Notizen aus dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen, 22. Sitzung (ohne Gewähr)
Tagesordnung:
1. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Hessischen Landesaufnahmegesetz
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Hessischen Landesaufnahmegesetz in der aus der Anlage 1 zu dieser Vorlage ersichtlichen Fassung.“
Im Informationssystem
Der Antrag wird ergänzt durch folgende Regelung:
Keine unangemessenen Mieten für Mehrbettzimmer
§ 8 Ausnahme- und Härtefallregelung
(1) Soweit dies im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände zur Überwindung einer Härte und zur Deckung einer zeitlich befristeten Bedarfslage geboten ist, wird von dem Gebührensatz nach § 5 Absatz 1 abgesehen. und die Gebührenhöhe auf 300 € festgesetzt.
Bei einer gemeinschaftlichen Zimmernutzung werden die Kosten auf die Personen verteilt. […] unverändert
Begründung: Betroffen von der Regelung sind Geflüchtete, die über ein eigenes Einkommen verfügen und für die Kosten der Unterkunft herangezogen werden. Zur Vermeidung von Härten und möglichem städtischen Mietwucher sollte die Regelung ergänzt werden. Dass im Moment die Belegung so gering ist, dass es keine oder nur wenige Betroffene gibt, ermöglicht die finanzneutrale Zustimmung. Die Wandlung in eine berechenbare „Ist-Regelung“ und der Verzicht auf einen zusätzlichen Antrag ermöglicht die einfache und unbürokratische Anwendung für alle Betroffenen.
Diskussion: Die Bürgermeisterin erklärt, dass 450.- € pro Person für SGB Empfänger im Rahmen der Angemessenheitsgrenze liegen. Die Nachzahlung des Bundes werde sich positiv auf den Haushalt auswirken. Für Arbeitende ist eine Härtefallregel eingebaut.
Die Fraktion Kasseler Linke fragt nach wie viele Menschen von der Regelung betroffen seien. Die Kasseler Linke schlägt nach Recherche eine Gebühr von 300.- € für Selbstzahler vor. Die Bürgermeisterin spricht von 1044 SGB2 Empfängern und ca. 30 Selbstzahlern. Das variiere von Monat zu Monat. Das Argument, dass 450. -€ bei Unterbringung in Mehrbettzimmer sehr viel sei, lässt sie nicht gelten. In Kassel würden Einzelpersonen nicht in Mehrbettzimmer untergebracht. Die Regelung gelte nur bis Ende des Jahres, eine Verlängerung sei nicht in Sicht.
Auf die Frage der Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten, wie die Kosten berechnet werden, erklärt sie, dass die Gesamtkosten bei Vollbelegung durch die Anzahl der Plätze geteilt einen Betrag von 465.- € ergebe, man habe dann auf 450 abgerundet.
Abstimmung Änderungsantrag der Fraktion Kasseler Linke:
Zustimmung: Kasseler Linke
Enthaltung: FDP+Freie Wähler+Piraten,
Ablehnung: SPD, Die Fraktion B90/Grüne CDU, AfD
Abstimmung Magistratsvorlage:
Zustimmung: SPD, Die Fraktion B90/Grüne CDU,
Enthaltung: FDP+Freie Wähler+Piraten, AfD
Ablehnung: Kasseler Linke (?)
Das Thema wird in der nächsten Stadtverordnetenversammlung auf TO1 behandelt werden.
2. Zukunftssicherung der Gesundheit Nordhessen Holding AG (GNH) Vereinbarung mit der ver.di – vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Vereinbarung mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wird nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs (s. Anlage) zugestimmt. 2. Der Magistrat wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen.Im Informationssystem
Diskussion:
Die Kasseler Linke sieht in dem Zukunftssicherungsvertrag kein klares Bekenntnis zu den Arbeitnehmer:innen der städtischen Kliniken. Man hangele sich jetzt seit Jahren von Vertragsverlängerung zu Vertragsverlängerung. Ein langfristiges Konzept fehle.
Der Oberbürgermeister widerspricht. Man habe durchaus ein langfristiges und durchdachtes Konzept. Das Klinikum sei in Nordhessen das Letzte, welches noch in kommunaler Hand ist. Nicht maximaler Gewinn, aber schwarze Zahlen ständen im Fokus, denn wenn das Klinikum von der Stadt durchgefüttert werden müsste, gäbe es sicher auch Diskussionen. Ohne Tarifvertrag gebe es keine Sicherheit und die Gewerkschaft habe zugestimmt. Zwar wäre ihm auch lieber, man bräuchte so was nicht, aber man müsse hart kalkulieren und könne froh sein, wenn man das Klinikum nicht veräußern muss.
Die Fraktion Kasseler Linke betont, dass es zur Gewohnheit werde durch Zwangsanleihen bei Beschäftigten Investitionen zu finanzieren, das sollte auf keinen Fall Schule machen. Eine Arbeitsplatzgarantie sei ein Witz bei dem derzeitigen Fachkräftemangel. Die Fraktion Kasseler Linke ergänzt, dass ein Teil des betriebswirtschaftlichen Risikos auf die Arbeitnehmer ausgelagert werde.
