Schulausschuss, 30. Sitzung

Notizen aus der 30. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Bildung, 21. August 2019 (ohne Gewähr)

Zunächst stellt sich die neuen Dezernentin kurz vor. Zwar gebe es partiell unterschiedliche rechtliche Regelungen in Bayern und in Hessen, sie arbeite sich aber gut ein und habe ein hervorragendes Team an ihrer Seite.

Zur Tagesordnung:
Die SPD-Fraktion bittet darum den Punkt 7 aus aktuellem Anlass vorzuziehen. Er wird nach den Magistratsvorlage behandelt werden.

1. Schwerpunkte der Schulentwicklungsplanung

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2016
Bericht des Magistrats -101.18.92-

Zunächst verkündet die Schuldezernentin, dass der Entwicklungsplan im Juni genehmigt worden sei, mit Ausnahme der Berufsschulen und der Erwachsenenbildung. (Das Kultusministerium habe im Moment nicht die Kapazitäten sich intensiv mit Berufsschulen zu befassen, deshalb werde diese Genehmigung später erfolgen, dass habe keine Konsequenzen auf die Arbeit an den Berufsschulen. Schulen für Erwachsene würden im Kultusministerium noch diskutiert, auch die anderen Standorte hätten noch keine Genehmigungen)
Sie erläutert, dass speziell im Grundschulbereich die Zahlen stiegen, man reagiere mit Ausbau und Änderung der Schulbezirksgrenzen. Aber auch der Bedarf von Ganztag und Inklusion sei gestiegen. Das Ministerium habe einen hohen Investitionsbedarf an baulichen Maßnahmen für den Bereich Inklusion erkannt, diese müssten in den nächsten Jahren barrierefrei werden.

Das Schulverwaltungsamt stellt die Schwerpunkte der Schulentwicklungsplanung vor. Im Großen und Ganzen habe das Ministerium dem Schulentwicklungsplan zugestimmt und die Nachvollziehbarkeit der Berechnungen gelobt. Es habe zwei Auflagen gegeben: zum einen müssten die Standorte für Inklusion in der nächsten Fortschreibung (in 5 Jahren) differenzierter aufgeführt werden und barrierefrei ausgebaut sein, zum anderen müsse man die Beschlüsse nach Paragraf 146 HSchG rechtzeitig vor Auslaufen der Förderschule stellen. Bei der Mönchebergschule liege der Beschluss der StaVo bereits vor und sei nach Wiesbaden weitergegeben worden. Der Beschluss zur Osterholzschule sei in Vorbereitung. Die Wilhelm Lückert Schule werde erst noch beobachtet, dazu könne man erst in 2 oder 3 Jahren eine Aussage tätigen. Das Thema Inklusion, inklusive der vorliegenden Anträge werde man im Oktober bei einer Sitzung intensiver behandeln.

Zunächst die Schülerzahlen:
Die detaillierte Präsentation wird dem Protokoll anhängen, hier ein grober Überblick:
Die Schülerzahlen seien insgesamt rückläufig, aber nicht mehr so stark (im Jahr 2011/2012 waren es 32.509 Schüler und Schülerinnen, im Jahr 2018/2019 29.884). Ein deutlicher Rückgang sei bei den Berufsschulen zu sehen. Bei dieser Kurve geht man aber davon aus, dass sie sich wieder drehen werde. Ein Rückgang sei auch bei den Förderschule zu registrieren (2011/12: 997, 2018/19: 735), das sei aufgrund der Inklusionsbemühungen auch gewollt. Einige Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen würden geschlossen. Man schätzt, dass sich die Zahl bei ca. 650-700 Schülerinnen und Schülern einpendeln werde.
An den Gymnasien sei im Verlauf von 2011/12-2018/19 die Einführung von G8 zu sehen. Die Zahlen werden demnächst wieder steigen. Die Gymnasien seien ausgelastet. 2027/28 werden voraussichtlich Schulplätze fehlen, vorher aber nicht.
Die Schülerzahlen an den Gesamtschulen seien ebenfalls zurückgegangen (2011/12: 5079,2018/19: 4611), auch hier würden voraussichtlich in den nächsten Jahren die Zahlen wieder steigen (Zahl der Grundschüler). Bei der Realschule, es gebe in Kassel nur noch die Luisenschule, sei die Zahlen gleichbleibend, die Schule sei voll ausgelastet.

