Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, 45. Sitzung

Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

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Notizen aus der 45. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, 13. Januar 2021 (ohne Gewähr)

1. Pedelecs für Fahrradverleihsystem

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juni 2019
Bericht des Magistrats-101.18.1240

  • Geänderter Antrag
    Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
    Der Magistrat wird gebeten, sich gemeinsam mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität Kassel (Asta) und der WG dafür einzusetzen, wie und unter welchen Bedingungen weitere Pedelecs angeboten werden können und über das Ergebnis im Ausschuss zu berichten.Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei
    Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten,
    Stadtverordnete Ernst und Dr. Hoppe
    Ablehnung: AfD

Der Bericht des Magistrats liegt als Tischvorlage schriftlich vor, der Ausschussvorsitzende bittet darum, Nachfragen schriftlich zu stellen.

Antwort des Magistrats (mit OCR gescannt)
Die Integration von Pedelecs in das bestehende Fahrradvermietsystem, das durch die Nextbike GmbH betrieben wird, ist ein komplexes Thema. Die Stadt Kassel, die KVG sowie der NVV ließen hierzu eine Machbarkeitsstudie zum Thema Elektromobilität durchführen. Besonderes Augenmerk wurde auf E-Scooter. E-Roller und Pedelecs gelegt. Die Stadt Kassel sowie die KVG unterstützen grundsätzlich die Einführung und Ergänzung zusätzlicher Mobilitätsoptionen, um die private Pkw-Nutzung auf kurzen Wegen zu reduzieren. Im Optimalfall wird multimodale Mobilität ermöglicht, wobei sich Verkehrsmittel des Umweltverbundes ergänzen, sich in Stoßzeiten gegenseitig entlasten und Lücken schließen. Für die Stadt Kassel bietet sich aufgrund ihrer bewegten Topografie ein elektrifiziertes Fahrradvermietsystem in Ergänzung der nicht motorisierten Flotte an. Die technische Umsetzbarkeit eines Pedelec-Vermietsystems ist laut vorliegendem Konzeptpapier der Nextbike GmbH und der Machbarkeitsstudie der KVG möglich. Das Angebot der Nextbike GmbH für den Betrieb und den Service, verglichen mit den Konditionen der nicht motorisierten Flotte, inkl. dem Tausch der Wechselakkus beläuft sich auf 500.000 Euro pro Jahr für 200 Pedelecs.

Die Machbarkeitsstudie beziffert ein jährliches Defizit von 100.00 bis 150.000 bei einer Flottengröße von 150 Rädern und einer durchschnittlichen Nutzung von einer bis drei Vermietungen pro Rad und Tag. Aus Sicht der KVG lassen sich solche Fehlbeträge, zusätzlich zu den Beiträgen für die bestehende Flotte, nicht durch zusätzliche Beiträge von AStA, Stadt Kassel oder KVG ausgleichen. Eine Abstimmung zwischen Stadt Kassel und AStA zum Thema Pedelecs ist noch nicht erfolgt. Die Evaluation der Modellprojekte „Öffentliche Fahrradverleihsysteme – innovative Mobilität in Städten“ hat in 2015 nach der Einführung von Konrad ermittelt, dass in Kassel damals nur rd. 1 % aller Mietfahrrad-Fahrten eine Pkw-Fahrt ersetzt haben (vgl. S. 80, Kap. 4.3.3). Mit den mittlerweile eingeführten E-Scooter Vermietsystemen besteht in Kassel bereits für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, kurze Wege elektrifiziert zurückzulegen. Das Potenzial der Pedelecs gegenüber dem konventionellen Mietfahrrad liegt bei längeren und/oder topografisch bewegten Strecken. Dieser Komfort hat einen monetären Mehraufwand für die Pedelec-Nutzenden zur Folge. Der Kostenaufwand einer E-Scooter bzw. einer Pedelec-Fahrt wird voraussichtlich ähnlich dem einer ÖPNV-Fahrt sein. Durch das Einführen dieses weiteren Bausteins im Umweltverbund könnte dieser gerade zu Stoßzeiten entzerrt und somit für Neukunden attraktiver werden.

Die oben genannte Machbarkeitsstudie beschreibt den Betrieb eines e-Roller-Mietsystems auf Dauer als wirtschaftlich. Ein solches Modell würde die Lücke zwischen Carsharing und dem konventionellen Mietfahrrad schließen, während die bereits eingeführten E-Scooter das Leihfahrrad nach unten abrunden. Die KVG prüft derzeit verschiedene Betreiber bzw. Kooperationsmodelle, so dass in Kürze ein entscheidungsfähiges Konzept vorgelegt werden kann. Alle relevanten Akteure wie die Stadt Kassel die Städtischen Werke und der NVV sind bereits in die Entwicklungen eingebunden und können sich auch weiterhin im Rahmen ihrer Interessen und Möglichkeiten in das Projekt einbringen.

