Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, 8. Sitzung

Notizen aus dem des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, 7. Dezember 2016 (ohne Gewähr)

Änderungen zur Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 16 (Bürgerversammlung) wird vorgezogen, 5 und 6 (Bebauungsplan „Frankfurter Straße 233“) sowie 15 und 20 (kostenloses Parken) werden
wegen Sachzusammenhangs gemeinsam zur Beratung aufrufen.

Tagesordnung:

1. Bericht zum Mobilitätsmanagement 101.18.98
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. III/3 „REWE Leuschnerstraße“ (Behandlung der Anregungen und Beschluss als Satzung)101.18.357
3. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/4 „Am Felsenkeller“(Behandlung der Anregungen und Beschlussfassung als Satzung)101.18.358
4. Ortskernstudie Nordshausen 101.18.359
5. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan der StadtKassel Nr. VIII/66A „Frankfurter Straße 233“ 101.18.360
6. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/66A „Frankfurter Straße 233“ (Behandlung der Anregungen und Beschluss als Satzung) 101.18.361
7. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/14 “ Nördlicher Ortsrand Nordshausen“ (Erneuter Aufstellungsbeschluss und erneute Anordnung der Umlegung) 101.18.362
8. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/15 “ Im Feldbach“ (Erneuter Aufstellungsbeschluss und erneute Anordnung der Umlegung) 101.18.363
9. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. III/6 „Landgraf-Karl- Straße 18 und 20” 101.18.364
10. Planfeststellung- ersetzender Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. II/3 „Jägerkaserne II + III, Bosestraße“ (Offenlegungsbeschluss) 101.18.365
11. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. II/12 „Luisenstraße, Westendstraße“ (Behandlung der Anregungen und Beschlussfassung als Satzung) 101.18.366
12. Einleitung eines Wegeeinziehungsverfahrens nach § 6 des Hessischen Straßengesetzes für den öffentlichen Parkplatz an der Fünffensterstraße / Ecke Garde-du-Corps-Straße (Gemarkung Kassel, Flur 5, Teilfläche des Flurstücks 117/29 und Teilfläche des Flurstücks 2/19) 101.18.368
16. Durchführung einer Bürgerversammlung zur Liniennetzreform, Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der Kasseler Linke und Freie Wähler + Piraten – 101.18.333 –
13. Barrierefreiheit in Gaststätten 101.18.297
14. Veröffentlichung von Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren 101.18.304

  1. Bericht zum Mobilitätsmanagement
    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Juni 2016 Bericht des Magistrats 101.18.98

Beschluss
Der Magistrat wird aufgefordert, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses über den Stand der Umsetzung des im Februar 2011 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Mobilitätsmanagementsystems zu berichten.

Der Leiter des Straßenverkehrs- und Tiefbauamt stellt den Bericht zum Mobilitätsmanagement vor
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2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. III/3 „REWE Leuschnerstraße“ (Behandlung der Anregungen und Beschluss als Satzung) Vorlage des Magistrats- 101.18.357 –

Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

„Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. III/3 „ REWE Leuschnerstraße“ und der Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung wird zugestimmt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (‚Bebauungspläne der Innenentwicklung‘) durchgeführt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. III/3 „REWE Leuschnerstraße“ wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD, FDP, Freie Wähler + Piraten
Ablehnung: Kasseler Linke
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3. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/4 „Am Felsenkeller“ (Behandlung der Anregungen und Beschlussfassung als Satzung) Vorlage des Magistrats – 101.18.358 –

Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Dem Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/4 „Am Felsenkeller“ wird zugestimmt. Der Behandlung der Anregungen gemäß Anlage 2 wird zugestimmt. Der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/4 „Am Felsenkeller“ wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.“

Einstimmig bei Enthaltung der AfD
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4. Ortskernstudie Nordshausen, Vorlage des Magistrats- 101.18.359 –

Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Ortskernstudie Nordshausen wird als Arbeitsgrundlage für die städtebauliche Entwicklung des Ortskerns Nordshausens beschlossen.“
Herr Volker Mohr, Leiter Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz, beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder zur Magistratsvorlage.

Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, FDP, Freie Wähler + Piraten, Enthaltung: AfD, Kasseler Linke
Ein Änderungsantrag der Fraktion Kasseler Linke an den Text folgenden passus anzuhängen „Dafür soll zeitnah ein Umsetzungs- und Finanzplan erstellt werden“ wird mit breiter Mehrheit ablehnt
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5. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/66A
„Frankfurter Straße 233“ Vorlage des Magistrats – 101.18.360 –

Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/66A „Frankfurter Straße 233“ zwischen dem Investor Herrn Mehmet Ermis aus Kassel und der Stadt Kassel wird zugestimmt.“

Einstimmig
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6. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/66A „Frankfurter Straße 233“ (Behandlung der Anregungen und Beschluss als Satzung) Vorlage des Magistrats – 101.18.361 –

Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Dem Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/66A „Frankfurter Straße 233“ und der Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung wird zugestimmt.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (‚Bebauungspläne der Innenentwicklung‘) durchgeführt. Der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/66A „Frankfurter Straße 233“ wird nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.“

Einstimmig
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7. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/14 “ Nördlicher Ortsrand
Nordshausen“ (Erneuter Aufstellungsbeschluss und erneute Anordnung der Umlegung) Vorlage des Magistrats – 101.18.362 –

Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„1. Erneuter Aufstellungsbeschluss „Für den nördlichen Ortsrand Nordshausens soll ein Bebauungsplan gemäß
§ 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Das Gebiet umfasst Flächen im Bereich der Straßen Korbacher Straße, In den Steinern, Eichenrodstraße, Grubenrain und Auf der Dönche in den Gemarkungen Nordshausen und Oberzwehren.
Es wird wie folgt eingegrenzt: Im Westen durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 66/22, 72/6 und 72/47 und 72/46, im Norden durch eine Linie 23,00 m nördlich der südlichen Parzellengrenze der Straße ‚Auf der Dönche‘, die westliche, nördliche und östliche Grenze des Flurstückes 30/17 (alle Flur 2, Gemarkung Nordshausen) und durch eine 130 m lange Linie in Richtung Osten durch die Flurstücke 1/1, 2/4, 2/5, 3/1 und 4/1, im Osten durch eine Linie von der östlichen Grenze des Flurstückes 4/1 (alle Flur 2, Gemarkung Oberzwehren) zur Eisenbahnstrecke, im Süden durch den nördlichen Rand der Eisenbahnstrecke, durch den westlichen Rand des
Flurstücks 47/68, die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Korbacher Straße, die westliche Grenze der Flurstücke 37/2 und 37/3, die südliche Straßenbegrenzungslinie der Straße „In den Steinern“, und die östlichen und südlichen Grenzen der Flurstücke 66/23 und 66/18, eine ca. 10 m lange Linie von der Straßenbegrenzungslinie der Gänseweide zum Flurstück 66/22 und die südliche Grenze des Flurstückes 66/22 (alle Flur 2, Gemarkung Nordshausen). Ziel der Planung ist es, auf der Grundlage des von der Stadtverordnetenversammlung am 07.02.2011 zur Kenntnis genommenen
„Rahmenplanes nördlicher Ortsrand Nordshausen“ vor allem Wohnbauflächen für eine ortsverträgliche und mit der Ortslage verbundene Siedlungsentwicklung auszuweisen, zusammenhängende Grünflächen („Konzept der grünen Zungen“ zur Verzahnung von Ortskern und Landschaft) zu sichern und zu entwickeln und bestehende Nutzungen einzubeziehen. Die Eingangssituation in den Ortsteil soll städtebaulich verträglich geordnet werden. Die innere und äußere Verkehrserschließung und eine Durchwegung des Gebietes für Fußgänger und Radfahrer sowie eine Verknüpfung mit der vorhandenen Ortslage soll entwickelt und gesichert werden. Der Ausgleich zwischen den verschiedenen Nutzungen (v.a. Wohnen, Sport, Grün- und Umweltbelange) ist zentraler Baustein der Planung. Der erneute Aufstellungsbeschluss ist erforderlich, um die Erschließungsplanung im Bereich der Straße ‚Auf der Dönche‘ in das Bebauungsplanverfahren zu integrieren und damit den notwendigen Geltungsbereich für die Umlegung zu definieren.
2. Erneute Anordnung der Umlegung
Im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Kassel Nr. VIII/14 „Nördlicher Ortsrand Nordshausen“ wird eine Umlegung nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) angeordnet. Die Anordnung dient der Verwirklichung dieses Bebauungsplans. Als Umlegungsstelle wird der Magistrat –Liegenschaftsamt- eingesetzt. Die Umlegung ist gemäß § 56 BauGB durchzuführen.“

Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, FDP, Freie Wähler + Piraten Ablehnung: Kasseler Linke, Enthaltung: AfD
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8. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/15 “ Im Feldbach“
(Erneuter Aufstellungsbeschluss und erneute Anordnung der Umlegung) Vorlage des Magistrats – 101.18.363 –

Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„1. Erneuter Aufstellungsbeschluss
„Für den Bereich um die Straße „Im Feldbach“ in Nordshausen soll ein Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Das Gebiet wird wie folgt eingegrenzt: Im Westen durch eine parallel zur Straße „Im Feldbach“ und durch die Flurstücke 75/2 und 73/2 verlaufende 250 Meter lange Linie in Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstücks 75/1, im Norden von dort nach Nordosten verlaufend und weiter auf der Höhe der Straße ‚Im Feldbach‘ entlang einer ca. 125 m langen Linie 23,00 m nördlich der südlichen Parzellengrenze der Straße ‚Auf der Dönche‘, im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 72/21 und 72/12, im Süden durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der Straße „In den Steinern“ und die östliche Straßenbegrenzungslinie der Straße „Im Feldbach“, die südliche Grenze des Flurstücks 74/11, die östliche, südliche und westliche Grenze des Flurstücks 74/9, einen Teil der westlichen Grenze des Flurstücks 74/10 sowie einen Teil der südlichen Grenze des Flurstücks 75/2 (alle Flur 2, Gemarkung Nordshausen).
Ziel der Planung ist es, auf der Grundlage des von der Stadtverordnetenversammlung am 07.02.2011 zur Kenntnis genommenen „Rahmenplanes nördlicher Ortsrand Nordshausen“ Wohnbauflächen für eine ortsverträgliche und mit der Ortslage verbundene Siedlungsentwicklung auszuweisen und einen grünen Ortsrand zu sichern und zu entwickeln. Die Verkehrserschließung und eine Durchwegung des Gebietes für Fußgänger und Radfahrer sowie eine Verknüpfung mit der vorhandenen Ortslage soll entwickelt und gesichert werden. Der Ausgleich zwischen den verschiedenen Nutzungen (v.a. Wohnen, Grün- und Umweltbelange) ist zentraler Baustein der Planung.
Der erneute Aufstellungsbeschluss ist erforderlich, um die Erschließungsplanung im Bereich der Straße ‚Auf der Dönche‘ sowie ‚In den Steinern‘ in das Bebauungsplanverfahren zu integrieren und den notwendigen Geltungsbereich für die Umlegung zu definieren.
2. Erneute Anordnung der Umlegung
Im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Kassel Nr. VIII/15 „Im Feldbach“ wird eine Umlegung nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) angeordnet. Die Anordnung dient der Verwirklichung dieses Bebauungsplans. Als Umlegungsstelle wird der Magistrat –Liegenschaftsamt- eingesetzt. Die Umlegung ist gemäß § 56 BauGB durchzuführen“

Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, FDP, Freie Wähler + Piraten Ablehnung: Kasseler Linke, Enthaltung: AfD
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9. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. III/6 „Landgraf-Karl-Straße 18 und 20” Vorlage des Magistrats – 101.18.364 –

Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. III/6 „Landgraf- Karl-Straße 18 und 20“ wird zugestimmt.“

Einstimmig
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10. Planfeststellung- ersetzender Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. II/3 „Jägerkaserne II + III, Bosestraße“ (Offenlegungsbeschluss), Vorlage des Magistrats – 101.18.365 –

Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Dem Entwurf des Bebauungsplan Nr. II/3 „Jägerkaserne II + III, Bosestraße“ wird zugestimmt. Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnsiedlung in integrierter Lage auf ehemaliger Konversionsfläche, die zwischenzeitlich gewerblich genutzt war, zu schaffen und die Sicherung der bestehenden gemischten Nutzung im Bereich der Jägerkaserne III vorzunehmen. Der Bebauungsplan schafft ebenso die Voraussetzung für die Anpassung der Kreuzung Bosestraße/Ludwig-Mond- Straße, die zur Bewältigung des gestiegenen Verkehrsaufkommens durch das Wohnprojekt erforderlich wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden durch die Bosestraße, im Süden und Westen durch den Park Schönfeld im Osten durch das Areal der ehem. Jägerkaserne I begrenzt. Der Kreuzungsbereich Bosestraße/Ludwig-Mond-Straße ist mit Anpassungsflächen in den Geltungsbereich einbezogen.“

Die Kasseler Linke berichtet, dass die Pläne noch Thema im Ortsbeirat seien. Bei dem Projekt  sollte ein bestimmter Anteil Sozialwohnungen festgelegt werden, um die soziale Durchmischung sicherzustellen.
Der Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht gibt einen groben Überblick, was dort gebaut werden soll: 400WE, davon 15% 2ZKB, 55% 3ZKB, 30% 4ZBK. Im Erdgeschoss ist Gewerbe vorgesehen. Die Wohnungen sollen an das Fernwärmenetz angeschlossen sein. In der Baukommission wurde beschlossen, dass es keine Sozialwohnungsquote geben wird.
Die Freien Wähler und Piraten unterstützen die Linken in ihrem Anliegen. Es brauche in Kassel mehr bezahlbaren Wohnraum. Er bedauert, dass dies nicht gemacht wurde und bittet noch einmal intensiv zu versuchen dort sozialen Wohnraum festzuschreiben.
Der Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht sichert zu, dass  dies angesprochen wird.
Die Kasseler Linke ergänzt, dass die Sozialwohnungsquote abgelehnt worden sei, weil sie über das ganze Stadtgebiet gelten soll, hier hätte man ein Projekt, wo man sie festlegen könnte. Die AfD merkt an, dass die Baukosten durch die Tiefgarage in die Höhe getrieben würden, hier müsse die Stadt eingreifen.

Einstimmig bei Enthaltung: Kasseler Linke, Freie Wähler + Piraten
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11. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. II/12 „Luisenstraße, Westendstraße“ (Behandlung der Anregungen und Beschlussfassung als Satzung) Vorlage des Magistrats – 101.18.366 –

Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Dem Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. II/12 „ Luisenstraße, Westendstraße“ und der Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung wird zugestimmt.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (‚Bebauungspläne der Innenentwicklung‘) durchgeführt. Der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. II/12 „ Luisenstraße, Westendstraße“ wird nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.“

Einstimmig bei Enthaltung der Kasseler Linken
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12. Einleitung eines Wegeeinziehungsverfahrens nach § 6 des Hessischen Straßengesetzes für den öffentlichen Parkplatz an der Fünffensterstraße / Ecke Garde-du-Corps-Straße (Gemarkung Kassel, Flur 5, Teilfläche des Flurstücks 117/29 und Teilfläche des Flurstücks 2/19) Vorlage des Magistrats – 101.18.368 –

Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Der Einziehung der in dem beigefügten Lageplan fett umrandet dargestellten öffentlichen Verkehrsfläche (Parkplatz Fünffensterstraße / Ecke Garde-du- Corps-Straße), Gemarkung Kassel, Flur 5, Teilfläche des Flurstücks 117/29 und Teilfläche des Flurstücks 2/19, für jeglichen Verkehr zum Wohl der Allgemeinheit wird zugestimmt. Das Wegeeinziehungsverfahren nach den Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes in der Fassung vom 08.06.2003 ist einzuleiten.“

Herr Volker Mohr, Leiter Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz, berichtet zur Magistratsvorlage.

Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP, Freie Wähler + Piraten Ablehnung: AfD
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Der Vorsitzende ruft nun den vorgezogenen Tagesordnungspunkt 16 zur Beratung auf.

16. Durchführung einer Bürgerversammlung zur Liniennetzreform, Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der Kasseler Linke und Freie Wähler + Piraten – 101.18.333 –

Gemeinsamer Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenvorsteherin wird beauftragt, noch vor der Beschlussfassung über die Liniennetzreform in der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2016 eine Bürgerversammlung nach § 8 a der Hessischen Gemeindeordnung einzuberufen.

Die Fraktion Kasseler Linke ändert das im Antrag angegebene Datum in Januar 2017 um. Die SPD signalisiert ihre Verwunderung und unterstellt man wolle die Debatte aufgrund der OB-Wahl in den Februar schieben. Die Argumentation mit der Zeit von Eltern kurz vor Weihnachten sei nur vorgeschoben. Der Magistrat erklärt, dass es ein aufwendiges Beteiligungsverfahren gab und der Termin nicht ein erneutes Aufrollen ermöglichen, sondern der Vorstellung dienen solle. Die Linke weist die Unterstellung zurück Eltern vorgeschoben zu haben. Nach Außen wirke der Termin wie ein billiges Manöver möglichst wenigen Leuten die Möglichkeit der Teilnahme zu ermöglichen (Es geht um den 20.12. als Termin). Die Grünen empfinden es als  „Verarsche“ den Termin nach Abstimmung zu setzen. Freie Wähler und Piraten weisen darauf hin, dass der Termin schon in 13 Tagen sei, und er nicht wisse, wie die Leute davon in so kurzer Zeit erfahren sollten. Die Schuldezernentin betont den Servicecharakter der Versammlung. Die SPD wirft der Linken vor, den Menschen den Termin ins Ohr gesetzt zu haben, die Linke kritisiert, dass der Termin erst 7 Tage vorher bekannt gegeben werden soll. Der Magistrat betont, dass die Frist nach HGO auch nur 1 Woche beträgt.

Zustimmung: CDU, AfD, Kasseler Linke, FDP, Freie Wähler + Piraten Ablehnung: SPD, B90/Grüne
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13. Barrierefreiheit in Gaststätten, Anfrage der Fraktion B90/Grüne – 101.18.297 –

Wir fragen den Magistrat:
1. Wer überwacht in der Stadt Kassel die Einhaltung der Hessischen Bauordnung, wonach u.a. Gaststätten „in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen so errichtet und instand gehalten werden (müssen), dass sie von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können“ (§ 46 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2
Nr. 5 HBO)?
2. Wie wird insbesondere überwacht bzw. kontrolliert, ob etwa vorhandene Toilettenanlagen, soweit sie den Gästen zur Verfügung stehen, in diesem Sinne barrierefrei sind?
3. Warum können in Kassel immer noch Gaststätten eröffnet werden, die den Anforderungen der Barrierefreiheit in § 46 Abs. 1 HBO offensichtlich nicht genügen?
4. Sieht der Magistrat die Möglichkeit, auf die Betreiber von Gaststätten und/oder die Eigentümer der Gebäude, in denen diese betrieben werden, mit dem Ziel einzuwirken, vermehrt auch im Bestand Barrierefreiheit herzustellen?

