Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, 22. Sitzung

Notizen aus der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr am 13.06.18 (ohne Gewähr)

Herr Kieselbach, CDU, schlägt vor Tagesordnungspunkt (Entwicklung Henschelgelände prüfen und fördern -101.18.171- Bericht des Magistrats) und 4 (Entwicklung Henschelgelände 101.18.863, Anfrage der CDU-Fraktion) gemeinsam zu behandeln. Es erhebt sich kein Widerspruch.

I. Tagesordnung

1. Wahl eines/einer 1. stellvertretenden Vorsitzenden

Als stellvertretender Vorsitzender wird Sascha Gröling vorgeschlagen und einstimmig gewählt.


2. Entwicklung Henschelgelände prüfen und fördern –101.18.171

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12. September 2016
Bericht des Magistrats

Stadtbaurat Nolda erklärt ergänzend zu den Antworten der Anfrage 863, dass es mittlerweile wohl Planungsleistungen seitens des Eigentümers gibt. Es bestehe Hoffnung, er sei entwicklungswillig. Eine Grundproblematik bei der Entwicklung ist die Nachbarschaft zu KMW (Lärmbelastung). Auch gebe es bisher nur einen Zugang über die Mombachstrasse, man überlege in der Brandaustraße weitere anzulegen.
Zu 3: Entwicklungen leben von Verschwiegenheit, der Entwickler müsse jetzt an die Öffentlichkeit gehen.
Zu 4: Ja
zu 5: Ein Planungsbüro sei beauftragt
zu 6: Das Konzept enthieltedie Integration von Kultur und Wohnen in die Gesamtentwicklung, auch Gewerbe aber Einzelhandel ist nicht vorgesehen. Man arbeitet in enger Abstimmung, was städtebaulich möglich sei.
zu 8: Man hoffe auf baldige Öffentlichkeit seitens des Eigentümers.

Frau Bock, Kasseler Linke hakt nach. Bewohner berichteten von einem rauen Umgangston und der Androhung von Zwangsräumungen. Nolda entgegnet, dass es einen moderierten Kontakt zwischen Mietern und Vermieter gebe und es nach 3 Jahren Interimslösung mittlerweile förderfähige Mietverträge gebe. Kulturdezernentin Völker erarbeite in enger Zusammenarbeit mit dem Technikmuseum ein Konzept für selbiges.

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4. Entwicklung Henschelgelände 101.18.863

Stellungnahme schriftlich vom 22.03.18 :

1. „Welche unterschiedlichen Entwicklungsperspektiven hat der Magistrat aufgrund des Beschlusses der Stavo vom 12.09.2016 (101.18.171) für das Henschelgelände geprüft?“

Die städtebauliche Entwicklung des HenscheI-Areals ist angesichts der industriegeschichtlichen Bedeutung der ehem. Fa. Henschel von immenser Bedeutung für die Stadt Kassel, aber auch für die Identität der Bewohner des Stadtteils Rothenditmold. Das Henschel-Areal verfügt über ein enormes Entwicklungspotenzial für Kultur, Wohnen sowie verträgliche gewerbliche Nutzungen. In einem mit dem Stadtplanungsamt, dem Kulturamt und der Wirtschaftsförderung abgestimmten Schreiben an den damaligen Eigentümer hatte der Oberbürgermeister bereits im Juni 2016 verdeutlicht, wie sich die Stadt Kassel die weitere Entwicklung vorstellt (Wohnen/ Kulturnutzung/ Technikmuseum) und diesen gebeten, seine bisherigen Planungen zu modifizieren.

Mittlerweile hat dann ein Eigentümerwechsel stattgefunden und der Magistrat steht in einem regelmäßigen Austausch mit den neuen Eigentümern. Deutlich ist, dass die Stadt bislang sehr viel Engagement und Beratungsaufwand zur Entwicklung des HenscheI-Areals aufgewandt hat. Die bisher vorgestellten Entwicklungs- und Nutzungskonzepte sind vom alten Eigentümer nicht weiter verfeinert worden. Nur mit dem neuen Eigentümer der Liegenschaft ( (AroundTown Commercial Properties) und dessen Bereitschaft Zur Kooperation kann eine gesicherte und – vernünftige Perspektive für das HenscheI-Areal entwickelt werden.

Auch die Entwicklung der Hammerschmiede als denkmalgeschützte Sachgesamtheit (Zusammenschluss einzelner Kulturdenkmäler) ist bei der Entwicklung des Areals angemessen zu berücksichtigen. Die genannten Gebäudeteile R08 und R07sind als Einzeldenkmal gelistet. Dies bedeutet, dass alle baulichen Maßnahmen über den Denkmalschutz genehmigungspflichtig sind. Auch hier ist die Stadt im ständigen ‚ Kontakt mit dem Eigentümer/der Verwaltung. Seit 2015 tritt die Untere Denkmalschutzbehörde mittels Verfügungen immer wieder an den Eigentümer heran um die gravierendsten Schäden an den Gebäuden beheben zu lassen. In 2015 wurde stellenweise der Birkenbewuchs von der Fassade und den Dächern entfernt. Bei einer weiteren Ortsbesichtigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde (September 2016) wurden vermehrt Schäden an der Bausubstanz festgestellt. Das Schadensbild verstärkt den Eindruck, dass über Jahre mangelnde Instandhaltung zu Durchfeuchtungs-‚ Rinnen- und Leitungsschäden geführt hat. Eine regelmäßige Wartung ist nicht erfolgt. Mittels einer Schadenskartierung, sowie einer Fotodokumentation wurden die gravierendsten Schäden dokumentiert und verortet. Der Eigentümer wurde aufgefordert die Schäden bis Mitte des Jahres (2017) zu beheben. Bis heute sind einige Fallrohre, Rinnen, kaputte Dachscheiben und Bitumenbahnen repariert worden. Eine Begehung mit dem Verwalter der Liegenschaft und dem hier ansässigen Bauleiter der Grand City Property Ltd. am 22. Juni 2017 hatte zum Ergebnis, dass ein priorisierter Maßnahmenkatalog erstellt und bis zum Herbst 2017 abgearbeitet werden sollte. Zwischenzeitlich hat ein Verwalterwechsel stattgefunden.