Durch die Pandemie ist ein Umstieg vom gemeinschaftlich genutzter Mobilität auf einzeln genutzte Mobilität zu verzeichnen. Es gilt den ÖPNV strategisch zu stärken, jedoch auch dort, wo es möglich ist, diesen zu entlasten, damit weniger kurze Wege mit dem Kfz zurückgelegt werden. Das Einführen eines weiteren Bausteins in den Umweltverbund der Stadt Kassel ist einzig die Frage, wie viel Geld die Stadt, die Politik und unsere Bürgerinnen und Bürger gewillt sind, dafür auszugeben.

Seit Herbst 2020 steht die Stadt Kassel in Gesprächen mit Wohnungsbaugesellschaften, um über die Implementierung von e-Cargo Bikes, elektrifizierte Lastenräder, in das bestehende Vermietsystem zu beraten. Geplant ist, mit einem Pilotprojekt über vier Jahre und einigen ausgewählten Standorten zu starten und dies je nach Wirkung fortzuführen, zu ändern oder zu ergänzen. Durch die Standortauswahl in Wohngebieten soll Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden ihr Kfz stehen zu lassen, um mit dem Lastenrad bequem und schnell zum Nahversorger oder mit ihren Kindern in die Natur zu radeln.

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2. Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. II/14“Lidl-Markt Kohlenstraße“

Vorlage des Magistrats -101.18.1975 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
    Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. II/14 “Lidl-Markt Kohlenstraße“ zwischen der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, vertreten durch Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG und der Stadt Kassel wird zugestimmt.“

Zustimmung: SPD, B90/Grüne, CDU, WfK, AfD
Ablehnung: Kasseler Linke
Abwesend (entschuldigt): FDP + Freie Wähler + Piraten

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3.Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. II/14 “Lidl-Markt Kohlenstraße“

(Behandlung der Anregungen und Beschluss der Satzung)Vorlage des Magistrats -101.18.1976 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (‚Bebauungspläne der Innenentwicklung‘) durchgeführt.Den Behandlungen der Anregungen aus der Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. II/14 “Lidl-MarktKohlenstraße“ wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. II/14 “Lidl-Markt Kohlenstraße“ wird nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.“

Die SPD-Fraktion erklärt, sie stimme der Vorlage unter Vorbehalt zu. Unzufrieden sei man mit der Aussage zur Fußgänger Querung auf Seite 13 des Dokuments „Behandlung der Anregungen 4b.“. Langfristig sei das die Aufgabe von Lidl.

Stellungname: 13.1:die Fußgängerquerung über die Kohlenstraße bei Lidl war von Anfang als provisorische Lösung angelegt. Es sollte Lidl zur Auflage gemacht werden, daß eine dauerhafte Lösung geschaffen wird, gflls. mit entsprechender Markierung und mit Lichtzeichenanlage
Beschlussempfehlung: zu 13.1: Der Anregung wird nicht gefolgt. Begründung: Nach amtsinterner Überprüfung durch das städtische Straßenverkehrs-und Tief-bauamt sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Ausbaumaßnahmen an der Querungshilfe der Kohlenstraße erforderlich.

Die Kasseler Linke begründet ihre Ablehnung mit der Verkaufsflächenerweiterung. Auch der Einzelhandelsverband habe daran Kritik geübt.

Zustimmung: SPD, B90/Grüne, CDU, WfK
Ablehnung: Kasseler Linke
Abwesend (entschuldigt): FDP + Freie Wähler + Piraten

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4. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/25 „Wegelänge“,

1. Änderung (Behandlung der Anregungen und Beschlussfassung als Satzung)
Vorlage des Magistrats -101.18.1977 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Den Behandlungender Anregungen aus der Beteiligung zum Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/25 „Wegelänge“, 1. Änderung wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. VIII/25 „Wegelänge“, 1. Änderung wird nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.“

Zustimmung: SPD, B90/Grüne, CDU, WfK, AfD-
Ablehnung: Kasseler Linke
Abwesend (entschuldigt): FDP + Freie Wähler + Piraten

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5. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/29 „Kita Mattenbergstraße 168“

