Notizen aus dem 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr am 10.04.18 (ohne Gewähr)
Zur Tagesordnung:
Die Fraktion B90/Grüne möchte den Top 12 (Machbarkeitsstudie Ausbau des Tramnetzes: Straßenbahn nach Harleshausen) nach vorne ziehen, da ein Vertreter der KVG anwesend ist. Die AfD-Fraktion hingegen sieht noch Beratungsbedarf in seiner Fraktion, und möchte den Top auf die nächste Sitzung schieben. Dafür bekommt sie allerdings nur die Zustimmung der eigenen Fraktion, der Tagesordnungspunkt wird vorgezogen.
Die Fraktion Kasseler Linke bittet darum, dass der Tagesordnungspunkt 2 geschoben wird, man wolle erst das Ergebnis von der Prüfung abwarten. Dem wird stattgegeben.
1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. I/12 „Untere Königsstraße 71“ (Aufstellungs – und Offenlegungsbeschluss)
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Für den heute rückwärtigen Bereich des Grundstücks ‚Untere Königsstraße 71‘ soll ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch aufgestellt werden. Dem Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Kassel Nr. I/12 ‚Untere Königsstraße 71‘ (Stand 21.02 .2018) wird zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschleunigt entsprechend § 13a Baugesetzbuch durchgeführt werden. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Kassel und umfasst den westlichen Bereich des Flurstücks 30/4 (aus Flur 1) sowie eine Teilfläche des hieran südlich angrenzenden Flurstücks 30/3 (aus Flur 1). Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 1.000 m². Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung für den Bau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes insbesondere unter Beachtung einer geordneten städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeit für den gesamten Baublock, der Gestaltung des neuen Baukörpers und der Prüfung des Stellplatzbedarfs.“ Begründung: Die Begründung der Vorlage (Anlage 1), die Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 2), die textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und eine unmaßstabliche Verkleinerung des Bebauungsplanes (Anlage 4) sind als Anlagen beigefügt. Der Ortsbeirat Mitte hat die Vorlage zu seiner Sitzung am 15. März 2018 behandelt. Die Bau – und Planungskommission und der Magistrat haben in ihren Sitzungen am 14. März 2018 und 19. März 2018 der Vorlage zugestimmt.
Diskussion:
Die AfD-Fraktion merkt an, dass für dieses Projekt ein Parkdeck abgerissen werden soll und dies Auswirkungen auf die Parkplatzsituation der Anwohner habe. Der Investor hätte das in sein Angebot mit einbeziehen sollen. Die Fraktion Kasseler Linke kündigt die Enthaltung ihrer Fraktion an, da die dort entstehenden Wohnungen nicht im Bereich des bezahlbaren lägen.
Bei drei Enthaltungen wird der Vorlage zugestimmt.
2. Zum Lärm – und Gesundheitsschutz Tempo 30
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Auf den Kasseler Hauptverkehrsstraßen wird von 22 – 6 Uhr Tempo 30 eingeführt. 2. Vor allen Schulen und Kindertageseinrichtungen wird Tempo 30 eingeführt. 3. Zur Finanzierung der Maßnahmen wird eine Förderung aus dem Programm des Landes Hessen zur Einrichtung und Ausbau von Tempo 30 Zonen angestrebt. Begründung: An den Hauptverkehrstrassen in Kassel wohnen mehr als 40.000 Menschen. Geringere Geschwindigkeiten reduzieren den Lärm und dienen so direkt dem Gesundheitsschutz. Die Fahrzeiten für den MIV in geschlossenen Ortschaften werden maßgeblich von den Knoten und dem Verkehrsaufkommen bestimmt. Etliche Schulen und Kindertageseinrichtungen liegen nicht in den flächenhaften Tempo 30 Zonen, sondern an den Hauptverkehrstrassen. Das Programm des Landes Hessen fördert Maßnahmen zum Tempo 30 und ist bisher nach Darstellung des Ministers nur von einer Gemeinde genutzt worden.
