Schulausschuss, 42. Sitzung

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Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung, 42. Sitzung,19.11.2020 (ohne Gewähr)

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung. Sie erklärt zunächst Abstands und Maskenpflicht, sowie, dass vom Ältestenrat pro Antrag pro Fraktion nur ein Redebeitrag empfohlen wird.

Die Fraktion WfK beantragt eine Änderung in der Tagesordnung. Man wolle zunächst die Anfragen und dann erst die Anträge behandeln. In Anbetracht der Tatsache, dass Kinder 8 Stunden in wesentlich kleineren Räumen miteinander verbringen müssten, stellt er infrage, ob ein Redebeitrag pro Fraktion für eine politische Diskussion darüber angemessen sei.

Ein Vertreter der CDU, der im Ältestenrat sitzt, erklärt, dass er Rücksprache mit dem Stadtverordnetenvorsteher gehalten habe und dieser einen Redebeitrag pro Fraktion auch in den Ausschüssen empfehle. Auch der Vertreter der Fraktion B90/Grüne im Ältestenrat bestätigt dies, merkt aber an, dass das Thema dort noch einmal besprochen werden müsse, da fachliche Diskussionen unter dieser Bedingung schwierig zu führen seien.

Zunächst werden die beiden Anfragen behandelt.

I. Tagesordnung

2. Bereitstellung von Geld für Lüftungsgeräte durch das Land Hessen für Kasseler Schulen

Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.1908

Wir fragen den Magistrat:
1.Das Land Hessen hat am Montag, den 19.10.2020 ein zunächst auf 10 Millionen Euro geplantes Investitionsprogramm verkündet, dass für die Anschaffung von Luftfilteranlagen für Klassenzimmer zur Verfügung gestellt wird. Das Geld soll den Schulträgern zur Verfügung stehen. Wie wird die Anschaffung konkret für die Kasseler Schulen aussehen?
2.Die Stadt Kassel hatte sich bisher gegen solche technische Unterstützung ausgesprochen. Werden trotzdem Geräte angeschafft?
3.Gab es zwischenzeitlich von Schulen oder Eltern Hinweise an die Stadt, dass Räume nicht ausreichend manuell gelüftet werden können?

Schriftliche Antwort des Magistrats und Anlagen per OCR gescannt:
Stand: 4. November 2020

1. Außer der Ankündigung in einer Pressemitteilung liegen keine verbindlichen Oder detaillierten Informationen vor. Eine Abstimmung mit den Kommunen und/oder Hess. Städtetag bzw. Gemeinde- und Landkreistag fand im Vorfeld der Ankündigung nicht statt. Das Land hat nach Informationen des Hessischen Städtetags mittlerweile signalisiert (mündlich), dass ein Kofinanzierungsanteil der Kommunen in Höhe von 50% vorgesehen sei. Näheres zum tatsächlichen finanziellen Umfang der Förderung ist nicht bekannt. Ausführungsbestimmungen liegen nicht vor. Es wurde bisher nicht mitgeteilt, wann mit weiteren Informationen zu rechnen ist.

2.Eine Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen .ist bisher nicht geplant. Es Wird geprüft, 0b ein Bedarf für Räume besteht, die nicht ausreichend gelüftet werden können.

3.Eine Abfrage bei allen Schulen hat ergeben, dass es sehr wenige Räume (bisher 2 von ca. 2000) gibt, für die eine Anschaffung mobiler Luftfiltergeräte geprüft werden könnte. Für Räume, in denen die Fenster bisher z.B. aus Sicherheitsgründen nicht oder nicht vollständig geöffnet werden können, Wird dies aktuell behoben. Anmerkung: Am 5. November 2020 ist ein Schreiben des Kultusministers eingegangen, das der Antwort zusammen mit einer Stellungnahme des Umweltbundesamtes beigefügt wird.


