Notizen aus dem Umweltausschuss 11. Sitzung

Notizen aus dem Umweltausschuss 11. Sitzung, 23.05.17 (ohne Gewähr)

1. Bericht über den Umsetzungsstand Niedertemperatur-Nahwärmenetz Am Feldlager

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Februar 2017
Bericht des Magistrats – 101.18.452 –

Bei dem Projekt, bei dem mit IBP und Uni, Städtische Werke und Stadt Kassel insgesamt Forschungsmittel von gut 1 Million im Spiel seien, habe es Umsetzungsprobleme gegeben. Zwar liege mittlerweile die Erlaubnis für eine Probebohrung vor, jetzt sei es allerdings so spät, dass trotz erheblicher Bemühungen die Versorgung mit dem Geothermie-Niedertemperatur-Nahwärmenetz nicht mehr umgesetzt werden könne. Alternativ würden die Städtischen Werke eine Nahwärmeversorgung über Blockheizkraftwerke realisieren. Aus wissenschaftlichen Gründen würden die Bohrungen dennoch durchgeführt werden.
Der Einwand der CDU, dass Nahwärme verhältnismäßig teuer sei, kontert der Magistrat mit der Aussage, dass die Städtischen Werke ein Angebot vorlegen müssten, welches so konkurrenzfähig ist, dass sich die Käufer:innen daran auch anschließen lassen.
Die SPD fragt nach, wer für die Verzögerung verantwortlich sei. Verantwortlich sei das Bundesumweltministerium. Die Probebohrungen unterliegen dem Bergrecht, das mache die Sache etwas komplizierter.
Freie Wähler und Piraten, fragen nach, woher der Zeitdruck käme. Das Projekt sei ein wichtiges Pilotprojekt für den Wissenschaftsstandort Kassel. Der Redner betont seine Enttäuschung. Die Frage, ob man Thermie später nachrüsten könne, wird verneint, da ca 80% der Häuser bei den Städtischen Werken angeschlossen seien. Die Nutzung von Geothermie sei nur eine Fragestellung von vielen bei der Siedlung. Die Erschliessungsplanung sei schon an einem Punkt, an dem man manche Schritte nicht mehr stoppen könne. Aufträge seien erteilt, die Veräußerung schon angekündigt. Die Bohrungen würden im Mai/Juni vorgenommen, die Zeitverzögerung läge dann bei einem Jahr, zumal mit offenem Ausgang. Das Projekt habe viele gute Ansprüche, auch außerhalb der Energieversorgung, z. B. getrennte Regenwasserentwässerung.

 Unterlagen zum Projekt sind im Informationssystem zu finden.

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2. Energiebericht städtische Gebäude, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Februar 2017

Bericht des Magistrats – 101.18.462 –

Im Informationssystem ist zu dem Thema eine Power-Point-Präsentation hinterlegt.

Die SPD fragt nach der Kosten – Nutzen – Rechnung. Die Mitarbeiterin des Hochbauamtes erläutert, dass die energetische Sanierung sich dann lohnt, wenn ohnehin saniert werden müsse. Der Bund könne nur Fördermittel für die Maßnahmen bereitstellen, für die er zuständig ist – bei energetischer Sanierung geht das. Die Gesamtamortisierung liege bei 35-40 Jahren. Bei kleineren Arbeiten, wie z.B. Pumpenaustausch rechne sich das schon nach wenigen Jahren. 75% der bewirtschafteten Flächen der Stadt seien Schulen und Kitas.

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4. Mieterstrom-Modelle vorbereiten 101.18.504

Antrag Freie Wähler und Piraten

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der GWG ein Konzept zur Umsetzung von Mieterstrommodellen im Wohnungsbestand zu erarbeiten. Dazu sollen die gesetzlichen Neuregelungen, die die Bundesregierung angekündigt hat, frühzeitig bewertet und einbezogen werden. Die Teilnahme an der Konzepterstellung und die Nutzung des Konzepts soll für weitere Wohnungsgesellschaften möglich sein.

Die Fraktion Freie Wähler und Piraten stellt den Antrag vor und berichtet, dass in dem Gesetzentwurf zwar nicht alle, aber doch einige der kritisierten Punkte nicht mehr enthalten seien.

