Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen, 51. Sitzung

Notizen aus dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen, 51. Sitzung, 25.11.20 (ohne Gewähr)

  • Der Ausschussvorsitzende  kündigt er an die Tagesordnungspunkte 1,10 und 25 zusammen aufzurufen.
  • Auch die Tagesordnung Punkte 3 und 22 werde er gemeinsam aufgerufen.
  • Der Oberbürgermeister beantragt die Magistratsvorlage zum Gute-Kitagesetz mit auf die Tagesordnung zu setzen. Dies wird einstimmig beschlossen.
  • Die SPD-Fraktion beantragt Tagesordnungspunkt 23 heute noch zu behandeln. Die Fraktion B90/Grüne halten das indes für reinen Wahlkampf. Dringlicher sei der Bau einer Grundschule. Gegen die Stimmen der Fraktion B90/Grüne, der Kasseler Linken und der Fraktion WfK wird der Tagesordnungspunkt nach vorne gezogen und die heutige Behandlung beschlossen.
  • Die CDU-Fraktion beantragt die Sitzung auf 2 Stunden zu begrenzen. Nicht alle Themen müssten heute behandelt werden. Die Kasseler Linke entgegnet, es seien viele Themen abzuarbeiten. Was davon von Bedeutung sei, sehe wohl jede Fraktion anders. Damit die Themen nicht der Diskontinuität anheimfallen, brauche es noch eine Sondersitzung. Der Antrag wird gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
  • Ein Vertreter des Seniorenbeirats beantragt den Tagesordnungspunkt 18 noch in dieser Legislaturperiode zu behandeln, damit die Zusammensetzung der Ortsbeiräte nach der Wahl geklärt ist. Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass dies nicht unbedingt heute sein müsse, es sei ja beantragt noch in dieser Legislatur. Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten präzisiert den Antrag des Seniorenbeirats und beantragt heutige Behandlung, da noch nicht klar sei, ob es noch eine Sondersitzung gibt. Die CDU-Fraktion lehnt ab, alle anderen Fraktionen sind dafür.

Die Tagesordnungspunkte 1. Nachtragshaushaltssatzung , 1.1 Behandlung der Anträge der Ortsbeiräte, 1.2 Veränderungsliste 1 und 1.3 Änderungsanträge von Fraktionen werden gemeinsam aufgerufen


Zunächst beantwortet der Oberbürgermeister die Anfrage der AfD-Fraktion zum Haushalt.

25. Nachtragshaushalt 2020

Anfrage der AfD-Fraktion 101.18.1960

Vor dem Hintergrund
– wegbrechender Einnahmen, aufgrund der COVID-19 Maßnahmen, aus Gewerbesteuer und Abgaben zur wirtschaftlichen Tätigkeit
der längerfristig fraglichen Sicherheit von Zuwendungen des Landes und des Bundes
den absehbar steigenden Belastungen im Bereich der Sozialausgaben
der schon beschlossenen Aufwendungen zur Sicherung wirtschaftlicher Existenzen
der Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit der Stadt in den kommenden Jahren
Wir fragen den Magistrat:
1. Wieviel der Mittel aus “Kopf hoch, Kassel“ wurden bisher bewilligt bzw. vergeben und wieviel ist noch verfügbar?

Der Oberbürgermeister antwortet, von den 18 Millionen Euro seien ungefähr die Hälfte sei noch verfügbar.

2. Werden diese Mittel unverändert vollumfänglich aus Rücklagen der Stadt Kassel finanziert?

Die Mittel seien von Anfang an nicht aus Rücklagen, sondern aus laufenden Erträgen finanziert worden, deshalb seien sie auch im Nachtragshaushalt abgebildet.

3. In welcher Höhe fließen Bundes-oder Landesmittel in die Finanzierung ein?

Es handele sich um eine Gesamthaushaltsfinanzierung aus steuerlichen Erträgen und Zuschüssen. Man könne nicht sagen, welche Mittel aus Bundes und Landesmitteln wo einfließen. Für die 18.Millionen für das Kopf hoch, Kassel! Programm gebe es keine direkte Corona Finanzierung.

4. Wird zur Finanzierung voraussichtlich auch auf Kreditaufnahmen zurückgegriffen?

Nein.

5. Ist geplant, angesichts der neusten Entwicklung mit Anordnung des Teil-Shut-Downs, über den Nachtragshaushaltsentwurf hinaus die Fördermittel zu erhöhen?

Nein. Man wolle den Rahmen verlängern und bittet darum, dass die Stadtverordneten die Gelder für den Haushalt 21 für übertragbar erklären (Tagesordnungspunkt 10)

6. Welche Höhe der Gewerbesteuereinnahmen für Kassel prognostizieren die neuesten Schätzungen und sind darin die Folgen des aktuellen Teil-Shut-Downsberücksichtigt?

Wie dem Nachtragshaushalt zu entnehmen sei, schätze man die Gewerbesteuereinnahmen auf 130 Millionen €

7.In welcher Höhe erhält das Gesundheitsamt zusätzliche Mittel zur Eindämmung der Verbreitung von Sars-COV-2 Viren?
a)Für zusätzliches Personal
b)Für Ausstattung zur Steigerung der Arbeitseffizienz
c)Für Materialbeschaffung und Vorhaltung zur kurzfristigen Krisenintervention

Das Gesundheitsamt explizit erhalte keine zusätzlichen Mittel. Der Magistrat erhalte aus unterschiedlichen Töpfen Mittel, die er dann für Personal und Sachaufwand einsetzt, wie auch im Nachtragshaushalt nachzulesen.

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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kassel für das Jahr 2020 sowie die Investitionsplanung für die Jahre 2020 bis 2023 und Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2023

Magistratsvorlage 101.18.1818

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
a) die als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kassel für das Jahr 2020 vom 28. September 2020

b) die Investitionsplanung (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) der Stadt Kassel für die Jahre 2020 bis 2023
2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Ergebnis- und Finanzplanung der Stadt Kassel für die Jahre 2020 bis 2023 nach dem Stand vom 28. September 2020 Kenntnis.
Der Magistrat wird beauftragt, die sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen in den Ergebnis- und Finanzplan einzuarbeiten.
3. Der Magistrat wird ermächtigt, buchungstechnische Anpassungen des Finanzhaushaltes an dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Ergebnishaushalt vorzunehmen.
4. Der Magistrat wird ermächtigt, offenbare Unrichtigkeiten in der Zuordnung veranschlagter Haushaltsmittel sowie Schreibfehler im endgültigen Ausdruck des Nachtragshaushaltsplans zu berichtigen.
5. Auf die Aufstellung von Eckwerten für den Nachtragshaushaltsplan wird verzichtet

Abstimmung der Vorlage des Magistrats in geänderter Form:
Zustimmung: SPD, CDU, Bündnis 90/Grüne, AfD-Fraktion
Ablehnung: WfK
Enthaltung: Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten

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1.1 Behandlung der Anträge der Ortsbeiräte zum Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2020 101.18.1818

1.Antrag des Ortsbeirates Wilhelmshöhe (Produkt: 57301 Betrieb von Bürgerhäusern)

Der Ortsbeirat beantragt, Planungskosten für den notwendigen Neubau des Olof-Palme-Hauses in Höhe von 100.000 € in den Nachtragshaushaltsplan 2020 einzustellen. Der Ortsbeirat schließt sich den Forderungen des Ortsbeirates Süsterfeld- Helleböhn an mit dem Ziel, ein gemeinsames Bürgerhaus zu planen und zu nutzen. Eine räumliche Nähe soll in Erwägung gezogen werden (z.B. ehemaliges Kasernengelände).
Sachdarstellung: Unter den städtebaulichen Rahmenbedingungen ist derzeit eine isolierte Objektplanung für einen Ersatzneubau nicht sinnvoll.
Mit der Außerbetriebnahme des Olof-Palme- Hauses und der Verlagerung der Produktions- und Lagerstätten der Firma Jordan wird eine städtebauliche Neuordnung des gesamten Areals erforderlich. Die Funktionen des Olof- Palme-Hauses werden zunächst in eine städtebauliche Gesamtkonzeption einzubinden sein.
Beschluss: Dem Antrag des Ortsbeirates kann aufgrund der in der Sachdarstellung genannten Gründe nicht entsprochen werden.
Beteiligte Ämter: Amt für Hochbau und Gebäudebewirtschaftung, Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz

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Zustimmung: Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen

2. Antrag des Ortsbeirates Süsterfeld-Helleböhn (Produkt: 57301 Betrieb von Bürgerhäusern)


Der Ortsbeirat beantragt, Planungskosten für den notwendigen Neubau des Olof-Palme-Hauses in Höhe von 150.000 €, Abrisskosten in Höhe von 100.000 € sowie Kosten für den Neubau in Höhe von 2.900.000 € in den Nachtragshaushaltsplan 2020 einzustellen.
Sachdarstellung: Unter den städtebaulichen Rahmenbedingungen ist derzeit eine isolierte Objektplanung für einen Ersatzneubau nicht sinnvoll.
Mit der Außerbetriebnahme des Olof-Palme- Hauses und der Verlagerung der Produktions- und Lagerstätten der Firma Jordan wird eine städtebauliche Neuordnung des gesamten Areals erforderlich. Die Funktionen des Olof-Palme-Hauses werden zunächst in eine städtebauliche Gesamtkonzeption einzubinden sein.
Beschluss:
Dem Antrag des Ortsbeirates kann aufgrund der in der Sachdarstellung genannten Gründe nicht entsprochen werden.
Beteiligte Ämter: Amt für Hochbau und Gebäudebewirtschaftung, Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz

[Einklappen]

Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen

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1.2 Veränderungsliste 1 zum Nachtragshaushaltsplan 2020 101.18.1818

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
a)die als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kassel für das Jahr 2020 in der Fassung der beigefügten Veränderungsliste 1,
b)die Investitionsplanung (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) der Stadt Kassel für die Jahre 2020 bis 2023 in der Fassung der beigefügten Veränderungsliste 1.
Die Änderungen sind in den Nachtragshaushaltsplan 2020 aufzunehmen.“

Zustimmung: einstimmig

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1.3 Änderungsanträge von Fraktionen zum Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2020 101.18.1818

1. Kasseler Linke:

Änderungsantrag zum Nachtragshaushalt: Notebooks für alle Schüler*innen der 5. Klassen


1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
a) die als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kassel für das Jahr 2020 vom 28. September 2020 mit den folgenden Ergänzungen: Veränderungen Investitionen:

