Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, 7. Sitzung

Notizen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, 7. Sitzung, 3. November 2016

Zur Tagesordnung

  • Eine Stadtverordnete der Fraktion Kasseler Linke stellt den Geschäftsordnungsantrag Tagesordnungspunkt 15. Durchführung einer Bürgerversammlung zur Liniennetzreform, Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der Kasseler Linke und Freie Wähler + Piraten 101.18.333 vorzuziehen und auf jeden Fall heute zu behandeln.
    Zustimmung: B90/Grüne, Kasseler Linke, AfD, FDP, Freie Wähler + Piraten, Ablehnung: SPD, CDU -> abgelehnt.
  • Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag Tagesordnungspunkt 15 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Sie möchte erst das interfraktionelle Gespräch abwarten.
    Zustimmung: SPD, CDU, Ablehnung: B90/Grüne, Kasseler Linke, AfD, FDP, Freie Wähler + Piraten -> zugestimmt.
  • Die Fraktion Freie Wähler + Piraten beantragt Tagesordnungspunkt 13, Veröffentlichung von Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren, Antrag der Fraktion Freie Wähler + Piraten  wegen Beratungsbedarfs ihrer Fraktion von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Tagesordnung

1. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. 111/5 „Wasserweg 5“

Vorlage des Magistrats – 101.18.321 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

„Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. 111/5 „Wasserweg 5″ wird zugestimmt.“

Zustimmung: einstimmig bei Enthaltung der AfD ->zugestimmt.

zurück


2. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/32 „Industriegebiet Waldau-Ost“ – 3. Änderung (Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss)

Vorlage des Magistrats – 101.18.322 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Aufstellung und dem Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Kassel Nr. VII/32 „Industriegebiet Waldau-Ost“ – 3. Änderung wird zugestimmt.
Ziel der hier vorliegenden 3. Änderung des Bebauungsplans ist die 5 von 13 Neuorganisation der Erschließung des Industriegebietes im südlichen Abschnitt der Wilhelmine-Reichard-Straße. Anlass für die Planung ist die Einrichtung
eines neuen Werksstandortes eines großen mittelständischen Wirtschaftsunternehmens durch Nachnutzung der in der Vergangenheit aufgegebenen gewerblichen Liegenschaften Wilhelmine-Reichard-Str. 4 und Heinrich-Hertz-Str. 20. Der neue Betriebsstandort soll über die werkseigenen Grundstücksflächen mit einer betriebsinternen Wegeverbindung an das
bestehende Hauptwerk in der Heinrich-Hertz-Str. 2 angebunden werden.
Hierfür ist es erforderlich, die Wilhelmine-Reichard-Straße im südlichen Abschnitt einzukürzen und den zugehörigen Wendehammer zu verlegen. Der Geltungsbereich hat einen Umfang von etwa 5,2 ha und umfasst die Flurstücke 3/49 (tlw.), 3/107, 3/114 (tlw.), 3/115 und 3/116 der Flur 13 Gemarkung Waldau. Der räumliche Geltungsbereich (Änderungsbereich) wird begrenzt

• im Süden und Osten durch das Industriestammgleis Kassel-Waldau/ Lohfelden,

• im Nordwesten durch das bestehende Werksgelände des ansässigen Wirtschafts- unternehmens,

• im Nordosten durch gewerbliche Flächen (Flurstücke 3/43, 3/118, 3/106 und 3/109) und die Wilhelmine-Reichard-Straße.

Alle Kosten für Planungen, evtl. Gutachten sowie die notwendige Erschließungs- und Begrünungsmaßnahmen trägt das Wirtschaftsunternehmen als Projektträgerin.“

Zustimmung: einstimmig -> zugestimmt.

zurück


3. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/7 (0) „Speeler Weg“, 1. Änderung (Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss)

Vorlage des Magistrats – 101.18.323 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Aufstellung und Offen lage des Bebauungsplans der Stadt Kassel Nr. VII/7 (D) .Speeler Weg“, 1. Änderung wird zugestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil Bettenhausen und wird im Norden durch die Straße „Am Osterholz“, im Osten durch die Straße „Zur Nieste“, im Süden durch die Straße „Vor dem Osterholz“ und im Westen durch die Straße .Speeler Weg“ begrenzt.
Ziel der Planung ist es, die vorhandene Bebauung und den Gebietscharakter planungsrechtlich zu sichern und die Voraussetzungen für eine wohn- und mischgebietstypische Ergänzungsbebauung zu schaffen. Der Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung und wird gemäß §13a Baugesetzbuch aufgestellt.“

Zustimmung: einstimmig -> zugestimmt.

zurück


4. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/55 „Wohnbebauung Campus Wolfsanger“

(Behandlung der Anregungen und Beschluss als Satzung) Vorlage des Magistrats – 101.18.324 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