Die SPD betont, dass es noch einige Dinge gebe, die man erst abwarten müsse, z.B. wie mit der Mehrwertsteuer umgegangen werden soll . Deswegen plädiert er eher zu einem Prüfantrag. Einen Änderungsantrag liegt als Tischvorlage vor. Freie Wähler und Piraten bedauern, dass der letzte Satz gestrichen ist, übernehmen aber dennoch die Änderungen.

Der geänderter Antrag im Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der GWG zu prüfen, inwieweit eine Umsetzung von Mieterstrommodellen im Wohnungsbestand möglich ist. Dazu sollen die gesetzlichen Neuregelungen, die die Bundesregierung angekündigt hat, frühzeitig bewertet und einbezogen werden.
Geklärt werden soll auch, welche Positionen weitere Wohnungsgesellschaften zu diesem Mieterstrommodell einnehmen. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2017 im Ausschuss für Umwelt und Energie vorgestellt werden.

Der so geänderte Antrag wird einstimmig angenommen

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5. Fördermittel zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

101.18.505, Anfrage Freie Wähler und Piraten

Wir fragen den Magistrat:
1.Hat sich die Stadt Kassel oder haben sich Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist um Fördermittel gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland beworben?
2.Falls ja, wofür wurden die Mittel beantragt und in welcher Höhe?
3.Wie ist der aktuelle Status der Bewerbung?
4.Falls nein, beabsichtigen die Stadt Kassel oder Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, sich um Mittel aus dem Förderprogramm zu bewerben?
5.Für wann ist eine Antragsstellung geplant?
6.Welche weiteren laufenden Arbeiten zum Ausbau der Elektromobilität gibt es in Kassel?

Schriftliche Antwort des Magistrats mit OCR gescannt (Städtische Werke)

Die Städtische Werke AG nimmt hierzu folgendermaßen Stellung:

zu 1 bis 5. :
Die Städtische Werke AG hat sich in einem ersten Abruf nicht um Fördermittel aus dem Ladeinfrastruktur Programm beworben. Da das Förderprogramm auf eine Laufzeit von 4 Jahren ausgelegt ist und die Förderbedingungen je nach Call variieren werden, ist es möglich, dass sich die Städtische Werke AG im Rahmen der Laufzeit um Fördermittel bewerben wird. Über einen genauen Zeitpunkt kann noch keine Aussage getroffen werden. Die Städtische Werke AG und die KVG prüfen derzeit verschiedene Förderprogramme der zuständigen Bundes- und Landesministerien hinsichtlich der Umsetzung weiterer Projekte in Kassel.
Zu 6.:
Im Rahmen verschiedener Förderprojekte wurden von der Städtischen Werke AG insgesamt 13 öffentliche Ladesäulen in Kassel aufgebaut. Zudem wurde ein Carsharing System mit E-Fahrzeugen betrieben, von denen inzwischen zwei am Standort Königstor vom Carsharing-Anbieter “Scouter” dauerhaft betrieben werden. Von 04/2013 bis 04/2015 wurde für zwei Jahre eine Elektrobus auf verschiedenen Linien der KVG betrieben.
Derzeit laufen Gespräche mit der documenta GmbH & VW zum Betrieb von zusätzlichen Ladesäulen und E-pkw während der documenta 14. Die Städtische Werke AG befindet sich zudem in intensiven Gesprächen mit der ECE Projektmanagement GmbH & Co.KG zum Aufbau einer Ladesäule auf dem Parkplatz des DEZ Einkaufsmarktes.

Die Städtischen Werke AG bietet ihre Dienstleistungen im Rahmen des Aufbaues und Betriebes von Ladesäulen sowohl Hotels und Firmen in Kassel, als auch Kommunen und Stadtwerken aus der Region an.