Die SPD-Fraktion entgegnet, dass es sich mitnichten um eine Zwangsabgabe handele. Das Klinikum solle in kommunaler Hand bleiben, deshalb sei dies so notwendig, die Arbeitnehmer:innen hätten einen sicheren Arbeitsplatz.
Zustimmung: SPD, B90/Grüne CDU, FDP+Freie Wähler+Piraten, AfD
Ablehnung: Kasseler Linke
3. Gewährung einer Zuwendung an den Verein Hand in Hand e. V. für den Betrieb des Nachbarschaftstreffs Südstadt
Antrag Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: 1. „Die Stadt Kassel gewährt dem Verein Hand in Hand e. V. für den Betrieb des Nachbarschaftstreffs Südstadt für das Jahr 2018 eine Zuwendung in Höhe von 18.000,00 €. Die Mittel stehen im Teilergebnishaushalt 50002 – Seniorenarbeit/sonstige Leistungen und Aufgaben – zur Verfügung. 2. Die Stadt Kassel gewährt dem Verein Hand in Hand e. V. für den Betrieb des Nachbarschaftstreffs Südstadt ab dem Jahr 2019 eine Zuwendung in Höhe von jährlich 30.000,00 €. Die Mittel werden in der Haushaltsplanung ab 2019 entsprechend berücksichtigt.“Im Informationssystem
Die Vorlage wird einstimmig angenommen.
4. Über – und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 99 Abs. 1 HGO (vorläufige Haushaltsführung) für das Jahr 2018; – Liste 1 / 2018 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadtverordnetenversammlung bewilligt die in der nachfolgenden Liste 1/2018 enthaltenen über – und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 99 Abs. 1 HGO (wirkt sich nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2018 wie über – und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen aus) im Finanzhaushalt in Höhe von 2.803.000,00 €.“Im Informationssystem
(Bauliche Verbesserungen und Möblierung Victoria-Hochhaus (insgesamt 840.000 €), bauliche Veränderungen Luisenschule (60.000 €), Um und Ausbau Wolfsgraben (Mehrkosten 500.000 €), Sanierung Kulturzentrum Schlachthof (Mehrkosten 403.000 €), Um und Ausbau Obere Königsstraße (Mehrkosten 1.000.000 €)
Diskussion:
Die Kasseler Linke beantragt getrennte Abstimmung der Punkte eins und zwei und drei bis sechs und legt einen Änderungsantrag für den Deckungsvorschlag vor. Statt Mittel aus der Investionsnummer für Brandschutz und Sicherheitsmaßnahmen für Schulen anzugreifen, schlagen sie eine Finanzierung über die erwarteten Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer vor. (In beiden Fällen geht es um laufende Maßnahmen am Victoria Hochhaus, 1: Baumaßnahmen, 2: zusätzliche Möblierung)
Die Fraktion Kasseler Linke sieht in dieser Umwidmung im Hinblick auf den Schulsanierungsstau ein fatales Signal. Die Prioritätensetzung der Stadt müsse überdacht werden, Schulen müssten absolute Priorität haben. Auch Die CDU-Fraktion fragt, warum ausgerechnet Mittel aus der Schulsanierung herangezogen würden.
Der Stadtbaurat erläutert, dass auch ihm die Entscheidung für den Deckungsvorschlag nicht leicht gefallen sei. Das Hochbauamt setze momentan viele Projekte um und es war schwer zur Gegenfinanzierung ungebundene Mittel zu finden. Das Zurückgreifen auf Maßnahmen, die noch nicht beauftragt wurden, sei die einzige haushaltstechnisch mögliche Lösung. Je handlungsstärker das Bauamt sei, desto schwieriger sei es eine ungebundene Stelle zu finden.
Die Brandschutzmittel bei Schulen wurden „on the Top“ verhandelt und würden einzeln nicht umgesetzt, sondern im Zuge einer größeren Baumaßnahme. Im Haushalt 19 werde es einen Ausgleich geben.
Die SPD-Fraktion kritisiert den Deckungsvorschlag der Kasseler Linken. Die SPD mache solide Politik, erwartbare Einnahmen durch die Gewerbesteuer könnten nicht als Deckung herangezogen werden. Die Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten entgegnet, dass die Stadt jetzt zum Halbjahr die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen einschätzen können dürfte.
Der Oberbürgermeister widerspricht. Es sei noch zu früh für eine Einschätzung, zudem sich, wie man der Presse entnehmen könne, einige Veränderungen bei Unternehmen in Kassel abzeichneten. Zudem sei der Deckungsvorschlag aus dem Ergebnishaushalt, er müsse aber aus dem Finanzhaushalt stammen. Dort habe man gesucht, aber keine andere Möglichkeit gefunden und es ergebe keinen Sinn laufende Baumaßnahmen zu stoppen.
