Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung, 40. Sitzung am 24.09.20 (Ohne Gewähr)
Zur Tagesordnung:
- Der Ausschussvorsitzende erklärt, er wolle Tagesordnungspunkt 4 und 6 wegen Sachzusammenhangs gemeinsam behandeln.
- Tagesordnungspunkt 9 wird abgesetzt, da kein Vertreter der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten anwesend sein kann.
- Auch von der AfD-Fraktion ist niemand anwesend. Der Vorsitzende erklärt, es habe auch keine Abmeldung im Stadtverordnetenbüro gegeben. Da die meisten Punkte schon das zweite Mal auf der Tagesordnung stünden, plädiert er dafür die Punkte zu behandeln und die Antworten auf Anfragen schriftlich dem Protokoll beizulegen.
1. Waffenbörse
101.18.1736 – Antrag SPD-Fraktion
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Untersagung der jährlich stattfindenden Waffenbörse zu ergreifen
Die SPD-Fraktion hofft darauf, dass dies die letzte Behandlung dieses Themas sei. Diskussionen dazu habe es immer wieder gegeben. Aktueller Anlass sei ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung über die Gruppe Nordkreuz gewesen. Dort sei berichtet worden, dass es gemeinsame Ausflüge zu Schießständen und Waffenbörsen gegeben habe. Zwar sei nicht klar, ob auch die Waffenbörse in Kassel besucht worden sei, sie sei aber ein mögliches Ziel. Zudem habe es eine Passage in einer Dokumentation über Walter Lübcke gegeben, in der erwähnt wurde, dass die Waffenbörse in Kassel von hohen NPD Kadern besucht worden sei.
Schockiert habe den Redner, dass auf der Börse nicht nur Uniformen der Waffen-SS, sondern auch Uniformteile der jüdischen Ghetto-Polizei aus Warschau angeboten würden. Man benötige keine so obszöne Zurschaustellung in Kassel. Wer berechtigt sei Waffen zu kaufen, könne dies auch woanders tun. Zudem spreche gegen die Börse, dass wirklich an Waffen Interessierte kaum noch kämen, da dort nur zu geringen Teilen Waffen angeboten würden. Keine wichtigen Aussteller und Produzenten seien vor Ort, sondern auf der Messe würden überwiegend inaktive 2. Weltkriegs Waffen und NS Devotionalien verkauft (Nazikitsch-Messe). Wer historisches Interesse hätte, könne sich in z. B. Sachsenhausen über das Wirken der SS informieren. Die rechtliche Situation sei nicht so einfach, deshalb wolle man an den Messebetreiber appellieren, dass er von selbst auf die Messe verzichtet.
Die CDU-Fraktion bekundet, dass sie diese Nazigeschichten ebenfalls strikt ablehne, man zudem allgemein gegen missbräuchliche Nutzung von Waffen sei, wie man auch an den Anträgen zu Waffenverbotszonen sehen könne. Der Antrag impliziere allerdings, dass das Ordnungsamt nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hätte, gegen illegale Aktivitäten vorzugeben. Man gehe davon aus, dass die Stadt und die Landespolizei gründlich überprüft hätten, welche rechtlichen Möglichkeiten für ein Verbot bestünden. Der Antrag sei so zu allgemein gehalten. Ginge es um den Ausschluss bestimmter Händler:innen o. ä. würde man sich anschließen. So wäre er aber zu weitgehend.
Die Fraktion WfK erklärt, sie teile die inhaltliche Einschätzung der SPD. Hier frage man jedoch den Magistrat, ob er dem Antrag widersprechen werde. Diese Woche habe er mit Hinweis auf Nichtzuständigkeit zwei Fragen nicht behandelt und auch bei diesem Antrag sei die Ordnungsbehörde betroffen.
Der Dezernent für Ordnung, Sicherheit und Verkehr antwortet, dass das Ordnungsamt korrekt arbeite und die Veranstaltung intensiv von unterschiedlichen Organen aus Sicherheitskreisen beobachtet werde. Er verstehe den Antrag dergestalt, dass es um die gewerberechtliche Festsetzung gehe und das liege im Aufgabenbereich des Magistrats.
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, WfK, Kasseler Linke
Ablehnung: CDU-Fraktion
Abwesend: Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten, AfD-Fraktion
-> angenommen
2. Körperliche und verbale Gewalt gegen KVG-Kontrolleure
101.18.1744 – Anfrage AfD-Fraktion
Immer wieder ist in der lokalen Presseberichterstattung die Rede von Gewalttaten, Beleidigungen sowie mangelndem Respekt gegenüber Einsatzkräften und städtischen Mitarbeitern. Im HNA-Artikel mit dem Titel „Eine Tram gegen Gewalt: Straßenbahn wirbt in Kassel für mehr Respekt“ vom 23. August 2019 äußert sich der KVG-Vorstand Dr. Thorsten Ebert dahingehend, dass keine Woche vergehe „in der die KVG nicht die Polizei anfordern müsse, weil es zu Problemen in Bussen und Bahnen gekommen ist.“ Weitergehend erwähnt er, dass sich besonders Kontrolleure oft Beschimpfungen anhören müssten, wenn sie Schwarzfahrer erwischten haben. Bereits im HNA-Artikel mit dem Titel „Gewalt gegen Kontrolleure: KVG stellt keine Zunahme fest“ vom 08. Juni 2017 erwähnt der KVG-Sprecher Ingo Pijanka, dass in den quartalsweisen stattfindenden Dienstgesprächen mit den Kontrolleuren häufiger über eine Abnahme von Respekt, insbesondere seitens männlicher Jugendlicher und aus dem Kreise von alkoholisierten Erwachsenen, gesprochen würde.
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viele Arbeitnehmer hat die KVG aktuell und wie viele davon sind derzeit im Bereich der Fahrscheinkontrolle tätig?
2. Wie hat sich die Anzahl der Arbeitnehmer im Bereich der Fahrscheinkontrolle in den letzten zehn Jahren entwickelt?
3. Wie viele Eigenkündigungen gab es im Bereich der Fahrscheinkontrolle in den letzten zehn Jahren pro Jahr aufgeschlüsselt?
4. Wurden Gründe seitens der Arbeitnehmer bei ihrer Eigenkündigung genannt? Falls ja, welche?
5. Wie viele körperlichen Angriffe auf KVG-Kontrolleure gab es pro Jahr in den letzten zehn Jahren?
6. Wie viele Angriffe (körperlicher wie verbaler Art) gab es insgesamt pro Jahr in den letzten zehn Jahren?
7. Hat die KVG Probleme beim Finden von Arbeitnehmern im Bereich der Fahrscheinkontrolle?
8. Gab es seitens von Arbeitnehmern der KVG im Bereich der Fahrscheinkontrolle Anträge auf Versetzung in einen anderen Tätigkeitsbereich?
