25. Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung, 6.12.18
1.Satzung zur Änderung der Satzung über Schulbezirke (Grundschulen)
in der Stadt Kassel vom 4. Juni 1984 in der Fassung der Dritten Änderung vom 16. November 2015 (Vierte Änderung)Vorlage des Magistrats-101.18.1093 –
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Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen; „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über Schulbezirke (Grundschulen) in der Stadt Kassel vom 4. Juni 1984 in der Fassung der Dritten Änderung vom 16. November 2015 (Vierte Änderung) in der aus der Anlage 1 zu dieser Vorlage ersichtlichen Fassung.“
Zustimmung; einstimmig
Abwesend; Kasseler Linke
2.Grundschulkindbetreuung Grundschule Kirchditmold
Übernahme des Hortes durch das Jugendamt der Stadt Kassel
Vorlage des Magistrats-101.18.1120
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Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen; „Das Jugendamt wird ermächtigt, den Betrieb des Hortes an der Grundschule Kirchditmold von dem gemeinnützigen „Verein betreute Grundschule Kirchditmold e. V.“ zum 1. Januar 2019 incl. des entsprechenden Personals zu übernehmen und entsprechende Verträge zu schließen.“
Zustimmung; einstimmig
Abwesend; Kasseler Linke
3.Städtische Werke AG (STW)
Änderung des Gesellschaftsvertrages der SUN Stadtwerke UnionNordhessen Verwaltungs GmbH Änderung des Gesellschaftsvertrages der SUN Stadtwerke UnionNordhessen GmbH & Co. KG
Vorlage des Magistrats-101.18.1123 –
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Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen; 1.Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der SUN Stadtwerke Union Nordhessen Verwaltungs GmbH wird nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs (Anlage 1) zugestimmt.2.Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der SUN Stadtwerke Union Nordhessen GmbH & Co. KG wird nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs (Anlage 2) zugestimmt.3.Der Magistrat wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen.
Zustimmung; einstimmig
Enthaltung; AfD
Abwesend; Kasseler Linke
4.Kasseler Verkehrs-und Versorgungs-GmbH, Verlängerung des Konsolidierungsvertrages
Vorlage des Magistrats-101.18.1124 –
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Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen; 1.Der Verlängerung des bestehenden Konsolidierungsvertrages mit der Kasseler Verkehrs-und Versorgungs-GmbH (KVV) wird nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs des 4. Nachtrags zugestimmt. 2.Der Magistrat wird ermächtigt, die zurUmsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form rechtsverbindlich abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen, Streichungen oder Klarstellungen.
Zustimmung; einstimmig
Enthaltung; AfD
Abwesend; Kasseler Linke
5.Ordnung zur Änderung der Tarifordnung für die Benutzung der städtischen Sportplatzanlagen
und deren Einrichtungen vom 27. Mai 2013 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 9. Mai 2016 (Dritte Änderung)Vorlage des Magistrats-101.18.1130 –
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DieStadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen; „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ordnung zur Änderung der Tarifordnung für die Benutzung der städtischen Sportplatzanlagen und deren Einrichtungen vom 27. Mai 2013 inder Fassung der Zweiten Änderung vom 9. Mai 2016 (Dritte Änderung) in der aus der Anlage 1 zu dieser Vorlage ersichtlichen Fassung.“
Zustimmung; einstimmig
Enthaltung; Kasseler Linke
6.Präventionsmaßnahmen gegen Trickbetrug
Antrag der AfD-Fraktion-101.18.1043 -Geänderter Antrag
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Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen; Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Seniorenbeirat, der Polizei, örtlichen Banken und Sparkassen sowie weiteren relevanten Gruppen ein Präventionskonzept abzustimmen, um vor allem ältere Menschen vor Trickbetrügereien zu beschützen. Des Weiteren soll seitens der Stadt Kassel aktiv Aufklärungsarbeit geleistet werden.Diese Aufklärungsarbeit könnte z. B. in Ortsbeiratssitzungen durch Polizeibeamte stattfinden, der Seniorenbeirat könnte in Zusammenarbeit mit den örtlichen Banken und Sparkassen informieren und ältere Mitbürger könnten gezielt durch die Stadt Kassel angeschrieben werden.Ein positives Beispiel für eine gemeinsame Präventionsarbeit ist die Kampagne der Polizei München (“Hallo Gerlinde, rat’ mal wer dran ist?”) in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsberatern des Seniorenbeirates der bayrischen Landeshauptstadt. Eine ähnliche Kampagne könnte mit der Stadt Kassel als Initiator seinen Anlauf nehmen.