Lfd. Nr.: fortlaufend
Produkt: 24302 Digitalisierung von Schulen
Investitionsnummer: 6504201101
Bereich/Beschreibung: 03 Schulträgeraufgaben
Erläuterung der Änderungen: Bereitstellung eines leistungsstarken mobilen Rechners für die Jahrgangsstufe fünf aller Schulformen bis spätestens 31. Januar 2021.
E/A: A
Urspr. Betrag: 500.000
Mehr(+)/ Weniger(-): +700.000
Neuer Betrag 2020: 1.200.00
Veränderungen Ergebnishaushalt:
Lfd. Nr.: fortlaufend
Produkt: 24302 Digitalisierung von Schulen
Ergebnisposition: fortlaufende Nummer
Bereich/Beschreibung: 03 Schulträgeraufgaben
Erläuterung der Änderungen: Wartung/Support mobiler Rechner für alle Schüler*innen der 5. Klassen
E/A: A
Urspr. Betrag: 1.460.104,76
Mehr(+)/ Weniger(-): +80.000
Neuer Betrag 2020: 1.540.104,76
[…]
Begründung
Durch die jährliche Ausstattung der 5.Klassen mit leistungsstarken mobilen Rechnern bis spätestens 31. Januar 2021, ist die flächige Rechnerausstattung für die Schulverwaltung, Lehrer*innen, Schüler*innen Eltern kalkulierbar und bezahlbar. Die Schülerinnen und Schüler sind für das Gerät verantwortlich und können es nach sechs Jahren privat übernehmen (Schwedisches Modell).
Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, Mittel für die Anschaffung mobiler digitaler Endgeräte für Kinder armer Familien – sei es im SGB II-Bezug oder knapp darüber – zur Verfügung zu stellen.
Für die Absicherung einer echten Chancengleichheit in Bezug auf die schulische Nutzung mobiler digitaler Endgeräte ist dieser Schritt jedoch unzureichend.
Die Stadt Kassel muss hier mit eigenen Mitteln nachsteuern, um eine flächendeckende Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit vergleichbaren Endgeräten abzusichern.
Ziel der Stadt Kassel ist die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit mobilen Endgeräten bis 2025. Die bisher angeschafften Geräte können von älteren Jahrgängen ohne flächige Geräteausstattung genutzt werden.
Die durch Bundesmittel angeschafften Geräte stehen den einzelnen Schulen frei zur Verfügung. Sie dienen nach Einführung der flächendeckenden Ausstattung für den ersten Jahrgang fünf (20/21) zum Ausgleich sozialer Unterschiede in den höheren Jahrgängen.
Die Wartung der Geräte muss durch zusätzliche Stellen abgesichert werden und folgt im Prinzip den bereits vorhandenen Wartungsstrukturen des Medienzentrums, bzw. der Stadt Kassel als Schulträger zur Wartung der bereits vorhandenen und der aktuell in der Anschaffung befindlichen Geräte.
Nirgendwo ist der Zugang zur Bildung so stark vom Geldbeutel der Eltern abhängig wie in Deutschland. Die Pandemie hat das mehr denn je deutlich gemacht: Kinder aus armen Elternhäusern haben seltener und schwieriger die Möglichkeit, an Distanzunterricht via Videokonferenzen teilzunehmen. Hier kann die Stadt Kassel eine Vorreiterrolle einnehmen und der hohen Kinderarmut entgegenwirken.

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Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen

2. Kasseler Linke

Änderungsantrag zum Nachtragshaushalt: Niemand wird zurückgelassen

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
[…]
6. Menschen im Transferleistungsbezug nach SGB II, SGB XII, AsylbLG und Wohngeld erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von einmalig 150 Euro zur Deckung von Corona-bedingten Mehrkosten. Dazu werden Mittel in Höhe von 3 Mio. Euro im Nachtragshaushalt eingestellt.
[…]
Begründung:
Die Pandemie hat die Schere zwischen Arm und Reich weiter geöffnet. Die Krise trifft besonders jene hart, die ohnehin bereits von Armut betroffen sind. Während es für Unternehmen Unterstützung gab, gab es für den Wegfall von Minijobs weder Kurzarbeitergeld noch sonst eine Kompensation. Für die genannte Personengruppe gab es fast keine Unterstützung. Die angekündigte Anhebung des Regelsatzes um 14 Euro ab 2021 ist ebenfalls keine Unterstützung. Regelungen wie der Kündigungsschutz bei Mietschulden liefen zum 30.Juni aus und wurden nicht weiter verlängert. Es steht zu befürchten, dass nach nunmehr über einem halben Jahr private Schulden angehäuft und letzte Ressourcen aufgebraucht wurden. Ein unkomplizierter Zuschuss in Höhe von 150 Euro kann zumindest kurzzeitig Entlastung verschaffen und trägt zum sozialen Frieden bei. Der Magistrat wird beauftragt eine rechtskonforme Art der Auszahlung zu finden.

[Einklappen]

Zustimmung: Kasseler Linke, WfK
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen

3. FDP + Freie Wähler + Piraten

Änderungsantrag Nachtragshaushalt 2020 – Finanzierung der Wärmeleitplanung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage zum Nachtragshaushalt, Veränderung von Investitionen, wird mit folgender Position ergänzt: Produkt 56101 Umweltschutz, neue Investition, Umsetzung der Maßnahme „2020-EV-01 Wärmeleitplanung für die Stadt Kassel“, Mehrbetrag 100.000 EUR, Neuer Betrag 100.000 EUR Begründung: Die Maßnahme ist Grundlage für weitere Effizienzmaßnahmen und den Wärmenetzausbau im Stadtgebiet und sollte unverzüglich begonnen werden. Die Finanzierung der Maßnahme kann aus den erstmals für 2020 anfallenden Konzessionsgebühren für Fernwärme oder durch die Reduzierung des geplanten Überschusses finanziert werden.

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Zustimmung: Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten, Kasseler Linke, WfK
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen

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Haushaltsreden:

Die SPD-Fraktion leitet mit den Worten ein, dass dies das erste Mal in den letzten Jahren sei, dass von der Möglichkeit eines Nachtragshaushalts Gebrauch gemacht werden müsse. Der Magistrat habe gute Arbeit geleistet. Durch den geplanten Überschuss von 47 Millionen € habe man die Pandemie bisher gut meistern können. Auch der Nachtragshaushalt sehe noch ein kleines Plus vor. Das Glück sei mit den Tüchtigen, nur durch die sehr gute Haushaltsführung sei trotz weniger Steuereinnahmen das Kopf hoch, Kassel! Programm möglich gewesen. Der Redner geht auf die Veränderungsliste ein. Dort gebe es bessere Zahlen durch die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Unterkunft. Auch durch diesen Mehrertrag sei es möglich viele soziale Maßnahmen umzusetzen, die in den Ausschüssen besprochen worden seien, zum Beispiel sozialpädagogische Familienhilfe oder die Kompensation an freie Träger für Ausfälle der Elternbeiträge (1 Million €). Das Programm Kopf hoch, Kassel! stehe bei den Haushaltsdiskussionen ganz weit vorne. Weitere 2 Millionen € für Zuschüsse an Kulturarbeit stünden zur Verfügung und es gebe die Möglichkeit für Kulturschaffende und Institutionen die Gelder noch in diesem Jahr abzurufen. Das sorge für Sicherheit bei Trägern und Kultureinrichtungen. Gleiches gelte für die Kinder- und Jugendarbeit, Sport und Quartiersmanagement. Auch Kassel habe das Problem der Gewerbesteuerausfälle. Die Kompensation vom Land decke viel, aber nicht 100 % ab. Deutlich hervorheben möchte der Redner, dass Investitionen im Schulbereich, Kultur und Sport (KIP, Palais Bellevue, Sporthalle Oberzwehren) nach vorne gezogen worden seien und noch in diesen Haushalt eingestellt werden. Das entlaste zukünftige Haushalte und stelle sicher, dass dringend nötige Investitionen unabhängig der Gewerbesteuerentwicklung der nächsten Jahre weiterverfolgt werden können. Trotzdem werde man keine neuen Schulden machen und sogar weiter Schulden abbauen. Die Änderungsanträge werde man allesamt ablehnen. Anspruchsberechtigten von Sozialleistungen Mittel aus den Nachtragshaushalt zu geben, führe nur dazu, dass Kassel pro Monat 5 Millionen [?] zusätzlich ausgeben müsste, dieses Geld den Antragsberechtigten aber wieder von den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln abgezogen werde.

Die CDU-Fraktion kündigt an ihre Rede, im Gegensatz zur SPD, kurzzuhalten. Corona bestimme die gesamte Politik in Kassel und habe weitreichende Auswirkungen auf die Finanzlage. Das sei deutlich daran zu sehen, dass die Plan- und IST Zahlen im Haushalt stark divergierten. Betroffen seien sowohl Mehraufwendungen als auch Mindereinnahmen. Laut HGO §98 sei ein Nachtragshaushalt unverzüglich zu erstellen, wenn Fehlbeträge entstehen. Das sei in Kassel der Fall und das sei definitiv Corona bedingt. Im Gegensatz zu den Diskussionen in den letzten Jahren könne dies kein Gegenstand einer politischen Auseinandersetzung oder Wahlkampfreden sein. Der Nachtragshaushalt enthalte keine politischen Akzente. Das Programm Kopf hoch, Kassel! sei von der gesamten Stadtverordnetenversammlung bereits im Frühjahr beschlossen worden. Die CDU unterstütze auch die Mehraufwendungen im Investitionshaushalt, denn gerade in Krisenzeiten seien Investitionen der öffentlichen Hand unabdingbar. Man sehe keinen Anlass dem Nachtragshaushalt nicht zuzustimmen.

Auch die Kasseler Linke will sich aufgrund der angespannten Situation kurz halten. Die Coronapandemie habe die Versäumnisse und Verfehlungen der letzten Jahre in den Bereichen Bildung und Sozialpolitik deutlich vor Augen geführt, deshalb sei ihr wichtig die Transferleistungsbezieher:innen zu berücksichtigen. Damit werde auch Kaufkraft verteilt. Selbst Offenbach, als arme Stadt, habe es geschafft viereinhalb Millionen in ein Programm mit sozial-ökologischen Inhalten zu stecken. In Kassel fehle das, deshalb habe man die beiden Änderungsanträge gestellt. Ob die hier getroffenen Maßnahmen helfen oder man nur Zeit gewinne, werde man abwarten müssen. Es gebe aber viele Menschen, die durch das Raster der Hilfen fielen,  Minijobber:innen, Studierende und Beschäftigte in der Gastronomie zum Beispiel. Im Vergleich zu Kassel hätten andere Kommunen kreativere und unbürokratischere Maßnahmen gefunden. Der Nachtragshaushalt sei oberflächlich und ohne sozial-ökologisches Profil, deshalb werde man sich enthalten.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten stimmt den Vorrednern zu. Die Lage sei ernst. Nächstes Jahr werde sich die Lage voraussichtlich noch verschärfen, denn für 2020 hätte man einen außergewöhnlich guten Haushalt vorbereitet. Zunächst hat der Redner einige Fragen zum Nachtragshaushalt.

