Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung, 22.Sitzung

22. Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung 13. September 2018 (ohne Gewähr)

Zur Tagesordnung
  • Die SPD-Fraktion beantragt Tagesordnungspunkt 1. betr. Sauberkeit in städtischen Park- und Grünanlagen – 101.18.993, wegen Beratungsbedarf von der Tagesordnung abzusetzen. Da der Vorsitzende beabsichtigt wegen Sachzusammenhangs die Tagesordnungspunkte 1 betr. Sauberkeit in städtischen Park-und Grünanlagen, 101.18.993, und 2. betr. Parkordnung, 101.18.996, gemeinsam zur Beratung aufzurufen, wird einvernehmlich festgelegt, die beiden Tagesordnungspunkte 1 und 2 von der Tagesordnung abzusetzen und für die nächste Ausschusssitzung vorzumerken.
  • Die Fraktion B90/Grüne beantragt Tagesordnungspunkt 5 betr. Informationsfreiheitssatzung von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abzusetzen und für die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zur Behandlung vorzusehen, da der Magistrat hierzu eine Vorlage für die nächste Ausschusssitzung vorbereitet. Stadtverordneter Berkhout, Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten spricht dagegen.
    Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne
    Ablehnung: AfD, Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten, der Antrag wird abgesetzt.

1.Sauberkeit in städtischen Park-und Grünanlagen

Antrag der CDU-Fraktion-101.18.993 -Abgesetzt

2.Parkordnung

Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten-101.18.996 -Abgesetzt

3.Zwangsräumung Campingplatz

Schriftliche Antwort des Magistrats (gescannt mit OCR)

  • Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand im Verfahren zur Zwangsräumung des Kasseler Campingplatzes?

Antwort; Die Räumung des von der ehemaligen Eigentümerin und deren Sohn besetzten Teil des Cam- pingplatzes wurde ausgesetzt. Gegen die Eigentümerin wurde ein Rechtstitel erwirkt. Gegen deren Sohn wird jetzt eine Räumungsklage angestrebt.

  • Frage 2: Welche rechtlichen Schritte sind aktuell eingeleitet?

Siehe zu 1.

  • Frage 3: Wann ist mit der Durchführung der Zwangsräumung zu rechnen?

Antwort: Eine Räumung der besetzten Teilfläche des Campingplatzes kann erst nach gerichtlicher Ent- scheidung zur Klärung der vertragsrechtlichen Situation am Grundstück erfolgen.

  • Frage 4: Warum waren diese aktuellen Entwicklungen nicht vorhersehbar?

Antwort: Die ehemalige Eigentümerin und ihr Sohn haben einen den das Grundstück betreffenden Miet- vertrag trotz Aufforderung der Stadt nicht vorgelegt. Erst mit Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Räumungsbescheid des Gerichtsvollziehers gegen die ehemalige Eigentümerin des Grundstücks ist der Stadt am 30. Juli 2018 ein Mietvertrag bekannt geworden.

  • Frage 5: Was hat die Stadt Kassel im Vorfeld unternommen, um diese Situation nicht eintreten zu lassen?

Antwort‘ Die Stadt Kassel hat alle erforderlichen und möglichen Verwaltungs- und Verfahrensschritte ausgeschöpft. Die ehemalige Eigentümerin und ihr Sohn haben keinerlei Gesprächsbereitschaft gezeigt bzw. den Kontakt zur Stadt abgelehnt und nicht auf die klaren Aufforderungen in den zugestellten Schreiben reagiert haben. Die erste Reaktion ist erst mit dem Rechtsmittel vom 30. Juli 2018 gegen den Räumungsbescheid des Gerichtsvollziehers erfolgt.

  • Frage 6; Welcher wirtschaftliche Schaden für die Stadt Kassel ist durch die erneute Zeitverzögerung entstanden?

Ein wirtschaftlicher Schaden kann nicht beziffert werden.

  • Frage 7: Wann ist nun mit der endgültigen Fertigstellung des Campingplatzes zu rechnen?

Antwort: Zunächst muss der Rechtsstreit entschieden sein, sofern keine außergerichtliche Einigung möglich ist.

Die Nachfrage der CDU-Fraktion bezüglich evtl. bestehender Regress-/Schadenersatzansprüchen wird der Magistrat in der nächsten Ausschusssitzung beantworten.Der Tagesordnungspunkt wird für die nächste Sitzung vorgemerkt.

