Schule, Jugend, Bildung, 33. Sitzung

33. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Bildung, 20. November 2019 (ohne Gewähr)

Tagesordnung:

1. Sachstand Digitalpakt

Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.1452 –

Wir fragen den Magistrat:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei dem Autbau und der Abwicklung des Digitalpaktes an den Schulen der Stadt Kassel?

Antwort des Magistrats:
Die Stadt Kassel bereitet die Umsetzung des Digitalpaktes vor. Dafür wurde in den letzten Jahren das KSAN-Konzept (Kasseler Schulen ans Netz) überarbeitet. Kern des neuen Konzeptes ist die Zusammenarbeit mit der Firma univention, deren serversoftware ucs (univention corporate Server) die Basis bildet, um Serveranwendungen und ganze lT-lnfrastrukturen wirtschaftlich zu betreiben und einfach zu administrieren. Zwei Pilotschulen'(Albert-Schweizer-Schule und Valentin-Traudt-Schule) wurden bereits auf das neue Konzept umgestellt, so dass zentrale Elemente des zukünftigen Betriebes des Schulnetzes bereits erprobt werden können. Ergänzend wurde von der Stadt Kassel ein Vertrag mit der Netz+Service GmbH geschlossen, die in den nächsten Jahren die

Breitbandanbindung der Schulen zum Aufbau eines Gigabit-Netzes umsetzt. Für die beruflichen Schulen gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich regelmäßig trifft und den Digitalpakt vorbereitet.
Eine ,,Abwicklung“ des Digitalpaktes kann erst beginnen, wenn die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Digitalpakts schule 2019-2024 in Hessen beschlossen ist, was voraussichtlich zum Jahresende der Fall sein wird.

2. Welcher Betrag wird von den im Digitalinfrastrukturfondsgesetz für Hessen bereitgestellen rund 372 Mio. Euro den Schulen der Stadt Kassel zugute kommen?

Antwort des Magistrats:
insgesamt steht in Hessen ein Kontingent von 496.324,947 € zur Verfügung (Bundeszuschuss 372.172.000 €, Kofinanzierung 124.152.947 €). Nach der Anlage 1§1 Absatz 1 des Gesetzes zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur erhält die Stadt Kassel ein Kontingent von 16.229.957 € (Bundeszuschuss 12.177.957 €, Kofinanzierung 4.058.000€ / 50% Land, 50 % Stadt).

Daneben rechnen wir mit 2,5 Mio € zusätzliche Mittelanmeldungen bei -40- I -65 – für nicht aus dem Digitalpakt finanzierbare Bau- und Anschaffungskosten.

3. Wie weit ist die Medienentwicklungsplanung in den Kasseler Schulen gediehen?

Antwort des Magistrats:
Alle Kasseler Schulen wurden aufgefordert, Medienkonzepte beim Schulträger einzureichen. Die Qualität der eingereichten Medienkonzepte ist jedoch sehr unterschiedlich und muss von einigen Schulen nachgearbeitet werden. Darüber hinaus hat die Stadt Kassel über die Homepage des Medienzentrums unter https://www.medienzentrum-kassel.de/das-medienkonzept/ lnformationen und Hilfestellung für die Schulen angeboten.

Die Schulen haben vom HKM den Auftrag, schulische Medienbildungskonzepte (incl.

Fortbildungskonzepte) zu schreiben, die den Anträgen des Schulträgers zum Digitalpakt angefügt sein müssen. Alle Schulleitungen aus dem Schulamtsbezirk Kassel (Stadt und Landkreis) wurden auf einer gemeinsamen Schulleiterdienstversammlung am 22. Oktober 2019 hierzu von Vertretern des HKM informiert. Hierzu gibt es Handreichungen für die Schulen (Z.B. den,,Praxisleitfaden Medienkompetenz – Bildung in der Digitalen Welt,,). lm Staatlichen Schulamt gibt es einen Ansprechpartner, der Unterstützung geben kann.

4. Welche Unterstützungsmaßnahmen bietet’der Schulträger bei der praktischen Umsetzung des Digitalpaktes Schule?

Antwort des Magistrats:
Der Schulträger ist Antragsteller für den Digitalpakt. Er plant, organisiert und koordiniert die Umsetzung des Digitalpaktes Schule. Für die Lehrerinnen und Lehrer der Schulen bieten wir im Medienzentrum oder nach Wunsch auch vor Ort in der Schule Beratung und Fortbildungen an.