9. Falls ja, wie viele waren dies in den letzten zehn Jahren pro Jahr aufgeschlüsselt?
10. Falls Frage Nr. 8 bejaht werden würde: Wurden Gründe seitens der Arbeitnehmer bei ihren Anträgen auf Versetzung genannt? Falls ja, welche?
11. Im HNA-Artikel vom 08. Juni 2017 mit dem Titel „Gewalt gegen Kontrolleure: KVG stellt keine Zunahme fest“ wird erwähnt, dass Angriffe gegen Fahrschein-Kontrolleure nicht kategorisiert werden. Warum werden diese Angriffe nicht kategorisiert?
12. Kann der Magistrat einen positiven Effekt auf das Verhalten der Kunden der KVG seit Beginn der Kampagne „Solidarität mit Einsatzkräften -mit Menschlichkeit und Respekt“ feststellen?
Die Antwort auf Tagesordnungspunkt 2 wird schriftlich dem Protokoll beigelegt und damit für erledigt erklärt.
Schriftliche Antwort (mit OCR gescannt)
Die KVG nimmt zur Anfrage wie folgt Stellung:
„Die KVG hat rund 780 Beschäftigte (Stand 12/2019) von denen z.Zt. 16 im Bereich der Fahrausweisprüfung (überwiegend in Straßenbahnen) tätig sind; durch den generellen Vordereinstieg bei Bussen werden hier Fahrausweise ergänzend auch durch Fahrpersonale regelmäßig geprüft.
In den letzten zehn Jahren hat sich der Aufwand für die Durchführung von Fahrausweisprüfungen nicht grundlegend verändert. Der Empfehlung des ÖPNV-Branchenverbands VDV folgend, wurde und wird durch die KVG angestrebt, für einen Anteil von etwa 1,5% aller Fahrgäste das Vorhandensein eines gültigen Fahrausweises zu prüfen. Bei heute gut 46 Mio. Fahrgästen pro Jahr bedeutet das eine Fahrausweisprüfung von 750-800 Tsd. Personen, was in der Regel in den letzten 10 Jahren erreicht wurde.
Trotz der auch psychisch anspruchsvollen Tätigkeit gab es bisher keine auffälligen Abweichungen bezüglich Fluktuation bei Prüfpersonalen gegenüber Beschäftigten mit anderen Tätigkeitsmerkmalen. Soweit überhaupt KVG-intern bekannt, Sind – mit wenigen Ausnahmen – Wechsel in andere Tätigkeitsbereiche (z. B. Fahrdienst) Oder Arbeitgeberwechsel durch persönliche individuelle Motive (z. B. Wohnortwechsel Oder berufliche Entwicklung) erfolgt.
Eine Zunahme körperlicher Angriffe gegenüber Beschäftigten in der Fahrausweisprüfung konnte für die vergangenen zehn Jahre nicht festgestellt werden, die Häufigkeit liegt. auf einem überschaubaren Niveau und weist keine auffälligen Abweichungen von branchenüblichen Kennwerten vergleichbarer Städte auf. Dass die Zahl verbaler Anfeindungen im Vergleich dazu um ein Vielfaches höher liegt, ist sehr bedauerlich und gehört leider zu den unschönen Seiten dieser beruflichen Tätigkeit. Auch deshalb werden Beschäftigte in diesem Tåtigkeitsbereich durch die KVG mit regelmäßigen Deeskalationstrainings und -übungen für einen professionellen Umgang mit schwierigen Situationen geschult und unterstützt. “
Der Magistrat geht davon aus, dass die entsprechende Gestaltung der KVG-Straßenbahn einen positiven -jedoch nicht messbaren Effekt- auf das Verhalten der Fahrgäste und Passanten hat.
3. Resolution: Demokratische Grundwerte bewahren – politisch motivierte Gewalt verurteilen
101.18.1745 – Antrag AfD-Fraktion
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel verurteilt Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung und lehnt darüber hinaus auch jegliche andere Form der Gewaltausübung ab. Politisch motivierte Straftaten sind eine Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung und machen es erforderlich, dass alle demokratischen Kräfte zusammenstehen, demokratische Grundwerte und die Meinungs- und Versammlungsfreiheit verteidigen und deutlich artikulieren, dass jeder, der politisch motivierte Gewalt fördert, begünstigt oder verharmlost, den demokratischen Grundkonsens unseres Staates verlässt.
Ablehnung: einstimmig
Abwesend: Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten, AfD-Fraktion
-> abgelehnt
Tagesordnungspunkt 4 und 6 werden gemeinsam diskutiert, aber getrennt abgestimmt:
4. Videoüberwachung Obere Königsstraße
101.18.1747 – Antrag WfK-Fraktion
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Obere Königsstraße wird nicht, auch nicht in Teilen, videoüberwacht
Zustimmung: Kasseler Linke, WfK
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU
Abwesend: Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten, AfD-Fraktion
-> abgelehnt
6. Videoüberwachung 2020
101.18.1754 – Antrag CDU-Fraktion
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend den Zusagen von Oberbürgermeister Geselle, noch im Jahr 2020 eine Videoüberwachung in der Innenstadt einzurichten.
Zustimmung: CDU
Ablehnung: SPD, B 90/Grüne, Kasseler Linke, WfK
Abwesend: Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten, AfD-Fraktion
-> abgelehnt
Diskussion zu Tagesordnungspunkt 4 und 6:
WfK verzichtet auf eine weitere Vorstellung ihres Antrags, die Begründung liege schriftlich vor. Die CDU-Fraktion erklärt, ihr Antrag sei nicht das erste Mal gestellt worden, aber steter Tropfen höhle den Stein. Man schätze Videoüberwachung als wichtiges Mittel für die Sicherheit der Bürger:innen ein.
Die Fraktion B90/Grüne erklärt, die Rechtslage sei von der Fraktion WfK richtig wiedergegeben. Videoüberwachung sei nur dann möglich, wenn ein Kriminalitätsschwerpunkt vorliege. In einer offenen Fraktionssitzung der Grünen habe ein Vertreter des hessischen Datenschutzbeauftragten erklärt, es gehe hier nicht um die gefühlte, sondern um die reale Sicherheitslage. Das werde auch vom Hessischen Datenschutzbeauftragten überwacht. Sollte jemand der Meinung sein, dass die Überwachung rechtswidrig sei, könne er sich an den Datenschutzbeauftragten wenden. Der Redner ist sich sicher, dass der Oberbürgermeister den Datenschutzbeauftragten einbezieht und im Vorfeld sorgfältig geprüft wird, da sicher niemand im jährlichen Datenschutzbericht auftauchten wolle. Beiden Anträgen fehlten die Grundlagen, beide seien nicht mit Tatsachen untermauert.
