause zu berichten.

Zustimmung: einstimmig

Der Stadtbaurat erklärt zu Beginn, dass der Magistrat auf die Mitwirkung der Eigentümer bei der Entwicklung angewiesen sei, denn eine Baupflicht bestehe nicht. Auch angebotene, bebaubare Grundstücke erst durch die Stadt zu kaufen, um sie dann an Investoren weiterzuverkaufen, mache über die beim Kauf anfallenden doppelten Kosten wenig Sinn.
Den Vortrag selbst hält ein Mitarbeiter. Zunächst erläutert dieser den Hintergrund. Die Entwicklung in Kassel verlaufe dynamisch, die Einwohnerzahl liege bei knapp 200.000, es kommt zu einer Zunahme von Bauanträgen, es entstehe ein erhöhter Flächenbedarf und es stünden wenige Flächen zur Verfügung.

Die Grundsätze der Stadt lägen bei der Priorisierung von Innenentwicklung, aktiver Flächenentwicklung in verschiedenen Stadtteilen, dem Dialog mit Investoren, Augenmerk auf gestalterische und technische Qualität, sowie Rechtssicherheit und Bürgerdialog. Laufende Verfahren gebe es im Moment 1700, 500 seien in den Startlöchern. 2016 und 17 habe es je 600 genehmigte Verfahren gegeben. Noch gebe es Reserveflächen, aber die Rahmenbedingungen seien schwierig. Im Folgenden werden die einzelnen Projekte vorgestellt.

  • In Kassel West entsteht das Martiniquartier mit 175 Wohneinheiten. Das Projekt hat vorzeitige Planreife nach §33 BauGB, Realisierung:: 2017-22. Der Hauptteil der Bauanträge liegt vor, es handelt sich um verschiedene Bauherren.
  • Ebenfalls in West liegt der Westendtower mit 21 Wohneinheiten. Realisierung: 2018.
  • In Wehlheiden in der Theodor-Fliedner-Straße werden 20 Wohneinheiten entstehen. Das Projekt hat vorzeitige Planreife nach §33 BauGB.
  • Ebenfalls in Wehlheiden befindet sich die Jägerkaserne II (+ III) mit 450 Wohneinheiten. Erster Bauabschnitt: 2018, Realisierung: 2018-21.
  • In Nordshausen sind die Bebauungspläne Nördlicher Ortsrand / Feldbach im Genehmigungsverfahren, 170 Wohneinheiten in lockerer Bebauung mit Verdichtung, Realisierung: 2020-2025. Hier gibt es eine intensive Beteiligung der Ämter.
  • In Wilhelmshöhe entsteht das Burgfeldarial mit 35 Wohneinheiten, Realisierung 2017
  • In Harleshausen entstehen zum Feldlager 180 Wohnheinheiten, Realisierung bis 2024, die Erschließung hat begonnen
  • Im Fasanenhof am Felsenkeller entstehen 80 Wohneinheiten, Realisierung 2017-2019, Die Erschließungsplanung läuft, die Grundstücke sind in der Vermarktung.
  • Im Wolfsanger entstehen auf dem Campus Wolfsanger 80 Wohneinheiten. Dort handelt es sich um eine Innenentwicklung. Die Baugenehmigungsplanung liegt vor.
  • In Bettenhausen am Lossegrund entstehen bis zu 150 Wohneinheiten (Doppelreihenhäuser und Geschossbauten) über die GWG. Das Projekt ist in der Startphase
  • Im Forstfeld, Kupferhammerstraße, 53 Wohneinheiten, Reihenhäuser, Innenentwicklung, Realisierung 2016-18
  • Jungfernkopf, 27 Wohneinheiten, Reihenhäuser
  • In Helleböhn baut die GWH c.a. 100 geförderte Wohneinheiten, sozialer Wohnungsbau.

Auch weiter möchte man ein vielfältiges Angebot schaffen und handele dafür aktiv in Zusammenarbeit mit privaten Investoren und mit Wohnförderprogrammen.