Im August 2017 wurde mehrfach um die Übersendung des Maßnahmenkataloges gebeten. Nach erneuter Übersendung der Schadenskartierung von 2016 an den Verwalter sind folgende Schäden in der Zwischenzeit behoben worden:

Rinnenabläufe wurden instandgesetzt
Fenster im Oberiichtern wurden ausgetauscht
Undichtigkeiten an Fallrohrenteilweise behoben
Im Oktober 2017 wurden Eigentümer und Verwalter erneut aufgefordert die noch ausstehenden Reparaturen durchzuführen. Es wurde eine erneute Frist bis Ende 2017 gesetzt. Schließlich erreichte uns am 19. Dezember 2017 ein Zeitplan: Geplante Maßnahmen Januar 2018:

Instandsetzung der Entwässerung an Schiff 0
Beseitigung von acht größeren Undichtigkeiten am Dach in Schiff 0 und 1
Entfernung von Bäumen im Mauerwerk
Februar 2018

Abriss der ungenehmigten Vorbauten
Kartierung der teilwiese unbegehbaren Dachausstiege und Laufwege auf der R05
Nach Aussage des Verwalters wurden die Schäden im Bereich des Technikmuseuh15 (R05) auch immer wieder begutachtet und behoben. Es fand eine erneute Ortsbesichtigung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde am 19. Januar 2018 statt. Es wurde vereinbart, dass zeitnah ein denkmalschutzrechtlicher Bauantrag eingereicht wird, damit auch Schäden außerhalb der Schadenskartierung behoben werden können. Der Antrag liegt noch nicht vor. Der Denkmalschutz ist in Kontakt mit der RGM und begutachtet turnusmäßig das Gelände.

Eine Komplettsanierung ist auf Grund der fehlenden Nutzungsperspektive noch nicht geplant. Bereits seit dem Jahr 2000 haben sich auf dem Gelände einzelne Künstler, Musiker, Medienschaffende, Kunsthandwerker und Handwerksbetriebe in verschiedenen Gebäuden angesiedelt, von denen eine  Mehrheit heute im Verein Netzwerk Hammerschmiede e.V. zusammengeschlossen sind. Neben den einzelnen Kulturschaffenden befinden sich auf dem Gelände das Technikmuseum Kassel, das Museum Henschel-Sammlung sowie die in der „Kesselschmiede” zusammengeschlossenen jugendkulturellen Initiativen „Skateverein Mr. Wilson”, Cluster e.V. und Café Libre.

Im Rahmen des Programms Soziale Stadt wurde eine Machbarkeitsstudie zur Ermittlung von Flächen- und Nutzungspotenzialen im kulturellen und kreativwirtschaftlichen Bereich vom Büro crep D. Architekten erstellt. Es wurde eine Bestandserhebung und Nutzungsprofil mit dem Netzwerk Hammerschmiede e.V. erarbeitet. Die Stadt Kassel strebt eine langfristige Nutzungsperspektive für die Gebäude R 08 und R 07 für Mieter aus den Bereichen Kultur- und Kreativwirtschaft an.

Eine besondere Bedeutung für die Jugendarbeit in Rothenditmold hat der Verein Mr. Wilson.

Der Verein Mr. Wilson möchte in der angemieteten Halle weiterhin und langfristig dem Skatesport nachgehen. Für die Tragfähigkeit und Sicherung des Skatevereins ist die bauliche Ertüchtigung der Halle mit Einsparungen bei der Beheizung, besserem Raumklima für die Nutzer sowie eine Reduzierung der Schallimmissionen zugunsten der benachbarten Wohnnutzung notwendig. Die vorhandene Dachkonstruktion (Stahlbeton bzw._Stahlrahmen mit Drahtglas) stellt hinsichtlich des – Wärme- und Schallschutzes der Halle eine Schwachstelle dar. Durch die Verbesserungen dieser Bauteile können die vorgenannten Ziele erreicht werden.

Für die Finanzierung der Maßnahmen hat der Verein einen Förderantrag in dem Programm Soziale Stadt – gestellt, der bewilligt worden ist. Die Zuschussgeber, das sind der Bund und das Land Hessen, haben in den Förderbedingungen festgeschrieben, dass die Zweckbindungsfrist für Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Gebäude 25 Jahre beträgt. Da gegenüber dem Zuwendungsgebern deklariert wurde, dass es sich hier nicht um eine durchgreifende Modernisierung oder instandsetzung handelt sondern um kleinere Maßnahmen in der Größenordnung von 65.000 €, kann der Zweckbindungszeitraum ggf. auf 10 Jahre verkürzt werden.

Für den Verein wäre ein langfristiger Mietvertrag, mindestens für einen Zeitraum von 10 Jahren notwendig, um den Bestand der wichtigen Jugendeinrichtung zu sichern.

2. „Wie sieht das Ergebnis dieser Prüfung aus?“

Der Magistrat versucht die unter Frage 1 dargestellten städtebaulichen Entwicklungsziele mit den Eigentümern zu fixieren.

3. „Warum ist bislang keine Berichterstattung im ASMV erfolgt?“

Es liegen noch keine Ergebnisse vor, über die im ASMV berichtet werden könnte.

