Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen, 23. Sitzung

Notizen aus dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen, 23. Sitzung am 06.06.2018 (ohne Gewähr)

Die Vorsitzende teilt mit, dass der Magistrat beantragt hat, die Tagesordnung um die als Tischvorlage verteilte Vorlage des Magistrats betr. Städtische Werke AG (STW) Beherrschungs-u. Gewinnabführungsvertrag mit STW Direkt GmbH, zu erweitern.
Zustimmung: einstimmig
Die Vorlage des Magistrats wird als Tagesordnungspunkt 4.1 eingereiht.
Tagesordnung
1. JAFKA gemeinnützige GmbH 101.18.918

-Änderung des Gesellschaftsvertrages –

Vorlage des Magistrats

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

1. „Der Gesellschaftsvertrag wird gemäß beigefügter Synopse in den §§ 2 und 3 geändert .

2. Der Magistrat wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen.“

Begründung: Die JAFKA gGmbH ist eine Ausbildungs – und Qualifizierungsgesellschaft, die sich in ihrem Kernbereich mit Berufsvorbereitung und Ausbildung von arbeitslosen Jugendlichen und Erwachsenen beschäftigt. Die Stadt Kassel ist Alleingesellschafterin der JAFKA gGmbH. Die marktpolitischen Veränderungen und die damit verbundenen Herausforderungen haben in den letzten Jahren, mit Blick auf die Festigung der Marktposition sowie zukunftsweisenden unternehmerischen Ausrichtung der JAFKA gGmbH, Auswirkungen auf das Leistungsportfolio der Gesellschaft gehabt. In diesem Zusammenhang wurden ergänzende Marktfelder erschlossen und damit das Aufgabenspektrum der JAFKA gGmbH sukzessive erweitert. Mit Blick auf den aktuellen Status Quo sowie den möglicherweise perspektivisch notwendig werdenden Anpassungen hat die Geschäftsführung den Gesellschaftervertrag im Kontext des o. g. Sachverhaltes von ihrem Wirtschaftsprüfer überprüfen lassen. Unter Würdigung der Gesamtzusammenhänge und Abwägungen ergibt sich aus Sicht des Wirtschaftsprüfers eine punktuelle Anpassungsnotwendigkeit bei den in der Synopse gekennzeichneten (unterstrichenen) Passagen.

Der Magistrat hat diese Vorlage in seiner Sitzung am 7. Mai 2018 beschlossen.

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Die Kasseler Linke hat ein Änderungsantrag geschrieben

Änderungsantrag zur Vorlage 101.18.918

1. „Der Gesellschaftervertrag wird gemäß beigefügter Synopse in den §§2 und 3 geändert und an geeigneter Stelle um folgenden Absatz ergänzt:

„Für die in der Gesellschaft beschäftigten ArbeitnehmerInnen und Auszubildenden kommen die Tarifbestimmungen des TVöD zur Anwendung.“ Begründung: Der bei JAFKA gültige Haustarifvertrag unterläuft die für die Kernverwaltung der Stadt Kassel geltenden Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei der Gesellschaft Beschäftigte müssen Lohneinbußen im Vergleich zu ihren direkt bei der Stadt angestellten KollegInnen in Kauf nehmen. Dies steht im Gegensatz zur Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit. Wie im letzten Beteiligungsbericht von 2014 nachzulesen ist, führt dies innerhalb von JAFKA durch ausbleibende Gehaltssteigerungen u.a. zu Abwanderung, steigender Unzufriedenheit und sozialer Ungerechtigkeit der Beschäftigten. Dem kann mit einer Rückkehr der Gesellschaft in die Tarifgemeinschaft entgegengewirkt werden.

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Die Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten erklärt, dass sie die Arbeit der JAFKA gGmbH und die Zielsetzung befürworte, fragt aber nach, ob es wirklich sinnvoll ist eine Gesinnung im Gesellschaftsvertrag festzulegen. Der Oberbürgermeister erklärt,  dass die Formulierung aus einem formalen Grund so gewählt wurde. Sie entspreche der Abgabenordnung. Gegenstand des Unternehmens sei die Ausbildungsförderung, dies ginge nur, wenn man sich gleichzeitig um die Entwicklung in den Quartieren kümmere. Zum Antrag der Kasseler Linke erklärt er, man habe einen vernünftigen Haustarifvertrag und auch bei der JAFKA gGmbH sei das finanziell vernünftig ausgestaltet.

