Notizen aus dem 42. Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr am 23.09.20. (ohne Gewähr)
1. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/18 “Wohnstadt Waldau”
– 1. Änderung (Offenlegungsbeschluss)
101.18.1816 – Magistratsvorlage
Zustimmung: einstimmig
-> angenommen
2. Planungen ÖPNV-Schienentrassen
101.18.1778 – Antrag AfD-Fraktion
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Die derzeitigen Planungen im Bereich des NVV zur Bahn-/Straßenbahnanbindung des Flughafens Kassel-Calden sowie Stand und Inhalt der Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Waldkappeler Bahn für den Personenverkehr der Deutschen Bahn sollen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr vorgestellt werden, wenn möglich unter Einbeziehung von Projektbeteiligten des NVV und der Deutschen Bahn.
Die AfD-Fraktion erklärt, im Zweckverband seien Pläne für die Bahn/Straßenbahnanbindung an den Flughafen Kassel Calden bekannt. Man beantrage einen Bericht vom NVV im Ausschuss damit auch die Opposition unterrichtet sei. Ebenso verhalte es sich mit der Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Waldkappeler Bahn, die auf der Seite des hessischen Verkehrsministeriums erwähnt sei. Man wisse, dass diese Studie von der Deutschen Bahn durchgeführt werde, genauere Angaben zu den Untersuchungsgegenständen habe man aber nicht recherchieren können. Deshalb sollten Expert:innen berichten.
Die SPD-Fraktion antwortet, es sollte allgemein bekannt sein, dass es in Kassel keine Regierung/Opposition im herkömmlichen Sinne gebe, zudem arbeite man mit wechselnden Mehrheiten. Der Sachstand bezüglich Calden sei, dass momentan eine ausreichende ÖPNV-Anbindung bestehe und es keine Bestrebung für einen Ausbau gebe. Zur Reaktivierung der Waldkappeler Bahn gebe es noch keinen vorstellungsreifen Stand. Die Studie werde, sobald es diesen gebe, ohnehin vorgestellt.
Die CDU-Fraktion pflichtet bei. Es sei zu früh etwas über die Machbarkeitsstudie zu berichten. Man sehe die Waldkappelbahn auch nicht als dringlich an, er Harleshausen und die Anbindung des Kasseler Flughafens sei vollkommen ausreichend.
Der Verkehrsdezernent erklärt, die Trassensicherung sei vorgenommen worden, weitere Planungen strebe der NVV aber nicht an, auch wegen der Eingleisigkeit ab Bahnhof Obervellmar. Die Machbarkeitsstudie Waldkappeler Bahn sei beauftragt und werde im Frühsommer 21 abgeschlossen und dann vorgestellt werden. Eine zusätzliche Beschlussfassung sei nicht nötig.
Zustimmung: AfD-Fraktion, alle übrigen Fraktionen stimmen dagegen
-> abgelehnt
3. Sachstand des Formfehlers bei der Straßenverkehrsordnung
101.18.1779 – Anfrage FDP+FW+Piraten
Wir fragen den Magistrat:
1.Wie viele Bescheide über Verwarn-oder Bußgelder wurden auf Basis der fehlerhaften Straßenverkehrsordnung in Kassel ausgestellt?
2.Welche Einnahmen wurden dadurch nach der neuen StVO erzielt und welcher Betrag hätte sich nach der alten StVO ergeben?
3.Wie viele Bescheide wurden bezahlt und sind damit rechtskräftig geworden und wie viele nicht?
4.Wie hoch sind die Mindereinnahmen, die der Stadt durch die fehlerhaften bzw. eingestellten Verfahren entstanden sind?
5.Wie hoch sind die monatlichen Personal-und Betriebskosten, die für die Überwachung des Straßenverkehrs aufgewendet werden?
6.Welche Möglichkeiten hat die Stadt, eventuell falsch berechnete Verwarn-und Bußgelder zurückzuerstatten?
Der Verkehrsdezernent erklärt, wegen fehlender Zuständigkeit könne der Magistrat die Anfrage nicht beantworten. Die Zuständigkeit liege beim RP und beim Oberbürgermeister als Ordnungsbehörde.
4. Planungen zur Umgestaltung Wehlheider Platz
101.18.1791 – Anfrage AfD-Fraktion
Am 06.08.2020 berichtete die HNA mit Bezug auf Aussagen des Ortsvorstehers N. Sprafke, die Gestaltung des Georg-Stock-Platzes könne sich weiter verzögern, da evtl. zuvor eine Umgestaltung des Wehlheider Platzes im Bereich der KVG-Haltestellen durchgeführt werde.
Wir fragen den Magistrat:
1.Welche Veränderungen werden auf dem Wehlheider Platz geplant?
2.Werden die Planungen in den Gremien der Stadtverordneten-Versammlung als gewählte Vertretung der Kasseler Bürger vorgestellt, wenn ja, wann in welchem Gremium?