Im Grundschulbereich seien die Schülerzahlen deutlich gestiegen. Von 2011/12 6131 Schülern und Schülerinnen, auf 6591 in 2018/19. Die Schätzung für das Jahr 2024/25 liege bei 7599. Nicht an allen Standorten wüchsen die Zahlen, aber auch dort steige der Betreuungsbedarf (Ganztag). Bei baulichen Maßnahmen plane man teils gleich einen Zug mehr, sowie Differenzierungsräume und schaffe dadurch Reserven, die aber allein nicht reichen werden.

Bei vorübergehend hohen Zahlen könne man Abhilfe durch Ersatzbauten schaffen, bei andauernden überlege man zusätzlich die Grundschulbezirksgrenzen zu ändern. In den Zahlen spiegelten sich Baugebiete noch nicht wieder, in den Überlegungen würden sie aber berücksichtigt. In Helleböhn würden beispielsweise 95 neue Wohneinheiten entstehen, man rechne mit zusätzlich 20 Kindern, dass passe noch. Nun entstünde in Helleböhn auf dem Jordangelände aber weiteres Wohngebiet mit schätzungsweise 50 zusätzlichen Grundschulkindern. Die Dorothea Viehmann Schule im angrenzenden Bezirk habe noch Kapazitäten frei, weshalb man plane die Grenzen zu verschieben. Problematisch sei jedoch, dass die Fridtjof Nansen-Schule eine Ganztagsschule sei, die Dorothea Viehmann Schule aber noch nicht. Deshalb plane man möglichst viele Schulen für den Ganztag auszubauen. Weitere Beispiele für mögliche Grenzverschiebungen folgen. Man wolle nicht alle Grenzen verschieben, deshalb habe man die steigenden Zahlen bei den Planung für KIP2 an einigen Standorten schon berücksichtigt, die Alternative seien allerdings Ersatzbauten, die wolle man auch nicht überall haben.

Die CDU-Fraktion sieht das Verschieben der Grundschulbezirksgrenzen kritisch, denn bisher sei es üblich das Kinder aus einem Quartier auch in dieselbe Schule gingen und fragt nach, wie schnell die Änderung der Bezirksgrenzen umgesetzt werden könnten.
Das Schulverwaltungsamt entgegnet, die Planungen für die 3 Änderungen würden ungefähr ein halbes Jahr dauern, danach spreche man mit den Ortsbeiräten. Wie lange da die Diskussion andauern würde könne man schwer einschätzen, rein theoretisch könne man das in einem Jahr schaffen. Einen Zug auszubauen dauere um die 4 Jahre. Selbst für die Beschaffung von Ersatzbauten müsse man mittlerweile ein Jahr einrechnen.

Die CDU fragt weiter, wie die Planung für die Sekundarstufe eins weiterliefen, denn dort käme der Schülerzuwachs in 4 Jahren an. Das Schulverwaltungssamt erklärt, man arbeite an einem zügigen Ausbau. Bei den geplanten Sanierungen der vier Gesamtschulen sei man zuversichtlich recht zügig voranzukommen. Man müsse jetzt sehr genau schauen, ob die Zahlen sich nur vorübergehend ändern oder dauerhaft. Deshalb überprüfe man die Berechnung mindestens halbjährlich.

Bei der inklusiven Beschulung seien die Zahlen von 2014/15 (200) bis 2018/19 deutlich gestiegen (327). Auch die vorbeugenden Maßnahmen hätten zugenommen (1136 – 1339). Die Schülerzahlen an den Förderschulen seien von 944 auf 735 gesunken. Die Zahl der Lehrkräfte im BFZ sei von 45,8 Vollzeit-Stellen auf 80,9 Vollzeit-Stellen aufgestockt worden.