(Aufstellungsbeschluss)Vorlage des Magistrats -101.18.1978 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Für den Standort der Kita Mattenbergstraße 168 im Stadtteil Oberzwehren soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst das bestehende Kita-und Jugendzentrums-Grundstück und eine südwestlich angrenzende Erweiterungsfläche.Ziel und Zweck der Planung ist die Erweiterung der Kindertagesstätte Mattenbergstraße 168 auf einer Fläche im Außenbereich und die rechtliche Sicherung des bestehenden Standortes.“

Zustimmung: einstimmig

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6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. V/4 „Berufsbildungswerk Bathildisheim“

(Aufstellungs-und Offenlegungsbeschluss)Vorlage des Magistrats -101.18.1979 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Für die Liegenschaft des Berufsbildungswerks Nordhessen des eingetragenen Vereins Bathildisheim im Bereich Wolfhager Straße / Hoffmann-von-Fallersleben-Straße / Sickingenstraße soll auf der Grundlage von § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.Das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschleunigt entsprechend § 13a Baugesetzbuch durchgeführt werden.Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung des geplanten Umbaus und der Erweiterung des bestehenden Berufsbildungswerks auf der Grundlage eines Hochbauentwurfs, der nach einer Mehrfachbeauftragung verschiedener Architekturbüros für die Neukonzeption ausgewählt wurde.Dem Entwurfdes Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. V/4 „Berufsbildungswerk Bathildisheim“ wird zugestimmt. Er soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.“

Die Kasseler Linke bemängelt die fehlende Berücksichtigung des Klimaschutzbeschlusses. Klimaneutralität würde stiefmütterlich behandelt, deshalb werde sie die Vorlage ablehnen.

B90/Grüne freuen sich der Vorlage zustimmen zu können. Mit diesem Projekt werde der Bildungsstandort Kassel gestärkt. Aus zwei Standorten würde ein Hauptstandort. Die Klimaschutzziele würden noch im Laufe des Verfahrens berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Dachbegrünung. Jetzt gehe es erst einmal darum zu signalisieren, dass man den Bildungsstandort möchte.

Zustimmung: SPD, B90/Grüne, CDU, WfK, AfD
Ablehnung: Kasseler Linke
Abwesend (entschuldigt): FDP + Freie Wähler + Piraten

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7. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/11 „Kita Nordshausen“

(Offenlegungsbeschluss)Vorlage des Magistrats 101.18.1980 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
    „Dem Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Kassel Nr. VIII/11 „Kita Nordshausen“ wird zugestimmt. Er soll gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt werden. Der Geltungsbereich wird begrenzt auf das Gebiet zwischen der Oberen Bornwiesenstraße im Norden, der Straße Am Klosterhof im Westen und den Eisenbahnschienen im Südosten.Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kita, um den Bedarf an Betreuungsplätzen zukünftig abdecken zu können und somit gleichzeitig einer der kommunalen Kernaufgaben gerecht zu werden.“

Die Kasseler Linke findet zwar positiv, dass in dieser Vorlage der Klimaschutzbeschluss genannt wird, jedoch sehe sie nicht, wo sich das in der Planung widerspiegelt. Gerade habe ja die Fraktion B90/Grüne darauf hingewiesen, dass das Verfahren beim vorigen Tagesordnungspunkt noch ganz am Anfang sei, hier sehe man, dass nach Beginn der Planung nur noch wenige Änderungen eingearbeitet werden.

Die Fraktion B90/Grüne freut sich auch dieser Vorlage zustimmen zu können. Es brauche weitere Kitaplätze (U3). In diesem Offenlegungsbeschluss stünden noch keine Details, die Behandlung von Klimaschutz käme mit den Abwägungen zum Beispiel vom Umwelt- und Gartenamt. Auffallend sei, dass die Kasseler Linken heute konsequent gegen Bildungsstandorte mit der Begründung Klimaschutz stimme. Die Grünen hingegen setzen ein Signal für Bildung.