Darüber hinaus hat das Medienzentrum sein 0nlineangebot in Edupool (Mediendatenbank)

erweitert und bietet den Schulen schon jetzt mit der schul.cloud pro / schulcloud eine Lern- und Kommunikationsplattform an, die auch einen DSGVO konformen Messenger mit Dateiablage enthält und eine Anbindung z.B. an das Stundenplanprogramm Untis, die Mediendatenbank usw. hat.

5. Welche Funktionen im ,,Schulportal“ stehen bereits zur Verfügung, welche befinden sich im Aufbau?

Antwort des Magistrats:
Die jetzigen Funktionen des Schulportals entsprechen den Lanis 0nline Funktionen. Diese beinhalten

  • Administration und Benutzerverwaltung des Schulportals

  • Direkt-Login in Fremdsysteme

  • RuMBs – Räume und Medien online buchen

  • Vertretungsplan

  • Stundenplan

  • Schulkalender

  • mein Unterricht – pädagogische Unterrichtsprotokollierung samt Anwesenheit und

  • Noten listen

  • Klausurenplaner und Kopfnoten

  • Wahl-Tool – klassische und vielfältige Wahlen innerhalb der Schule digital abbilden und automatisch verteilen lassen

  • WLAN – Voucher

  • Dateiverteilung

  • Lerngruppen – einfach Listen erstellen, überprüfen und kleine Tools für den Unterricht

  • Smartphone View – schnell vom Heft an die Tafel oder den Versuchsaufbau digital

beschriften

Bis Ende des Schuljahres 2020/21 soll der Aufbau des Schulportals abgeschlossen sein. Welche Funktionen zum Schulportal sich im Aufbau befinden, dazu gibt es, neben der offiziellen Ankündigung durch das HKM, keine weiteren Informationen.

6. Wann wird die Erarbeitungsphase dieses neuen Medienbildungskonzeptes abgeschlossen sein und wann soll mit der Evaluation begonnen werden?

Antwort des Magistrats:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, weil nicht benannt ist, welches Medienbildungskonzept hier gemeint ist. Medienbildungskonzepte werden auch in Zukunft nicht statische Konzepte sein, sondern sich mit der Technik stetig weiterentwickeln. Jede Schule muss ein auf ihr Schulprogramm abgestimmtes individuelles Medienkonzept entwickeln. Dazu sollen die Fachberaterinnen und Fachberater des jeweiligen staatlichen Schulamtes unterstützen.

weitere Links zum Thema
https://www.medienzentrum-kassel.de/kasseler-schulen-ans-netz-das-konzept/

https://www.univention.de/produkte/ucs/
https://schul.cloud/schul-cloud-pro

Diskussion:

Die CDU-Fraktion fragt nach, warum die Medienkonzepte so unterschiedlich seien, und wie auf die Schulen eingewirkt werde um Einheitlichkeit zu erreichen.
Die Schuldezernentin erklärt, es gebe eine Begleitung seitens der Stadt, Die Konzepte seien vom Amt für Schule und Bildung gesichtet worden. Dieses erklärt, dass von den Schulen mittlerweile seit 10 Jahren Medienkonzepte gefordert würden. Es werden Stichpunkte genannt (Überschriften). Der Rücklauf sei nicht unbedingt das, was man für einen Antrag braucht, es fehle z.B. einigen das pädagogisch/technische Konzept.

Gemeinsam mit der IT Steuerungsgruppe Nordhessen, dem Mediumszentrum, dem Staatlichen Schulamt und dem Landkreis überlege man, wie man weiter vorgeht. Die Kommunikation sei etwas schwierig gewesen. Im Konzept gefordert sei eine Bestandsaufnahme, ein technisch/pädagogisches Einsatzkonzept (Medienbildungskonzept) und ein Weiterbildung Fortbildungsplan. Die Fortbildungen würden zum Teil vom Medienzentrum übernommen werden, der Rest müsse über das staatliche Schulamt laufen. Man brauche von allen Schulen ein Konzept um Chancengleichheit zu gewährleisten. Das Land plane eine eigene Dienstanweisung für alle Schulen, diese solle die Vorgaben sicherstellen.

Die CDU-Fraktion fragt nach, ob man vielleicht einmal das Schulportal im Gremium vorführen könne.
Das Amt für Schule und Bildung erklärt, Kassel nutze edu, da dort ein Messenger integriert sei. Das Land überlege zwar einen Messenger in das Schulportal zu integrieren, solang dies aber noch nicht geschehen ist wolle Kassel mit edu weiter arbeiten.
Am 3. Dezember fände eine Info-Veranstaltung zum Digitalpakt statt, dort werde auf das Schulportal, b.z.w. edu vorgestellt.