  • Die zusätzlichen Kosten für die Straßenbeleuchtung seien recht hoch, das  wolle man gern erklärt haben.
  • Ein großer Betrag sei für die sozialpädagogische Familienhilfe eingestellt (1.000.000). Der Redner möchte wissen, ob diese Gelder schon ausgegeben, oder für die Zukunft gedacht sind und ob die Träger genug Personal haben.
  • Des Weiteren hätte er erwartet, dass die beschlossene Fernwärmekonzession bei den Mehrerträgen auftaucht, dort sei sie aber nicht vorhanden.

Zum Abstimmungsverhalten erklärt er, die Fraktion werde dem Antrag des Ortsbeirates Wilhelmshöhe (Geld für die Planung des OPHs) zustimmen, den Antrag des Ortsbeirates Süsterfeld Helleböhn allerdings ablehnen. Die Anträge der Kasseler Linke werde man nicht mittragen. Er verweist auf die Diskussion im Schulausschuss, in der ein Pilotprojekt mit dem Land vorgeschlagen worden sei (Notebooks für Schüler:innen). Anschließend bittet er um Zustimmung für den Antrag seiner Fraktion. Dort handele sich um einen sehr konkreten Vorschlag aus der 1. Beratung des Klimaschutzrates, der dort einstimmig beschlossen worden sei. Es wäre wichtig diese Planung jetzt zu beginnen und sich nicht bis nach der Kommunalwahl damit Zeit zu lassen. Durch die Mehrerträge bei der Erstattung der Kosten der Unterkunft sei dies auch finanziell möglich.
Die Probleme für Solo-Selbstständige seien weiterhin nicht gut gelöst, weder in Kassel, noch in Hessen und es treffe Kassel als Kulturstadt besonders hart. Dort hofft er noch auf eine Verbesserung. Die zentrale Aufgabe der Politik sei es nun zu vermitteln, dass man die Pandemie in den Griff bekomme und die Talsohle durchschritten sei. Man habe in Kassel genug Testkapazitäten, das Gesundheitsamt könne Infektionsketten gut nachverfolgen, demnächst gebe es Impfmöglichkeiten usw. Dies müsse man besser kommunizieren, um die Angst aufzulösen und wieder Vertrauen zu schaffen.

Der Oberbürgermeister beantwortet die Frage 1 und 3, die Schuldezernentin Frage 2:

  • Der Mehraufwand von 1,8 Millionen Euro im Ergebnis Haushalt bei Beleuchtungsmitteln hänge mit der Systematik des Vertrages mit der Städtische Werke Netz und Service GmbH zusammen. Bei der letzten Verlängerung des Beleuchtungsvertrages habe man eine Kopplung an den LED Ausbau eingebaut. Je nach Fortschreiten der Arbeiten laufe dieser Betrag auf. Wenn die städtischen Werke beim Ausbau der Straßenbeleuchtung schneller vorankommen tauche der Aufwand im Finanzhaushalt (Investition) auf, wenn nicht, im Ergebnishaushalt. Da die städtischen Werke coronabedingt nicht gut weitergekommen seien, habe eine Umschichtung von Finanz- auf Ergebnishaushalt stattgefunden.
  • Es gebe eine globale Position, an der alle Beträge von Durchleitungen durch das Eigentum der Stadt Kassel auflaufen. Die Fernwärmekonzession tauche nicht auf, da diese für den Nachtragshaushalt nicht angepasst werden musste. Im Haushalt 2021 werde die Position auftauchen.
  • Die 2. Frage erläutert die Schuldezernentin. Im Haushalt seien die Mittel für sozialpädagogische Familienhilfe vorher sehr knapp bemessen gewesen. Auch in den vergangenen Jahren habe man je nach Bedarf nachsteuern müssen. In der Pandemie seien deren Dienste nicht eingestellt, sondern eher ausgebaut worden. Der Mehraufwand sei also entstanden, weil zum einen die Mittel ohnehin knapp bemessen waren und zum anderen die Arbeit weit über das veranschlagte Maß notwendig geworden sei.

Die Fraktion Bündnis 90/Grüne betont, dass der Nachtragshaushalt technisch operativer Natur sei und kein politischer Haushalt. Es sei nicht klar, was durch die Pandemie noch auf uns zukommen. Es sei das Ergebnis von 10 Jahren guter und sorgsamer Haushaltsarbeit, dass Kassel jetzt die Möglichkeit gehabt habe ein Programm wie Kopf hoch, Kassel! zu schaffen. Man wolle konstruktiv an der Linderung der Folgen der Pandemie mitarbeiten. Die Sicherheit der freien Träger im sozialen, kulturellen und Jugendbereich sei den Grünen sehr wichtig. Bei den vorgezogenen Mitteln müsse man Im Auge behalten, dass die Institutionen nicht Mitte nächsten Jahres leer liefen. Sorgsame Haushaltsführung und wie man mit Schulden und Investitionen in den nächsten Jahren umgehe, werde heute noch an anderer Stelle thematisiert werden, deshalb spare man sich das hier.
Zu den Änderungsanträgen: Man habe angekündigt, dass man selber keine politischen Anträge zu dem Nachtragshaushalt stellen wolle und auch keinen zustimmen werde. Bei dem Antrag zu den Notebooks fiele ihm das leicht, das sei im Ausschuss durchdiskutiert worden. Zu den Sozialleistungen hätte man im April ebenfalls einen Antrag gestellt, da gehe man inhaltlich mit, der Haushalt sei aber ein Gesamtkonstrukt und deshalb lehne man, wie abgesprochen, auch diesen Antrag ab. Das Thema Wärmeleitplanung gehöre  sei ein wichtiges, gehöre aber in den nächsten regulären Haushalt.

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10. Anpassung des Wiederankurbelungsprogramms „Kopf hoch, Kassel!“

Magistratsvorlage 101.18.1952

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
„1.Das Wiederankurbelungsprogramm „Kopf hoch, Kassel!“ wird über den 31. Dezember 2020 hinaus verlängert. Die nicht ausgeschöpften Haushaltsansätze 2020 werden per Vermerk im Nachtragshaushalt 2020 gem. § 21 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) für übertragbar erklärt.
Den Antragsberechtigten des Programmteils „Finanzielle Soforthilfe für gemeinnützige Institutionen“ wird ermöglicht, für den ‚Lock-Down‘ ab November 2020 einen weiteren Förderantrag zu stellen.
Der Magistrat wird berechtigt, die im Entwurf zum Haushaltsplan 2021 veranschlagten Zuschüsse und Zuwendungen auf Antrag des Zuwendungsempfängers vorzeitig in 2020 auszuzahlen, um deren Liquidität sicherzustellen. Hierfür werden 5 Mio. € aus dem Programmteil „Finanzielle Unterstützung bei Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs“ bereitgestellt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Veränderungsliste 1 des Nachtragshaushalts 2020. Nicht ausgeschöpfte Haushaltsansätze 2020 werden per Vermerk im Nachtragshaushalt 2020 gem. § 21 Absatz 1 GemHVO für übertragbar erklärt.
Der Magistrat wird ermächtigt, die am 28. April 2020 beschlossenen Ausführungsbestimmungen entsprechend den Ziffern 1, 2 und 3 anzupassen.“

Zustimmung: einstimmig

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2. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für KASSELWASSER –

Eigenbetrieb der Stadt Kassel – im Zusammenhang mit dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HTW-Wirtschaftsprüfung GmbH, über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 101.18.1888

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht nebst Erfolgsübersicht des Eigenbetriebes KASSELWASSER zum 31.12.2019 werden festgestellt. Die Gewinnverwendung wird wie folgt beschlossen:
Das Jahresergebnis der Sparte Abwasser in Höhe von EUR 12.999.244,64 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Aus dem zum 31. Dezember 2019 bestehenden Gewinn-/Verlustvortrag in der Bilanz der Sparte Abwasser in Höhe von EUR 6.438.188,54 soll im Geschäftsjahr 2020 die Ausschüttung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von EUR 780.000,00 an die Stadt Kassel erfolgen. Das nach der Eigenkapitalverzinsung verbleibende Jahresergebnis, welches mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in 2019 in den Gewinn-/Verlustvortrag eingestellt wurde, soll in Höhe von EUR 5.804.478,89 der zweckgebundenen Rücklage Abwasser zugeführt werden. Für den Bereich Abscheider bleibt das vorgetragene Jahresergebnis 2018 mit einem Verlust von EUR 113.851,99 im Verlustvortrag bestehen. Dieser erhöht sich zum 31.12.2019 auf insgesamt EUR 146.290,35. Das negative Jahresergebnis der Sparte Trinkwasser in Höhe von EUR 155.902,24 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Verlustvortrag für die Sparte Trinkwasser zum 31.12.2019 ergibt sich mit EUR 192.535,61.“

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten hält auch in diesem Jahr die Eigenkapitalverzinsung für zu hoch, verzichtet aber auf entsprechende Anträge. 2 Fragen zur Zurückstellung wurden beantwortet. (Es seien 4 Millionen Rückstellung für die Rückzahlung der Wassergebühren gebildet worden, die Rückstellung im Bereich Trinkwasser für Nachkalkulation sei auf die Umstellung des Stichtagsystems zurückzuführen.)

