Notizen aus der 44. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, 28. Oktober 2020 (ohne Gewähr)
der Ausschussvorsitzende erklärt, dass Tagesordnungspunkte 14 (14. Straßenbaustellen in Kassel
Anfrage der AfD-Fraktion) und 16 (Angespannter Wohnungsmarkt in Kassel, Anfrage der Kasseler Linken) abgesetzt werden, da die Antworten noch nicht schriftlich vorliegen.
Um die Sitzungszeit kurzzuhalten, wird pro Fraktion maximal ein Redebeitrag pro Thema empfohlen.
1. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/7 (E) 1. Änderung “Dresdener Straße”
(Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss)
Magistratsvorlage 101.18.1911
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Für das Gebiet, welches im Norden durch die Dresdener Straße und im Westen und Süden durch die Sandershäuser Straße begrenzt wird, soll der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/7 (E) 1. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 30 Abs. (1) BauGB aufgestellt werden. Das Bebauungsplanverfahren wird beschleunigt nach § 13a BauGB durchgeführt.Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur zeitgemäßen baulichen Weiterentwicklung bzw. Nachverdichtung von Gewerbegrundstücken an der Sandershäuser Straße im Stadtteil Bettenhausen.Dem Entwurf des Bebauungsplanes wird zugestimmt. Er soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.“
Die Kasseler Linke erklärt, es fehlten noch wichtige Aussagen zu den Rahmenbedingungen, beispielsweise im Sektor Energie und in Bezug zu einigen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung. Man hielte die Vorlage noch nicht für abstimmungreif.
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD-Fraktion, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK
Ablehnung: Kasseler Linke
2. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/10 “Leuschnerstraße – Magazinhof”
Magistratsvorlage 101.18.1912
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrages nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/10 “Leuschnerstraße -Magazinhof“ zwischen der Beethoven Development GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niko Rotschedl und der Stadt Kassel wird zugestimmt.“
Der Stadtbaurat erklärt, eine Erläuterung zu diesem Projekt werde dem Protokoll beigelegt. Die Planungen seien aus der Zeit vor dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Sozialwohnungsquote. In Einverständnis mit dem Ortsbeirat habe man hier eine besondere Eigentumsförderung für Menschen unter bestimmten Einkommensgrenzen (Mittelschicht) festgelegt. Die Wohnung seien in erster Linie für Eigennutzung gedacht, dies sei für 15 Jahre im Grundbuch geregelt. wenn doch ein Verkauf stattfindet, dann auch zur Miete mit 3-jährige Mietpreisbindung. Dies sei nur für Einzelfälle vorgesehen. Insgesamt seien die Verhandlungen mit dem Investor schwierig gewesen.
Die SPD-Fraktion zeigt sich nicht glücklich mit der Vorlage. In Paragraf 8 sei die Bindung lediglich auf 3 Jahre begrenzt und man habe ein Problem mit dem 1. Abschnitt, in dem sich auf den Stadtverordnetenbeschluss zur Sozialwohnungsquote bezogen wird. Die soziale Wohnraumförderung spreche Normalverdiener:innen an, die Sozialwohnungsquote Niedriglöhner:innen. Man beantragt den Abs. 1 zu streichen um keinen Präzedenzfall zu schaffen und die Sozialwohnungsquote aufzuweichen. [Anlage 2]
Die Fraktion B 90/Grüne erklärt, das Planverfahren sei lange vor dem Beschluss zur Sozialwohnungsquote gelaufen, dieser werde hier nicht aufgeweicht. Sie betont, dass trotz der fehlenden Quote eine Variante der sozialen Verwertung gefunden worden sei.
Die AfD-Fraktion hält es für möglich, dass der angesprochene Einzelfall gehäuft auftreten könnte und findet die Frist, für 3 Jahre nicht mehr als 8 € pro Quadratmeter zu verlangen, zu kurz. Zudem gebe es beim Bebauungsplan ein Problem bei der Erschließung. Es müsse eine Linksabbiegermöglichkeit geben, da sonst mit Staus auf der Leuschnerstraße zu rechnen sei.
Der Stadtbaurat erklärt, dass die gewählte Regelung ein eindeutiger Eingriff in das Eigentumsrecht des Investors darstelle und deshalb gut begründet sein müsse. Man habe aus diesem Grund den Verweis auf die Quote eingebaut und sich für eine privatrechtliche Einschränkung bei der Veräußerung entschieden.
Die Kasseler Linke moniert, dass eine Quote schon länger vor dem Beschluss im Gespräch gewesen sei und man, fange man erst jetzt mit Umsetzung an, viele Ziele vergessen könne (zum Beispiel Klimaneutralität 2030). Die Regelung sei weit weg von sozial und nur für eine sehr spezielle Konstellation an Menschen nutzbar. Zudem sei man nach 3 Jahren raus aus der Verpflichtung. Auch eine Ablöse von 10.000 € pro Wohnung sei nicht viel und schrecke niemanden ab.
Die SPD-Fraktion schlägt einen Änderungsvorschlag in Paragraf 8 vor:
§ 8 Soziale Wohnraumförderung
(1)Der Investor verpflichtet sich gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BauGB in Umsetzung des Stadtverord-netenbeschlusses zur Sozialwohnungsquote vom 24.06.2019 mindestens 25 % der zu realisierenden Wohneinheiten (bezogen auf die Anzahl) in den Teilgebieten MU 5-7 an Personen zur Selbstnutzung zu veräußern.
Der Magistrat übernimmt die Änderung.
