Eingabeauschuss: Grünsatzung für Kassel

Hans@pixabay

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Notizen aus dem Eingabeausschuss, 7. Sitzung, am 7.11.18 (Ohne Gewähr)

Zunächst wird Vorsitz und stellvertretender Vorsitz gewählt. B90/Grüne schlagen Frau Al Samarraie für den Vorsitz vor. Bei einer Gegenstimme der AfD, der Enthaltung einer Person der AfD und der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten wird sie mit den Stimmen von SPD, B90/Grüne, CDU und Kasseler Linke gewählt.

Die SPD schlägt als Stellvertreter Dr. Schnell vor, dieser wird einstimmig bei Enthaltung von AfD und FDP, Freie Wähler und Piraten gewählt.

Es folgt die Behandlung der Eingabe:

Erweiterte Petition an die Stadtverordnetenversammlung Kassel: Beschluss einer Grünsatzung für Kassel

Unter Berufung auf Artikel 16 der Verfassung des Landes Hessen bitten wir die Stadtverordnetenversammlung Kassel, folgendes zu erörtern und zu beschließen:

Der Magistrat (Federführung Umwelt- und Gartenamt) wird beauftragt, bis zum 31. Januar 2019 den Entwurf einer. Grünsatzung für das Stadtgebiet von Kassel mit folgenden Eckpunkten zu erarbeiten:

A1. Gültigkeit für alle öffentlichen und privaten Grundstücke.

A2. Baugenehmigungen werden mit der verpflichtenden Auflage erteilt, Dächer mit einer Neigung von weniger als 20 % vollständig mit einem Vegetationsdach zu versehen und. dieses dauerhaft zu erhalten.

A3. Baugenehmigungen werden mit der verpflichtenden Auflage erteilt, die Fassaden mit geeigneten Kletterpflanzen zu begrünen und diese dauerhaft zu erhalten.

A4. Das städtische Förderprogramm für Vegetationsdächer und Fassadenbegrünung aus den 1990er Jahren wird wieder eingeführt.

A5. Die Verringerung der Regenwassergebühr für Vegetationsdächer auf die Hälfte bleibt erhalten.

A6. Wurzeldichte Folien sowie flächenhafter Blockwurf und Kiesschüttungen in Gärten sind untersagt. Bestehende Anlagen müssen innerhalb eines Jahres in begrünte Flächen umgewandelt werden.

A7. Die Stadtverwaltung berät Architekturbüros, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Gartenbau- und Handwerksbetriebe bei der Umsetzung der Grünsatzung.

B1. Der Satzungsentwurf und die dazugehörigen Unterlagen werden unverzüglich dem Zentrum für Biologische Vielfalt im Kasseler Becken und Umgebung und weiteren interessierten Organisationen und Personen zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

B2. Der Eingabeausschuss veranstaltet bis zum 31. März 2019 eine öffentliche Anhörung mit denjenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben. Das Rederecht wird zeitlich nicht beschränkt.

Stichworte zur Begründung

Förderung der Biologischen Vielfalt (z.B. Forderung der Vielfalt der Arten und Lebensraume, Vermeidung und Ausgleich der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, Verpflichtung zur Bepflanzung von Grundstücken), Klimaschutz (z.B. Speicherung von Kohlenstoff, Verringerung des Energieverbrauchs)‚ Klimaanpassung (z.B. Verbesserung des Mikroklimas in der Stadt, verbesserte Isolierung von Wohnungen, Begrünung billiger als Klimaanlagen), Verschönerung des Stadtbildes, Gesundheitsschutz (z.B. Verbesserung des Wohnklimas , Vermeidung von Hitze-Toten im Sommer), Bodenschutz (Boden ist eine nichtvermehrbare Ressource, Erhaltung des gewachsenen Bodens, sparsamer und schonender Umgang mit Boden, Begrenzung der Bodenversiegelung), Hochwasserschutz (z.B. Versickerung von Starkregen, Verpflichtung zur Bepflanzung von Grundstücken), Grundwasseranreicherung (z.B. wasserdurchlässige Flächen, die nicht überbaut sind), Vermeidung von Bodenversiegelung, Gründächer sind zulässig, Schaffung von Arbeitsplätzen im Gartenbau und Baugewerbe, Gemeinden können Satzungen für die Begrünung von Gebäuden und die Bepflanzung der Freiflächen erlassen, Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Erwärmung des Stadtgebiets durch den Klimawandel und über Gegenmaßnahmen, Umsetzung des Baugesetzbuchs und der hessischen Bauordnung, inhaltliche und zeitliche Vorgaben an die Verwaltung, um einer Verwässerung und Verzögerung vorzubeugen, siehe Baumschutzsatzung.