6. Luftreinhaltung durch Autogas- und Erdgasfahrzeuge

101.18.506, Anfrage Freie Wähler und Piraten

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie beurteilt der Magistrat die Emissionen von LPG-und CNG-Fahrzeugen im Vergleich zu Benzin-und Diesel?
2.Welchen Beitrag leisten LPG-und CNG-Fahrzeuge zur Luftreinhaltung in Kassel?
3.Wie beurteilt der Magistrat die Emissionen von LPG-und CNG-Fahrzeugenim Vergleich zu Elektrofahrzeugen?
4.Wie beurteilt der Magistrat die Investitionskosten von LPG-und CNG-Fahrzeugen im Vergleich zu Elektrofahrzeugen?
5.Wie beurteilt der Magistrat den Anteil der regionale Wertschöpfung bei CNG-Fahrzeugen im Vergleich zu Diesel-oder Benzinern?
6.Wie viele LPG-und CNG-Fahrzeuge sind bei der Stadt im Einsatz?
7.Welche Erfahrungen hat die Stadt mit LPG-und CNG-Fahrzeugen gemacht?
8.Welche Rolle spielt die Treibstoffart bei der Beschaffung von Fahrzeugen?
9.Wann wurde zum letzten Mal ein CNG-oder LPG-Fahrzeug beschafft?
10.Führt eine voraussichtliche Verlängerung der Energiesteuermäßigung durch das Energie-und des Stromsteuergesetzes zu einer Neubewertung von CNG-Fahrzeugen für das Beschaffungsverhaltens der Stadt?

Schriftliche Antwort des Magistrats mit OCR gescannt (Umwelt und Gartenamt)

Vorbemerkung:

Die Fahrzeugbeschaffung erfolgt bei der Stadt Kassel dezentral, jedes Amt beschafft seine Fahrzeuge selbst. Daher können die Fragen nur allgemein bzw. Stichprobenartig beantwortet werden.

  1. Das Emissionsverhalten ist in dieser Reihenfolge am günstigsten: CNG (Compressed natural gas, komprimiertes Erdgas)
    LPG (liquefied Petroleum Gas, Flüssiggas oder Autogas)
    Benzin
    Diesel
  2. Der Anteil der Gas-PKW im Stadtgebiet beträgt etwa 1,4 %. Von daher sind die Auswirkungen dieser Fahrzeuge auf die Luftreinhaltung in Kassel zu vernachlässigen.
  3. Es gibt keine Motor bedingten Emission von Elektrofahrzeugen vor Ort. Zu berücksichtigen sind jedoch die Emissionen bei der Stromerzeugung. Mit der weiteren Umstellung der des Kraftwerksparks auf regenerative Energien werden diese weiter sinken. Die aufwirbelbedingten Feinstaub Emissionen sind unabhängig von der Kraftstoffart.
  4. Allgemein kann man feststellen, dass die Anschaffungskosten von Elektrofahrzeugen gegenüber LPG und CNG Fahrzeugen höher sind. Beispielsweise ist ein Elektro UP! annähernd doppelt so teuer wie ein Erdgas Hybridfahrzeug (25.000€ statt 13000€). Aufgrund der günstigen Eigenstromproduktion durch die Verstromung des Faulgases wird bei KASSELWASSER die Anschaffungsdifferenz über den Laufzeitzyklus wettgemacht.
  5. Durch die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz ist eine regionale Wertschöpfung möglich. Dieses ist zu begrüßen, über die Menge liegt uns keine Informationen vor. Von KASSELWASSER werden im PKW Bereich derzeit nur Fahrzeuge mit 100% Elektroantrieb beschafft. Die Tankstelle ist die Steckdose auf dem Gelände des Zentralklärwerks. Das VW-Werk in Baunatal ist das zentrale Elektromotorenwerk des VW-Konzerns. Insofern kann auch hier von einer regionalen Wertschöpfung gesprochen werden
  6. Hierzu kann, wie in der Vorbemerkung ausgeführt, keine abschließende Antwort erfolgen. Bei den Stadtreinigern, dem Straßenverkehrs- und Tiefbauamt sowie dem Umwelt- und Gartenamt werden 6 CNG und zwei LPG Fahrzeuge genutzt.
  7. Es wurden gute Erfahrung mit den Erdgasfahrzeugen gemacht. Es waren keine erhöhten Fahrzeugausfälle oder ähnliches zu verzeichnen. Obwohl es in Kassel nur noch eine Tankstelle für Erdgas gibt, stellt dies lediglich eine kleine Einschränkung bei der Flexibilität dar. Bei einigen CNG Fahrzeugen gab es Rückrufaktion wegen rostender Gastanks, wobei die Kosten vom Hersteller nur teilweise übernommen wurden. Bei (seltenen) Dienstfahrten mit größeren Entfernungen muss im Vorfeld geklärt werden, wo das entsprechende Gas getankt werden kann. Die Betankung ist etwas aufwendiger als bei Benzin /Diesel.
  8. Bei der Beschaffung von Fahrzeugen spielen die Investitionskosten und die Umweltgesichtspunkte eine große Rolle. Für LKW kommt zur Zeit nur der Dieselantrieb in Frage. Bei Transportern verschwinden momentan die Angebote an Gas-Antrieben mangels Nachfrage langsam vom Markt und Elektro-Antriebe für diese Fahrzeuge sind noch in der Entwicklungsphase. Grundsätzlich bestimmt die Antriebsart den Beschaffungspreis: Benziner sind am günstigsten (PKW) gefolgt von Diesel, Gas und Elektro.
  9. 2014 wurde bei den genannten Ämtern zwei CNG-PKW und ein LPG-Transporter beschafft.
  10. Da bei der Beschaffung von Gas und Elektrofahrzeugen Umweltgesichtspunkte verbunden mit einer Vorbildfunktion der Stadt Kassel neben Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen eine wichtige Rolle spielen, haben die genannten Gesetzesvorhaben nur geringe Auswirkungen. KASSELWASSER wird aufgrund der Verstromung des eigenen Klärgases für die Fahrzeuge aus dem Fahrzeugpool und für kleinere Nutzfahrzeuge bei der elektronischen Antriebstechnik bleiben.Vom Umwelt und Gartenamt werden noch in diesem Jahr zwei bezuschusste Elektro UPs beschafft.

