Notizen aus dem Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung, 08.08.18, 20. Sitzung (ohne Gewähr)
Zu Beginn der Sitzung fragt die Kasseler Linke, ob Stadträtin Janz den Stand zur Vergabe der KIP II- Mittel (32 Millionen) bekannt geben könnte. Janz entgegnet, dass mit der Erstellung der Liste das Dezernat sechs betraut sei und sie deshalb die Frage so nicht beantworten könne. Die Liste werde zeitnah den Gremien zur Bearbeitung vorgestellt.
I. Tagesordnung
1. Schwerpunkte der Schulentwicklungsplanung – 101.18.92 –
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2016, Bericht des Magistrats
Frau Steinbach, Amt für Schule und Bildung, stellt den aktuellen Stand vor. Der Schulentwicklungsplan sei an das Kultusministerium geschickt worden, dort sei der Eingang bestätigt worden. Man erwarte den Erlass im nächsten Jahr (dauert ein halbes bis ein Jahr). Zum weiteren politischen Verfahren erläutert sie, dass die Grundschulbezirksgrenzen neu festgelegt werden. Zunächst werde die letzte Satzung bereinigt (aufgrund neuer Straßen usw.). Die Satzung sei im Moment beim Oberbürgermeister zur Kenntnisnahme, werde dann an das Rechtsamt weitergeleitet und anschließend in die Ausschüsse überwiesen. Dann würden die Grenzen neu definiert. Das sei ein längeres Verfahren, da mit viel Beteiligung von Ortsbeiräten und Schulen gearbeitet werde.
Zum Ganztag:
das Goethe-Gymnasium werde 1,5 Stellen bekommen und möchte eine Profil2-Schule werden. Das Wilhelmsgymnasium bekomme eine zusätzliche Stelle und möchte ebenfalls eine Profil2-Schule werden. Die Pestalozzischule möchte eine Profil1-Schule werden und bekomme eine Stelle, die August Zinn Schule eine halbe Stelle
Pakt für den Nachmittag:
der Pakt für den Nachmittag werde an 15 Schulen angeboten, es gebe eine erhebliche Aufstockung der Ressourcen. Die Betreuungsquote liege bei 93,1 % und das Land Hessen habe 18,33 Stellen nachträglich zur Verfügung gestellt (ursprünglich waren es 33,72 Stellen). So käme man auf insgesamt auf 52 Stellen bis 14:30 Uhr. Es gebe steigende Teilnehmer:innenquoten seit das Angebot an fünf Tage kostenlos bereitgestellt wird. Sowohl im Ganztag als auch im Hort seien die Schülerzahlen steigend.
Inklusion:
die Zahlen der Schüler:innen einfacher Schulen nehme ab, dafür stiegen in BFZ die Stellen. Die AG Schulassistenz übernehme jetzt andere Arbeiten vor Ort. Sie arbeite nach engen rechtlichen Vorgaben mit dem Jugendamt, dem Sozialamt, dem Schulamt und den Schulen zusammen. Bei Berufsschulen werde es einen neuen Schwerpunkt auf den Übergang von Schule und Beruf bezüglich Inklusion geben
Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 1):
Schulen mit einem dem Profil 1 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an mindestens drei Wochentagen von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen sowie erweiterte Angebote im Wahl- und Freizeitbereich an. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Nach erfolgter Anmeldung durch die Eltern besteht allerdings die Pflicht zur Teilnahme. Das Angebot kann auf bestimmte Jahrgänge begrenzt sein. Das konkrete pädagogische Konzept entwickelt die
Schule selbst. Es ist im Schulprogramm zu verankern, das von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt wird.
Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 2):
Schulen mit einem dem Profil 2 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an allen fünf Schultagen pro Woche freiwillige Zusatzangebote von 7:30 Uhr bis 16:00 oder 17:00 Uhr. Unter anderem werden Förderkurse, Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften und Projekte, die Betreuung von Hausaufgaben und Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen gewährleistet. Stundenzeiten und der Wechsel von Bildungs- und Freizeitangeboten können schulintern geregelt werden (siehe oben). Für angemeldete Schülerinnen und Schüler besteht eine Teilnahmepflicht.
Ganztagsschulen (Profil 3)
Schulen mit einem dem Profil 3 entsprechenden Ganztagsangebot werden als Ganztagsschulen bezeichnet. Diese bieten an fünf Tagen pro Woche in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 oder 17:00 Uhr Betreuung, Unterricht sowie verpflichtende Ganztagsangebote für alle ihre Schülerinnen und Schüler oder für einen definierten Teil ihrer Schülerschaft an. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler ganz oder teilweise verpflichtend. Sobald Eltern ihre Kinder zu freiwilligen Angeboten angemeldet haben, besteht auch für diese Kurse und Projekte Anwesenheitspflicht. Zu den Angeboten zählen Förderkurse, Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften, die Betreuung von Hausaufgaben und Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen.