Die CDU Fraktion fragt weiter, ob es eine Evaluation geben werde.
Das Amt für Schule und Bildung erklärt, die Antragstellung müsse bis 2021 abgeschlossen sein. Im Sommer 21 habe man die letzte Chance für die Fertigstellung eines Medienkonzeptes.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten fände es gut den Messenger im Ausschuss vorzustellen, weiter fragt sie welche Software, welche Hardware und welche Infrastruktur in welcher Größen würde anvisiert.
Das Amt für Schule und Bildung entgegnet, die wesentliche Aufgabe sei erst einmal die Schaffung einer Infrastruktur/WLAN. Dies wolle man in den nächsten 5 Jahren schaffen. Später sollen LAN Arbeitsplätze hinzukommen. 20 % der Mittel könne in bewegliche Infrastruktur, wie zum Beispiel iPads investiert werden. Wichtig sei für die Schulen sich vorher ein Konzept zu machen, wie die Schulen präsentieren wollten (interaktives Board, Fernseher, Beamer). Software sei über den Digitalpakt nicht finanzierbar, dies laufe über Landesprogramme.

Die SPD-Fraktion fragt nach, wie man schnelles Internet realisieren wolle.
Das Amt für Schule und Bildung erwidert, man setze auf Glasfaser. Im nächsten Jahr sollen 20 Schulen angeschlossen werden, 2021 die restlichen Schulen.

Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten moniert die Festlegung auf Ipads und schlägt vor Open Hardware/Open Software zu berücksichtigen. Es sei schwierig sich lange auf Apple festzulegen.
Die Schuldezernentin erklärt, dass bei der Auswahl auch Sicherheitsaspekte eine Rolle spielten. Die Förderrichtlinien ließen alle Betriebssysteme zu, letztlich entschieden die Schulen was sie benutzen wollen. Ipads verfügten über den Appleschoolmanager, dies sei kostengünstiger im Einkauf. Der Grundgedanke gehe aber schon Richtung Linux, man könne Schulen aber nicht Apple verbieten.

Die Kasseler Linke fragt nach, wie man in Bezug auf BYOD-Lösungen sicherstellen wolle, dass finanziell schwache Schüler gleiche Chancen hätten. Die Schuldezernentin erklärt, man schaue bei jeder Schule genau nach den speziellen Anforderungen.
Das Amt für Schule und Bildung ergänzt, momentan sei jeder 5. Schüler mit Hardware versorgt. An Schulen, an denen man annimmt, dass die soziale Frage deutlich werde, kaufe man komplette Klassensätze […].

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2. Vorstellung Modellversuch Berufsfachschule für den Übergang in Ausbildung

Antrag der CDU-Fraktion – 101.18.1459 –

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Schule, Jugend und Bildung den Modellversuch BÜA (Berufsfachschule für den Übergang in Ausbildung) vorzustellen. Dabei werden auch erste Erfahrungen und mögliche Konsequenzen vorgestellt. Dargestellt werden sollen auch die Zahlen vor und mit BÜA, die Auskunft über die Schulabschlüsse und Vermittlung in Ausbildung geben.

Zustimmung: einstimmig

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3. Familiennetzwerke

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1465 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Wir bitten den Magistrat, über den Ausbau der Familiennetzwerke in den Stadtteilen Wesertor/Unterneustadt und Süsterfeld/Helleböhn zu berichten.
Begründung: In den Stadtteilen Rothenditmold, Oberzwehren und Forstfeld unterstützt und begleitet die Stadt Kassel seit 2009 die Arbeit der Familiennetzwerke. Die Angebote in den Stadteilen sind auf diese jeweils zugeschnitten und nutzen familienunterstützende Maßnahmen und Strukturen im Stadtteil. Die Familiennetzwerke bieten eine breite und umfassende Palette an Angeboten, Hilfen und niedrigschwelligen Projekten an und können somit Familien unterstützen bei den Herausforderungen des Alltags und Kinder bedarfsgerecht fördern. Die sozialräumliche Ausrichtung der Familiennetzwerke soll vorgestellt werden.

Zustimmung: einstimmig

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4. Hortbetreuung an Kasseler Grundschulen

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1466

1. In welchen Stadtteilen und an welchen Grundschulen ist die Nachfrage an Hortplätzen gegenüber dem vorherigen Schuljahr besonders gestiegen?