Der Stadtbaurat erklärt, das Gegenteil sei der Fall. Der Platz werde intensiv bespielt und gut angenommen. Im Stadtentwicklungskonzept (ISEK Wehlheiden) sei auch deshalb ein Handlungsbedarf für eine Umgestaltung benannt worden. Die städtebauliche Zielsetzung sei, dass der Platz, der momentan von einer Straße durchschnitten sei, mehr als ein Platz wahrgenommen werde. Darüber hinaus gebe es eine gesetzliche Verpflichtung bis 2022 ÖPNV Haltestellen barrierefrei zu gestalten. Dieser technische Belang werde vom Straßenverkehrsamt und der Stadtplanung bearbeitet. Man wolle trotz Zeitdruck die Beteiligung nicht konterkarieren. Es gebe zwei Beteiligungsverfahren über Veranstaltungen im Stadtteilbüro, welches hoffentlich bald wieder geöffnet werde. Der Plan werde in den Gremien vorgestellt und beschlossen. Die Zeitschiene sei noch in Abstimmung.
3.Wann wird die Neugestaltung des Georg-Stock-Platzes begonnen?
4.Weshalb wird der Georg-Stock-Platz aufgrund des aktuellen Zustandes nicht mit höherer Priorität behandelt?
Der Platz werde mit hoher Priorität behandelt. Man habe einen Förderbescheid erhalten und schon 2019 die Mittel im Haushalt eingestellt. Die Wettbewerbsausschreibung für den Platz werde beauftragt, dort werde die Zielsetzung präzise beschrieben. Es werde unterschiedliche Beteiligungsformate über die Städtebauförderung geben. Der Ortsbeirat sei selbst verständlich beteiligt.[…] Man rechne Anfang 2021 mit der Durchführung des Wettbewerbs.
Die AfD-Fraktion bittet darum die Ausschreibung an die Fraktionen zu schicken, der Stadtbaurat entgegnet, diese sei ohnehin öffentlich.
5. Nachweise für Fahrradstraße Goethestraße
101.18.1792 – Anfrage AfD-Fraktion
Lt. Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung § 2 zu Zeichen 244 (VwV-StVO) kommt die Einrichtung einer Fahrradstraße dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist (…).
Wir fragen den Magistrat:
1. In welcher Form wurde dieser Nachweis für die Goethestraße erbracht?
Der Verkehrsdezernent korrigiert, dass die Straßenverkehrsordnung sage: wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder die bald zu erwartete vorherrschende Verkehrsart sein werde. Dieser Teilsatz sei entscheidend. In der Goethestraße habe es bisher schon viel Radverkehr gegeben, man erwarte eine Steigerung, da es sich um eine wichtige Verbindungsachse vom Bahnhof Wilhelmshöhe zur Innenstadt handele.
2.Wurden Verkehrszählungen vorgenommen, wenn ja, wann (genauer Zeitraum) und mit welchen Ergebnissen?
Die letzte Verkehrszählung sei 2019 gewesen. Der Anteil des Radverkehrs habe bei 43 % gelegen. Man schätzt, dass er bereits jetzt schon höher liegt.
Die AfD-Fraktion möchte detailliertere Angaben zur Zählung (Uhrzeit/Tag/Wetter). Der Verkehrsdezernent erläutert, dass die Verkehrszählung an einem Werktag außerhalb der Ferien stattgefunden habe, man habe 2200 Fahrräder und 2900 Kfz gezählt. Das sieht die AfD kritisch, ein Tag sei zu wenig als Arbeitsgrundlage und die Radnutzung hinge ja auch vom Wetter ab. Der Verkehrsdezernent betont, das Vorgehen sei gesetzeskonform und es sei auch nicht die einzige Zählung in der Straße gewesen. Radfahren sei nicht mehr so wetterabhängig, der Radverkehr boome, in der Goethestraße stehe es außer Frage, dass der Radverkehr dominiere.
6. Untersuchungen zum Infektionsrisiko im ÖPNV
101.18.1793 – Anfrage AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion erklärt, dass zwar der Städtetag keine Risiken sehe, die Berufsgenossenschaften allerdings schon. Dort habe man medizinischem Personal geraten den ÖPNV nicht zu benutzen.
Lt. “Städtetag aktuell“ der Information des Deutschen Städtetages behauptet der OB der Stadt Leipzig und Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, am 19. Juni: „Es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich Fahrpersonal oder Fahrgäste überdurchschnittlich im Nahverkehr mit dem Corona-Virus angesteckt hätten.“ Entsprechende Studien oder Untersuchungen werden jedoch nicht genannt.
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie beurteilt der Magistrat der Stadt Kassel das Infektionsrisiko im ÖPNV:
a) ohne Maskenpflicht?
b) mit Maskenpflicht bei verbreiteter Missachtung (über 20% ohne Maske)?
c) mit Maskenpflicht und weitgehender Einhaltung?
d) wie c) mit zusätzlich häufiger Desinfektion (nach Vorbild von Süd-Korea und Taiwan)?
Der Verkehrsdezernent verliest eine Antwort des Gesundheitsamtes. Das Infektionsrisiko ergebe sich aus dem Übertragungsweg des Corona Virus: Tröpfcheninfektion durch die Atemwege, 15 Minuten Aufenthalt in unmittelbarer Nähe eines infizierten in geschlossenem Raum, verstärkt durch Husten, Niesen usw. Im ÖPNV könnten alle Faktoren vorliegen. Ohne Maskenpflicht wäre das Risiko deutlich höher, deshalb strebe man an, dass alle Personen Masken tragen. Das gelte insbesondere wegen Der Möglichkeit der asymptomatische Verbreitung und entspreche auch der Verordnungslage.
Schmierinfektionen stellten ein eher geringes Risiko dar. Gründliches Händewaschen mit Seife und gründlichem Abtrocknen biete ausreichend Schutz.