Schreiben Hessisches Kultusministerium

Sehr geehrte Schulleiterinnen, sehr geehrte Schulleiter,
das Lüften von Schulräumen trägt maßgeblich zu einer Verringerung des indirekten lnfektionsrisikos bei und ist deshalb ein unerlässlicher Bestandteil der bereits in der Schule angewendeten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Um die Lufthygiene an hessischen Schulen zu unterstützen, hat die Landesregierung ein Sofortprogramm für Schulträger zur Umsetzung von Lufthygienemaßnahmen in Höhe von 10 Mio. € beschlossen. Der Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags hat heute die Mittel dafür freigegeben. Die Schulträger erhalten in Kürze Nachricht über IJmsetzung und Abwicklung des Programms. Dabei wird von einer ergänzenden Mitfinanzierung durch die Schulträger ausgegangen.Aus dem Programm werden zum Beispiel die Ertüchtigung von Fenstern, einfache ventilatorgestützte Zu- und Abluftsysteme, C02-Ampeln oder Luftreinigungsgeräte finanziert werden können. Luftreinigungsgeräte können dort eine sinnvolle Ergänzung darstellen, wo Räume nur unzureichend zu lüften sind. Nähere Informationen hierzu bietet die Veröffentlichung des Umweltbundesamtes „Mobile Luftreiniger in Schulen: Nur im Ausnahmefall sinnvoll“ vom 22. Oktober 2020, die ich diesem Schreiben beifüge. In den vergangenen Tagen erreichten uns vermehrt Fragen, wie zu verfahren ist, wenn Dritte anbieten, Luftreinigungsgeräte für die Schulen anzuschaffen. Dazu kann Folgendes klargestellt werden: Wenn sich Schulfördervereine, Eltern und andere Dritte entschließen, selbst zusätzliche Unterstützung anzubieten, halte ich das grundsätzlich für ein erfreuliches Zeichen bürgerschaftlichen Engagements. Allerdings liegt die Verantwortung für die Ausstattung der Schulgebäude und damit auch die Entscheidung, ob und welche Geräte eingesetzt werden dürfen, bei den Schulträgern. In den Schulen dürfen Luftreiniger daher nur in Abstimmung mit dem jeweiligen Schulträger eingesetzt werden, auch wenn diese beispielsweise von Dritten (Fördervereinen u.a.) angeschafft werden. Eltern und andere Dritte sind nicht befugt, eigenmächtig Geräte in die Schulen zu bringen und dort aufzustellen. Das gilt auch für Lehrkräfte und Schulleitungen. Der Grund dafür ist darin zu sehen, dass nur in Zusammenarbeit mit dem Schulträger Fragen der richtigen Aufstellung, Sicherheit, Folgekosten, Wartung usw. geklärt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
[…] Ministerialdirigent, Abteilungsleiter I

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Schreiben vom Umweltbundesamt: Stand: 22. Oktober 2020

Mobile Luftreiniger in Schulen: Nur im Ausnahmefall sinnvoll
Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Einsatz von mobilen Luftreinigern als lüftungsunterstützende Maßnahme bei SARS-CoV-2 in Schulen

1.Ausgangslage
Vor dem Hintergrund einer möglichen Übertragung des SARS-CoV-2-Virus über Aerosole in Klassenräumen werden mobile Luftreinigungsgeräte (d.h. frei im Raum aufstellbare Geräte) derzeit diskutiert als Ergänzung für das Lüften mit Außenluft (über Fenster oder raumlufttechnische Anlagen), um virushaltige Aerosolpartikel aus der Luft zu entfernen. Das Umweltbundesamt steht einem generellen Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte jedoch kritisch gegenüber und hält ihn lediglich in Ausnahmefällen als zusätzliche Maßnahme für gerechtfertigt. Denn die Wirksamkeit der mobilen Luftreinigungsgeräte in Hinblick auf die Reduzierung von SARS-CoV-2-Viren ist in vielen Fällen bislang nicht eindeutig nachgewiesen. Zudem beseitigen mobile Luftreiniger nicht die in Unterrichtsräumen übliche Anreicherung von Kohlendioxid (C02), Luftfeuchte und diversen chemischen, teils geruchsaktiven Substanzen.