Grundschulen mit Ganztagsangebot:
Ein ,,besonderer“ Anstieg konnte an keinem Standort festgestellt werden. In Waldau gab es insgesamt 7 Kinder mehr (von 93 auf 100).

Grundschulen ohne ganztägiges Angebot:
ln Harleshausen besuchen 6 zusätzliche Kinder den Hort (von 142 auf 148), im Jungfernkopf 9 Kinder (von 132 auf 141), in Kirchditmold nahm die Nachfrage deutlich zu (von 139 auf 162).

2. An welchen Kasseler Grundschulen konnte im aktuellen Schuljahr 2019/2020 die Nachfrage an Plätzen erfüllt werden, an welchen Standorten gibt es nicht erfüllte Nachfragen?

An fast allen Kassler Grundschulen mit einem ganztägigen Angebot wurde der Bedarf an einem Hortplatz gedeckt. Das Platzangebot wurde an den Bedarf angepasst, sodass 3 Gruppen (2 freier Träger sowie 1 städtische) zudem geschlossen wurden. Ein Hort im Pakt für den Nachmittag konnte nicht bedarfsdeckend arbeiten (Losseschule, städtischer Hort Bettenhausen). An einzelnen Grundschulstandorten ohne Ganztagsangebot gibt es für das Schuljahr 2019/2020 mehr Anfragen als Hortplätze:

  • Dorothea-Viehmann-Schule (städtischer und freier Träger) Kinder ohne Platz: ca.23

  • Herkulesschule (drei freie Träger) Kinder ohne Platz: ca. 6

3. ln welchen Stadtteilen werden zur Erfüllung der Betreuungsbedürfnisse noch im laufenden Schuljahr neue Hortgruppen eingerichtet bzw. sind schon eingerichtet worden?

  • Dorothea -Viehmann -schule (städtischer Ausbau) Plätze zusätzlich: 25
    Modulersatzbau (Ende 201,9/Anlang2020 – ist in der Fertigung)

  • Bettenhausen Plätze zusätzlich: 25

Eine Gruppe wurde zum 01.08.2019 in den Räumlichkeiten der Schule eröffnet. (Die Schule befindet sich im Pakt für den Nachmittag)

  • Kirchditmold Plätze zusätzlich: 40
    lm August wurde ein Modulersatzbau auf dem Lehrerparkplatz an der Grundschule Kirchditmold installiert. 40 Kinder wurden ab dem 01.10. vertraglich aufgenommen. Die Grundschule und der Hort arbeiten derzeit noch an dem Konzept für den Pakt für den Nachmittag. Geplant ist die Einführung zum Schuljahr 20/21. Für die Erweiterung des Angebots sind weitere Ersatzbauten geplant um ein ganztägiges Angebot umzusetzen lm Einzugsgebiet der Herkulesschule bildet sich auch für nächsten Jahr ein erhöhter Bedarf ab. Der Ausbau einer weiteren Hortgruppe ist abhängig von der Schulentwicklungsplanung bzgl. des Paktes für den Nachmittag s.u.

4. Welche Lösungen gibt es für Eltern, deren Kinder keine standortnahen Hortplätzen besuchen können, um wie viele Kinder handelt es sich?

Einigen Familien (uns bekannt sind 6 Kinder – bereinigt um die Standorte, an denen es noch in diesem Schulhalbjahr eine Horterweiterung geben wird), kann nicht zu Beginn des neuen Schuljahres ein passendes Hortangebot unterbreitet werden. Die Vergabe der Plätze richtet sich nach dem Aufnahmeverfahren der Stadt Kassel, welches auch die freien Träger anwenden. ln manchen Fällen kommt es noch zu außerordentlichen Kündigungen während des laufenden Schuljahres, sodass Kinder der Warteliste aufgenommen werden können. In einzelnen Fällen stellen Träger Anträge auf eine Überbelegung der Gruppe. Dies ist keine grundsätzliche Lösung, da die Qualität der Arbeit darunter leidet. Generell gilt, dass Eltern keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Grundschulkindbereich haben. Dennoch wird versucht dem Bedarf gerecht zu werden, indem neue Gruppen eröffnet werden. Für die Eröffnung einer neuen Hortgruppe muss eine Mindestbelegung von 18 Kindern bis 25 garantiert werden, um kosten- und personaldeckend zu arbeiten. Für die Ferienbetreuung bieten unterschiedliche Träger.in einigen Stadtteilen ein großes Spektrum an Ferienspiele an. Diese müssen von den Erziehungsberechtigten eigenständig gebucht werden. Hierzu gibt es unterschiedlichste Broschüren und Beratungsangebote.