Zustimmung: SPD, CDU, Bündnis90 Grüne, AfD-Fraktion
Ablehnung: WfK, FDP + Freie Wähler + Piraten
Enthaltung: Kasseler Linke

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3. Neubau Eistrainingsfläche (zweite Eisfläche) durch die Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co. KG (KG)

Magistratsvorlage 101.18.1904

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.Dem Neubau der zweiten Eisfläche, mit einer voraussichtlichen Bruttogrundfläche von 5.340 m² wird zugestimmt.
2.Der Magistrat wird ermächtigt, mit der Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co. KG einen Mietvertrag über die sich aus den Herstellungskosten abgeleitete Miete von voraussichtlich 154.314,00 € per anno abzuschließen. 3.Der Magistrat wird ermächtigt, mit der Kasseler Verkehrs-und Versorgungs-GmbH oder ihrer Tochtergesellschaft (KVV) einen Contractingvertrag über die in der zweiten Eisfläche eingebrachte technische Gebäudeausstattung in Höhe von ca. 2,4 Mio. € abzuschließen

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22. Breitensport fördern – zweite Eissporthalle in der Aue stoppen

Antrag der Kasseler Linke 101.18.1922

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Vor einer vertraglichen Bindung für den geplanten Neubau einer zweiten Eishalle am Standort Giesewiesen werden folgende Punkte umgesetzt:
1.Standortuntersuchungen für einen Neubau einer Eissporthalle
2.Erstellung eines Finanzkonzepts mit allen erkennbaren Kosten
3.Umzug der aktuellen Nutzer*innen der Sportflächen erst, wenn dauerhafte Ersatzflächen nutzbar sind

Begründung

Mit der Entkoppelung der neuen zweiten Eissporthalle von der bestehenden privaten Eissporthalle entfallen alle Synergien einer gemeinsamen Bewirtschaftung. Für die Wahl eines geeigneten Standorts werden die Kriterien ÖPNV Erreichbarkeit, Umweltauswirkungen, Umsetzungsaufwand und Kosten herangezogen. Der geplante Standort hat erhebliche negative Umweltauswirkungen und die ungelöste Notwendigkeit einer Ersatzspielstätte für die bisherigen Sportnutzungen.Die Verlagerung der Kosten und des Betriebs auf externe 100% städtische Gesellschaften verschleiert die Kosten und behindert die Kontrollfunktion der Stadtverordnetenversammlung. Die wenigen Daten, die bisher offengelegt worden sind beinhalten große Finanzlücken wie zum Beispiel der Sportstättenersatzbau, die Möblierung der Halle und die Betriebskosten der Eispflege und Reinigung.Die bisherigen Sportstätten werden aktiv von 550 SportlerInnen der Vereine KSV Hessen Kassel und der Lacrosse Ball Abteilung des Hockey-Club Kassel, die mit moderaten Mitgliedspreisen offen zugängig sind, genutzt. Der Umzug könnte ohne erhebliche negative Auswirkungen erst auf eine dauerhaft nutzbare Ersatzfläche erfolgen. Die Förderung von maximal 100 Nachwuchskräften des Eishockey Jugend Kassel e.V. mit einem Aktivenbeitrag von 480 Euro im Jahr erscheint nicht als Breitensport.

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Die Kasseler Linke betont zunächst, dass die Daseinsberechtigung der Nachwuchsförderung im Eishockey unumstritten sei. Das bedeute, dass man dem Nachwuchs gute Rahmenbedingungen bieten müsse. Man sei jedoch unglücklich, dass die 2. Eisfläche nicht hinter der eigentlichen Eishalle gebaut wird. Die Gründe dafür seien nicht bekannt. Eine Nutzungsmiete von 224.000 € in 2019 für die Eishockeyjugend sei jedoch ein Skandal und hätte in anderen Städten vermutlich schon zu einer gesellschaftspolitischen Distanzierung von dem Betreiber der Eishalle geführt. Durch die Magistratsvorlage fühle der Redner sich nicht vollumfänglich informiert. Der B-Plan sei noch nicht beschlossen. Es sei unglücklich, wenn man einem etwas nimmt und dem anderen etwas gibt. Ein Ersatzplatz für den Kunstrasenplatz, den hauptsächlich vom KSV Hessen und dem Hockeyclub (Lacrosse) genutzt werde, sei noch nicht festgelegt. Bevor dieser fertig sei, könne es keine neue Eisfläche geben. Coronabedingt werde sich der Spielplan im Frühjahr vermutlich ballen. Der KSV Hessen brauche professionelle Bedingungen mit Umkleiden und Zuschauertribünen, die A-Jugend spiele momentan auf Platz 1. Man habe leider kein kooperatives Sportentwicklungsmodell, wie vom Landessportbund empfohlen, in Anspruch genommen und alle Beteiligten an einen Tisch geholtt.Zwar freue er sich, dass die Zusage des Deutschen Eishockeybunds für ein Nachwuchsleistungszentrum weiterhin steht, allerdings sei die  Vorgehensweise kritikwürdig. Er halte den Ort und – angesichts der Pandemie –  die Zeit für fraglich. Bei den in der Vorlage erwähnten Kosten seien die Ersatzbauten noch nicht eingerechnet. An den Magistrat gestellte Fragen seien noch nicht beantwortet worden. Man stelle sich nicht grundsätzlich gegen die Eisfläche, aber in der Vorlage sehe man keine ausreichende Grundlage für eine Zustimmung.

Die SPD beklagt die Schärfe seitens der Kasseler Linken in der Diskussion. Sportförderung sei eine sinnvolle Sache und die Stadt biete Möglichkeiten für die Jugend zu guten Konditionen. Die Linke stelle Fragen und beantworte sie im gleichen Atemzug. Die Konditionen habe sie genannt, nun wolle man diese über die Realisierung der Baumaßnahmen verbessern. Das Verfahren über die GWG pro sei ein anderes, diese müsse immer einen technisch hervorragenden Zustand gewährleisten. Man schaffe hier ein Vorzeigeobjekt. Man wisse nicht, wie man auf den Vorwurf der mangelnden Transparenz kommen könne. Diese Kritik käme immer wieder und solle wohl den Anschein erwecken, dass hier dubiose Dinge vonstattengingen. Hier sei aber höchste Transparenz gegeben, deshalb werde man den Antrag der Linken ablehnen.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten erklärt, dass in der Fraktion noch unterschiedliche Meinungsbildungsprozesse verliefen und sie sich deshalb im Ausschuss enthalten werde. Die Piraten lehnten die Vorlage ab, da sie mit dem ursprünglichen Mandat, den Bau einer Eisfläche mit 1 Million zu unterstützen, nichts mehr zu tun habe. Hier gehe es um fixe Kosten von ca. 8.000.000 € (ca. 5 Millionen für das Gebäude, eine halbe Million für die Instandhaltung, zweieinhalb Millionen für das Contracting), die in den nächsten 30 Jahren anfallen. Dazu komme ein Kunstrasenplatz mit weiteren 700.000 €. Zusätzlich binde das Projekt Ressourcen bei der GWG pro und dem Bauamt, die für wichtigere Bauprojekte in den Schulen nötig seien. Auch die Argumentation der Gleichbehandlung fände der Redner schwierig. Man müsse auch keinen Flughafen für den Fallschirmsport bauen oder eine Go-Kartbahn betreiben. Bei dieser Argumentation gebe es sehr viele Interessengruppen, denen man dann folgerichtig ähnliche Leistungen bereitstellen müsste.

Die Fraktion B90/Grüne spricht das Thema Transparenz an. Es gehe hier nicht um ein sportpolitisches Thema, sondern um das Verfahren. Transparenz sei das eine, Kostenkontrolle des andere. Nicht ohne Grund habe man bei vielen wichtigen Projekten gewartet bis es Zuschüsse von Land oder Bund gegeben habe. Die GWG pro sei für solche Vorhaben nicht gegründet worden. Aufgrund des Sanierungsstaus an den Schulen mit deutlichen Protesten habe man vor 1,5 Jahren beschlossen dringend notwendige Schulsanierung über eine Entwicklungsgesellschaft abzuwickeln und 150 Millionen dafür bereitgestellt. Entwicklungsgesellschaften seien gut, wenn man deren Einsatz begrenzt und die Abwicklung im Auge behält. Am heutigen Tage würden weitere 30-40 Millionen, und  – sollte der Antrag zu den Gymnasien angenommen werden-  bis zu 100 Millionen € draufgesattelt werden. Die GWG pro habe noch nicht gezeigt, dass sie die Erwartungen erfüllen kann. Normalerweise würden zum Haushalt Projekte gemeinsam verabredet und abgewägt, hier jetzt solche Projekte kurz vor der Kommunalwahl noch durchzuprügeln sei unanständig und weiche von der sorgfältigen und verantwortungsvollen Art der Haushaltsführung in der Vergangenheit deutlich ab. Dass die CDU dabei mitmache, verwundere besonders. Von einer schwarzen Null dürfe sie dann nicht mehr reden. Man externalisiere Kosten auf eine Entwicklungsgesellschaft, obwohl man von dieser noch keine einzige Kostenabrechnung über die 5 Schulen und den Kindergarten gesehen habe. Das erinnere an Glücksspiel, daran beteiligten die Grünen sich nicht.

Der Oberbürgermeister erklärt, es gebe wohl Missverständnisse darüber, was die Aufgaben der GWG pro und der Immobilien GmbH & Co. KG seien. Diese seien von den Stadtverordneten mit den Satzungen beschlossen worden. Beide Gesellschaften hätten die Aufgabe Stadtentwicklung und städtischen Hochbau zu betreiben. Das sei nicht auf Schulbausanierung begrenzt gewesen und auch kein Alleinstellungsmerkmal von Kassel. Viele kommunale Gebietskörperschaften machten das so. Die Aufgaben, die sonst von Amt 65 erledigt würden, würden jetzt von der Gesellschaft übernommen. Er stelle sich ausdrücklich vor alle städtischen Gesellschaften und deren Beschäftigte. Diese können ihre Aufgaben genauso gewissenhaft und gut erfüllen wie das Hochbauamt. Da wiederspreche er den Grünen, dort würden hervorragende Kollegen und Kolleginnen arbeiten. Das Verfahren sei transparent. Immer dann, wenn ein bestimmtes Bauvorhaben konkretisiert werde, werde das einmal in vollem Volumen mit Reserven von den Stadtverordneten beschlossen und nicht wie bisher, als ein bestimmtes Investitionsvolumen einmal im Jahr zur Verfügung gestellt, mit dem erst einmal begonnen wird und später aufgesattelt. Der B-plan sei beschlossen, der Satzungsbeschluss sei in Arbeit. Mit den Vereinen habe es Gespräche gegeben über Ausweichflächen und man könne sich sicher sein, dass der Oberbürgermeister, der auch Sportdezernent ist, das regele und niemanden gegeneinander ausspiele. Sonst würde er diese Vorlage nicht präsentieren. Die Mittelfristplanung für 21 sei geprüft und habe Hand und Fuß, Das Projekt sei umsetzbar. Man warte noch auf die Zusagen bei Förderbescheiden durch das Land. Es gehe hier nicht um die Umsetzung von Versprechungen des Oberbürgermeisters, sondern eine Gleichbehandlung, die es seit 40 Jahren in Kassel nicht gegeben habe. Mit einer Zustimmung mache man sich für den Jugend- und Amateursport verdient, in einer umsetzbaren und vernünftig durchdachten Weise.