2. Welche Studien bzw. Untersuchungen (z. B. statistische Erfassung der ÖPNV-Nutzung bei Covid19-Infizierten) sind dem Magistrat oder der KVG bekannt, die eine Beurteilung des Infektionsrisikos im ÖPNV ermöglichen?
Der Magistrat stütze sich auf die Erkenntnisse des Robert Koch Instituts.
3. Bis zu welchem Vorkommen von Covid19-Infizierten, anteilig an der Bevölkerung, hält der Magistrat das Aufrechterhalten der Schutzmaßnahmen für sinnvoll, unter Beachtung der Nebenwirkungen/erhöhten Gesundheitsrisiken durch den Gebrauch von Atemschutzmasken?
Die Pflicht zur Mundnasenbedeckung sei Landesverordnung und das Land werde daran festhalten. Der Magistrat schließe sich der Verordnungslage an und kontrolliert diese.
7. Aktion Abbiegeassistent
101.18.1794 – Antrag CDU-Fraktion
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird aufgefordert, als Sicherheitspartner der „Aktion Abbiegeassistent“ beizutreten und damit einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit in Kassel zu leisten.
Die CDU-Fraktion freut sich, dass der Antrag teilweise schon erfüllt sei. Neue Fahrzeuge würden bereits mit Abiegeassistent ausgestattet und alte Fahrzeuge nachgerüstet. Verpflichtend sei die Ausrüstung mit Abiegeassistent erst ab Juli 22. Bei Unfällen mit tödlichem Ausgang von Radfahrer:rinnen sei Abbiegen von LKWs die häufigste Unfallursache, deshalb wolle man der Aktion beitreten und die Fahrzeuge so schnell wie möglich umrüsten.
Die SPD-Fraktion schließt sich an. Man könne darüber streiten, ob es notwendig sei der Aktion beizutreten, das Ziel sei aber prinzipiell unterstützenswert.
B90/Grüne erklären ihre Sympathie für den Antrag. Auch für die LKW-Fahrer verbessere dass die Situation. Bisher seien wenige Kommunen Mitglied. Es handele sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, so dass das, was technisch machbar wäre, auch gemacht werden könne, deswegen aber nicht der halbe Fuhrpark stillgelegt werden müsse.
Der Verkehrsdezernent erklärt, man sei auf einem guten Weg. Die Vorschrift Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen biete Schutz für alle, auch für die Fahrer. Neufahrzeuge würden werkseitig ausgestattet, auch die Hersteller achteten mittlerweile darauf. Die Umrüstung gehe nicht von heute auf morgen, die Stadt habe noch einen großen Fuhrpark, mit dem man sich beschäftigen müsse. Dieses Jahr sei man mit Förderanträgen nicht zum Zuge kommen, man gehe aber von einem erneuten Fördertopf im nächsten Jahr aus. Bei den Stadtreinigern würde die Umrüstung von 10 Fahrzeugen gefördert werden, auch der Bauhof solle umgerüstet werden. Alle Neufahrzeuge bei der KVG hätten werkseitig einen Abiegeassistent.
Zustimmung: einstimmig
8. Belebung Fuldaufer
101.18.1795 – Anfrage FDP+FW+Piraten
Der Stadtbaurat erklärt, das Fulda-Konzept befinde sich in letzter Abstimmung. Hier gebe er jetzt eine kurze Zusammenfassung der Aspekte Stadt am Fluss. Die Fulda sei ein wichtiger Erlebnis- und Freizeitraum, ein Naturraum, ein Verkehrsraum und auch ein prägendes Grundelement im Stadtbild. Das Fulda-Konzept setze sich ausführlich mit all diesen Aspekten auseinander. Konkrete Maßnahmen bestünden darin, wie man Prozesse vorantreibt und gemeinschaftlich und in Abstimmung Veränderung am Fulda Ufer vornehmen kann. Es finde morgen ein runder Tisch mit den Bootsvereinen über die Bespielung des Ufers, mehrfach genutzte Stege aber auch über das Handlungsfeld Wasser statt, denn dieses werde mehr und mehr als Aufenthaltsort genutzt und es käme immer mal wieder zu Konflikten zwischen Schwimmenden und Rudernden. Ein Punkt sei auch die Versandung der Fulda, die bei der Regattastrecke störe. Das Ausbaggern beginne im Herbst/Winter.
Wir fragen den Magistrat:
1. Inwiefern wäre ein Ausbau mit einer Wassertreppe oder mit einem Spielplatz am Fulda-Ufer an der Spitzhacke neben dem Auedamm oder an anderen Freiflächen möglich?
Die Zugängigkeit des Wassers sei eine der wichtigen Fragestellungen. Dazu würden oft die Stege der Vereine genutzt, was zu Konflikten führe. Es sei angedacht an manchen Stellen Zugänge zu ermöglichen (Treppe). Die Baumaßnahmen seien allerdings schwierig, da die gesamte Fulda Landschaftsschutzgebiet sei und Genehmigungsverfahren für die Befestigung des Ufers sehr komplex seien. Die Erarbeitung eines Gesamtnaturschutzrechtlichen Rahmens sei Teil des Konzeptes.
Spielflächen am Wasser seien zwar ein tolles Angebot aber auch gefährlich, deshalb seien Zäune notwendig und das käme an der Spitzhacke aufgrund des Erscheinungsbildes eher nicht infrage. Auch eine Wiese habe eine Aufenthaltsqualität/Spielqualität.