5. Wie sind die aktuellen Planungen zum Ausbau von Hortplätzen an Kasseler Grundschulen?

  • Dorothea-Viehmann-Schule (Ausbau und Verlagerung des städtischen Hortes)

Plätze zusätzlich: 25 (Bezug auf Frage 3) Geplant ist ein 4-teiliger Modulersatzbau; drei bestehende Gruppen (der städtischen Einrichtung) wechseln aufgrund einer Sanierung in den 4-teiligen Modulersatzbau. Der Standort wird durch diese Investition um eine weitere Gruppe / 25 Plätze, sowie eine Sanitär-Anlage für die Grundschüler*innen erweitert. In Kooperation mit der Johann-Amos-Comenius Schule wurde der Standort für die Aufstellung festgelegt. Wenn die Johann-Amos-Comenius Schule saniert wird, muss ein neuer Ersatzstandort gefunden werden. Langfristig sollen alle Hortgruppen am Standort der Dorothea-Viehmann-Schule im Ganztag mit untergebracht werden.

  • Herkulesschule

Für den Grundschulstandort Herkulesschule werden derzeit vom Amt für Schule und Bildung die Möglichkeiten der Änderung der Grundschulbezirksgrenzen sowie die Nutzung der Lückertschule im Zusammenhang mit der Herkulesschule überprüft. Sobald diesbezüglich eine Entscheidung vorliegt, kann das Jugendamt entsprechend planen und handeln, um die Betreuungssituation den Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Eine Ausweitung des Angebots ist mit den vor Ort, drei freien Trägern nicht möglich.

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5. Kitaplanung in der Stadt Kassel

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke 101.18.1487 –

1.Wann wird das Portal „webKita“ fertig gestellt? Wird dieses Portal mehrsprachig sein?

Web.kita bzw. KiBeKa.Online soll zum 01.03.2020 fertig gestellt sein und in Betrieb gehen. Die mehrsprachige Nutzung wird über die Browser- Einstellungen möglich sein.‘

2. Wie viele Kitaplätze fehlen in Rothenditmold?

Für 2019 fehlten für Rothenditmold rechnerisch 100- 125 Plätze, bei einer Versorgungsquote von 35 % (U3) bzw. 95 % (Ü3).

3. Kann der Parkplatz an der Wienerstraße als Standort für eine Kita in Rothenditmold genutzt werden?

Das Grundstück ist im Eigentum der Stadt und an den Kleingartenverein verpachtet und steht somit nicht zur Verfügung. Es gibt zudem keine für uns nutzbare Infrastruktur, diese müsste entsprechend hergestellt werden.

4. Welche temporären Lösungen werden für die Schaffung neuer Kitaplätze geprüft?

Als temporäre Lösung wurde die Aufstellung von Modulersatzbauten für 3 – 5 Jahre zur Miete geprüft. Dies wird derzeit an zwei Standorten konkret umgesetzt (Kita Bettenhausen, Kita Kirchditmold). Das Modell von Außengruppen (in anderen Räumen, als Wald- oder Naturgruppe, u.ä.) wird an Standorten, wo dies organisatorisch und naturräumlich umsetzbar ist, ebenfalls schon eingesetzt und generell weiterhin auch als temporäre Möglichkeit geprüft. Kurzfristig wurde an der Schule Am Wall eine Gruppe eingerichtet, in der Kinder, die kurz vor dem Schuleintritt stehen und noch keine Kita besucht haben, in Kooperation von Schule und Kita Sara -Nussbaum betreut werden. Auch die Möglichkeit der Einrichtung temporärer niedrigschwelligerer Betreuungsangebote (2.8. über das BAMF als sprachkursbegleitende Kindertagesbetreuung oder über unser Bundeprogramm KitaEinstieg) wird von uns weiter praktiziert und die Ausbaumöglichkeiten laufend geprüft.

5. Wie wird die Versorgung in den jeweiligen Kitas mit Mittagessen organisiert?

Sofern baulich Räumlichkeiten für eine Wärmeküche vorhanden sind, erfolgt die Versorgung der Kinder über einen externen Dienstleister. Hierbei hat sich der Magistrat der Stadt Kassel für ein Verpflegungssystem mit Tiefkühlware entschieden. Sollte keine Küche vorhanden sein, so wird eine Warmanlieferung durch einen Lieferanten/Caterer in Betracht gezogen.