2. Priorisierung der Lüftungsmaßnahmen an Schulen aus Sicht des i.JBA
Das Umweltbundesamt empfiehlt, Lüftungsmaßnahmen an Schulen in folgender Rangfolge zu betrachten.
1. In Schulen mit raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen sollen für die Dauer der Pandemie die Frischluftzufuhr erhöht werden, und die Betriebszeiten der Anlagen verlängert werden. Arbeitet die Anlage mit Umluft ist der Einbau zusätzlicher Partikelfilter (Hochleistungsschwebstofffilter H 13 oder H 14) zu erwägen.
2. In Schulen ohne RLT-Anlagen (schätzungsweise 90 % der Schulen) soll intervallartig über weit geöffnete Fenster gelüftet werden, wie in der gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK) verfassten UBA- Handreichung zum Lüften in Schulen vom 15.10.2020 beschrieben. Diese Maßnahmen sind rasch und eirifach umsetzbar und bieten einen wirksamen Schutz, weil die AußenlUft nahezu virenfrei ist. Die im Winter unvermeidliche Abkühlung der Raumluft durch Stoßlüften hält nur für wenige Minuten an und ist aus medizinischer Sicht unbedenklich. C02-Sensoren können als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt.
3. Sofern sich Fenster in Klassenräumen nicht genügend öffnen lassen, sollte geprüft werden, ob durch den Einbau einfacher ventilatorgestützter Zu- und Ablüftsysteme (z. B. in Fensteröffnungen) eine ausreichende Außenluftzufuhr erreicht werden kann.
Sind die Maßnahmen unter 1 bis 3 nicht anwendbar, ist ein Raum aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Sollen solche Räume dennoch zum Unterricht genutzt werden, kann der Einsatz mobiler Lüftfreinigungsgeräte erwogen werden.

3 Welche mobilen Luftreiniger werden angeboten?

A) Durchsatzgeräte mit Hochleistungsschwebstofffiltern (HEPA-Filterklassen H13 oder H14)
B) Durchsatzgeräte mit Aktivkohlefiltern oder elektrostatischen Filtern
C) Geräte mit Inaktivierung von Viren durch UV-C-Technik
D) Luftbehandlung mittels Ozon, Plasma oder Ionisation
E) Kombination mehrerer Verfahren

Die Nutzung von Schwebstofffiltern (A) zur Entfernung von allgemeinen Staubpartikeln ist erprobt. Zuletzt haben Studien gezeigt, dass Geräte mit diesen Filtern H13 und H14 auch Partikel in der Größe, in denen Viren ‚in der Raumluft vorkommen, teilweise entfernen können [1, 2]: Allerdings ist zu beachten, dass Filtergeräte nach dem Umluft Prinzip arbeiten und zu jedem Zeitpunkt nur einen Bruchteil der Raumluft reinigen. Im Realraummaßstab hat sich gezeigt, dass Geräte mit Schwebstofffiltern sehr großzügig dimensioniert sein müssen und eine Umsatzrate des fünf- oder mehrfachen Raumvolumens pro Stunde benötigen, um die Partikelkonzentrationen im Raum wirksam zu reduzieren [1, 2]. Dabei steigt jedoch die Geräuschentwicklung. Geräte mit Schwebstofffiltern haben den Nachteil, dass sie das in Klassenräumen anfallende C02, die Luftfeuchte und geruchsaktive Substanzen sowie andere chemische Schadstoffe nicht aus der Raumluft entfernen. Selbst einfache Filtergeräte erfordern eine fachgerechte Aufstellung und kontinuierliche Wartung. Ein sicherer Austausch und die Entsorgung möglicherweise mit Viren kontaminierter Filter muss gewährleistet sein. Derzeit laufen erste Untersuchungen zur Bestimmung der Wirksamkeit dieser Geräte mit infektiösen Partikeln [Bakteriophagen, 3].

Geräte mit Aktivkohlefiltern (B) entfernen keine Partikel (nur Gase), und eignen sich daher nicht für eine Reduzierung von Viren. Für Geräte mit elektrostatischen Filtern (B) fehlen derzeit Funktionsnachweise für virushaltige Partikel in Realräumen.
Das Gleiche gilt für Geräte mit UV-C Technik (C). Auch hier fehlen verlässliche Daten über die Einsatzbedingungen und Wirksamkeit in Kopplung mit mobilen Geräten. Für. mobile Geräte, wie sie an Schulen zum Einsatz kommen sollen, sind bislang keine Funktionsnachweise für Realräume in Verbindung mit Viren vorhanden. Ebenso ist ein Nachweis notwendig, dass die Geräte für einen sicheren Einsatz in belebten Klassenzimmern geeignet sind (Schutz vor schädigendem UV-Licht).
Geräte, die eine Virenreduktion über Luftbehandlung mit Ozon und anderen reaktiven Stoffen vorsehen (D), werden für den Einsatz in Schulen aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt, da die Wirkstoffe selbst reizend sind und/oder durch Reaktion mit anderen Stoffen in der Raumluft neue Schadstoffe entstehen können. Hier besteht die Möglichkeit, dass neue Gefährdungen entstehen [4].
Bei allen Geräten sind die möglichen Geräuschentwicklungen beim Einsatz in Klassenzimmern zu berücksichtigen.