Der Antrag von WfK sei zu weit führend, die CDU wolle einfach einführen. Man werde beide Anträge ablehnen.
Die CDU-Fraktion betont, auch sie wolle keine flächendeckende Videoüberwachung. Man wolle keinen Überwachungsstaat, sondern nur dort Kameras, wo sie auch nötig seien. Im Gegensatz zur Fraktion WfK gehe man davon aus, dass die Obere Königsstraße sowieso kein Schwerpunkt sei und nicht betroffen. Jedoch wisse man, dass Videoüberwachung unter Umständen zu Verdrängung führt. Deshalb könne eventuell irgendwann die Obere Königstraße betroffen sein. Bei Annahme des Antrags hätte man dann keine Möglichkeiten mehr dort zu überwachen. Allgemein könne man nicht nachvollziehen, warum die Prüfung so lange dauere, Grundlage seien Zahlen aus Statistiken.
Die SPD-Fraktion schließt sich der Argumentation der Grünen an. Zwar stünde die SPD grundsätzlich zur Videoüberwachung in der Königstraße, diese müsse aber mit Augenmaß eingesetzt werden. Der Redner könne nicht nachvollziehen, wie die Fraktion WfK die Situation beurteilen wolle. Vielleicht habe ein Mitglied der Fraktion ja Insiderwissen und sei dort selbst oft unterwegs, er selbst sei selten am Stern.
Der CDU Antrag sei ein typischer Antrag vor der Kommunalwahl, mit dem das Bild erzeugt werden solle, die CDU sei die einzige, die sich kümmert und der Magistrat täte nichts. Der Magistrat werde das aber sicher wie immer mit gebotener Eile und notwendiger Gründlichkeit angehen. Er bittet den Verkehrsdezernenten über den aktuellen Stand zu berichten.
Der Verkehrsdezernent erklärt, man müsse zwischen zwei Teilbereichen unterscheiden. Zunächst gebe es eine vorhandene Anlage am Stern. Die solle ertüchtigt werden, ebenso wie die Plätze im Präsidium, die auch für eine Erweiterung an zusätzlichen Standorten vorbereitet werden sollen. Man brauche zum einen technische Voraussetzung und zum anderen die Genehmigung.
Die technischen Voraussetzungen seien geschaffen worden. Bezüglich der Genehmigung sei man in enger Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten und der Polizei.
Für die Umrüstung der Anlage habe es zwei Ausschreibungen gegeben, auf die sich jedoch niemand beworben habe. Nun sei man in direkten Verhandlungen um einen Auftrag zu vergeben. Man schätze, dass die Umrüstung der Altanlagen noch in diesem Jahr umgesetzt werde.
Die Fraktion WfK betont, der Oberbürgermeister hätte die Videoüberwachung in der oberen Königsstraße versprochen. Es werde der Eindruck erweckt, man könne nach Belieben Videokameras installieren, dem sei aber nicht so. Zum Redebeitrag der SPD erklärt er, er sei auf dem Weg zur Universität häufiger am Stern. Die Unterschiede zwischen Stern und Oberer Königsstraße seien deutlich, auch ohne interne Kenntnisse. Man könne vermutlich Kriminalität durch Videoüberwachung bekämpfen, bzw. verdrängen, davon hielte er grundsätzlich nichts, bisher hätten aber keine Belege vorgelegen, dass dies in der Oberen Königsstraße nötig sei. Sie sehe also keine rechtliche Grundlage.
Beide Anträge werden abgelehnt.
5. Kündigung Markthallen-GmbH
101.18.1750 – Antrag WfK-Fraktion
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat nimmt die gegenüber der Markthallen-GmbH ausgesprochene Kündigung zurück.
Zustimmung: Kasseler Linke, WfK
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU
Abwesend: Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten, AfD-Fraktion
-> abgelehnt
7. Politisch und religiös motivierter Extremismus in Kassel
101.18.1761 – Anfrage AfD-Fraktion
Wir fragen den Magistrat:
1.Welche und wie viele Organisationen und Gruppierungen, die vom Magistrat als links-oder rechtsextremistisch eingestuft werden, existieren in der Stadt Kassel? (Bitte nach jeweiliger Form des Extremismus aufschlüsseln.)
Linksextremismus
2.Wie viele Straftaten wurden in der Stadt Kassel in den Jahren 2010 bis 2020 von Tätern verübt, die dem linksextremen Milieu zugeordnet werden können? (Eine chronologische Auflistung wird gewünscht.)
3.Wie viele Festnahmen von Tätern fanden in der Stadt Kassel in den Jahren 2010 bis 2020 statt, die dem linksextremen Milieu zugeordnet werden können? (Eine chronologische Auflistung wird gewünscht.)
4.Welche Projekte und Präventionsprogramme zur Bekämpfung des Linksextremismus werden unterstützt bzw. durchgeführt und in welcher Form unterstützt die Stadt Kassel diese?
5.Wurde im Vorfeld der Neueröffnung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main am 18. März 2015 durch die linksautonome Szene in Kassel gegen diese mobilisiert?
6.Wurde im Vorfeld des G20-Gipfels in Hamburg am 07. und 08. Juli 2017 durch die linksautonome Szene in Kassel gegen diesen mobilisiert?
7.Falls die Fragen 5 und 6 bejaht werden: In welchen Internetforen wurde hierzu mobilisiert und welche Organisationen und Gruppierungen waren daran beteiligt?
8.Waren unter den festgenommenen Tätern in Frankfurt a. M. und Hamburg auch polizeilich bekannte Personen der linksautonomen Szene aus der Stadt Kassel und falls ja, wie viele?
9.Wie viele Personen des linksextremistischen Spektrums werden in der Stadt Kassel als gewaltbereit eingeschätzt und welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat diesbezüglich vor?
10.Sind dem Magistrat in der Stadt Kassel Stadtteile bekannt, in denen linksextreme Strömungen und entsprechende Aktivitäten verhältnismäßig stark verbreitet sind und falls ja, welche sind dies?
Rechtsextremismus
11.Wie viele Straftaten wurden in der Stadt Kassel in den Jahren 2010 bis 2020 von Tätern verübt, die dem rechtsextremen Milieu zugeordnet werden können? (Eine chronologische Auflistung wird gewünscht.)