Änderungsantrag der Kasseler Linken:
Zustimmung: Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD,

Magistratsvorlage:
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: AfD

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2. „Sozialwirtschaft integriert“ 101.18.930

– Ein Förder-Angebot des Landes Hessen für Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen des „Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets“, insbesondere für Geflüchtete

Vorlage des Magistrat

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

1. „Die Stadt Kassel beteiligt sich an der Umsetzung des Hessischen Förderangebotes „Sozialwirtschaft integriert“. Es wird als Sonderprojekt im Hessischen Ausbildungs – und Qualifizierungsbudget 2018 durchgeführt . Die Stadt hat die für die Durchführung erforderlichen Finanzmittel beim Land Hessen beantragt. Das Projekt soll am 1. August 2018 beginnen und wird voraussichtlich am 30. Juni 2022 abgeschlossen sein. Es ist für mindestens 120 Teilnehmerinnen geplant. Davon sollen mehr als 50 Frauen einen qualifizierten Berufsabschluss erwerben.

2. Das Sozialamt wird mit der Steuerung und Verwaltung des Projektes beauftragt.

3. Das Personal – und Organisationsamt wird ermächtigt das für die Projektumsetzung erforderliche Personal einzustellen und zu beschäftigen.

4. Die Stadt Kassel übernimmt die Kofinanzierung der Personalkosten für die Projektsteuerung, Anleitung und sozialpädagogische Begleitung sowie projektbezogene Sachkosten insbesondere für die wissenschaftliche Begleitung soweit sie nicht durch Dritte oder durch Eigenmittel der Kooperationspartner sichergestellt wird. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2018 für das Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung. Die voraussichtlichen Projektaufwendungen für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 wurden bei der Haushaltsplanung für 2019 und bei der mittelfristigen Finanzplanung für 2020 bis 2022 berücksichtigt.“

Begründung: Der Fachkräftemangel in den vielfältigen Berufsfeldern der Sozialwirtschaft ist überdeutlich und allseits unwidersprochen. Mit dem neuen Förderangebot öffnet das Land Arbeitsmarktperspektiven und Integrationschancen für Migrantinnen und Migranten und insbesondere für geflüchtete Menschen. Das Projekt der Stadt ist ein Qualifizierungsangebot für Migrantinnen. Diese Frauen haben kaum Zugang zum Ausbildungs – und Arbeitsmarkt. Durch das Projekt werden Rahmenbedingungen geschaffen, die ihre besondere Situation berücksichtigt und die Grundlage für ein eigenständiges und existenzsicherndes Einkommen sichert. Es wird ein positiver Lernprozess und eine erfolgreiche Teilnahme ermöglicht.

Bei der Teilnehmerinnengewinnung werden niedrigschwellige Zugangswege u. a. über die Einbeziehung der Stadtgesellschaft beschritten. Das Förderangebot des Landes ergänzt in idealer Weise die städtische Integrationsstrategie und das breite Spektrum von Qualifikationsangeboten für Menschen mit Migrationshintergrund. Das Projekt ist ein wichtiger Baustein der regionalen Arbeitsmarktstrategie der Stadt. Es wird in enger Kooperation mit dem Jobcenter, dem Landkreis Kassel, den ambulanten und stationären Pflegeträgern in der Region und den Wohlfahrtsverbänden durchgeführt. Darüber hinaus ist die Stadtgesellschaft ein wichtiger Partner für die erfolgreiche Projektumsetzung.

Zentrales Ziel ist die Fachkräftesicherung für die Sozialwirtschaft mit Integration durch Qualifizierung und Beschäftigung zu verbinden. Arbeitsmarktintegration in der Sozialwirtschaft bedeutet, dass den Projektteilnehmerinnen Qualifizierungsangebote in einer Vielzahl von Berufen und Tätigkeitsfeldern gemacht werden. Beispielhaft seien genannt:

  • Erzieherin, Sozialassistentin
  • Altenpflegehelferin, Altenpflegerin
  • Hauswirtschafterin

Die Unternehmen der Sozialwirtschaft sehen für ausgebildete Fachkräfte in der Pflege und insbesondere in der Altenpflege gute Arbeitsplatzchancen in der Region. Gerade Erzieherinnen werden gegenwärtig benötigt und sind auch mit dem Blick auf die nähere Zukunft eine Berufsgruppe für die eine hohe Nachfrage u. a. bei der Stadt Kassel besteht. Die Hauswirtschafterin, eine etwas vernachlässigte Berufsgruppe in der aktuellen Wahrnehmung am Arbeitsmarkt, wird besonders im Zusammenhang mit den „neuen Konzepten“ in der Altenpflege dringend benötigt.

