Notizen aus der 44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen, 19. Februar 2020 (ohne Gewähr)
Zur Tagesordnung
Der Oberbürgermeister bittet, dass die Tagesordnungspunkte
- 4.(Beraterverträge der Stadt Kassel),
- 6.(Förderung von Veranstaltungen) und
- 10. Ursache Zusatzkosten Tiefgarage Friedrichsplatz von der heutigen Tagesordnung abgesetzt werden, da für die umfangreichen Antworten noch etwas Zeit benötigt wird. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
1.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kassel
vom 16. Juni 1997 in der Fassung der Achten Änderung vom 14. November 2016 (Neunte Änderung)Vorlage des Magistrats-101.18.1578
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kassel vom 16. Juni 1997 in der Fassung der Achten Änderung vom 14. November 2016 (Neunte Änderung) in der aus der Anlage 1 zu dieser Vorlage ersichtlichen Fassung.“
Die Kasseler Linke moniert, dass die öffentliche Auslage ohne Erläuterung von einem Monat auf 14 Tage verkürzt wurde. Deshalb stelle man einen Änderungsantrag. Der Oberbürgermeister erklärt, man lege mittlerweile auch digital aus und habe aufgrund von Erfahrungswerten die Frist verkürzt. 14 Tage seien ausreichend, auch bei einem Monat habe es bisher keine Einwendungen gegeben. Die Kasseler Linke bleibt bei Ihrem Änderungswunsch
+ Änderungsantrag der Fraktion Kasseler Linke
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Artikel 4 der Änderungssatzung wird gestrichen.
Dieser wird bei Zustimmung der Kasseler Linke und der Fraktion FDP+FW+Piraten, bei Ablehnung von SPD, CDU und B90/Grüne bei Enthaltung der AfD abgelehnt.
Anschließend wird die nicht veränderte Magistratsvorlage abgestimmt.
Zustimmung:einstimmig
Enthaltung: Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
2.FiDT Fördergesellschaft für innovative Dienstleistungen und Techniken mbH
Anteilsübernahme der Geschäftsanteile von der Universität Kassel
Vorlage des Magistrats-101.18.1585 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1.Die Stadt Kassel erwirbt zum Nennwert von der Universität Kassel 4,95 Prozent der Geschäftsanteile der FiDT Fördergesellschaft für innovative Dienstleistungen und Techniken mbH.
2.Der Magistrat wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form rechtsverbindlich abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen, Streichungen oder Klarstellungen.
B90/Grüne fragen nach, warum sich die Uni von ihren Anteilen trennen möchte. Es müsse ja eigentlich Synergien zwischen der FiDT und dem Science Park geben.
Der Oberbürgermeister entgegnet, er könne nicht für die Uni sprechen, aber einige Gesellschafter hätten wohl weniger Interesse außeruniversitäre Wirtschafts- und Technologieförderung zu betreiben. Die Uni wolle sich auf den Sciencepark konzentrieren. Er selbst fände, dass Gründerförderung wichtig sei, für ihn ergebe es keinen Sinn daraus auszusteigen. Gerade im Hinblick auf Digitalisierung gebe es dort auch Bedarfe.
Die Kasseler Linke fragt nach, in welcher Höhe die Stadt in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter investiert habe.
Der Oberbürgermeister erläutert, dass es vor einigen Jahren mal Kapitaleinlagen mit einem Förderprogramm aus europäischen Mitteln gegeben habe, jetzt aber keine direkten Investitionen getätigt würden.
Zustimmung:einstimmig
3.Über-und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungengemäß
§ 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2019; -Kenntnisnahme Liste K1/2019 –
Vorlage des Magistrats-101.18.1590 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von den in der rückseitigen Liste K1/2019 enthaltenen über-und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGOim Ergebnishaushalt in Höhe von 56.500,00 €im Finanzhaushalt in Höhe von 50.000,00 €Kenntnis.“Die Vorlage des Magistrats wird zur Kenntnis genommen.
Die Liste wird zur Kenntnis genommen.