Die Kasseler Linke fragt nach, wo der Ersatzplatz sein soll und stellt infrage warum es eine geografische Nähe zur Eishalle geben soll, wenn man doch eine 2. parallele Infrastruktur aufbaue, inklusive Eismeister und Maschine. Auch sieht der Redner persönlich einen Interessenkonflikt mit der Doppelfunktion des Vorsitzenden der Eishockeyjugend.

Der Oberbürgermeister weist diese Unterstellung entschieden zurück, der entsprechende Mitarbeiter habe mit der Planung nichts zu tun.

B90/Grüne betont, sie hätten nicht Schärfe in die Debatte gebracht, sondern sachliche Kritik geäußert. Zu Wort gemeldet habe man sich jetzt aufgrund der Aussage, die Mittelfristplanung sei geprüft. Für den Nachtragshaushalt habe man die Folgen der Pandemie noch nicht benennen können, und jetzt sei die Mittelfristplanung geprüft? Das halte sie für fahrlässig. Wenn die GWG pro städtische Aufgaben übernimmt, dann müsse man überprüfen können, ob sie dieses auch kann. Das sei kein Misstrauen gegenüber den Mitarbeiter:innen, aber man habe 150 Millionen dingfest für die nächsten 30 Jahre gemacht, die den Ergebnishaushalt mit 5 Millionen pro Jahr belasten. Und jetzt friere man quasi den Eimer mit fließendem Wasser, mit dem man handeln könne, weiter ein, indem immer mehr Geld im Ergebnishaushalt für solche Projekte festgelegt werde. Das habe nichts mit Oppositionsarbeit zu tun, sondern mit dem Zeitpunkt. Die Entwicklung der nächsten Jahre sei nicht absehbar.

Die Kasseler Linke ergänzt, es gehe hier nicht darum wie die Mitarbeiter:innen arbeiten, sondern um eine politische Entscheidung. Sie bitte den Oberbürgermeister sachliche Kritik nicht immer wieder mit dieser Argumentation abzubügeln. Die Kasseler Linke habe dem Konstrukt der GWG pro nicht zugestimmt, weil der Vertrag sehr allgemein offen gewesen sei und auch ihre Skepsis bei der Übernahme der Schulbausanierung deutlich gemacht. Er zeige sich, dass die GWG pro als Wundertüte gesehen wird, über die jetzt sämtliche städtischen Bauvorhaben abgewickelt werden sollen. Man lege hier einen Schattenhaushalt an, der immer größer werde. Das sehe man als gefährliche Entwicklung an, die im schlimmsten Fall dazu führen kann, das alles wie ein Kartenhaus zusammenfällt. Sie betont erneut, dass es hier nicht um eine sportpolitische Entscheidung gehe, sondern darum, wie man sich grundsätzlich städtisches Bauen und den städtischen Haushalt vorstellt.

Abstimmung Antrag Nummer 22 (Kasseler Linke)
Zustimmung: Kasseler Linke, WfK
Ablehnung: SPD, CDU, AfD-Fraktion
Enthaltung: B90/Grüne, FDP+ Freie Wähler + Piraten

Abstimmung Magistratsvorlage:
Zustimmung: SPD, CDU, AfD-Fraktion
Ablehnung: B90/Grüne, Kasseler Linke, WfK
Enthaltung: FDP + Freie Wähler + Piraten

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4. Beteiligungsbericht 2019 101.18.1926

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Beteiligungsbericht 2019 der Stadt Kassel zur Kenntnis und hat diesen gemäß § 123 a Abs. 3 HGO erörtert.“

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten freut sich zunächst über die kurzfristige Vorlage des Beteiligungsberichtes 2019. Noch mehr hätte man sich über eine digital lesbare Version gefreut. Erfreulich sei es, dass sich die Projekte der städtischen Werke gut entwickelt hätten, besorgt sei man allerdings über die coronabedingten Einbrüche bei Kassel Marketing, der Grimmwelt, des Tagungszentrums Stadthalle und des Flughafens (die Zahlen seien der Wahnsinn). Der Redner fragt, ob man mit zusätzlichen Liquiditätsproblemen rechne. Weiter sei man überrascht gewesen, ob des Ausscheidens des KVG-Vorstands. Man frage sich, was dazu geführt habe und ob man auch hier mit einer hohen Abfindung rechnen müsse.

Der Oberbürgermeister freut sich über das Lob. Fragen zu Coronabedingten Einnahmeausfällen werde er nicht beantworten, 2019 habe es die Pandemie in Deutschland noch nicht gegeben. Man halte es nicht für Wahnsinn am Engagement für Infrastrukturprojekte festzuhalten (Flughafen), alle Unternehmen seien trotz Corona stabil. Die restlichen Fragen gehörten nicht in die Stavo, sondern in die entsprechenden Gremien.

Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: AfD

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5. Flughafen GmbH Kassel (FGK)

Änderung Gesellschaftsvertrag 101.18.1938

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:1.Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen GmbH Kassel wird zugestimmt.2.Der Magistrat wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form rechtsverbindlich abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen, Streichungen oder Klarstellungen.

Begründung:

Die Stadt Kassel ist neben dem Land Hessen, dem Landkreis Kassel und der Gemeinde Calden an der FGK beteiligt. Der Anteil der Stadt Kassel an der Gesellschaft beträgt 14,5 Prozent. Der Aufsichtsrat setzt sich aus drei Vertretern des Landes Hessen sowie jeweils einem Vertreter des jeweiligen kommunalen Gesellschafters zusammen.Das Land Hessen, plant in allen Gesellschaften, in denen das Land Hessen Mehrheitsgesellschafter ist, den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Landes Hessen einzuführen. Aus Sicht des Landes Hessen stellt der PCGK wesentliche Regeln und Handlungsempfehlungen für die Steuerung, Leitung und Überwachung von Unternehmen dar, an denen das Land Hessen beteiligt ist. Diese Regeln beruhen auf gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der PCGK des Landes Hessen soll eine anhaltende Verbesserung der Leitung und Überwachung von Unternehmen mit Landesbeteiligung durch ihre Organe anstoßen und dadurch eine wirtschaftlichere Erfüllung der mit der Beteiligung verfolgten Ziele sicherstellen. Die Grundsätze guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung soll die Transparenz der Entscheidungsabläufe in Unternehmen mit Landesbeteiligung steigern und das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmensorgane stärken. Hierdurch soll sich das öffentliche Vertrauen in die Unternehmen und in die Anteilseigner erhöhen. Der PCGK richtet sich an Unternehmen, an denen das Land Hessen mehrheitlich beteiligt ist, was bei der Flughafen GmbH Kassel der Fall ist (68% Anteil des Landes). Gemäß den Regelungen des PCGK stellt die Beteiligungsverwaltung des Hessischen Ministeriums der Finanzen die Beachtung des PCGK und seine Verankerung in den Regelwerken der Unternehmen sicher. Zu diesem Zweck wurde derGesellschaftsvertrag grundlegend überarbeitet und an die Regelungen des PCGK angepasst.Daneben wurde aufgrund der Erfahrungen der Corona-Pandemie vorsorglich die Möglichkeit im Gesellschaftsvertrag geschaffen, dass auch mittels Telefon-oder Videokonferenzen wirksame Beschlüsse gefasst werden können.Der Magistrat hat diese Vorlage in seiner Sitzung am 2. November 2020 beschlossen.

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Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD
Ablehnung: Kasseler Linke
Enthaltung: FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK

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6. Neubau einer Feuer- und Rettungswache Ost durch die Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co. KG (KG)

Magistratsvorlage 101.18.1939

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:1.Dem Neubau einer Feuer-und Rettungswache Ost im Stadtteil Waldau, mit einer voraussichtlichen Bruttogrundfläche von 7.780m² und voraussichtlichen Herstellungskosten in Höhe von 22,156 Mio. € (brutto) wird zugestimmt.2.Der Magistrat wird ermächtigt, mit der Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co. KG (KG) einen Mietvertrag über die sich aus den Herstellungskosten abgeleitete Miete abzuschließen. 3.Der Magistrat wird ermächtigt, mit der Kasseler Verkehrs-und Versorgungs-GmbH oder ihrer Tochtergesellschaft (KVV) einen Contractingvertrag über die in der Feuer-und Rettungswache Ost eingebrachte technische Gebäudeausstattung in Höhe von ca. 8,383 Mio. € (brutto) abzuschließen.

