Am 29.04.2020 hat die 45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen gemäß § 51a HGO mit einer Eilentscheidung an Stelle der Stadtverordnetenversammlung stattgefunden.
Es gab nur einen Tagesordnungspunkt:
Kopf hoch Kassel! -Wiederankurbelungsprogramm der Stadt Kassel
Vorlage des Magistrats 101.18.1663 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.Der Magistrat veranlasst, dass die im Haushalt veranschlagten Zuschüsse und Zuwendungen -insbesondere die in der Zuschussliste aufgeführten Zuschüsse und Zuwendungen -unverzüglich nach Inkrafttreten des Haushalts 2020 als Festbetragsfinanzierung an die Zuwendungsempfänger ausgezahlt werden.
2.Der Magistrat zahlt ein finanzielles Soforthilfeprogramm im Umfang von insgesamt bis zu 3 Mio. € an gemeinnützige Institutionen aus, die infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz gefährdet sind, und erlässt hierüber entsprechende Ausführungsbestimmungen.
3.Der Magistrat unterstützt inhabergeführte Kleinst-und Kleinbetriebe sowie Soloselbständige, die Corona-bedingt schließen mussten, bei Wiederaufnahme ihres Geschäftsbetriebs finanziell im Umfang von insgesamt bis zu 15 Mio. € und erlässt hierüber entsprechende Ausführungsbestimmungen.
4.Für die Umsetzung der beiden Maßnahmenpakete aus Ziffer 2 und 3 werden im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 18 Mio. € außerplanmäßig bereitgestellt.
Begründung: Die Corona-Pandemie hat schwerwiegende Folgen für das gesellschaftliche Zusammenleben auf der ganzen Welt und auch bei uns in Kassel. Die Stadt Kassel möchte mit den folgenden Maßnahmenpaketen ihren Teil zur Abmilderung der Corona-bedingten Einschnitte beitragen. Ziel ist es, die für den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft wichtigen Akteure aus dem kulturellen, sozialen und sportlichen Umfeld sowie weitere gesellschaftliche Bereiche zu unterstützen. Weiterhin sollen Unternehmen, die besonders durch die Corona-Pandemie betroffen sind, bei der Wiederaufnahme ihres Geschäftsbetriebes unterstützt werden.
zu Ziffer 1. -Auszahlung aller im Haushalt 2020 veranschlagten Zuschüsse und Zuwendungen
Diese Maßnahme dient dazu, die Zuwendungsempfänger mit Liquidität auszustatten und so eine gewisse finanzielle Sicherheit zu geben. Es ist grundsätzlich zwischen 2 Arten der Förderung zu unterscheiden. Bei einer „institutionellen“ Förderung handelt es sich in der Regel um Betriebskosten-zuschüsse, mit denen im Wesentlichen Ausgaben für Miet-und Nebenkosten, grundsätzliche Infrastruktur, Personalkosten usw. finanziert werden. Die Auszahlung dieser Mittel soll unmittelbar nach Inkrafttreten des Haushalts 2020 mittels Zuwendungsbescheid erfolgen, sofern die Zahlungen nicht vertragsgemäß vereinbart sind. Über die Höhe des Auszahlungsbetrages (maximal 100 % der vorgesehenen Zuwendung) entscheidet das zuständige Fachamt. Kriterium für die Höhe der Auszahlung ist die Liquiditätssicherung des Zuwendungsempfängers. Bei der „Projektförderung“ entscheidet grundsätzlich ein politischer Ausschuss (beispielsweise der Jugendhilfeausschuss) oder eine Kommission (beispielsweise Kulturkommission) abschließend über die Zuwendungshöhe und den Zuwendungsempfänger. Da die städtischen Ausschüsse und Kommissionen derzeit nicht tagen, wird die Gewährung der Zuschüsse aus der „Projektförderung“ auf die zuständigen Fachämter übertragen. Die Fachämter prüfen die beantragten Projekte auf ihre Durchführbarkeit/Umsetzung hin und bewilligen die Förderung mittels Zuwendungsbescheid. Auch bei der „Projektförderung“ handelt es sich schwerpunktmäßig um Unterstützungsleistungen, die der Strukturerhaltung oder -sicherung dienen. Sofern die Ausschüsse und Kommissionen wieder tagen, wird ihnen eine Liste mit den bis dato bewilligten Projektfördermitteln aus der Zuschussliste zur Kenntnis vorgelegt.