5.Wassergebührenerhöhung zum 01.01.2020
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1566 –
Wir fragen den Magistrat:
1.Wie hoch ist der Anteil gewerblicher Kunden am Wasserverkauf von KasselWasser?
2.Wie viele gewerbliche Kunden gibt es?
3.Wie viele aller Kunden brauchen bis zu 20, 20-40, 40-200, 200-300 und über 300 m³ im Jahr (gerne auch als Tabelle)?
4.Wie hoch ist die gesamte Wassermenge aller Kunden, die über 300 m³ im Jahr verbrauchen?
5.Um wie viel Prozent steigen die Wasserkosten bei durchschnittlichem Verbrauch für ein, zwei, drei, vier Personen Haushalte in einem Eigenheim und einer Wohnung in einem Zehn-Familienhaus (gerne auch als Tabelle)?
6.Um wieviele Prozent verändern sich die Wasserkosten bei Kleingewerbe und wasserverbrauchsintensiven Betrieben?Die ab 1.1.2020 wirksame Wasserversorgungssatzung hat die gleichen Hausanschlusskosten wie die vorher bestehende Satzung.
7.Wie hoch waren für diesen Zeitraum die Baukostensteigerungen?
8.Warum sind die Baupreissteigerungen nicht eingeflossen?
9.Das Wievielfache betragen die Kosten für die Wasserversorgungsinfrastruktur für ein Zehn-Familienhaus zu einem Einfamilienhaus?
10.Warum wurde das gesellschaftliche Ziel, geringeren Wasserverbrauch finanziell zu honorieren, in der neuen Wassergebührensatzung aufgegeben?
schriftliche Stellungnahme von KASSELWASSER/Städtische Werke Netz+Service GmbH (mit OCR gescannt)
Vorwort zu Frage 1, 3, 4 und 6:
KASSELWASSER erhebt derzeit nicht, ob es sich bei dem Anschlussnutzer/Wasserabnehmer um einen gewerblichen Kunden handelt. Nach § 15 (1) bemisst sich die Grundgebühr unter anderem nach der baulichen Grundstücksnutzung („Bereitstellungsgebühr). Die Satzung unterscheidet in Abs. (3)-(5) nach Grundstücken die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt oder zu gewerblichen Zwecken – oder in anderer Weise zu nicht Wohnzwecken – genutzt werden.
Die im Folgenden genannten Zahlen basieren auf einer qualifizierten Schätzung für die Entwicklung des Gebührenmodells. Die von KASSELWASSER im Rahmen der Selbstauskunft zu Nutzungseinheiten erhobenen Daten sind noch nicht vollständig und können deshalb für eine Betrachtung noch nicht herangezogen werden. Für die Auswertung wurden die Daten auf Geschäftspartnerebene aggregiert. Durch die Aggregation gibt es Geschäftspartner denen nach Definition der Satzung sowohl Wohneinheiten wie auch gewerblich genutzte Einheiten zugeordnet sind.
Zu Frage 1:
Geschäftspartner mit ausschließlich gewerblicher Nutzung -> 5,4 %
Geschäftspartner mit beiden Nutzungsarten -> 4,62 %
Summe: -> 10,02 %
zu Frage 2:
Geschäftspartner mit ausschließlich gewerblicher Nutzung → 2517
Geschäftspartner mit beiden Nutzungsarten -> 2151
Summe: -> 4668
zu Frage 3:
Menge in m³: | Anzahl |
0-20 | 3680 |
20-40 | 5959 |
40 – 200 | 2875 |
>300 | 4875 |
Zu Frage 4:
Menge in m³:> 300 → Summe in m³ : 7571936
Zu Frage 5:
Annahmen:
Als durchschnittlicher Verbrauch pro Person werden 40 m³/Jahr angenommen.
- Für das Einfamilienhaus wird ein Wasserzähler Qn2,5, 28,33 €/Jahr angenommen.
- Für das 10-Familienhaus wird ein Wasserzähler Qn6, 40 €/Jahr angenommen.