Freie Träger:
Die meisten Kitas lassen sich das Essen durch verschiedene Essensanbieter – meist warm – liefern. Die Entscheidung, welche Fremdfirma die Versorgung übernehmen soll, erfolgt in den Kitas. Es gibt einige Kitas, in denen das Essen vor Ort durch Köchlnnen / ,,Kochfrauen,, zubereitet wird (2.8. IAKCH0S, 0rte für Kinder, Waldorfkindergarten Bad Wilhelmshöhe,…). ln manchen kleineren Kitas kochen die Eltern selbst. Das mitgebrachte Essen wird dann vor Ort zum Mittag erwärmt.

6. Welche Kriterien werden beim Mittagessen angelegt? (regionale und biologische Produktion)

Die Versorgung der Kinder erfolgt auf der Grundlage von Speiseplänen, die gemeinsam von Kita und Lieferant auf Grundlage von Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) erstellt werden. Hierbei werden auch Produkte aus biologischem Anbau berücksichtigt, sowie regionale und saisonale Produkte hinzugekauft.

Freie Träger:
Die Kriterien bei den Freien Trägern sind unterschiedlich: gesund, ausgewogen, frisch,lecker, etc‘ werden als Kriterien genannt. Viele Träger legen Wert auf biologische Lebensmittel, teilweise sollen die Mahlzeiten vegetarisch, zuckerfrei oder regional sein. Zum Teil erfolgt explizit eine 0rientierung an den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Bei einem Träger ist die Leiterin gleichzeitig Ärztin und hat ein eigenes Konzept entwickelt, in den Waldorfkitas ist die anthroposophische Ernährungslehre die Grundlage. Ein Kriterium ist natürlich auch die Höhe der Kosten.

7. Wie hoch sind die Kosten für das Essen?

ln Kitas der Stadt Kassel werden für die Mittagsverpflegung monatlich 64,- Euro erhoben. Die Kosten für das Mittagessen basieren auf einer Mischkalkulation. Der Betrag enthält sowohl die Kosten für den Wareneinsatz, als auch für die Dienstleistung (Ausgabepersonal, Abwasch etc.). Da das Mittagessen nach Möglichkeit kostendeckend sein soll, wird sich dabei am Verpflegungskostenbeitrag laut Satzung orientiert. Den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wird ein Jahresbudget zur Verfügung gestellt, innerhalb dessen sie die Ausgestaltung selber vornehmen können.

Freie Träger:
Bei den Freien Trägern werden die Gebühren für das Mittagessen vom Träger selbst festgelegt. Viele lehnen sich dabei an die Entgelte der Stadt Kassel an. Laut Stichtagserhebung vom 1.01.2019 lagen die Essensbeiträge in der Regel zwischen 50,- und 85,Euro. ln Einzelfällen gibt es niedrigere oder höhere Essensbeiträge. Für Familien, die Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, gibt es die Möglichkeit, über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Essenbeiträge erstattet zu bekommen, seit 1.8.2019 in voller Höhe.

8. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt gegen die Unterversorgung bei den Kitaplätzen?

Neben der: kurzfristigen Umsetzung temporärer Lösungen wird mit Hochdruck in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern sowie städtischen und freien Kitaträgern die Realisierung neuer Vorhaben vorangebracht. Die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit der GWG zum Bau von 3 Kindertagesstätten wird zurzeit geprüft. Insgesamt wurden 2019 in mehr als 20 Projekten ganz konkrete Voraussetzungen für die Eröffnung von rund 30 neuen Gruppen geschaffen. Aktuell sind Anträge auf Investitionszuschüsse in Höhe von mehr als 3,5 Millionen Euro für den weiteren Ausbau bei der Stadt, dem Land und dem Bund in Bearbeitung, die in diesem und dem nächsten Jahr dann annähernd 700 Plätze schaffen werden, für. diese Planungen hat das Jugendamt die Ermächtigung. Ca. 240 Plätze davon werden voraussichtlich bis zum 1.01.2020 zur Verfügung stehen / belegt werden können. Die Realisierung der verbleibenden Plätze sind für das Kita-Jahr 2020/21 in Planung. Voraussetzung ist die zeitnahe Genehmigung durch das Regierungspräsidium (Mitte November) und die Umsetzung im Baubereich.