geschoben
12. Machbarkeitsstudie Ausbau des Tramnetzes: Straßenbahn nach Harleshausen
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgen den Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert, die KVG mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für den Ausbau des Tramnetzes in Form einer Straßenbahnlinie nach Harleshausen zu beauftragen. Die Studie soll es ermöglichen, Fördermittel für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs vom Bund und/oder vom Land Hessen effizient zu nutzen. Im Rahmen des sogenannten Nachhaltigkeitsfonds, der beim Dieselgipfel beschlossen wurde, sollen demnächst eine Milliarde Euro Fördergelder zur Verfügung gestellt werden. Ggf. lassen sich für die Durchführung der Studie bereits Zuschüsse akquirieren. Im Rahmen der Studie sollen auch innovative Konzepte wie die sogenannte „E – Tram ohne Schiene“ geprüft werden. Mit der Machbarkeitsstudie wird keinerlei Vorfestlegung für die Realisierung des Projektes getroffen. Begründung: Im Verkehrsentwicklungsplan 2030 wird diese Maßnahme unter Punkt C2 „Ausbau des Tramnetzes“ als sinnvolle Erweiterung des Schienennetzes genannt. Im ersten Schritt soll eine Machbarkeitsstudie die Randbedingungen der Maßnahme klären
Diskussion:
Die Fraktion B90/Grüne erläutert den Antrag und betont, dass mit dem Antrag noch keine Festlegung getroffen wird. Man wolle die aktuelle Förderkulisse nutzen, um wenigstens die Studie zu finanzieren, um im Falle einer Fördermöglichkeit schon einen Plan zu haben. Zudem seien die Busse auf der Strecke sehr voll. Die AfD-Fraktion sieht die Planung im VEP (pdf) schon jetzt als veraltet an. Die Brücke an der Mombachstraße sei nicht standfest genug für die Erschütterung durch eine Tram, die Wolfhagerstraße zu eng für eine zusätzliche Tramführung, damit erreiche man keine Schadstoffeinsparung. Auch zu betrachten seien die Infraschalleinträge in die Häuser.
Die CDU-Fraktion sieht keine realistische Chance auf Umsetzung. Die Förderung des ÖPNV sei geändert worden, große Ersatzinvestitionen kämen auf die Kommunen zu, die ohnehin kaum aufzufangen seien. Der KVV baue Stellen ab und die Liniennetzreform habe zu einer Ausdünnung geführt. Die CDU möchte lieber erst mal den bestehenden ÖPNV bezahlbar halten und weitere Einschränkungen vermeiden, als jetzt über eine Erweiterung nachzudenken. Für eine Tram nach Waldau läge eine Machbarkeitsstudie vor, das Projekt wäre auch förderfähig.
Die Fraktion Kasseler Linke bekundet ihre Zustimmung zu dem Antrag und regt an, nicht alles an die Möglichkeit der Förderung zu koppeln. Die AfD-Fraktion möchte nicht nur eine Studie der KVG, sondern auch eine technische Folgenanalyse von unabhängiger Seite, insbesondere zur Schadstoffsituation. Die Freie Wähler und Piraten begrüßen den Antrag. Ihre Fraktion fordere das schon lange (Haushalt).
Der Vertreter der KVG erklärt, dass die KVG an das Thema völlig offen herangehe. Es gebe keine Festlegung auf eine bestimmte Trasse oder ein Transportgefäß. Auch z.B. Elektromobilität sei zu prüfen. Eine Machbarkeitsstudie wäre eine solide Basis, um die Diskussion sachlich fundiert führen zu können. Natürlich würde dann auch eine Kosten/Nutzen Untersuchung in Auftrag gegeben, die die Wirtschaftlichkeit in standardisiertem Verfahren durchrechnet und diverse Varianten prüft. Der Verkehrsdezernent ergänzt, dass für ihn die Machbarkeitsstudie die logische Konsequenz aus dem VEP sei, und dieser sowohl räumlich als auch bei Auswahl des Transportmittels Raum für Innovationen ließe.