2. Welche Maßnahmen sind seitens der Stadt geplant, den touristischen und freizeitlichen Wert des Fuldaufers mittels Ausbau der Gastronomie oder anderer Maßnahmen an der Fulda zu unterstützen?
Die erste Fragestellung seien zentrale Zugänge an den Fluss. Gastronomie gäbe es bereits umfänglich an der Fulda. Mit einer Erweiterung sei man vorsichtig, es sollten auch ruhige Gebiete erhalten bleiben, an denen man nicht ein gastronomisches Angebot nutzen müsse, um dort zu verweilen.
3. Gibt es von Seiten der Stadt derzeit Bestrebungen, die eine wirtschaftliche oder touristische Belebung des Fuldaufers beinhalten?
[…]
4. Welche Bedingungen und Regelungen müssen bei einem Ausbau des Ufers im Falle einer weiteren wirtschaftlichen / touristischen Nutzung eingehalten werden?
Der Stadtbaurat verweist auf die ausführliche schriftliche Antwort, die dem Protokoll beiliegen wird. Das ganze Gebiet sei Landschaftsschutzgebiet, auch die Wasserflächen.
5.Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Umsetzung einer „Stehenden Welle“ an der Fulda?
Der favorisierte Standort sei der Mühlengraben (Finkenherd). Dort sei eine stehende Welle technisch möglich. Die rechtliche Situation betreffend des Mühlenbetriebs und die naturschutzrechtlichen Belange müsse man noch klären. In den nächsten Monaten werde sich zeigen, ob sie in Kassel realisierbar sei. Das Projekt werde vom Magistrat unterstützt, dieser hielte die „Stehenden Welle“ für ein gelungenes Freizeitangebot.
9. Vorhabenbezogener B-Plan Wilhelmshöher Allee 176/174a / Hinterhaus
101.18.1800 – Antrag SPD-Fraktion
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Magistrat wird gebeten, zu einer möglichen Bebauung der Grundstücke Wilhelmshöher Allee 176/174a / Hinterhäuser einen vorhabenbezogenen B-Plan einzufordern
Die SPD-Fraktion begründet ihren Antrag. Der vorliegende B-plan sei von 1973 und könnte nur kleine Bebauung zulassen, die nicht im Interesse des Eigentümers stehen würde, deshalb fordere man einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
B 90/Grüne bitten um eine Einschätzung des Magistrats.
Der Stadtbaurat erläutert, für das Grundstück bestehe Baurecht. Hier sei es mit einem Bebauungsplan hinterlegt, der städtebauliche Dichten festgelegt. Innerhalb dieses Bereiches seien rückwärtige Bebauungen üblich. Es habe eine Bauvoranfrage vom Investor gegeben, diese sei positiv beschieden worden. Kleinere Abweichungen lägen im Ermessensspielraum und seien genehmigungsfähig. Inzwischen sei die Anfrage in einen Bauantrag mündet, dieser sei positiv beschieden worden. Sollte der Antrag angenommen werden, könne der Magistrat dem Beschluss nicht folgen. Die Baugenehmigung sei am 9. September für die Grundstücke 174/176 erteilt worden.
Die Kasseler Linke fragt, ob der Bauantrag vom Eigentümer des Hauses 174 gestellt worden sei. Weiter merkt sie an, dass die Stadt zugestimmt habe, dass ein kulturelles Projekt abgerissen wird und verweist auf Paragraf 180 Baugesetzbuch (Sozialplan).
Der Stadtbaurat stellt klar, dass es egal sei, wer ein Bauantrag stellt. Dieses könne jede, das spiele rechtlich keine Rolle. Wenn ein Bebauungsplan besteht, sei rechtlich gesehen ein Bauantrag zu genehmigen. Für einen Sozialplan gebe es hier keine rechtliche Grundlage. In diesem Fall habe man sich die Situation vor Ort angeschaut und nicht zulässige Nutzung festgestellt, diese hätte man sogar rechtlich untersagen müssen.
Der Ausschussvorsitzende bittet darum den Antrag zurückzuziehen, andernfalls müsse er kassiert werden.
Die SPD-Fraktion zieht ihren Antrag zurück, bekundet aber ihre Unzufriedenheit mit der erteilten Baugenehmigung.
10. Kulturdenkmal documenta urbana
101.18.1802 – Anfrage CDU-Fraktion
[Im Juni war der Sachverhalt schon einmal Thema]
Wir fragen den Magistrat:
Wie erklärt sich die Stadt die Unmöglichkeit gegen Veränderungen der documenta urbana vorgehen zu können, wo doch nach § 11 Abs. 1 Satz 4 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes: „Der Schutz unbeweglicher Kulturdenkmäler … nicht davon abhängig (ist), dass sie in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen sind.“?
[§ 11 Unbewegliche Kulturdenkmäler
(1) Unbewegliche Kulturdenkmäler werden im Benehmen mit der Gemeinde erfasst und nachrichtlich in das Denkmalverzeichnis eingetragen. Eigentümerinnen und Eigentümer sind zu unterrichten, wenn ihr Kulturdenkmal erfasst wurde. Dies kann auf elektronischem Weg erfolgen. Der Schutz unbeweglicher Kulturdenkmäler ist nicht davon abhängig, dass sie in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen sind]
Die CDU-Fraktion zeigt sich verwundert, dass die Stadt erklärt habe, nicht gegen die Veränderung vorgehen zu können, da man sich seit 1986 vom Eintragungsprinzip verabschiedet habe.