Die Fraktion B90/Grüne ergänzt, dass diese Mittel dieses Jahr ohnehin nicht verbaut würden und nächstes Jahr wieder im Haushalt eingeplant seien. Die Fraktion B90/Grüne bekräftigt, dass das Thema Schulsanierung auf der Agenda sei, und wirft der Kasseler Linken vor die Vorlagen nicht richtig zu lesen und mit Halbwahrheiten zu arbeiten. Im Schulbereich habe man hohe Bautätigkeiten.
Der Stadtbaurat erklärt, man habe im Bauamt Projekte im Volumen von rund 14 Millionen im Schulbereich, das heißt, man habe die Ermächtigung dieses Geld auszugeben. Die Unschärfe bei den Planungen hilft die Unschärfe bei den Ausführungen auszugleichen, es gehe also nicht um eine Umpriorisierung, sondern Unschärfe. Er betont wie froh er ist, dass der Bund erkannt hat, dass die Finanzierung im Schulbereich nicht reicht und er auf KIP III hoffe, da es eine Strategie zur Generalsanierung der Schulen geben müsse. Zur Reuterschule merkt er an, dass es sich dort nicht um eine unterlassene Instandsetzung handele.
Die Fraktion Kasseler Linke merkt an, dass eine Neuanmeldung der Gelder in 20/21 bisher eine reine Absichtserklärung sei. Die Hoffnung auf KIP III sei noch schwammiger als die erwartbare Gewerbesteuer.
Änderungsantrag der Linken 1:
Zustimmung: Kasseler Linke, FDP+Freie Wähler+Piraten
Enthaltung: AfD
Ablehnung: SPD, B90/Grüne CDU
Änderungsantrag der Linken 2:
Kasseler Linke, FDP+Freie Wähler+Piraten
Enthaltung: AfD
Ablehnung: SPD, B90/Grüne CDU
Magistratvorlage, Anlage 1 + 2:
SPD, B90/Grüne FDP+Freie Wähler+Piraten
Enthaltung: AfD
Ablehnung: Kasseler Linke, CDU
Magistratvorlage, Anlage 3 – 6 :
Zustimmung: SPD, CDU, Kasseler Linke, FDP+Freie Wähler+Piraten
Enthaltung: AfD
5. Über – und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 99 Abs. 1 HGO (vorläufige Haushaltsführung) für das Jahr 2018; – Kenntnisnahme Liste II / 2018 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der in der rückseitigen Liste II/2018 enthaltenen über – und außerplanmäßigen Aufwendung/ Auszahlung gemäß § 99 Abs. 1 HGO im Ergebnishaushalt in Höhe von 44.500,00 € Kenntnis.“
(Personalkosten (IT-Techniker) Oskar-von-Miller-Schule)
Im Informationssystem
Zur Kenntnis genommen.
6. Zahlungsdefizite bei Gebührenabführung
Anfrage der CDU – Fraktion – 101.18.861 –
Wir fragen den Magistrat:
1. Was waren die Gründe, die in den Jahren 2014 – 2016 zu Zahlungsdefiziten bei der Abführung der Gebühren für Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geführt haben?
Die Bürgermeisterin erläutert, wie es zu den Fehlbeträgen gekommen sei. Durch eine Prüfung des Bundesrechnungshofes sei ein Übertragungsfehler (erstmalig) aufgefallen, unbare Einnahmen wurden nicht berücksichtigt. Das Bundesamt für Justiz hat allerdings einen anderen Betrag ermittelt als die Stadt. (28.411.- € zu 18.189.- €). Die Stadt kann die Differenz nicht nachvollziehen.
2. Die bei der Revision des Bundesamtes für Justiz festgestellten Abrechnungsfehler führten zu Nachforderungen, die durch außer planmäßige Mittel in Höhe von 50.000 € gedeckt wurden. Wie setzt sich dieser Betrag zusammen bzw. in wie vielen Fällen kam es zu Fehlern in der Abführung?
Neben dem Abrechnungsfehler gab es eine Steigerung der Fallzahlen um rund 1.500, was auf die Regelung für Ehrenamtliche zusammen hängt. 31.810 € mussten zusätzlich abgeführt werden, es gab aber auch Mehreinnahmen von 11.520 €.
3. Was hat der Magistrat unternommen, um zukünftig diese Fehler zu vermeiden?
Die Mitarbeiter wurden auf die Abrechnungsfehler hingewiesen und auf das Thema sensibilisiert.
7. Konsequenzen aus einem Stopp der Kulturhauptstadtbewerbung
Anfrage der CDU – Fraktion – 101.18.883 –
(Anlass der Anfrage war der offene Brief der Dezernenten)
Schriftliche Antwort mit OCR gescannt:
Wir fragen den Magistrat:
1. Welche Kosten sind durch die Vorbereitung und Entscheidungsfindung der Bewerbung seit der ersten Idee bis heute für die Stadt Kassel entstanden?