4 Fazit
Eine verlässliche Reduzierung der SARS-CoV-2-Viren ausschließlich durch mobile Luftreinigungsgeräte in Unterrichtsräumen ist basierend auf dem derzeitigen Kenntnisstand nicht eindeutig nachgewiesen. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Die Kommission für Innenraumhygiene (IRK) am Umweltbundesamt wird sich am 27.10.2020 nochmals detailliert mit dieser Thematik auseinandersetzen und eine kritische Bestandsaufnahme geben.

Langfristige und nachhaltige Ziele
Aus gesundheitlichen und Nachhaltigkeits-Gründen sollten perspektivisch alle dicht belegten Veranstaltungsräume in Schulen und Bildungseinrichtungen mit raumluft- technischen (RLT)-Anlagen ausgerüstet bzw. nachgerüstet werden [5]. Stand der Technik sind Anlagen mit Wärmerückgewinnung, welche die Außenluft energiesparend mittels der Abluft anwärmen. Als „Komfortlüftung“ werden Systeme bezeichnet, die eine kontrollierte Erwärmung oder auch Abkühlung (Sommer) erlauben.

Quellen

[1] Kähler, C. J., T. Fuchs, B. Mutsch, R. Hain (2020): Schulunterricht während der SARS- CoV-2 Pandemie — Welches Konzept ist sicher, realisierbar und ökologisch vertretbar? DOI: 10.13140/RG.2.2.11661.56802
[2] Curtius, J., M. Granzin, J. Schrod (2020): Testing mobile air purifiers in a school classroom: Reducing the airborne transmission risk for SARS-CoV-2. medRxiv 2020.10.02.20205633; doi: https://d0i.org/10.1101/2020.10.02.20205633
[3] Exner, M. et al. (2020): Zum Einsatz Von dezentralen mobilen Luftreinigungsgeräten im Rahmen der Prävention von COVID-19. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Stand 25.9.2020.
[4] IRK (2015): Stellungnahme der lnnenraumlufthygiene-Kommission zu Luftreinigern, Bundesgesundheitsblatt 58, s. I 192
[5] UBA (2017): Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden. Teil I: Bildungseinrichtungenhttps://www.umweltbundesamt.de/publikationen/anforderung en-an-lueftungskonzeptionen-in-gebaeuden

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Diskussion:
Die Schuldezernentin merkt an, dass es seit dem 10. November eine aktualisierte Stellungnahme gebe, in die auch die neuen Studien eingearbeitet worden seien, der Grundtenor (nur in Ausnahmefällen) aber bestehen bleibe. In mündlichen Verhandlungen stehe mittlerweile die zehnfache Summe an Geld zur Verfügung. Ein Teil davon sei für Kitas und die Ertüchtigung von Fenstern, sowie CO2 Ampeln angedacht. Die Höhe der Co-Finanzierung durch die Kommunen sei bisher allerdings nicht geklärt. Eine Anschaffung von Luftfilter käme nur für Räumlichkeiten infrage, die nicht über Fenster gelüftet werden könnten. Das habe nur auf 2 von 2000 Räumen zugetroffen, diese würden noch zum Lüften ertüchtigt.

Die CDU-Fraktion fragt nach, ob jetzt wirklich alle Räume geprüft worden seien und merkt bezüglich des Flyers an, dass dort nicht nur das Öffnen der Fenster, sondern auch das der Türen empfohlen werde. Dies würde mit Brandschutztüren/auflagen kollidieren.

Der Amtsleiter erklärt, alle Räume seien überprüft worden. Mittlerweile gebe es keine Räume mehr, in denen nicht gelüftet wird könne. Empfohlen sei das Querlüften. Stoßlüften reiche aber aus, wenn Querlüften nicht möglich sei. Je kälter es sei, desto schneller funktioniere der Luftaustausch. Man habe alle Fenster wieder gangbar gemacht und auch Fenster, die sonst nicht geöffnet werden durften, dürften jetzt geöffnet werden. Allerdings müssen diese beaufsichtigt werden. Die letzten beiden Räume an der offenen Schule Waldau würden bis Freitag in Ordnung gebracht.

Die SPD-Fraktion begrüßt das Stattfinden der Sondersitzung. Das öffentliche Interesse sei groß. In den letzten Monaten habe es viele technische Untersuchungen gegeben, sei vieles geprüft worden, um Schulen technisch zur ertüchtigen. Sie fragt nach, inwieweit auch andere Möglichkeiten durchgeprüft worden seien. Querlüften ergebe nur dann Sinn, wenn auch der Flur gelüftet sei. Wichtig sei jetzt den Eltern und den Schulen klare Aussagen zu präsentieren, was man machen und wie man die Mittel von Land und Bund einsetzen könne.

Die Schuldezernentin verweist auf Tagesordnungspunkt 3, da gehe es um das Bundesprogramm. Ihrer Meinung nach gebe es klare Aussagen vom Land über das Kultusministerium. Das Aufstellen gespendeter Geräte bedürfe der Genehmigung des Schulträgers und sei in Kassel nicht gestattet. Der Amtsleiter verweist bezüglich des Flyers und der Anmerkung zum Brandschutz auf den Text, In dem klar formuliert sei, dass hinter der Tür ein gegenüberliegendes Fenster liegen müsse.

Die Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten fragt nach, wann frühestens Luftfiltergeräte angeschafft werden könnten, gebe es heute einen Beschluss. Diese müssten dann ja sicher ausgeschrieben werden. Der Amtsleiter entgegnet, Das dauere dann vermutlich bis ins Frühjahr. Er merkt an, dass die ersten Geräte wegen der Lärmbelastung schon wieder abgebaut würden.

Die Kasseler Linke weist auf ein Papier des Max-Planck-Instituts hin. Dort gehe es um Deckenabsauger als Festeinbau, die durchaus helfen würden. Die Rückmeldung an der Schule zu den Flyern sei etwas gemischt, auch aufgrund des abgedruckten Sommerbilds. Wie man lüftet, sei weitgehend bekannt. Die Unterrichtsstörungen nähmen durch die Geräuschkulisse von außen zu, deshalb sei es wichtig andere Möglichkeiten zu prüfen. Die Pandemie halte ja vorraussichtlich noch länger an.

Die Schuldezernentin weist die Kritik am Flyer zurück. Lüften sei das ganze Jahr nötig, auch im Sommer. Das Bild sei deshalb passend gewählt. Erneut verweist sie auf Top 3.  Dort gehe es auch um große Anlagen. Die Frage von B90/Grüne, ob es die Flyer auch mehrsprachig gebe, verneint sie. Die Unterrichtssprache an den Schulen sei Deutsch. Man sei aber bereit ihn zu übersetzen und könne bei Bedarf eine mehrsprachige Version ins Netz stellen.

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3. Nutzung der Bundesförderung zur coronagerechten  Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen in Kasseler Schulen und Kitas

Anfrage CDU-Fraktion 101.18.1919

Wir fragen den Magistrat:
1. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert coronagerechte Um-und Aufrüstung von Lüftungsanlagen mit bis zu 100.000 Euro pro Ertüchtigung. Welche Kasseler Schulen werden durch den Schulträger diese Fördergelder nutzen?
2. Werden städtische Kitas in dieser Weise ertüchtigt?

Die Schuldezernentin erklärt, das Bundesprogramm sei kompliziert. Man müsse genau schauen, was förderfähig ist. Fest eingebaute Lüftungsanlagen hielte man für sinnvoll. In den neueren Schulen habe man bereits moderne Anlagen.