Der Stadtbaurat erläutert, dass alle rechtlichen Möglichkeiten mit der Unteren Denkmalbehörde besprochen worden seien. Die deutliche Aussage sei gewesen, dass die Änderung vor Feststellung des Denkmalwertes (Mai 2018 – Aktenlage des Landesamtes für Denkmalpflege) erfolgt seien. Der nachträgliche Bauantrag sei zur Legalisierung im Mai 2019 eingereicht worden. Die Veränderung sei vor der Feststellung des Denkmalwerts erfolgt, der Bauantrag danach. Hätte man bereits vor Beginn der Bautätigkeiten einen Bauantrag gestellt – vor Feststellung des Denkmalwerts – hätte dieser genehmigt werden müssen. In Deutschland sei es möglich ein Gebäude zu bauen oder zu verändern, obwohl es genehmigungspflichtig sei. Wenn später festgestellt wird, dass das Bauwerk eine Genehmigung zum Zeitpunkt des Baus erhalten hätte, greife keine Rückbauverpflichtung.
Die SPD-Fraktion fragt nach, ob ein Ordnungsgeld verhängt worden sei. Das wird verneint. Der Amtsleiter erklärt, die Rücksprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege habe ergeben, dass eine Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes als unverhältnismäßig gewertet werde, wenn das Objekt weder im Denkmalverzeichnis noch auf Arbeitslisten gestanden hätte und sich die Denkmaleigenschaft dem Laien nicht unmittelbar aufdränge. Die Farbgestaltung sei noch angepasst worden. Das Landesamt für Denkmalpflege habe am 17.8.2020 sein o. k. gegeben.
11. Mehr Sicherheit für die Haltestelle Mittelring
101.18.1806 – Antrag Fraktion B90/Grüne
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird beauftragt, die KVG um Prüfung zu bitten, ob die Vorschläge des VCD zur Verbesserung der Sicherheit an der Haltestelle Mittelring umgesetzt werden können. Über die Ergebnisse der Prüfung und über die Perspektive für den Umbau der Haltestelle Mittelring ist im Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr zu berichten
Die Fraktion B90/Grüne erklärt, der Antrag gehe auf ein Anschreiben vom VCD zurück, in dem die Haltestelle Mittelring als extrem gefährlich gewertet wird. Der VCD habe Vorschläge unterbreitet, jetzt wolle man über die Umsetzbarkeit prüfen.
Der Verkehrsdezernent erklärt, er glaube, kurzfristige Maßnahmen seien nicht zielführend. Gerade weil das Thema schon lange auf der Agenda stünde und dort viel zusammen käme (ÖPNV/Straßenzustand/Radverkehrsanlagen) habe man die Mönchebergstraße in die Liste im Rahmen der Baustein Zukunft – Radverkehr aufgenommen. Man wolle die Mönchebergstraße insgesamt verkehrssicher umbauen, auch die Haltestelle. 2022 werde geplant, 2023 sei die Umsetzung anvisiert. Die Förderung (mobifög) sei bereits mit Hessenmobil besprochen worden.
Die SPD-Fraktion teilt die Einschätzung, dass die Haltestelle suboptimal sei, zudem sei sie nicht barrierefrei. Man begrüße deshalb den Umbau im Rahmen des Radverkehrsplans, damit sei der Antrag obsolet, man brauche nicht zweimal die gleiche Stelle planen.
Die CDU-Fraktion findet es wichtig an dieser Gefährdungsstelle schnell etwas zu unternehmen. Ob die Vorschläge des VCD die besten seien, wisse man nicht, es handele sich aber um einen Prüfantrag, mit welchem man die Dringlichkeit der Veränderung verdeutlichen könne. Zudem könne man Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren zeigen, dass man ihre Arbeit ernst nimmt. Der VCD hätte hier deutliche Vorarbeit geleistet.
Auch die AfD findet die Haltestelle nicht mehr zeitgemäß, die, nach dem Unfall 2014, bisher getroffenen Maßnahmen seien allerdings ausreichend (Piktogramme). Die Vorschläge vom VCD erhöhten die Unübersichtlichkeit. Beim Umbau empfehle man doppelte Trassenführung mit barrierefreien Ausstiegen auf den Bürgersteigen, damit der sonstige Verkehrsfluss bestehen bleibe.
Die Kasseler Linke unterstützt den Antrag. Offensichtlich seien die laufenden Planungen öffentlich nicht bekannt, deshalb sei es wichtig sie bekanntzumachen.
Zustimmung: CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, WfK
Ablehnung: SPD, AfD-Fraktion
Abwesend: Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten
-> angenommen
12. Ergebnisse der Verkehrserhebung vorstellen
101.18.1807 – Antrag Fraktion B90/Grüne
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der letzten Verkehrserhebung in Kassel nach dem System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr vorzustellen.
Zustimmung: einstimmig
-> angenommen
13. Finanzierung des Blindenpfades im Naturpark Habichtswald
101.18.1826 – Anfrage FDP+FW+Piraten
Der Stadtbaurat bedankt sich für die Anfrage, die ihm die Möglichkeit gibt im Ausschuss ausführlich zu berichten.