Die CDU beharrt auf ihrer Kritik an der teuren Tramnetzerweiterung, die Festlegung auf Straßenbahn stehe in dem Antrag (Anmerkung: in dem Antrag ist auch eine Prüfung einer sogenannten „E-Tram ohne Schiene“ erwähnt). Der Stadtbaurat entgegnet, dass es wichtig sei, dass der KVV auf aktuelle finanzielle Bedingungen reagiert und stabile Konzepte entwickelt. Gleichwohl käme gerade Bewegung in investive Förderungen seitens Land und Bund und man solle bei der langfristigen Planung Türen für neue Konzepte nicht verschließen. Er erläutert, dass die KVG die beauftragende Institution bei der Machbarkeitsstudie sei, die Planungsleistungen und Gutachten aber auch extern vergeben werden.
Der Seniorenbeirat hält eine Verringerung des Individualverkehrs nur durch eine Verbesserung des ÖPNV für möglich. Er verweist auf die Erfolgsgeschichte der Anbindung von Vellmar an das Tramnetz. Die Fraktion Freie Wähler und Piraten fragt, ob es eine Festlegung bei der Streckenführung über Rothenditmold gebe oder auch Kirchditmold infrage komme. Der Stadtbaurat erklärt, dass im VEP nur das Ziel Harleshausen festgelegt sei und das Verkehrsaufkommen der jetzigen Linie 10 versorgt werden solle.
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, Freie Wähler und Piraten, Kasseler Linke
Ablehnung: AfD, CDU (?)
3. Wohnraum gewinnen – Leerstandskataster erstellen
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Die Stadt Kassel richtet bis Frühjahr 2019 ein Leerstandkataster ein. Begründung: In Hessen hat das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation eine automatisierte Lösung entwickelt. Dabei werden bestehende Datenbanken durch eine Software miteinander verglichen. Zum Beispiel anonymisierte Einwohnermeldedaten und Meldungen über Grundstücksverkäufe. Außerdem können Daten über den Wasserverbrauch einbezogen werden. Die Software erstellte dabei Karten, in denen die Leerstände markiert werden. In Niedersachsen wurde etwa ein Baulücken – und Leerstandskataster speziell für Kommunen entwickelt und hilft in erster Linie den Verwaltungen. Diese versprechen sich davon eine konkrete Unterstützung bei der Stadt – oder Ortsentwicklungsplanung, wie bei Schulen und Schulwegen, Spielplätzen, Senioren – und Nahversorgungseinrichtungen oder ärztlicher Versorgung. Einbezogen werden dabei zum Beispiel Adressen ohne Einwohnermeldedaten, um potentielle Leerstände zu finden. In einer Antwort auf eine Anfrage der Kasseler Linken (Vorlage 101.18.470) wurde berichtet, dass die Stadt keine Information über Leerstandsmobilisierungen aus anderen Städten hat. In Kassel gibt es keine Übersicht über den Leerstand. Um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen, reicht die alleinige Konzentration auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum nicht aus. Antrag Fraktion Kasseler Linke Vorlage – Nr. 101.18.830 2 von 2 Es gilt auch den Bestandsschutz voran zu treiben. Die Einführung eines Leerstandkatasters wäre die Grundlage auch auf Eigentümer zuzugehen, die für Wohnraum geeignete Räume dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stellen. Für die Erfassung der Leerstände könnte unter anderem auf das Wissen der Ortsbeiräte zurückgegriffen und zentral zusammengeführt werden.
Diskussion:
Die Fraktion Kasseler Linke stellt den Antrag vor. Das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation habe eine automatisierte Lösung für den internen Gebrauch entwickelt, auch für Kassel wäre eine solche Lösung sinnvoll. (Wenn man dort nach Leerstandskataster sucht, findet man einige Vorträge)
Die AfD-Fraktion befürchtet, damit könne ein Überwachungsstaat aufgebaut werden, ihm würde ganz schwummrig bei den ganzen Daten, die dann erhoben würden, das sei ein Grauen für jeden Datenschützer, deshalb werde die AfD den Antrag ablehnen. Ein Vertreter der FDP fragt, ob man schon die Kosten eines solchen Katasters abschätzen könne, Der Stadtbaurat verneint das. Die CDU-Fraktion sieht zwar kein Problem in der internen Verarbeitung der Daten, allerdings dürfe keinesfalls Druck auf Vermieter ausgeübt werden. Privatleute hätten das Recht ihre Wohnungen leer stehen zu lassen.