Zustimmung: SPD, CDU, B 90/Grüne, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK
Ablehnung: AfD-Fraktion, Kasseler Linke
PS: Ergänzende Erläuterung zur Aufnahme in das Protokoll: Das Magazinhofgelände befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Stadtteil Süsterfeld- Helleböhn, in dem es zahlreiche Mietwohnungsbauvorhaben und -bestände gibt. In der stadtteilübergreifenden Betrachtung ist demnach eine Verbesserung des Angebots von Eigentumswohnungen nachvollziehbar. Zur Realisierung der Gesamtbebauung des Magazinhofgeländes und der Erzielung einer sozialen Durchmischung des gesamten näheren Wohnareals wurde daher mit dem Investor eine Vereinbarung getroffen, die zu diesem Zeitpunkt geltende Sozialwohnungsquote von 25 % der zu erstellenden Wohneinheiten im geplanten Eigentumsmodell auf Haushalte, insbesondere Familien, mit Einkommen innerhalb der Einkommensgrenze des Hessischen Wohneigentumsprogramms („Hessendarlehen”), anzuwenden. Die Einkommensgrenzen im Rahmen dieses Programms liegen etwa 50 % über denen für Geringverdiener nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz. Grundlage der Vereinbarung ist die in 5 8 Absatz 1 festgelegte Bestimmung, dass die entstehenden Eigentumswohnungen ausschließlich an Selbstnutzer innerhalb der o.g. Einkommensgrenze durch Nachweis eines speziellen Wohnberechtigungsscheines erfolgen sollte.
3. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/10 “Leuschnerstraße – Magazinhof” (Behandlung der Anregungen und Beschluss als Satzung)
Magistratsvorlage 101.18.1913
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Der Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung zum Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/10 ‚Leuschnerstraße -Magazinhof‘ wird zugestimmt.Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.“
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK
Ablehnung: AfD-Fraktion, Kasseler Linke
4. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/26 1. Änderung „Campus Waldau“
(Aufstellungsbeschluss)
Magistratsvorlage 101.18.1914
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Der Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung zum Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/10 ‚Leuschnerstraße -Magazinhof‘ wird zugestimmt.Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.“
Zustimmung: einstimmig
5. Höhe von Strafen bei Verstoß gegen die Baumschutzsatzung
Anfrage B90/Grüne 101.18.1844
Schriftliche Antwort des Umwelt- und Gartenamts [mit OCR gescannt]:
Die Baumschutzsatzung sieht unter § 12 (2) vor, Geldbußen in einer Höhe von bis zu 100.000 € bei Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 28 des HAGBnatSchG zu verhängen.
Wir fragen den Magistrat:
1.Wie viele Verstöße gegen die Baumschutzsatzung wurden in den letzten fünf Jahren pro Jahr festgestellt?
Valide und statistisch dokumentierte Daten über die Verfolgung und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten nach der Baumschutzsatzung liegen erst seit 2017 vor. mit In diesen Jahren wurden folgende Bußgelder verhängt.
Nach der Datenlage ist eine Zunahme an festgestellten Ordnungswidrigkeiten zu verzeichnen. So Sind von jährlich über 100 Hinweisen aus der Bevölkerung in:
• 2017 — 37 mit Bußgeld geahndete Verstöße,
• 2018 – 44 mit Bußgeld geahndete Verstöße,
• 2019 – 52 mit Bußgeld geahndete Verstöße,
• 2020 (Stand September) – 37 mit Bußgeld geahndete Verstöße
belegbar.
2.Wie hoch ist die durchschnittliche Geldbuße bei einem Verstoß gegen die Baumschutzsatzung in den letzten fünf Jahren?
Von 2017 bis 2020 wurden insgesamt 168 Bußgeldverfahren durchgeführt. Dabei wurden insgesamt Bußgelder in Höhe von 86,086,70 € verhängt. Die durchschnittliche Geldbuße beträgt somit 512 Euro.
3.Wie hoch ist die höchste, wie hoch die niedrigste Geldbuße in den letzten fünf Jahren?
Die höchste Geldbuße im Zeitraum von 2017 bis September 2020 beträgt 10.374,35 Euro und die niedrigste 78,50 Euro. Die hohen Geldbußen werden selten verhängt und stehen in aller Regel in Verbindung mit Bauvorhaben und hier meist mit einer großen, ungenehmigten Baufeldräumung.
4.Gibt es bereits Rückmeldungen über die Wirksamkeit der veränderten Baumschutzsatzung?
Die Baumschutzsatzung sieht bei einer Fällgenehmigung zunächst eine Ersatzpflanzung vor. Ist dies nicht möglich (z.B. Platzmangel nach Neubau), kann der Antragsteller auch eine Ausgleichszahlung leisten. Mit der veränderten Baumschutzsatzung und der Staffelung der Ausgleichszahlung hat nachweislich die Bereitschaft zu Ersatzpflanzungen gegenüber einer Ausgleichszahlung zugenommen. Dies ist im Sinne des Naturschutzes und dient der Erhaltung der Anzahl von Baumstandorten auf privaten Grundstücken.
Die Untere Naturschutzbehörde beim Umwelt- und Gartenamt stellt bei den Antragsverfahren ein grundsätzlich höheres Verständnis der Bevölkerung für die Notwendigkeit der Baumschutzsatzung fest
6. Interessenskonflikt zwischen Photovoltaikanlagen und Denkmalschutz
Anfrage B90/Grüne 101.18.1845
Schriftliche Antwort des Dezernats für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt [mit OCR gescannt]
Wir fragen den Magistrat:
1.Wie geht die untere Denkmalschutzbehörde mit Fragen von Photovoltaikanlagen auf Dächern unter Denkmalschutz um?