Wir fragen den Magistrat:
1. Welche Gründe haben dazu geführt, dass nun der Abbau des Blindenpfades im Naturpark Habichtswald durchgeführt werden muss?
Der Wald sei in Gefahr und der Wald sei eine Gefahr. Der Habichtswald sei zwar nicht extrem, aber auch betroffen. Bisher sei der rechtliche Sachverhalt gewesen, wer in den Wald geht, muss mit Gefahren rechnen. In den letzten Jahren seien die Gefahren im Wald [Durch Trockenheit] gewachsen, deshalb habe Hessenforst geschaut, ob besondere Gefahren bestehen und ob besondere Einrichtung den Anforderungen gerecht werden. Bei geschädigten Bäumen würden auch beispielsweise Bänke abgebaut. Man wolle Menschen nicht einladen sich an Gefahrenstellen aufzuhalten. Bei besonderen Einrichtungen habe Hessen Forst einen Gestattungsvertrag abgegeben, sodass die Haftung des Waldrisikos auf den Betreiber der Einrichtung übergeht, inklusive der Baumsicherungspflicht. Der Geschäftsführer des Naturparks Habichtswald sei aufmerksam den Blindenpfad abgegangen und habe die Waldqualität beurteilt. 15 Bäume, die zum Teil 140 Jahre alt sind, müssten gefällt werden. Das sei in der Umsetzung schwierig, da nicht klar sei, wer die Bäume fällen müsse, zudem sei der gesamte Wald ein Naturschutzpark. Die Beseitigung des Waldes, um ihn zu begehen, sei problematisch.
(Auch die Stadt Kassel habe aufgrund von Haftungsfragen den Zugang zum Bugasee geändert.)
2. Welche finanziellen Mittel wurden dem Naturpark Habichtswald in den letzten Jahren zur Verfügung gestellt?
Der Gesamtaufwand belaufe sich auf 556.000 €, die Verbandsmitglieder tragen 247.000 €, Kassel trägt 50 %. (Für Personal, Schilder, touristische Erschließung, inklusive Angebote)
3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, den Blindenpfad verkehrssicher zu machen?
Das Fällen der Gefahrenbäume. Notwendig sei zudem eine kontinuierliche Baumkontrolle/Sichtkontrolle zusätzlich zur Geländerkontrolle.
4. Wer kann im Falle eines Unfalls juristisch haftbar gemacht werden?
Nach dem jetzigen Stand liegt das Haftungsrisiko beim Naturpark, der Geschäftsführer haftet persönlich. Über eine Petition im Landtag werde aber gerade noch einmal der Haftungsübergang von Hessen Forst auf den Naturpark geprüft.
5. Wie hoch ist der finanzielle und personelle Mehrbedarf, der bei einem Erhalt des Blindenpfades anfällt?
Mindestens 5-stellig […]
6. Wie viele Personen nutzen aktiv den Blindenpfad?
Das sei nicht genau zu beziffern. Früher habe es eine Blindenschule gegeben, die den blinden Pfad als Bildungsangebot benutzt hätte. Diese Schule existiert nicht mehr. Der Blindenpfad sei schlecht erschlossen und nicht mit dem ÖPNV erreichbar.
Ein Intensivnutzer sei bekannt, mit dem Behindertenbeirat sei man im Gespräch.
7. Gibt es weitere Maßnahmen seitens der Stadt für die gesellschaftliche Teilhabe von Blinden und Sehbehinderten, die momentan in Planung sind?
Diese Frage sei eher genereller Natur. Kassel sei bezüglich barrierefreier Übergänge, gerade im ÖPNV, gut aufgestellt. […]
8. Inwiefern haben sich die zuständigen Magistratsmitglieder über den Abbau verständigt? Im Behindertenbeirat wurde sich noch im August 2020 von Seiten des Magistrats für den Erhalt des Blindenpfades ausgesprochen
Der Stadtbaurat sei im Vorstand des Zweckverbands Habichtswald und deshalb für Haftungsfragen zuständig. Der Zweckverband arbeite intensiv an inklusiven Angeboten und wolle diese auch ausweiten. Ob der Blindenpfad an dieser Stelle bleibe oder andernorts ein Blindenfahrt angelegt wird, wird überlegt, man suche nach Lösungen. Angriffe gegen den Geschäftsführer des Naturparks weist er zurück, der Naturpark habe ein breites inklusives Angebot an dem engagiert gearbeitet werde. Eine so harte Entscheidung falle auch dem Geschäftsführer nicht leicht.
14. Erhöhung der Sozialwohnungsquote
101.18.1843 – Antrag SPD-Fraktion
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung erhöht die Sozialwohnungsquote von 25 Prozent auf 30 Prozent und legt diese verpflichtend für folgende Bereiche fest:
-
- Bei Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen mit Investoren sind mindestens 30 Prozent der Fläche der entstehenden Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau zu realisieren.
- Beim Verkauf oder der Vergabe im Erbbaurecht von städtischen Grundstücken ist ab einer Größenordnung von 6 geplanten Wohneinheiten eine verpflichtende Quote zur Herstellung von mindestens 30 Prozent der Fläche der Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau vorzugeben.