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 19. Juni 2017 dem Bedarfs-und Entwicklungsplan (BEP) der Feuerwehr Kassel zugestimmt.Der Bedarfs-und Entwicklungsplan beschreibt das Erfordernis, einen weiteren Standort der Berufsfeuerwehr im Kasseler Osten zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist von 10 Minuten mit dem vorgesehenen Erfüllungsgrad in diesem Teil des Stadtgebietes zu erreichen. Neben der Wohnbebauung ist auch das Industriegebiet Kassel Waldau mit einer hohen Anzahl von Firmen und Verkaufsstätten und einer damit verbundenen großen Anzahl von Beschäftigten und Kunden sowie das hohe Verkehrsaufkommen auf der Bundesautobahn A7 von dem nicht ausreichenden Erfüllungsgrad der Hilfsfrist betroffen.Neben dem Standort der Berufsfeuerwehr wird im BEP auch die Implementierung der Freiwilligen Feuerwehren Bettenhausen/Forstfeld und Waldau an diesem Standort geplant. Die beiden Freiwilligen Feuerwehren verfügen über Feuerwehrhäuser im Faustmühlenweg (Forstfeld) und der Waldemar-Petersen-Straße (Waldau), welche sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand befinden und abgängig sind. Eine Ertüchtigung der Feuerwehrhäuser auf den aktuellen Stand der DIN-Norm und den Vorschriften der Unfallkassen ist in den Bestandsimmobilien und auf den vorhandenen Grundstücken nicht möglich.Mit der Zusammenführung der beiden Standorte der Freiwilligen Feuerwehren mit einem Standort der Berufsfeuerwehr, können die Standorte der Freiwilligen Feuerwehr eingespart werden, wobei gleichzeitig die Effektivität erhöht wird.Weiter ist an diesem Standort auch das Katastrophenschutzlager für die Stadt Kassel geplant. Nicht nur in Coronazeiten erlangt der Bevölkerungs-und Katastrophenschutz eine besondere Bedeutung. Die beiden Freiwilligen Feuerwehren sind zum Beispiel Teil einer Löschwasserförderkomponente des Katastrophenschutzes, welche auch kommunal zum Einsatz kommt und deren Ausrüstung zurzeit auf der Feuer-und Rettungswache 1 der Berufsfeuerwehr stationiert ist. Durch eine Verlagerung auf den geplanten Stützpunkt Ost kommt es zu einer Optimierung der Ausbildungsmöglichkeiten und schafft gleichzeitig dringend benötigte Stellplatzflächen auf der Feuer-und Rettungswache 1. Weitere Fahrzeuge und Ausstattung des Katastrophenschutzes sind derzeit dezentral in angemieteten Hallen untergebracht.Nach Fertigstellung des Katastrophenschutzlagers im Standort Ost werden die angemieteten Lagerhallen in Bettenhausen nicht mehr erforderlich sein. Durch die Bündelung der Katastrophenschutzausrüstung am Standort Ost, zusammen mit einer Einheit der Berufsfeuerwehr, wird der zeitliche Aufwand für vorgeschriebene regelmäßige Prüf-und Wartungsarbeiten deutlich reduziert und gleichzeitig eine optimierte Überwachung der Ausrüstung sichergestellt. Durch die angedachte Stationierung von Fahrzeugen kann gleichzeitig die Zugriffsmöglichkeit auf die Katastrophenschutzausrüstung und ein optimiertes Logistiksystem umgesetzt werden.Für den gemäß BEP erforderlichen Neubau der Feuerwache Ost wurde erkundet,ob im Betrachtungsraum der Stadtentwicklung Waldau ein neuer Feuerwehrstandort ermöglicht werden kann.Mit Beschluss vom 11.05.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/10 „Wahlebach, Forstbachweg“ zugestimmt. Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans für das Areal ist eine planungsrechtliche Sicherung mit Neuordnung und Erweiterung des Schulstandortes der Offene Schule Kassel Waldau (OSW), als auch einer Neubebauung der östlich angrenzenden Grundstücksflächen. Die GWG Projektentwicklung GmbH (GWGpro) wurde von KG mit der Neuordnung und baulichen Entwicklung des Areals am Forstbachweg beauftragt. Neben der OSW sind die Funktionen für zukünftige Gemeinbedarfseinrichtungen, z. B. Polizei und Feuerwehr, zu untersuchen und umzusetzen. In enger Abstimmung mit der Feuerwehr Kassel, der GWGpro, der KG und der kplan AG wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ein Raum-und Standortkonzept erstellt. Die Machbarkeitsstudie der kplan AG kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass der Raum-und Flächenbedarf für eine neue Feuer-und Rettungswache Ost mit den Funktionen Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst, Freiwillige Feuerwehren Waldau und Forstbach sowie Katastrophenschutz auf der untersuchten Fläche abgebildet werden kann. Nach erfolgtem Beschluss ist beabsichtigt, dass die KG die GWGpro mit der Realisierung der Baumaßnahme, auf einem von der Stadt Kassel überlassenen Grundstück, beauftragt. Die KG vermietet anschließend das Gebäude an die StadtKassel zur Kostenmiete. Zur Finanzierung der Baumaßnahme seitens der KG bedient diese sich eines Darlehens, welches über die von der Stadt Kassel zu zahlenden Mietzinsen zurückgezahlt wird (Forfaitierung). Der Mietvertrag zwischen der Stadt Kassel und derKG soll über 30 Jahre geschlossen werden. Die sich aus den prognostizierten Herstellungskosten des Gebäudes abgeleitete Kostenmiete (Miete I) wird 830.948 € pro Jahr betragen. Mit Ablauf der Mietzeit soll das Darlehen getilgt sein. Die Herstellungskosten beinhalten bereits mit dem Gebäude verbundene feuerwehrspezifische Festeinbauten, nicht in den Herstellungskosten inkludiert sind Kosten für die Erstausstattung an Mobiliar.Um das Feuerwehrgebäude in einem guten Zustand zu erhalten, soll mit Abschluss des Mietvertrages auch ein Bewirtschaftungsvertrag zwischen der Stadt Kassel und der GWGpro abgeschlossen werden. Ziel dieses Vertrages ist die laufende Instandhaltung der Immobilie. Somit soll sichergestellt werden, dass auch nach Ablauf der Mietzeit ein funktionstüchtiges Gebäude in gutem Zustand vorhanden ist. Für die Instandhaltung der Immobilie wurden 0,5 % der Investitionskosten für Dach+Fach (hier ca. 11.215.750 Mio €) pro Jahr veranschlagt. Die hieraus abgeleitete Miete II wird voraussichtlich 56.078 € pro Jahr betragen. Darüber hinaus soll mit der AG ein Contractingvertrag über die technische Gebäudeausstattung abgeschlossen werden. Mit diesem Vertrag soll erreicht werden, dass die technische Gebäudeausstattung immer aktuell ist und die Stadt Kasselals Mieterin sich nicht mit der Gebäudetechnik auseinandersetzen muss. Die Stadt Kassel bezieht aus dem Vertrag unter anderem die Leistungen Wärme und Kälte, Licht, Lüftung, Strom usw., die AG ist zur Bereitstellung dieser Leistungen verpflichtet. DerMagistrat hat diese Vorlage in seiner Sitzung am 2. November 2020 beschlossen.

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Zunächst meldet sich niemand zu Wort.

Die Fraktion B90/Grüne merkt an, man könne nicht ein 30 Millionen Projekt ohne jegliche Diskussion durchwinken. Der Ergebnishaushalt enthalte viele Posten, viele davon seien Pflichtaufgaben. Dort jetzt zusätzliches Geld auszugeben, ohne nähere Information wann die Umsetzung beginnt, In welcher Reihenfolge die GWG pro ihre Aufträge abarbeitet usw., bedeute, dass die angegebene Zahl nur eine grobe Schätzung sein könne. Man habe die Verabschiedung des Haushalts 21 verschoben, um die Folgen der Pandemie berücksichtigen zu können, jetzt stoße man solche Projekte an. Das sei unverständlich.

Der Oberbürgermeister entgegnet, die Projekte kämen erst in den Haushalt, werden die Mietzahlungen fällig seien. Man sei mit der GWGpro krisensicher, weil man nicht sofort finanzieren müsse, sondern erst in 2 oder 3 Jahren.

Die SPD-Fraktion erinnert daran, dass die 3. Feuerwache Teil des Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr sei, den man 2017 beschlossen habe. Die Umsetzung über die GWG pro ermögliche es, wichtige Investitionen tätigen zu können, fernab des nächsten und übernächsten Haushalts. Genau dafür sei die GWGpro gegründet worden. Alternativen für die Umsetzung sehe sie nicht. Der Bau der Feuerwache sei ein wichtiges sicherheitspolitisches Element für den Kasseler Osten und ermögliche schnelle Hilfe vor Ort. Auch die Offene Schule Waldau werde durch die GWGpro gebaut, dies könne man gemeinsam erledigen. In Richtung Kasseler Linke verweist der Redner nach Bremen, dort wolle die Linke auch eine solche Gesellschaft gründen und finde sie das gut, nur in Kassel kritisiere sie das. Wer Sicherheit und Sport voranbringen wolle, der solle sich jetzt schon überlegen, wo er sein Kreuz am 14. März machen soll. Die Fraktion B90/Grüne hätte mit dem Infragestellen der Mittelfristplanung gezeigt, dass sie keine Ahnung von Verwaltung habe. Auch Land und Bund machten eine Mittelfristplanung, die auf statistischen und wissenschaftlichen Grundlagen erfolge.

Nun ergreift der Vertreter der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten das Wort. Im Vergleich zu den letzten Jahren habe man eine völlig neue Situation mit besonders vielen Risiken. Wie die Entwicklung verlaufe, sei im Moment sehr viel unsicherer als sonst. Mit dieser Kritik an den Grünen verkenne die SPD die Auswirkungen der Pandemie. Das sei verantwortungslos.

Eine weitere Rednerin der SPD fragt nach den finanziellen Alternativen für die Feuerwache. Es gebe immer noch kein KIP 3. Mit der GWGpro habe man keinen Schattenhaushalt, sondern eine tolle Lösung um handlungsfähig zu bleiben. Sie persönlich hätte gerne noch die Reuterschule hereingebracht. Die SPD wolle, dass die Kommunen während der Pandemie losgelöst von dieser handeln können und weiter in die Wirtschaft investieren.

Die Fraktion WfK erklärt, es sei immer schwierig sich gegen eine Feuerwache auszusprechen, trotzdem müsse man über die Finanzierungsfrage sprechen. Der letzte Beitrag der SPD habe deutlich gemacht, dass die Skepsis der Grünen berechtigt sei. Der Haushalt werde über 30 Jahre belastet.

Die Kasseler Linke erklärt, es sei kein guter Stil dieses Projekt noch kurz vor der Kommunalwahl durchzupeitschen. Die Kosten würden im Gesamthaushalt abgebildet werden und die Kostenmiete müsse diskutiert werden. Sowohl haushaltspolitisch als auch über den Standort müsse diskutiert werden, zudem habe das THW bereits eine Halle. Das Projekt sei reiner Wahlkampf.

Der Verkehrsdezernent erläutert, das THW habe mit der Liegenschaft nichts zu tun. Er verweist auf den Bedarfsentwicklungsplan. Im Kasseler Osten gebe es ein Defizit bei Hilfsfristen und Schutz von Sonderobjekten, seither bestehe der Auftrag dieses abzuarbeiten. Das Projekt sei sorgfältig ausgearbeitet und müsse zügig in Angriff genommen werden. Das Projekt bringe viel Nutzen für die Bevölkerung, sowohl für die ehrenamtlichen, als auch die hauptamtlichen Feuerwehrleute, wie auch für den Katastrophenschutz, der sich in Kassel besser aufstellen müsse. Zudem könne man auch Gelder einsparen, da 2 Freiwillige Feuerwehren an einem Ort gebündelt stationiert würden, ergänzt um Hauptamtliche und den Rettungsdienst. Auch da gebe es zusätzliche Bedarfe. Es gehe hier nicht um ein “wünsch dir was”, sondern die Erfüllung der Aufgaben der Stadt.

