FiWiGru, 31. Sitzung

Notizen aus dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen, zur 31. öffentlichen Sitzung am 6. März 2019 (ohne Gewähr)

Zur Tagesordnung:

Die AfD beantragt den Tagesordnungspunkt 15 ( 15.Interaktiver Haushalt / Einholung eines Angebots bei haushaltsdaten.de -101.18.1202 ) auf die nächste Sitzung zu verschieben, die CDU-Fraktion beantragt den Tagesordnungspunkt 17 (17.Sachstand muslimische Kindertagesstätte-101.18.1226 ) auf die nächste Sitzung zu verschieben. Top sieben und acht werden zusammen aufgerufen.


1.Wahl der bzw. des Vorsitzenden

Der Stadtverordnetenvorsteher Volker Zeidler wird für den Vorsitz vorgeschlagen und einstimmig gewählt.


2.Über-und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 99Abs. 1 HGO (vorläufige Haushaltsführung) für das Jahr 2019; -Liste S1 / 2019

Vorlage des Magistrats 101.18.1210

Zustimmung: SPD, B 90/Grüne, FDP + Freie Wähler + Piraten, CDU, Kasseler Linke
Ablehnung: AfD

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3.Beteiligungsbericht 2016 und Prüfungsbericht der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt Kassel für die 18. Wahlzeit

Vorlage des Magistrats -101.18.1216 –

Die Kasseler Linke merkt an, dass sich ihr bei Betrachtung der auf Seite 205 erfassten Kennzahlen der Flughafen GmbH nicht erschließt, wo die im Raum stehende Summe von 35-50.000.000 € Steuereinnahmen her kämen.

Der Oberbürgermeister erklärt, dass eine habe mit dem anderen auch nichts zu tun. Festgehalten seien die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen des Flughafens. Er habe aber vom steuerlichen Gesamtertrag aller Betriebe, die im Zusammenhang mit dem Flughafen stünden (die detaillierten Zahlen unterlägen dem Steuergeheimnis), gesprochen.

Die CDU fragt nach, warum die Vergütungen der Aufsichtsräte mal quartalsweise und mal jährlich gelistet sind und warum die GWG in der Aufzählung nicht auftaucht (Seite 277).

Der OB sagt zu, dass im nächsten Bericht eine Vergleichbarkeit der Vergütung gegeben sein wird (jährlich) und er die Vergütung der Aufsichtsräte bei der GWG nachreichen könne. Das sei leider erst aufgefallen als der Bericht schon in der Drucklage war.

Zustimmung: SPD, B 90/Grüne, FDP + Freie Wähler + Piraten, CDU, Kasseler Linke
Enthaltung: AfD

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4.Mittelumsetzungen von Haushaltsansätzen aufgrund unterjähriger organisatorischer Veränderungen; -Kenntnisnahme Liste c / 2018 –

Vorlage des Magistrats -101.18.1219 –

zur Kenntnis genommen

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5. Zweckgebundene Mehrerträge und entsprechende Mehraufwendungen bzw. Mehreinzahlungen und entsprechende Mehrauszahlungengemäß § 19 GemHVO für das Jahr 2018; -Kenntnisnahme Liste Z-D / 2018 –

Vorlage des Magistrats -101.18.1221 –

zur Kenntnis genommen

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6.Über-und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungengemäß § 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2018; -Kenntnisnahme Liste B / 2018 –

Vorlage des Magistrats -101.18.1222 –

zur Kenntnis genommen

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7.Wasserversorgung rekommunalisieren -Gebühren erstatten

Antrag der Fraktion Kasseler Linke -101.18.1152 –

Zustimmung: Kasseler Linken
Enthaltung:
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, AfD


8. Wassergebühren

Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten -101.18.1158 –

Zustimmung: FDP, Freie Wähler und Piraten, Kasseler Linke, AFD
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU


Diskussion beide Anträge:

die Kasseler Linke begründet ihren Antrag. Der OB habe die Konzessionsgebühren auch damit begründet, dass man EU-Beihilfen nur auf diesem Wege bekäme. Bei der Konzessionsabgabe handele es sich um ein Inhousegeschäft, Kassel Wasser sei ein Eigenbetrieb, die Infrastruktur gehöre in die Kommune. Die Mieterinnen und Mieter seien die Leidtragenden, da sie selbst nicht in den Widerspruch gehen können, sondern nur die Hausbesitzer. Wie auch tags zuvor wieder eine Frage im Revisionsausschuss gezeigt habe, sei die NSG eine Blackbox. Bei echter Rekommunalisierung stelle man sich mehr Transparenz vor, die Netze gehörten in kommunalerHand.