Die Fraktion Kasseler Linke erläutert, dass die Software für den internen Gebrauch durch den hessischen Datenschutzbeauftragten geprüft wurde (Anmerkung: Laut DSB handelt es sich um personenbeziehbare Daten, deshalb nur interner Gebrauch) und es nur um Wohnungen gehe, die wirklich lange leer stehen. Die SPD-Fraktion fragt sich, wozu das gut sein soll. Man könne niemanden zwingen zu vermieten. Der Antrag sei überflüssig und schaffe nur Arbeit für die Verwaltung. Die Fraktion Kasseler Linke fragt sich, wie man eine wohnungspolitische Wende erreichen wolle, nur über Neubau könne das nicht gelingen. Die AfD lenkt das Thema auf Mietnomaden. Man müsse sich auch mal fragen, warum Menschen nicht mehr vermieten wollten und befürchtet irgendwann eine Leerstandsabgabe.
Zustimmung: Kasseler Linke, Freie Wähler und Piraten
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, AfD
Der Stadtbaurat beantwortet folgende Frage, die Antworten werden schriftlich der Niederschrift anhängen, hier schon mal vorab meine Notizen (ohne Gewähr)
4. Entmietung in der Sophienstraße 1
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.833 –
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie beurteilt der Magistrat die Notwendigkeit der Brandschutzmaßnahmen in der Sophienstr. 1?
2. Was ergab die letzte turnusmäßige Besichtigung der Sophienstraße 1 durch die Bauaufsicht und die Feuerwehr?
Es handele sich bei dem Eigentümer um einen besonderen, er sei öffentlicher Träger. Insofern liege die Zuständigkeit nicht bei der Stadt und es gebe keine wiederkehrenden Begehungen.
Bei einer Begehung durch die Feuerwehr am 30.09.15 sei kein zwingender Grund für eine Evakuierung festgestellt worden. 2017 sei seitens des Vermieters ein Bauantrag zur Brandschutzsanierung gestellt worden.
3. Ist die Stadt mit der Eigentümerin KVK (Kommunale Versorgungskasse) im Gespräch?
Die Stadt sei zum Umgang mit der Immobilie im Gespräch.
4. Wie ist die Situation des Denkmalschutzes in der Sophienstraße 1?
Die Situation sei eindeutig. Das Gebäude steht innen wie außen unter Denkmalschutz
5. Wurde eine Abrissgenehmigung für das Hochhaus beantragt?
Ja, eine Abrissgenehmigung liege vor und werde geprüft. Der Vorgang sei noch nicht abgeschlossen.
6. Sind weitere Hochhäuser von Entmietungen aufgrund von mangelndem Brandschutz betroffen?
Entmietung könne unterschiedliche Gründe haben. In jedem Fall werde der Versuch unternommen mit den Mieter:innen eine Vereinbarung für einen früheren Auszug zu finden. Erkenntnisse, die zu einer Evakuierung führen könnten, liegen nicht vor.
7. Wie wird die Stadt den MieterInnen helfen?
Bei einer Entmietung liege die Verantwortung nicht bei der Kommune. Die Stadt versuche behilflich zu sein, es gebe aber keinen geregelten Ablauf.(Er betont erneut den Unterschied zwischen Evakuierung und Entmietung)
In der folgenden Diskussion erklärt der Stadtbaurat, dass zunächst ein Sanierungsantrag vorlgelegen habe, erst später der Abrissantrag, bei dem der Nachweis der Nichtwirtschaftlichkeit einer Sanierung erbracht werden müsse. Dieser liege nun vor. Die Fraktion Kasseler Linke regt an noch einmal mit dem Träger das Gespräch zu suchen.
5. Standort Obelisk
Anfrage der CDU – Fraktion – 101.18.841 –
Wir fragen den Magistrat:
1. Welche (bau – ) rechtlichen Voraussetzungen und Grundlagen wären für einen Verbleib des Obelisken am bisherigen Standort Königsplatz zu beachten bzw. maßgebend?