12.Wie viele Festnahmen von Tätern fanden in der Stadt Kassel in den Jahren 2010 bis 2020 statt, die dem rechtsextremen Milieu zugeordnet werden können? (Eine chronologische Auflistung wird gewünscht.)
13.Welche Projekte und Präventionsprogramme zur Bekämpfung des Rechtsextremismus werden unterstützt bzw. durchgeführt und in welcher Form unterstützt die Stadt Kassel diese?
14.Wie viele Personen des rechtsextremistischen Spektrums werden in der Stadt Kassel als gewaltbereit eingeschätzt und welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat diesbezüglich vor?
15.Sind dem Magistrat in der Stadt Kassel Stadtteile bekannt, in denen rechtsextreme Strömungen und entsprechende Aktivitäten verhältnismäßig stark verbreitet sind und falls ja, welche sind dies?
religiös motivierter Extremismus/Islamismus/Salafismus
16.Existieren in der Stadt Kassel Organisationen bzw. Gruppierungen, die dem religiös motivierten Extremismus bzw. dem Islamismus/Salafismus zuzuordnen sind und falls ja, welche sind dies?
17.Wie viele Personen, die der islamistischen/salafistischen Szene zugeordnet werden, befinden sich derzeit in der Stadt Kassel?
18.Falls Frage Nr. 17 beantwortet werden Kann: Wie viele davon werden als gewaltbereit und radikal eingestuft?
19.Liegen der Stadt Kassel Erkenntnisse über den Aufenthalt von IS-Kämpfern im Stadtgebiet vor, welche aus den Bürgerkriegsgebieten in und um Syrien zurückgekehrt sind?
20.Verfügt die Stadt Kassel über ein ressortübergreifendes Konzept zur Prävention im Bereich des religiös motivierten Extremismus bzw. zur Deradikalisierung von betroffenen Personen?
21.Falls Frage 20 bejaht wird: Welche Maßnahmen hat die Stadt Kassel bislang durchgeführt, um Personen, welche als religiös motivierte Extremisten identifiziert wurden, zum Ausstieg zu bewegen und mit welchem Erfolg wurden solche Maßnahmen durchgeführt?
22.Falls Frage 20 verneint wird: Wird in Zukunft ein solches Konzept ggf. in Abstimmung mit anderen Städten, Landkreisen oder dem Land Hessen erarbeitet?
23.Inwieweit sind die Moscheegemeinden in die Maßnahmen zur Prävention im Bereich des religiös motivierten Extremismus eingebunden? (Die Darstellung einer Bewertung dieser Zusammenarbeit wird gewünscht.)
24.Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über die Bedeutung der Schule als Ausgangsort bzw. Umfeld für eine etwaige Radikalisierung von muslimischen Jugendlichen und welchen Konsequenzen zieht sie daraus?
25.Beobachtet der Magistrat seit September 2015 einen Anstieg antisemitischen Gedankenguts in der Stadt Kassel und falls ja, worin liegen nach Auffassung des Magistrats die Gründe für diesen wachsenden Antisemitismus?
Die Antwort auf Tagesordnungspunkt 7 wird schriftlich dem Protokoll beigelegt und damit für erledigt erklärt.
Schriftliche Antwort (mit OCR gescannt):
Die Fragen betreffen die Zuständigkeit des Verfassungs- und Staatsschutzes sowie der Polizei.
Der Magistrat kann diesbezügliche Anfragen nicht beantworten.
8. Zahl der Bußgeldverfahren bei Corona-Verstößen
101.18.1817 – Anfrage CDU-Fraktion
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viele Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit Covid-19 sind seit März bei der Stadt Kassel eingegangen?
Der Verkehrsdezernent antwortet. Bis zum 10.09.2020 habe es 381 Verstöße gegen das Kontaktverbot und 70 Verstöße gegen die Maskenpflicht in Geschäften und ÖPNV gegeben. Die Zahlen bildeten nicht die Gesamtheit der Verstöße ab, da die Stadt eine kommunikative Strategie verfolge. Bei Einsicht werde nicht in jedem Fall ein Bußgeld verhängt.
2. Wie viele dieser Anzeigen wurden durch die Stadt Kassel verfolgt?
Alle
3. Wie viele dieser Anzeigen wurden eingestellt und nicht verfolgt und wer hat das mit welcher Begründung entschieden?
31 Verfahren mussten nach Aktenlage eingestellt werden. Die häufigsten Gründe seien kein fester Wohnsitz oder unbekannt verzogen gewesen. Die Sachbearbeiter:innen entschieden nach Aktenlage.
4. Wie viele Bußgeldverfahren wurden wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln in Kassel eingeleitet?
37 Bußgelder und 10 Verwarngelder
5. Wo werden die Anzeigen der KVG und Polizei wegen Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit Covid-19 bei der Stadt Kassel bearbeitet?
Im Ordnungsamt.
6. Welche Einnahmen durch Bußgeldbescheide sind aktuell zu erwarten?
Man richte sich nach dem Bußgeldkatalog des Landes Hessens. Bei Erstverstoß gegen das Kontaktverbot koste das 200 €, der Erstverstoß gegen die Maskenpflicht kostet 50 €. Die Bußgelder könnten je nach Fall höher oder geringer ausfallen [..]
7. Zu welchen Corona-Regeln führt die Stadt Kassel besonders intensiv Kontrollen durch und wie ist die Erfahrung damit?
Die Einhaltung der Corona-Regeln werde generell kontrolliert, gleichmäßig verteilt auf alle Sachverhalte.
8. Was sind die Hauptverstöße, die zu Bußgeldverfahren führen?
Verstöße gegen das Kontaktverbot, speziell im April und Mai während des Lockdowns und Verstöße gegen die Maskenpflicht im ÖPNV und in Geschäften.
9. Stehen die Verstöße eher in Zusammenhang mit Festen und Feiern, z. B. in Parks und im Umfeld von Kneipen oder privaten Veranstaltungen und Alltagshandlungen wie Fahren von Bus und Bahn ohne Maske?
Die Verstöße kämen in allen Lebensbereichen vor, überall dort, wo eine große Zahl von Menschen zusammenkämen. Man überprüfe das, die Zahlen zeigten aber, dass die überwiegende Zahl der Menschen sich an die Regeln halte.
10. Wie bewertet der Magistrat die Situation?
Der überwiegende Teil der Bevölkerung halte sich an die Regeln.
11. Sind ggf. Verschärfungen von Kontrollen geplant
Eine Ausweitung sei auch aufgrund der Personalstärke nicht geplant.