Oberbürgermeister Geselle entgegnet, die Anträge zeigten, dass von den antragstellenden Fraktionen nach wie vor die Sach- und Rechtslage nicht verstanden würde, ob bewusst oder unbewusst. Die Sachlage sei lange bekannt, nicht erst seit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Man habe schon vor der Rekommunalisierung 2012 diskutiert, wie man die Wasserversorgung wirtschaftlich, sachgerecht und nachhaltig gestalten könne, ohne jenen in die Hände zu spielen, die eine Privatisierung forderten. Urteile, wie das der Kartellbehörde und des VGHs führten letztlich zu Privatisierung. Ziel des Magistrats sei es nach wie vor, die Wasserversorgung in kommunaler Hand zu behalten, egal ob in einem Eigenbetrieb oder in einem Amt. Das müsse aber auch wirtschaftlich leistbar sein, deshalb stehe der Verband der kommunalen Unternehmen, wie auch der hessische und der Deutsche Städtetag auf Seiten der Stadt, nicht nur was die kartellrechtlichen Verfügungen anbetrifft, auch bezüglich der Konzessionsgebühren, werde es immer schwerer für die Kommunen, die Wasserversorgung zu behalten. Wolle man die Wasserversorgung in öffentlicher Hand behalten, müsse man den Rechtsweg ausschöpfen. Die Nichtzulassungsbeschwerde sei auch schon fristgerecht eingereicht.

Zudem beinhalte der Änderungsantrag der Kasseler Linken einen Passus, nachdem die Gelder für die Rückzahlung aus dem originären Haushalt der Stadt Kassel kommen sollten. Er weist auf die Beschlusslage von 2012 hin, in der (weise und vorausschauend) eine Freistellungsklausel enthalten ist, nach der die Städtischen Werke die Stadt Kassel von der Zahlung von 7 Millionen pro Jahr im Falle einer kartellrechtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gegen das Vertragskonstrukt freistelle, wenn der Rechtsweg letztinstanzlich ausgeschöpft wird. Würde man darauf verzichten wollen, würde man sich der kollektiven Untreue schuldig machen und der Oberbürgermeister wäre gezwungen den Beschluss anzufechten, um die Stadtverordneten und die Stadt Kassel vor Schaden zu bewahren. Dies erfolge auch nicht aus politischen Gründen, sondern aus juristischen und vermögensrechtlichen Gründen, unabhängig davon ob man die Entscheidung des VGH als richtig erachtet oder nicht (zwei Juristen zwei Meinungen).

Die Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten erklärt, dass Ihr Antrag selbsterklärend sei und betont ihren Eindruck, dass es dem Magistrat darum gehe, die Stadtkasse zu schonen, auf Kosten der Bürger. Der Redner gibt dem Oberbürgermeister recht, was unterschiedliche juristische Einschätzungen anbetrifft. Hier gehe es aber nicht nur um Recht, sondern auch um Moral, und da bewege sich die Stadt auf ganz dünnem Eis.

Die Fraktion der Kasseler Linken erklärt, dass die Beschlusslage 2012 durchaus bekannt sei, man brauche die Belehrung nicht. Die Debatte sei eine Scheindebatte, denn niemand fordere die Privatisierung. Wenn ein kommunales Unternehmen einem anderen kommunalen Unternehmen eine Konzessionsgebühr berechne, die auf die Bürger umgelegt werde, sei das eine windige Konstruktion, die letztlich nur der Abzocke diene. Es wundere nicht, dass das vor Verwaltungsgerichten auf Dauer keinen Bestand habe.Man glaube, dass die nicht vollständig vollzogene Rekommunalisierung erst zu diesem Problem geführt habe, darum ginge es in dem Antrag aber gar nicht. Sinn des Antrags sei der Verzicht auf die Nichtzulassungsbeschwerde und die Rückzahlung der gezahlten Konzessionsgebühr.

Der Ausschussvorsitzende rügt den Redner der Kasseler Linken aufgrund des Begriffs Abzocke.