zu Ziffer 2 -Finanzielle Soforthilfe für gemeinnützige Vereine
Es ist vorgesehen, gemeinnützigen Vereinen mit einem Vereinszweck nach § 52 der Abgabenordnung (AO) und gemeinnützigen Gesellschaften (gGmbH) mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken nach den §§ 52 bis 54 AO, die Corona-bedingten Einnahmeverluste für insgesamt 3 Monate zu erstatten. Die Erstattung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses stellt eine einmalige Soforthilfe dar. Je gemeinnütziger Institution werden maximal 5.000 € ausgezahlt. Das Fördervolumen der Maßnahme wird in Gänze auf 3 Mio. € beziffert.
zu Ziffer 3 -Finanzielle Unterstützung bei Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs
Bei dieser Maßnahme ist vorgesehen, inhabergeführte Kleinst-und Kleinbetriebe mit Geschäftssitz in Kassel sowie Soloselbstständige, wie z. B. Freiberufler mit künstlerischen Tätigkeiten, mit Wohnsitz in Kassel mit jeweils bis zu 5.000 € zu unterstützen. Auch hier erfolgt die Unterstützung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Eine Unterstützung erfolgt grundsätzlich, wenn die Kleinst-und Kleinbetriebe und Soloselbständigen direkte notwendige personenbezogene Dienstleistungen durchführen und deren Geschäftsbetrieb aufgrund der Verordnung des Landes Hessen zur Eindämmung und Bekämpfung des Corona-Virus ruht. Der Magistrat erstellt eine „Positivliste“, aus derdie zu unterstützenden Branchen hervorgehen. Das Fördervolumen der Maßnahme wird mit 15 Mio. € kalkuliert.Für beide Maßnahmenpakete aus Ziffer 2 und 3 erlässt der Magistrat Ausführungsbestimmungen, aus der die Förderberechtigten, das Verfahren, die Höhe des Zuschusses und die Förderbedingungen hervorgehen. Die Ausführungsbestimmungen werden der Stadtverordnetenversammlung nach Erstellung zur Kenntnis gegeben.
zu Ziffer 4 -Außerplanmäßige Auszahlung
Die für die Maßnahmenpakete aus Ziffer 2 und 3 benötigten Mittel von 18 Mio. € sind bislang nicht im Haushalt 2020 veranschlagt. Das Land Hessen hat mit Schreiben vom 30. März 2020 mitgeteilt, dass Aufwendungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie, die im Haushalt nicht abgebildet sind, als unvorhergesehene und unabweisbare Aufwendungen nach § 100 Hessische Gemeindeordnung (HGO) zu betrachten sind. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden kann, ob im Laufe des Jahres 2020 im Haushalt an anderer Stelle Deckungsmittel zur Verfügung stehen, wird die Deckung zunächst erst im Haushaltsjahr 2021 dargestellt. Diese bislang nicht zulässige Verfahrensweise wurde ebenfalls mit dem o.g. Schreiben durch das Land Hessen gestattet. Sollten sich in 2020 Deckungsmöglichkeiten ergeben, wird eine Entscheidung über die Deckung durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der gewöhnlichen „Richtlinien für die Bewilligung über-und außerplanmäßiger Aufwendungen / Auszahlungen“ herbeigeführt.Die Mittel werden wie folgt zugesetzt:
Mittel für gemeinnützige Vereine (Ziffer 2):
Sachkonto: 712 80 00 „Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche“, Kostenstelle: 900 003 „Finanzielle Hilfen Corona-Pandemie“ (neu),Produkt:281 01 „Kulturförderung und allgemeine Kulturarbeit“ = 500 T€,Produkt:311 07 „Förderung sozialer Einrichtungen und Dienste“ = 500 T€,Produkt:366 01 „Städtische Kinder-und Jugendeinrichtungen“ = 500 T€,Produkt:412 01 „Gesundheitseinrichtungen“ = 500 T€,Produkt:421 01 „Sportförderung“ = 500 T€,Produkt:571 02 „Wirtschaftshilfen“ (neu) = 500 T€.Mittel für die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs (Ziffer 3): Sachkonto:712 70 00 „Zuschüsse für lfd. Zwecke an private Unternehmen“, Kostenstelle: 900 003 „Finanzielle Hilfen Corona-Pandemie“ (neu),Produkt:571 02 „Wirtschaftshilfen“ (neu) = 15 Mio. €.
Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig, sodass Überschreitungen bei der einen Maßnahme durch Unterschreitungen bei der anderen Maßnahme kompensiert werden können. Die Mittel werden bei Verausgabung verursachungsgerecht gebucht.Der Magistrat hat die Vorlage in seiner Sitzung am 20. April 2020 beschlossen.
Im Moment kann man im Informationssystem die Änderungsanträge noch nicht einsehen, deshalb veröffentliche ich sie hier.
(Abgelehnt wurden alle, die Berichterstattung der HNA findet sich hier)
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Antrag wird wie folgt neu gefasst (die Änderungen sind fett hervorgehoben):
- Der Magistrat veranlasst, dass die im Haushalt veranschlagten Zuschüsse und Zuwendungen – insbesondere die in der Zuschussliste aufgeführten Zuschüsse und Zuwendungen – unverzüglich nach Inkrafttreten des Haushalts 2020 als Festbetragsfinanzierung an die Zuwendungsempfänger ausgezahlt werden.
- Der Magistrat zahlt ein finanzielles Soforthilfeprogramm im Umfang von insgesamt bis zu 3 Mio. € an gemeinnützige Institutionen aus, die infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz gefährdet sind, und erlässt hierüber entsprechende Ausführungsbestimmungen. Hierbei wird sichergestellt, dass Förderungen durch Bundes- und Landesebene vorrangig in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für Programme, die in Zukunft aufgelegt werden.
- Der Magistrat unterstützt inhabergeführte Kleinst- und Kleinbetriebe sowie Soloselbständige, die Corona-bedingt schließen mussten oder deren Betrieb massiv eingeschränkt wurde, bei Wiederaufnahme ihres Geschäftsbetriebs finanziell im Umfang von insgesamt bis zu 15 Mio. € und erlässt hierüber entsprechende Ausführungsbestimmungen. Hierbei wird sichergestellt, dass Förderungen durch Bundes- und Landesebene vorrangig in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für Programme, die in Zukunft aufgelegt werden.
- Der Magistrat richtet einen Härtefallfonds mit einer Ausstattung von 2 Mio. € ein. Dieser Fonds kann durch nicht abgerufene Mittel aus den Maßnahmen aus Ziffer 2 und 3 erweitert werden. Aus diesem Fonds werden Corona-bedingte Hilfen an diejenigen gesellschaftlichen Gruppen ausgezahlt, die von bisherigen Programmen nicht oder nicht ausreichend erfasst sind. Dazu zählen:
-
- Empfänger*innen von ALG-2-Leistungen, welche Corona-bedingt ihrer Möglichkeit des anrechnungsfreien Zuverdienstes in Höhe von 100 € nicht mehr nachkommen können. Diese können ihren Verdienstausfall bis zu 100 € als kommunalen Zuschuss beantragen.
- Studierende, die keine Mittel aus dem bereits erschöpften Corona-Nothilfefonds für Studierende des Landes Hessen erhalten haben. Die entsprechenden Mittel können über die bereits durch das Landesprogramm bestehenden Strukturen dem Studierendenwerk für Hilfen an Studierende mit Wohnsitz in Kassel bereitgestellt werden.
- Institutionen aus dem Kulturbereich, welche nicht den Anforderungen der bestehenden Programme entsprechen und welche nicht bereits durch die Maßnahmen aus Ziffer 2 und 3 gefördert werden.