Nach grober Schätzung stehen etwa 10% der Gebäude in Kassel unter Denkmalschutz. Der Anteil der Dachflächen dürfte nochmal erheblich unter 10% betragen. Im Sinne der Energiewende ist es sicher richtig, den Umgang von Denkmalschutz und Photovoltaik zu diskutieren und denkmalgerechte Lösungsansätze zu definieren.
Grundsätzlich gilt, dass Entscheidungen der Denkmalbehörde Einzelentscheidungen sind und es lediglich Hinweise zum Umgehen gegeben werden können, dies kann aber nie die Vorwegnahme der Einzelentscheidung beinhalten. Angesichts der wenigen erhaltenen Kulturdenkmäler in Kassel soll das historische Erscheinungsbild der Denkmäler im Wesentlichen nicht durch technische Anlagen jedweder Art und somit auch durch Photovoltaik- oder Solaranlagen verändert werden! Eine PV- Oder Solaranlage auf einem Baudenkmal sollte grundsätzlich erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn eine Beteiligung an einer Sammelanlage nicht möglich ist oder auf einem Nebengebäude, ohne Denkmalwert der Standort ausgeschlossen ist.
Als Handlungsempfehlung dient derzeit das Arbeitsblatt (Nr. 37) „Solaranlagen und Denkmalschutz” der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (2010). Diese Ausarbeitung setzt sich eingehend und abschließend mit der Fragestellung auseinander und unterstützt die Arbeit der Denkmalschutzbehörden.
2.Gibt es festgelegte Kriterien für Entscheidungen in solchen Fällen?
Kriterien:
1. Standort der Montage muss unauffällig und vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar sein
2. PV-Anlagen müssen Sich in den gestalterischen Charakter der bestehenden Architektur einfügen
3. hist. Dachfläche muss ablesbar bleiben
4. Module müssen Sich auf der Fläche optisch unterordnen, dies muss erreicht werden durch:
- Module ggf. in die Dachhaut integrieren (flächenbündig)
- Modulgröße auf ein Mindestmaß beschränken
- Farbwahl der Module muss sich dem Untergrund anpassen (dunkle Oder rote Module mit farblich angepassten Eindeckrahmen, Vermeidung von „Gitternetzstruktur” insgesamt harmonisches Erscheinungsbild
- Reflexionsgrad beachten
- bei Belegung von Flachdächern ist der Neigungswinkel der Module zu überprüfen (Einsehbarkeit von der Straße)
- aussagekräftiges Planmaterial durch Fachplaner ist erforderlich:
Ansichtszeichnungen, Verlegplan, Modulbeschreibung, Verwendungsnachweis durch Beispiele erfolgter Installation, Einsparpotenziale
3.In welchen Fällen wurden Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden ermöglicht? Wir bitten um die Darstellung eines Beispiels.
Beispiel denkmalgeschützte Gesamtanlage Rothenbergsiedlung von Otto-Haeseler:
Hier wurden auf den Flachdächern eine Photovoltaikanlage installiert. Der Neigungswinkel der Kollektoren wurde anhand von einem Modell vor Ort überprüft. Man kam zu dem Ergebnis, dass die Kollektoren vom Straßenraum kaum einsehbar sind und die Wirkung des Denkmals nicht beeinträchtigen.
4.In welchen Fällen wurden die Anlagen nicht ermöglicht? Wir bitten um die Darstellung eines Beispiels.
Beispiel Kulturdenkmal „Am Seidenen Steg 2″:
Hier sollte straßenseitig auf einem Fachwerkhaus eine vollflächige Photovoltaikanlage installiert werden. Der Vorschlag der Denkmalschutzbehörde die Anlage auf einen untergeordneten Teil der Hofanlage (Neubau mit Flachdach) zu installieren wurde von Seiten des Bauherrn abgelehnt. Die Anlage wurde mit der Begründung versagt, dass die geplante Photovoltaikanlage wegen ihrer materiellen Beschaffenheit, Farbigkeit und spiegelnden Wirkung fremdartig auf dem Dach des Fachwerkhauses hervortritt und nicht mit dem Charakter der Fachwerkarchitektur in Einklang zu bringen ist. Eine dauerhafte negative Beeinträchtigung für das Denkmal ist zu erwarten.
5.Wie werden die Planer*innen von Photovoltaikprojekten über den Umgang mit den Belangen des Denkmalschutzes informiert?
Planer werden von der Unteren Denkmalschutzbehörde oder auch vom Landesamt für Denkmalpflege über den Umgang und die Möglichkeiten zur Installation einer Photovoltaikanlage oder Solarkollektoren auf einem Denkmal beraten.
7. Straßenbahntrasse nach Harleshausen
Anfrage der Fraktion B90/Grüne 101.18.1865
Schriftliche Antwort des Dezernats für Ordnung, Sicherheit und Verkehr [mit OCR gescannt]
Wir fragen den Magistrat:
1.Wie ist der Bearbeitungsstand der Machbarkeitsstudie?
2.Wie viele Varianten wurden geprüft? Wie unterscheiden sich die Varianten?
3.Gibt es eine Vorzugsvariante?
4.Wurde das Thema integrierte Stadtteilentwicklung in der Machbarkeitsstudie berücksichtigt?
5.Wie wird die Öffentlichkeitsbeteiligung vor dem Hintergrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) erfolgen?
6.Welches sind die nächsten Schritte für die Umsetzung?
7.Wann werden die Ortsbeiräte informiert?
8.Wann erhalten die Stadtverordneten die Ergebnisse der Studie?
9.Wie ist der Ablauf der Beschlussfassung in den politischen Gremien geplant?