Die CDU fragt nach, wie das proaktive Vorgehen des Magistrats aussehe. Der Amtsleiter Bauamt erläutert, man sei in zahlreichen Gesprächen. Gerade bei der Innenentwicklung müssten alle Eigentümer mitmachen. C.a. 60 % der Eigentümer könnten sich eine Innenentwicklung vorstellen, 40 % nicht. Oberste Priorität sei Rechtssicherheit.

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2. Bericht zu Baugemeinschaften – 101.18.479

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Mai 2017 Bericht des Magistrats

Antrag der Fraktion Kasseler Linke: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, im ersten Stadtentwicklungsausschuss im September über das ämterübergreifende Konzept zur Vorgehensweise der Verwaltung bei der Bereitstellung von städtischen Grundstücken für Baugemeinschaften zu berichten.

Zustimmung: einstimmig

Bericht: Der Stadtbaurat betont, man wolle ein buntes Angebot. Baugemeinschaften seien ein Stück gelebte Baukultur. Als Beispiel erwähnt er das Baugebiet am Feldlager, wo man Baugemeinschaften bevorzuge. Letztes Jahr habe die Stadt gemeinsam mit dem Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V. und dem Landkreis Kassel die erste Baugruppenbörse veranstaltet, in diesem Jahr solle das wiederholt werden.
Der Bericht wird der Niederschrift anhängen.

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3. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/7 (D) „Speeler Weg“ – 101.18.762

1. Änderung (Behandlung der Anregungen und Beschlussfassung als Satzung)Vorlage des Magistrats vom 18.11.17

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Dem Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Kassel Nr. VII/7 (D) „Speeler Weg“, 1. Änderung, wird zugestimmt.
Der Behandlung der Anregungen gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.

Der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/ 7 (D) Speeler Weg“, 1. Änderung, wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.“
Begründung:
Die Begründung der Vorlage (Anlage 1), die Behandlung der Anregungen (Anlage 2), die Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 3), die textlichen Festsetzungen (Anlage 4), sowie eine unmaßstäbliche Verkleinerung des Bebauungsplanes (Anlage 5) sind beigefügt.
Der Ortsbeirat Bettenhausen hat die Vorlage zu seiner Sitzung am 16. November 2017 behandelt.
Die Bau- und Planungskommission und der Magistrat haben in ihren Sitzungen am 15. November 2017 und 18. Dezember 2017 der Vorlage zugestimmt.

Zustimmung: einstimmig ->angenommen

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4. Straßenzustandsbericht – 101.18.751

Antrag der CDU-Fraktion vom 28.11.17

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr einen aktuellen Bericht über den Zustand städtischer Straßen zu geben, wenn dieser in aktualisierter Form vorliegt.

Begründung:
Mit Schreiben vom 8.12.2016 hat der Magistrat im Rahmen einer Beschlusskontrolle zum CDU-Antrag 101.18.116 darauf verwiesen, dass in 2017 die Daten für den Straßenzustandsbericht der Stadt Kassel komplett neu erhoben werden und in 2018 zur Verfügung stehen.

Diskussion: Die Kasseler Linke stellt einen Änderungsantrag. Sie hätte gerne Radverkehrsanlagen und Fußgängerüberwege mit aufgenommen. Der Amtsleiter erklärt, dass Radwege grundsätzlich dazu gehörten, aber nicht jede Spur einzeln erfasst werde. Konkrete Stellen könnten allerdings angefordert werden. B90/Grüne halten den Aufwand für übertrieben und auch den Ursprungsantrag für entbehrlich.  Die SPD merkt an, dass man den Straßenzustandsbericht auch im Netz findet, dieser werde auch aktualisiert.
Die CDU weist die Entbehrlichkeit des Antrags zurück, denn es brauche einen Antrag, damit der Magistrat berichten kann.

Der Änderungsantrag wird bei Zustimmung der Kasseler Linken, Enthaltung der AfD und Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Der CDU- Antrag wird einstimmig angenommen.

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5. Wegfall BAB AS Kassel-Ost – 101.18.753

Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.11.17

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche verkehrsverlagernden Effekte sieht der Magistrat durch den geplanten Wegfall der BAB Anschlussstelle Kassel-Ost im Bereich der östlichen Stadtteile?