Die Ausbildung z. B. zur Erzieherin, Sozialassistentin, Altenpflegerin, Hauswirtschafterin, usw. wird individuell unterstützt. Für die Aufnahme dieser Ausbildungsgänge ist ein flexibler Projektstart ab dem 1. August 2018 geplant.

Für alle Teilnehmerinnen wird grundsätzlich vorab eine Orientierungs – und Aktivierungsmaßnahme zur Ausbildungsvorbereitung geplant. Für die Ausbildung zur Altenpflegehelferin werden Gruppenangebote gemacht. Für die Teilnehmerinnen, die noch nicht über erforderliche Schulabschlüsse zum Beginn einer Berufsausbildung verfügen, wird ein Lehrgang zum Erwerb des Hauptschulabschlusses angeboten. Zur individuellen Begleitung des Qualifikationsprozesses wird während der gesamten Teilnahmezeit ein Coaching / Mentoring angeboten. Durch die Projektteilnahme wird den Migrantinnen langfristig der Zugang zu gesellschaftlich anerkannten, das Selbstwertgefühl steigernden beruflichen Tätigkeiten eröffnet. Gleichzeitig wird die soziale und finanzielle Unabhängigkeit gestärkt. Die Frauen sollen in die Lage versetzt werden, ein eigenständiges und existenzsicherndes Erwerbseinkommen zu erwirtschaften. Gleichzeitig sind die Unternehmen der Sozialwirtschaft aufgefordert tariflich entlohnte, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu fairen Arbeitsbedingungen zur Verfügung zu stellen.

Die Projektinnovation liegt im niedrigschwelligen Zugang zu vielfältigen modularen Qualifizierungsangeboten, unterstützt durch ein umfassendes individuelles Coaching mit guten Arbeitsplatzperspektiven in der Sozialwirtschaft. Das Projekt wird durch die Universität Kassel wissenschaftlich begleitet. Das Projekt soll am 1. August 2018 beginnen und wird voraussichtlich am 30. Juni 2022 abgeschlossen sein. Es ist für mindestens 120 Teilnehmerinnen geplant. Davon sollen mehr als 50 Frauen einen qualifizierten Berufsabschluss erwerben.

Finanzielle Auswirkungen: Bezogen auf das Projektbudget mit dem Förderzeitraum 2018 bis 2022 wird für die Jahre 2018 bis 2022 unter Berücksichtigung des oben dargestellten Projektkonzeptes von folgenden Kosten, Förder – und Eigenmitteln der Stadt Kassel ausgegangen. Sollten im Projektverlauf weitere Fremdmittel eingeworben werden, so wird der Finanzierungsplan entsprechend geändert. Die Kosten für die Teilnehmerinnenbegleitung, das Coaching, die Aktivierung, für die Evaluation, sowie die Hauptschulkurse werden im Projektbudget sichergestellt. Die Kosten für den Lebensunterhalt der Teilnehmerinnen werden während der Aktivierung, während des Lehrgangs „Hauptschulabschluss …“ durch die Weitergewährung von ALG II – bzw. Leistungen nach dem AsylbLG sichergestellt. Während der Altenpflegehilfeausbildung, Erzieherinnenausbildung, Ausbildung zur Hauswirtschafterin erhalten die Frauen BAföG bzw. eine Ausbildungsvergütung.

Die arbeitsplatzbezogenen Sach-und Gemeinkosten sind bei der Kalkulation der Ausgaben und den kommunalen Eigenmitteln berücksichtigt. Sie sind allerdings nur dann zuschussfähig, wenn sie konkret projektbezogen und nicht als Kostenpauschalen nachgewiesen werden können. Da dies voraussichtlich nicht der Fall sein wird, bleiben sie im Antrags-und Abrechnungsverfahren mit dem HSMI unberücksichtigt.

2018 2019 2020 2021
2022
Insgesamt
Personalkosten – insgesamt 25.030,17
110.076,92
111.634,62
114.230,77 29.615,38 390.587,86
Ausgaben für Teilnehmende
27.000,00
56.880,00 72.200,00 55.680,00
4.640,00
216.400,00
Sachkosten – insgesamt 210.706,68 337.798,68
477.014,34
335.630,00 79.815,61 1.440.965,33
Ausgaben pro Hh. Jahr
262.736,85
504.755,61
660.848,96 505.540,77 114.071,00 2.047.953,19
2018
2019
2020 2021 2022
Insgesamt
Landesmittel
198.424,13
371.325,54
495.867,69 371.288,62 63.094,02
1.500.000,00
Kommunale Mittel
64.312,72
133.430,07
164.981,27
134.252,16
50.976,98
547.953,19
Finanzierungen pro Hh. Jahr
262.736,85
504.755,61
660.848,96
505.540,77
114.071,00
2.047.953,19
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2018 für das Haushaltsjahr 2018 im Teilhaushalt 50004 Sozialamt zur Verfügung. Die voraussichtlichen Projektaufwendungen für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 wurden im Teilhaushalt 50004 Sozialamt bei der Haushaltsplanung für 2019 und bei der mittelfristigen Finanzplanung für 2020 bis 2022 berücksichtigt.“
Der Magistrat hat die Vorlage in seiner Sitzung am 28. Mai 2018 beschlossen.

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Die Bürgermeisterin erklärt, dass das Land die Arbeitsmarktförderung noch einmal um 10 Millionen aufgestockt habe. Im März sei das Förderprogramm veröffentlicht worden und die Stadt habe einen Antrag geschrieben. Sie gehe davon aus, dass die Stadt die Bewilligung erhalten wird. Das Programm sei modular gestaltet. Man setze auf  individuelles Coaching und nutze die Zugangswege über die Stadtgesellschaft (Flüchtlings- und Frauenprojekte). Morgen sei die erste Info-Veranstaltung mit 60 Personen, nächstes Jahr  würden noch einmal 60 Personen eingeladen. 50 Frauen sollten am Ende einen Berufsabschluss haben. Die Universität werde das Projekt wissenschaftlich begleiten.

Die CDU-Fraktion fragt nach, wie viele der 60 Frauen den Hauptschulabschluss erst noch machen müssten und mit welcher Dauer man dafür rechne. Sie fragt weiter, was mit jenen passiert, die nicht erfolgreich den Hauptschulabschluss erreichen. Die Bürgermeisterin entgegnet, dass es sich um einen 17 Monate dauernden Lehrgang  handele, der nicht nur auf den Schulabschluss ausgerichtet sei, sondern auch den Anforderungen der Berufsschule entsprechen müsse. Es sei noch nicht klar, wie viele den Hauptschulabschluss noch brauchen, dieser habe aber einen hohen Stellenwert. Für jene, die den Hauptschulabschluss nicht im ersten Anlauf schaffen  gebe es einen zweiten Lehrgang.

DerSeniorenbeirat sieht das Projekt als Schritt in die richtige Richtung. Die Kommunen könnten bei Pflegeengpässen Menschen einstellen und ausleihen. B90/Grüne begrüßen ebenfalls die Initiative und fragen nach, ob jetzt alle Initiativen die Informationen bekommen. Die Bürgermeisterin bejaht das. Man suche noch Träger für das Coaching.  Die Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten erkundigt sich, ob das Programm nur an Frauen gerichtet sei oder an alle und wie die Verteilung  geplant sei.  Die Bürgermeisterin erklärt, die Zielgruppe seien Frauen, eine besondere Gruppe nach Herkunft werde nicht bevorzugt.

Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Enthaltung: AfD

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3. Satzung zur Änderung der Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten für Grundschulkinder der Stadt Kassel 101.18.937

(Satzung Grundschulkinder) (Erste Änderung)

Vorlage des Magistrats

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten für Grundschulkinder der Stadt Kassel (Satzung Grundschulkinder) in der aus der Anlage 1 zu dieser Vorlage ersichtlichen Fassung.“

Begründung: Hinsichtlich der Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten für Grundschulkinder der Stadt Kassel (Satzung Grundschulkinder) hat sich Änderungsbedarf ergeben. Entsprechend mehrerer in der Satzung Kita vorgenommener Änderungen wird die Satzung Grundschulkinder angepasst.

Dies betrifft die Regelungen über den Notdienst im Fall der Schließung von Einrichtungen (§ 7 Absatz 5), über den Ausschluss von Kindern aus Einrichtungen oder von Angeboten der Kindertagesbetreuung (§ 10) sowie eine Regelung, die eine Erstattung von Kosten – und Verpflegungskostenbeiträgen im Fall vorübergehender Schließungen von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, z. B. im Fall von Streiks, ermöglicht (§ 12 Absatz 4).

In Anlage 1 wird das Betreuungsangebot in der Schule ferner an den Pakt für den Nachmittag angepasst.

Die Angebote ohne Ferienbetreuung sind zukünftig kostenfrei.

In Anlage 2 werden der Kostenbeitrag für die Pädagogische Mittagsbetreuung an fünf Tagen bis 14.30 Uhr ohne Ferienbetreuung gestrichen und die Höhe des Kostenbeitrags für die Verpflegung angepasst.

Die Standorte der Grundschulen, die im Pakt für den Nachmittag arbeiten, werden nicht mehr separat aufgeführt, da es sich um ein Regelangebot handelt.

Die Pädagogische Mittagsbetreuung umfasst bei Bedarf einen Feriennotdienst.

Ergänzend werden die Regelung zur Geschwisterermäßigung an die aktuellen Bedürfnisse angepasst sowie kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die geänderte Fassung soll ab dem 1. August 2018 angewendet werden. Die Änderungen sind aus der als Anlage 2 beigefügten Synopse ersichtlich.

Der Magistrat hat die Vorlage in seiner Sitzung vom 28. Mai 2018 entsprechend beschlossen.

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Die Schuldezernentin erläutert, warum es eine Neufassung gibt. Er sei ein neues Modul dazugekommen: fünf Tage kostenfrei. Das Land Hessen steuere Ressourcen dazu. Die Essensgeldbeiträge seien angepasst worden und eine Streikregelung sei eingeführt worden.

Zustimmung: einstimmig

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4. Satzung zur Änderung der Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung für Kinder bis zur Einschulung der Stadt Kassel 101.18.938

(Satzung Kita) vom 18. November 2013 in der Fassung der Ersten Änderung vom 14. November 2016 (Zweite Änderung)

Vorlage des Magistrats

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung für Kinder bis zur Einschulung der Stadt Kassel (Satzung Kita) vom 18. November 2013 in der Fassung der Ersten Änderung vom 14. November 2016 (Zweite Änderung) in der aus der Anlage 1 zu dieser Vorlage er sichtlichen Fassung.“

Begründung: Aufgrund der Kostenbeitragsfreistellung des Landes für Kindergartenkinder ab dem dritten. Lebensjahr hat sich Änderungsbedarf hinsichtlich der Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung für Kinder bis zur Einschulung der Stadt Kassel (Satzung Kita) ergeben. Für eine Betreuungszeit von bis zu sechs Stunden täglich werden die Halb – und Dreivierteltagsbetreuung für Kinder ab dem dritten Lebensjahr kostenfrei.

Zugleich wird aus pädagogischen Gründen das Angebot auf drei Betreuungsformen – Halbtagsplätze ohne Mittagsverpflegung, Dreivierteltags – und Ganztagsplätze mit Mittagsverpflegung – umgestellt. Das Angebot „Halbtagsplätze mit Mittagsverpflegung“ entfällt. Ergänzend wird die Geschwisterermäßigung an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Diese erfolgt entsprechend der Geschwisterfolge für Kinder, die Betreuungsangebote der Jugendhilfe in Tageseinrichtungen in der Stadt Kassel besuchen.

Ferner wird die Höhe der Kostenbeiträge für die Verpflegung angepasst.

Darüber hinaus werden kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Die geänderte Fassung soll ab dem 1. August 2018 angewendet werden. Zugleich wird die Betreuungs – und Tarifordnung für die Inanspruchnahme von Angeboten der Tagesbetreuung der Stadt Kassel (BTO) aufgehoben. Die Nutzungsverhältnisse im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung sind seit dem Erlass der Satzung Kita am 18. November 2013 nicht mehr zivilrechtlich, sondern öffentlich – rechtlich ausgestaltet.

Die Umstellung war aufgrund einer Änderung des § 90 SGB VIII und einer Empfehlung des Hessischen Städtetags erfolgt. Die BTO ist mit Inkrafttreten der Satzung Kita gegenstandslos geworden. Sie wurde jedoch vorerst nicht außer Kraft gesetzt, um abzuwarten, ob sich die Satzungs – regelungen in der Praxis bewähren und als gerichtsfest erweisen. Da dies der Fall ist, kann die BTO nunmehr aufgehoben werden.

Der Magistrat hat die Vorlage in seiner Sitzung vom 28. Mai 2018 entsprechend beschlossen.

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Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: AfD

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4.1 Städtische Werke AG (STW) Beherrschungs – u. Gewinnabführungsvertrag mit STW Direkt GmbH – 101.18.944 –

Vorlage des Magistrats

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Dem Abschluss des Beherrschungs – und Gewinnabführungsvertrages mit der Städtische Werke Direkt GmbH wird nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs zugestimmt.

2. Der Magistrat wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form rechtsverbindlich abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen, Streichungen oder Klarstellungen

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Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: Kasseler Linke, AfD


4. Strategie Gemeinschaftsunterkünfte 101.18.884

Anfrage der Kasseler Linken
Schriftliche Antwort vom Dezernat für Bürgerangelegenheiten und Soziales:

1. Welche Gemeinschaftsunterkünfte sollen langfristig erhalten werden?

Aktuell gibt es in der Stadt Kassel sechs große Gemeinschaftsunterkünfte und 48 kleinere Immobilien (2-/3-Familienhäuser)‚ die für die Aufnahme von Flüchtlingen genutzt werden.
GU KKH Park Schönfeld
Der Vertrag läuft Ende 2019 aus. Die Eigentümer planen eine andere Nutzung des Gebäudes.
Diese GU wird aufgelöst.
GU „Nordstadtguartier“
Der Vertrag läuft am 30. Juni 2021 aus. Danach werden die Wohnungen vom Eigentümer vermietet werden.
GU Bunsensstraße
Der Vertrag läuft am 30. Juni 2023 aus. Danach werden die Wohnungen von der GWG vermietet
werden.
GU „Jägerkaserne“
Wenn die Planungen der Stadt über die weitere Vérwendung des Areals abgeschlossen sind, wird diese GU aufgelöst.

Für einen längerfristigen Erhalt stehen somit als große Gemeinschaftsunterkünfte nur die in der
Graf-Haeseler-Kaserne und in der Sandershäuser Str. 79 zur Verfügung.

Die Verpflichtungserklärungen für die 48 kleineren Immobilien laufen in den Jahren 2019 bis 2023 aus. Hier wird im Einzelfall entschieden‚ ob und welche Verpflichtungserklärungen verlängert werden (siehe auch Antwort zu Frage 2)

2. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Gemeinschaftsunterkünfte erhalten werden?

Mit Ablauf der Verträge ist die Finanzierungsphase der Unterkünfte abgeschlossen; Kriterien für den Erhalt sind:
– der Bedarf an Unterkunftsplätzen
– der neue „Angebotspreis“
– Lage und Zustand der Immobilie
– Erfahrungen mit den Betreibern.

3. Welches Trägermodell favorisiert der Magistrat für Unterkünfte auf Reserve?

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 31. März 2014 beschlossen, dass Flüchtlinge dezentral im Stadtgebiet untergebracht werden sollen. Dieses Modell wird auch künftig für Kassel verfolgt. Gemeinschaftsunterkünfte werden von der Stadt Kassel nicht selbst betrieben; es erfolgt eine lnanspruchnahme Dritter.

4. Wie viele Plätze sollen vorgehalten werden für ankommende Flüchtlinge?

Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine konkrete Zahl genannt werden. Hier muss die Entwicklung der Flüchtlingspolitik der BRD verbunden mit den monatlichen Zuweisungen beobachtet werden.
Aktuell werden Plätze im Rahmen der Möglichkeiten abgebaut.

5. Welche Zwischennutzungen werden überlegt?

Die großen Gemeinschaftsunterkünfte eignen sich in der Regel nicht für eine Zwischennutzung.
Eine solche müsste mit den Eigentümern und/oder Betreibern vertraglich vereinbart werden. Nur in Einzelfällen ist eine Zwischennutzung bzw. Nutzungsänderung möglich

6. Was sind die Planungen für die Gemeinschaftsunterkunft auf dem Gelände der Jägerkaserne I?

Die GU auf dem Gelände der Jägerkaserne wird mittelfristig (Mitte 2019) aufgelöst. Es werden keine neuen Bewohner/innen aufgenommen. Von den 135 vorhandenen Plätzen sind derzeit
noch 121 belegt. 37 Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, werden sozialverträglich in anderen GUS untergebracht. 84 Personen beziehen Leistungen vom Jobcenter Stadt Kassel. Für diese Personen steht der Umzug in Wohnungen an.

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5. Bewerbung der Stadt Kassel um den Spar-Euro 101.18.893

Antrag der AfD-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Kassel bewirbt sich um den Spar – Euro, der vom Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen und dem Hessischen Städte – und Gemeindebund (HSGB) vergeben wird. Sollte eine Bewerbung in diesem Jahr aus Zeitgründen nicht mehr möglich sein, so wird der Magistrat beauftragt, ein e Bewerbung um den Spar – Euro für das Jahr 2019 anzupeilen.

Begründung: Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen und der Hessische Städte – und Gemeindebund (HSGB) zeichnen jedes Jahr Gebietskörperschaften und Kooperationen mit dem Spar – Euro aus. Diese Auszeichnung ist eine Prämierung für vorbildliche Leistungen von Kommunen, die in einem besonderen Maße verantwortungsvoll und sparsam mit öffentlichen Geldern umgehen. Er soll zugleich zu gemeinnützigem Handeln und bürgerlichem Engagement für das Gemeinwohl ermutigen. Ausgezeichnet werden Kommunen, die in der Verwaltung Sparpotentiale erschließen, Bürgerinnen und Bürger vorbildlich zur Übernahme gesellschaftlicher Aufgaben gewinnen, oder mit anderen Kommunen zusammenarbeiten und dadurch verantwortungsvoll mit öffentlichen Geldern umgehen. Bewerbungen können bis zum 29. Juni 2018 eingereicht werden.

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Die AfD liest den Antrag vor. Die SPD dankt für das Vorlesen, man könne aber davon ausgehen, dass die Ausschussmitglieder den Antrag schon selber gelesen hätten. Die Stadt arbeite immer sparsam im Sinne der Bürger, das habe man auch am frühen Ausstieg aus dem Schuldenschirm gesehen. Es wäre überflüssig jemanden mit einer solchen Bewerbung zu beschäftigen. Die AfD bedauert diese Einstellung, der Schuldenabbau könne sich aber durchaus sehen lassen.

Zustimmung: AfD
Ablehnung: CDU, SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+Freie Wähler+Piraten

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6. Divestment – nachhaltige Finanzanlagen der Stadt Kassel 101.18.916

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie und wann eine Anlagenrichtlinie im Sinne des Divestment, also der nachhaltigen Anlage eigener Finanzmittel, für die Stadt Kassel umzusetzen ist.

Begründung: Divestment bedeutet, im Bereich von Geldanlagen Nachhaltigkeitsgesichtspunkte zu beachten und die eigenen Investitionen daran auszurichten. Etliche deutsche Städte wie zum Beispiel Münster, Stuttgart, Göttingen sowie das Land Berlin haben entsprechende Anlagerichtlinien verabschiedet. Ziel ist, dass auch die Stadt Kassel keine Geldanlagen (mehr) tätigt, die nach ethischen und/oder ökologischen Gesichtspunkten problematisch sind (z.B. Kinderarbeit, Rüstungsindustrie, Atom – und Kohleenergie u.ä.).

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Änderungsantrag der Kasseler Linken

Änderungsantrag zur Vorlage 101 .18.916

Divestment jetzt umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie und wann eine Anlagenrichtlinie im Sinne des Divestment, also der nachhaltigen Anlage eigener Finanzmittel, für die Stadt Kassel umzusetzen ist zu erarbeiten.

Begründung: Ein Divestment bestehender und zukünftiger Öffentlicher Haushalte nach ökologischen, friedenspolitischen und ethischen Zielen ist zu unterstützen. Die Erstellung einer Anlagenrichtlinie durch den Magistrat als Basis für eine stadtgesellschaftliche Diskussion darüber ist dazu notwendig. Aus diesem Grund sollte die Stadtverordnetenversammlung selbstbewusst die umgehende Erstellung einer solchen Vorlage beauftragen und sich nicht um Wohl und Wehe des Magistrats sorgen.

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Die Fraktion B90/Grüne, erläutert, dass es sich hier um einen Prüfauftrag handele. Zwar habe die Stadt, wie eine Anfrage der Kasseler Linke gezeigt habe, momentan kein Geld in Anlagen getätigt, deshalb sei der Antrag nicht dringlich, aber das könnte sich ja ändern. Zudem habe ein solcher Beschluss eine Symbolwirkung.  Das Thema werde mittlerweile auch in der Breite diskutiert, das Umweltministerium zum Beispiel beschäftige sich mit Geldern für Kommunen. Der Änderungsantrag der Kasseler Linken jedoch schieße über das Ziel hinaus.

Die Kasseler Linke weist auf die Anfrage zur Nachhaltigkeit aus dem März dieses Jahres hin. Den Antrag fände sie richtig, aber sie wolle über den Prüfantrag hinaus. Konzepte gäbe es schon von externer Seite,  zum Beispiel von der Uni Kassel aus dem September 2017. Die CDU moniert, es handele sich um reine Symbolpolitik. Sie könne sich noch gut an die Antwort des Oberbürgermeisters auf die Anfrage der Kasseler Linken erinnern und man könne den Antrag als Misstrauen gegenüber Herrn Geselle interpretieren. Die Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten dankt der Kasseler Linken, dass sie das Thema aufgebracht haben. Es sei gut eine Richtlinie jetzt zu erstellen und nicht erst, wenn man unter Druck stehe. Damit könne man direkt beginnen und müsse nicht erst prüfen.

Gemeinsamer Antrag von SPD, B 90/Grüne und Stadtverordneter Ernst:
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: CDU
Enthaltung: AfD

Änderungsantrag der Kasseler Linken

Zustimmung: Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU
Enthaltung: AfD

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7. Deckungsmöglichkeiten ausgeschöpft – Nachtragshaushalt erstellen 101.18.941
Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten

Deckungsmöglichkeiten ausgeschöpft – Nachtragshaushalt erstellen

Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung einen Nachtragshaushalt vorzulegen, in dem die Investitionsmittel aus dem Schulsanierungsprogramm, die zur Deckung der Mehrkosten im Viktoria Hochhaus entstanden sind (Referenz zur Liste / Vorlage) kompensiert werden und zusätzliche Investitionsmittel bereitgestellt werden, mit denen mögliche Mehrkosten bei laufenden Investitionen und Sanierungen in Kasseler Bildungseinrichtungen gedeckt werden können.

Begründung: Die Deckungsmöglichkeiten im bestehenden Investitionshaushalt sind ausgeschöpft und es werden bereits Maßnahmen im Bereich der Schulsanierungen gestreckt, um Mehrkosten bei Bautätigkeiten für die Verwaltung auffangen zu können. Aufgrund der starken Bautätigkeit in diesem Jahr mit den Mitteln des kommunalen Investitionsprogramms (KIP) und der insgesamt hohen Nachfrage nach Bauleistungen und damit einhergehenden steigenden Preisen sind weitere Mehraufwände für die laufenden Bauprojekte zu erwarten. Insofern ist es erforderlich zusätzliche Mittel in Form eines Nachtragshaushalts bereitzustellen, damit geplante Projekte nicht wegen mangelnder finanzieller Ausstattung verzögert werden müssen.
Berichterstatter: Volker Berkhout

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Die Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten weist auf die hohen Mehrkosten hin, die bei den letzten Baumaßnahmen entstanden sind und erklärt, dass sie es für wahrscheinlich hält, das weitere Mehrkosten auflaufen. Investitionen in Schule und Bildung dürften nicht verschoben werden. Der Oberbürgermeister entgegnet, so einfach sei das alles nicht, und weist auf die HGO hin. Man könne zwar einen solchen Antrag stellen, aber dieser sei nicht rechtsgültig. Der Magistrat sei zuständig, nicht die Stadtverordnetenversammlung. Diese könne den Haushalt nicht aufstellen, sondern nur zustimmen. Wenn der Magistrat der Meinung sei, er müsste einen Nachtragshaushalt erstellen, dann würde er das tun. Es wäre aber nicht nötig, da es noch Deckungsmöglichkeiten gebe. Im Weiteren erläutert er die Wechselbeziehung zwischen Finanz- und Investitionshaushalt. Zudem dürfe es keine Neuverschuldung geben, nur Überschüsse könnten investiert werden. Wie sich die Gewerbesteuer entwickele, wisse man nicht. Diese sei extrem volatil. Die Fraktion widerspricht der Behauptung, dass der Antrag rechtswidrig sei, denn es handele sich dabei um eine Bitte an den Magistrat der Stadtverordnetenversammlung einen Nachtragshaushalt vorzulegen.

Zustimmung: Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU
Enthaltung: AfD

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