Für die documenta habe eine temporäre Baugenehmigung vorgelegen, diese sei bis zum 30.09.18 verlängert worden. Für einen dauerhaften Verbleib müsse ein neuer Antrag eingereicht werden. Bedenken bestünden keine.
2. Welche Rechte Dritter könnten möglicherweise von einem Verbleib des Obelisken auf dem Königsplatz betroffen sein
Der Obelisk stehe auf städtischem Grund, Rechte Dritter seien nicht erkennbar.
6. Erhebung Straßenausbaubeiträge
Anfrage der CDU – Fraktion – 101.18.842 –
Wir fragen den Magistrat:
1. In welcher Höhe entstehen der Stadt Kassel im jährlichen Durchschnitt Aufwendungen (insbesondere Personalkosten) für die Berechnung, Erhebung und Durchsetzung von Ausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz und der Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen in der Stadt Kassel?
Die Ausgaben belaufen sich auf 130.000 € (117.000 € Personal, 13.000 € Sachkosten)
2. In welcher Höhe stehen dem Einnahmen gegenüber?
Im Durchschnitt der letzten sieben Jahre 1,15 Millionen im Jahr. Die Aufwendungen betragen also rund 10 % der Einnahmen.
(siehe auch 19. Sitzung des Ausschusses)
7. Vertragliche Vereinbarungen und Ausbauoptionen mit Nextbike
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.843 –
Wir fragen den Magistrat:
1. Gibt es mit Nextbike eine Gesamtvereinbarung für das Anbieten des Fahrradverleihsystems in Kassel?
Es gebe einen Vertrag zwischen Nextbike und dem Asta und einen Vertrag zwischen KVG und Nextbike. Die Stadt selber habe keine vertragliche Verbindung.
2. Welche sonstigen Verträge bestehen zwischen der Stadt Kassel und Nextbike?
Keine
3. Wie sehen die Verträge mit Nextbike aus?
Keine
4. Welche Strafen sind für Vertragsverletzungen vorgesehen?
Entfällt
5. Für welche städtischen Betriebe hat die Stadt als Kunde mit Nextbike Verträge abgeschlossen und zu welchen Konditionen?
Keine
6. Gibt es unterschiedliche Konditionen für städtische Beschäftigte und andere NutzerInnen?
Es gebe eine Vereinbarung zwischen Stadt und KVG, die die erste halbe Stunde bei dienstlichen Fahrten freistellt.
7. Wie sind die Angebotskonditionen für die Allgemeinheit abgesichert worden?
Entfällt.
8. Hat die Stadt auch für TransferleistungsbezieherInnen angemessene Konditionen vereinbart?
Entfällt.
9. Wie viel bezahlt Nextbike für die Überlassung öffentlichen Raums für die Fahrradstationen bzw. in welcher Form erhält die Stadt eine Gegenleistung?
Der öffentliche Raum für die Fahrradstationen werde ohne Entgelt zur Verfügung gestellt.
10. Gibt es Regelungen für den Ausbau von Stationen und zur zukünftigen Erhöhung der Zahl der Räder und wie sind die Bedingungen?
[…] Die Erweiterungswünsche würden mit den Ortsbeiräten besprochen.
11. Sind zwischen Nextbike und der KVG Regelungen zur Anrechnung von Einzeltickets, wie es analog bei Konrad der Fall war, geplant?
Nein.
12. Durch welche Maßnahmen sichert die Stadt die Zukunft eines für alle zugänglichen Fahrradverleihsystems in Kassel ab?
[…wird ergänzt, wenn Niederschrift vorliegt]
13. Warum wurden der bisherige Name Konrad und bisherige Nutzerdaten nicht übernommen?
Die Nutzerdaten waren Eigentum der DB-Connect
Die Fraktion Kasseler Linke fragt nach, ob die KVG Sonderkonditionen für Transferleistungsbeziehende plane, Der Stadtbaurat entgegnet, dass der Fokus von KVG und Nextbike wohl auf Studenten liege.
(siehe auch 18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwickung)
8. Entwicklung Henschelgelände
Anfrage der CDU – Fraktion – 101.18.863 –
Wir fragen den Magistrat:
1. Welche unterschiedlichen Entwicklungsperspektiven hat der Magistrat aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2016 (101.18.171) für das Henschelgelände geprüft?