Der Leiter des Amtes für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz beantwortet die Fragen wie folgt:
zu 1. Seit 2002 ist das Bestandteil der HBO. Die Bauaufsicht überwacht das
zu 2. Für Neubauten gilt die HBO
zu3. Bei Betreiberwechsel gilt Bestandsschutz
zu4. Die Regeln der HBO gelten nur für neue Gaststätten. Es liege im Ermessensspielraum der Bauaufsicht die Verhältnismäßigkeit von Umbauten zu bewerten. Die Toilettenpflicht (Gaststättennovellierungsgesetz)  gilt nur für Gaststätten, die Bier ausschenken.

Schriftliche Stellungnahme mit OCR gescannt (Dezernat VI):
Stellungnahme: 1. Die genannten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind seit 2002 Bestandteil der Hessischen Bauordnung. Zuvor genehmigte Gasstätten fallen unter den Bestandsschutz. Bei Neubauten, die nach dem Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (5 57 HBO) geprüft werden, ist eine Kontrolle der Barrierefreiheit nicht vorgesehen. Bei Baugenehmigungsverfahren nach 58 der Hessischen Bauordnung Wird die Barrierefreiheit durch die Bauaufsicht geprüft.

2. Bei Neubauten die nach 5 58 der Hessischen Bauordnung genehmigt wurden, erfolgt eine Abnahme nach Fertigstellung.

3. Ein Betreiberwechsel eines bereits als Gaststätte genehmigten Gebäudes zieht kein neues Baugenehmigungsverfahren nach sich und fällt damit unter den Bestandsschutz. Selbst bei genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen gelten die Anforderungen nicht, wenn Sie nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden können. Gemäß Handlungsempfehlung zur Hessischen Bauordnung ist von besonderer Bedeutung, 0b der genannte Personenkreis gerade auf die Nutzung dieser baulichen Anlage angewiesen ist Oder 0b Alternativen zur Verfügung stehen. Dies ist für Gaststätten in Kassel regelmäßig anzunehmen. Des Weiteren Wird in der Handlungsempfehlung ausgeführt, dass es zum Wegfall der Anforderungen an die Barrierefreiheit keiner Abweichungsentscheidung durch die Bauaufsichtsbehörde bedarf. Über die Voraussetzungen zum Wegfall entscheidet die Bauherrschaft eigenverantwortlich. Es sei erwähnt, dass es Sich bei den zuvor genannten Punkten nicht um die Interpretation der Bauaufsicht der Stadt Kassel, sondern um die Handlungsempfehlungen der Obersten Bauaufsicht (HMWVL) handelt. Da die Regelungen der Hessischen Bauordnung nur für neue Gaststätten gelten, kann die Barrierefreiheit im Bestand nur auf freiwilliger Basis erreicht werden.


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14. Veröffentlichung von Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren, Antrag der Fraktion Freie Wähler + Piraten,  101.18.304

Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt veröffentlicht im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen alle Beschlüsse und die dazugehörigen Plandokumente auf ihrer Internetseite.

Die Fraktion Freie Wähler + Piraten begründet den Antrag seiner Fraktion. die Grünen verstehen nicht, warum der Antrag nicht im Ausschuss für Recht, Sicherheit und Integration behandelt wird. Die Schuldezernentin bittet um Geduld. Der Internetauftritt der Stadt Kassel werde gerade überarbeitet. Die Neue Seite wird nächstes oder übernächstes Jahr fertiggestellt sein, man wolle vorher keine Einzelbeschlüsse. Freie Wähler und Piraten möchten nicht 2 Jahre warten.

Zustimmung: AfD, Kasseler Linke, Freie Wähler + Piraten
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, FDP

 

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