Die Verknüpfung von Unterricht und Ganztagsangeboten ist im Schulprogramm ebenso dargestellt wie die enge Kooperation der Ganztagsschule mit dem Schulträger, Einrichtungen der Jugendhilfe, Musikschulen, Vereinen und sonstigen außerschulischen Partnern.
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2. Bericht zur Organisationsänderung im Schulverwaltungsamt – 101.18.852 –
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28. Mai 2018, Bericht des Magistrats
Seit Anfang des Jahres habe Frau Katja Schöne, die seit mehreren Jahren als Referentin für das Amt für Schule und Bildung tätig ist, die Abteilungsleitung in der Abteilung Bildungsmanagement und Integration im Amt für Schule und Bildung übernommen. Die letzten 10-12 Jahre habe man an verschiedenen Stellen dezentral gearbeitet, während andere Städte eine Stabsstelle eingerichtet hätten. Mittlerweile gebe es so viele Stellen, dass es eine Abteilung geben kann. Das Zusammenbringen der Ämter gestaltete sich schwierig, nun wolle man mit verbesserten Ressourceneinsatz Synergien nutzen. Die Stadt habe 2017 eine Bewerbung für das Programm Bildung integriert des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingereicht. Darüber könne man neue Stellen für Management und Monitoring finanzieren, gerade letzteres habe es bisher nicht gegeben. Bildung und Integration seien eng verwoben, dies solle sich auch organisatorisch widerspiegeln durch:
- eine zielgerichtete kommunale Koordination
- proaktiv und präventiv, Armutsprävention durch Verbesserung der Chancen, auch in Hinblick auf den Fachkräftebedarf.
- Bildungsketten, Sprachförderung
- netzwerkorientierte Arbeit, Steuerung der zahlreichen Kooperationen
- Wirksamkeit und Nachhaltigkeit, Parallelstrukturen und Projektitis vermeiden (Monitoring)
Im Blick habe man auch die Kinderarmut. speziell Stadtteile wie Wesertor und Nordholland, sowie Rothenditmold seien betroffen. Man arbeite gegen Benachteiligung aufgrund Migrationshintergrund und Einkommensarmut. Zudem wolle man Bewährtes weiterführen, wie zum Beispiel das Landesprogramm WIR.
- Migrantenorganisationen einbinden, Multiplikatoren finden, Brückenbauer
- interkulturelle Öffnung
- weg von der Defizitorientierung
- mehr Stärken und Potenziale fördern (Talente fördern)
abschließend stellt sie das neue Organigramm vor.
Neben der Verwaltungsabteilung (401) werde es die Schulentwicklungsplanung (402) und die Abteilung Management und Integration (403) geben. Man hofft auf zwei Stellen aus dem BMW BMBF Programm, ein Vollzeitäquivalent für Bildungsmanagement und eines für Monitoring.
Die CDU findet es merkwürdig, dass erst eine Fraktion einen Bericht beantragen müsse, um über die neue Organisation informiert zu werden. Sie begrüßt aber den Schwerpunkt Talentförderung. Stadträtin Janz entgegnet, Ziel sei es schon länger unterschiedliche Begabungen zu fördern. Zwar würden organisatorische Dinge nicht unbedingt im Ausschuss für Jugend Schule und Bildung, wohl aber im Jugendhilfe-Ausschuss vorgestellt.
3. Stellenzuweisung des Landes für sozialpädagogische Fachkräfte an Kasseler Schulen 101.18.935
Anfrage der CDU-Fraktion
Die CDU-Fraktion erklärt, dass diese Anfrage im Mai dieses Jahres gestellt worden sei, als im Landkreis Sozialarbeiter:innen geraten wurde, sich auf diese Stellen zu bewerben. Dies sei allerdings ein Missverständnis gewesen. Nichtsdestotrotz bewerben sich Betroffene jetzt auf andere Stellen. Frau Janz antwortet, bei der Jugendhilfe sei Sozialarbeit hat und das wäre auch nicht gestrichen. Sie freue sich über die neuen Stellen aus dem Koalitionsvertrag. Damit verbunden ich
Wir fragen den Magistrat:
Die Hessische Landesregierung stellt erstmals 700 Stellen zur sozialpädagogischen Unterstützung an Hessens Schulen zur Verfügung. Sie werden für unterrichtsbegleitende Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer sowie zur Sozialarbeit an unseren Schulen zur Verfügung stehen und diese entlasten.