„Dem Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/55″ Wohnbebauung Campus Wolfsanger“ und der Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung wird zugestimmt. Der Bebauungsplan wird gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § Ba BauGB (,Bebauungspläne der Innenentwicklung‘) durchgeführt. Der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/55″ Wohnbebauung Campus Wolfsanger“ wird nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen“

Die AfD-Fraktion moniert zu wenig Parkraum bei einer Bebauungsdichte, die ansonsten Stadtvillen artig sei. Das sei ein Planungsansatz, den man so nicht befürworten könne. Der Seniorenbeirat begrüßt das Projekt, weist aber auf die Notwendigkeit von sozialer Durchmischung und Barrierefreiheit für altersgerechtes Wohnen hin
Der Magistrat befürwortet Planungen, die die vom Seniorenbeirat eingeworfenen Punkte enthalten, kann diese Dinge aber nicht regeln.

Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, FDP,
Ablehnung: AfD,
Enthaltung: Kasseler Linke, Freie Wähler + Piraten -> zugestimmt.

zurück


5. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. IV /65 „Zum Feldlager“

(Behandlung der Anregungen und Beschlussfassung als Satzung) Vorlage des Magistrats – 101.18.325 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

„Dem Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Kassel Nr. IV /65 „Zum Feldlager“ wird zugestimmt.
Der Behandlung der Anregungen gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.
Der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. IV /65 „Zum Feldlager“ wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.“

Die AfD.Fraktion bemängelt auch bei diesem Plan die geringen Stellmöglichkeiten für Autos u.s.w., die FDP widerspricht. Es handele sich um eine ökologische Siedlung. Freie Wähler und Piraten loben den gelungenen B-Plan, den Kasseler Linken geht der ökologische Aspekt nicht weit genug, zudem hätten sie gerne eine Sozialwohnungsquote.

Zustimmung: SPD, CDU, B9O/Grüne, FDP, Freie Wähler + Piraten,
Ablehnung: Kasseler Linke,
Enthaltung: AfD -> zugestimmt.

zurück


6. Kombiticketmöglichkeiten zur documenta

Antrag der CDU-Fraktion – 101.18.242 –

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob an lässlich der documenta 14 neben den „normalen“ documenta- Eintrittskarten wahlweise Kombiticketmöglichkeiten zur Nutzung von Bussen und Bahnen der KVG angeboten werden können.

Im Rahmen der Diskussion macht ein Stadtverordneter der SPD-Fraktion einen Änderungsvorschlag, der von der CDU-Fraktion übernommen wird.

Geänderter Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, bei der documenta GmbH anzuregen, ob anlässlich der documenta 14 neben den „normalen“ documenta – Eintrittskarten wahlweise Kombiticketmöglichkeiten zur Nutzung von Bussen und Bahnen der KVG angeboten werden können.

Zustimmung: einstimmig -> zugestimmt.

zurück


7. Fernbusbahnhof Kasseler Osten

Anfrage der Fraktion B90/Grüne – 101.18.243 –

Wir fragen den Magistrat:

Welche Vorteile bietet der Standort im Kasseler Osten und wie wird das zukünftige Planungsverfahren aussehen?

Diskussion: Der Stadtbaurat führt kurz in die Thematik ein. der Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an den Leiter des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes, der anhand einer Power-Point-Präsentation, eine Studie zur Planung eines Fernbusbahnhofes vorstellt. In der sich anschließenden Diskussion beantworten Stadtbaurat und Amtsleiter die Fragen der Ausschussmitglieder.
Die SPD fragt nach dem Zeitrahmen, der Baurat veranschlagt mindestens noch 2 Jahre. Die AfD versteht nicht, warum man sich so auf den Kasseler Osten versteife, sie präferiere das Auestadion. Die FDP wirft ein, dass es vom Kasseler Osten nach Göttingen nur 45 km seien, vom Bahnhof Wilhelmshöhe jedoch 52. Sie befürchtet, dass nur ein Standort geht. Der Kasseler Osten habe für sie ein Imageproblem. Der Stadtrat sieht das Ganze als Stadtentwicklungskonzept mit einer Chance für den Kasseler Osten.

Die Präsentation liegt schriftlich vor und ist im Bürgerinformationssystem unter der Beschlussnummer zu finden.

zurück


8. Sozialer Wohnungsbau

Anfrage der SPD-Fraktion – 101.18.270 –

Die Antwort liegt auch schriftlich im Informationssystem vor.

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie viele geförderte Wohneinheiten gibt es momentan?