Die Machbarkeitsstudie über die Straßenbahntrasse nach Harleshausen befindet sich derzeit noch in der Bearbeitung. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist und die Ergebnisse vorliegen, wird die Studie in den städtischen Gremien präsentiert.
Diskussion: B90/Grüne erklären, sie seien nicht mit der Antwort zufrieden. Die Studie habe letztes Jahr vorliegen sollen, auch die Anfrage der Kasseler Linken sei lapidar mit „in Bearbeitung“ beantwortet worden. Dass es überhaupt keine zeitliche Eingrenzung gebe, mache unzufrieden. Es sei kein Wille erkennbar den Stadtverordneten Auskunft zu geben und man frage sich, ob der Dezernent überhaupt hinter dem Projekt stehe.
Der Verkehrsdezernent kontert, die Antwort beziehe sich auf Frage 1. Man habe mit dem Gutachten weiter sein wollen, jedoch habe die Pandemie einen Strich durch die Rechnung gezogen. Er hofft, dass die Machbarkeitsstudie im Frühjahr fertiggestellt werden kann. Sie sei ein wesentliches Projekt in der Verkehrs- und Stadtentwicklung und er stehe voll dahinter. Eine ganzheitliche Betrachtung und breite Beteiligung brauche allerdings Zeit.
Die Kasseler Linke hofft, dass die Anfrage im Geschäftsgang bleiben kann und möchte wissen, woran es hakt (Kosten/Routen usw.). Der Ausschussvorsitzende erwidert, sie bleibe nicht im Geschäftsgang, sie sei ja beantwortet worden.
FDP + Freie Wähler + Piraten ergänzen, dass der Umbau 3 Brücken näher rücke und fragen, ob weiterhin sichergestellt sei, dass die Planung dort eine Straßenbahn nicht einschränken. Der Verkehrsdezernent erwidert, die 3 Brücken seien eine Voraussetzung um eine Tram nach Harleshausen zu bringen. Es handele sich um eine Schlüsselstelle. Aufgabe sei es verschiedene Routen zu vergleichen, die 3 Brücken müssten aber auf jeden Fall einbezogen sein.
Die SPD-Fraktion betont, dass ein Ziel des Klimaschutzpaketes der Ausbau des ÖPNV sei, hier aber Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehe. Man könne nicht von Dingen berichten, die noch nicht finalisiert seien und dementsprechend keine Aussagekraft hätten. Das Thema bleibe in Befassung bis zum Abschluss und müsse sauber ausgearbeitet werden unter Beteiligung der Stadtverordneten und der Bürger:innen.
Die AfD-Fraktion wirft ein, dass hier lediglich nach einem Zwischenstand gefragt worden sei und glaubt, die Fragen hätten beantwortet werden können. Sie fragt sich, inwieweit hier den Rechten der Stadtverordneten nach hessischer Gemeindeordnung nachgekommen werde. Würde es sich um ihre Anfrage handeln, würde sie den Rechtsweg in Erwägung ziehen. Der Ausschussvorsitzende erklärt erneut, dass die Frage beantwortet sei. Ob die Antwort gefällt, habe er nicht zu bewerten.
Die Fraktion WfK bemängelt den Umgang (wie die Frage beantwortet sei). Eine Teilantwort habe der Verkehrsdezernent allerdings gegeben. Die 3 Brücken würden als Schlüsselstelle definiert. Sie fragt nach, ob die Variante durch Kirchditmold aufgegeben worden sei.
Der Verkehrsdezernent erwidert, die KVG mache die Machbarkeitsstudie. Teile vorwegzunehmen sei weder ratsam noch Teil des Auftrags. Für alle Varianten durch Harleshausen brauche man die 3 Brücken.
8. Verfügbarkeit von Gewerbeflächen in Kassel
Anfrage der AfD-Fraktion 101.18.1868
Schriftliche Antwort des Dezernats für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt [mit OCR gescannt]
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viele gewerbliche Liegenschaften befinden sich derzeit im Eigentum der Stadt Kassel oder einer städtischen Gesellschaft und werden nicht bzw. nur teilweise genutzt?
Das Liegenschaftsamt (-23-) weist darauf hin, dass es keine bebauten gewerblichen Liegenschaften gibt, über welche die Stadt Kassel verfügen kann. Die Gebäude in gewerblicher Nutzung sind alles Erbbaurechte (Grundstück Eigentum der Stadt, Gebäude im Privateigentum).
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden diese Gebäude alle vertragsgemäß von den Eigentümern genutzt.
Das Amt Hochbau und Gebäudebewirtschaftung (-65-) plant, baut, beschafft, unterhält, pflegt und reinigt städtische und angemietete Gebäude und Gebäudeteile. Es stellt insbesondere deren Gebrauchsfähigkeit zur Erfüllung städtischer und damit öffentlicher Aufgaben durch die raumnutzenden Ämter und Einrichtungen sicher (für Schulen, Kitas, Kultureinrichtungen, Sporthallen, Verwaltungsbetrieb usw.).
Die gewerbliche Nutzung städtischer bebauter Liegenschaften in der Zuständigkeit des Amtes Hochbau und Gebäudebewirtschaftung stellt daher eine Ausnahme dar. Gewerblich genutzte bebaute Liegenschaften im Eigentum der Stadt Kassel sind:
I. Kiosk Wehlheider Platz
2. Kiosk Königsplatz
2. Wie viele gewerblich genutzte Liegenschaften befinden sich derzeit im Eigentum der Stadt Kassel oder einer städtischen Gesellschaft, bei denen Miet-bzw. Pachtverträge in den nächsten 2 Jahren auslaufen und von den derzeitigen Nutzern voraussichtlich nicht verlängert werden?