Zustimmung; AfD
Ablehnung; SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
7.Präventionsmaßnahmen gegen Trickbetrug
Anfrage der AfD-Fraktion-101.18.1105 –
Schriftliche Antwort des Magistrats mit OCR gescannt;
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1. Frage; Wie sieht das Präventionskonzept der Stadt Kassel im Detail aus?
Antwort; Prävention ist eine wichtige Aufgabe der Stadt Kassel und umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen. Angefangen in der Förderung der Kleinkinder von Anfang an, bis zur Beratung für Seniorinnen und Senioren. In Bezug auf Trickdiebstahl werden unterschiedliche Angebote gemacht, wie bspw. „Aufklärung in Kooperation mit der Bundespolizei Kassel im Bahnhof Kassel- Wilhelmshöhe” und „Vorträge beim 17. Kasseler Präventionstag” am 13. und 14. November 2018 in Kooperation mit der örtlichen Polizei.
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2. Frage; Mit welchen Akteuren steht die Stadt Kassel zur Prävention von Trickbetrug in Verbindung?
Antwort; Das Referat für Altenhilfe steht über die regelmäßige Durchführung von Veranstaltungen im Seniorenprogramm der Stadt mit dem Polizeipräsidium Nordhessen, Hauptsachgebiet E 4 Prävention sowie der Kasseler Sparkasse in Verbindung. Die Geschäftsstelle des Ausländerbeirats steht mit einem somalischen Sicherheitsberater des Vereins „Somali Plus e.V.” in Verbindung. Bei Bedarf wird der Kontakt im Rahmen der Sprechstunde des Ausländerbeirats hergestellt. Der Sicherheitsberater tritt auch bei Infoständen des Ausländerbeirats (Präventionstag) auf. Der Präventionsrat arbeitet sowohl mit der örtlichen Polizei, dem Polizeipräsidium Nordhessen als auch mit der Bundespolizeiinspektion Kassel zusammen.
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3. Frage; Mit welchen Werbemaßnahmen werden die einmal im Jahr in der Stadt Kassel stattfindenden Präventionstage beworben?
Antwort; Der Kasseler Präventionstag wird einerseits zielgruppenspezifisch, andererseits über die örtliche Presse beworben. In 2018 wurden in Kassel an Institutionen, Verwaltungen, Schulen und Privatpersonen 10.000 Programme verteilt. Darüber hinaus werden Schulleitungen bspw. in Schulleitungskonferenzen regelmäßig informiert und Schulen auch gezielt angesprochen. Bei den Lesungen des 17. Präventionstages 2018 waren zwei Schulklassen ebenso bei Vorträgen im Rathaus. Die vom Präventionsrat zur Verfügung gestellten Informations- und Werbemittel (Flyer, Plakat, Programm) werden digital über die E-Mail-Verteiler des Behinderten- und des Ausländerbeirats an die Mitglieder, (Delegierten-) Vereine sowie Fachberatungsdienste versandt. Papierkopien werden in den Sitzungen der Beiräte verteilt und im Wartebereich der Geschäftsstelle ausgelegt.
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4. Frage; Veranstalten die Ortsbeiräte in den Stadtteilen ebenfalls Präventionstage zum Thema „Trickbetrug” im kleinen Maßstab und falls ja, wir werden diese beworben?
Antwort; In den Stadtteilen sind insbesondere Nachbarschafts- und Quartierstreffs Veranstalter solcher Angebote. In Kooperation mit der örtlichen Polizei und den Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberatern des Seniorenbeirates werden Informationstage gestaltet, auch zu diesem Thema. Die Werbung erfolgt über veröffentlichte Programme und die örtliche Presse.
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5. Frage; Wie viele Sicherheitsberater für Senioren gibt es aktuell in der Stadt Kassel und mittels welcher Werbemaßnahmen werden diese geworben?