Die Kasseler Linke führt weiter aus, dass das Kartellamt nicht für Eigenbetriebe zuständig sei. Es habe schon eine Reihe Urteile von Verwaltungsgerichten in ähnlicher Sache in Deutschland, beispielsweise 2004 bezüglich Alsfeld (VG Gießen). Sollte die Stadt Kassel verlieren, wäre der Schaden für die städtischen Werke groß. Das Programm „fit für die Zukunft“ liege noch nicht lange zurück.

Der Oberbürgermeister verwahrt sich scharf dagegen, dass der Verwaltung Abzocke unterstellt werde und stellt sich hinter seinemMitarbeiter. Der Redner der Linken solle sich seine Wortwahl gut überlegen, niemand in der Stadt trickse oder zocke ab, alle hätten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt ,seien auch von Externen beraten worden. Alles sei ausführlich diskutiert worden und von der großen Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Linken hätten den Kern der Sache nicht verstanden und warteten nur mit Polemik auf. Mit sachlicher Politik hätte das überhaupt nichts zu tun. Es wäre zwar das Recht der Fraktion, Anträge zu stellen, man müsse sich aber auch der Konsequenzen bewusst sein. Selbst wenn der Magistrat eine andere Meinung hätte, könnte er aus rechtlichen Gründen nur so handeln, wie er es tut. Andernfalls würde man sich von der Freistellungserklärung ausschließen. […]. Er wiederholt die Ankündigung, sollte der Antrag angenommen werden, diesen anzufechten und außer Kraft zu setzen.

Die SPD-Fraktion schließt sich (erwartungsgemäß) der Kritik an der Wortwahl an. Das gehöre sich nicht und gefährde die Ernsthaftigkeit einer sachlichen Diskussion. Als SPD sei man froh, dass der Magistrat hinter der einer kommunalen Wasserversorgung stehe. Mit dem Konstrukt der Konzessionsabgabe habe man keine Probleme. Nach den Ausführungen des Oberbürgermeisters müsse man beide Anträge ablehnen, um sich nicht ins Unrecht zu stellen, man wolle als Stadtverordneter der Stadt keine unnötigen Verluste zumuten. Man solle den rechtlichen Weg beschreiten und bis zum Ende abwarten, was dabei rauskommt und nicht durch unsachliche Diskussionen seitens der antragstellenden Fraktionen die Bürger verunsichern.

Der Redner der FDP, Freie Wähler + Piraten hält eher die Argumentation der SPD für unsachlich. Er hielte es für „interessant“, wie 2012 die Formulierung so gewählt wurde, dass man sich den Handlungsspielraum genommen habe und bittet um schriftliche Antwort zu dem Antrag. Der Ausschussvorsitzende erwidert, dass es bei Anträgen keine schriftliche Stellungnahme gebe.

Die Kasseler Linke betont erneut, dass die Konstruktion der Konzessionsabgabe der Generierung von Einnahmen diene, die auf anderem Wege so nicht erfolgen könne und es keinesfalls die einzige Möglichkeit sein könne, die Privatisierung zu verhindern. Man könne keinem Bürger und keiner Bürgerin glaubhaft erklären, warum sie diese Konzessionsabgabe bezahlen sollen.

Die CDU-Fraktion mahnt Sachlichkeit und respektvollen Umgang an. Die CDU-Fraktion habe das Urteil des VGH zur Kenntnis genommen, auch freue man sich nicht über die Konzessionsabgabe, allerdings gebe es hier einige rechtliche Gründe, dem Oberbürgermeister zuzustimmen. Der Antrag der Kasseler Linken sei aus vielerlei Gründen abzulehnen, unter anderem wegen des Risikos der Untreue. Bezüglich des Antrags der Fraktion FDP, Freibäder + Piraten wünschte man sich natürlich auch, dass die Bürger keine Konzessionsabgabe zahlen müssten, jedoch sprächen die schon erläuterten Gründe dagegen.