B90/Grüne betonen, es gehe bei der Kritik nicht um die inhaltliche Seite. Inhaltlich bräuchten wir das. Hätte der Verkehrsdezernent seine 8 Millionen für Verkehrsprojekte für dieses Projekt umgewidmet hätte man sofort zugestimmt. Die Kritik beziehe sich ausschließlich auf das Verfahren, nicht auf das Projekt selber.

Zustimmung: SPD, CDU, AfD-Fraktion
Ablehnung: B90/Grüne, Kasseler Linke, WfK
Enthaltung: FDP + Freie Wähler + Piraten

Die Fraktion B90/Grüne beantragt die Behandlung auf Tagesordnungspunkt 1 in der Stadtverordnetenversammlung.

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7. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 26. November 2018 (Erste Änderung)

Magistratsvorlage 101.18.1940

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschlusszu fassen:„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 26. November 2018 (Erste Änderung) in der aus Anlage 1 zu dieser Vorlage ersichtlichen Fassung.“

Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: AfD-Fraktion

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8. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2020; – Liste S5 / 2020 –

Magistratsvorlage 101.18.1941

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Stadtverordnetenversammlung bewilligt die in der nachfolgenden Liste S5/2020 enthaltene überplanmäßige Auszahlung gemäß § 100 Abs. 1 HGOim Ergebnishaushalt in Höhe von121.000,00 €.“

Zustimmung: einstimmig

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9. Erlass der Sondernutzungsgebühren für öffentliche Flächen in Kassel für den Zeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Oktober 2021

Magistratsvorlage 101.18.1945

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Stadt Kassel erlässt den gewerblichen Nutzern öffentlicher Flächen für den Nutzungszeitraum vom 1. November 2020 bis zum 31. Oktober 2021 die nach Gebührengruppe III der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kassel und über Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungs-und Sondernutzungsgebührensatzung) vom 24. Januar 2000 in der Fassung der zweiten Änderung vom 6. Dezember 2010 für zeitlich befristete Flächennutzungen zu erhebenden Sondernutzungsgebühren. Ausdrücklich ausgenommen sind Gebühren für dauerhafte Sondernutzungen.“

Zustimmung: einstimmig

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11. documenta und Museum Fridericianum gGmbH

Änderung Gesellschaftsvertrag 101.18.1953

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der documenta und MuseumFridericianum gGmbH wird zugestimmt.
2.Der Magistrat wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form rechtsverbindlich abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen, Streichungen oder Klarstellungen.

Zunächst stellt die Kasseler Linke die Frage, warum die Geschäftsführerin einen Sitz im Aufsichtsrat bestimmen dürfe. Die Praxis sei ihr nicht geläufig. Der Aufsichtsrat solle ja die Geschäftsführung kontrollieren.

Der Oberbürgermeister entgegnet, hier werde wohl auf Paragraf 8, 2 angespielt. Nicht die Geschäftsführung bestimme Personen, sondern die Gesellschafterversammlung wähle diese, die GF könne nur vorschlagen. Es gehe darum den Aufsichtsrat neu zu justieren. Das sei im Kreis der Gesellschafterversammlung umfänglich diskutiert worden und auch im Aufsichtsrat. Der Vorschlag sei vom Bund gekommen um zusätzlich Menschen mit Fachbezug hinzuziehen zu können. 2 Mitglieder des Bundes verließen den Aufsichtsrat, dieser werde von 12 auf 9 Personen reduziert. Der Vorschlag sei breit getragen von beiden Gesellschaftern, von Land, Bund und auch der Stadt und beruhe auf den Erfahrungen der letzten Jahre. Auch dies sei kein Vorschlag des Magistrats der Stadt Kassel gewesen, sondern der hessischen Landesregierung, er sei diskutiert und für gut befunden worden. Der Oberbürgermeister habe sich dafür eingesetzt, dass die Neuregelung erst mit Anfang der Legislaturperiode in Kraft trete, so das alle gewählten Mitglieder bis dahin im Aufsichtsrat verbleiben können.

Die Fraktion B90/Grüne betont, dass es lange gebraucht habe, bis die documenta wirklich in der Kasseler Stadtbevölkerung angekommen sei. Das sei mittlerweile gut gelungen, auch aufgrund des Engagements der Stadtverordneten. Über die Vorlage sei man irritiert, da man als Gesellschafter nicht in den Prozess der Findung eingebunden gewesen sei. So gute Gründe es für eine Verkleinerung des Aufsichtsrats auch geben möge – ein kleiner Aufsichtsrat sei immer handlungsfähige –  so sicher entmachteten sich die Stadtverordneten dadurch selber. Das könne nicht im Interesse der Fraktionen in dieser Stadtverordnetenversammlung sein.

Auch die CDU-Fraktion hat einige Fragen zu der Vorlage, deshalb werde man sich heute enthalten. Man habe ein grundsätzliches Problem mit der Verkleinerung. Hier gehe es um Transparenz und Mitwirkung, wie auch Weitergabe von Diskussion für einen Bereich, bei dem die Stadt maßgeblich Verantwortung trage (finanziell). Schon angesprochen worden sei das Vorschlagsrecht durch die Geschäftsführerin. Hier müsse sauber getrennt werden bei einem Gremium, welches die Geschäftsführung kontrolliert. Weiter habe man rechtliche Bedenken bei Paragraf 8, Punkt 8. Hier müsse man bedenken, dass jede/r, den wir entsenden vorher von uns gewählt worden sei. Das Streichen der Aufwandsentschädigung von 25 € für ehrenamtliche Aufsichtsratsmitglieder stoße auch bitter auf. Die Hauptamtlichen bekämen Fahrtkosten usw. bezahlt.

Der Oberbürgermeister erklärt, der Vertrag beruhe auf dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Hessischen Landesregierung und stelle eine gute Regelung für transparenten, nachhaltigen Umgang in Gesellschaften mit Landesbeteiligung. Diese sei in den letzten Jahren von der hessischen Landesregierung erarbeitet worden und würde sukzessive auf die Gesellschaften angewendet. Eine ähnliche Vorlage gebe es zum Flughafen. Dieser Kodex sehe die Regelungen, die angesprochen worden seien vor. Reisekostenerstattung erfolge nach den Regelungen des Landes Hessen und sei auch für Ehrenamtliche möglich. Auch Paragraf 8, Punkt 8 sei rechtlich einwandfrei. Mit Ausscheiden aus der Funktion scheide man auch automatisch aus dem Aufsichtsrat aus. Er wiederholt, dass es sich hierbei nicht um eine Vorlage aus der Beteiligungsverwaltung der Stadt Kassel handele, sondern um eine, die ausdrücklich mit den Gesellschaftern abgestimmt worden sei und die Erfahrungen aus den letzten 3 Jahren widerspiegele. Der Aufsichtsrat sei kein politisch gefärbtes Gremium, sondern habe nur Kontrollpflicht und müsse Entscheidung zugunsten der Gesellschaft treffen. Deshalb sei er auch haftbar. Fragen zu kulturpolitischen Themen und der documenta müssten im Kulturausschuss besprochen werden, dort könne die Geschäftsführerin berichten.

Die SPD-Fraktion erklärt, sie hätte alle Ihre Fragen im Vorfeld klären können. Ihrer Meinung nach wäre es ein komisches Zeichen, wenn hier nicht zugestimmt würde, die hessische Landesregierung werde schließlich von Schwarz/Grün gestellt.

Die Kasseler Linke verdeutlicht, dass die Veränderungen die Möglichkeiten der Stadtverordneten Einfluss auf die documenta gGmbH zu nehmen, verringert. Das sei eine ungünstige Entwicklung. Sie schlägt eine Änderung vor.
In Paragraf 8 solle geändert werden:

  • Zeile 2 a  -> 2 weitere Aufsichtsratsmitglieder durch ein weiteres Mitglied ersetzen
  • Zeile 2 b  -> 2 weitere Aufsichtsratsmitglieder durch ein weiteres Mitglied ersetzen
  • Zeile 2 c streichen und im übergeordneten Text eine 3 durch eine 2 ersetzen
  • Zeile 3 ergänzen -> Weitere 7 Aufsichtsratsmitglieder werden von den Stadtverordneten bestimmt

Man wolle hier die Probe aufs Exempel machen, ob die Stadtverordneten nur die Möglichkeit hätten mit Ja oder Nein zu votieren, oder ob sie auch Änderungen am Gesellschaftsvertrag vornehmen könnten.

Der Oberbürgermeister erläutert, die Stadtverordneten könnten abstimmen, was sie wollen. Wenn die Mitgesellschafter nicht einverstanden seien, gebe es keine Vertragsänderung. Zudem könnten die Stadtverordneten den Aufsichtsrat nicht bestimmen. Die Gesellschafter täten das und das sei der Magistrat.

Die CDU-Fraktion fragt nach, welche Passagen sich auf den Kodex beziehen und welche nicht. Die CDU habe ihn gelesen und könne darin weder finden, dass Geschäftsführer:innen Vorschlagsrecht haben sollten, noch eine Verkleinerung des Gremiums gefordert würde, die die Mitwirkungsmöglichkeiten der Stadtverordneten einschränkt, noch, dass die Aufwandsentschädigung entfallen müsse. Die CDU-Fraktion bleibe dabei. Sie werde sich hier im Ausschuss enthalten und weiter beraten, wie sie sich in der Stadtverordnetenversammlung verhalten werde.

Die Fraktion WfK findet es falsch den Einfluss der Stadtverordneten zu beschneiden, zumal das nicht in dem Kodex stehe. Man frage sich, warum der Oberbürgermeister zugestimmt hat und betont, dass, sollten die Stadtverordneten der Vorlage nicht zustimmen, der alte Vertrag weiter gelte und nicht der neue.

Der Oberbürgermeister stellt klar, das hätte auch nie behauptet. Auch habe niemand die Reduzierung der Mitglieder des Aufsichtsrats auf den Kodex geschoben. In der Vorlage stünde nicht, wie viele Mandate die Stadtverordneten im Aufsichtsrat haben sollen, sondern der Gesellschafter – das sei der Magistrat. Von den bisher 5 Mitgliedern des Aufsichtsrats durch den Gesellschafter Magistrat Kassel sei eines durch die Funktion festgelegt (Oberbürgermeister), weitere 4, und in Zukunft weitere 2, wähle der Magistrat.