1. Förderweg nach dem Hess.Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) und Neubau nach dem Hess. Wohnraumfördergesetz
(HWoFG)
2012: 6.361 ; 2013: 6.283 ; 2014: 6.169 ; 2015: 5.744

Andere Belegungsbindungen Modernisierungsprogramme, Studentenwohnungen, § 88d II.WoBa.uG, etc,
2012: 2.745 ; 2013: 2.737  ; 2014: 2.832 ;  2015: 2.757

Summe:
2012: 9.106  ; 2013: 9.020  ; 2014: 9.001 ;  2015: 8.501

Anteil am gesamten Wohnungs bestand
2012: 8,60 %  ;  2013: 8,66 %  ;  2014: 8,61%  ;  2015: 8,10%

Datenstand: 31.12.2015, Quelle: Bauverwaltungsamt

2. Wie viele geförderte Wohnungen wurden in den Jahren a. 2014 b. 2015 gebaut?

zu a) In 2014 wurden 7 Mietwohnungen gefördert und die Baumaßnahmen sind abgeschlossen.
Außerdem wurden für 138 Wohneinheiten zehnjährige Belegungsrechte erworben und 21 Wohneinheiten als mittelbare Ersatzwohnungen bereitgestellt; Bezug ab 2016
zu b) In 2015 lagen insgesamt Anträge zur Förderung von 109 Wohneinheiten vor, die teilweise noch in Bearbeitung bzw. teilweise die Bauanträge gestellt sind

3. Wie viele Wohnungen geförderte Wohneinheiten wurden 2016 gebaut oder befinden sich noch im Bau?

In 2016 sind 26 Wohneinheiten zur Förderung angemeldet bzw. beantragt; zum Teil wurde mit dem Bau begonnen. Bei den 26 Wohneinheiten handelt es sich um Studentenwohnungenwohnheime mit insgesamt 75 Plätzen.

4. Wie viele Projekte sind für das Jahr 2017 geplant?

Für 2017 sind zurzeit zwei Projekte mit mindestens 50 Wohneinheiten geplant (der Architektenwettbewerb läuft). Wir gehen davon aus, dass weitere Projekte zur Förderung angemeldet werden

5. In welchen Stadtteilen wurden die Projekte seit 2014 umgesetzt bzw. geplant?

Philippinenhof/Warteberg. Wehlheiden, Fasanenhof, Nord, Süsterfeld/Helleböhn, Wesertor, Rothenditmold

zurück


9. Sozialwohnungsquote

Antrag der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.247 –

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt bei Schaffung von Baurecht und Verkauf von städtischem Grund an private Investoren eine Sozialwohnungsquote in Höhe von 30% einzuführen, die folgenden Kriterien entspricht: die Quote greift ab der Schaffung von 4 Wohneinheiten,
die Wohnungen sind so zu vermieten, dass sie den Sätzen der KdU nach SGB 11 von 13 II und XII entsprechen.
die Quote gilt unbefristet
10% davon sind für die Sicherung von Wohnraum für Obdachlose festgelegt

Diskussion: Die SPD lehnt den Antrag ab. Es müsse zwar bezahlbarer Wohnraum entstehen, eine Quote lehne man aber ab. Die Kosten für das Bauen seien gestiegen und lägen über den Kosten, die bei Hartz 4 übernommen werden. Zudem sei der Antrag schlecht. Man habe wohl dem Mieterschutzbund nicht zugehört. Es gäbe ein Überangebot an billigen Wohnungen, im mittleren Preissegment fehle es aber. Man brauche andere Mittel zur Mietregulierung. Die CDU merkt an, dass trotz Fördermittel der soziale Wohnungsbau zu teuer sei, das schrecke Investoren ab. Wenn das Angebot nur groß genug sei, würden automatisch günstige Wohnungen leer werden. Zudem sei die Treffsicherheit zu niedrig. 54% der Sozialwohnungen seien von Besserverdienenden belegt. Der Aufwand für die Fehlbelegungsabgabe zu hoch. Der AfD ist der Entwurf zu starr. Auch die Grünen lehnen eine Quote ab. Der Baurat erläutert, in Städten wie Köln, Bremen usw. gebe es mehr Wohnungen. In Kassel habe man keine Projekte in der Größenordnung. Dichtere Siedlungen entstünden auf privatem Grund, z. B. bei der Martinibrauerei, dort entstehen auch Sozialwohnungen. Eine feste Quote wäre allerdings schwierig. Die Kasseler Linke betont, dass Obdachlose nicht als Investitionshindernis gesehen werden dürften und die Altersarmut steige. Ein Projekt von der GWG reiche nicht aus. Man sehe die Stadt als nicht aktiv genug.

Zustimmung: Kasseler Linke,
Ablehnung: SPD, CDU, B9O/Grüne, FDP,
Enthaltung: AfD,
Abwesend: Freie Wähler + Piraten -> abgelehnt.

zurück


10. Mobile Verkehrsüberwachung

Anfrage der AfD-Fraktion – 101.18.252 –

Wir fragen den Magistrat:
Wie viele Messsysteme zur mobilen Verkehrsüberwachung sind im Besitz der Stadt Kassel und wie hoch ist der tägliche Auslastungsgrad bzw. die durchschnittliche tägliche Einsatzzeit pro Messsystem?