Die SPD fragt nach,ob die stagnierenden Zahlen der Schüler an den Förderschulen zeige, dass die Nachfrage an inklusiver Beschulung nicht so hoch sei. Das Schulamt verneint das. Bei den Förderschulen sei die Alexander-Schmorell-Schule und die August- Fricke-Schule enthalten, dort seien Kinder mit körperlicher, bzw. geistiger Beeinträchtigung. Da gehe man nicht von einem starken Rückgang aus, da die Eltern häufig die Förderschule für ihre Kinder bevorzugten. Gerade an der Alexander Schmorell-Schule seien zum Teil Kinder mit Mehrfachbehinderung, deren Beschulung in der Regelschule momentan schwer darstellbar wäre. Man rechne in dem Bereich mit sehr langsamer Inklusion und zunächst müssten die Regelschulen wirklich barrierefrei werden. Ebenso enthalten sind die Erziehungshilfeschulen. Der Rückgang ergebe sich vorwiegend aus dem Bereich Lernhilfe.

Am Pakt für den Nachmittag, der an 15 Kasseler Schulen angeboten werde (Mit insgesamt 3633 Schülerinnen und Schülern), läge man bei einer Betreuungsquote im Ganztag von 92% [Die detaillierte Aufstellung findet sich in der Präsentation]. Nachfrage und Bedarf seien sehr hoch. Die drei gebundenen Ganztagsschulen seien in dieser Rechnung nicht enthalten.

Die Kasseler Linken fragt nach in welchem Verhältnis die Zahlen zu den Gesamtschülerzahlen stünden, die 92 % bezögen sich ja auf die Schulen mit Pakt für den Nachmittag und wie viele Schülerinnen und Schüler auf ein Ganztagsangebot warten. Das Schulverwaltungsamt entgegnet, von den 27 Schulen in Kassel arbeiteten 18 im Ganztag, die anderen arbeiten mit Horten. Insgesamt gebe es 6600 Grundschülerinnen und Schüler. Die Betreuungsquote in den Horten läge zwischen 35 und 45 %. Diese Zahl sage aber nichts über die Nachfrage, denn für einen Hortplatz müsse man bestimmte Voraussetzungen erfüllen, für den Pakt für den Nachmittag jedoch nicht.

Die Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten erklärt, sie habe gestutzt, dass 2/3 der Kinder keine Betreuung in den Ferien hätten, das führe gerade bei allein erziehenden Müttern oft zu Problemen mit den Arbeitgebern. Die Ausschussvorsitzende erklärt, dass der Pakt für den Nachmittag für Eltern ohne Nachweis von bestimmten Voraussetzungen gebucht werden könne, die Ferienbetreuung koste auch Geld. Ferienbetreuung werde zudem im Rahmen der Horte angeboten. Alleinerziehende, berufstätige Mütter hätten einen Anspruch auf ein Hortplatz.

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2. Schulhöfe grüner und naturnaher gestalten

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Mai 2019
Bericht des Magistrats -101.18.1260-

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Schule, Jugend und Bildung 

      •  über bisherige Projekte zur naturnahen, grünen und bewegungsorientierten Gestaltung von Schul- und Pausenhöfen an Kasseler Schulen zu berichten 
      •  darzulegen, in welchem Umfang diese Projekte Bestandteil einer Strategie zur Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung angesehen werden können und 
      • Möglichkeiten aufzuzeigen, den o.a. Projektrahmen auszuweiten

Die Schuldezernentin erklärt, bei der Neugestaltung von Schulhöfen gebe es immer Beteiligungsprojekte mit den Schülerinnen und Schülern und der Schulfamilie (Im Haushalt zu finden unter Beteiligungsprojekte). Erfahrungsgemäß wünschten sich kleine Kinder vorwiegend naturnahe Schulhöfe, größere hätten den Schwerpunkt eher bei Bewegung, das kollidiere zuweilen. Die Platzkonkurrenz auf Schulhöfen sei sehr hoch, auch durch zum Beispiel Ersatzbauten, deshalb habe es bisher noch keine komplette Entsiegelung gegeben (diese sei auch sehr teuer). Im Jahr 2011 habe es eine Broschüre mit Beispielen aus Kassel gegeben (Schulhöfe zu Spielhöfen).