Bei rund 10 weiteren Vorhaben sind die Planungen soweit fortgeschritten, dass eine Realisierung innerhalb der nächsten 3 Jahre möglich sein könnte. Damit würden zusätzlich rund 500 weitere Plätze geschaffen werden, insgesamt also knapp 1200 Plätze. Hierzu erforderlich ist eine Ermächtigung durch die Gremien, die erst vorgelegt werden kann, wenn es ein neues Investitionsprogramm des Bundes gibt. Weitere Vorhaben, insbesondere im Zusammenhang mit größeren Neubaugebieten, sind in Planung.

9. Was sind die Anschaffungs- und Betriebskosten für einen Container im Gegensatz zu einem festen Kitagebäude pro Jahr für einen Kitaplatz?

(Antwort von -65-)

Es wird davon ausgegangen, dass nicht die Anschaffung eines Containers (z. B. als Aufbewahrungsort für Spielgeräte, je nach Größe ab 2500 zzgl.. Aufbaukosten) gemeint ist, sondern die Schaffung von zusätzlichen Gruppenräumen in Stahl-Modulbauweise. Diese Module haben in der Regel die Größe von Transportcontainern. Ein Gruppenraum wird aus mehreren Modulen zusammengefügt. Ein direkter Vergleich der Kosten für einen Kita – Platz in einem angemieteten Stahl-Modulbau und einem Kita-Platz in einem festen Kitagebäude, das als städtisches Eigentum errichtet wird ist nur bedingt möglich.

Die Kita-Erweiterungen in Stahl-Modulbauweise werden in der Regel nur temporär und nicht dauerhaft angemietet, um kurzfristigen Bedarf zu decken. Die aktuell projektierten Stahl-Modulbauten der Kita Kirchditmold und der Kita Bettenhausen bestehen aus jeweils 2 Gruppenräumen mit Sanitäranlagen. Diese temporären Erweiterungsbauten verfügen nicht über die Infrastruktur eines festen Kitagebäudes, wie z.B. Wärmeküchen mit Speiseraum, U3 Bereich mit Sanitär- und Schlafbereich, Räume für alterserweiterte Gruppen, Verwaltungs-und Personalbereich, da sie als Ergänzungsbauten an bestehenden Kita-Standorten errichtet werden, die bereits über die entsprechende Infrastruktur verfügen. Wie der gesamte Baumarkt ist auch der Markt für Modulbauten, sei es nun in Stahl oder Holzbauweise, gemietet oder gekauft derzeit sehr volatil. Daher sind Angaben über durch Ausschreibungen erzielte Preise immer nur eine Momentaufnahme. Kostenaufstellung an Beispiel Stahl-Modulbau Kita Kirchditmold, 2 Gruppen max. 50 Kinder (ohne Betriebskosten nach Ausschreibungsergebnis): Da ein beträchtlicher Anteil der Mietkosten durch den Auf – und Abbau und die Erschießung (Wasser, Abwasser, Strom) verursacht wird, variieren die Kosten je nach Mietdauer.

  • Kosten für Auf – und Abbau inkl. Erschließung rund 71.000 € zzgl. Mietzeit pro Jahr rund 40.500 €, ab dem 5. Jahr 32.400 €

  • Summe ohne Betriebskosten pro Kind / Jahr: 1.165 € (bei4 Jahren Mietzeit)

  • weitere Beispiele: bei 6 Jahren 993 €, bei 8 Jahren: 906 €

  • Bauliche Kosten einer 4-gruppigen Kita max. 100 Kinder (komplett inkl. Infrastruktur):

Gemäß Baukostenindex der Architektenkammer (BKl) Preisindex Nov. 2019, ohne Berücksichtigung von außerordentlichen Kosten z. B. für besondere Gründung, Topographie, schwieriger Grundstückszuschnitt, und weiteren Risiken. Baukosten inkl, 3,2 Mio. € (Mittelwert, die Baukosten können je nach Projekt, Marktentwicklung, etc. auch deutlich darunter und darüber liegen).

  • Bei einer Betrachtung über eine Lebensdauer von 40 Jahren, liegen die reinen Baukosten bei 800 € pro Kind. Dazu kommt der bauliche Gebäudeunterhalt der gemäß KGSt-Vergleichsring mit ca. 1,2% der Herstellungskosten pro Jahr anzusetzen ist: ca. 400 € pro Kind.