Schriftliche Stellungnahme mit OCR gescannt (Ordnungsamt):
Im Ordnungsamt sind vier mobile Geschwindigkeitsmessanlagen in drei Fahrzeugen im Einsatz (zwei Fahrzeuge mit je einer Anlage zur Heckmessung, ein Fahrzeug mit zwei Anlagen zur Front- und Heckmessung). Die Anlagen sind regelmäßig von Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 24:00 Uhr mit Unterbrechungen bei Messstellenwechsel, Schichtübergabe und Pausen sowie punktuell an Wochenenden und in den Nachtstunden im Einsatz.

Die tatsächliche tägliche Messzeiten bzw. die Auslastung der Messanlagen ist von mehreren Faktoren wie z.B. Wetterlage, Verkehrsdichte, Rahmenbedingungen an der Örtlichkeit, Grund für die Messung, Personalsituation etc. abhängig.

Ziel ist es, die Messanlagen möglichst flexibel, bedarfs- und situationsgerecht einzusetzen. Es gibt z.B. Langzeitmessungen, die über 8-10 Stunden dauern, bedarfsbezogene Kurzeitmessungen von 1-2 Stunden oder präventive Messungen, die in der Regel für 3-4 Stunden angesetzt werden. Weiterhin beeinflussen die Medien zunehmend die Dauer der Messungen. Sofern die Messstellen über soziale Medien wie Facebook und Twitter, Kassel live oder Radio bekannt gegeben werden, ist eine deutliche Disziplinierung der Verkehrsteilnehmer/innen festzustellen. Dieser Effekt hält eine Weile an, so dass in diesen Fällen ein Abbruch der Messung und Wechsel der Einsatzstelle sinnvoll ist.

Aus den vorgenannten Gründen variiert der tägliche Auslastungsgrad bzw. die tägliche Einsatzzeit pro Messsystem zum Teil deutlich, weshalb keine realistischen Durchschnittswerte angegeben werden können.

zurück


11. Auswirkungen von Regiotrams auf Gleiskörper in Stadt Kassel

Anfrage der FDP-Fraktion – 101.18.286 –

Wir fragen den Magistrat:
1. Durch das höhere Gewicht der Regiotrams im Vergleich zu den normalen Straßenbahnen wird das Kasseler Schienennetz stärker beeinträchtigt. Wie haben sich dadurch die Intervalle der Instandhaltungsarbeiten an den Gleisen verändert?
2. Wie haben sich dadurch die Kosten für die Gleisarbeiten seit Betrieb der Regiotram entwickelt?
3. Werden bei anstehenden Gleisarbeiten entsprechende Maßnahmen unternommen, um die Haltbarkeit des Gleiskörpers zu erhöhen?

Schriftliche Stellungnahme mit OCR gescannt:
Zu den Fragen nimmt die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG (KVG) folgendermaßen Stellung:

„zu 1.: Durch das höhere Gewicht haben sich die Intervalle nicht wesentlich verändert. Veränderungen sind durch den höheren Spurkranz 28 — 32 mm gegenüber der Straßenbahn 22 mm vor Einführung der RegioTram zu verzeichnen. Konkret sind 10 mm Rillengleis bis zur Rillenbodenbefahrung jetzt weniger vorhanden. Bei Beschleunigungs- bzw. Bremsstrecken ist eine Gleisauswechslung bei Befahrung von 2 Linien nach ca. 25 Jahren anzusetzen. Durch die zusätzliche Befahrung einer RegioTram in diesem Streckenabschnitt verkürzt sich die Zeit auf ca. 17 — 18 Jahre.

Zu2.: Seit Einführung der RegioTram haben sich die Kosten für die schweißtechnische Bearbeitung am Rillenboden sowie die seitliche Ausfahrung an den Bögen von ca. 200.000 auf ca. 280.000 EUR/Jahr erhöht. Diese zusätzlichen Kosten werden in den Schienennetznutzungsbedingungen der KVG mit einem Faktor für Achslasten über 10 t bei den Trassenentgelten berücksichtigt.

Zu3.: Bei anstehenden Gleisanlagen-Investitionen – Beispiel Rothauskreuzung —wird insbesondere an den Gleisbögen durch Verwendung von Dickstegschienen (Größe Verschleißvorrat) sowie durch den Einsatz einer höherwertigen Materialvergütung (seitliche Ausfahrung) die Haltbarkeit des Gleiskörpers erhöht. “

zurück

Ende der Sitzung: 19:00 Uhr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert