37. Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung am 12.03.20
(Beschlussprotokoll, der Vollständigkeit halber)
Der Vorsitzende teilt mit, dass er die Tagesordnungspunkte eins und zwei, sowie die Tagesordnungspunkte vier und fünf wegen Sachzusammenhangs gemeinsam zur Beratung aufrufen wird. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Die Tagesordnungspunkte 1 und 2 werden gemeinsam zur Beratung aufgerufen.
1. Bericht zum Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Kassel – Personal- und Organisationsamt –
Vorlage des Magistrats-101.18.1626 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den vom Magistrat nach Ziffer 3 des Frauenförderplans für die Stadtverwaltung Kassel vorgelegten Bericht nach dem Stand vom 1. Januar 2019 zur Kenntnis.“
2. Frauenanteil in Führungspositionen und im technischen Bereich
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1555 –
Aus dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) ergibt sich für die Stadt Kassel die Verpflichtung Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und bestehende Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst zu beseitigen (§ 1 Absatz 1 HGlG). Nach § 7 Absatz 7 Satz 2 HGlG hat die Stadt Kassel der Stadtverordnetenversammlung alle drei Jahre über den Umsetzungsstand der im Frauenförderplan enthaltenen Zielvorgaben und Maßnahmen zu berichten. Der letzte Bericht zum Frauenförderplan erfolgte im Jahr 2015.
1.Warum erfolgte seit 2015 kein Bericht über den Frauenförderplan?
2.In welchen Entgeltgruppen sind Frauen unterrepräsentiert?
3.In welchen Besoldungsgruppen sind Frauen unterrepräsentiert?
4.Wie hoch ist der Frauenanteil in diesen Entgelt-bzw. Besoldungsgruppen jeweils und um wieviel Prozent hat sich der Frauenanteil dort jeweils seit dem letzten Bericht zum Frauenförderplan erhöht bzw. verringert (Übersicht bitte als Tabelle)?
5.In welchen Aufgabenbereichen sind Frauen unterrepräsentiert?
6.Welche Zielvorgaben zum Abbau der Unterrepräsentanz enthielt der bis 2016 geltende Frauenförderplan?
7.Welche Zielvorgaben enthält der seit dem 19. April 2016 geltende aktuelle Frauenförderplan?
8.Wurden die Zielvorgaben erreicht?
9.Was hat die Stadt Kassel in den letzten Jahren allgemein unternommen um den Frauenanteil, dort wo Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen?
10.Welche speziellen Maßnahmen sind zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen unternommen worden?
11.Welche speziellen Maßnahmen sind zur Erhöhung des Frauenanteils im technischen Bereichunternommen worden?
12.Wie erfolgreich waren diese Maßnahmen jeweils?
13.Welche Maßnahmen sind bis zum Ende der Legislaturperiode noch geplant?
Die Bürgermeisterin berichtet über den aktuellen Stand. Der Frauenanteil steige insgesamt, in einigen Bereichen sei aber noch viel Luft nach oben und in den Kitas würde man sich den ein oder anderen Mann wünschen. Im Ausbildungsbereich läge der Frauenanteil bei 72 %, das sei eine Steigerung von 58 % seit dem letzten Bericht. Es habe sich gezeigt, dass die gewählten Instrumente notwendig und gut seien.
Zu Führungspositionen sei erwähnt, dass es seit dem 1. Februar mehr Amtsleiterinnen als Amtsleiter in der Verwaltung gebe.
Andererseits gebe es nach wie vor Fachkräftemangel. Für manche Ausschreibungen sei man froh überhaupt irgendwelche Bewerber zu finden. Wichtige flankierende Maßnahmen seien die Betriebskitas und Arbeitszeitregelungen für die Vereinbarkeit Beruf und Familie. Im Weiteren orientiert sich der Bericht an den Fragen der Kasseler Linken.