WfK führt weiter aus, dass es Tradition sei, dass die Stadtverordneten im Aufsichtsrat vertreten seien. Die Fragen seien nicht beantwortet. Konkret sei die Frage gewesen, wer die Reduzierung der Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagen habe?

Der Oberbürgermeister erklärt, der Vorschlag stamme aus beiden Gesellschaften.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten fragt nach, ob die Verkleinerung des Aufsichtsrats Bedingungen gewesen sei.

Weitere Antworten gibt es jedoch nicht. Der Ausschussvorsitzende lässt Zunächst den Änderungsantrag der Kasseler Linke abstimmen:
Zustimmung: Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK, AfD-Fraktion
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne

anschließend wird Die Magistratsvorlage abgestimmt:
Zustimmung: SPD
Ablehnung: B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK, AfD-Fraktion (1)
Enthaltung: CDU, AfD-Fraktion (1)

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11.1 Gute Kita Gesetz

Magistratsvorlage

20. Keine Entprofessionalisierung in Kassels KiTas

Antrag der Kasseler Linke 101.18.1893

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Kassel besetzt die im Zuge des Gute-KiTa-Gesetzes entstandenen Stellen in den städtischen KiTas ausschließlich mit ausgebildeten Erzieher*innen oder Personen, die eine in Umfang und Inhalt gleichwertige Ausbildung absolviert haben.

Begründung

Die Kasseler Linke unterstützt das Bestreben der Stadt, die Betreuungsqualität auch mit den zusätzlichen neuen Stellen beizubehalten. Auch die Absichtserklärung der Stadt, die neuen Stellen nicht mit Assistent*innen-Stellen zu besetzen, findet die Zustimmung der Kasseler Linken.Eine Gefahr hingegen sieht sie an dem Punkt, wenn sich Ausbildungsberufe in der KiTa wiederfinden, die eine kürzere reguläre Dauer als die fünfjährige Erzieher*innenausbildung haben und deren Inhalte nicht denen der Erzieher*innenausbildung mindestens gleichwertig sind. Auch eine Absichtserklärung kann nicht davor schützen, dass zukünftig weniger gut ausgebildeten Professionen besetzt werden. Dieser Gefahr der Entprofessionalisierung muss von vorne herein ein Riegel vorgeschoben werden.

[Einklappen]

Die Fraktion B90/Grüne stellt die Vorlage für das Gute-Kitagesetz vor. Es handele sich um ein Bundesprogramm mit Vorgaben vom Land Hessen. Ziel sei es die Qualität in Kitas zu sichern und für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen. Die Vorlage habe breite Zustimmung im Jugendhilfeausschuss bekommen. Zum Antrag der Kasseler Linken erläutert sie, dass die bisherige Qualität in Kassel ohnehin sei mit Fachkräften zu arbeiten. Würde der Antrag der Linken angenommen werden, verhindere man die Möglichkeit Fachkräfte mit höherer Qualifikation einzustellen.

Die Kasseler Linke entgegnet, der Antrag diene zur Qualitätssicherung. Man werde der Magistratsvorlage zustimmen, der eigene Antrag habe als Signal dienen sollen.

Die SPD-Fraktion betont, sie kämpfe seit Jahren für die Kita Qualität. In der Vergangenheit habe die Priorität beim Ausbau liegen müssen, jetzt freue man sich, dass es ein Bundesprogramm als weiteren Baustein für die Qualität der Kitas gebe. Wichtig sei noch anzumerken, dass städtische Kitas und Einrichtungen freier Träger auf Augenhöhe behandelt würden.

Abstimmung Magistratsvorlage:
Zustimmung: einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion

Abstimmung Antrag Kasseler Linke
?

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18. Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte in der Stadt Kassel

Antrag der SPD-Fraktion 101.18.1852

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Die Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte in der Stadt Kassel wird dahingehend geändert, dass der Seniorenbeirat und Behindertenbeirat die gleichen Rechte wie der Ausländerbeirat erhalten und für jeden Ortsbeirat eine/n Vertreter/in und eine/n Stellvertreter/in benennen dürfen.

Zustimmung: einstimmig

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23. Erweiterungsbauten am Wilhelmsgymnasium und Friedrichsgymnasium

gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und CDU 101.18.1947

Die Stadtverordnetenversammlung wirdgebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Magistrat wird gebeten, die Planung und Umsetzung von Erweiterungsbauten am Wilhelmsgymnasium und am Friedrichsgymnasium durch die GWG Pro und Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co KG vornehmen zu lassen.
Begründung:erfolgt mündlich

Die SPD-Fraktion bringt den Antrag ein. Man wolle die besten und modernsten Schulen, die besten Lehrerinnen und die beste Lernumgebung für Kassel. Man sei stolz, dass über die Entwicklungsgesellschaft GWGpro bereits 5 Schulen auf den Weg gebracht worden sein, jetzt wolle man 2 weitere ergänzen. Mit dem WG Und dem FG kämen 2 Gymnasien hinzu. Die Grundschulen behielte man dabei im Auge, die Grundschulen in Niederzwehren, Kirchditmold und am Jungfernkopf würden über den Haushalt finanziert. Es sei kein Geheimnis, dass das WG besonders der SPD am Herzen liege. Im Moment würden dort 1200 Schüler:innen unterrichtet, perspektivisch könnten es sogar 1350 werden. Die Schule sei jedoch lediglich für 1000 Schüler:innen ausgelegt. Eine bauliche Erweiterung sei nötig, zumal sich nicht in allen Räumen die Fenster öffnen ließen.
[Die Aussage verwundert, da im letzten Schulausschuss bezüglich Luftfiltergeräte berichtet wurde, dass es in Kassels Schulen keine Räume gebe, bei denen sich die Fenster nicht öffnen ließen.]

Die Fraktion B90/Grüne erläutert, das der Antrag sowohl auf FG als auch auf WG ziele. Bei der CDU sei dies folgerichtig, bei der SPD wundere man sich, denn dieser Antrag weiche von der Umsetzung der bisherigen Bildungspolitik ab. Zudem habe das FG ca. 50 % Schüler:innen aus dem Landkreis, in diesem Jahr sogar 55 %. Man müsse sich fragen, ob Kassel Schulen für den Landkreis ausbauen wolle. Man habe eine Anfrage für den Schulausschuss vorbereitet und möchte das der Antrag zunächst in diesen Ausschuss überwiesen wird.

Die CDU-Fraktion betont, sie habe bereits als das Schulbauprogramm aufgelegt wurde bemängelt, dass es dort nur um Gesamtschulen gehe. Man sehe keine Notwendigkeit sich zu rechtfertigen. Die Grünen seien nur so kritisch, weil sie nicht beteiligt worden seien. Die Vorlage entspreche dem Wunsch vieler Eltern und Schüler:innen. Auf das Friedrichsgymnasium gingen aus Tradition viele Landkreiskinder, da es in Nordhessen die einzige Schule sei, die einen humanistisch, altprachlichen Schwerpunkt biete. Diesem Ziel solle man sich nicht durch Grenzziehung verschließen. Zu den Schülerzahlen: derzeit gebe es 35 Lerngruppen am Friedrichsgymnasium, aber nur 28 Klassenräume. Ab 22/23 gebe es 40 Lerngruppen, da der Jahrgang 0 wegfällt. Es gebe also akuten Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen. Das Geländer habe Platz für einen Anbau mit 6-9 Räumen symmetrisch zum bestehenden Anbau.

Die Kasseler Linke zeigt sich überrascht über den Antrag. 2018 habe sie sich bei dem Beschluss für die Schulsanierung über die GWGpro enthalten. Grundlage der Auswahl sei bei diesen Schulen nicht die Schulform, sondern der Sanierungsbedarf gewesen. Jahrzehntelange Vernachlässigung dieser Schulen, die nicht in privilegierten Gegenden stünden, hätten Ihre Spuren hinterlassen. Schon die Phase 0 an der 2. Schule habe sich verzögert. Man könne damit rechnen, dass die beiden Gymnasien erst nach den Gesamtschulen bearbeitet würden. Das dauere mindestens 5 Jahre. Auch fehle als Entscheidungsgrundlage eine Analyse des IST-Zustands der beiden Schulen. Ein Vierzeiler reiche da nicht. Es handele sich hier um grundsätzliche Erwägungen. Es sei bildungspolitisch nicht egal welche Schulen saniert und ausgebaut würden. Die CDU stehe seit jeher für ein 3-gliedriges Schulsystem, bei der SPD sehe man dies allerdings als bildungspolitischen Skandal. Die Linke wolle insgesamt die Sekundarstufe 1 bei Gymnasien abschaffen und eine Schule für alle mit gleichen Chancen.

Die Fraktion WfK erklärt, sie sei kein Gegner von Gymnasien, auch kenne sie die Situation vor Ort. Im Schulausschuss sei jedoch klar geworden, dass im Moment eine Grundschule im Kasseler Süden wichtiger sei, die Kinder dort seien schon da. Zunächst müsse die Grundschule gebaut werden, dann könne man sich um die Gymnasien kümmern.

Die Fraktion B90/Grüne bemängeln, dass ein Antrag mit einem Volumen um die 60 Millionen € ohne jegliche Diskussion im Schulausschuss beschlossen werden soll. Zudem handele sei es sich nicht einmal um die Schulen mit den höchsten Einwahlzahlen. Die Auswahl sei abenteuerlich und nicht zu verantworten. Sie beantragt das Thema auf Tagesordnung 1 der Stadtverordnung zu behandeln.

Auch die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten moniert, der Antrag sei handwerklich miserabel gemacht. Er definiere nicht was genau geplant werden solle, wann genau und um welches Volumen es gehen soll. Auch fehle eine Einordnung in der Prioritätenliste. Er stelle dem Magistrat einen Freifahrtschein aus, das sei keine seriöse Art. Zum Nachtragshaushalt habe man einen gut ausgearbeiteten Antrag mit einem Vorschlag des Klimarats über 100.000 € abgelehnt, jetzt gebe man hier das o. k. für einen hohen 2-stelligen Millionenbetrag aufgrund eines völlig unkonkreten Vierzeilers.

Die Fraktion B90/Grüne versucht per GO-Antrag die Überweisung in den Schulausschuss zu erwirken. Dies scheitert an den Stimmen von SPD und CDU. Alle anderen Fraktionen wären dafür gewesen.

Zustimmung: SPD, CDU
Ablehnung: B 90/Grüne, Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK
Enthaltung: AfD-Fraktion.

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Alle übrigen Tagesordnungspunkte werden aus Zeitgründen nicht mehr behandelt.