1. Für welche Aufgaben können die sozialpädagogischen Fachkräfte an den Schulen eingesetzt werden?
Der Erlass zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische
Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages an Grundschulen in Hessen
(1.Februar 2018) wurde mit dem Erlass zur Änderung des Erlasses erweitert bzw. ergänzt (1. Juli
2018). Die sozialpädagogischen Fachkräfte sind vorwiegend zur Unterstützung des Unterrichts und im
Unterricht einzusetzen. Als Grundlage für die Zuweisung werden die Schülerzahl und die Zahlen der
inklusiven Beschulung (festgestellte IB und vorbeugende Maßnahmen) herangezogen.
2. Wie viele dieser Stellen kommen nach Kassel?
Von den insgesamt 400 Stellen für Grundschulen werden 14.5 Stellen für Schulen in Trägerschaft der
Stadt Kassel vergeben.
- 25 der insgesamt 27 städtischen Grundstufen erhalten je 0,5 Stellen.
- Die Grundstufe der Valentin-Traudt-Schule und die Carl-Anton-HenscheI-Schule erhalten je 1
Stelle.
Die Stellen wurden den Schulen zum 1.2.2018 zugewiesen. Sie können aber erst zum 3.8.2018 besetzt
werden.
Von den insgesamt 300 Stellen für Schulen der Sekundarstufe 1 kommen 8,5 Stellen nach Kassel. .
- Sechs allgemeinbildende Schulen der Sek 1 erhalten je 0,5 Stellen
(ASS, Goethe, WG, GAZ, Comenius, Reformschule) - HSS -> 1 Stelle .
- CSS, OSW und Hegelsberg -> je 0,75 Stellen
- FG -> 0,25 Stelle
- Die sieben beruflichen Schulen erhalten zusammen 2 Stellen.
3. Wann werden die weiteren 300 Stellen für weiterführende Schulen zugewiesen?
Die Stellen werden zum 1.8.2018 den Schulen zugewiesen. Bis wann sie besetzt werden können, lässt
sich heute noch nicht sagen.
4. Handelt es sich um zusätzliche Stellen oder streicht die Stadt Kassel als Schulträger ihre bisherigen Schulsozialarbeiterstellen?
Die Stadt hat nicht vor, die kommunalen Schulsozialarbeiterstellen zu streichen. Sie haben einen
anderen, ergänzenden Auftrag des Wirkens in Schule. Aufgabe und Herausforderung wird es sein, eine
gemeinsame Grundlage für die Zusammenarbeit in Schule zu erarbeiten. Federführung hierfür hat das
zuständige Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel. Ein erster Termin — zunächst aufLeitungsebene (Staatliches Schulamt, Amt für Schule und Bildung, Jugendamt) — wird im September
2018m stattfinden.
Gabriele Steinbach
4. Sachstand Jugendparlament 101.18.936
Anfrage der CDU-Fraktion
Wir fragen den Magistrat:
1.Wie sind der Stand und der Zeitplan zur Einrichtung eines Jugendparlamentes?
2. Welche Erkenntnisse wurden in dem durchgeführten Workshop als Testlauf gewonnen?
3. Wer ist momentan mit der Konzeptentwicklung betraut?
4. Ist damit auch eine Vorentscheidung für die spätere Durchführung verbunden?
( http://www.jugendmachtkassel.de/ , http://www.folie8.de/)
5. Stand Ausbau Betreuungsplätze -101.18.964
Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst
Antwort: Vorbemerkung:
Die Kitaplanung in Kassel bezieht sich auf Kitaplanungsregionen. Die Zuordnung der Stadtteile
zu den Planungsregionen sind der Anlage zu entnehmen.
Wir fragen den Magistrat:
1. Wir bitten den Magistrat um die Darstellung der Betreuungssituation im U3-Bereich, im Bereich der 3-6–jährigen und im Bereich der Grundschulbetreuung, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Stadtteilen wie folgt:
Anzahl der Betreuungsplätze aktuell insgesamt
- Anzahl der davon aktuell belegten Plätze
- Bedarf an Betreuungsplätzen zum 01.08.2018
- Anzahl der vorhandenen Plätze zum 01.08.2018
- Fehlende Plätze zum 01.08.2018
Antwort:
Planungsregion | Platzangebot am 1.8.2018 | ||
u3 | Kiga | Hort | |
Mitte | 573 | 1078 | 626 |
Südwest | 237 | 685 | 454 |
Nordwest ‚ | 267 | 737 | 487 |
Nord | 204 | 822 | 265 |
Nord-Ost | 178 | 757 | 390 |
Ost | 203 | 818 | 359 |
Süd | 176 | 753 | 329 |
1838 | 5650 | 2910 |
In den Angaben für u3 sind Plätze in der Kindertagespflege enthalten. Reduzierungen von
Gruppengrößen aufgrund von lntegrationsmaßnahmen sind bereits berücksichtigt. Plätze in
Betriebskitas sind hier nicht berücksichtigt, da eine Zuordnung zu Planungsregionen aufgrund
des betrieblichen Zugangs keinen Sinn macht (Am 1.1.2018 wurden rund 90 u3-Kinder und
rund 150 Kigakinder aus Kassel in den Betriebskitas betreut). Die angeführten Zahlen sind
aktualisierte Stichtagszahlen, die sich mit Ausbau und Umwandlung von Gruppen fortlaufend
verändern.