9. Verzicht auf automatisierte Gesichtserkennung
101.18.1827, Antrag der Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird aufgefordert, stets aktuell zu veröffentlichen, welche Überwachungstechnologien von Ordnungsbehörden und Polizei in der Stadt Kassel eingesetzt werden. Der Einsatz neuer Technologien ist den Stadtverordneten vor dem Einsatz anzukündigen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel erkennt die großen Gefahren und den schweren Eingriff in die Grundrechte und Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger durch den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware. Deswegen schließt sie für ihren Zuständigkeitsbereich den Einsatz von Technologien aus, die Personen anhand biometrischer Merkmale in Videoaufzeichnungen identifizieren und fordert den Oberbürgermeister und die Polizei auf, im Stadtgebiet ebenfalls auf den Einsatz dieser Technologie zu verzichten.
3. Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutschen Bahn Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel auch am Bahnhof Wilhelmshöhe die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und vor den schwerwiegenden Eingriffen durch die Gesichtserkennung zu schützen.
Der Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung behandelt.
10. Integration von Zuwanderern
101.18.1830 – Anfrage AfD-Fraktion
Seit Juli 2015 kamen in kürzester Zeit mehr als zwei Millionen Zuwanderer in die Bundesrepublik Deutschland, die in der Regel Asylanträge stellten und nach einem festgelegten Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer bzw. Kommunen verteilt wurden. Die Bundesregierung behauptete über einen langen Zeitraum, dass es sich bei diesen Personen ganz überwiegend um „Fachkräfte“ handelt, deren Integration binnen kürzester Zeit problemlos gelingen würde. Inzwischen sind fast fünf Jahre vergangen, so dass die Ergebnisse der Integrationsbemühungen beurteilbar sein sollten.
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viele der seit 01. Juli 2015 als „Schutzsuchende“ in die Bundesrepublik Deutschland eingereiste Personen wurden der Stadt Kassel insgesamt zugewiesen?
Schriftliche Antwort (mit OCR gescannt):
Der Stadt Kassel wurden seit 2015 nach dem Landesaufnahmegesetz folgende Anzahl an Personen zugewiesen:
Jahr | Personen |
2015 | 973 |
2016 | 1.215 |
2017 | 299 |
2018 | 328 |
2019 | 173 |
2. Wie viele der unter 1. aufgeführten Personen leben derzeit in Kassel?
Schriftliche Antwort (mit OCR gescannt):
Es kann nur dargestellt werden, wie sich die Zahlen der Personen mit humanitärem Aufenthalt seit 2015 entwickelt haben. Diese Zahlen beinhalten aber auch sehr viele Umzüge nach und weg von Kassel z.B. aufgrund geänderter Oder weggefallener Wohnsitzauflagen. Zahlen, wie viele der aufgenommenen Personen tatsächlich noch selbst in Kassel wohnen, gibt es nicht und können auch nicht geschätzt werden Entwicklung der absoluten Zahlen (Personen mit humanitärem Aufenthaltsrecht in der Stadt Kassel). Die Statistik wurde erst ab Mai 2015 erstellt:
12/2015: 2.661
12/2016: 3.935
12/2017: 6.488
12/2018: 7.559
12/2019: 8.294
08/2020: 8.626
3. Wie ist der aktuelle Aufenthaltsstatus der unter 2. genannten Personen (anerkannte Asylbewerber, ausreisepflichtige Personen, subsidiär Schutzberechtigte etc.)?
Schriftliche Antwort (mit OCR gescannt):
Ausschließlich bezogen auf die unter Frage 1 genannten zugewiesenen Personen gibt es keine Statistik.
Aktuell leben 5.527 Asylberechtigte bzw. Personen mit Flüchtlingseigenschaft und 1.497 subsidiär Schutzberechtigte in Kassel. Darüber hinaus wurden bei 621 Personen Abschiebungshindernisse festgestellt. Auch diese besitzen einen humanitären Aufenthaltstitel. Kleinere Zahlen sonstiger humanitärer Aufenthaltsrechte kommen hinzu (z.B, 647 weitere unbefristete humanitäre Niederlassungser.laubnisse). Ausreisepflichtig sind derzeit 334 Personen (Stand: 30.8.2020).
4. Wie viele der unter 2. genannten Personen haben erfolgreich einen Deutschkurs besucht und wie sind deren nachgewieseneSprachkenntnisse gemäß dem europäischen Referenzrahmen?
Schriftliche Antwort (mit OCR gescannt):
Prinzipiell wird jeder Schutzsuchende im Verlaufe des Verfahrens zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Eine nicht abgeschlossene Teilnahme / Antritt eines Kurses erfolgt i.d.R. nur aus zwei Gründen: Entweder kam es bereits zu einer Arbeitsaufnahme, oder medizinische /gesundheitliche Gründe verhindern diese.
Eine genaue Aussage zum Datenstand kann durch das Jobcenter Stadt Kassel nicht getroffen werden, da Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Integrationskurses die keine Regelleistungen erhalten nicht erfasst sind. Nähere statistische Auskünfte — auch zum nachgewiesenen Sprachniveau nach GER — erteilt das BAMF.
5. Wie viele der unter 2. genannten Personen haben eine abgeschlossene nachgewiesene Schulbildung in ihrem Heimatland (Bitte mit Angabe des jeweiligen Abschlusses)?
Schriftliche Antwort (mit OCR gescannt):
In einigen Ländern ist es üblich, dass Originalzertifikate in den Bildungseinrichtungen verbleiben und Absolventen lediglich eine beglaubigte Kopie hiervon erhalten. Durch Zerstörung und Verwüstung des Bürgerkriegs sind diese Originale teilweise unwiederbringlich verloren.
Glaubhafte Kenntnisse von Schulbildung (erfolgte Alphabetisierung, mathematische Kenntnisse, Allgemeinbildung etc.) können ebenfalls als Nachweis anerkannt werden; obliegen aber der abschließenden Beurteilung durch das staatliche Schulamt, Kultusminister Konferenz oder dem IQ Netzwerk — Daten nicht bekannt.
6. Wie viele der unter 2. genannten Personen haben eine abgeschlossene nachgewiesene Berufsausbildung in ihrem Heimatland (Bitte mit Angabe des jeweiligen Ausbildungsberufs)?
Schriftliche Antwort (mit OCR gescannt):
Anerkannte Zertifikate des Abschlusses sind der Frage 8 zuzuordnen.
7. Wie viele der unter 2. genannten Personen haben in ihrem Heimatland nachweisbar ein Studium abgeschlossen (Bitte mit Angabe der jeweiligen Fachrichtung)?
Schriftliche Antwort (mit OCR gescannt):
Hierzu liegen keine Statistiken vor.