Auf Grundlage des Berichts „Kulturhauptstadt Europas 2025″, der der Stadtverordneten- versammlung zur Beschlussfassung der „Bewerbung um die Kulturhauptstadt Europas 2025″ vorgelegt wurde, ging man von einem Gesamtvolumen von rd. 2 Mio. Euro für die Bewerbungs- phase Kassels bis zum Jahr 2020 aus.
Im Budget des Kulturamtes wurden entsprechende Mittel in Höhe von insgesamt 1.990.000 € veranschlagt und den einzelnen Haushaltsjahren zugeordnet:
Haushaltsansätze: 2016:00:00: 150000
2017:00:00: 350000
2018:00:00: 475000
2019:00:00: 510000
2020:00:00: 505000
Kosten (bis 30.04.2018);
Sachkosten: 626.234 €, davon 162.629 € noch nicht abgerechnet.
Personalkosten: 77.660 €
Von 2016 bis Ende April 2018 wurden insgesamt rd. 626.000 € Sachausgaben aufgewandt bzw. beauftragt. Von dieser Summe sind rund 162.500 € Auftragsvolumen bislang noch nicht abgerechnet. Hinzu kommen Personalkosten für Mitarbeiter/innen des Kulturhauptstadtbüros i. H. v. 77.660 € bis Ende April 2018.
In den vorgenannten Sachkosten sind beispielsweise die Kosten für die Erstellung einer umfangreichen Analyse zur Kasseler Kulturlandschaft enthalten. Die Ergebnisse dieser Studie generieren in ihrer Gründlichkeit und Qualität erhebliche Mehrwerte für die kulturpolitische Arbeit, die über eine mögliche Bewerbung Kassels als Europäische Kulturhauptstadt hinausgehen.
2. Welche Kosten werden durch vertragliche Verpflichtungen, getätigte Bestellungen und angeforderte Dienstleistungen ab heute noch entstehen?
Basierend auf den Ausschreibungen für die Prozessberatung, die Kulturkonzeption und den Bewerbungsprozess (Marketing) besteht ein noch nicht abgerechnetes Auftragsvolumen für Teilbeträge in Höhe von insgesamt 162.629 €. Diese Summe verteilt sich wie folgt: Erarbeitung Kulturkonzeption: rund 68.000 €
Prozessberatung: rund 52.000 €
Bewerbungsprozess: rund 42.700 €
Für Prozessberatung und Bewerbungsprozess werden rechtliche Möglichkeiten geprüft, inwieweit diese Aufträge (teil-)weise storniert werden können. Ab Mai 2018 bis zum jeweiligen Vertragsende werden zudem Personalkosten i. H. v. 93.136 € entstehen.
3. Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für Berater und zusätzliche Stellen insgesamt bis zum jeweiligen Vertragsende?
Basierend auf den Ausschreibungen für die Prozessberatung, die Kulturkonzeption und den Bewerbungsprozess (Marketing) besteht ein noch nicht abgerechnetes Auftragsvolumen für Teilbeträge in Höhe von insgesamt 162.629 €. Diese Summe verteilt sich wie folgt: Erarbeitung Kulturkonzeption: rund 68.000 €
Prozessberatung: rund 52.000 €
Bewerbungsprozess: rund 42.700 €
Für Prozessberatung und Bewerbungsprozess werden rechtliche Möglichkeiten geprüft, inwieweit diese Aufträge (teil-)weise storniert werden können. Ab Mai 2018 bis zum jeweiligen Vertragsende werden zudem Personalkosten i. H. v. 93.136 € entstehen.
2016 |
2017 |
2018 abgewickelt |
2018 beauftragt |
2019 |
Gesamt-Volumen |
|
Kulturlandschafts-analyse |
59.175 € |
42.775 € |
101.950 € |
|||
Kulturkonzeption |
94.784 € |
68.009 € |
162.792 € |
|||
Prozessberatung |
63.210 € |
13.545 € |
51.923 € |
128.678 € |
||
Personalkosten Kulturhauptstadtbüro |
45.988 € |
31.672 € |
59.675 € |
33.461 € |
170.796 € |
|
564.216 € |
Unter Beratungskosten im engeren Sinne wurden unsererseits die Kosten für die Erstellung der Kulturlandschaftsanalyse, der Kulturkonzeption sowie der Prozessberatung definiert. Mit dem Betrieb eines Kulturhauptstadtbüros mit zentraler Koordinationsfunktion für die vielfältigen Aufgaben rund um die Bewerbungsvorbereitung entstanden zusätzliche Personalkosten für eine Vollzeitkraft und eine Volontariatsstelle.
4. Welche Personal – und Beraterkosten werden in diesem Jahr auch bei Beendigung der Bewerbungsplanung noch anfallen?
Bei den Beraterkosten entstehen für Kulturkonzeption noch Kosten i. H. v. ca. 68.000 € und für die Prozessberatung maximal noch Kosten i. H. v. ca. 52.000 €. Die Personalkostenanteile für die Zeit von 05 – 12/2018 betragen ca. 60.000 € (siehe o. a. Tabelle).