- Bei der Ausweisung von Wohnbaugebieten ab einer Größe von 0,5 Hektar und mit Eignung zum Geschosswohnungs- und Mehrfamilienhausbau sind Bereiche für geförderten Wohnungsbau in einer Größenordnung von mindestens 30 Prozent der Fläche vorzusehen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, besonders bei Bauvorhaben in stark nachgefragten Quartieren, wie z.B. in den Stadtteilen Vorderer Westen, Mitte, Wesertor, Nord-Holland und Wilhelmshöhe bei Bauherren und den Wohnungsbaugesellschaften für die Inanspruchnahme der Förderprogramme des Landes Hessen zur Schaffung von gefördertem Wohnraum zu werben und bei Bauvorhaben ab einer Größenordnung von 6 Wohneinheiten auf einen Anteil von geförderten Wohnungen zu bestehen.
Die im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus realisierten Vorhaben verursachen einen Eigenanteil der Stadt Kassel von derzeit mindestens 10.000 € pro Wohneinheit. Die Stadtverordnetenversammlung wird bei Bedarf in den künftigen Haushalten entsprechende zusätzliche Mittel bereitstellen.
Die SPD-Fraktion erklärt, am 4. 20. Juni 2019 sei in der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefallen eine 25-prozentige Sozialwohnungsquote einzuführen, mit der Maßgabe zu schauen wie sie sich bewährt. Nun stelle man fest, dass 500 Sozialwohnungen in der Planung sein von rund 2500 Wohnungen im Innenbereich und 1000 Wohnungen im Außenbereich. Aus einer Pressemitteilung des Stadtbaurats sei zu entnehmen, dass die Quote gut angenommen werde, aber eine Nachsteuerung erforderlich sei.
Bei der derzeitigen Praxis nach Wohneinheiten würden nur kleine Sozialwohnungen gebaut werden, es fehlten aber auch Wohnungen für Familien, deshalb müsse man hier nachschärfen:
- 30 % sei realistisch und gehe auch in anderen Städten, wie zum Beispiel in Hamburg.
- Man beziehe sich auf die Fläche, damit auch größere Sozialwohnungen entstehen
- Bei der Nachverdichtung fordere man die Quote ab 6 Wohneinheiten, gerade in stark nachgefragten Gebieten, in denen man Gentrifizierungsbewegungen feststelle.
Die AfD-Fraktion unterstützt das prinzipielle Anliegen, 25 % reichten allerdings. Man wolle das gebaut wird und Investoren nicht abgeschreckt werden. Deshalb stelle man ein Änderungsantrag: im Einleitungssatz soll erhöht durch präzisiert ersetzt werden, im ganzen Antrag die 30 % durch 25 % ersetzt werden.
Der Stadtbaurat erklärt, er sei nachher in der Pflicht die Regelungen umzusetzen. Eine Flächenangabe sei schwierig, man könne aber durchaus die Größen der Wohnungen im städtebaulichen Vertrag konkretisieren und angeben wie viele Ein-, Zwei-, Drei- oder Vierzimmerwohnung man wolle. Der Nachweis der Fläche gestalte sich schwierig, die Flächenberechnungen seien schwierig nachzuvollziehen. Die Anzahl der Wohnungen sei erheblich einfacher zu prüfen. Klar sei, dass die Zielsetzungen die Entstehung gemischt großer Wohnungen sei. Man wolle ungern die Flächenberechnung der Baugenehmigung als Kontrolle nutzen, man appelliere aber an die antragstellende Fraktion bei Wohneinheiten zu bleiben. Es gehe nicht darum die Zielsetzungen auszureden, sondern um rechtliche Umsetzbarkeit.
Die Fraktion B90/Grüne freut sich zunächst über die 30 % und schlägt einige Änderungen vor. Die Worte Fläche bei Spiegelstrich 1 und 2 sollten gestrichen werden, dann blieben Wohneinheiten und die Regelung sei rechtlich möglich. Der letzte Spiegelstrich solle gestrichen werden, er sei obsolet, die Quote gelte eh stadtweit und nicht nur in besonderen Gebieten. Der letzte Satz müsse gestrichen werden, er sei nicht zulässig. Man könne jetzt nicht beschließen, was zukünftige Stadtverordnete in den Haushalt schrieben. Andernfalls würde der Antrag kassiert, und das wäre schade.
Die CDU-Fraktion zeigt sich verwundert. Erst vor einem Jahr sei die 25-prozentige Quote beschlossen worden. Konkrete Zahlen, wie viele Bauanträge und wie viele Genehmigungen erteilt wurden, seien nicht bekannt. Auch sei nicht gesichert, ob man wirklich größere Wohnungen bräuchte. Man wolle Investoren nicht verprellen. Zudem störe auch sie der letzte Satz.
Die AfD-Fraktion greift für Ihren Änderungsantrag aus den Äußerungen der Fraktion B 90/Grüne einige Vorschläge auf. Bei Spiegelstrich 4 solle der Teilsatz mit den Stadtteilen gestrichen werden und das Wort Fläche solle mit “zu der realisierten Wohnfläche” ersetzt werden. Für diese gebe es konkrete Vorschriften zur Berechnung.
Die SPD-Fraktion ist verwundert, dass einige offensichtlich den alten Beschluss nicht kennen. Der letzte Absatz stehe so schon im 2019 beschlossenen Antrag, auch beim letzten Spiegelstrich sei lediglich Nordholland und Wesertor ergänzt worden. Bei Spiegelstrich 1 und 2 wolle man nun das Wort Fläche durch “30 % der Wohneinheiten, die etwa 30 % der Wohnbaufläche entsprechen müssen” ersetzen. Bei Spiegelstrich 3 entspräche die Formulierung dem Originalbeschluss und das solle auch so bleiben.