8. Bei wie vielen der unter 5. bis 7. genannten Personen wurde die jeweilige Qualifikation in der Bundesrepublik als gleichwertig anerkannt?
Schriftliche Antwort (mit OCR gescannt):
Hierzu liegen uns keine Aussagen vor. Einen besseren Überblick über die erfolgten Anerkennungen und deren Gleichwertigkeit können die entsprechenden Stellen geben. Alternativ auch die IQ Anerkennungsberatung des Landes Hessen.
9. Wie viele der unter 2. genannten Personen erhalten Transferleistungen?
Schriftliche Antwort (mit OCR gescannt):
Derzeit beziehen noch 174 Personen, die der Stadt Kassel in den Jahren 2015/2016 zugewiesen wurden, Leistungen nach dem AsylbLG. 1m Bereich SGB II waren im April 2020 rd. 3.800 Personen mit Fluchthintergrund im Leistungsbezug (Zuzug ab 2015).
10. Wie viele der unter 2. genannten Personen –soweit sie zwischen 18 und 65 Jahre alt sind –befinden sich derzeit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis?
Schriftliche Antwort (mit OCR gescannt):
Lässt sich statistisch so nicht abbilden, da aus Gründen des Sozialdatenschutzes entsprechende .Kennungen nicht gesetzt werden. Im Allgemeinen liegt im Bereich Flucht & Migration die Integrationsquote jedoch signifikant höher, als in anderen Vermittlungsteams des Jobcenters Stadt Kassel.Bei der aufgeführten Auswertung handelt es Sich um Personen, die zu einem bestimmten Stichtag in Deutschland einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und mit einer der acht Staatsangehörigkeiten (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia Oder Syrien) gemeldet Sind. Dabei muss es Sich nicht um Geflüchtete handeln, denn wir haben keine Angaben darüber, wie lange Sich diese Personen bereits in Deutschland aufhalten.
Bundesagentur für Arbeit, Statistik
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO) im Alter von 18 bis unter 65 Jahren
AAKassel, jeweils 31.12 eines Jahres
Staatsangehörigkeit |
Berufsabschluss |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Insgesamt |
Insgesamt |
204.607 |
206.916 |
211.256 |
213.583 |
215.593 |
Ohne Berufsabschluss |
23.427 |
23.902 |
24.765 |
25.079 |
26.067 |
|
Anerkannter Berufsabschluss |
136.940 |
138.096 |
140.314 |
140.997 |
140.940 |
|
Akademischer Berufsabschluss |
25.751 |
27.006 |
28.225 |
29.572 |
30.770 |
|
Keine Angabe |
18.489 |
17.912 |
17.952 |
17.935 |
17.816 |
|
Darunter Asylherkunfts-länder (Top 8) |
Insgesamt |
671 |
931 |
1748 |
2240 |
2770 |
Ohne Berufsabschluss |
276 |
404 |
771 |
1051 |
1290 |
|
Anerkannter Berufsabschluss |
146 |
165 |
225 |
301 |
412 |
|
Akademischer Berufsabschluss |
123 |
138 |
187 |
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Keine Angabe |
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Erstellungsdatum: 16.9.2020 Statistik Service Südwest, Auftragsnummer 306846 |
11. Wie viele der unter 10. genannten Personen erhalten zusätzliche Transferleistungen (Bitte mit Angabe in absoluter Häufigkeit und in Prozent)?
Schriftliche Antwort (mit OCR gescannt):
Dies ist statistisch nicht abbildbar.
12. Wie viele der unter 10. genannten sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen befinden sich in einem Beschäftigungsverhältnis entsprechend ihrer beruflichen Qualifikationen?
-fehlt
11. Die salafistische Szene in Kassel
101.18.1831 – Anfrage AfD-Fraktion
Der hessische CDU-Landtagsabgeordnete Ismail Tipi kritisiert in einem Beitrag vom 31.12.2019 auf der Internetseite „Tichys Einblick“ den islamischen Salafismus:https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/ismail-tipi-klartext/viele-frauen-noch-mehr-kinder-die-salafistische-geburten-strategie/ (zuletzt aufgerufen am 28.08.2020).Zum Ende des Artikels, der mögliche Wege der Radikalisierung und neueste Entwicklungen innerhalb der salafistischen Szene beleuchtet, erhebt Tipi folgende Forderungen, deren Umsetzung er für „dringend“ geboten hält: 1.Das Verbot aller salafistischen Aktivitäten durch bundesweites Betätigungsverbot. 2.Das Schließen salafistischer Hinterhofmoscheen. 3.Die rechtsstaatliche Verfolgung und Verurteilung aller Hassprediger und Hinterhof-Imame, insbesondere die steuer-und strafrechtliche Verfolgung von Pierre Vogel und seinen Gesinnungsgenossen. 4.Die Einführung eines Schleier-und Kopftuchverbots für Mädchen unter 14 Jahren in Kindergarten und Schulen im Sinne der Religionsmündigkeit und Religionsfreiheit unseres Grundgesetzes. 5.Die Verstärkung der Aufklärungs-undPräventionsarbeit und den Ausbau von Aussteigerprogrammen zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger und zum Wohle der Demokratie.
Wir fragen den Magistrat:
1. Wie schätzt der Magistrat die Entwicklung der salafistischen Szene in Kassel in den letzten zehn Jahren ein? 2. Welche Rolle spielt die Stadt Kassel für die salafistische Szene in Nordhessen? 3. Welche Moscheen oder islamischen Gebetsräume im Kasseler Stadtgebiet sind in der Vergangenheit durch salafistische Propaganda aufgefallen? 4. Welche Meinung vertritt die Stadt Kassel hinsichtlich eines möglichen Schleier-und Kopftuchverbots für Mädchen unter 14 Jahren? 5. Hat der Salafismus in Kassel in den vergangenen Jahren durch die verstärkte Aufnahme von Asylbewerbern, insbesondere seit 2015, neuen Zulauf erfahren? 6. Mit welchen Programmen der Aufklärungs-und Präventionsarbeit hinsichtlich des Salafismus wird in Kassel gearbeitet und seit wann? 7. Wie viele Personen konnten im Rahmen dieser Aufklärungs-und Präventionsarbeit zum Ausstieg aus der salafistischen Szene bewegt werden? 8. Welche weiteren Erfolge konnten durch diese Programme bisher erreicht werden? 9. Welche präventiven Projekte mit „lokalen Kooperationspartnern, Moscheegemeinden und Kulturvereinen etc.“ wurden bisher in Kassel gefördert? 10. Werden entsprechende Initiativen im Rahmen des Hessischen sowie Deutschen Städtetages von der Stadt Kassel vorangetrieben? 11. Welche Arten von Extremismus sieht der Magistrat aktuell als größte Herausforderungen für die Stadt Kassel an?