- Familien mit Kindern ohne ausreichende Homeschooling-Infrastruktur. Für Homeschooling benötigte Geräte sollen kommunal angeschafft und als Leihgabe denjenigen Familien zur Verfügung gestellt werden, welche nicht über eine ausreichende technische Infrastruktur verfügen.
- Start-Ups, sofern sie nicht von anderen Förderprogrammen oder Maßnahmen dieses Programms erfasst werden.
- Hier bisher nicht explizit aufgeführte Gruppen, die in eine Corona-bedingte Notlage geraten, in Einzelfallentscheidungen.
- Für die Umsetzung der drei Maßnahmenpakete aus Ziffer 2, 3 und 4 werden im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 20 Mio. € außerplanmäßig bereitgestellt.
Begründung des Änderungsantrags:
Weltweit hat das Corona-Virus das gesellschaftliche Leben erfasst. In ganz Deutschland, in Hessen und auch in Kassel ist das wirtschaftliche, kulturelle und soziale Leben mit teils sehr intensiven Einschränkungen verbunden, die unser aller Leben seit nunmehr vier Wochen massiv verändert haben. Um die größten Härten abzumildern, haben Bundes- und Landesregierung die umfangreichsten Hilfsprogramme seit dem zweiten Weltkrieg aufgelegt. Vor allem die Abmilderung wirtschaftlicher Schäden und die Sicherung gesellschaftlich wichtiger Institutionen stehen im Fokus. Die Soforthilfen gerade für kleine und mittlere Unternehmen sind sehr gut angelaufen.
Ergänzend zu den flächendeckenden Programmen von Bund und Land können wir in der Stadt Kassel auf spezielle Bedarfe und Engpässe reagieren. Daher ist es richtig, die lokale Wirtschaft und gemeinnützige Organisationen zusätzlich kommunal bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Die zinslose Stundung von anstehenden Gewerbesteuern, sowie die sofortigen Auszahlungen der freiwilligen städtischen Zuschüsse und Zuwendungen aus dem Haushalt 2020 sind gute Schritte, die wir begrüßen.
Allerdings sollten wir nicht den Eindruck erwecken, alle Probleme seien allein mit städtischem Geld zu lösen. Denn auch die Finanzen der Kommunen sind stark unter Druck. Auf der Einnahmeseite des Haushaltes haben wir Korrekturen zu erwarten, die sich heute noch nicht seriös beziffern lassen. Auch bei den städtischen Betrieben und Unternehmen werden wir mit krisenbedingten Einnahmerückgängen rechnen müssen. Wir sind also gut beraten, unsere solide Haushaltsführung beizubehalten und die städtischen Mittel mit bestmöglicher Wirkung einzusetzen. Unsere eigene kommunale Initiative ist daher eng auf die Programme von Land und Bund abzustimmen – solche die vorliegen und auch auf solche, die noch folgen.
Insbesondere bei der finanziellen Unterstützung zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs appellieren wir, den Fokus darauf zu legen, Lücken zu schließen und bestehende Programme zu ergänzen. Dopplungen in der Förderung und Mitnahmeeffekte bei einer zu pauschalen Ausführung sollten ausgeschlossen werden.
Auch ist zu bedenken, dass weitere Programme und Mittel von Bund und Land teilweise bereits angekündigt, teilweise noch in der Debatte stehen. Eine Lücke besteht beispielsweise bei der Unterstützung von Betrieben mit 50 bis 250 Beschäftigten. Falls diese Betriebe die gewährten Kredite auch langfristig nicht bedienen können, sollte die Stadt sich bei Bund und Land dafür einsetzen, dass diese in Zuschüsse umwandelt werden. Der Umgang mit solchen noch nicht klar absehbaren Programmen sollte in den Ausführungsbestimmungen bedacht werden. Generell sollte gelten, dass alle Fördermöglichkeiten aus den Programmen von EU, Bund und Land vorrangig in Anspruch genommen werden müssen.