Zu Frage 1:
Die Bürgermeisterin erklärt, dass der Bericht Anfang 2016 aktualisiert worden sei und seit dem 19.4.2016 eine Berichtspflicht für 3 Jahre vorliege. Man sei überfällig, dafür entschuldige sie sich. Leider hätten zwei zuständigen Sachbearbeiter in einen anderen Bereich gewechselt. Das solle so nicht mehr vorkommen.
Zu Frage 2 übergibt Die Bürgermeisterin das Wort an den Leiter des Personal- und Organisationsamts.
Dieser stellt ausgewählte Bereiche vor.
3.Geschlechtergerechte Sprache in der Verwaltung
Antrag der SPD-Fraktion-101.18.1608 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Wir bitten die Stadtverwaltung, zukünftig geschlechtsumfassende Formulierungen zu verwenden. Wir wollen damit der Vielzahl geschlechtlicher Identitäten Rechnung tragen und eine neue Formulierung schrittweise in E-Mails, Präsentationen, Broschüren, Presseartikeln, Drucksachen, Hausmitteilungen, Flyern, Briefen, Formularen und Rechtstexten umsetzen, wenn sie neu aufgelegt werden.
Die wichtigste Grundregel ist, überall da, wo es möglich ist, geschlechtsumfassende Formulierungen zu verwenden.
Erst in zweiter Linie, wenn eine solche Formulierung nicht möglich ist, wird das sicherlich auffälligste Mittel –der “Gender Star” –eingesetzt. Das Sternchen* zwischen der maskulinen und femininen Endung soll in der Schriftsprache als Darstellungsmittel aller sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten dienen und hebt gezielt den Geschlechterdualismus auf. Beim Vorlesen wird der Gender Star durch eine kurze Atempause gekennzeichnet.
Er ersetzt das bisher verwendete Binnen I. Geschlechtsumfassende Formulierungen und der “Gender Star” helfen, die häufig umständlich anmutenden Formulierungen in der Paarform zu kürzen –und gewährleisten gleichzeitig die Ansprache aller Geschlechter, auch jenseits der Kategorien Frau oder Mann. Die genauen Regelungen sollen unter Beteiligung des Gesamtpersonalrates und des Frauenbüros erarbeitet werden. Beispielgebend ist die Stadt Hannover zu nennen.
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke
Ablehnung: CDU, AfD, FDP+FW+Piraten
Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden gemeinsam zur Beratung aufgerufen. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
4. Gesetzentwurf zur Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung betr. Ausländerbeiräte
Antrag des Ausländerbeirates-101.18.1628 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel setzt sich dafür ein, dass die im Gesetzentwurf zur Novellierung der HGO vorgesehene Optionsregel abgelehnt wird und Ausländerbeiräte als demokratisch legitimiertes Gremium in Hessen erhalten bleiben.“
5. Ausländerbeirat, Antrag der SPD-Fraktion –101.18.1642
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1.Die Stadtverordnetenversammlung Kassel stellt fest, dass die Ausländerbeiräte die demokratisch legitimierten Vertretungsorgane sind, die die Ausländer/innen vertreten können, die keine weiteren Möglichkeiten der Teilhabe und Repräsentation haben. Die Gleichberechtigung der Einwohnerinnen und Einwohner setzt politische Teilhabe und Repräsentation voraus. Die Ausländerbeiräte sind überethnische, überkonfessionelle und überparteiliche kommunale Gremien.
2.Der Ausländerbeirat in Kassel hat sich bewährt. Kassel ist stolz darauf, dass in Kassel einer der ersten Ausländerbeiräte eingerichtet wurde. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, den Beirat auf Dauer zu erhalten.
3.Der Ausländerbeirat kann erst aufgegeben werden, wenn alle in Deutschland lebenden Ausländer das kommunale Wahlrecht erhalten haben.
4.Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich gegen die Änderungen der HGO aus, die die Rechte der Ausländerbeiräte beschneiden und andere Organe wie sog. Integrationskommissionen anstelle der Ausländerbeiräte stellen.