4.„Hat der Magistrat Gespräche mit dem Eigentümer des Henschelgeländes geführt?“
a.Wenn ja‚ wann, in welcher Form und mit weichem Ergebnis?“

Die Stadt Kassel (-41-, -63-) befindet sich seit längerer Zeit in Gesprächen mit den Eigentümern. Auch.die WFG ist involviert. Die bisherigen Aktivitäten seit dem Kauf der Liegenschaft durch die Grand City Property Ltd. im Jahr 2014 sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

28.08.2014 Auftaktgespräch für Konzept- und Planungsschritte.
25.11.2014 Vorstellung Entwicklungsabsichten / Nutzungsvarianten seitens des Eigentümers.
18.06.2015 Präsentation und Beratung Konzeptplanung.
21.10.2015 Einladung von I zu einem kurzfristigen Erörterungsgespräch.
09.06.2016 Gesprächstermin -l-‚ -VI-‚ WFG, -41-.
16.06.2016 Gesprächstermin.
14.02.2017 . Einladung -I- zu einem abschließenden Erörterungsgespräch.
23.03.2017 Vorstellung des Sachstandes im Ortsbeirat Rothenditmold.
23.08.2017 Gespräch -63-‚ -41-, Around Town-Management .
Konkrete Ergebnisse liegen nicht vor.

5. „Mit Schreiben vom 01.02.2017 _hat der Magistrat mitgeteilt, dass der Eigentümer des Henschelgeländes ein externes Planungsbüro mit der Erstellung eines Gesamtentwicklungskonzepts für das Areal beauftragt hat.
a. Welche potenziellen Nutzungsinteressenten wurden angesprochen?“

Dem Magistrat ist nicht bekannt, welche Nutzungsinteressenten seitens des Eigentümers angesprochen worden sind.

b. „In welcher Form war der Magistrat in die Aktivitäten des Pianungsbüros eingebunden?“

Der Magistrat ist bisher leider weder durch das Planungsbüro, noch durch den Eigentümer bei der Erarbeitung des Konzeptes eingebunden worden.

c. „Wie sieht das für 2017 angekündigte „tragfähige Entwicklungskonzept mit fachlicher Planungstiefe aus?”

Die Inhalte des Entwicklungskonzeptes sind dem Magistrat nicht bekannt.

Mohr

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3. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/73 “Langes Feld”, 1. Änderung (Aufstellungsbeschluss) 101.18.940

Zustimmung: B90/Grüne, CDU, SPD, FDP+Freie Wähler+Piraten, AfD
Ablehnung: Kasseler Linke

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5. Zahl der Diesel-Fahrzeuge 101.18.866

Gemeinsame Anfrage der Stadtverordneten Burmeister und Nölke, FDP – 101.18.866 –
Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr am 10. April 2018 Gemeinsame Anfrage der Stadtverordneten Thorsten Burmeister und Matthias Nölke „Zahl der Diesel-Fahrzeuge“ Vorlage Nr. 101.18.866

Zu den gestellten Fragen werden die Stellungnahmen von Hauptamt, Personal— und Organisationsamt, Ordnungsamt, Bürgeramt, Feuerwehr, Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit, Schulverwaltungsamt, Kulturamt, Jugendamt, Sportamt, Gesundheitsamt, Amt für Vermessung und Geoinformation, Amt für Hochbau und Gebäudebewirtschaftung, Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Umwelt- und Gartenamt sowie den Eigenbetrieben Die Stadtreiniger Kassel und KasselWasser und der KVG wie folgt zusammengefasst:

1. Wie viele zugelassene Fahrzeuge mit Dieselmotor gibt es in der Stadt Kassel, aufgeschlüsselt nach Pkw und Lkw?

Stadt Kassel Pkw 28.669
Stadt Kassel Lkw 6.486
Landkreis Kassel Pkw 41.873
Landkreis Kassel Lkw 8.159

Stand: 12.03.2018

2. Wie hat sich diese Zahl seit 2011 entwickelt, aufgeschlüsselt nach Pkw und Lkw?

2011 2015 2018
Stadt Kassel Pkw 17.733 25.135 28.669
Stadt Kassel Lkw 4.083 5.156 6.486
Landkreis Kassel Pkw 25.490 36.599 41.873
Landkreis Kassel Lkw 4.520 6.340 8.159

Stand: 12.03.2018

3. Wie viele Fahrzeuge sind insgesamt in der Stadt Kassel zugelassen und wie hoch ist der prozentuale Anteil der Fahrzeuge mit Dieselmotor?

Fahrzeugbestand Dieselbestand Anteil in %
Stadt Kassel 114.766 37.037 32,27
Landkreis Kassel 207.853 59.682 28,71

Stand: 12.03.2018

4. Wie alt sind die Fahrzeuge mit Dieselmotor im Durchschnitt, aufgeschlüsselt nach Pkw und Lkw?

Hierzu liegen keine Daten vor.

5. Wie verteilt sich die Zahl der zugelassenen Diesel-Fahrzeuge auf die Emissionsklassen „Euro 3“, „Euro 4“, „Euro 5“ und „Euro 6“, aufgeschlüsselt nach Pkw und Lkw?