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7. Phosphorrückgewinnung

101.18.507, Anfrage Freie Wähler und Piraten

Schriftliche Antwort des Magistrats mit OCR gescannt (KasselWasser)

Mitte Januar 2017 hat das Bundeskabinett die Neufassung der Klärschlammverordnung beschlossen. Diese sieht die verpflichtende Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm vor. Für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße größer 100.000 Einwohner, dazu gehört das Klärwerk Kassel, muss der Phosphor nach zehn Jahren aus dem Klärschlamm selbst oder aus Klärschlammverbrennungsaschen zurückgewonnen werden. Der Kabinettsentwurf bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

zu Frage 1: „Welche technischen Maßnahmen werden bei KASSELWASSER zur Rückgewinnung des Phosphors aus Abwässern und Klärschlamm eingesetzt?“

Bisher werden keine technischen Maßnahmen zur Rückgewinnung von Phosphor eingesetzt. Die Verfahren zur Phosphorrückgewinnung entsprechen dem Stand der Wissenschaft, teilweise auf dem Stand der Technik und können derzeit nicht wirtschaftlich betrieben werden.

Zu Frage 2: „Ergeben sich aus der Neuordnung der Klärschlammverwertung und der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung Handlungsbedarfe für KASSELWASSER?“

KASSELWASSER muss nach dem derzeitigen Entwurf der Klärschlammverordnung voraussichtlich bis Januar 2027 die Phosphorrückgewinnung sicherstellen.

Zu Frage 3: „Falls ja, welche?“

Die unterschiedlichen Verfahren und Entsorgungswege werden derzeit geprüft. Eine Monoverbrennungsanlage nur für den Kasseler Klärschlamm ist nach heutigen Erfahrungswerten wirtschaftlich nicht zu betreiben.

Zu Frage 4: „Sind dafür Investitionen in neue technische Anlagen erforderlich?“

Es sind entweder Investitionen für den Bau einer Monoverbrennungsanlage oder höhere Betriebskosten für die Entsorgung des Klärschlamm durch Dritte zu erwarten.

Zu Frage 5: „Falls ja in welcher Größenordnung?“

Die Größenordnungen sind noch nicht bekannt.

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