Der Amtsleiter ergänzt, das Programm ziele auf sehr große Räume ( ab1500 m3/h). Unterrichtsräume seien in der Regel halb so groß. Übrig blieben Mensen, Aulen usw. Zudem Ziele das Programm auf Anlagen mit Umluft. So etwas gebe es in Kassel nicht mehr, auch nicht in den Kitas. Wo vorhanden arbeite man mit Frischluft und Wärmerückgewinnung. Für Schulen und Kitas helfe das Programm leider nicht weiter, man prüfe gerade andere Gebäude.

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 1. Luftfiltergeräte in Schulen

Antrag Fraktion WfK 101.18.1884

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat schafft für sämtliche Schulen Luftfiltergeräte an.

Die Fraktion WfK begründet den Antrag. Er sei nicht aus Lust und Laune gestellt worden, es gebe an Schulen deutliche Kommunikationsprobleme. Zur Verdeutlichung führt sie ein persönliches Beispiel über den Umgang mit Kontaktpersonen und Quarantänevorschriften an, bei dem klare Aussagen der Schulleitung gefehlt hätten. Es sei wichtig darüber zu sprechen. Auch nach den Lock down light gingen die Infektionszahlen nicht zurück. Ihrer Meinung nach könne dies nur durch die Schulen kommen. Um die Kasseler Schulen mit Luftfiltergeräten zu bestücken brauche es ungefähr 9 Millionen €. Im Vergleich zu einem 15 Millionen € schweren Kopf hoch, Kassel! Programm und 67 Millionen € für das Klinikum, zeige sich hier, was der Kasseler Politik die Kinder wert seien. Neben den geltenden Regeln (AHAL) brauche es flankierende Maßnahmen, dazu gehörten auch Luftfilter und CO2 Ampeln, genau wie Wechselunterricht und die Entzerrung des ÖPNV. Selbst wenn jetzt ein Impfstoff da sei, werde es noch dauern bis alle geimpft sind. Im Moment sehe es so aus, als habe man keinen Plan, das müsse man diskutieren können.

Die Ausschussvorsitzende stellt klar, dass die flankierenden Maßnahmen nicht Teil des Antrags seien.

Die CDU-Fraktion konstatiert, dass es wohl weniger fachliche als Kommunikationsprobleme gebe. Zunächst habe man einen Änderungsantrag zwecks Bedarfsabfrage stellen wollen, das habe sich ja nun erledigt. Dass es In Kassel keine Schulen ohne Lüftungsmöglichkeiten gebe, sei in der Öffentlichkeit nicht so angekommen. Diese sei verunsichert durch den Flyer, den offenen Brief der GWG und unterschiedlicher Information aus anderen Quellen zum Beispiel aus Frankfurt am Main. Dort würden die Menschen deutlich detaillierter informiert. Man wolle wissen, welche vor und welche Nachteile solche Geräte hätten und ob solche Geräte geprüft worden seien. Weiter fragt sie nach, wie viele Luftfilter die Stadt für städtische Gebäude angeschafft habe. Die Information durch die Schuldezernentin seien viel zu mager.

Der Amtsleiter erklärt, man habe ein Gerät für das Hochbauamt zu Testzwecken besorgt.

Die SPD-Fraktion kritisiert die Fraktion WfK. Diese täte so, als könne man jetzt schon alles über den Umgang mit der Pandemie wissen. Die Situation sei aber für alle neu. Eine Wertschätzung gegenüber den Kindern käme in dem Antrag nicht rüber. Die Landesregierung habe ein Programm aufgesetzt, der Magistrat suche nach Lösungen. Sie verstehe die Schärfe nicht. Es sei in den letzten Monaten viel getan worden, teils aber zugegeben nicht gut kommuniziert.