Keiner der beiden Verträge läuft in den kommenden 2 Jahren aus.
3. Welche Gesamtflächen umfassen die unter 1. und 2. aufgeführten Liegenschaften?
In Summe umfassen beide gewerblich genutzten Objekte eine Gesamtfläche von 76 m2.
4. Gibt es ein zentrales Register, in dem sämtliche gewerblichen Liegenschaften im Gebiet der Stadt Kassel aufgeführt sind mit Angaben der Größe, der verfügbaren Nutzfläche und der derzeitigen Nutzung?
5. Falls 4. unzutreffend wäre: Sieht der Magistrat die Möglichkeit, ein solches Register anzulegen und hierzu die erforderlichen Angaben von den jeweiligen Eigentümern einzufordern?
6. Falls 4. zutreffend wäre: Wie viele gewerbliche Liegenschaften, die sich in privatem Eigentum befinden, werden derzeit nicht bzw. nur teilweisegenutzt und stehen daher für Betriebe, die entsprechende Flächen suchen, zur Verfügung?
Zu diesen Fragen können seitens des Amtes Hochbau und Gebäudebewirtschaftung keine Angaben gemacht werden.
Diskussion: die AfD-Fraktion fragt nach, ob es ein Register gebe, der Stadtbaurat verneint dies.
9. Lichtsignalanlagen auf der Wolfhager Straße
101.18.1892
Schriftliche Antwort des Straßenverkehrs- und Tiefbauamt [mit OCR gescannt]
Wir fragen den Magistrat:
1. Sind die Lichtsignalanlagen (LSA) für Fußgänger über die Wolfhager Straße im Bereich Rothenditmold und Harleshausen steuerungstechnisch mit den LSA der nahegelegenen Knoten koordiniert?
Ja, die Schaltung der LSAs für Fußgänger erfolgt unter Berücksichtigung der zeitlich auf der Wolfhager Straße zu erwartenden Fahrzeugpulks. Daher werden Freigaben für Fußgänger nur zu bestimmten Zeiten des Signalprogramms geschaltet, in denen bei Normalverkehr keine Fahrzeugpulks zu erwarten sind. Durch das in beiden Richtungen sehr hohe Verkehrsaufkommen auf der Wolfhager Straße und Störungen des Verkehrsflusses durch Busse in den Ortskernen von Rothenditmold und Harleshausen zeigt die planerisch vorgesehene Koordinierung jedoch häufig eine stark eingeschränkte Wirksamkeit, da sich Fahrzeugpulks dann oft mit deutlich niedrigerer Geschwindigkeit bewegen. Eine Prognose der tatsächlichen Ankunftszeit am Nachbarknoten ist somit nur schwer möglich (zusätzlich erschwert durch Busse in Haltestellen und unterschiedlich lange Fahrgastwechselzeiten).
2. Wenn ja, erfolgt diese Koordination verkehrsabhängig?
Ja, fast alle LSAs im Kasseler Stadtgebiet werden verkehrsabhängig gesteuert und versuchen hierdurch, sich dem aktuellen Verkehrsgeschehen bestmöglich anzupassen. Hierbei sind jedoch immer vielfältige Bedürfnisse und Zielkonflikte der einzelnen Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. LSA-Steuerungen entsprechen somit unter den gegebenen verkehrlichen und topographischen Voraussetzungen immer der bestmöglichen Kompromisslösung für alle Verkehrsteilnehmer.
3.Welche Möglichkeiten einer Optimierung mit dem Ziel der Verbesserung des Verkehrsflusses und einer umweltschonenderen Verkehrsabwicklung sieht der Magistrat in diesem Bereich?
Die Wolfhager Straße ist in ihrem jetzigen Ausbau durch das aktuelle Verkehrsaufkommen insbesondere in den morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenzeiten verkehrlich• bereits übersättigt. Durch die Optimierung von LSA-Steuerungen kann diese Problematik nicht oder nur in einem kaum spürbaren Rahmen gemindert werden. Möglichkeiten zur Verbesserung des Verkehrsflusses werden daher eher in der Reduzierung oder Verlagerung des Verkehrsaufkommens gesehen.
Diskussion: die CDU-Fraktion fragt nach, was genau Verkehrsabhängigkeit heiße. In der Holländischen Straße/Ecke Hegelsberg müsse man manchmal 3 Ampelphasen warten. Der Verkehrsdezernent erwidert, seiner Einschätzung nach funktioniere die Strecke an sich gut. Linksabbieger seien ein spezielles Thema, aber geradeaus komme man außerhalb der Hauptverkehrszeiten gut durch. Der Amtsleiter ergänzt, dass Verkehrsabhängigkeit bedeute, dass mindestens eine Verkehrsart über Sensoren einfließt (Fußgänger/Induktion/ÖPNV usw.). Bei Hauptverkehrsstraßen werde die Fußgängerampel geschaltet, wenn Straßenbahnen kommen, um Rotlichtquerungen zu vermeiden. Auch in der Nähe von Schulen gebe es eine maximale Wartezeit für Fußgänger.
B90/Grüne fragt bezüglich Antwort 3 nach, welche Möglichkeiten der Verlagerung des Verkehrs es bei der Wolfhagerstraße gebe.
Der Amtsleiter erwidert, man verteile Reserven bei der Signalsteuerung. Ohne Reserven verteile man Wartezeiten. Signalanlagen können die Menge des Verkehrs nicht beeinflussen. Tief greifend ändern könne man die Situation nur durch Verringerung des Verkehrsaufkommens.