Belegung:
Zu Beginn des Kitajahres sind annähernd alle Plätze belegt bzw. vergeben.
Bedarf / fehlende Plätze für das Kita-Jahr 2018/2019
Der Bedarf an Kitaplätzen wurde aufgrund der Kinderzahlen und geplanter Neubaugebiete für
die Haushaltsanmeldungen der Jahre 2018 und 2019 berechnet. Einige Vorhaben aus der
Haushaltsplanung für 2018 konnten zum 1.8.2018 umgesetzt werden. Dieser Platzausbau ist
in die vorangegahgene Darstellung des Platzangebotes zum 1.8.2018 eingeflossen. Der weitere
Ausbau wird in den kommenden Monaten umgesetzt. Beispielsweise wird zum 01.09.18 eine
Krippengruppe in Bettenhausen eröffnet. Aufgrund der starken Bewegungen im Ausbau
handelt es sich bei den Darstellungen immer nur um Momentaufnahmen, die einer ständigen
Veränderung unterliegen.
Das heißt mit Stand 01.08.2018 sehen wir für das Kita-Jahr 2018/2019 (bis 08/2019)
insgesamt folgenden ungedeckten Bedarf:
Planungsregion | rechnerischer Bedarf Kitaiahr 2018/2019 | ||
u3 | Kiga | Hort | |
Mitte | 17 | 40 | 0 |
Südwest | 0 | 0 | 0 |
Nordwest ‚ | 17 | 90 | 50 |
Nord | 24 | 100 | 25 |
Nord-Ost | 22 | 55 | 25 |
Ost | 27 | 45 | 25 |
Süd | 17 | 40 | 25 |
124 | 370 | 150 |
Hinweis: In die Darstellung dieser Bedarfszahlen für das Kita-Jahr (08/2018 bis 07/2019) sind Zahlen
aus der Haushaltsanmeldung für die Haushaltsiahre 2018 und 2019 jeweils anteilig
eingeflossen.
2. Wie sieht die Ausbauplanung differenziert nach Stadtteilen aus?
- Ausbau an Plätzen vom 01.08.2018-31.12.2018
- Ausbauplanung für das Jahr 2019
Antwort: Ausbauplanung 1.8.2018 bis 31.12.2018:
Wir gehen davon aus, die im Haushalt für 2018 eingeplanten, bisher aber noch nicht
realisierten Plätze noch bis Jahresende auf den Weg gebracht werden können. Diesbezügliche
Verhandlungen mit freien Trägern und den unterstützenden Ämtern (Liegenschaft,
Stadtentwicklung, Hochbau) laufen konstruktiv und zielgerichtet.
Ausbauplanung für das Haushaltsjahr 2019 (Kitajahre 2018/2019 und 2019/2020)
Für das Jahr 2019 haben wir folgenden Bedarf berechnet, der in den Haushalt eingestellt
wurde:
Planungsregion | Ausbau HH-Jahr 2019 im Haushalt verankert (rechnerischer Bedarf) | ||
u3 | Kiga | Hort | |
Mitte | 0 | 25 | |
Südwest | 10 | 30 | 25 |
Nordwest ‚ | 0 | 100 | 25 |
Nord | 12 | 50 | 25 |
Nord-Ost | 5 | 15 | |
Ost | 17 | 65 | 25 |
Süd | 12 | 50 | |
Gesamtsumme | 56 | 335 | 100 |
Mit einem zusätzlich geplanten Ausbau von 20 Plätzen in der Kindertagespflege sind dies
insgesamt über 500 Plätze.
3.Wie wird der Magistrat kurzfristig auf fehlende Plätze reagieren?
Antwort: Aktuell gibt es Nachfragen nach Plätzen, die nicht bedient werden können. Dies wird sich aber
mit dem weiteren Ausbau weiter verbessern. Zudem zeigt die Erfahrung, dass durch Umzüge,
Zu- und Wegzüge permanent Bewegung in der Belegung ist. Aus diesem Grunde werden
weiterhin alle Anfragen einzeln bearbeitet und versucht Abhilfe zu schaffen.
4. Wie hoch waren und sind die Investitionen in den Jahren 2017, 2018 und 2019, um neue Plätze zu schaffen?
Bezüglich der Investitionskosten bemühen sich aktuell das Amt -65- und das Amt -51- die Höhe zu benennen.
Dies muss nachgereicht werden.