Kulturkonzeption (Gesamtvolumen: 162.792 €. offen: 68.000 €)
Die mit der Erarbeitung einer Kulturkonzeption mit dem Ziel einer nachhaltigen Kulturstrategie (2030) beauftragte Kulturpolitische Gesellschaft e.V. Wird ihren Auftrag vertragsgemäß bis zum 30.06.2018 erfüllen. Das Vorliegen einer nachhaltigen Kulturkonzeption war unbedingte Voraussetzung für potenzielle Bewerberstädte. Für Kassel ist das Vorhandensein einer nachhaltigen Kulturstrategie unabhängig vom Kulturhauptstadtbewerbungsprozess in jedem Fall ein wichtiges Handlungsinstrument.
Prozessberatung (Gesamtvolumen: 128.678 €, offen: 51.923 €)
Die Prozessberatung im Kontext der möglichen Bewerbung Kassels um den Titel „Kulturhauptstadt 2025″ läuft seit Mai 2017 und ist aktuell bis Ende 2018 vorgesehen. Sofern Sich die Stadt vorab entscheidet, den Bewerbungsprozess nicht weiter zu verfolgen, richtet Sich das weitere Vorgehen nach den abgeschlossenen Verträgen. Rechtliche Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung werden geprüft.
Personalkosten Kulturhauptstadtbüro (Gesamtvolumen: 170.796 €, offen bis 06/19:93.136 €):
Die Arbeitsverträge sind zeitlich befristet abgeschlossen worden und enden zum 31.10.2018 bzw. dem 14.06.2019. Die Personalkosten für das Kulturhauptstadtbüro belaufen Sich für die zeit von 05 – 12/2018 auf ca. 60.000 €.
5. Der Magistrat hat die Kosten für die Bewerbung mit 2 Millionen Euro von 2016 – 2020 und die der Durchführung mit 75 Millionen Euro beziffert, das entspricht bei 365 Veranstaltungstagen etwa den doppelten Kosten einer documenta mit 100 Tagen. Wie viele Besuch erinnen und Besucher haben Kulturhauptstädte vergleichbarer Größe bisher gehabt?
Nach einer vom Europäischen Parlament 2013 veröffentlichten Studie zu dieser Fragestellung lagen die durchschnittlichen (allgemeinen) Besucherzahlen größenmäßig vergleichbarer Kulturhauptstädte (z. B. Linz Oder Guimaräes) in der Vergangenheit bei ca. 2,5 Millionen Besuchern. Zum Vergleich: bei der documenta 14 wurden im Zeitraum von 100 Tagen 891.500 Besucher in Kassel und noch einmal 339.000 Besucher in Athen gezählt. Darüber hinaus ist anzumerken, dass nicht nur im Titeljahr, sondern auch in der Vor- und Nachbereitungszeit die Kulturhauptstädte ein kontinuierliches kulturelles Programm anbieten, um die Effekte des Titelgewinns ausnutzen zu können. Denn der Titel ist kein Prädikat für ein Kulturprogrammjahr, sondern für den erklärten Willen, eine nachhaltige Stadtentwicklung voranzutreiben. Nach der vorgenannten Studie ist erkennbar, dass in den meisten Städten, für die vergleichbare Zahlen vorliegen, unmittelbar vor und nach dem Titeljahr die Übernachtungszahlen bereits anstiegen.
6. Mit welchen Mehreinnahmen durch Übernachtungen hätte Kassel – analog den Werten der documenta – rechnen können?
Laut Hessischem Statistischem Landesamt steigerten sich die Übernachtungszahlen in Kassel im Vergleich der Jahre 2016 zu 2017 um 17,2%. Documenta-Effekte lassen sich vor allem in den documenta-Monaten ablesen. Nach Presseveröffentlichungen aus dem Herbst letzten Jahres wurden im Eröffnungsmonat Juni der documenta 14 in Kassel 27% mehr Übernachtungen In einer von der Kassel Marketing GmbH beauftragten Studie für das Jahr 2016 wurde der Tourismus als Wirtschaftsfaktor für Kassel untersucht. Die Studie hat ergeben, dass für das Jahr 2016 in Kassel 16,2 Mio. Aufenthaltstage im Rahmen von gewerblichen und privaten Reisen verzeichnet wurden, welche einen durchschnittlichen Gesamtbruttoumsatz von 601,3 Mio. € einbrachten. Davon profitierten das Kasseler Gastgewerbe (40%), der Einzelhandel (40%) und die Dienstleistungsbranche (20%). Diese Aufenthaltstage beziehen sich sowohl auf Aufenthalte in Hotels, Pensionen etc., als auch auf Aufenthalte in Privathaushalten (Besuch von Familie, Freunden usw.). Die Ausgaben der Gäste vor Ort bewegen sich durchschnittlich zwischen 30€/Tag und 170€/Tag je nach Art der gewählten Unterkunft in Kassel. Laut Presseaussage der Kassel Marketing GmbH wurde für 2017 mit einem Umsatzplus von ca. 90 Mio. € gerechnet. Dies entspricht in etwa der Korrelation zu den gestiegenen Übernachtungszahlen von 17%. Für ein Kulturhauptstadtjahr empfiehlt sich weder eine Hochrechnung der Übernachtungszahlen noch des Bruttoumsatzes. Laut Studie des Europäischen Parlaments von 2013 deuten die Erkenntnisse in diesen Bereichen jedoch auf Sehr positive kurzfristige Auswirkungen im Kulturhauptstadt-Titeljahr selbst sowie eher durchwachsene langfristige Ergebnisse hin. Diejenigen Städte, denen es gelungen ist, die kurzfristigen Besucherzuwächse auch in den Jahren nach dem Titeljahr aufrechtzuerhalten, haben Marketing- und Veranstaltungsstrategien für die Zeit nach der Veranstaltung entwickelt.