2. Wie sieht das Ergebnis dieser Prüfung aus?
3. Warum ist bislang keine Berichterstattung im Ausschuss Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr erfolgt?
4. Hat der Magistrat Gespräche mit dem Eigentümer des Henschelgeländes Gespräche geführt?
a) Wenn ja, wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?
5. Mit Schreiben vom 01.02.2017 hat der Magistrat mitgeteilt, dass der Eigentümer des Henschelgeländes ein externes Planungsbüro mit der Erstellung eines Gesamtentwicklungskonzepts für das Areal beauftragt hat.
a) Welche potenziellen Nutzungsinteressenten wurden angesprochen?
b) In welcher Form war der Magistrat in die Aktivitäten des Planungsbüros eingebunden?
c) Wie sieht das für 201 7 angekündigte „tragfähige Entwicklungskonzept mit fachlicher Planungstiefe aus?
Der Stadtbaurat erklärt, dass der Kontakt vielfältig sei und eine lange Antwort vorliege. Man einigt sich darauf diese der nächsten Einladung beizulegen, um dann Fragen dazu in der nächsten Sitzung zu behandeln.
9. Schutz für MieterInnen bei Umwandlung von Wohnungen in Eigentum
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Kassel beantragt bei der Landesregierung in die verlängerte Kündigungssperrfristverordnung aufgenommen zu werden. Der Magistrat wirkt über den Hessischen Städtetag darauf hin, dass die Verlängerung der Kündigungsbeschränkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt von fünf auf zehn Jahre verlängert wird. Begründung: Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wird auch in Kassel zum zunehmenden Problem und konfrontiert MieterInnen mit Kündigungen. Mit dieser konkreten Maßnahme könnte zügig entgegen gewirkt werden und der Schutz der Mieter verbessert werden. Ebenso wie die Kappungsgrenzenverordnung sollte dieser besondere Mieterschutz auf Kassel ausgeweitet werden. „Die Hessische Landesregierung hat von dieser Ermächtigung mit der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Hessischen Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit verlängerter Kündigungsbeschränkung Gebrauch gemacht. Die Geltungsdauer der Verordnung wurde bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Die verlängerte Kündigungssperrfrist von fünf Jahren gilt nunmehr in neun Städten. Die in der Verordnung getroffenen Übergangsregelungen sichern den Bestandsschutz für vor dem 13. Dezember 2014 umgewandelte und veräußerte Wohnungen. Die Mieterschutzbestimmung, die in die Eigentumsrechte der Erwerber von vermieteten Eigentumswohnungen eingreift, gilt nur in den Gemeinden, in denen die örtliche Wohnungsmarktlage besondere Vorkehrungen zum Schutze insbesondere der älteren, langjährigen Mieter bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen erfordert. Antrag Fraktion Kasseler Linke Vorlage – Nr. 101.18.865 2 von 2 Dadurch wird ein sachgerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Mieter und der Erwerber von umgewandelten Mietwohnungen erreicht.“ „Nach der bundesrechtlichen Regelung kann sich der Erwerber einer umgewandelten Mietwohnung nach Ablauf von drei Jahren auf Eigenbedarf oder die Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks zur Begründung einer Kündigung berufen. Die Landesregierungen sind allerdings gemäß § 577a BGB ermächtigt, zum Schutz der betroffenen Mieter durch Rechtsverordnung Gemeinden festzulegen, in denen die Wohnungsversorgung besonders gefährdet ist und deshalb ein bis auf zehn Jahre verlängerter Kündigungsschutz gelten soll.“ „Der besondere Mieterschutz bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen gilt in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Rüsselsheim, Kronberg im Taunus, Oberursel (Taunu s), Bad Soden am Taunus, Kelkheim (Taunus) und Schwalbach am Taunus.“ (https://umwelt.hessen.de/klima – stadt/rechtsnormen – wohnungsbau/mieterschutz – bei – umwandlung – von – mietwohnungen).