10. Wohnungsbau und Sozialquote
Anfrage CDU-Fraktion 101.18.1902
Schriftliche Antwort des Dezernats für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt [mit OCR gescannt]
Wir fragen den Magistrat:
Am 24.06.2019 hat die Kasseler Stadtverordnetenversammlung die Einführung einer fünfundzwanzigprozentigen Sozialwohnungsquote beschlossen. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Kassel in der Entwicklung von Baugenehmigungen der vergangenen Jahre, bezogen auf Wohneinheiten:
Zu den gestellten Fragen werden die Stellungnahmen vom Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz sowie vom Bauverwaltungsamt wie folgt zusammengefasst:
Am 24.06.2019 hat die Kasseler Stadtverordnetenversammlung die Einführung einer fünfundzwanzigprozentigen Sozialwohnungsquote beschlossen. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Kassel in der Entwicklung von Baugenehmigungen der vergangenen Jahre,
bezogen auf Wohneinheiten:
1. vom 01.07.2016 –30.06.2017
a) gesamt
b) Sozialwohnungen
2. vom 01.07.2017 –30.06.2018
a) gesamt
b) Sozialwohnungen
3. vom 01.07.2018 –30.06.2019
a) gesamt
b) Sozialwohnungen
4. vom 01.07.2019 –30.06.2020
a) gesamt
b) Sozialwohnungen?
Eine Auswertung nach Wohneinheiten, gefiltert nach Sozialquote, ist nicht möglich, da diese nicht separat erfasst werden. Verfügbar sind Zahlen über die Anzahl der Sozialwohnungen sowie der gesamten genehmigten Wohneinheiten. Hierzu lauten die Zahlen:
01.07.2016 – 30.06.2017 94 WE Sozialwohnungen / 234 WE gesamt
01.07.2017 – 30.06.2018 0 WE Sozialwohnungen / 403 WE gesamt
01.07.2018 – 30.06.2019 41 WE Sozialwohnungen / 508 WE gesamt
01.07.2019 – 30.06.2020 45 WE Sozialwohnungen / 205 WE gesamt
Diskussion: die CDU-Fraktion schließt aus der Antwort, dass es keine besonders gute Annahme der Sozialwohnungsquote gebe. Der Stadtbaurat kontert, eine Förderung habe wenig mit der Fertigstellung zu tun. Es gebe viele Projekte, die derzeit in der Umsetzung seien. Die Kasseler Linke regt an dem Protokoll die Entwicklung für die Jahre 20/21/22 beizulegen.
11. Verkehrswende: A49 Neubau stoppen
Antrag der Kasseler Linken 101.18.1915
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Die Stadt Kassel setzt sich über den Hessischen und Deutschen Städtetag für einen sofortigen Rodungs-und Baustopp der A49 zwischen Neuental und der A5 ein.
Begründung:Mit dem Neubau der A49 zwischen Neuental und der A5 wird sich der Lkw-Verkehr von der A5 auf die kürzere und weniger bergige A49 verlagern. In Folge sind die Kapazitäten der 4-streifigen A49 schnell zu gering für eine staulose Verkehrsabwicklung. In der bisherigen Verkehrsplanungslogik ist der Ausbau auf 6 Spuren damit schon absehbar. Im Bereich des Ballungsraums Kassel führt diese Verkehrsverlagerung mit der weiteren Zunahme des Lkw-Verkehrs zu erhöhten Lärm-und Abgasbelastungen. Insbesondere auf den siedlungsnahen Abschnitten wie der Kasseler Südtangente wird die schon unerträgliche Lärmbelastung weiter ansteigen. Die Luftbelastungssituation im Ballungsraum ist seit vielen Jahren zu hoch. Die in den letzten Jahren leicht gesunkene Belastung verschlechtert sich mit dem Verkehrsanstieg in Folge des Neubaus der A49.Die Stadtverordnetenversammlung hat die 100% erneuerbare Energieversorgung in Kassel beschlossen. Dafür wird eine erhebliche Reduzierung des Motorisierten Individual Verkehrs (MIV) notwendig. Der weitere Zubau neuer Straßen in einem Land mit dem engmaschigsten Straßennetz ist kontraproduktiv.
Die Kasseler Linke begründet ihren Antrag. Mehr Autobahn bedeutete auch mehr Verkehr und für die Kasseler Bevölkerung mehr Lärm an der Südtangente.
Die SPD-Fraktion verweist auf den anderslautenden Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung. Die A49 weiterzubauen sei folgerichtig und rechtlich einwandfrei. Die Belastung durch Lkws sei für die Menschen vor Ort eine Zumutung. Der Antrag der Kasseler Linken erschließe sich nicht.
B90/Grüne finden den Bau grundsätzlich falsch. Man stimme der Begründung in weiten Teilen zu. Im Moment seien die Verhältnisse vor Ort eine Zumutung, in Zukunft würde diese Zumutung aber für die Kasseler Bevölkerung gelten und man könne nicht verstehen, warum sich Kasseler Stadtverordnete nicht für die Interessen der Kasseler Bevölkerung einsetzen. Nichtsdestotrotz werde man den Antrag ablehnen, da er komplett wirkungslos sei.
Der CDU-Fraktion erschließt sich die Logik des Antrags ebenfalls nicht. Zusätzliche Straßen würden entlasten, der Verkehr würde sich verteilen. Zudem gebe es eine höchstrichterliche Entscheidung. Das Thema sei gegessen, es handele sich um einen reinen Schaufensterantrag.
Die Fraktion WfK erklärt, der Verkehr würde bei Fertigstellung der A 49 nicht mehr über die A5 laufen, er werde durch die Stadt führen und die Menschen in Waldau, Ober- und Niederzwehren stark belasten. Auch sie versteht nicht, warum Kasseler Politiker:innen nicht vornehmlich die Interessen der Kasseler Bevölkerung im Blick hätten.