Pers | Jahresgebühr bis 31.12.2019 | Jahresgebühr ab 1.1.2020 | Prozentuale Änderung | |||
EFH | 10 FH | EFH | 10 FH | EFH | 10 FH | |
1 | 101,67 € | 821,67 € | 192,84 € | 1325,10 € | 90 % | 61 % |
2 | 181,67 € | 1621,67 € | 266,84 € | 2065,10 € | 47 % | 27 % |
3 | 261,67 € | 2421,67 € | 340,84 € | 2805,10 € | 30 % | 16 % |
4 | 341,67 € | 3221,67 € | 414,84 € | 3545,10 € | 21 % | 10 % |
Zu Frage 6:
Hierzu kann keine Aussage getroffen werden, da die genannten Begriffe nach Satzung nicht definiert sind bzw. keine typischen Verbrauchsmengen für diese vorliegen oder angefragt wurden. Ob und wie stark sich die Wassergebühren verändern, hängt von drei Faktoren ab: Dem Wasserverbrauch, der Größe des Wasserzählers und der Anzahl/Art der Nutzungseinheiten, die über den Wasseranschluss versorgt werden. Grundsätzlich gilt, je mehr Nutzungseinheiten es auf einem Grundstück gibt und je kleiner der verbaute Zähler und der Wasserverbrauch, desto niedriger fällt die Gebühr aus.
zu Frage 7:
Pauschal lässt sich diese Fragestellung nicht beantworten. Vielmehr bedarf es hier einer differenzierteren Betrachtung, da die Herstellkosten eines Hausanschlusses durch verschiedene Parameter stark und teilweise gegenläufig beeinflusst werden können. Hier spielen die Montage-, Material- und Tiefbaukosten eine wesentliche Rolle. Diese werden neben den örtlichen Rahmenbedingungen durch den technologischen Fortschritt und weiterentwickelte Arbeitsverfahren maßgebend beeinflusst. Unter Berücksichtigung aller Effekte im Bereich der Hausanschlusskosten ergibt sich im Mittel eine Kostensteigerung in Höhe von 16 %.
Zu Frage 8:
Die Anschlusskosten für Standardanschlüsse werden über Pauschalbeträge dem Anschlussnehmer berechnet und stellen einen Deckungsbeitrag der Herstellkosten dar. Im Einzelfall betrachtet kommt es zu Kostenunter- oder Überdeckungen. Ziel ist es, einen angemessenen Anteil der Herstellkosten von Standardhausanschlüssen zu decken, und nicht zwingend den vollen Kostenersatz zu erreichen. Dieses Ziel steht vielmehr bei den Hausanschlüssen im Vordergrund, die nach Art und Dimension vom Standard abweichen und gemäß S 24 c) alter Satzung bzw. S 24 (1) neuer Satzung nach tatsächlich ermittelten Kosten abgerechnet werden.
Zu Frage 9:
Ein genereller Faktor, der die Baukosten zwischen diesen Bauvarianten skaliert, kann nicht bestimmt werden, da es stark auf die örtlichen Gegebenheiten ankommt. Die reinen Herstellkosten des Hausanschlusses selbst differieren bei einem „grüne Wiese” Ansatz nicht sehr stark. Vielmehr spielt das Umfeld und die daraus resultierenden Anforderungen an die bereitzustellende Leistungsfähigkeit des versorgenden Teilnetzes bei der Kostenbetrachtung eine Rolle. Die Bereitstellungsgebühr dient zum einen zur Unterhaltung der Hausanschlüsse, weshalb sie für alle Hausanschlüsse gleich ist. Zum anderen dient sie als Beitrag zur Unterhaltung der Gewinnungsanlagen, Transport- und Verteilungsinfrastruktur. Deren Auslegung wird im Wesentlichen von der vorzuhaltenden Wassermenge bestimmt, die im Wesentlichen über die Zahl der Nutzungseinheiten bestimmt wird. Der individuelle Anteil, der die Personenzahl im Haushalt und individuelle Gebrauchsgewohnheiten abbildet, fließt über die Verbrauchsgebühren je m3 in die Gesamtgebühr ein.