Diskussion:
Die Fraktion Kasseler Linke stellt den Antrag vor. Die CDU-Fraktion reagiert mit Ablehnung. Kassel sei nicht mit den anderen Großstädten vergleichbar. Sie sieht darin einen Angriff auf die Eigentumsrechte.
Der Stadtbaurat erläutert, dass die Wohnsituation in Kassel nur als angespannt bewertet wurde, deshalb sei Kassel nicht dabei. Das Problem sei in Kassel auch nicht im Bestand eklatant. 3 oder 5 Jahre machten da jetzt nicht den großen Unterschied. Anfang 2019 werde neu geprüft, es könne sein, dass Kassel dann anders eingestuft wird.
Zustimmung: Kasseler Linke, Freie Wähler und Piraten
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, AfD
10. Zahl der Diesel – Fahrzeuge Gemeinsame
Auch diese Anfrage wird bei vorliegender schriftlicher Antwort in der nächsten Sitzung behandelt, da ein Vorlesen der Zahlen wenig Sinn ergibt. Die Antwort wird bei der Einladung mitgeschickt.
Wir fragen den Magistrat: 1. Wie viele zugelassene Fahrzeuge mit Dieselmotor gibt es in der Stadt Kassel, aufgeschlüsselt nach Pkw und Lkw? 2. Wie hat sich diese Zahl seit 2011 entwickelt, aufgeschlüsselt nach Pkw und Lkw? 3. Wie viele Fahrzeuge sind insgesamt in der Stadt Kassel zugelassen und wie hoch ist der prozentuale Anteil der Fahrzeuge mit Dieselmotor? 4. Wie alt sind die Fahrzeuge mit Dieselmotor im Durchschnitt, aufgeschlüsselt nach Pkw und Lkw? 5. Wie verteilt sich die Zahl der zugelassenen Diesel – Fahrzeuge auf die Emissionsklassen „Euro 3“, „Euro 4“, „Euro 5“ und „Euro 6“, aufgeschlüsselt nach Pkw und Lkw? 6. Wie viele Taxen sind in Kassel zugelassen und wie hoch ist daran der Anteil der Fahrzeuge mit Dieselmotor? 7. Wie hoch ist der Anteil an Fahrzeugen mit Dieselmotor bei den Fahrzeugen der KVG, der freiwilligen und beruflichen Feuerwehr, sowie bei Krankenwagen und wie verteilen sich dabei jeweils die Emissionsklassen? 8. Wie hoch ist der Anteil an Fahrzeugen mit Dieselmotor bei den von städtischen Ämtern und städtischen Eigenbetrieben genutzten Fahrzeugen und wie verteilen sich dabei die Emissionsklassen? 9. Sofern möglich, bitten wir bei den Fragen Nr. 1 bis 5 auch um entsprechende Zahlen für den Landkreis Kassel.
11. Planungen zur Bebauung des Stockplatzes
Anfrage der AfD – Fraktion – 101.18.869 –
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie ist der Sachstand bezüglich einer eventuell geplanten Bebauung des Stockplatzes im Stadtteil Wehlheiden?
Jede Planung müsse baurechtlich und politisch beschlossen werden, so auch hier.
Den Stand finde man unter ISEK „Alter Ortskern Wehlheiden“(pdf)
2. In welcher Weise wird der Wille der Bevölkerung ermittelt und in die Planungen einbezogen?
Der Stadtbaurat erklärt, dass es gerade bei diesem Projekt in den letzten 1,5 Jahren eine breite Beteiligung der Bürger gebe und gegeben habe. Eine ausführliche Dokumentation finde man auf der Internetpräsenz der Stadt Kassel unter Projekte.
Die SPD-Fraktion zeigt sich verwundert über die Fragen, denn gerade bei diesem Projekt arbeite man sehr offen und mit vielfältiger Bürgerbeteiligung. Die AfD-Fraktion merkt an, dass dieses Angebot wohl an den älteren Bürgern vorbeigegangen sei.
Der Stadtbaurat erwidert, dass die Workshops sowohl in den Ortsbeiräten, als auch in der Zeitung kommuniziert worden seien, die Fraktion B90/Grüne ergänzt, dass sogar sehr viele ältere Bürger:innen teilgenommen hätten.