Die Schuldezernentin erklärt, man habe nicht auf kommunaler Ebene entschieden, dass die Schulen offen bleiben. Sie seien aber offen, weil Schulen wichtig sind und weil lernen so wichtig sei. Zudem wolle man, dass die Eltern arbeiten können und die Wirtschaft weiterlaufe. Die Anordnung bezüglich Quarantäne in Schulen sei immer eine Einzelfallprüfung (wo saß wer, wurde eine Maske getragen, wurde gelüftet usw.) Es gebe ein Schreiben vom Gesundheitsamt, in den das auch erläutert sei. Ihrer Beobachtung nach habe es ein bis 2 Fälle von Infektionen in Schulklassen gegeben, aber nicht die Masse. Dies könne sie nicht beweisen, umgekehrt könne man aber genauso wenig beweisen, dass die Infektion aus der Schule kämen. Das seien Unsicherheiten, mit denen man Im Moment umgehen müsse. Hätte man sogleich CO2 Ampeln in großer Stückzahl bestellen wollen, hätte man erst ausschreiben müssen, das hätte deutlich länger gedauert.  Zur Entzerrung des ÖPNV erläutert sie, in Kassel gebe es keine Schulbusse und mehr Straßenbahn könne man nicht einsetzen. Es gebe Schulen, die die Anfangszeiten entzerrten, man sei auch nicht gegen das Wechselmodell, das sei aber nicht Aufgabe des Trägers. Sie verweist auf eine FAQ Seite.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten verweist auf eine Anfrage im Mai. Man habe die Probleme kommen sehen. Der Umgang mit der Pandemie sei deutschlandweit nicht wirklich gut gelaufen. Möglichkeiten von Online Sitzungen hätten CDU und SPD abgelehnt, das falle den Stadtverordneten jetzt auf die Füße. Es gehe hier um die grundsätzliche Entscheidung Schulen wegen der Wirtschaft offenzuhalten und darüber viele Kontakte zu verursachen. Die Idee, die Welle zu brechen, funktioniere so nicht. Das Wechselmodell müsse stärker gefördert werden, alle schon angesprochenen flankierenden Maßnahmen verstärkt werden.

Auch die Kasseler Linke sieht den wirtschaftlichen Aspekt bei der Offenhaltung der Schulen. Sie würde sich über das Wechselmodell freuen. Dies bedeute für die Lehrkräfte zwar mehr Arbeit, aber auch mehr Sicherheit für alle. Die Stadt solle sich gegenüber dem Kultusministerium dafür stark machen. Die Filter lösten die Probleme nicht grundsätzlich, seien aber ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Kleine Klassen wären die beste Lösung, laut Max-Planck-Institut sei der Abstand wichtig. Dem Antrag werde man zustimmen, weil Luftfilter eine gute Ergänzung darstellen können, diese müssten aber eine entsprechende Qualität haben.

B90/Grüne merken an, dass man hier gerade eine Generaldebatte führe. Der Antrag sei aber erheblich oberflächlicher und definieren nicht welche Geräte mit welchen Filterstufen angeschafft werden sollen, auch nicht die Anzahl. Es gebe in Kassel 2000 Klassenräume. Laut Studie bräuchte es bis zu 4 Geräten pro Raum, da vervielfache sich die Summe von 9 Millionen schnell. Dazu kämen Kosten für Wartung usw. Der Redner verweist auf einen Artikel, in dem die Pro- und Contra-Argumente wissenschaftlich ausgetauscht worden seien. Er erklärt, je kälter es werde, desto kürzer könne man lüften. Überdies glaube er nicht, dass die Schulen nur wegen wirtschaftlicher Gründe offengehalten werden. Das stimmt so einfach nicht. Man wisse aus der Zeit im Frühjahr schon, dass der fehlende Unterricht Probleme schaffe und die Schere weiter auseinander drifte. Man wolle keine Generation Corona. Dass bundesweite Studien fehlten, dafür könne Kassel nichts. Das Schuldezernat habe bereits am 17. September die Einschätzung vom Umweltbundesamt geteilt, dass die positive Wirkung mobiler Geräte überschätzt werde.

Zustimmung: Kasseler Linke, WfK
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, FDP + Freie Wähler + Piraten
Enthaltung: CDU
nicht anwesend: AfD-Fraktion

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4. Corona-Situation an Schulen und Kitas

Antrag WfK 101.18.1946

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat berichtet bis auf Weiteres regelmäßig über den Umgang mit dem Corona-Virus und seine Verbreitung an Schulen und Kindertagesstätten.

Die CDU-Fraktion regt eine Änderung an. Der Antrag wird ergänzt durch die Worte: bis auf Weiteres regelmäßig. Der Antrag wird übernommen.

Zustimmung: einstimmig
Nicht anwesend: AfD

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