Die Antwort auf Tagesordnungspunkt 11 wird schriftlich dem Protokoll beigelegt und damit für erledigt erklärt.
Schriftliche Antwort (mit OCR gescannt):
Soweit die Zuständigkeit der Staats- und Verfassungsschutzbehörden betroffen ist, kann der Magistrat die Fragen inhaltlich nicht beantworten. Im Übrigen ist eine Beantwortung der Fragen durch das Ordnungsamt wegen fehlender sachlicher Aufgabenzuweisung nicht möglich.
12. Musik in der Gaststätte Bootshaus
101.18.1836 – Anfrage WfK-Fraktion
Wir fragen den Magistrat:
Warum verfügt der Magistrat für die Gaststätte Bootshaus das Unterlassen von Musikdarbietungen im Wirtschaftsgarten und in desgleichen aus dem umbauten Gastronomiebetrieb heraus und geht nicht gegen die angeblich sechs Tänzer vor, die gegen das Tanzverbot verstoßen haben?
Die Fraktion WfK erklärt den Anlass der Anfrage. Nach Berichten in der Zeitung sehe die Fraktion das Vorgehen der Stadt nicht als verhältnismäßig an. Es werde nicht gegen die Handlungsstörer:innen, sondern gegen die Veranstalter:innen vorgegangen.
Der Verkehrsdezernent erklärt, der Sachverhalt sei in der öffentlichen Berichterstattung nachzulesen. Da Verfahren beim Verwaltungsgericht anhängig seien, könne man keine weitere Auskunft geben.
13. Fahrradstraße Schillerstraße
101.18.1837 – Anfrage WfK-Fraktion
Wir fragen den Magistrat:An welchen Tagen seit der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Schillerstraße wurden dort Verkehrskontrollen durchgeführt?Wie viele Verkehrsverstöße wurden festgestellt?
Die Fraktion WfK erläutert, sie sehe in der Schillerstraße keine Veränderung im Hinblick auf den Autoverkehr seit sie Fahrradstraße ist. Nun wolle man wissen, ob es überhaupt Sinn ergebe, Mittel in den Haushalt für Fahrradstraßen einzustellen.
Der Verkehrsdezernent erklärt allgemein, Fahrradstraßen seien auf jeden Fall sinnvoll. Dies werde auch anerkannt. Alle Verkehrsteilnehmer müssten sich allerdings erst an die neuen Regeln gewöhnen. Die Mittel im Haushalt seien nicht nur für Planung und Baumaßnahmen von Radinfrastruktur, sondern auch für Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen. Auch Fahrradstraßen werden ein Thema für eine Kampagne sein, wie auch das Abstand Halten von 1,50 m in geschlossenen Ortschaften, auch in Fahrradstraßen. Momentan seien viele Verkehrsteilnehmer verunsichert, was die neuen Regelungen bedeuteten. Hier werbe er dafür, dass alle Verkehrsteilnehmer:innen aufeinander Rücksicht nehmen, auch Fahrradfahrer:innen.
Auf die Fragen im Detail könne er aufgrund fehlender Zuständigkeit nicht antworten. Die Zuständigkeit läge beim Oberbürgermeister als Ordnungsbehörde. Er könne aber versichern, dass weiterhin Kontrollen durchgeführt würden und man darauf achte, dass die Verkehrsteilnehmer sich an die Regeln gewöhnen.
Die Redner der Fraktion WfK erwidert, als Nutzer könne er keine Verbesserung erkennen. Er hoffe, dass die Kampagnen fruchten. Gerade Taxis und Minicars führen unvermindert auf der Schillerstraße. Für die Behauptung, dass die Situation sich verbessert hätte, gebe es keine Belege und wenn sie sich nicht verbessert hätte, wären Fahrradstraßen sinnlos. Überdies sei der Magistrat Laut HGO verpflichtet die Fragen der Stadtverordneten zu beantworten. Der Stadtverordnetenvorsteher entscheide über die Zulässigkeit, nicht der Magistrat. Er kündigt an, den Sachverhalt klären lassen zu wollen.
Der Verkehrsdezernent kontert, die Tagesordnung sei Sache des Stadtverordnetenvorstehers und es sei richtig, dass der Magistrat antworten müsse, die Antwort laute in diesem Fall: aufgrund mangelnder Zuständigkeit ist die Frage vom Magistrat nicht zu beantworten. Das sei die Antwort, das müsse man auch nicht überprüfen.
14. Flexiblere Arbeitszeitregelungen und mehr Geschlechtergerechtigkeit für Beschäftigte der Stadt Kassel
101.18.1838, Antrag der Kasseler Linke
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beschäftigten der Stadt Kassel können den Beginn ihrer Arbeitszeit, dort wo es der Arbeitsablauf zulässt, frei wählen. Beschäftigten, die ihre Arbeit erst nach 9 Uhr morgens beginnen, entstehen durch den späteren Arbeitsbeginn keine Nachteile.
Führungspositionen werden so gestaltet, dass sie auch in Teilzeit ausgeübt werden können. Führen im Team wird gefördert. Beschäftigte in Führungspositionen können ohne Nachteile befürchten zu müssen ihre Arbeitszeit reduzieren. Teilzeitbeschäftigte haben bei vergleichbarer Qualifikation gleiche Chancen auf Beförderung wie die Vollzeitbeschäftigten, auch wenn sie weiterhin in Teilzeit arbeiten möchten. Teilzeitbeschäftigte werden ermuntert sich auf Führungspositionen zu bewerben.
Die Kasseler Linke erklärt, das Ziel dieses Antrags sei zum einen den Verkehr zu entzerren, zum anderen gemäß dem Biorhythmus arbeiten zu können. Es sei momentan wichtig, dass Arbeitende nicht zeitgleich mit Schüler:innen den im ÖPNV nutzen müssten. Sie regt an, mit dem Schulamt zu verhandeln auch die Schulzeiten zu entzerren. Zudem wolle man mehr Teilzeit auch in Führungspositionen […]
Der Redner der SPD-Fraktion erklärt, dass er mit dem ersten Absatz zwar privat große Sympathien hege, es gehe aber nicht darum was er davon halte. Als Gewerkschaftler würde er auf die Barrikaden gehen. Der Sachverhalt sei Bestandteil von Dienstvereinbarungen, da habe Politik nichts verloren und man solle sich nicht in die Arbeiten von Gewerkschaften einmischen. Ihm seien auch keine Probleme bei den Verhandlungen zwischen Personalrat und Stadt bekannt.