Die AfD-Fraktion erklärt, die Gegner:innen spielten mit falschen Karten. Zum einen versuchten sie die demokratischen und rechtlichen Beschlüsse zu revidieren, zum anderen sei der Lückenschluss ein Gewinn für den überregionalen Umweltschutz und wichtig für die Wirtschaft in Deutschland. In umliegenden Ländern seien mittlerweile nicht nur die Stückkosten niedriger, auch die Infrastruktur sei besser. Zur Lärmbelastung der Kasseler Bevölkerung erläutert sie, dass bei einem Ausbau der Trasse von 2 auf 3 Spuren aktuelle Lärmvorschriften gelten würden. Letztlich würde es also nicht lauter, sondern leiser für die Kasseler Bevölkerung.
Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: SPD, CDU, B 90/Grüne, AfD, WfK
Enthaltung: FDP + Freie Wähler + Piraten
12. Breitensport fördern – zweite Eissporthalle in der Aue stoppen
Antrag der Kasseler Linken 101.18.1922
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Vor einer vertraglichen Bindung für den geplanten Neubau einer zweiten Eishalle am Standort Giesewiesen werden folgende Punkte umgesetzt:
1.Standortuntersuchungen für einen Neubau einer Eissporthalle
2.Erstellung eines Finanzkonzepts mit allen erkennbaren Kosten
3.Umzug der aktuellen Nutzer*innen der Sportflächen erst, wenn dauerhafte Ersatzflächen nutzbar sind
Begründung: Mit der Entkoppelung der neuen zweiten Eissporthalle von der bestehenden privaten Eissporthalle entfallen alle Synergien einer gemeinsamen Bewirtschaftung. Für die Wahl eines geeigneten Standorts werden die Kriterien ÖPNV Erreichbarkeit, Umweltauswirkungen, Umsetzungsaufwand und Kosten herangezogen. Der geplante Standort hat erhebliche negative Umweltauswirkungen und die ungelöste Notwendigkeit einer Ersatzspielstätte für die bisherigen Sportnutzungen.
Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: SPD, CDU, Grüne
Enthaltung: AfD-Fraktion, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK
13. Resolution „Kassel ist weiterhin ein angespannter Wohnungsmarkt“
Antrag der SPD-Fraktion 101.18.1924
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Wir fordern den Magistrat auf, sich bei der Landesregierung und dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen dafür einzusetzen, dass Kassel im Sinne von §556d Absatz 2 Satz 2, § 558 Abs. 3 Satz 2 und § 577a Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Hessischen Mieterschutzverordnung als „angespannter Wohnungsmarkt“ definiert wird und für Kassel weiterhin die Mietpreise bei Mietbeginn begrenzt werden (Mietpreisbremse), eine verlängerte Kündigungsbeschränkung von acht Jahren gilt und eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent.
Die SPD-Fraktion erläutert, dass am 27. November aus 2 Verordnungen, Mietpreisbremse und Kappungsgrenze, eine Verordnung werde. In der Fortschreibung des Gutachtens des IWU Instituts Darmstadt verfehlten sowohl Kassel als auch Kaufungen die Kriterien für angespannten Wohnungsmarkt (Miethöhe und mittlere Angebotsmiete). Die Mieter:innenverbände sehen aber weiterhin einen angespannten Wohnungsmarkt in Kassel. In den letzten 2 Jahren seien die Mieten um 14% gestiegen, die Leerstandquote läge bei gerade mal 2,2 %. Gerade im unteren Preissektor und bei Einfamilienhäusern sei der Markt sehr angespannt. Die Studie arbeite mit landesweit gemittelten Werten und verzichte auf Differenzierungen zwischen Nord und Südhessen, Kassel sei aber nicht mit Frankfurt zu vergleichen und auch Frankfurt hätte ohne Erweiterung des Betrachtungszeitraums die Kriterien nicht erfüllt. Die Einschätzung vor Ort müsse berücksichtigt werden. Laut eines Gutachtens von Immowelt sei die Miete in Kassel von 2009-2019 von 4,90 € auf 7,50 €, also um 53% gestiegen. Damit liege Kassel in diesem Punkt auf Platz 5 hinter München, Heilbronn, Würzburg und Berlin. Die Auswirkungen für Kassel seien fatal, nicht nur könne nun die Miete statt um 15% 20% in 3 Jahren steigen, auch die Regelungen im Baulandmobilisierungsgesetz griffen nicht mehr und die höheren Hürden für Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen fielen weg.
B90/Grüne ergänzen, sie machten große Lücken im Gutachten aus. Es gehe nicht auf Kleinstädte ein und sei zu großflächig angelegt.
Weiter wird kritisiert, dass das IWU für die “überdurchschnittliche Mietbelastung der Haushalte“ im Gutachten auf die „Miethöhe pro Quadratmeter als Hilfsgröße für die Mietkostenbelastung zurückgreift und nicht auf das tatsächliche Verhältnis Haushaltseinkommen zu Miete, wie in einem ähnlichen Gutachten zu Bayern.
Die CDU-Fraktion hingegen stellt klar, sie würde nicht zu rechtswidrigen Verfahren aufrufen. Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass sorgfältig und gewissenhaft nach §556D geprüft werden müsse. In Kassel liege weder die Mietsteigerung noch die Belastung über dem bundesweiten Durchschnitt, deshalb entfalle die Einordnung als angespannter Wohnungsmarkt. Die zulässige Miete müsse verlässlich ermittelbar sein, gerade das verhindere man aber durch die Weigerung einen Mietspiegel zu erstellen. Insgesamt sei die Quote der durch Miete überbelasteten Haushalte von 16 auf 14% gesunken. Statt Rechtsbruch schlage man höhere Zuschüsse zur Unterkunft vor.