Zustimmung: SPD, B90/Grüne, CDU, WfK, AfD
Ablehnung: Kasseler Linke
Abwesend (entschuldigt): FDP + Freie Wähler + Piraten

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8. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/10 „Wahlebach, Forstbachweg“

(Aufstellungs-und Offenlegungsbeschluss)Vorlage des Magistrats -101.18.1981 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
    Für das Areal zwischen Forstbachweg, Stegerwaldstraße und Wahlebach (Gemarkung Waldau) soll der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/10 Wahlebach, Forstbachweg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 30 Abs. 1 BauGB mit verändertem Geltungsbereich neu aufgestellt werden.DasPlangebiet wird im Osten durch den Forstbachweg, im Süden durch die Marie-Curie-Straße und im Westen durch die Stegerwaldstraße begrenzt. Im Norden umfasst das Gebiet den angrenzenden Teil des Grünzugs am Wahlebach.Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans für das Areal ist eine planungsrechtliche Sicherung mit Neuordnung und Erweiterung des Schulstandortes der OSW -Offene Schule Kassel Waldau als auch einer Neubebauung der östlich angrenzenden Grundstücksflächen.Dem Entwurf des Bebauungsplanes wird zugestimmt. Er soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.“

Die Fraktion B90/Grüne loben die grundsätzlich gute Abwägung im Umweltbericht. Sie fragt den Magistrat:
1. nach einer rechtlichen Einschätzung bezüglich der Hinweise bei der Vermarktung auf die Überschreitung bei den Lärmwerten (tagsüber 10 dB(A), nachts sogar 14 dB(A)).
2. wie konkret die Planung für eine Verkehrsberuhigung oder Fahrradstraße in der Stegerwaldstraße sei und
3. ob die Haltestelle Waldauer Weg ohne Ersatz rückgebaut werden könne, bzw. welche Bedeutung der ÖPNV für die Schule habe.

Der Amtsleiter nimmt wie folgt Stellung: Der Bebauungsplan sei unter Zeitdruck entstanden, da zeitgleich die Planung für eine Feuerwehr und Polizeiwache laufe. Der Umgang mit dem Lärm sei ausführlich dargelegt. Man überlege Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere zu der Fläche FR. Er geht davon aus, dass der Plan ein  zweites Mal im Ausschuss behandelt werde, dann gebe es mehr Detailinformationen.
Zu 2: Die Stegerwaldstraße werde nach Erschließung für die Schule eine andere Rolle einnehmen, es gebe Überlegungen zu einer neuen Gestaltung und eine Einbindung in vorhandene Radwege.
Zu 3: der ÖPNV solle über den Forstbachweg im Bereich der Schule abgedeckt werden. Es gebe Gespräche zu der Gestaltung des Bahnübergangs. Die Schule sei für den ÖPNV gut erschlossen.

Die Kasseler Linke merkt an, dass man dem Plan den Zeitdruck anmerke. Sie verstehe auch die Wohnbebauung an der Schule nicht. Das sei eine klimarelevante Fläche. Die Kompensation müsse noch nachgebessert werden.

Der Stadtbaurat erklärt kurz, Wohnbebauung störe Schulbebauung nicht. Schulen sollten in Wohnbereichen liegen.

Zustimmung: SPD, B90/Grüne, CDU, WfK, AfD-
Ablehnung: Kasseler Linke
Abwesend (entschuldigt): FDP + Freie Wähler + Piraten

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9. Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. I/4

„1. Änderung Kasseler Sparkasse“ Vorlage des Magistrats -101.18.1982 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. I/4, ‚1. Änderung ’Kasseler Sparkasse‘ zwischen der Kasseler Sparkasse als Vorhabenträger und der Stadt Kassel wird zugestimmt.“

Zustimmung: SPD, B90/Grüne, CDU, WfK, AfD-
Ablehnung: Kasseler Linke
Abwesend (entschuldigt): FDP + Freie Wähler + Piraten

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10. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. I/4,

1. Änderung Kasseler Sparkasse(Behandlung der Anregungen und Beschluss zur Satzung)
Vorlage des Magistrats -101.18.1983 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Der Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. I/4 ‚1. Änderung ’Kasseler Sparkasse‘ wird zugestimmt.Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.“

Zustimmung: SPD, B90/Grüne, CDU, WfK,
Ablehnung: Kasseler Linke
Enthaltung: AfD-
Abwesend (entschuldigt): FDP + Freie Wähler + Piraten

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11. Straßenbaustellen in Kassel

Anfrage der AfD-Fraktion-101.18.1927 –

  • Wir fragen den Magistrat:
    1.Wie viele Straßenbaustellen wurden im Jahr 2019 neu errichtet?
    2.Wie viele Straßenbaustellen wurden im Jahr 2019 neu errichtet und im selben Jahr auch wieder beendet?
    3.Wie viele Straßenbaustellen des Jahres 2019 wurden schon in den Vorjahren eingerichtet?
    4.Wie lange bestanden Straßenbaustellen, welche im Jahr 2019 beendet wurden,durchschnittlich?
    5.Bei wie vielen dieser im Jahr 2019 beendeten Baustellen gab es, entgegen der Anfangsplanung, eine Bauzeitverzögerung?
    6.Wie lange waren diese (s. Frage 5) Bauzeitverzögerungen zeitlich im Durchschnitt?
    7.Bei wie vielen aller im Jahr 2019 bestehenden Baustellen lag eine Bauzeitverzögerung vor?
    8.Was waren die Gründe für Bauzeitverzögerungen (prozentual)?
    9.Wie viele Baustellen im Jahre 2019 konnten vorzeitig, also vor dem geplanten Ende, beendet werden?