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Stellungnahme zur Sitzung des Eingabeausschusses

Sehr geehrte Frau Friedrich, zu der o.g. Bürgereingabe wird wie folgt Stellung genommen: Vor dem Hintergrund des zunehmenden Bedarfs an Wohn- und Gewerbeflächen und den Herausforderungen, die sich aus den Anpassungserfordernissen an die Folgen des Klimawandels ergeben, wird die Erstellung einer Grünsatzung insgesamt positiv bewertet. Durch die Auflagen einer Grünsatzung können die Grünpotenziale zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse für die Zukunft gesichert und die biologische Vielfalt gefördert werden. Dies trägt zur Entwicklung und Sicherung eines attraktiven ‚grünen‘ Wohn- und Lebensumfeldes bei und stärkt die Bedeutung der Stadt Kassel als Arbeits- und Wohnstandort erheblich. Welche genauen Inhalte eine solche Grünsatzung haben sollte, ist jedoch durch das zuständige Fachamt zu klären. In einem Beteiligungsprozess sind dabei vielfältige – auch rechtlich relevante – Fragen zu bearbeiten. Unter diesem Blickwinkel wird daher empfohlen, dem Antrag in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Christof Nolda
Stadtbaurat

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Zunächst begründet der Petent vom Zentrum für Biologische Vielfalt die Eingabe, die er mit weiteren 29 Unterzeichnern einbringt.
Es sprächen 10 Gründe für eine Grünsatzung:

  1. Rechtliche Gründe.
  2. Verschönerung des Stadtbildes.
  3. Schaffung von Arbeitsplätzen.
  4. Biologische Vielfalt.
  5. Gesundheitsschutz.
  6. Bodenschutz.
  7. Hochwasserschutz.
  8. Grundwasserschutz/Anreicherung von Wasser
  9. Klimaschutz
  10. Hitzeschutz/Isolierung

Stadtbaurat Nolda bedankt sich für die Eingabe und erklärt, die Stadt sei jetzt seit 2 Jahren mit der Prüfung kommunalrechtlicher Bedingungen zu Gange. Man schaue welche In Bausatzung und B-Plänen enthaltenen Regularien greifen. Eine Grünsatzung sei wichtig, man habe auch schon einen Entwurf vorformuliert, es müsse aber erst mal jede einzelne Maßnahme auf fachlich und rechtlich abgesichert sein.

Die Fraktion B90/Grüne erklärt, es sei schwierig die Verfahren in der Stadtverordnetenversammlung mit den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger über eins zu bekommen. Natürlich hätte B90/Grüne das Thema auf der Agenda, man sei aber noch nicht soweit. Man bedanke sich für den Anstoß von außen und betont, dass es zur Vorlage keinen inhaltlichen Dissens gäbe, der Teufel jedoch im Detail stecke. Satzungen im städtischen Umfeld seien anders aufgebaut und so sei die Vorlage zwar ein guter Ansatz aber formal nicht ausreichend. Zum einen fehle eine Menge, zum anderen sei manches nicht umsetzbar (z.B. Beratung gehöre nicht in die Satzung). Man orientiere sich da eher an Satzungen aus anderen Städten und auch der Magistrat habe ja schon etwas ausgearbeitet. Im Frühjahr komme das in die Gremien. Man lehne also die Vorlage ab, sei aber dankbar für den Anstoß. Weiter erklären sie, dass sie bei ihrem Antrag, der demnächst in den Geschäftsgang komme absichtlich keine Vorfestlegungen getroffen haben, weil diese dann möglicherweise nicht rechtssicher seien. Der Magistrat werde da schon eine ordentliche Satzung schreiben, man habe vollstes Vertrauen und später könnten die Fraktionen ja noch Änderungsanträge stellen.