Antwort; Das Referat für Altenhilfe kann nur über die Anzahl der der Sicherheitsberater für Seniorinnen und Senioren (SfS) Auskunft geben, die aus dem Mitgliederkreis des Seniorenbeirates der Stadt Kassel durch das Polizeipräsidium Nordhessen, Hauptsachgebiet E 4 Prävention, aktiv sind. Aktuell verfügen sieben aktive Mitglieder des Seniorenbeirates über die Qualifikation als Sicherheitsberater für Seniorinnen und Senioren (SfS). Im Kreis des Ausländerbeirats gibt es eine Person, die als SfS qualifiziert ist. Zahlen über die aktuell aktiven SfS in der Stadt Kassel sind beim Polizeipräsidium Nordhessen, Hauptsachgebiet E 4 Prävention, zu erfragen. (Lt. Internetauftritt des Polizeipräsidiums Nordhessen, Stand; 24. November 2016, waren im gesamten Bereich des Polizeipräsidiums 105 SfS qualifiziert. (https; //k.polizei.hessen.de/_1513402369))
Anmerkung; Die Stadt Kassel war ab November 2013 Pilotkommune für die Erprobung des SfS- Konzeptes. Die Werbung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt bei anstehenden Qualifizierungen durch das Polizeipräsidium Nordhessen, Hauptsachgebiet E 4 Prävention mittels Ansprache des Seniorenbeirats, dessen Mitglieder wiederum in ihren Stammorganisationen um Teilnehmer/innen werben. Darüber hinaus besteht über die Internetseite des Polizeipräsidiums Nordhessen dauerhaft die Möglichkeit, sich um die Teilnahme am Präventionsprogramm SfS zu bewerben.
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6. Frage; Ist sichergestellt, dass zumindest ein Sicherheitsberater für Senioren je Stadtteil als Ansprechpartner zur Verfügung steht?
Antwort; Die Sicherheitsberater/innen sind für die gesamte Stadt Kassel im Einsatz und sind für Interessierte in allen Stadtteilen ansprechbar. Über die Verbindungen zwischen Senioren- und des Ausländerbeirates und den Ortsbeiräten in den Stadtteilen kann bei Bedarf Kontakt zu SfS aus dem Kreis des Senioren- und des Ausländerbeirates hergestellt werden. Bei darüberhinausgehenden Bedarfen wäre das Polizeipräsidium Nordhessen anzusprechen.
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7. Frage; Welche Aufgaben haben die Sicherheitsberater für Senioren im Detail?
Antwort; In den rund 80 Seniorentreffs werden Informationen von Sicherheitsberater/innen für Seniorinnen und Senioren gegeben. Es betrifft alle Fragen zur Kriminalprävention, wie bspw. gezielte Tipps, wie man sich vor Kriminalität, aber auch Verkehrsunfällen schützen kann, Vorbeugung vor dem Enkeltrick, falschen Polizisten und dergleichen mehr.
Lt. Internetauftritt des Polizeipräsidiums Nordhessen, Stand; 20. September 2016, haben die SfS folgende Aufgaben; „Die ehrenamtlichen Sicherheitsberater/innen fungieren als kompetente Ansprechpartner/- innen für Seniorinnen und Senioren und sollen durch ihren vorwiegend kommunalen Einsatz die polizeiliche Präventionsarbeit hilfreich unterstützen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeidienststellen und/oder Kommunen informieren sie kostenlos über verschiedene Themen der Kriminal- und Verkehrsunfallprävention bzw. vermitteln fachkompetente Beratung.
Die Sicherheitsberater/innen
• informieren über verschiedene Erscheinungsformen von Kriminalität zum Nachteil älterer Menschen,
• informieren über aktive und passive Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr,
• unterstützen ihre Initiativen durch anlassbezogene Öffentlichkeitsarbeit,
• geben Tipps zum sicheren Verhalten im Internet und
• unterstützen bedarfsweise bei Präventionsveranstaltungen für die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren. Informationen und Beratungen erfolgen dabei in unterschiedlichen Formen, z.B. anlässlich von Seniorennachmittagen, im Freundes- oder Bekanntenkreis, in der Nachbarschaft, in Vereinen, in Selbsthilfegruppen oder im Rahmen von Infoständen bei Präventionsveranstaltungen. Den SfS stehen dabei bei Bedarf landeseinheitliche Informationsmaterialien in Form von Themenfaltblättern und/oder Broschüren zur Verfügung.” (https; //k.polizei.hessen.de/436527262).
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8. Frage; Werden seitens der Stadt Kassel lokale Tageszeitungen in sinnvollen Zeitabschnitten damit beauftragt Werbeanzeigen zu schalte, um aktiv über Trickbetrug aufzuklären?
Antwort; Nein. Es werden Pressemitteilungen von den verschiedenen Stellen des Rathauses an die örtliche Presse weitergegeben, die mal veröffentlich, mal nicht veröffentlicht werden. Gezielte Pressearbeit für Veranstaltungen wird regelmäßig gemacht. Aufklärung erfolgt über Seniorengruppen in den Nachbarschafts- und Quartierstreffs.
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9. Frage; Werden die Kasseler Bürger in sinnvollen Zeitabschnitten seitens der Stadt Kassel aktiv – postalisch — angeschrieben und mit Hilfe einer plakativen Informationsbroschüre über die verschiedenen Trickbetrügereien aufgeklärt?