  • Summe ohne Betriebskosten ca. 1.200 € pro Kind / lahr

Der Vorteil der angemieteten Stahl-Modulbauweise liegt weniger im monetären Bereich, sondern in der deutlich schnelleren Reaktionszeit um kurzfristige Bedarfe zu stillen. Je nach Verfügbarkeit und Auftragslage der Modulbau-Dienstleister kann ein Modul-Bauwerk ,,von der Stange“ nach Klärung der Rahmenbedingungen (Bauantrag, etc.) innerhalb weniger Monate errichtet werden. Für einen normalen individuellen herkömmlich errichteten Kita-Bau werden inkl. Planung zwei bis drei Jahre benötigt.

10. Wie wird dem aktuellen Fachkräftemangel entgegengewirkt?

Zur Fachkräftegewinnung hält die Stadt Kassel 30 Stellen für Freiwilligendienste, 25 Ausbildungsplätze für Erzieherinnen und Erzieher im Anerkennungsjahr und 13 Ausbildungsplätze für die Praxis-integrierte Ausbildung vor. Bis zu 43 Praktikantinnen und Praktikanten, die ihre praktische Ausbildung bei der Stadt Kassel gemacht haben, werden jährlich in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen. Weiter werden regelmäßig externe Stellenausschreibungen geschaltet. Sehr stark engagiert präsentiert sich die Stadt Kassel/Fachabteilung auf Ausbildungsmessen und unterhält Kooperationen mit den Fachschulen.

Weiter bietet die Stadt Kassel als Arbeitgeber:

  • ein breites Spektrum in allen Bereichen.der Kindertagesbetreuung

  • Qualifizierungsprogramm,,Führungskräftenachwuchsentwicklung

  • ein innovatives, auf die Zukunft ausgerichtetes und vielseitiges Fort- und Weiterbildungsprogramm

  • Tarif konforme Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und Anrechnung von Erfahrungszeiten auf die Stufenlaufzeiten schon während der Ausbildung

  • Urlaubstage nach den Berechnungen des TVöD und dem Bundesurlaubsgesetz

  • Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement(BEM)

  • Stark vergünstigtes Jobticket

  • Zusatzversorgung

11. Was sind die Ausbauziele für das nächste Jahr?
Hat die Stadt Kassel einen Kitaentwicklungsplan erstellt?

Siehe Antwort Frage 8.

Ja. Die Stadt Kassel schreibt die ,,Kitaplanung“ jährlich aufgrund der: aktuellen

Bevölkerungsentwicklung und der Stichtagserhebung fur den Haushalt des darauffolgenden Jahres fort. Die Planungen werden regelmäßig in den Ausschüssen vorgestellt.

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6. Strategien zur Verbesserung der Kindergesundheit

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke 101.18.1500 –

1. Welche Ressourcen (personell und finanziell) sind notwendig für die Umsetzung der Empfehlung 5 (Prüfung der Machbarkeit und des erwartbaren Nutzens eines Qualitätssiegels „Gesunde Ernährung“ für Krippen und Kitas) aus dem Gesundheitsbericht zur Kindergesundheit?

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2019 zum Antrag ,,Kommunale Strategie zur Umsetzung des Gesundheitsberichtes zur Kindergesundheit“, Vorlage Nr. 101.18.1410, wurde der Auftrag zur Erarbeitung einer Strategie für die Umsetzung der im Kindergesundheitsbericht 2018 genannten Handlungsempfehlungen erteilt. Nach aktuellem Stand rechnen wir mit der Fertigstellung der Strategie im Frühjahr 2020. Daraus wird sich die notwendige Ressourcenplanung ableiten lassen.

2. Welche Ressourcen (personell und finanziell) sind notwendig für die Umsetzung der Empfehlung 7 (Prüfung von Möglichkeiten, Seh- und Hörtests in Grund-, Gesamt- und Förderschulen regelmäßig anbieten zu können) aus dem Gesundheitsbericht zur Kindergesundheit?

Siehe Antwort zu Frage 1.

3. Welche Ressourcen (personell und finanziell) sind notwendig für die Umsetzung der Empfehlung 10 (Formulierung von Handlungsempfehlungen zur Stärkung und Förderung des Kindersprachscreenings in Zusammenarbeit mit den KiSS-Sprachexpertinnen und –experten der Region Kassel) aus dem Gesundheitsbericht zur Kindergesundheit?

Siehe Antwort zu Frage 1.

4. Welche Priorisierung der verschiedenen Empfehlungen gibt es seitens des Gesundheitsamtes (Effektivität, Effizienz, kurz-, mittel- langfristig, organisatorisch, finanziell)?

Siehe Antwort zu Frage 1.

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