Zu Frage 10:
Das Ziel geringeren Wasserverbrauch zu honorieren wurde bei dem gewählten Gebührenmodell nicht aufgegeben. Im Hinblick auf die Kostenstruktur wurde die Gebührenstruktur der Realität angenähert und damit insgesamt gerechter gestaltet. Bei einer Gesamtgebührenstruktur von 67% im verbrauchsabhängigen und 33% im Fixkostenbereich ist noch immer ein hoher Anreiz gesetzt, den Verbrauch zu reduzieren.
7.Keine Ausweitung der Panzerteststrecken
Antrag der Fraktion Kasseler Linke-101.18.1596 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Kassel spricht sich gegen eine Ausweitung von Panzerteststrecken aus.
Die Kasseler Linke begründet den Antrag. In den Ortsbeiräten Nord Holland und Rothenditmold sei das Thema Lärmbelastung durch die Panzerteststrecke erörtert worden. Die beiden Ortsbeiräte lehnten die Teststrecke ab. Die Schwarzmalerei, dass darüber Arbeitsplätze gefährdet sein, teile man nicht.
Der Oberbürgermeister moniert die Form des Antrages, dieser habe eher resolutiven Charakter. Das sei kein Gegenstand, über den die Stavo beschließen könne. Eine Baugenehmigung sei Sache der Verwaltung, der Obernaturschutzbehörde und des RPs. Dort werde die Entscheidung getroffen. Bisher sei die Teststrecke am alten Flughafen Calden, die Fahrzeuge wurden auf Tiefladern dorthin transportiert, das belaste sowohl Anwohner als auch die Umwelt und das Unternehmen. Überdies gehe es auch um Arbeitsplätze (3000). Das Unternehmen habe angefragt, wenn die baurechtlichen Vorgaben vorliegen, werde die Stadt das genehmigen.
B 90/Grüne erklären, dass sie gegen den Antrag stimmen werden und sich trotzdem als Friedenspartei sehen. Sie fragt nach, ob der Lärm im Ortsbeirat besprochen worden sei.
Der Stadtbaurat erläutert, dass BImSch-Verfahren beim RP liefen, die Stadt nur beteiligt sei. BImSch-Verfahren würden grundsätzlich im Ortsbeirat vorgestellt, das sei auch hier passiert.
Die Kasseler Linke mahnt an, bei dieser Gelegenheit über die Wirtschaft in Kassel nachzudenken. Hier sei viel Rüstungsindustrie ansässig, Waffen würden in Krisengebiete geliefert, unter anderem an die türkische Armee. Diese Rüstungsgüter würden für Menschenrechtsverletzungen und Völkermord genutzt und man könne sich nicht immer hinter Nichtzuständigkeiten verstecken, sondern müsse über Rüstungskonversion nachdenken. Die ganze Gesellschaft könne sich nicht mehr herausreden, wenn hier Kriegswaffen produziert werden, man müsse sich wenigstens positionieren.
Der Vertreter der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten betont, dass der Ortsbeirat gefragt wurde und sich gegen die Panzer Teststrecke ausgesprochen habe. Diese läge in einem dicht besiedelten Bereich und deshalb sehe er hier auch die kommunalpolitische Relevanz. Auf internationaler Ebene gebe es in der Fraktion verschiedene Haltungen, deshalb werde er sich hier im Ausschuss enthalten, in der StaVo aber zustimmen.
Die SPD-Fraktion sieht hier 2 Punkte: Erstens die rechtliche Bewertung, man könne nicht geltendes Baurecht angreifen.
2. Sicher könne man über Dinge unterschiedliche Auffassungen haben, ein Antrag müsse aber rechtlich beschließbar sein. Den Resolutions-Charakter könne er hier nicht herauslesen. Es wäre nicht klar, um was ist der Fraktion der Kasseler Linken eigentlich gehe. Gehe es um Lärmschutz/Emissionsschutz, so müsse man bedenken, dass auch das Aufladen und Transportieren auf Tiefladern der Panzer nach Calden eine unnötige Belastung der Anwohner bedeute.