2. In der Sitzung der Lenkungsgruppe am 12.02.2016 wurde von Stadtbaurat Nolda die Auffassung vertreten hat, dass „die Gefahr von Schleichverkehr auf dem Kasseler Stadtgebiet“ im Zuge der A44-Planungen „gering“ sei und möglichen negative Effekte durch „Veränderung von Ampelschaltungen“ gesteuert werden sollen.
a) Welche Veränderungen sind hier konkret geplant?
b) Wo sollen diese Veränderungen vorgenommen werden?
c) Welche Umsetzungskosten sind hiermit verbunden?

3. Mit welchen Maßnahmen will der Magistrat die Bevölkerung in Bettenhausen, Forstfeld und Waldau vor Schleichverkehren schützen?

4. Wie bewertet der Magistrat die Gefahr von verkehrsverlagernden Effekten in das untergeordnete (städtische) Netz, wenn zukünftig die Verkehrsmengen zwischen den BAB Anschlussstellen Kassel-Mitte und Kassel-Nord steigen?

Schriftliche Stellungnahme des Straßenverkehrsamts mit OCR gescannt:
zu 1.:
Im VEP wurde eine Verkehrsprognose für das Jahr 2030 erstellt, in der auch der Neubau der A 44 und der Wegfall der Anschlussstelle Kassel-Ost enthalten Sind. Es Wird für die meisten Hauptverkehrsstraßen in den östlichen Stadtteilen ein Belastungsrückgang prognostiziert. Durch den Wegfall der AS Kassel-Ost sind die Rückgänge für die östliche Leipziger Straße besonders groß. Mit dem Wegfall der Anschlussstelle Wird es zu Verkehrsverlagerungen auf die Dresdener Straße kommen. Die Belastungszunahmen werden mit 4.500 Kfz/24h prognostiziert. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 12 %. Auch für die Heiligenröder Straße Wird mit einer Verkehrszunahme von etwa 10 % gerechnet. Hessen Mobil hat 2017 eine neue Verkehrsuntersuchung für die A44 (VKEII) erarbeiten lassen. Die uns vorgelegten Zahlen haben noch Fragen aufgeworfen, zu denen wir Hessen Mobil um Stellungnahme gebeten haben. Nach wie vor sind die Befürchtungen in der Bevölkerung groß, dass der Verkehr im Kasseler Osten durch Wegfall der AS zunehmen könnte und damit die Belastungen steigen. Auch die Nachbarkommunen sind weiterhin sehr skeptisch (siehe HNA-Bericht vom heutigen Tag über die Gemeinde Lohfelden) und erwägen ggf. vor Gericht zu klagen.
zu 2. und 3.:
Konkrete Veränderungen sind noch nicht geplant. Mögliche Maßnahmen werden im Wesentlichen die Dresdener Straße betreffen, die in der Baulast von Hessen Mobil liegt. Diese sind im weiteren Verfahren noch zu erörtern.
Zu 4.:
Die Verkehrsmengen der A 7 liegen heute zwischen dem AK Kassel-Mitte und der AS Kassel-Nord bei etwa 90.000 Kfz/24h. Für das Jahr 2030 werden für diesen Abschnitt etwa 110.000 Kfz/24h prognostiziert. Nach den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) sind sechs streifige Autobahnen für diese Verkehrsmengen ausreichend. Da die A 7 im Abschnitt AK Kassel-Mitte bis AS Kassel-Ost sogar auf acht Fahrstreifen ausgebaut wird, werden unter „normalen Bedingungen” keine Verkehrs-verlagernde Effekte ins städtische Straßennetz erwartet. Bei Staus und Behinderungen ist durch Ausweichverkehre mit entsprechenden Beeinträchtigungen zu rechnen.

 

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6. Verkehrsentwicklung in Kassel bis 2030 – 101.18.755

Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.11.2017

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie schätzt der Magistrat die Entwicklung der Verkehrsmengen in Kassel bis zum Jahre 2030 ein?