Die Fraktion B90/Grüne sieht in den sehr ähnlichen Urteilen anderer Verwaltungsgerichte den Grund, jetzt die Nichtzulassungsbeschwerde durchzuziehen, um zu schauen was das Oberverwaltungsgericht dazu sagt. Sie rechne mit unter einem Jahr bis die Entscheidung dort stehe. Die Fraktion werde beide Anträge ablehnen, auch weil die Stadt durch die Freistellungsvereinbarung gezwungen sei, den Rechtsweg auszuschöpfen. Die betroffenen Bürger und Bürgerinnen würden keinen Schaden nehmen, da die Bescheide vorläufig sein. Rückstellungen seien schon getroffen worden.

Die SPD-Fraktion wirft den Kasseler Linken erfinden nebulöser Szenarien bezüglich des KVV Konzerns vor, und mahnt zu Sachlichkeit. Der Oberbürgermeister wisse, wovon er rede [und die Fraktion sowieso, basta].

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9. Grundstücksverkäufe Langes Feld

Anfrage der Fraktion Kasseler Linken -101.18.1166 –

zu Frage 1: 110.000 m²

zu Frage 2: 8 Betriebe

zu Frage 3: 7 Betriebe würden sich erweitern, 1 Betrieb sei eine Neuansiedlung.

zu Frage 4: keiner

zu Frage 5: bis Ende 2019 werden 600 Arbeitsplätze entstanden sein
(die Nachfrage, wie viele davon neu entstehen würden, wird nicht konkret beantwortet, man habe keine Einsicht in die Bilanz der Betriebe und am Standort Langes Feld seien die Arbeitsplätze neu)

zu Frage 6: wöchentliche Erkundigung, einige Grundstücke seien reserviert.

Zu Frage 7: die Interessenten, die sich erweitern wollten, kämen sowohl aus Kassel und Region, als auch von überregionalen Betrieben. Kassel habe auch auf der Expo Real für den Standort geworben.

Zu Frage 8: keiner. Im Moment habe man für Betriebe, die GI-Flächen bräuchten keine Flächen zur Verfügung. Der dritte Abschnitt enthalte GI-Flächen, momentan arbeite man aber noch an der Erschließung /Entwässerung.

Zu Frage 9: die Frage sei mittlerweile obsolet, siehe Presse der letzten Woche. Die Erweiterung der Pyrolyseöfen sei nicht notwendig. Der Oberbürgermeister und der Stadtbaurat werden empfehlen, die vorgesehenen Änderungen am B–plan zurückzunehmen. Entsprechende Vorlagen seien in Arbeit.

Das eine Unternehmen sei ein bekanntes Kunststoff produzierendes Unternehmen der Region, das zweite, für das nach wie vor eine Anpassung im B-Plan erfolgen müsse, ein Holz verarbeitendes Unternehmen, ebenfalls aus der Region.

Zu Frage 10: in den nächsten 3 bis 4 Jahren

zu Frage 11: zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember

Die Kasseler Linke fragt nach, was passiere, sollte sich das kunststoffproduzierende Unternehmen doch noch erweitern wollen. Der Oberbürgermeister erwidert, dass das Unternehmen 21.000 m² besitze, es gebe keine Erweiterungsoptionen mehr. Darauf habe das Unternehmen gegenüber der Stadt schriftlich verzichtet.

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10. Bürgschaften der Stadt Kassel

Anfrage der Fraktion FDP+ Freie Wähler + Piraten -101.18.1197 –

zu Frage eins:

  • documenta gGmbH (Finanzierungsmehrbedarf)
  • FiDT Fördergesellschaft für innovative Dienstleistungen und Techniken mbH
  • GVZ (Terminal Regionalbahn)
  • GWG (Modernisierung)
  • GWG Service GmbH (Fotovoltaik)
  • KVG
  • MHKW
  • Regionalbahn Kassel GmbH
  • Schauspieltellerverband Kassel Göttingen (Schwanenwiese)
  • Tageszentrum Stadtteile GmbH (Stadtteil Renovierung, Anbau Kongress Palais, Parkhaus)(??)

Zu Frage zwei: die Summe beträgt zum 31.12.2018 41.976 Millionen €

zu Frage drei: Bürgschaften haben keine zeitliche Begrenzung

zu Frage vier: sehr gering. Bei der Bürgschaft für die documenta gGmbH sei das Darlehen schon wieder zurückgeführt worden.Mittlerweile hätten Stadt und Land ihre Verlustabdeckung geleistet .

zu Frage fünf: im Rahmen des Jahresabschlusses einmal von der Kämmerei und dann auch noch von Revisionsamt. Ausfälle würde man im Revisionsbericht lesen können.

Zu Frage sechs: die Bürgschaften sind nicht kündbar

zu Frage sieben: keine

Eine schriftliche Beantwortung, die der Niederschrift beiliegen wird, ist zugesagt.

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11.Digitalisierungsstrategie der Stadt Kassel

Anfrage der Fraktion FDP+ Freie Wähler + Piraten -101.18.1198 –

Wir fragen den Magistrat:

Was versteht der Magistrat unter einer smarten Stadt?

  1. Hat der Magistrat eine Digitalisierungsstrategie?
  2. Falls ja, wie wurde diese erarbeitet, welche Inhalte hat sie und wann wird diese Strategie in den städtischen Gremien beraten?
  3. Welche weiteren Organisationen und Unternehmen sind oder waren in die Entwicklung der Digitalisierungsstrategie eingebunden?
  4. Welche Ämter sind oder waren an der Entwicklung der Digitalisierungsstrategie beteiligt?
  5. Welchen Zeitplan verfolgt die Stadt bei der Digitalisierungsstrategie?
  6. Welche Mittel stehen zur Entwicklung der Digitalisierungsstrategie zur Verfügung?
  7. Gibt es weitere Städte, mit denen die Stadt Kassel die Digitalisierung gemeinschaftlich entwickeln will? Falls ja, welche?

Unter Smart City verstehe der Oberbürgermeister eine clevere intelligente Stadt, die modernes zukunftsweisendes Zusammenleben ermöglicht.

Eine Gesamtstrategie werde gerade erarbeitet, mit allen wesentlichen Handlungsfeldern. Die Herausforderung seien unter anderem die Globalisierung, Internationalisierung, Klimaschutz, zunehmende Digitalisierung an sich, die Verkehrswende (das Radkonzept sei ein Quantensprung gegenüber dem was vorher war). Drei Handlungsfelder betont der Oberbürgermeister für die Gesamtstrategie:

  • Lebensqualität, Wohnen und Mobilität
  • Arbeit, Wirtschaft, Bildung
  • Digitalisierung an sich

Letzteres sei ein Eckpfeiler. Smartes Kassel bedeute intern die Digitalisierung von Akten, aber auch städtische Dienstleistung. Auch die Frage der papierlosen Stadtverordnetenversammlung spiele hinein. Man könne darüber diskutieren, wie weit man gehen wolle, auch ethisch.

Zunächst wolle man Vorlagen als Diskussionsgrundlage schaffen, die Hand und Fuß hätten. An diesem könnten dann Änderungen vorgenommen werden. Die Sanierung der Schulen zählt er auch zu dem Thema smartes Kassel. Man wolle nicht nur strittige Fragen diskutieren, sondern auch an Lösungen arbeiten.

In diesem Rahmen werde es auch eine konkrete Strategie zur Digitalisierung der Verwaltung geben. Auch die städtischen Unternehmen werden digitalisiert und stünden vor Herausforderung der Deregulierung (zum Beispiel DSGVO).

Bisher habe es keine Gesamtstrategie der Stadt Kassel gegeben. Letztes Jahr habe es den Auftakt gegeben, sobald die Verwaltung etwas Handfestes habe, werde sie es in die Gremien geben. Unter Smart City verstehe jeder etwas anderes. Er verweist auf Wien, Tallin, Israel, Italien usw. Man müsse sich klarmachen was man wolle und bittet um weitere Zeit.

Als positives Beispiel beschreibt der OB das europaweit bekannte Projekt zur Ampelsteuerung, welches in Kassel entwickelt worden sei. In die Strategie eingebunden sind auch städtische Betriebe., Zum Beispiel die GLH (Telemedizin), die Sparkassen, der KVV, die GWG (smartes Wohnen am Eichendorff).

Alle Ämter seien mit Arbeitsgruppen beteiligt, es würde in die gesamte Verwaltung kommuniziert und die Mitarbeiter könnten Ideen einbringen (3500 Mitarbeiter). Einen festen Zeitplan könne man nicht beschreiben, die Digitalisierung in der Verwaltung werde sukzessive vorangetrieben, der technische Fortschritt gehe ja auch voran, man müsse jedoch immer wieder überlegen, wie weit man gehen möchte und welche gesellschaftlichen Veränderungen impliziert sind (Es folgt ein Exkurs über Bargeld und digitale Klingelbeutel, Einkauf im Internet).
Die finanziellen Mittel für weitere Schritte hingen von den Beschlusslagen der Stadtverordnetenversammlung ab.

Eine gemeinschaftliche Entwicklung von Strategien mit anderen Stadten/Kommunen befürworte man. Schon bei der Servicetelefonnummer 115 arbeite man mit Kommunen aus dem Landkreis zusammen, auch das sei eine smarte Lösung. Ein smartes Kassel sei dem Oberbürgermeister ein sehr wichtiges Thema, die Diskussion wolle aber erst dann führen, wenn es konkrete Umsetzungsvorschläge gebe.

Der Seniorenbeirat fragt nach, ob der OB unter dem Begriff smartes Kassel jetzt einen integriertes, zukunftsorientiertes Konzept für Stadtentwicklung verstehe, bei dem die Handlungsfelder vernetzt und dezernatsübergreifend bearbeitet würden, und an neue Herausforderungen angepasst werden könne,.Der Oberbürgermeister bestätigt dies.

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12.EU-Fördermittel

Anfrage der Fraktion FDP auch + Freie Wähler + Piraten -101.18.1199 –

Da die Antworten noch nicht von allen Ämtern da sind, wird der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung verschoben.

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13.Vorstellung der Ergebnisse des Projekts Civitas Digitalis

Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten -101.18.1200 –

Zustimmung: einstimmig

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14.Interfraktionelle Arbeitsgruppe Produkthaushalt einsetzen

Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten -101.18.1201 –

Die Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten betont ihre Sorge, dass noch immer kein Produkthaushalt vorliegt. Man erhoffe sich von einer gemeinsamen Definition des Produkthaushaltes, dass dieser seine Aufgabe besser erfülle und keine weitere Verschleierung stattfinde.

Der Oberbürgermeister entgegnet, er habe den Sachverhalt schon im Rahmen des Revisionsausschusses erklärt. Gemeinsam mit der Kommunalaufsicht habe man beschlossen, bis 2020 einen Produkthaushalt einzuführen. Seit 2015 gebe es eine Arbeitsgruppe Produkthaushalt, die von der Kämmerei gesteuert werde. Ein Entwurf läge vor und die Mittelbeantragung der Ämter für den Haushalt 2020 erfolge bereits nach Vorgabe des Produkthaushaltes. Für die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder werde es Anfang September Informationsveranstaltungen geben. Eine Arbeitsgruppe, wie beantragt, ließe die HGO/ Gemeindehaushaltsverordnung nicht zu. Die Produktgruppen/Strukturen seien dort schon festgelegt, da gäbe es auch keinen Ermessensspielraum.

Die SPD-Fraktion stellt fest, dass diesen Ausführungen nichts mehr hinzuzufügen sei. Die Fraktion Kasseler Linke betont, dass ein Produkthaushalt besser verständlich sei. Die CDU-Fraktion erklärt, dass die im Antrag geforderte Arbeitsgruppe nicht Aufgabe der Fraktionen sei, deshalb lehne sie den Antrag ab.

Zustimmung: FDP, Freie Wähler und Piraten
Enthaltung: Kasseler Linke
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen

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16.Keine Zweitwohnungssteuer für Familien

Antrag der CDU-Fraktion -101.18.1225 –

Der Oberbürgermeister erklärt, dass rein rechtlich gesehen keine Notwendigkeit bestehe, die Satzung zu ändern. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes werde berücksichtigt, wenn die Nebenwohnung überwiegend genutzt werde, denn nur dann trete der Fall der Diskriminierung ein. Auf Antrag werde dann der betreffende von der Steuerpflicht befreit. Im vorliegenden Fall sei der Betroffene seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Bei der Festsetzung sei er noch nicht verheiratet gewesen, deshalb habe kein Schutz nach Art. 6 bestanden. Von der Hochzeit habe das Amt erst durch den Zeitungsartikel erfahren. In Zukunft werde die Tatsache berücksichtigt. Heirate man, müsse man das der entsprechenden Stelle mitteilen.

In der nachfolgenden Diskussion einigt man sich darauf besser über diesen Umstand zu informieren. Die CDU zieht den Antrag zurück.

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