[Die Anfrage der Kasseler Linke ist leider abgesetzt worden}
Zustimmung: SPD, Kasseler Linke, WfK, AfD
Ablehnung: CDU
Enthaltung: FDP+Freie Wähler+Piraten
14. Straßenbaustellen in Kassel
Anfrage der AfD-Fraktion 101.18.1927
Abgesetzt
Straßenbaustellen sind aufgrund von Kanalarbeiten, Wohnungsbau etc. immer wieder nötig, auch wenn diese den Verkehr oftmals erheblich einschränken. Verkehrsteilnehmer und Anwohner klagen jedoch wiederholt in vielen Stadtteilen u. a. über grundsätzlich zeitlich übermäßig lange Einrichtungen von Baustellen und langsame Baufortschritte. Außerdem wird des Öfteren von Mehrkosten berichtet. Eine erste Übersicht zur Situation der Straßenbaustellen in Kassel, hier für das Jahr 2019, erscheint daher angebracht.Wir fragen den Magistrat:
1.Wie viele Straßenbaustellen wurden im Jahr 2019 neu errichtet?
2.Wie viele Straßenbaustellen wurden im Jahr 2019 neu errichtet und im selben Jahr auch wieder beendet?
3.Wie viele Straßenbaustellen des Jahres 2019 wurden schon in den Vorjahren eingerichtet?
4.Wie lange bestanden Straßenbaustellen, welche im Jahr 2019 beendet wurden,durchschnittlich?
5.Bei wie vielen dieser im Jahr 2019 beendeten Baustellen gab es, entgegen der Anfangsplanung, eine Bauzeitverzögerung?
6.Wie lange waren diese (s. Frage 5) Bauzeitverzögerungen zeitlich im Durchschnitt?
7.Bei wie vielen aller im Jahr 2019 bestehenden Baustellen lag eine Bauzeitverzögerung vor?
8.Was waren die Gründe für Bauzeitverzögerungen (prozentual)?
9.Wie viele Baustellen im Jahre 2019 konnten vorzeitig, also vor dem geplanten Ende, beendet werden?
10.Wie stellt sich die Entwicklung bzgl. Anzahl von Straßenbaustellen, Bauzeitverzögerungen, vorzeitige Beendigungen und Gründe für Bauzeitverzögerungen in der Zeit von 2014 bis 2019 dar?
11.Bei wie vielen (prozentual) der im Jahr 2019 beendeten Straßenbaustellen wurden die Kosten überschritten?
12.Um wie viel EUR teurer als geplant sind die im Jahr 2019 mit Mehrkosten beendeten Baustellen jeweils gewesen?
15. Sicherung des Gebäudeensembles in der Wilhelmshöher Allee 174
Antrag der Kasseler Linken 101.18.1942
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Für den Block Wilhelmshöher Allee, Huttenstr., Herkulesstr. und Berlepschstr. wird durch die Stadt Kassel ein Bebauungsplan aufgestellt. Ziel ist die Sicherung des historischen Gebäudemixes mit einer begrünten und baumbestandenen Innenfläche.Zur Sicherung wird eine Satzung über eine Veränderungssperre unverzüglich der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung: Der zum Teil mit illegalen Aktionen wie Hausfriedensbruch erzeugte Verdrängungsdruck auf Nutzer*innen und Bewohner*innen des Blocks, insbesondere in der Wilhelmshöher Allee 174, kann durch eine Veränderungssperre unterbrochen werden. In diesem Block kann der kommunale Versuch unternommen werden, eine Sicherung von historischen Gebäudeensembles und Grünbeständen mit einer ökologischen Sanierung, Gewinnung von Freiflächen zur Erholung und einer Anpassung der Gebäude an gutes und günstiges Wohnen zu verbinden.
Die Kasseler Linke begründet ihren Antrag. Ein in ähnliche Richtung zielender Antrag der SPD sei kürzlich zurückgezogen worden, da eine Baugenehmigung bereits vorliegt, deshalb habe man das Anliegen auf den ganzen Block erweitert.
B90/Grüne erklären, man müsse hier klar zwischen 2 Sachverhalten unterscheiden. Illegale Aktivitäten zur Entmietung fielen unter das Zivilrecht und die Ortsbeiräte unterstützen die Mieter:innen. B-Pläne seien kein Instrument für Mieter:innenschutz, das sei der falsche Weg.
Die SPD-Fraktion ergänzt, dass die Baugenehmigung erteilt sei, eine Veränderungssperre also nicht mehr greife. Zudem gebe es einen B-Plan für das Gebiet. Ein neuer B-Plan würde vermutlich noch mehr Innenbebauung enthalten.
Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen
16. Angespannter Wohnungsmarkt in Kassel
Anfrage der Kasseler Linken 101.18.1943
Abgesetzt
Wir fragen den Magistrat:
1.Welche Teilbedingungen erfüllt die Stadt Kassel angeblich nicht, die dazu führten, dass der Wohnungsmarkt von der Landesregierung nicht mehr als angespannt eingestuft wird?
2.In welcher Form wurde die Stadt Kassel bei Erstellung des IWU-Gutachtens zu den Bedingungen für angespannte Wohnungsmärkte angehört?
3.Welche Selbsteinschätzung hat die Stadt Kassel dort abgegeben?
4.Auf welche Datengrundlagen hat sich diese gestützt?
5.Was unternimmt der Magistrat, damit für Kassel die Verordnungen wieder greifen