7. Der Magistrat hat 200 Millionen Euro für Investitionen bei einer erfolgreichen Bewerbung angesetzt und als Ablehnungsgrund der Bewerbung notiert. Für was wären diese 200 Millionen Euro notwendig gewesen?
Bei der Zahl von 150 bis 200 Millionen Euro handelt es sich um einen Schätzwert für Projekte, die im Falle einer erfolgreichen Bewerbung zur europäischen Kulturhauptstadt 2025 erst noch zu entwickeln gewesen wären. Der Kulturhauptstadt-Prozess kann somit als Katalysator für zentrale Investitionen genutzt und auch gesehen werden. Bewerberstädte sollten gut abwägen, welche Investitionen – zusätzlich zu den bereits getätigten – anlässlich des Kulturhauptstadt-Projektes für die Stadt einen Schub bedeuten könnten. Im Rahmen der Bewerbungsvorbereitung ergaben sich folgende Größenordnungen für Investitionsbudgets von 143 Mio. € (Mons 2015) über 400 Mio. € (Ruhr.2010) bis zu 665 Mio. € (Marseille-Provence 2013). Die Aussagen zum Investitionsbudget können deshalb nur begrenzt getroffen werden. Die Investitionen variieren dabei stark nach dem Bedarf der jeweiligen Städte und Regionen, nach dem Umfang der hinzugerechneten Projekte und den jeweiligen Rahmenbedingungen wie den aktuellen Baukosten.
8. Wie viele Millionen dieses Betrages wird der Magistrat bis 2025 auch ohne die Bewerbung in die Kasseler Kultur investieren wollen/müssen, z.B. für die räumliche Verbesserung der freien Szene und andere in der Ablehnung genannten Projekte?
Mit der Empfehlung der hauptamtlichen Magistratsmitglieder zum Bewerbungsausstieg wurden —abgeleitet von bereits gewonnen Erkenntnissen aus dem Beteiligungsprozess zur Kulturkonzeption- gleichzeitig 6 nachhaltige und langfristige kulturpolitische Zielfelder von zentraler Bedeutung beschrieben. Investitionen in die kulturelle Infrastruktur sollen nach den Vorstellungen der hauptamtlichen Mitglieder des Magistrats auch in den Haushaltsplänen der kommenden Jahre mit entsprechende Schwerpunkten gesetzt werden. Gemeinsames Ziel und politische Aufgabe ist es, Wege zu finden, die eine bestmögliche Umsetzung der Kulturkonzeption in konkrete Maßnahmen und weiterführende Prozesse ermöglichen. „Die Weiterentwicklung des kulturellen, kulturpolitischen und baukulturellen Profils Kassels als documenta Stadt mit dem Anspruch einer internationalen Relevanz bei gleichzeitiger Stärkung der lokalen Kulturakteure und der Kreativwirtschaft“ ist erklärter politische Wille.
9. Wann haben die Dezernenten die Entscheidung für einen Ausstieg aus der Bewerbungsvorbereitung gefällt?
Die jeweiligen Entscheidungen, der Dezernenten die Fortführung des Prozesses der Kulturhauptstadtbewerbung nicht zu empfehlen, wurde in einer Konferenz der Dezernenten am 19. März 2018 getroffen. Veröffentlicht wurde die Empfehlung des hauptamtlichen Magistrats am 22. März 2018 in einer Pressekonferenz im Rathaus. Die Entscheidung über diesen Sachverhalt obliegt der Stadtverordnetenversammlung.
10. Wurden nach dieser Entscheidung noch Veranstaltung im Rahmen der Bewerbungsvorbereitung durchgeführt, wie z.B. „Kulturhauptstadtbewerbung on tour“, Workshops, Sitzungen des Beirates, des Kulturausschusses, der Kulturkommission oder anderen mit dem Thema beschäftigter Gremien und welche Rolle spielte dort das Thema?