Die Kasseler Linke zeigt sich irritiert. Zum einen habe es bei der Fragestunde geheißen, dass zum Eingabeausschuss eine Stellungsnahme vorliege, zum anderen handele es sich bei der Vorlage nicht um einen Satzungsentwurf, sondern die Bitte die Punkte in einer Satzung zu berücksichtigen. Sie beantragt die Punkte einzeln abzustimmen.

Die CDU-Fraktion, wie auch die Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten bedanken sich für die Eingabe und schließen sich in der Argumentation der Fraktion B90/Grüne an. Eine Satzung müsse rechtlich passen und das sei hier nicht gegeben. Die AfD-Fraktion begrüßt eine Grünsatzung, findet aber, dass private Eigentümer frei Entscheiden können müssten und kündigt Enthaltung an.

Die SPD-Fraktion dankt ebenfalls. Die Eingabe habe den Ausschlag gegeben einen eigenen Antrag zu stellen. Einzeln wolle man die Punkte nicht abstimmen, da das ohnehin nicht rechtssicher umsetzbar sei. Die Magistratsvorlage werde öffentlich vorgestellt und diskutiert werden.

Stadtbaurat Nolda erläutert, dass das Thema Grünsatzung in einigen Einzelpunkten sehr komplex sei und mitunter zu Interessenkonflikten führe, z.B. Zwischen Solardach und Gründach. Originäre Förderprogramme habe die Stadt nicht. In der Vorlage würden regulatorische und haushaltsrelevante Punkte vermischt. Bezüglich Regenwasser liege die Zuständigkeit bei KasselWASSER u.s.w.
Die Zielrichtung sei richtig, in der Ausführung müssten die Punkte tiefer betrachtet werden.

Die Fraktion B90/Grüne erläutert, dass das Abstimmen der Einzelpunkte bei Eingaben nicht üblich sei, man könne diese nicht ändern. Sie betont, dass die Petition jetzt schon zu 80% erfolgreich sei, da eine Grünsatzung auf jeden Fall komme. Sobald der Entwurf vorliege, gebe es noch Gelegenheit sich dazu zu äußern. Man erwarte bis Sommer 2019 eine Grünsatzung.

Für den Geschäftsordnungsantrag (Punkte einzeln abstimmen) der Kasseler Linken stimmt nur die Kasseler Linke, der Rest lehnt ab.

Das letzte Wort haben die sichtlich enttäuschten Antragstellenden, die nochmal klarstellen, dass es sich bei dem Antrag nicht um einen Satzungsentwurf handle, sondern Anregungen für eine Satzung. Die Argumentation wirke wie reines Polittheater. Baurat Nolda habe jetzt 2 Jahre Zeit gehabt, man hoffe auf eine wirkungsvolle Satzung. [Von der Baumschutzsatzung halten die Antragstellenden offenkundig wenig]

Zustimmung: Kasseler Linke
Enthaltung: AfD
Ablehnung: B90/Grüne, SPD, CDU, FDP+Freie Wähler+Piraten

[In der Tat scheinen sich die Argumentationen mit Ausnahme der, der Kasseler Linken auf den ersten Entwurf der Eingabe zu beziehen. Die Stadtverordneten hatten jedoch die Vorlage als Tischvorlage zur Verfügung]