Das Erleben von Natur auf dem Schulhof dürfe man aber nicht überbewerten, nachhaltige Bildung gehe weiter. Es könne nur ein Baustein sein. Nicht nur Pflanzen und Bäume sondern auch Lebensräume für Insekten und das Kleinklima müssten berücksichtigt werden, zum Beispiel mehr Beschattung, Wasserflächen usw.. Dies alles werde bei der Schulsanierung beachtet werden müssen.

Zu Spiegelstrich 3: Positiv bewertet werden Schulgärten, deren Pflege in den Ferien allerdings problematisch sei, weshalb die Projekte meist nur im 1. Halbjahr liefen. Eine Liste der Schulen mit Schulgärten werde dem Protokoll beiliegen.

Anzustreben sei die Bewerbung als Umweltschule (pdf) (Teil der hessischen Nachhaltigkeitsstrategie). Sieben Kasseler Schulen hätten bereits das Siegel. Sehr unterschiedliche Projekte könnten darüber durchgeführt werden [Aus dem Programm: Naturschutz und Stärkung der Biodiversität, Naturnahes Schulgelände und Schulgarten, Ressourcenschutz und -einsparung, Klimaschutz und Klimabildung, Nachhaltiger Konsum und fairer Handel, Klima- und ressourcenschonende Ernährung und Landwirtschaft, Globales Lernen, Globale Nachhaltigkeitsziele (SDGs)]

Die Umweltschulen würden von Umweltzentren im ganzen Land unterstützt, wie zum Beispiel das Wassererlebnishaus Fuldatal. Bei 7 Schulen sehe die Dezernentin noch Luft nach oben, sie würde empfehlen weitere Schulen zu ermutigen ebenfalls Umweltschule zu werden und gegebenenfalls ein Budget zur Verfügung zu stellen (Kein großer Topf).

Die Kasseler Linke regt an zu überlegen das Gießen der Schulgärten über das Gartenamt zu organisieren. Die Schuldezernentin entgegnet, man überlege eher Paten für die Schulgärten zu suchen.

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3. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Beschulung von Berufsschülerinnen und Berufsschülern des Schwalm-Eder-Kreises

Vorlage des Magistrats  – 101.18.1375 –

Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: AfD-Fraktion (1)

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4. Betreuung der Hortkinder an der Grundschule Unterneustadt

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1401

Wir bitten den Magistrat, die Betreuungssituation an der Grundschule Unterneustadt darzustellen und dabei folgende Fragen zu beantworten:
1. Warum ist die Hortbetreuung am 11. 7. 2019 aufgekündigt worden?
2. Wie wird die Hortbetreuung zukünftig geregelt?
3. Wie sieht die Kooperation im Rahmen des „Paktes am Nachmittag“ und der Hortbetreuung zukünftig aus?
4. Wie gestaltet sich das Verhältnis von Fachpersonal und Honorarkräften im Pakt am Nachmittag?

Die Schuldezernentin erklärt, es gebe gute Nachrichten für die Eltern. In den letzten Tagen habe es viele Gespräche mit den Eltern und der Schulfamilie gegeben. Nachdem der bisherige Träger im Juli überraschend aus Personalmangel den Vertrag aufgekündigt hatte, habe man umgehend Gespräche mit anderen Trägern gesucht. Vom 1. Schultag bis zum 30. September werde es eine Übergangslösung mit eigenem Personal geben, unter Mithilfe der Schule und des Kochs, der auch die Mittagsversorgung übernimmt, die Räume stehen komplett zur Verfügung. Ab dem 1. Oktober werde die Awo die Betreuung übernehmen. Die Kooperation zwischen Schule und Jugendamt habe sehr gut funktioniert.

Zu Frage 4, die sich nicht auf die Übergangslösung bezieht, erläutert das Schulverwaltungsamt, dass alle 10 Kollegen auch im Ganztag mitarbeiteten, aber selbstverständlich mit weniger Stunden, da sie ja auch vormittags schon arbeiten. In der Betreuung arbeiteten überwiegend qualifizierte Menschen.
Sozialpädagogen: 1,18 Stellen, Erzieher: 1 Stelle, Lehrer: 1,49 Stellen, die 4 Honorarkräfte mit Fachkunde, zwei davon hätten schon zusätzliche Fortbildungen besucht (Neu im Land). Zusätzlich gebe es 2 Praktikanten, die in den Berufsbild ausgebildet werden (FOS Erziehung).