Der zweite Absatz lese sich wie aus den Sechzigerjahren. Das sei mittlerweile gang und gäbe und bereits gesetzlich geregelt (HGlG Paragraf 9, 11 und 14). Er halte den Antrag für überflüssig.
Bündnis 90/Grüne befürworten grundsätzlich das Anliegen. Es gebe zu wenig Frauen in Führungspositionen. Teilzeit sei aber bereits gesetzlich geregelt. Zu Absatz eins wäre ihr wichtig, zunächst die Verhältnisse bei der Stadt Kassel zu kennen. Man könne nicht gestalten, ohne mehr über die konkreten Arbeitsregelungen zu wissen. Zudem stünden sehr offene Formulierung im Antrag, die einzelnen Forderungen müssten konkreter ausformuliert sein.
Die CDU-Fraktion ist überzeugt, dass Kassel als moderne Behörde zweckmäßige und bestmögliche Regelung im Innenverhältnis treffen könne. Der Antrag sei nicht zulässig, zudem sei eine Regelung durch die Politik nicht nötig.
Die Kasseler Linke betont, dass es mehr um ein politisches Signal gehe. Beschäftigte sollten mehr selbst entscheiden können, mehr Freiheit haben. Sie glaube nicht, dass die Gewerkschaften das so schlimm finden würden. Bisher werde nach wie vor nach der Devise gearbeitet, wer früh da sei, sei der fleißige und nicht danach, wer am ehesten im Einklang mit seinem Biorhythmus arbeitet. Hier orientiere man sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen.Im hessischen Gleichberechtigungsgesetz stehe zwar, dass auch Führungspositionen in Teilzeit möglich sein, es hieße aber oft, dass wegen der Arbeitsabläufe Teilzeit nicht möglich wäre. Sie ist überzeugt, dass, würde man sich mehr bemühen, auch Häufiger Führungspositionen in Teilzeit ausgeführt werden könnten.
Der Verkehrsdezernent erklärt, diese Regelung sei nicht Gegenstand der Stadtverordnetenversammlung, sondern Aufgabe des Magistrats, der Behördenleitung und der Personalvertretung. Er regt an, dass die Kasseler Linke eine Anfrage zu den derzeitigen Regelungen stellt. Kassel sei eine moderne Behörde, vieles sei schon geregelt oder in der Diskussion.
Der Redner der Fraktion WfK findet diesen Ratschlag interessant. Erst vor zwei Tagen habe die Sozialdezernentin die Beantwortung einer Frage zu Arbeitsbedingungen abgelehnt, da Fragen im Personalbereich nicht Gegenstand der Stadtverordnetenversammlung seien. Warum sollte die Kasseler Linke eine Anfrage stellen, die dann ohnehin niemand beantwortet? Er bittet darum, zur Jahrzehnte gelebten Praxis zurückzukehren, dass das, was auf der Tagesordnung steht, auch beantwortet wird. Auch Fragen von der Opposition. Das stehe so auch in der HGO.
Der Verkehrsdezernent stellt klar, dass der Magistrat die HGO kenne und rechtstreu handele. Er möchte sich nicht von dem Redner erklären lassen, wie er zu arbeiten habe, das gehöre sich nicht. Die Anfragen könne man nicht vergleichen. Ein Bericht über die Regelungen sei durchaus möglich. Der Redner wolle das Bild zeichnen, dass der Magistrat seinen Job nicht macht, dem sei nicht so. Der Magistrat beantworte die Fragen und wenn er sagt, er sei nicht zuständig, dann sei das die Antwort.
Der Ausschussvorsitzende interveniert. Persönliche Scharmützel gehörten nicht in diesen Ausschuss, das könne man im Ältestenrat klären.
Der Redner der Fraktion WfK meldet sich erneut zu Wort. Der Antrag falle in den Kompetenzbereich der Stadtverordneten, der Stadtverordnetenvorsteher habe ihn geprüft und zugelassen.
Die Kasseler Linke sieht durchaus eine Vergleichbarkeit der abgelehnten Anfrage mit der vorgeschlagenen und erklärt, dass sie die Regelung mit den Kernarbeitszeiten kenne. Sie fragt, ob das jetzt flexibler gehandhabt werde.
Der Ausschussvorsitzende erklärt, so ginge das nicht, sie müsse erst eine Anfrage stellen.
Die SPD-Fraktion wiederholt, dass die Kasseler Linke in Bereiche vordringen wolle, die ureigenste Tätigkeiten der Personalräte und Vertretungen beträfen. Man brauche keine Partei, die sich einerseits Gewerkschaften auf die Fahne schreibe, ihnen aber nicht vertraue. Der Redner selbst sei über 25 Jahre Mitglied in einer Gewerkschaft und meist aktiv. Das hessische Gleichberechtigungsgesetz werde eingehalten. Sollte der Linken ein Fall unterkommen, bei dem das nicht so sei, sollten sie sich an die Gewerkschaften wenden.
Der Verkehrsdezernent bestätigt, dass es Kernarbeitszeiten und Anwesenheitspflicht während der Sprechzeiten gebe, es gebe aber dennoch Regelungen, mit denen Teilzeit funktioniert. Die Entzerrung in den Morgenzeiten/Stoßzeiten sehe auch der Magistrat als wichtiges Thema, sowohl bei flexibler Arbeitszeit als auch im Schulbereich. Man sei offen für Veränderungen. Von kommunaler Seite aus sei man der Meinung, dass Schulzeiten flexibilisiert werden sollten. Das Land habe die Anregungen aufgenommen.
Zustimmung: Kasseler Linke, WfK
Ablehnung: SPD, CDU, B 90/Grüne
Abwesend: Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten, AfD-Fraktion
-> abgelehnt
15. Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte in der Stadt Kassel
101.18.1852, Antrag der SPD-Fraktion
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte in der Stadt Kassel wird dahin gehend geändert, dass der Seniorenbeirat und Behindertenbeirat die gleichen Rechte wie der Ausländerbeirat erhalten und für jeden Ortsbeirat eine/n Vertreter/in und eine/n Stellvertreter/in benennen dürfen.
Die SPD-Fraktion begründet ihren Antrag. Man wolle auch für den Senioren- und den Behindertenbeirat Mitwirkungsrechte in den Ortsbeiräten schaffen. Wichtig sei das Rederecht, aber auch die Zusendung des Protokolls, da nicht alle in der Lage seien sich dieses aus dem Netz herunterzuladen.
Der Behindertenbeirat erklärt, man habe die Thematik in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Senioren- und dem Ausländerbeirat besprochen. Man begrüße die Initiative.
Zustimmung: einstimmig
-> angenommen