2. Ist aus Sicht des Magistrates mit einer Zunahme oder mit einer Abnahme der Verkehrsmengen zu rechnen?
3. Welche Prognosen zieht der Magistrat für seine Bewertung heran?

4. Nachdem im Zeitraum 2008-2015 bei den zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen in Kassel eine kontinuierliche Steigerung zu verzeichnen war: wie haben sich die Zulassungszahlen in 2016 und 2017 entwickelt?

5. Wie viele Fahrzeuge mit E-Motor wurden im o.g. Zeitraum zugelassen?

6. In welchen Stadtteilen gab es die größten Steigerungen bei den KfZ-Zulassungszahlen?

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet

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7. Verkehrssicherungspflicht – 101.18.757

Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.11.2017

Wir fragen den Magistrat:
1. In welchen Bereichen der Stadt gibt es nur einen eingeschränkten oder gar keinen Winterdienst?

Alle Gehwege seien zu räumen.

2. Welche Bereiche werden im Winter von der Stadt gesperrt, weil es keinen Winterdienst gibt?

16 Treppen würden gesperrt

3. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden z.B. städtische Treppen im Winter für die Benutzung gesperrt?

Hessisches Straßengesetz und Straßenverkehrsordnung. Die genauen Paragrafen trag ich nach, wenn die schriftliche Antwort da ist.

4. Da die Sperrung von Treppen zum Teil mit nicht unerheblichen Umwegen für Anlieger verbunden ist, führt dies immer wieder zu öffentlichen Diskussionen. Sind die Ortsbeiräte in diese Fragen eingebunden und wie sieht deren Bewertung aus?

Die Umwege betragen maximal 200m. Die Ortsbeiräte wurden beteiligt.

5. Die Winterdienstpflicht wurde in Kassel per Satzung auf die betroffenen Grundstückseigentümer übertragen. Hat dieser betroffene Personenkreis auch die Möglichkeit, sich der Räumpflicht durch Sperrung betroffener Bereiche zu entziehen?

Eine Sperrung entspräche einer Sondernutzung. Ein Recht auf Sondernutzung gibt es nicht.

Schriftliche Antwort, mit OCR gescannt:

Zu 1:
Gemäß der aktuellen Winterdienstsatzung der Stadt Kassel (5 1 Abs. 1) sind alle Gehwege in öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
Zu 2:
Im Winter werden in Kassel wenige Treppen laut beigefügter Liste gesperrt.
Zu 3:
Rechtliche Grundlage für die Sperrung der Treppen Sind, die Straßenverkehrsordnung (StVO) 5 45 hier im wesentlichen Abs. (2) sowie das Hessische Straßengesetz (HStrG) 55 9 und 10 StVO 5 45 Abs. (1b)
Nr. 4:
„Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen. Erhaltung der Sicherheit Oder Ordnung in diesen Bereichen sow
ie…«
StVO 5 45 Abs. (2)
„zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, können die nach Landesrecht für den Straßenbau bestimmten Behörden (Straßenbau) – vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden – Verkehrsverbote und – beschränkungen anordnen, den Verkehr umleiten und ihn durch Markierungen und Leiteinrichtungen lenken.«
HStrG 5 9 Abs. (2):
„Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften über die ihnen nach Abs. 1 obliegenden Aufgaben hinaus die öffentlichen Straßen vom Schnee räumen und bei Schnee- und Eisglätte streuen.”
HStrG 510 (4):
„Die Gemeinden haben im Obrigen die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.” Der Ausdruck „nach besten Kräften” bzw. nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit legt zweifelsfrei nahe, dass die Kräfte der Straßenbaulastträger endlich sind und von daher nicht aile Anlagen grundsätzlich immer und ganzzeitig schnee- und eisfrei gehalten werden können. Von daher werden die Treppen, die •eine geringe Verkehrsfrequenz aufweisen bzw. die Bausubstanz empfindlich auf Streusalz reagiert und für die kurzen Umleitungsstrecken verfügbar
sind, im Winter gesperrt.
Zu 4:
Die erforderlichen Umwege sind mit max. 200 m unerheblich, der Zeitverlust marginal. Die Ortsbeiräte wurden bei der Einrichtung der Sperrungen im Jahr 2012 umfangreich beteiligt.
Zu 5:
Die Sperrung einer, Oder eines Teiles einer öffentlichen Straße für private Zwecke stellt gemäß 5516 und 17 des Hess. Straßengesetzes eine Sondernutzung dar. Diese bedarf der Erlaubnis und ist gebührenpflichtig. Ein Rechtsanspruch auf Sondernutzung besteht nicht. Das Wohl der Allgemeinheit und insbesondere die Interessen von behinderten Menschen haben Vorrang. So dass die Stadt Kassel einer Sperrung von öffentlichen Gehwegflächen vor dem Hintergrund der Entziehung der Räumpflicht nicht zustimmen würde.