Der Stadtbaurat erklärt, dass Wohnbaufläche ein sehr unscharfer Begriff sei und an dieser Stelle nicht rechtssicher. Es gebe zum einen die städtebauliche Wohnbaufläche, das sei die Grundfläche innerhalb des B-plans. Dann gäbe es die DIN 277, diese kenne den Begriff Wohnbaufläche nicht. Dann gäbe es den Begriff im geförderten Wohnungsbau, er gelte dann aber auch nur im geförderten Bereich.
Die Kasseler Linke erklärt ihre Zustimmung. Man habe schon vor 4 Jahren 30 % gefordert, wobei die Quote allein nicht reiche. Solange das Jobcenter sage, nur bis 412 € seien die Kosten angemessen, solange habe man ein Problem mit der Wohnraumversorgung. Es müssten viel öfter und mehr als 30 % Sozialwohnungsquote sein und auch der Anteil privater Investoren müsse steigen. Der soziale Wohnungsbau bliebe an den Wohnungsbaugesellschaften hängen. Die Nassauische habe eine 25-prozentige Eigentumsquote, diese sei viel zu hoch und eine 25-prozentige Sozialwohnungsquote, diese sei viel zu niedrig. Man habe einen Versorgungsauftrag, deshalb müsse man Wohnungsbaugesellschaften noch einmal gesondert anschauen.
Die SPD Fraktion erklärt ihre Intention. Man habe gerade im vorderen Westen ein Beispiel gehabt, bei einer Bebauung, bei der nur sehr kleine Wohnungen Sozialwohnungen geworden sein. Da zähle dann eine 25 m² Wohnung genauso, wie 180 m² Wohnung, das wolle man unterbinden und jetzt versuchen 30 % der Flächen des gesamten Projektes festzulegen. Man wolle gerne eine trennscharfe Formulierung gemeinsam finden.
Der Stadtbaurat wiederholt man könne unterschiedliche Wohnungsgrößen festschreiben.
Die CDU weist die Kritik der Linken an der GWG zurück. Diese verhalte sich sehr sozial bei Mietanpassung und 8. auf das Einkommen der Mieter. Der Antrag bleibe nebulös und schwer durchführbar. Es gebe so viele Vorschriften in Deutschland die aufgrund von Personalmangel nicht durchgesetzt werden könnten. Die Bauverwaltung Solle sich um Ausweisung von Bauland und zügige Genehmigung kümmern. Mit genug Angebot würden sich die Mieten von selber reduzieren.
Die Sitzung wird für eine kurze Beratungspause unterbrochen. Die SPD-Fraktion wählt die Formulierung: 30 % der entstehenden Wohneinheiten in unterschiedlichen Wohnungsgrößen. Den letzten Satz streicht sie.
Zunächst wird die Änderung der AfD-Fraktion abgestimmt.
Zustimmung: AfD-Fraktion, alle übrigen Fraktionen den den Änderungsantrag ab.
B90/Grüne ziehen ihren Änderungsantrag zurück.
Anschließend wird der von der SPD geänderte Antrag der SPD abgestimmt.
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung erhöht die Sozialwohnungsquote von 25 Prozent auf 30 Prozent und legt diese verpflichtend für folgende Bereiche fest:
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- Bei Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen mit Investoren sind mindestens 30 Prozent
der Flächeder entstehenden Wohneinheiten in unterschiedlichen Wohnungsgrößen im geförderten Wohnungsbau zu realisieren. - Beim Verkauf oder der Vergabe im Erbbaurecht von städtischen Grundstücken ist ab einer Größenordnung von 6 geplanten Wohneinheiten eine verpflichtende Quote zur Herstellung von mindestens 30 Prozent
der Flächeder Wohneinheiten in unterschiedlichen Wohnungsgrößen im geförderten Wohnungsbau vorzugeben. - Bei der Ausweisung von Wohnbaugebieten ab einer Größe von 0,5 Hektar und mit Eignung zum Geschosswohnungs- und Mehrfamilienhausbau sind Bereiche für geförderten Wohnungsbau in einer Größenordnung von mindestens 30 Prozent der Fläche vorzusehen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, besonders bei Bauvorhaben in stark nachgefragten Quartieren, wie z.B. in den Stadtteilen Vorderer Westen, Mitte, Wesertor, Nord-Holland und Wilhelmshöhe bei Bauherren und den Wohnungsbaugesellschaften für die Inanspruchnahme der Förderprogramme des Landes Hessen zur Schaffung von gefördertem Wohnraum zu werben und bei Bauvorhaben ab einer Größenordnung von 6 Wohneinheiten auf einen Anteil von geförderten Wohnungen zu bestehen.
- Bei Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen mit Investoren sind mindestens 30 Prozent
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Die im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus realisierten Vorhaben verursachen einen Eigenanteil der Stadt Kassel von derzeit mindestens 10.000 € pro Wohneinheit. Die Stadtverordnetenversammlung wird bei Bedarf in den künftigen Haushalten entsprechende zusätzliche Mittel bereitstellen.
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, WfK, Kasseler Linke
Ablehnung: CDU, AfD-Fraktion
Nicht anwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten
-> angenommen