Bürgerversammlung zum Thema Mobilität und Luftreinhaltung und Emissionen bei Holzverbrennung

Tagesordnung

Für die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie am 29.08.17 liegen lediglich 2 Vorlagen vor.

Ein Antrag der Freien Wähler und Piraten zur Durchführung einer Bürgerversammlung zum Thema Mobilität und Luftreinhaltung und eine Anfrage bezüglich Emission von Holzverbrennung.

1. Bürgerversammlung „Mobilität und Luftreinhaltung“
Antrag der Fraktion Freie Wähler + Piraten, 101.18.606

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenvorsteherin wird beauftragt, eine Bürgerversammlung nach § 8a der Hessischen Gemeindeordnung zum Thema „Mobilität und Luftreinhaltung“ einzuberufen. Neben den Mitgliedern des Magistrats sollen auch jeweils ein Vertreter der Landesregierung, ein Vertreter von Umweltverbänden und ein Vertreter der Automobilindustrie eingeladen werden, ihre Standpunkte vorzustellen.

 Die Fraktion Freie Wähler und Piraten begründet den Antrag mit der Relevanz und Größe des Themas, speziell nach dem Dieselgipfel und sieht in der Versammlung eine Möglichkeit zum Austausch von Argumenten, wie man mit der aktuellen Situation (überschrittene Grenzwerte) umgehen kann. SPD und Grüne begrüßen zwar an sich die Idee, wollen damit aber abwarten, bis es konkrete Handlungsvorschläge aus Berlin und Wiesbaden gibt. So sei das ein Schuss ins Blaue.
Stadtbaurat Nolda erläutert kurz den Zeitplan. Der Maßnahmenkatalog solle bald vorliegen. Schwerpunkte seien u.a. die Förderung des ÖPNV. Die Automobilindustrie sei den EU-Forderungen nicht nachgekommen. Die Städte seien in einer schwierigen Situation, da die neuen Autos u.U noch mehr Ausstoß haben, als alte. Restriktive Maßnahmen, wie eine Umweltzone betreffen Feinstaub, für ein generelles Dieselverbot fehle die Rechtsgrundlage.
Ein Änderungsantrag der AfD, die auch Vertreter der Fraktionen mit auf dem Podium sitzen haben möchte, wird abgelehnt.

Die Bürgerversammlung wird bei Zustimmung von AfD, Kasseler Linke, Freie Wähler+Piraten und Ablehnung von SPD, CDU, B90/Grüne abgelehnt.

2. Emissionen bei Holzverbrennung
Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst -101.18.614
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie bewertet der Magistrat die Emissionen durch die private und gewerbliche Holzverbrennung aus umwelt- und gesundheitspolitischen Gesichtspunkten?

Die Emissionen bei der Holzverbrennung sind mit Ausnahme von modernen Pelletheizungen und auf dem Stand der Technik betriebenen Großfeuerungsanlagen grundsätzlich deutlich höher als bei Gas- oder Ölheizungen. Dies gilt besonders für die privaten Kaminöfen. Kaminöfen machen die größte Zahl an holzbefeuerten Anlagen in Kassel aus. Sie werden häufig als Zusatzheizungen eingesetzt Oder dienen dazu, ein gemütliches Ambiente zu erzeugen. Grund für die hohen Emissionen von Kaminöfen ist die ungeregelte Technik und der häufig nicht optimale Betrieb. Lokale Schwerpunkte der Emissionen von Holzfeuerungsanlagen liegen häufig innerhalb von Wohngebieten. Da diese Emissionen in der Regel in relativ niedriger Höhe auftreten, ist ihre umwelt- und gesundheitspolitische Bedeutung als hoch einzustufen. Die von 5 9 Abs. I Nr. 23a BauGB gebotene Möglichkeit des Verwendungsverbotes für Luft verunreinigende Stoffe stellt eine Möglichkeit der kommunalen Regelung zur Reduzierung der Emissionen durch die Verbrennung von festen Brennstoffen dar. Diese Möglichkeit wurde seit Anfang der Neunzigerjahre in zahlreichen Bebauungsplänen in Kassel umgesetzt. Eine weitergehende Prüfung und Diskussion des Instrumentariums unter Berücksichtigung auch der Aspekte des Klimaschutzes findet aktuell statt.

2. Wie hoch ist nach Erkenntnis des Magistrats der Anteil der Feinstaubemissionen durch die Verbrennung von Holz, differenziert nach privater und gewerblicher Nutzung im Vergleich zu anderen Quellen, insbesondere zum Verkehr in Kassel?

Nach dem aktuellen Emissionskataster Hessen (Stand 10/2016) trägt die Gebäudeheizung in Kassel im Jahresmittel 29,8 % zu den Feinstaubemissionen bei. Das Emissionskataster unterscheidet hier nicht zwischen den unterschiedlichen Brennstoffarten. Ein sehr hoher Anteil der Feinstaubemissionen aus der Gebäudeheizung (bis zu 90 %) wird von den Holzheizungen verursacht( u. A. UBA-Text 44/2008 „Effiziente Bereitstellung aktueller Emissionsdaten fir die Luftreinhaltung“). Der Anteil des Kfz- Verkehrs an den Feinstaubemissionen in Kassel beträgt 68,7 % einschließlich Abrieb und Aufwirbelung. Zahlen für die gewerbliche Holzverbrennung liegen nicht voc.

3.Wie und durch wen erfolgt die Kontrolle und ggfs. Stilllegung der Öfen, die die Grenzwerte nicht einhalten?
Die Überwachung erfolgt durch den Bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger. Notwendige Stilllegungen werden durch die Bauaufsicht verfügt.
4. Welche Möglichkeit haben das Ordnungsamt und / oder das Umweltamt tätig zu werden, wenn aus der Bevölkerung Beschwerden über Luftbelastungen durch Verbrennung von festen Brennstoffen (z.B. Holz in
Kaminöfen) eingehen?
Die Beschwerdeführer werden an den für die Überwachung zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verwiesen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Emissionsort eingegrenzt werden kann. Andernfalls gibt es keine Handhabe.
5. Hält der Magistrat die bestehenden Regelungen und Kontrollen für ausreichend, um zu gewährleisten, dass Kleinfeuerungsanlagen, die die Grenzwerte nicht einhalten, nachgerüstet oder stillgelegt werden?
Grundsätzlich werden die bestehenden Regelungen und Kontrollen für ausreichend gehalten. Es wird jedoch angenommen, dass bundesweit noch eine große Zahl von Heizungsanlagen und Öfen, die den gesetzlichen Regelungen nicht mehr entsprechen, weiterhin im Betrieb ist. Für Kassel liegen uns hierzu keine Daten vor.

Eine schriftliche Antwort liegt vor.

 


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