Stadt Kassel Euro 3 Euro 4 Euro 5 Euro 6 Sonstige
Pkw 2.032 5.736 9.914 8.812 2.175
Lkw 1.521 823 3.657

Bemerkung: Differenz der Gesamtsumme (34.670) zu Frage 3 ergibt sich aus den nicht berücksichtigen „übrigen Fahrzeugarten“

Landkreis Kassel Euro 3 Euro 4 Euro 5 Euro 6 Sonstige
Pkw 2.919 8.696 16.707 10.065 3.486
Lkw 2.136 743 5280

Bemerkung: Differenz der Gesamtsumme (50.032) zu Frage 3 ergibt sich aus den nicht berücksichtigen „übrigen Fahrzeugarten”

6. Wie viele Taxen sind in Kassel zugelassen und wie hoch ist daran der Anteil der Fahrzeuge mit Dieselmotor?

Aktuell sind von der Stadt Kassel 150 Taxen genehmigt. Wie hoch der Anteil von Diesel- Fahrzeugen ist, kann derzeit nicht seriös mitgeteilt werden. In den vergangenen Jahren spielte diese Thematik keine Rolle und wurde daher nicht separat erfasst. Aufgrund der politischen Diskussion über Stickoxide aus DieseI-Fahrzeugen hat das Ordnungsamt, auf freiwilliger Basis, vor ca. sechs Monaten die Rubrik „Diesel-Fahrzeug“ in den Antrag aufgenommen. Seither wurden jedoch noch nicht so viele Neuanträge gestellt und beschieden, so dass eine repräsentative Aussage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist.

7. Wie hoch ist der Anteil an Fahrzeugen mit Dieselmotor bei den Fahrzeugen der KVG, der ”freiwilligen und beruflichen Feuerwehr, sowie der Krankenwagen und wie verteilen sich dabei jeweils die Emissionsklassen?

KVG
Emissionsklasse Omnibusse Pkw, Lkw und Sonderfahrzeuge Gesamt /%
keine Emissionsklasse 0 13 13 / 9,2
Euro 0 1 0 1 / 0,7
Euro 1 0 0 0 / 0
Euro 2 1 4 5 / 3,5
Euro 3 25 7 32 / 22,5
Euro 4 6 11 17 / 12
Euro 5 2 15 17 / 12
EEV 23 0 23 / 16,2
Euro 6 26 8 34 / 23,9
Summe: 84 58 142 / 100
Feuerwehr Kassel
Fahrzeugantrieb Anzahl %
Diesel 80 78,4
ohne 22 21,6
Summe: 102 100
Davon Emissionsklasse:
Euro 1/I 5+8 12,7
Euro 2/II 0+8 7,8
Euro 3/III 7+9 15,7
Euro 4/IV 3+11 13,7
Euro 5/V 6+8 13,7
Euro 6/VI 5+0 4,9
Euro 0 10 9,8
keine 22 21,6
Summe: 102 100
Rettungsdienstbereich Kassel
Fahrzeugantrieb Anzahl %
Diesel 81 100
davon Emissionsklasse:
Euro I 0 0
Euro II 0 0
Euro III 1 1,2
Euro IV 11 13,6
Euro V 27 33,3
Euro VI 42 51,9
Summe: 81 100

8. Wie hoch ist der Anteil an Fahrzeugen mit Dieselmotor bei den von städtischen Ämtern und städtischen Eigenbetrieben genutzten Fahrzeugen und wie verteilen sich dabei die Emissionsklassen?

Von den insgesamt ca. 374 Fahrzeugen städtischer Ämter und städtischer Eigenbetriebe sind 294 mit der Antriebsart Diesel verzeichnet (rd. 78 %). Die Verteilung auf die Schadstoffklassen ist wie folgt:

Euro 1/I 0+13 4,4%
Euro 2/II 8+2 3,4%
Euro 3/III 11+12 7,8%
Euro 4/IV 19+26 15,3%
Euro 5/V 21+54 25,5%
Euro 6/VI 13+41 18,4%
Euro 0 6+68 25,2%

9. Sofern möglich, bitten wir bei den Fragen Nr. 1 bis 5 auch um entsprechende Zahlen für den Landkreis Kassel.

siehe Stellungnahmen unter Nr. 1 bis 5

Dezernat Stadtentwicklung, Kassel, Bauen und Umwelt /Herr Dehmer- VI –

Herr Burmeister, FDP+Freie Wähler+Piraten, fragt nach um was für Fahrzeuge es sich bei jenen handelt, die keine Emissionsklasse oder eine sehr niedrige haben. Stadtrat Nolda erklärt, dass es sich dort um spezielle Fahrzeuge handelt, die kaum Kilometerleistung haben. Z.B. ein historischer Bus.
Bei Feuerwehr und Rettungsdienst handele es sich um Altbestände.
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6. Rhönplatz 101.18.881

Anfrage der CDU-Fraktion

Wir fragen den Magistrat:

1. Wurden in den vergangenen 10 Jahren seitens der Stadt Aufträge an Universitäten bzw. andere Bildungseinrichtungen vergeben, welche zum Ziel hatten, Gestaltungskonzepte für den Rhönplatz zu erarbeiten?
a. Wenn ja, an welche Bildungseinrichtung und wann?
b. Wer hat daran mitgewirkt?
c. Wie hoch waren die Kosten?
d. Wann und wo wurden die Konzepte vorgestellt?
e. Was wurde von den Konzepten vor Ort umgesetzt?

Herr Stochla antwortet: Nein

2. Gab es im o.g. Zeitraum Bestrebungen des Magistrats, den Rhönplatz um – bzw. neu zu gestalten?

Es gebe bau noch planungstechnische Erfordernisse

3. Warum wurden Vorschläge des Ortsbeirates Süsterfeld/Helleböhn zur Strukturverbesserung bzw. Anpassung der Flächen des Rhönplatzes nicht umgesetzt bzw. baulich realisiert?

Die Vorschläge bräuchten noch weiterreichende planerische Leistung

4. Der Ortsbeirat Süsterfeld/Helleböhn forderte zuletzt 2015, die Spielgeräte neben der Sparkasse am Rhönplatz zu reparieren. Ist dies mittlerweile erfolgt, zumal im Zuge des REWE – Ausbaus der Spielplatz am Olof – Palme – Haus ersatzlos beseitigt wurde?

Zwei Spielgeräte wurden ersetzt. Der Spielplatz am REWE wird nach Abschluss der Arbeiten dort wieder aufgebaut.

5. Nach wie vor besteht auf dem Rhönplatz ein Problem mit Fahrzeugen, die be – und entladen werden müssen. Mehrfach kam es hierbei zu verkehrstechnisch gefährlichen Situationen.
a. Sind dem Magistrat diese Probleme bekannt?
b. Wenn ja, warum wurde hier bislang nicht gehandelt?
c. Wie bewertet der Magistrat entsprechende Vorschläge des Ortsbeirates Süsterfeld/Helleböhn?
d. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, hier zukünftig z.B. durch Schaffung einer Ladezone für Verbesserungen zu sorgen?

Probleme an der Stelle sind nicht gemeldet worden. Eine Ladezone könne man einrichten, das ginge aber zu Lasten des Parkangebotes

Diskussion: Herr Drubel, Seniorenbeirat, merkt an, dass die GWH dort bald mit dem Bauen beginnt und fragt, ob dann mit Veränderungen zu rechnen sei. Stadtrat Nolda erwidert, dass die GWH auf öffentlichem Gelände baut, das habe natürlich Einfluss auf das Umfeld und reduziert Freiflächen. Der westliche Bereich am Rhönplatz wurde schon umgestaltet. Der Rhönplatz selbst sei nicht betroffen, es handele sich um ein Konglomerat unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse. Die Fußwege dort seien in gutem Zustand und sollen es auch bleiben.

Herr Kieselbach, CDU, fragt noch, ob man die Ladezonen nicht zeitlich begrenzen könnte. Das bejaht Stadtrat Stochla, weist aber darauf hin, dass die Ladezeiten identisch mit jenen seien, in denen der Parkdruck am höchsten ist.

Herr Nolda erläutert noch einmal, dass eine echte Baumaßnahme am Rhönplatz nur im Förderkontext möglich ist. Technisch sei der Platz intakt, keine konkrete Baumaßnahme notwendig, deshalb könnten nur kleinere Anliegen im Rahmen der Mittel der Ortsbeiräte umgesetzt werden. Das Konzept auf das sich Frage eins bezieht war ein studentisches Projekt und kein Auftrag der Stadt. Es kann die Bauleistung nicht abbilden. Verfügungsmittel für die Instandhaltung seien nicht das Problem. Für eine grundhafte Sanierung brauche es aber politische Beschlüsse, Ortsbeiratsbedürfnisse reichten nicht aus. Herr Förster, Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, erklärt, dass der Platz in einem durchschnittlichen Zustand ist. Eine Liste mit Schönheitsreparaturen werde abgearbeitet.

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7. Perspektive für das ehemalige Hallenbad Ost 101.18.882

Anfrage der Kasseler Linken

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Planungen für das Gebäude des Hallenbades Ost gibt es?

Stadtbaurat Nolda: Das Gebaude liegt im Bereich des ISEK. Die historische Substanz solle in die Betrachtung eingebunden werden, wie auch der benachbarte Busbahnhof. Die Beplanung laufe über die Städtischen Werke, nicht über die Stadt selbst.

2. Woran ist die Umnutzung durch die städtischen Werke gescheitert?

Man benötigte andere bauliche Bedingungen.

3. Ist die Stadt Kassel mit weiteren Interessenten im Gespräch?

Das Gebäude ist auf dem Markt, man stehe mit einigen Interessenten in Verbindung

4. Wie ist der aktuelle Gebäudezustand?

Substanzgefährdende Schäden seien nicht bekannt, der Zustand sei dennoch unerfreulich

5. Ist das Gebäude so gesichert worden, dass das Risiko einer weiteren Verschlechterung des Gebäudezustands minimiert worden ist?

Die Städtischen Werke haben mehrfach gesichert. Die Sicherung sollte zeitnah erneuert werden.

6. Welche Teile des Gebäudes sind als Baudenkmal schützenswert?

Das Gebäude steht insgesamt unter Denkmalschutz. Um das Gebäude in Nutzung zu bringen könne man aber in Erwägung ziehen Teilbereiche aufgeben

7. Welche Flächen und Volumen haben die einzelnen Gebäudeteile wie Schwimmhalle, Technikräume und Umkleiden/Verwaltung?

Es liegen keine Zahlen vor.

8. Mit welchem Sanierungsaufwand ist für den Erhalt der Gebäudehülle und der Schwimmhalle zu rechnen?

Auch hier liegen keine Zahlen vor, das hänge von Art der Nutzung und Planung ab.

Diskussion: Herr Kieselbach, CDU, betont, dass man Kompromisse eingehen müsse um das Gebäude in Nutzung bringen zu können. Herr Burmeister fragt, warum der Prozess erst jetzt in Gang komme. Stadtrat Nolda entgegnet, dass es möglich sei Teile aufzugeben, speziell den Hallenbadbereich, der schwierig zu bespielen sei. Zu Herrn Burmeisters Frage merkt er an, dass die Gesamtentwicklung in Kassel und im Kasseler Osten positiv sei. Eine prosperierende Stadt wecke Kreativität.

Frau Bock, Kasseler Linke, fragt nach, ob es Vorgaben gebe und welche Ideen im Raum stünden. Stadtrat Nolda erklärt, dass sich Büros und Verwaltung schwer in dem Gebäudekomplex abbilden ließen.

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8. Bezahlbaren Wohnraum in der Jägerkaserne absichern 101.18.889

Antrag der Fraktion Kasseler Linke

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Auf dem Areal der Jägerkaserne I wird zu 100 Prozent bezahlbarer Wohnraum entwickelt durch gemeinwohlorientierte Träger. Die Bewohner*innen und Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft werden bei den Planungen beteiligt.

Begründung: Es fehlt bezahlbarer Wohnraum. Private Investoren haben bisher nicht zur Abhilfe beigetragen sondern verschärfen die Situation. Auf dem Gelände der Jägerkaserne II + III ist es durch einen privaten Investor nicht gelungen, auch im bezahlbaren Segment Wohnraum abzusichern. Die Jägerkaserne 1 befindet sich noch in Besitz des Bundes. Hier besteht noch die Chance mittel – und langfristig bezahlbaren Wohnraum z u sichern. Werden alle der geplanten 120 Wohneinheiten bezahlbar, beträgt die Quote für das gesamte Areal der Jägerkaserne I, II und III 20 Prozent. Die Stadt Kassel kann das Gelände mit Hilfe des Vorkaufsrechts erwerben. Wenn die Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau genutzt werden, greifen zusätzlich auch die Verbilligungsrichtlinien der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) im Rahmen des Erstzugriffs, Kaufangebote Dritter bleiben in diesen Fällen unberücksichtigt. Diese Richtlinie gilt bis 2021. An Profitmaximierung orientierte Träger sollen dabei ausgeschlossen werden. Als gemeinwohlorientierte Träger für die 120 Wohneinheiten kommen etwa Genossenschaften, die städtische GWG oder auch das Mietshäusersyndikat in Frage . Damit entkommt man dem Problem, dass in 10 oder 20 Jahren wieder Sozialbindungen auslaufen und die Mieten erheblich steigen .

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Diskussion: Frau Bock, Kasseler Linke stellt den Antrag vor.
Stadtbaurat Nolda erläutert man sei in Phase I. Damit das Projekt in die Förderung der Baulandoffensive kommt müsse die Stadt insgesamt nachweisen, dass dort bezahlbarer Wohnraum ensteht. Phase II wird gerade vorbereitet. Das Projekt sei von der Konzeptvergabe getragen, sprich Baugruppen, Mehrgenerationenhäuser usw. Bezahlbar hieße aber nicht automatisch den KdU entsprechend.
(Siehe dazu die PM des Hessischen Umweltministeriums “Mindestens 40 Prozent davon sollen gefördert sein“)
Es entsteht eine Diskussion was genau bezahlbarer Wohnraum bedeutet. Herr Kieselbach, CDU legt Priorität auf Schnelligkeit, besseres Angebot würde automatisch die Preise drücken und private Investoren seien erfahrungsgemäß schneller. (85,4% des Wohnraums liegen in privaten Händen).Frau Bock versteht unter bezahlbar entsprechend den KdU. Der Antrag stehe mit den Bedingungen der Baulandoffensive im Einklang. Auch Herr Dreyer, AfD sieht keine Gefährdung der Entwicklung durch den Antrag, wenn er auch die Vorgaben der Baulandoffensive als konkreter empfindet. Herr Müller, B90/Grüne, bemängelt die fehlende Definition von bezahlbar in dem Antrag. Die Mischung in dem Konzept für die Jägerkaserne I sei gut, er sei froh, dass es so läuft, wie es läuft, der Antrag sei zu unkonkret. Frau Boczkowski, SPD, sieht in dem Konzept ebenfalls einen guten Weg bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Herr Lang, SPD, ergänzt, dass man es auch bei Jägerkaserne II und III so hätte machen sollen.
Zustimmung: Kasseler Linke, AfD
Ablehnung: B90/Grüne, SPD, CDU, FDP+Freie Wähler+Piraten

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9. Gesundheit schützen – Parkraumbewirtschaftung modernisieren 101.18.905
Antrag der Kasseler Linken

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Anzahl und Bewirtschaftung der Stellplätze für Pkw sollen umweltverträglicher und kostengerechter werden. Die Umsetzung der Vorschläge des BUND Kassel wird geprüft und in der Septembersitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr vorgestellt.

Begründung: In dem unten zitierten Papier des BUND Kassel vom September 2017 an die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung wurden Probleme der bestehenden Stellplatznutzung benannt. Die interessanten Lösungsansätze sollen geprüft und zur Umsetzung gebracht werden.

Individual Parkplätze Problemlage: Die vermehrte Bautätigkeit durch große Neubaugebiete und Nachverdichtung führt zu einem erheblichen Zuwachs an neuem Parkraum. Im Bereich der Nachverdichtung überwiegend zum Bau teurer Tiefgaragenstellplätze, die über die Gebäudenutzungsdauer erhalten bleiben. Aufgrund der bestehenden Stellplatzsatzung gibt es praktisch einen Zwang, diese Stellplätze nachzuweisen bzw. zu bauen.

Lösungsvorschlag: Änderung der Stellplatzsatzung, mit dem Ziel Ausweisung von Gebieten, in denen ein weiterer Zuwachs von Parkplätzen als unverträglich ausgeschlossen ist.

  • In diesen Gebieten wird lediglich der Ablösebetrag für die nicht errichteten Stellplätze fällig, die in den anderen Gebieten zu errichten wären.
  • Anpassung der Ablösesumme der Parkplätze an die eingesparten Errichtungskosten.
  • Zweckgebundener Einsatz in Förderung des ÖPNV und Radverkehr.
  • Regelung der Festsetzung der Anzahl und Qualität von Fahrradstellplätzen.

Park & Ride Parkplätze

Problemlage: Das System stammt aus einer Zeit, als der ÖPNV im Umland noch nicht gut ausgebaut war und Pkw – Fahrer an die Endhaltestellen der Trams und Busse im Stadtnetz geführt wurden. Heute ist mit der Erschließung der Region durch Regio – Trams deutlich verbessert, das heißt, Pkw – Nutzer können bereits im Umland zu Umsteigen auf den ÖPNV bewegt werden.

Lösungsvorschlag:

  • Verlagerung der Park & Ride Parkplätze vom Stadtrand hin zu den Regio – Tram Haltestellen.
  • Anrechnung der Parkgebühren auf das ÖPNV – Ticket.
  • Abbau der Hinweistafeln an großen Zufahrtsstraßen, dass in der Innenstadt noch hunderte oder Tausende von Stellplätzen frei sind.

„Individual“ Park & Ride Parkplätze

Problemlage: Innerhalb der Stadt Kassel gibt es das Problem, dass Pkw – Nutzer sich ihren individuellen Park & Ride Parkplatz in Wohngebieten nahe Tram – Haltestellen suchen. Lösungsvorschlag: Dem kann durch eine flächendeckendeckende Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes mit Anwohnerberechtigung entgegengewirkt werden. Die Höhe der Parkgebühren kann, mit zunehmender Nähe zum Zentrum hin, zunehmen.

Optimierung der Parkraumnutzung

Problemlage: Der öffentliche Verkehrsraum ist begrenzt und lässt wenig Spielraum für dringend gebotene Umgestaltungsmaßnahmen wie dem Bau von Radwegen oder Begrünungsmaßnahmen.

Lösungsvorschlag: Durch eine effizientere Nutzung von Besucher – / Kunden – /Angestelltenparkplätzen, die nachts nicht oder wenig genutzt werden, könnten öffentliche Stellplätze an Straßen für die benötigten Nutzungen frei werden.

Parkgebühren

Problemlage: In der Koalitionsvereinbarung ist geregelt, dass die erfolgte Erhöhung der Parkgebühren in Teilen zurückgenommen werden soll.

Lösungsvorschlag: Der BUND hält die letzte Erhöhung der Parkgebühren in der Innenstadt für sinnvoll, diese sollten beibehalten werden, denn dies hat zu einer deutlichen Verringerung des Individualverkehrs geführt. Der relative Zuschuss der kommunalen Ausgaben für den Verkehr liegt in Kassel beim Autoverkehr bei 49% (absolut 34,3 Mio €), beim ÖPNV bei 39,7% (absolut 27,6 Mio €) und beim Fußverkehr 10,8% (absolut 7,5 Mio €), für den Radverkehr bei 0,5 % (absolut 0,3 Mio €). Quelle: Univ. – Prof. Dr. – Ing. Carsten Sommer: NRVP – Kostenvergleich zwischen Radverkehr, Fußverkehr, Kfz – Verkehr und ÖPNV anhand von kommunalen Haushalten Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr am 11.11.2015 aus dem Protokoll im Bürgerinformationssystem der Stadt Kassel

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Frau Bock stellt den Antrag vor, es handele sich um konkrete Vorschläge des BUNDs, die geprüft werden sollen. Herr Gröling, SPD, erklärt Frau Bock, dass die Stadt grundsätzlich kein Interesse daran habe die Gesundheit der Einwohner zu gefährden. Man solle abwarten, wie sich die hessische Bauordnung und die Stellplatzsatzungen entwickele. Sowohl im Bereich Radwege als auch Begrünung habe man die Stadt positiv entwickelt (Beispiel Wilhemshöher Allee, bei der man auch Verlust von Parkplätzen in Kauf genommen habe). Gebühren werde der Magistrat vorstellen.

Frau Koch, B90/Grüne, hält den Antrag für formal schlecht gemacht. Man habe die Papiere des BUNDs eins zu eins übernommen und lediglich eine Überschrift darüber geschrieben. Da könne man ja die politische Arbeit gleich einstellen und direkt mit den Verbänden verhandeln. So verschwende man nur die Arbeitszeit von Herrn Förster. Herr Dreyer, AfD, bezeichnet den BUND als Lobbyorganisation an der Seriösitätsgrenze. Man arbeite dort überwiegend mit Desinformation. Herr Kieselbach, CDU, hält die im Antrag aufgeführten Punkte weder für durchdacht noch schlüssig. Eine Ablösung für die Stellplätze verteure das Wohnen. Herr Gröling, SPD, ergänzt, dass der Antrag auch rechtlich bedenklich sei. Anwohnerparken wie einst in FFM und Darmstadt ausgewiesen, sei rechtswidrig.

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10. Erweiterung der Machbarkeitsstudie und Folgenanalyse zum Ausbau des Tramnetzes: Straßenbahn nach Harleshausen 101.18.920
Antrag der AfD - Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die Beauftragung der KVG mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie gem. Vorl. – Nr. 101.18.880 für den Ausbau des Tramnetzes in Form einer Straßenbahnlinie nach Harleshausen zu erweitern. Über den bestehenden Beschluss hinaus sollen mit der Studie die entsprechenden Konzepte des VEP 2030 und u.a. das Konzept der Gesamtlösung “Stadtteilumgehung Rothenditmold mit integrierter Straßenbahn – Trasse”, wie in den folgenden Karten beschrieben, untersucht werden. Die Untersuchungen umfassen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Trassenführungen und deren Betrieb durch die KVG oder von ihr beauftragte Unternehmen. Die Auswirkungen auf die Schadstoff – und Lärm – Emissionen bei unverändertem Verkehrsaufkommen im Bereich des motorisierten Individualverkehrs und dem geplanten Straßenbahnverkehr sind von Anbietern ohne wirtschaftliche Eigeninteressen im Bereich der Erstellung oder des Betriebs von Verkehrsmitteln oder Verkehrswegen zu untersuchen. Die Umweltbilanzen der zu vergleichenden Verkehrsmittel sind über den Produktlebenszyklus, die Umweltbilanzen der Trassen sind über min. 30 Jahre zu vergleichen. Begründung : Im Verkehrsentwicklungsplan 2030 wird die Maßnahme unter Punkt C2 “Ausbau des Tramnetzes” als sinnvolle Erweiterung des Schienennetzes genannt. Es ist strittig, ob der Lösungsansatz des Verkehrsentwicklungsplans 2030 den Anforderungen zur Reduzierung von Schadstoffemissionen genügen kann, da auch eine Erhöhung der Emissionen und Konzentrationen von Schadstoffen und Lärm durch verstärktes Auftreten von Stop – and – go – Verkehr und die Führung de r Straßenbahntrasse in “Häuserschluchten” mit verminderter Frischluftzufuhr und Schallreflektionen nicht unwahrscheinlich ist. Eine gemeinsame Nutzung der Fahrbahn der Bundesstraße 251 durch Kraftverkehr und Straßenbahn in der unmittelbaren Nähe der Wohnbebauung erschwert und verteuert Möglichkeiten zur Schall – und Schwingungsisolierung des Rad – Schiene – Systems und deren Instandhaltungsaufwand. Zudem ist im VEP 2030 unberücksichtigt, dass das Gelände des früheren Güterbahnhofes “Unterstadt – Bahnhof” und seine Anbindungstrasse für eine neue Nutzung zur Verfügung steht, diesbezüglich ist der VEP 2030 obsolet. Die Stadtteilumgehung Rothenditmold wird auch in der Studie der Städtebauförderung “Soziale Stadt – Investitionen im Quartier – Integriertes Handlungskonzept für das Fördergebiet Kassel – Rothenditmold” von 2016 ausdrücklich empfohlen. Im ersten Schritt soll eine Machbarkeitsstudie und eine unabhängige technische Folgenanalyse die Randbedingungen einer Verwirklichung der Maßnahme klären.

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Herr Dreyer, AfD, stellt den Antrag vor und erläutert, dass der Plan aus der Studie Soziale Stadt von 2016 stamme. Er betont, dass die Machbarkeitsstudie von einer völlig neutralen Gutachter erstellt werden müsse. Herr Gröling, SPD, betont, dass die Verwaltung immer darauf bedacht sei nicht parteiisch zu sein. Man vergebe ohnehin keine Aufträge an fragwürdige Gutachter, da einem sowas immer auf die Füße falle. Man achte darauf, dass wissenschaftlich und nach den neusten Erkenntnissen gearbeitet werde. Herr Dreyer relativiert, er wolle die Arbeit nicht als wissenschaftlich unkorrekt darstellen, aber jeder Gutachter habe Standpunkte, die einfließen, deshalb sollte die Studie nicht von der KVG erstellt werden. Frau Koch, B90/Grüne, verwehrt sich gegen die pauschale Diskreditierung von Gutachtern. Herr Jerlitschka, KVG, habe ausführlich erklärt, was geprüft wird.
Zustimmung: AfD
Ablehnung: alle anderen Fraktionen
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11. Überwachung der statischen Sicherheit städtischer Gebäude 101.18.921

Anfrage der AfD-Fraktion

Wir fragen den Magistrat:
Welche Maßnahmen zur Überwachung der statischen Sicherheit von städtischen Gebäuden, insbesondere bei Nutzung mit hohen Personenzahlen, wie z.B. Schulen, werden vom Magistrat veranlasst?
In welchen Zeiträumen werden diese Maßnahmen wiederholt.
Um schriftliche Beantwortung wird gebeten.
Herr Dreyer, AfD, begründet die Anfrage mit der Situation an der Reuterschule. Die AfD finde problematisch, dass solche Mängel jetzt erst entdeckt würden.
Stadtbaurat Nolda erklärt, dass das Ziel der Stadt ist präventiv zu schließen bevor ein Gebäude einstürze.
Sonderbauten werden regelmäßig überprüft. Sicherheitsüberprüfungen laufen alle 5 Jahre, Dachkonstruktionen werden alle 5 Jahre überprüft, abgehängte Decken jährlich, alle 5 Jahre zusätzlich auch die tragende Decke (daher rühren die Schulschwimmbadschließungen), Flachdächer werden jährlich untersucht (aber mehr nach Undichtigkeiten). Bei Umbau und Sanierung wird durch Begehung und Beprobung geprüft. Im Moment katalogisiere man Gebäude nach Nachkriegszeit und Konzept (in Reaktion auf die Reuterschule). Ebenso werden regelmäßig die Brandschutzmaßnahmen überprüft.
Herr Dreyer fragt nach ob Materialdokumentationen vorhanden sind. Herr Nolda entgegnet, dass alles was vorhanden ist auch archiviert wird. Herr Burmeister, FDP+Freie Wähler+Piraten merkt an, dass die Fragestellungen alle schon im Schulausschuss erläutert wurden.

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12. Kosten von Verkehrsmitteln 101.18.943
Gemeinsamer Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Magistrat wird gebeten, die von Prof. Dr. Sommer an der Universität Kassel erarbeitete Studie “Welche Kosten verursachen verschiedene Verkehrsmittel wirklich?” in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses vorstellen zu lassen

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Frau Koch, B90/Grüne, erklärt, dass eine erhebliche Aktualisierung der Studie erfolgt sei und deshalb eine erneute Präsentation sinnvoll.

Zustimmung: einstimmig bei Enthaltung der AfD

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