Die Kasseler Linke erklärt abschließend, dass auch die SPD-Fraktion häufiger Resolutionen mit zeichne, auch viele sinnvolle. Hier wolle sie sich aber politisch nicht positionieren scheue es auch nicht mit Arbeitsplätzen gegen Menschenrechtsverletzungen zu argumentieren, statt einmal über den Tellerrand zu schauen. Die Kasseler Linke wolle die Panzerteststrecke komplett infrage stellen. Rüstungskonversion könne man zwar nicht beschließen, aber befürworten.
Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD
Enthaltung:FDP+FW+Piraten
8.Zukunft des Stadtarchivs und Lagerung bzw. Aufbewahrung der Archivalien
Anfrage der AfD-Fraktion-101.18.1597 –
Wir fragen den Magistrat:
1.Gibt es ein Konzept der Stadt Kassel für das Stadtarchiv und falls ja, wie sieht dieses aus?
Stadtbaurat Nolda erläutert, es liege ein Flächenbedarfsplan für das Archiv vor, der eine Verbesserung des Lesesaals, der Büros und einen Mehrbedarf im Magazinbereich enthalte. Weitere Konzeptplanungen könnten erst an einem konkreten Standort weitergehen. Das Stadtarchiv verwahre einmaliges Kulturgut, dessen Unterbringung auf Dauer deshalb besonders geschützt sein müsse.
2.Sollte es ein Konzept für das Stadtarchiv geben: Wurde die Archivleitung bei der Erarbeitung mit einbezogen?
Das Konzept wurde von der Archivleitung erarbeitet.
3.Soll das Stadtarchiv an seinem derzeitigen Standort (Markthalle) bleiben und falls nein, welche Standorte werden ins Auge gefasst?
Nein, es sei ein Umzug geplant.
4.Wie gestaltet sich die derzeitige Lagerung und Aufbewahrung der Archivalien im Stadtarchiv?
Nicht optimal, manche Kriterien der DIN würden dort nicht eingehalten und mit technischen Mitteln kompensiert (Wasserwarner usw.)
5.Ist gewährleistet bzw. kann gewährleistet werden, dass diese Lagerung und Aufbewahrung der Archivalien fachgerecht nach der Norm DIN ISO 11799 (Anforderungen an die Aufbewahrung von Archiv-und Bibliotheksgut) geschieht?
Im Moment nicht, deshalb sei ein Umzug geplant.
6.Wenn sich die Lagerung nach zuvor genannter Norm nicht fachgerecht gestaltet − zum Beispiel bei an der Decke verlaufenden Versorgungsleitungen in den Lagerungs-und Magazinräumen, was unternimmt die Stadt, um diesen Missstand zu beheben?
Sie plant den Umzug und setzt im Moment technische Sicherheitseinrichtungen ein.
7.Welche Mängel bei der ordnungsgemäßen Lagerung und Aufbewahrung der Archivalien sind dem Magistrat bekannt?
Dem Magistrat ist bekannt, dass die Installation der Leitungen nicht der Norm entspreche, die Erschließung nicht optimal sei (Dachgeschoss und Untergeschoss), die Anbindung und die organisatorische Struktur verbesserungswürdig.
8.Gibt es Planungen, die derzeitige Lagerungs-und Raumsituation des Stadtarchivs zu verbessern?
Ja, man sei auf der Suche nach einem neuen Standort und habe auch schon mehrere Optionen geprüft, bisher leider nicht erfolgreich.
9.Sollte das Stadtarchiv künftig seinen Standort wechseln, kann gewährleistet werden, dass dieser neue Standort die Anforderungen gemäß DIN ISO 11799 erfüllt?
Es gebe keinen neuen Standort ohne Erfüllung der DIN-Norm.
Die AfD-Fraktion fragt nach, welche Standorte bisher geprüft wurden. Der Stadtbaurat antwortet, dass im Momente ehemalige Gewerberäume geprüft würden bezüglich Deckenlast u.s.w. Es seien um die 10 Standorte geprüft worden, unter anderem der Magazinhof, man habe sich mit dem Investor aber nicht einigen können.
9.Zukunftskonzept für das Stadtarchiv
Antrag der AfD-Fraktion-101.18.1598 –
Anknüpfend an die Anfrage mit dem Titel „Zukunft des Stadtarchivs und Lagerung bzw. Aufbewahrung der Archivalien“ möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
Sollte derzeit kein Konzept seitens des Magistrats für das Stadtarchiv existieren wird dieser beauftragt,
1.in Zusammenarbeit mit der Archivleitung bis spätestens zum Ende des Jahres 2020 ein zukunftsfähiges Konzept für das Stadtarchiv zu erarbeiten und
2.dieses darauffolgend zusammen mit dem Archivleiter im zuständigen Ausschuss vorzustellen.Das Konzept soll u. a. eine Gefährdungs-und Risikoanalyse für die Archivalien sowie geeignete und gut erreichbare Standorte gemäß der Norm DIN ISO 11799 (Anforderungen an die Aufbewahrung von Archiv-und Bibliotheksgut) beinhalten.
Die AfD-Fraktion stellt infrage, ob es wirklich ein, mit der Archivleitung abgesprochenes, Konzept gebe, ihr sei eine solches nicht bekannt.
Der Stadtbaurat wiederholt, dass das Hochbauamt und die Archivleitung ein solches erstellt hätten. Der Oberbürgermeister verwahrt sich gegen die Unterstellung, dass ein Magistratsmitglied die Fakten nicht richtig erläutere.
Die SPD-Fraktion begründet Ihre Ablehnung allein schon aus handwerklicher Sicht. Die Antwort auf die Anfrage habe gezeigt, dass es ein Konzept gebe, welches man zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht vorstellen könne, erst wenn der Standort geklärt sei. Der AfD-Fraktion scheine die Antwort nicht zu gefallen, deshalb hielten sie einfach am Antrag fest.
Die Kasseler Linke schließt sich der Kritik an. Eine Anfrage und einen Antrag gleichzeitig zu stellen, ohne die Antwort abzuwarten und diese dann zu ignorieren, entwerte das politische Mittel der Anfrage.
Zustimmung:AfD
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
11.Divestment -Stand der Prüfung
Anfrage der Fraktion B90/Grüne-101.18.1600 –
Wir fragen den Magistrat:
1.Wie ist der Stand der Prüfung gemäß des Beschlusses 101.18.916 vom 18. Juni 2018, wie und wann eine Anlagenrichtlinie im Sinne des Divestment, also der nachhaltigen Anlage eigener Finanzmittel, für die Stadt Kassel umzusetzen ist?
2.Welche Gründe gibt es für die lange Dauer der Prüfung?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung.
Der Bitte um schriftliche Beantwortung ist der Oberbürgermeister erwartungsgemäß nicht nachgekommen.
Er erklärt, der Auftrag sei umgesetzt, da die Vorlage an das zuständige Amt weitergegeben und dort geprüft und recherchiert worden sei. Die Prüfung sei also im Gange, man habe aber kein Geld, außer in den Stiftungen und es ergebe keinen Sinn zu prüfen, solange man nichts habe. Wenn die Stadt Geld habe um es in Finanzanlagen zu investieren, würde er das schon ordentlich prüfen und eine Anlagenrichtlinie erarbeiten.
Die Grünen fragen nach, wann es Rückmeldung und das Ergebnis der Prüfung gebe, der Oberbürgermeister erwidert, noch dieses Jahr.
[in der Fragestunde im Januar hat der OB sinngemäß auf eine Frage nach dieser Prüfung geantwortet, er wisse nicht was mit einer Prüfung gemeint sei. Es gebe im Moment keine amtliche Prüfung oder einen Prüfauftrag, aber man diskutiere das in der Stadtverwaltung. Im Moment habe die Stadt Kassel nicht die Möglichkeiten mit Finanzanlagen tätig zu sein, man habe nur unselbstständige Stiftungen. Vielleicht könne das, so erfolgreich wie die Stadt im Moment wirtschaftlich sei, noch werden. Sollte es so weit sein, werde es eine Vorlage geben, die die Gremien beschließen müssten.]