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4.Vorbereitungen zur Einführung der Videoüberwachung

Anfrage der CDU-Fraktion-101.18.1020 –

  • Wir fragen den Magistrat:1.Welche Vorbereitungen und Maßnahmen zur Einführung der Videoüberwachung werden bei dem laufenden Umbau der Königsstraße verbaut?
    2.Was kosten diese?
    3.Warum wurde das Konzept zur Einführung der Video-Überwachung nicht vor dem Umbau der Königsstraße erarbeitet?
    4.Wie viele Kameras werden zum Einsatz kommen?
    5.Wo wird sich die Zentrale/Leitstelle der geplanten Videoüberwachung befinden?
    6.Wie wird die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Stadt Kassel gestaltet werden?
    7.Unter welchen Gesichtspunkten werden die Standorte für die Überwachungskameras ausgesucht?
    8.Zu welchen Zeiten erfolgt die Videoüberwachung?
    9.Wie werden bei der Einführung der Videoüberwachung die Arbeitszeiten des Ordnungsamtes angepasst?
    10.Wie hoch werden die Gesamtkosten sein?

Der Magistrat beantwortet die Fragen, die Antwort liegt leider nicht schriftlich vor.

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5.Informationsfreiheitssatzung
Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten-101.18.1024 -Abgesetzt

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6.Fundtiere in der Stadt Kassel

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst-

Schriftliche Antwort des Magistrats (gescannt mit OCR):

  • Frage 1: Welcher Verwaltungsbereich der Stadt Kassel ist für die Entgegennahme von Fundtieren zuständig und wie ist das weitere Verfahren in der Stadt hinsichtlich der Verwahrung der Tiere gestaltet?

Antwort: Innerhalb der Stadtverwaltung ist die Betreuung des Aufgabenbereichs Fundtiere dem Ordnungsamt übertragen. Für die konkrete Unterbringung und notwendige tierärztliche Versorgung von Fundtieren besteht seit 1975 ein Vertrag mit dem Verein „Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.“ (Wau-Mau- Insel). Der Verein übernimmt im Tierheim Wau-Mau-lnsel die Unterbringung, Ernährung und tierärztliche.Versorgung von Fundtieren.

  • Frage 2: Wer kommt in Kassel für die Kosten zur Aufnahme und Unterbringung von Fundtieren bzw. zur Übernahme entsprechender Kosten für Haltung, Pflege sowie einer notwendigen medizinischen Behandlung auf?

Antwort: Im Rahmen des bestehenden Vertrages kommt die Stadt Kassel für die Kosten der Unterbringung, Ernährung und notwendigen tiermedizinischen Kosten auf. Aktuell zahlt die Stadt Kassel an den Verein eine pauschale Summe von 250.000 Euro im Jahr.

  • Frage 3: Wie viele Tiere werden jährlich durch das Tierheim Wau-Mau-lnsel aufgenommen? Bitte nach Hunden, Katzen sowie der Kategorie Kleintiere und Andere listen und die Jahre 2016„ 2017 sowie den aktuellen Stand 2018 angeben.

Antwort;

2016

  • Hund: 123
  • Katze: 125
  • Kleintier: 68
  • Gesamt: 316

2017

  • Hund: 96
  • Katze: 139
  • Kleintier: 118
  • Gesamt: 353

Für 2018 liegen noch keine Zahlen vor, da diese erst nach Ablauf des Jahres durch den Verein übermittelt werden.

  • Frage 4: Was passiert mit Fundtieren, die nicht vermittelt werden können?

Antwort; Fundtiere die nicht vermittelt werden können, verbleiben in der Obhut des Tierheims.

  • Frage 5: Wer kümmert sich um Listenhunde, die den Wesenstest nicht bestanden haben?

Antwort: Listenhunde, die einen Wesenstest nicht bestanden haben, gelten im Sinne der „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“ (HundeVO) als gesteigert gefährlich und sind unverzüglich sicherzustellen, sofern sie nicht freiwillig von den Hundehaltern abgegeben werden. Die Stadt Kassel bringt derartige Hunde in einer eigens dafür angemieteten Zwingeranlage unter, dessen Betreiber sachkundig im Umgang mit gefährlichen Hunden ist.

  • Frage 6:Ist es möglich, einen Listenhund, der den Wesenstest nicht bestanden hat, aus pflegerischen/therapeutischen Gründen an das Tierheim Kassel zu vermitteln?

Antwort: Eine Vermittlung solcher Hunde an Dritte erfolgt nicht. Die HundeVO sieht eine Herausgabe bzw. Abgabe von gesteigert gefährlichen Hunden aus pflegerischen bzw. therapeutischen Gründen nicht vor. Die Tiere müssen solange sie leben sach- und fachkundig so untergebracht und betreut werden, dass von ihnen keine Gefahr für die Öffentlichkeit und das Pflegepersonal ausgeht.

Die Antwort auf die Nachfrage von Stadtverordnetem Berkhout, Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten bezüglich der Anzahl der nichtbestandenen Wesenstests in der Stadt Kassel wird in der nächsten Ausschusssitzung gegeben.Der Tagesordnungspunkt wird für die nächste Sitzung vorgemerkt.