5.Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Hessischen Landtag und Hessische Landesregierung auf, die Ausländerbeiräte im Dialog mit den Ausländerbeiräten zu modernisieren, zu stärken und strukturell weiterzuentwickeln. Die Erweiterung der Rechte und Befugnisse der Ausländerbeiräte, wie z.B. ein klar geregeltes Rede-und Antragsrecht, stärkt die Beiräte und kann zur höheren Wahlbeteiligung bei den Wahlen führen. Auch die Zusammenlegung der Wahltermine von Beiräte und Kommunalwahlen wird dazu einen Beitrag leisten. Ebenso sollte das Land die finanziellen Möglichkeiten der Ausländerbeiräte und des Landesausländerbeirats erweitern, die Beiratswahlen durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.
Der Vorsitzende des Ausländerbeirats begründet seinen Antrag. Im Rahmen einer kontroversen Diskussion zieht die SPD-Fraktion ihren Antrag zurück und bringt folgenden Änderungsantrag ein.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Beschlusstext wird um folgende Punkte ergänzt:
1.Die Stadtverordnetenversammlung Kassel stellt fest, dass die Ausländerbeirate die demokratisch legitimierten Vertretungsorgane sind, die die Ausländer/innen vertreten können, die keine weiteren Möglichkeiten der Teilhabe und Repräsentation haben. Die Gleichberechtigung der Einwohnerinnen und Einwohner setzt politische Teilhabe und Repräsentation voraus. Die Ausländerbeiräte sind überethnische, überkonfessionelle und überparteiliche kommunale Gremien.
2.Der Ausländerbeirat inKassel hat sich bewährt. Kassel ist stolz darauf, dass in Kassel einer der ersten Ausländerbeiräte eingerichtet wurde. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, den Beirat auf Dauer zu erhalten.
3.Der Ausländerbeirat kann erst aufgegeben werden, wenn alle in Deutschland lebenden Ausländer das kommunale Wahlrecht erhalten haben.
4.Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Hessischen Landtag und Hessische Landesregierung auf, die Ausländerbeiräte im Dialog mit den Ausländerbeiräten zu modernisieren, zu stärken und strukturell weiterzuentwickeln. Die Erweiterung der Rechte und Befugnisse der Ausländerbeiräte, wie z.B. ein klar geregeltes Rede-und Antragsrecht, stärkt die Beiräte und kann zur höheren Wahlbeteiligung bei den Wahlen führen. Auch die Zusammenlegung der Wahltermine von Beiräte und Kommunalwahlen wird dazu einen Beitrag leisten. Ebenso sollte das Land die finanziellen Möglichkeiten der Ausländerbeiräte und des Landesausländerbeirats erweitern, die Beiratswahlen durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.
Zustimmung: SPD, B90/Grüne (1)
Ablehnung: CDU, B90/Grüne (1), AfD, FDP+FW+Piraten
Enthaltung: Kasseler Linke
Den Ausschussmitgliedern liegt ein Änderungsantrag der Fraktion B90/Grüne vor
Änderungsantrag der Fraktion B90/Grüne
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Beschlusstext wird um folgenden 1. Absatz ergänzt: Die Stadt Kassel hält an der Wahl eines Ausländerbeirats auch im Falle der Einführung des geplanten Optionsmodells fest.
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: CDU, AfD
Enthaltung: Kassler Linke
Durch Änderungsantrag der Fraktion B90/Grüne geänderter Antrag des Ausländerbeirats:
1. Die Stadt Kassel hält an der Wahl eines Ausländerbeirats auch im Falle der Einführung des geplanten Optionsmodells fest.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel setzt sich dafür ein, dass die im Gesetzentwurf zur Novellierung der HGO vorgesehene Optionsregel abgelehnt wird und Ausländerbeiräte als demokratisch legitimiertes Gremium in Hessen erhalten bleiben.
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: CDU, AfD