Folgende Ireppen sollen im Winter 2017/18 gesperrt werden;
Ochsenallee, neben Hausnummer 5
Eckenstückerweg / Ecke Wolfhager Straße
Kapellenweg bis Brunnenstraße
Marställer Platz / Ecke Wildemannsgasse
Frankfurter Straße 285, neben der Dennhäuser Straße
Fußgängerunterführung Wiener Straße / Ecke Holländische Straße
Treppenanlage Bahnhof Oberzwehren
Siemensstraße – Wolfhager Straße
An der Karlsaue / Ecke Frankfurter Straße
Fußgängerunterführung Platz der Deutschen Einheit: Treppe Ausgang Messeplatz und Treppe Seite B 83
Berliner Brücke – Habichtswalder Straße
Treppe von der Breitscheidstraße zur Kölnischen Straße
Pfannkuchstraße bis Tischbeinstraße
Opferberg an der Kirche
Treppe westlich der Sporthalle Luisenstraße / Ecke Westendstraße
Treppe am Murhardpark zur Grimmwelt

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8. Wohnbedarfsprognose – 101.18.759

Anfrage der CDU-Fraktion

Schriftliche Antwort Bauverwaltungsamt mit OCR gescannt

Wir fragen den Magistrat:
1. Wie schätzt der Magistrat die mittelfristige Bevölkerungsentwicklung in Kassel ein?

Das Hessische Statistische Landesamt hat im Mai 2016 die Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Kassel veröffentlicht. Demnach wird sich die Einwohnerzahl der Stadt Kassel von 2017 bis zum Jahr 2030 nicht nennenswert verändern. (Siehe Anhang)

2. Welchen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum ergibt sich daraus aus Sicht des Magistrats?

Die Ermittlung des zu erwartenden Wohnungsbedarfs ist ein sehr komplexes Thema, dessen Sich u.a. auch das Institut für Wohnen und Umwelt in Darmstadt angenommen hat. Deren Einschätzung ist in der Publikation: „Der Wohnraumbedarf in Hessen nach ausgewählten Zielgruppen und Wohnformen« vom 10.11.2016 veröffentlicht worden. In dieser Wohnungsbedarfsanalyse wurde ein Bedarf von 15.000 zusätzlichen Wohnungen bis 2040 für die Stadt Kassel prognostiziert. (Siehe Anhang)

3. Welche Maßnahmen werden vom Magistrat ergriffen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen bzw. Dritte bei der Schaffung von Wohnraum zu unterstützen?

Wie bereits im August 2017 auf eine Anfrage der CDU zum Wohnraum-Bedarf mitgeteilt, arbeitet der Magistrat auf breiter Basis daran, neue Wohnangebote in Kassel zu schaffen. Die Verwaitung begleitet private Investoren bei der Entwicklung von Wohnangeboten und führt entsprechende Bebauungsplan-Verfahren durch (z.B. Martini-Brauerei im Vorderen Westen, Jägerkaserne und Quartier Schönfeld in Wehlheiden, Wohnpark am Jungfernkopf), führt mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GWG eigene Siedlungsentwicklungen zur Schaffung von Wohnraum durch (z.B. Wohnquartier Eichwald), verhandelt mit lokalen Wohnungsgesellschaften den Neubau größerer Wohnungsangebote und führt zügig die entsprechenden Baugenehmigungsverfahren durch (z.B. Wohnungsneubau der GWH in Helleböhn),führt zusätzliche Bebauungsplan-Verfahren für die Entwicklung von Wohnbauland sowohl auf Bestandsflächen als auch in Randlagen durch (z.B. Zum Feldlager in Harleshausen, Ortsrand Nordshausen, Am Felsenkeller in Fasanenhof), leitet zu einem frühen Zeitpunkt in den Planverfahren die Koordination der Erschließungsarbeiten mit allen Fachämtern, KasselWasser und den Städtischen Werken ein und Wird in den nächsten Jahren im Stadtgebiet weitere Bebauungsplan-Verfahren für die Entwicklung von Wohnraum einleiten. Zusätzlich unterstützt der Magistrat die im Stadtgebiet vorhandene breite private Bautätigkeit auf Einzelgrundstücken und Baulücken durch zügige koordinierte Baugenehmigungsverfahren. Alleine mit den oben benannten Einzelprojekten koordiniert der Magistrat derzeit die Schaffung von über 1.300 neuen Wohnungen in Kassel, ergänzend werden zahlreiche Einzelbauvorhaben hinzukommen.

4. Welche Konzepte verfolgt der Magistrat bei der Entwicklung von Siedlungsflächen?

Der Magistrat betreibt eine aktive Politik zur Entwicklung von Siedlungsflächen und will dieses Engagement auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Der Magistrat verfolgt eine dezentrale Entwicklungsstrategie mit Angeboten für unterschiedliche Nachfrage- und Bedarfsgruppen breit verteilt im Stadtgebiet auf den dafür verfügbaren und rechtlich zulässigen Flächenpotenzialen sowohl in der Innenentwicklung als auch in Randlagen. Der Magistrat unterstützt dabei die vielen kleinen Investorenprojekte auf privaten Einzelgrundstücken ebenso wie große private Standortentwicklungen und leitet ergänzend größere eigene Siedlungsflächenentwicklungen ein. Das Spektrum der Neubauvorhaben soll Eigentumsprojekte im Einzel- und Mehrfamilienhausbau ebenso umfassen wie den geförderten Wohnungsbau und wird sich zunehmend auch auf Standorte in gemischten Siedlungslagen erstrecken.

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9. Siedlungsentwicklung – 101.18.760

Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.11.2017

Wir fragen den Magistrat:
1. Werden Baulücken von der Stadt erfasst?
2. Wenn ja, wie viele Baulücken gibt es im Bereich rechtskräftiger Bebauungspläne und wie viele im unbeplanten Innenbereich?
3. Welche Aktivitäten gibt es seitens des Magistrats, diese Flächen zu aktivieren?
4. Werden Grundstückseigentümer gezielt angesprochen bzw. angeschrieben?
5. Wenn ja, wie viele Kontakte hat es in den letzten 5 Jahren gegeben und mit welchem Ergebnis?

Der Magistrat erläutert, dass der Zweckverband Raum Kassel jährlich die Baulücken erfasse. Die Daten seien allerdings nicht zur Veröffentlichung geeignet, da in dieser Erfassung die Verfügbarkeit nicht inbegriffen sei, also ob der Bauherr überhaupt gewillt ist die Grundstücke zu bebauen. In Harleshausen sei das mal die Flächenentwicklung aktiv betrieben worden, es gebe dann auch 3-4 Anfragen im Jahr, man schätzt das aber nicht als sinnvoll an, da es zu sehr in die Eigentumsrechte der Besitzer eingreift.

Schriftliche Antwort Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht, Denkmalschutz mit OCR gescannt
Stellungnahme:
zu 1)
Einmal jährlich werden durch den Zweckverband Raum Kassel Baulücken in Kassel erfasst und in einer Karte zusammengestellt. Diese Karte dient dem verwaltungsinternen Gebrauch. Da die Erfassung nur nach Inaugenscheinnahme vor Ort erfolgt und keine Aussagen über Verfügbarkeiten Oder weitere Rahmenbedingungen enthalten Sind, ist sie nicht für eine Veröffentlichung geeignet. Die Kriterien Sind: freie Fläche im Bereich bebaubarer Gebiete = Baulücke; Baukran steht auf Gelände = nicht länger als Baulücke erfasst.
Zu 2.)
Eine Differenzierung nach Baulücken im Bereich von Bebauungsplänen oder sonstigen Gebieten erfolgt nicht.
zu 3-5.)
Der Versuch der Flächenaktivierung über ein Baulandkataster, das auf Grundlage der Erhebungen des ZRK von der Stadtverwaltung erstellt wurde, erfolgte von 2011 — 2015 für die Stadtteile Harleshausen und Jungfernkopf. Die Daten der Verfügbaren Flächen wurden auf den Internetseiten der Stadt Kassel veröffentlicht. Zuvor wurden die Eigentümer darüber informiert, auf ihr Widerspruchsrecht aufmerksam gemacht und aufgefordert ggf. weitere Flächen und Entwicklungsabsichten anzuzeigen. Die Resonanz auf die Veröffentlichung war so gering (ca. 3-4 Anfragen pro Jahr), dass die Pflege der Daten nicht länger vorgenommen und das Kataster in 2015 aus dem Internet herausgenommen wurde. Gezielte Ansprachen der Grundstückseigentümer erfolgen bei Bedarf durch das Liegenschaftsamt der Stadt Kassel

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10. Errichtung eines Fernbusbahnhofs – 101.18.785

Antrag der CDU-Fraktion vom 22.01.18

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept für die Errichtung eines Fernbusbahnhofs sowie einen Zeitplan für dessen Realisierung vorzulegen. Einen entsprechenden Bericht soll der Magistrat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr am 13.06.2018 geben.

Begründung:
Seit der Liberalisierung des Fernbusverkehrs Anfang 2013 sind nunmehr 5 Jahre vergangen. Ein entscheidungsfähiges Konzept für die Errichtung des dringend benötigten Fernbusbahnhofs liegt immer noch nicht vor. Kassel hat sowohl aus verkehrsplanerischen Überlegungen als auch zur Förderung der Erreichbarkeit und des Tourismus ein Eigeninteresse an einem Busbahnhof und ist für Fernbusunternehmen als Drehkreuz und Umsteigestandort sowohl für nationale als auch für internationale Buslinien interessant. Wenn die Stadt einen Fernbusbahnhof nicht selber bauen kann oder will, müssen entsprechende Partner gesucht werden. Der Betrieb von Fernbusbahnhöfen ist durchaus für private Unternehmen von Interesse, wenn neben Nutzungsgebühren für die Fernbusanbieter und der Vermietung von Werbeflächen zusätzliche Einnahmequellen aus Vermietung und Verpachtung von Ladenflächen für Gastronomie und Reisebedarf erschlossen werden.

Diskussion: Die Fraktion B90/Grüne, zeigt sich verwirrt über den Antrag, denn Ihres Erachtens nach sind die Fragen schon beantwortet. (Vermutlich meint er die Präsentation vom 3.11.16 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, Vorgang 101.18.243)

Zustimmung: CDU, AfD
Ablehnung: SPD, B90/Grüne
Enthaltung: Kasseler Linke
Abwesend:Freie Wähler + Piraten

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11. Vertrag mit Nextbike vorstellen – 101.18.786

Antrag der Fraktion Kasseler Linke vom 15.01.18

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Vertrag mit Nextbike wird im nächsten Verkehrsausschuss vorgestellt.

Begründung:
Seit Januar 2018 ist Nextbike Vertragspartner für das Fahrradverleihsystem. Im Ausschuss sollen insbesondere die Vereinbarungen für den Ausbaus neuer Stationen und der Erhöhung der Anzahl der Fahrräder vorgestellt werden. Ebenso von Interesse sind weitere Regelungen wie etwa die Anrechnung von KVG- Einzeltickets.

Diskussion: Die SPD sieht die Notwendigkeit nicht, da die Stadt nicht Vertragspartner sei. Die Kasseler Linke räumt ein, dass ihr dies nicht bekannt gewesen sei. Sie zieht den Antrag zurück

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