Zugleich ist unser Anliegen, die solidarische Stimmung in der Stadt nicht durch ungewollte Effekte oder gar Subventionsbetrug zu gefährden. Neiddebatten sind Gift in der aktuellen Lage und als ungerecht empfundene Entscheidungen könnten den sozialen Frieden unnötig belasten. Unterscheidungen von Fördergruppen sollten daher möglichst transparent und diskriminierungsfrei erfolgen. Hier erwarten wir eine klare Definition des Begriffs „direkte notwendige personenbezogene Dienstleistungen“ aus der Magistratsvorlage und eine faire Regelung für diejenigen Betriebe, die ihre Arbeit nicht komplett einstellen mussten, aber einen erheblichen Umsatzeinbruch zu verzeichnen haben. Dabei denken wir unter anderem an diejenigen Gruppen, die während des Shutdowns medizinische Dienstleistungen nur eingeschränkt erbringen, beispielsweise Physiotherapeut*innen und Hebammen.
Über das vorgeschlagene Programm hinaus wollen wir die Beachtung all derer, die – aus welchen Gründen auch immer – bei allen Unterstützungsprogrammen von Bund, Land und Kommune trotz erheblicher Beeinträchtigung durch die Corona-Krise nicht mitbedacht sind. Dem dient die Einrichtung eines Härtefallfonds, dessen konkrete Richtlinien noch zu erarbeiten sind. Ziel muss es sein, Personen und Einrichtungen, die aktuell durch Hilfsprogramme noch nicht erreicht wurden, zu unterstützen. Es geht um Einzelfälle in besonderen Härtefällen. Für die Ausstattung des Härtefallfonds ist ein Betrag von 2 Mio. Euro vorgesehen.
Eine dieser Gruppen sind Studierende. Nicht alle haben einen Anspruch auf Bafög oder können auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern zurückgreifen, weshalb sie sich ihren Unterhalt durch Jobs sichern. Diese Möglichkeit fällt durch Corona für ca. 20% der Studierenden weg. Das Land stellt daher den Studierendenwerken Mittel zur Verfügung, um diese an bedürftige Studierende weiterzugeben. Hier regen wir an, dass Kassel für ortsansässige Studierende unterstützend tätig wird.
Zudem sehen wir weiteren Handlungsbedarf in verschiedenen Feldern, die ebenfalls über einen solchen Fonds abgedeckt werden könnten. Dazu zählen wir die institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen jenseits der Förderung individueller Kulturschaffender über die bereits vorgesehenen Ansätze. Auch Start-Ups, die nicht auf ältere Steuererklärungen als Nachweis der wirtschaftlichen Aktivität zurückgreifen können, müssten bedacht werden.
Für den Bildungsbereich regen wir an, Mittel für mögliche ergänzende Programme bereitzuhalten. Sollte sich beispielsweise abzeichnen, dass Schüler*innen längerfristig zu Hause lernen müssen, könnte die Bereitstellung technischer Infrastruktur, zum Beispiel die Anschaffung mobiler Arbeitsgeräte zur Leihe, soziale Härten abfedern. Zudem sind Ideen wie Zusatzangebote durch die Jugendhilfe, zum Beispiel im betreuten Ganztag, im Rahmen der Schulsozialarbeit oder durch Sommercamps, zu prüfen.
Insgesamt muss bei aller Aktivität und Aktion der Soforthilfemaßnahmen aus dem städtischen Haushalt gewährleistet sein, dass die Zuwendungen, Zuschüsse und Hilfen bei denen ankommen, die sie dringend benötigen. Sie sollen diejenigen erreichen, die sonst keinen Zugriff auf andere Programme haben und die einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung der Stadtgesellschaft leisten. Nicht nur die Ökonomie erlebt schwierige Zeiten, sondern auch das Soziale und das Kulturelle stehen vor einer Zerreißprobe.
Notfallfonds für Lebenshaltungskosten von Solo-Selbstständigen und Freiberuflern
in der Kulturstadt Kassel
Änderungsantrag zur Vorlage 101.18.1663
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird ergänzt um
[…]
4. Die Stadt Kassel richtet einen Notfallfonds für Solo-Selbstständige und Freiberufler ein. Die Betroffenen sollen bis zur Aufhebung der Einschränkungen ihrer Arbeitsmöglichkeiten monatlich bis zu 1.180 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen.
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige und Freiberufler,
-
die ihren Sitz in Kassel haben
-
deren berufliche Existenz durch die Corona-Krise nachweislich gefährdet ist
-
die nicht das Sozialschutzpaket in Anspruch nehmen wollen oder können
Der Magistrat wird aufgefordert, das Wiederankurbelungskonzept “Kopf hoch Kassel!” um die erforderlichen finanziellen Mittel aufzustocken bis eine vergleichbare Lösung auf Landes- oder Bundesebene für die Betroffenen zur Verfügung steht.
4 5. Für die Umsetzung der beiden Maßnahmenpakete aus Ziffer 2, 3, und 4 werden im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 18 23 Mio. Euro außerplanmäßig bereitgestellt.
Begründung:
Öffentliche und private Kultureinrichtungen sind seit Wochen geschlossen, Veranstaltungen, Kurse, Führungen oder ähnliches wurden flächendeckend abgesagt. Damit entfallen für viele Soloselbststände und Freiberufler, insbesondere Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten auf noch unbestimmte Zeit unverschuldet Auftritts- und Arbeitsmöglichkeiten, Gagen und Honorare. Die daraus entstehenden akuten Notfälle und existenzgefährdenden Situationenen gefährden die über Jahrzehnte gewachsene kulturelle Infrastruktur der Stadt Kassel.
Die Möglichkeit „vereinfachte“ Grundsicherung beantragen zu können führt immer noch zu einem unübersichtlichen, bürokratischen Antragsverfahren. Lebensgemeinschaften werden nach wie vor gemeinsam veranlagt (Bedarfsgemeinschafts-Prüfung). Sparbücher, Schmuck, Aktien und Lebensversicherungen, auch, wenn diese zur Sicherung des Einkommens im Alter angelegt wurden, fallen unter die Betrachtung des erheblichen Vermögens (60.000 Euro), so daß am Ende für viele keine oder kaum Unterstützung zu erwarten ist oder eine Verschiebung der prekären Situation in das Rentenalter.
Die von der Stadt bisher geplante Anlaufhilfe betrifft die Betriebskosten für die Wiederaufnahme der Arbeit und ist ein wichtiger Baustein zur Krisenbewältigung von kleinen Unternehmen und Selbstständigen. Allerdings besteht bei den Lebenshaltungskosten von Solo-Selbstständigen eine gravierende Lücke. Diese Lücke soll mit dem vorgeschlagenen Notfallfonds geschlossen werden, um die Existenz der Solo-Selbstständigen bis zur Wiederaufnahme der Arbeit zu sichern.
Änderungsantrag zur Vorlage 101.18.1663
Coronahilfe für Transferleistungsbezieher*innen in Kassel
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird ergänzt um
[…]
4. Der Magistrat unterstützt Bezieher*innen von Transferleistungen nach dem SGB II, XII, AsylbLG sowie von Wohngeld, die Corona-bedingt Mehrkosten zur Deckung ihrer Existenzgrundlagen, Bevorratung und des Schutzes von sich und anderen haben, antragslos für die Monate März, April und Mai mit einem Zuschuss in Höhe von 150 Euro für den Haushaltsvorstand und 100 Euro für jede weitere Person.
Dies ist zweckgebunden zur Deckung von Corona-bedingten Mehrkosten und wird entsprechend nicht auf den Regelsatz angerechnet. Dies kann in Form eines Gutscheins oder einer zusätzlichen Überweisung erfolgen.
5. 4 …aus Ziffer 2, 3, und 4 werden im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 21 Mio. Euro außerplanmäßig bereitgestellt.
Begründung:
Gerade für Menschen, die von Transferleistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Wohngeld abhängig sind, steigert Corona die Armut noch mehr. Geschlossene Tafeln, Stadtteilläden, Hamsterkäufe, Wegfall des Schulessens, aber auch Preissteigerungen im Supermarkt haben die Kosten zum Lebensunterhalt in die Höhe getrieben. Das Vergleichen in verschiedenen Supermärkten ist durch den ÖPNV ein weiteres Risiko. Die günstigsten Produkte sind oft als erstes weg. Gleichzeitig wird angeraten einen Vorrat für eine eventuelle Quarantäne anzulegen und Maßnahmen zum zusätzlichen Schutz von sich und anderen zu ergreifen. Das ist aus dem Regelsatz nicht möglich. Der Magistrat wird beauftragt eine rechtskonforme Art der Auszahlung zu finden.
Förderkriterien konkretisieren, Transparenz in Umsetzung schaffen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird wie folgt geändert.
4. Für die Umsetzung der beiden Maßnahmenpakete aus Ziffer 2 und 3 werden im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 18 Mio. € außerplanmäßig bereitgestellt.
– Vorrangig werden Antragssteller*innen gefördert, die ansonsten keine finanzielle Unterstützung durch Hilfsprogramme auf Bundes- und Landesebene erhalten.
– Gegen abgelehnte Förderbescheide besteht für Antragsteller*innen die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Sie Sind im Widerspruchsbescheid darüber aufzuklären.
– Über den Stand der Inanspruchnahme der Maßnahmenpakete wird regelmäßig im Ausschuss für Finanzen Wirtschaft und Grundsatzfragen berichtet.
Begründung: erfolgt mündlich
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird ergänzt um…
Kinder unter 18 Jahren, die Leistungsempfänger nach dem SGB II sind, erhalten einen zweckgebundenen Verzehr-bzw. Einkaufsgutschein in Höhe von 60 Euro; einmalig. Ausgenommen sind Tabakwaren und alkoholische Getränke.
Update: Die Niederschrift ist da.
Oberbürgermeister Geselle begründet und erläutert die Vorlage. Weiterhin gibt er folgende Protokollerklärung zur Ziffer 4 der Vorlage des Magistrats ab, welche mit zur Abstimmung gestellt werden soll.
In Ziffer 4 des Beschlusstenors ist das Wort „außerplanmäßig“ entgegen der Begründung nicht förmlich im Sinne des § 100 HGO, sondern unter folgender Maßgabe zu verstehen.Ich werde im Laufe dieses Jahres einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 aufstellen, in dem das Programm „Kopf hoch Kassel!“ finanziell Berücksichtigung finden wird. In diesen Nachtrag werden auch andere Aufwendungen pp. einfließen, die im Rahmen der Corona-Pandemie getätigt werden müssen, wie beispielsweise für die Anschaffung von zusätzlichen Lizenzen für Home-Office Arbeitsplätze sowie für die Anschaffung von Schutzmasken und Testgeräten.Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel dient die Beschlussfassung daher zur Klarstellung hinsichtlich des weiteren Verfahrens und zur Herstellung der Handlungsfähigkeit in der gegenwärtigen Krise.
B90/Grüne beantragt ziffernweise Abstimmung.
Magistratsvorlage und Protokollerklärung
Ziffer 1:
Zustimmung: einstimmig
Ziffer 2:
Zustimmung: einstimmig
Enthaltung:B90/Grüne, Kasseler Linke
Ziffer 3:
Zustimmung: einstimmig
Enthaltung:B90/Grüne, Kasseler Linke
Ziffer 4:
Zustimmung: einstimmig
Enthaltung:B90/Grüne, Kasseler Linke
Änderungsantrag B90/Grüne:
Zustimmung: B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: SPD, CDU, AfD
Änderungsantrag der Fraktion Kasseler Linke vom 20. April 2020
Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, FDP+FW+Piraten
Enthaltung: AfD
Änderungsantrag der Fraktion Kasseler Linke vom 27. April 2020
Zustimmung: B90/Grüne, AfD, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: SPD, CDU
Änderungsantrag der Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten
Zustimmung: FDP+FW+Piraten
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD
Enthaltung: Kasseler Linke
Änderungsantrag der Fraktion Kasseler Linke vom 29. April 2020
Zustimmung: AfD, Kasseler Linke
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, FDP+FW+Piraten