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5. Förderung von Hochbegabten

Anfrage der AfD-Fraktion  – 101.18.1321 –

Wir fragen den Magistrat: 
1. Gibt es an Kasseler Schulen bestimmte Programme, welche sich die Förderung von Hochbegabten zum Ziel gesetzt haben? 
2. Gibt es spezielle Schulen bzw. Klassen, die sich der Förderung der Hochbegabten annehmen?
3. Gibt es quantifizierbare Ergebnisse über den Lernerfolg von Hochbegabten, die sich in diesen speziellen Maßnahmen befinden? 

Die Dezernentin schickt voraus, dass die Kompetenz solcher Maßnahmen nicht bei der Kommune läge, man die Antwort deshalb mit den staatlichen Schulamt abgestimmt hätte. Alle hessischen Schulen hätten sich die Förderung von Begabten zum Ziel gesetzt. Zusätzlich gebe es spezielle Programme und Gütesiegel für die Förderung von Hochbegabung. In Kassel haben dass folgende Schulen: Harleshausen, Friedrich-Wöhler-Schule, Offene Schule Waldau, Reformschule Kassel, Wilhelmsgymnasium, Albert-Schweitzer-Schule, Engelsburg, Friedrichsgymnasium, Goethe-Gymnasium, und als Berufsschule die Willy Brandt Schule [Georg-Christoph-Lichtenberg Schule: Mint-EC]

Geboten werden die Möglichkeit des Überspringens von Schuljahren, Enrichmenttfaktoren, also durch zusätzliche Angebote mehr fördern, durch Binnendifferenzierung schneller voranzukommen. Zusätzlich gibt es das Schülerforschungszentrum Nordhessen.

An dem Programm Leistung macht Schule nehmen 5 Kasseler Schulen teil (eine Grundschule, eine Grundschule mit Mittelstufe, eine Gesamtschule und ein Gymnasium). Schwerpunkt liege bei Mintfächern und Deutsch und Fremdsprachen. Ein besonderes Augenmerk werde auf unentdeckte Hochbegabte gelegt, zudem gebe es besondere Angebote für Mädchen.

Die AfD-Fraktion fragt nach, ob auch wirklich alle Hochbegabten entdeckt und gefördert würden, oder ob auch welche und unerkannt blieben.
Die Dezernentin erwidert, nicht alle hochbegabten würden entdeckt, manch entdeckter sei nicht hochbegabt. Die Erkennung sei nicht wirklich Teil der pädagogischen Ausbildung, das Erkennen von Hochbegabung sei auch sehr schwierig.
Aber auch im normalen Schulbetrieb ginge mittlerweile eine gute Entwicklung, es gebe mittlerweile mehr Binnendifferenzierung, sodass auch außerhalb eines geplanten Rahmens Förderung stattfinde.

Die Fraktion B90/Grüne ergänzt, dass das Erkennen von Talenten nicht nur eine Frage der Schule sei, sondern es viele außerschulische Einrichtung gäbe, die Talenten fördere. Man würde sich freuen, würde die AfD-Fraktion deren Gelder bei den nächsten Haushaltsverhandlung nicht wieder kürzen wollen.

Die Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten merkt an, dass das Schülerticket nur für Schüler bis zum Ende der Sekundarstufe eins gelte und man dieses auch auf die Sekundarstufe zwei ausweiten solle, um zu verhindern, dass das Abitur an der Finanzierung der Fahrtwege scheitere. Die Dezernentin erläutert, dass es für Kinder aus finanzschwachen Familien die Möglichkeit gebe über das Bildungs und Teilhabepaket Hilfe zu den Fahrtkosten zu beantragen. Gerade für diese Jugendlichen seien außerschulische Einrichtungen wichtig, die sie unterstützen und ihnen den Weg zu Bildungsangeboten aufzeigten.

Zu Frage 3: auf der Seite des Kultusministeriums finde sich sicher eine erste Evaluierung. Die Programme liefen ja noch nicht so lange.