Antwort; Nein. Aufklärung erfolgt gezielt über die genannten Strukturen. Die Polizei Nordhessen hat Informationshefte zu verschiedenen Themen des Trickbetrugs und verteilt diese bei Vorträgen oder über die Sicherheitsberater/innen des Seniorenbeirats oder an Interessierte im Polizeiladen.
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10. Frage; Gibt es überhaupt ein plakatives Flugblatt bzw. eine plakative Informationsbroschüre der Stadt Kassel, die über Trickbetrügereien aufklären würde?
Antwort; Nein. Das Land Hessen hat eine Vielzahl von Informationsbroschüren zu dem Thema erstellt, die in allen Polizeistationen, im Polizeiladen und an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet zu bekommen sind.
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11. Frage; In welcher Form erhält der Seniorenbeirat seitens der Stadt Kassel Unterstützung, um aktiv ältere Mitbürger mit eigenen Publikationen gegen Trickbetrug aufzuklären?
Antwort; Die Stadt Kassel hat im keferat für Altenhilfe die Beratungsstelle ÄLTER WERDEN, in der geschulte Fachleute für Seniorinnen und Senioren sowie für Angehörige Beratungen anbieten. Die Aufklärung über Trickbetrug und andere, besonders Seniorinnen und Senioren betreffende, Betrügereien werden in den genannten Treffpunkten für Seniorinnen und Senioren angeboten. Im Rahmen des Seniorenprogramms der Stadt Kassel werden jährlich Veranstaltungen zur Aufklärung über die Gefahren und die Vermeidung von Trickbetrug angeboten. Die Veranstaltungen werden in Abstimmung mit dem Seniorenbeirat konzipiert. Broschüren werden ergänzend vom Polizeipräsidium Nordhessen genutzt.
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12. Frage; Stehen bei Sitzungen der Ortsbeiräte regelmäßig Polizeibeamte oder vergleichbar geschultes Personal als Ansprechpartner zur Verfügung?
Antwort; Selbstverständlich werden zu Fragen dieser Art Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Kassel zu den Sitzungen der Ortsbeiräte eingeladen und nehmen bei Bedarf teil. Wenn die Formulierung „vergleichbar geschultes Personal” als Sicherheitsberater für Seniorinnen und Senioren (SfS) interpretiert wird – s. Ausführungen zu 6.
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13. Frage; Ist dem Magistrat bekannt, ob die Kasseler Banken ihre Kunden aktiv postalisch anschreiben, um über die verschiedenen Formen des Trickbetrugs aufzuklären
Antwort; Die Kasseler Sparkasse und die Volksbank Kassel-Göttingen, als die beiden größeren örtlichen Geldinstitute, haben ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesbezüglich gezielt geschult. Außerdem wurde mit den Geldinstituten und der Polizei eine Checkliste erarbeitet, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei verdächtigen Abhebungen von größeren Geldbeträgen von älteren Personen nutzen können. Gemeinsame Veranstaltungen mit der Polizei, wie bspw. zuletzt am 13.10.2018 in Baunatal, werden überall im Gebiet der Kasseler Sparkasse angeboten. Ein vergleichbares Angebot gibt es bei der Volksbank nicht. Angeschrieben werden ältere Kundinnen und Kunden nicht.
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14. Frage; Mit welchen Informationskampagnen werden ältere Mitbürger vor Trickbetrügern geschützt, die kein Internet haben und keine Tageszeitung erhalten?
Antwort
• Werbung für den Kasseler Präventionsrat ganzjährig durch die als Werbeträger bedruckte Straßenbahn der KVG
• Plakate, Flyer, Programm der jährlichen Kasseler Präventionstage
• jährlich neu aufgelegtes Seniorenprogramm mit entsprechenden Veranstaltungen an einer Vielzahl von Auslagestellen (Ämter der Stadtverwaltung, Infopoint Rathaus, Stadtteilzentren, Bürgerhäuser, Stadtteil-/Nachbarschaftstreffs, Friseure usw.) • Presseankündigungen zu Veranstaltungen i.R. der Kasseler Präventionstage und des Seniorenprogramms der Stadt Kassel.
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15.Wie werden mit den Präventionsmaßnahmen ältere Menschen erreicht, die unter Einsamkeit im Alter leiden und sozial isoliert sind?
Siehe Antworten zu den Fragen 1, 4, 8 und 14
Antworten zu den Fragen 1, 4, 8 und 14