Nach Unterzeichnung des Empfehlungsschreibens durch die Dezernenten wurden im April und Mai noch zwei Veranstaltungen durchgeführt, die Sich inhaltlich jedoch der Kulturkonzeption widmeten:
17. April 2018: Stadtteilgespräch „Extrastopp im Augustinum Kassel“
2. Mai 2018: Stadtteilgespräch „KulturentwickIung im Dialog“ im Wesertor
11. Hat der Magistrat die Einschätzung, dass der Verzicht Kassels auf die Bewerbung angesichts der Debatte um den Ankauf von documenta – Kunstwerken und der Budgetüberziehungen der documenta sowie dem Wechsel im Fridericianum dem Kulturstandort zu diesem Zeitpunkt nicht zusätzlich schaden könnte?
Nach unserer Auffassung handelt es sich hier um unterschiedliche und unabhängig vom Bewerbungsausstieg zu betrachtende Themen. Auch kann in der vorliegenden Empfehlung der hauptamtlichen Dezernenten und dem erklärten Willen zur Umsetzung der benannten kulturpolitischen Zielfelder nicht erkannt werden, dass daraus dem Kulturstandort Kassel geschadet würde. Es sollte nicht vergessen werden, dass auch ein Festhalten an der Bewerbung keine Garantie für den Titelgewinn darstellt. Ein erfolgloses Bewerbungsverfahren könnte -bei größerer öffentlicher Aufmerksamkeit- dagegen ebenso negativ wahrgenommen werden.
12. Welchen Sinn ergibt die Bürgerversammlung, zu der für den 27.4.2018 eingeladen wird, um die Ablehnung der hauptamtlichen Dezernenten einer Kulturhauptstadtbewerbung zu diskutieren vor dem Hintergrund dieser vorweggenommenen Entscheidung?
Bei der Empfehlung der hauptamtlichen Magistratsmitglieder zur Nichtfortführung der Bewerbungsvorbereitungen handelt es Sich nicht um einen Beschluss des Magistrats als kommunalverfassungsrechtlichem Organ. Insofern kann man auch nicht von einer vorweggenommenen Entscheidung sprechen. Die Einladung zur Bürgerversammlung am 27. April 2018 ist vielmehr Ausdruck dafür, den bisherigen erfolgreichen Beteiligungsprozess der Bürgerschaft und der Kulturschaffenden auch fortzusetzen. Die Bürgerversammlung soll als transparente Diskussionsplattform ermöglichen, die Hintergründe für die Ausstiegsempfehlung einerseits verständlich zu erörtern als andererseits auch die Umsetzungsmöglichkeiten für die vorgestellten kulturpolitischen Ziele im gemeinsamen Diskurs zu beleuchten.
13. Hätte die Stadt Kassel bei einer positiven Entscheidung für eine Bewerbung durch die Stadtverordnetenversammlung und in der Bürgerversammlung nach dem negativen Votum des hauptamtlichen Magistrates überhaupt noch eine Chance bei einer Bewerbung?
Über die Antwort auf diese Frage können wir lediglich spekulieren, aber nicht objektiv urteilen. Die Vorauswahl für die Entscheidung Wird in 2020 von einer europäischen Expertenjury durchgeführt. Die Jury umfasst 10 Mitglieder, die vom Europäischen Parlament (ernennt 3 Mitglieder), dem Rat der Europäischen Union (ernennt 3 Mitglieder), der Europäischen Kommission (ernennt 3 Mitglieder) und dem Ausschuss der Regionen (ernennt 1 Mitglied) eingesetzt wird. Wie und wodurch das Votum dieser Jury beeinflusst wird, hängt sicher von einer Vielzahl von Faktoren ab. Mit der Vorauswahl Wird ein Vorauswahlbericht erstellt, der Empfehlungen an die Bewerberstädte für die nächste Runde richtet. Nach Überarbeitung ihrer Bewerbungen senden die vorausgewählten Städte diese ihrem jeweiligen Mitgliedstaat zu, woraufhin sich die Expertenjury auf eine Stadt als Kandidatin für die Kulturhauptstadt Europas einigt. Nach der offiziellen Verleihung des Titels „KULTURHAUPTSTADT EUROPAS“ werden die ausgewählten Städte bei ihren weiteren Vorbereitungen durch die europäische Jury begleitet.
14. Warum wurde so eine Bürgerversammlung nicht als Methode der Bürgerbeteiligung vor der Entscheidung der Dezernenten einberufen?
Die Dezernenten haben lediglich eine Empfehlung zum Ausstieg aus der Kulturhauptstadt-Bewerbung ausgesprochen. Die Entscheidung über diesen Sachverhalt obliegt der Stadtverordnetenversammlung. Die Bürgerversammlung hat daher vor der Entscheidungsfindung stattgefunden und wurde im Sinne der Bürgerbeteiligung und zum Zweck der Meinungsbildung einberufen.
Diskussion:
Die CDU-Fraktion sieht die Chancen einer Bewerbung nach der Ansage der Verwaltung bei null. Empfehlung sei zwar ein hübscher Begriff, es sei aber de facto eine Entscheidung gefallen.
Die Kulturdezernentin erklärt, dass sich bei dem Prozess der Kulturkonzeption gezeigt habe, dass der Aufwand nicht in sinnvoller Relation zu den Aufgaben stehe. Man habe jetzt aus dem Kulturkonzeptions-Prozess gute Werkzeuge an der Hand, habe die Ziele vor Augen und sei flexibler in der Umsetzung als mit Bewerbung. Die CDU-Fraktion fragt nach, worum man jetzt glaube flexibler in der Umsetzung sein zu können, einige Projekte standen auch in der Vorlage zur Prüfung der Bewerbung schon fest, die müssten eh angegangen werden und er versteht nicht, warum das jetzt an die Nichtbewerbung gekoppelt werde.
Die Fraktion Kasseler Linke begrüßt den Entschluss an sich, kritisiert allerdings den Prozess.
Das sei keine individuelle Meinungsäußerung gewesen, sondern ein „Fakten schaffen“. Solche Alleingänge sollten kritisch hinterfragt werden.
Die Kulturdezernentin erläutert, dass bei einer Bewerbung eine Umsetzung frühestens 2019/20 hätte beginnen können, ohne Bewerbung könne man unmittelbar beginnen, die Posten in den Haushalt einzuarbeiten und müsse nicht erst warten bis der Titel gewonnen wäre. Zu der Linken antwortet sie, dass die Entscheidung der Dezernenten nicht zufällig so gefallen sei, es habe Austausch zwischen den Ressorts gegeben, jeder habe letztlich aber seine eigene Entscheidung getroffen.
Würde die Bürgergesellschaft trotz skeptischer Stadt die Bewerbung unbedingt wollen, würde sich das eher positiv auf die Chancen der Statt auswirken, sie sei aber eher zurückhaltend.
Die Schuldezernentin ergänzt aus ihrer Perspektive (Bildungsbereich/ Kinder/ Jugend) dass die Ziele der jungen Menschen in den sechs Punkten enthalten seien. Nun gehe es in die Vorbereitung der Haushaltsplanung mit einer Positionierung, an der man sich abarbeiten könne.
Die CDU-Fraktion versteht nicht, warum man das nicht erst in den zuständigen Gremien diskutiert habe. Die Hauptamtlichen entwickelten ein politisches Eigenleben, die ehrenamtlichen Magistratsmitglieder blieben außen vor.
Der Oberbürgermeister entgegnet, dass jeder Dezernent seine Meinung äußern dürfe, die Kritik der CDU nur dem Umstand zu verdanken sei, dass die CDU keine hauptamtlichen Dezernenten stelle. Wenn die Hauptamtlichen erkennen, dass ein Prozess nicht hinhaut, sei es ihre Pflicht sich zu Wort zu melden. Das habe nichts mit mangelnder Demokratie zu tun, sondern mit Verantwortungsbewusstsein.
Die Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten empfindet die Kommunikation nicht als ehrlich, man rede sich das Ganze schön. Am Anfang der Bewerbung sei zu viel Politik und zu wenig Beteiligung gewesen, ein Vertreterbegehren habe man ja abgelehnt. Vor dem offenen Brief hätte das Thema wenigstens noch einmal im Kulturausschuss behandelt werden müssen. Das wäre auch nicht die einzige kritikwürdige Vorgang rund um Kulturpolitik. Auch die Diskussion um den Verbleib und Standort des Obelisken und der Umgang mit dem documenta Aufsichtsrat liefen ähnlich.
Die Fraktion Kasseler Linke bekräftigt die damalige Ablehnung eines Vertreterbegehrens, denn zu dem Zeitpunkt hätten noch keine Zahlen vorgelegen, sodass die Bürger eine fundierte Entscheidung nicht hätten treffen können.
Die CDU-Fraktion hakt noch einmal nach. In der Vorgabe der EU stünde nichts davon, dass mit Projekten nicht begonnen werden dürfe. Die Kulturdezernentin verweist auf die erste große Überschrift, die klarstellt, dass es sich nicht um einen Preis für geleistetes handele, sondern für Visionen und Konzepte. Fertige Projekte seien nicht im Anspruch der Jury. Zudem komme das Finanzierungskonzept. Die EU gebe im Falle der Nominierung 1,5 Millionen Fördergelder, der Rest müsse aus anderen Quellen kommen. Man wolle lieber andere Fördertöpfe nutzen ohne zeitliche Festlegung. Zur Transparenz: man habe am 19. März die Entscheidung zu dem Brief getroffen, alles im Nachgang war sehr transparent. Bei der Entscheidung habe man schon ein Stimmungsbild gehabt.
Die AfD-Fraktion begrüßt die Entscheidung und lobt die finanzielle Weitsicht des Kämmerers.
Die SPD-Fraktion sieht die Vorwürfe an der Sache vorbei. Es habe Zeiten gegeben, da hätte es keine Empfehlung gegeben, sondern einen Beschluss. Man müsse sich fragen, was der Prozess an sich koste. Abgeblasen sei noch nichts, so ehrlich müsse man sein. Noch sei nichts gescheitert, es sei ja noch nicht mal die Entscheidung gefallen.