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6. Stand und nächste Planungsschritte zur Schulbausanierung

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst  – 101.18.1361
(gleichzeitig im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen)

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Magistrat wird gebeten, über die Planungen und Aktivitäten im Kontext der „Kooperation zwischen der Stadt Kassel und der GWG Projektentwicklung GmbH (GWGpro) zur Schulsanierung“ für die Phase 0 in den Ausschüssen für Schule, Jugend und Bildung und Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen zu berichten. Der Bericht soll insbesondere Auskunft darüber geben, in welcher Reihenfolge die Sanierungen geplant, welche Teilnehmer*innen für den Partizipationsprozess angedacht und welche Planungsschritte bei den jeweiligen Schulen vorgesehen sind.“

Die Fraktion Bündnis90/Grüne regt bei der Antragseinbringung an darüberhinaus einen Informationsbeirat zu gründen, mit je einem Fraktionsmitglied, um die zeitnahe Informationsweitergabe an die Fraktionen wöchentlich zu den Fraktionssitzungen und nicht nur in der 4-wöchigen Ausschusssitzung zu gewährleisten.
Die Ausschussvorsitzende stellt klar, dass jetzt nicht über die Anregung, sondern nur über den Antrag abgestimmt werde.

Zustimmung: einstimmig

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7. Office 365 an Schulen

Anfrage der Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten  – 101.18.1385 –

Die Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten bittet um Verständnis, dass die Anfrage vom 22. Juli sich auf die 1. Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten bezieht, durch die Stellungnahme vom 2. August habe sie sich zum Teil erübrigt. Nichtsdestotrotz wolle man gerne die Bewertung des Sachverhaltes hören.

Wir fragen den Magistrat: 
1. Beziehen die Kasseler Schulen über den FWU-Rahmenvertrag die Software Microsoft Office 365? 
2. Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus der Stellungnahme des hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 9.07.2019 [1]
3. Wie bewertet der Magistrat den Einsatz von Libre Office als Alternative zu Microsoft Office? 

Nein, die Kasseler Schulen beziehen kein Office 365 und werden dies weiterhin nicht tun, gerade aufgrund der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten. Auch die 2. Stellungnahme erteile keine abschließende Freigabe, sondern nur eine Duldung. Sollten die Bedenken irgendwann ausgeräumt sein, könne man darüber nachdenken, vorher nicht. [Man benutzt Office Professional]

Freie, offene Software, wie Libre Office sei sicherlich sinnvoll und empfehlenswert für die Privatnutzung, an Schulen werde sie nicht eingesetzt, da dort unter anderem eine Vorbereitung auf Ausbildung/Arbeitsleben/Wirtschaft stattfinde und dort werde überwiegend Microsoft Office eingesetzt. Libre Office sei aber Teil der digitalen Schultasche.

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§ 146 HSchG – Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen

(1)Beschlüsse der Schulträger über Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen müssen ihre Grundlage in einem Schulentwicklungsplan haben, dem zugestimmt worden ist.
(2)Für die Erfüllung erteilter Auflagen gilt § 145 Abs. 6 Satz 4 entsprechend.
(3)Die Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Kultusministeriums.
(4)Die Zustimmung ist zu versagen, wenn der Beschluss mit dem Schulentwicklungsplan nicht vereinbar ist oder der ordnungsgemäßen, mit der Zahl der zugewiesenen Schulstellen zu vereinbarenden Gestaltung des Unterrichts entgegensteht.
(5)Das Kultusministerium kann die Befugnis zur Zustimmung auf die Staatlichen Schulämter übertragen.

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Ausgezeichnete Umweltschulen 2018 laut Wassererlebnishaus

  • Auefeldschule Kassel (neu!)
    Nachhaltiger Schulweg/Wald, Gewässer und andere Lebensräume
  • Goethegymnasium Kassel
    Globales Lernen/Schulgarten
  • Grundschule Bossental, Kassel

    Fledermausprojekt – Schuljahr der Nachhaltigkeit/Schulgarten
  • Offene Schule Waldau, Kassel
    Topfgarten für Gemüse/Erweiterung des Naschgartens
  • Schule Am Wall, Kassel

    Klassenfahrt Umweltbildungszentrum Licherode/Schuljahr der Nachhaltigkeit
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