Schriftliche Stellungnahme (mit OCR gescannt):
Allgemein:
Zur Straße gehören Fahrbahnen, Gehwege, Radwege und Seitenstreifen, ggf. auch das Straßenbegleitgrün. Bei den Straßenbaustellen sind dementsprechend sämtliche Maßnahmen enthalten, für die straßenverkehrsbehördliche Anordnungen erforderlich waren. Dazu zählen z.B. auch Kranaufstellungen Oder Dachdeckerarbeiten im Zusammenhang mit Gebäude-Baustellen.

Zu 1) Im Jahr 2019 wurden insgesamt 2.024 neue straßenverkehrsbehördliche Baustellenanordnungen gefertigt.

zu 2) Von den unter 1) genannten Baustellen wurden 1.960 im Jahr 2019 auch wieder beendet.

Zu 3) Im Jahr 2019 gab es 64 Baustellen, die schon in Vorjahren eingerichtet waren.

zu 4) bis 12) Derartige Statistiken sind nicht automatisiert verfügbar. Es müssten die vielen Baustellenanordnungen einzeln manuell ausgewertet werden. Das ist mit Blick auf die vorhandenen Aufgaben und personellen Ressourcen durch den Magistrat nicht ohne weiteres leistbar.

Die AfD-Fraktion zeigt sich enttäuscht über die Antwort. Sie falle äußerst dürftig aus, insbesondere die Antwort auf die Fragen 4-12. Die Fraktion frage sich, wie ohne Statistik die Kosten und Zeitüberwachung erfolge. Ohne diese Daten sei ein Controlling nicht möglich. Es gehe um erhebliche Mittel und Kassel liege dort weit unter den üblichen Standards in Unternehmen zurück. Gerade Kostenunterschiede zwischen Plan und Ausführung müssen standardmäßig zur Verfügung stehen.

Der Verkehrsdezernent entgegnet, es gebe diese Daten durchaus für jedes einzelne Projekt. Man würde sie lediglich nicht in einer Statistik zusammenführen und habe in Anbetracht der Vielzahl an Baustellen dies für diese Anfrage auch nicht händisch machen wollen.

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12.Angespannter Wohnungsmarkt in Kassel

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke -101.18.1943 –

Schriftliche Antwort Bauverwaltungsamt auf 101.18.1943, Angespannter Wohnungsmarkt in Kassel
(etwaige Rechtschreibfehler können auf Scannen mit OCR zurückzuführen sein)

1. Welche Teilbedingungen erfüllt die Stadt Kassel angeblich nicht, die dazu führten, dass der Wohnungsmarkt von der Landesregierung nicht mehr als angespannt eingestuft wird?
Untersuchungsergebnis für Kassel:
Es werden nur 3 der 5 vom IWU-lnstitut festgelegten Indikatoren erfüllt. Die Teilbedingungen „überdurchschnittlich stark steigende Mieten“ und „überdurchschnittliche Mietbelastung der Haushalte“ wurden für Kassel nicht festgestellt.

AGS: 6611000
Name: Kassel Stadt
Indikator und Versorgungsquote 2018 in Wohneinheiten pro 100 HH (Schwellenwert 103): 95
Indikator Leerstandsrate 2018 in v. H.(Schwellenwert 3,0): 2,2
Indikator Neubauintensität i.Mittel 2013-2018 in Wohneinheiten pro 100 zus. Haushalte (Schwellenwert u. 0 o. 75, erw. Betr. 100: 50
Indikator mittlere Angebotsmiete für Standardwohnungen im Zeitraum 2015-2019 in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (Schwellenwert 8 €): 7 €
Indikator mittlere Mietpreissteigerungen 2014-2019 in v. H. p.a. (Schwellenwert 5,0): 3,6
Mietpreisauswertung auf Mittelbereichsebene: Nein
Anzahl erfüllter Teilbedingungen: 3
Status im Vergleich zur letzten Fortschreibung 2018: nicht mehr erfüllt.

(Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt in Darmstadt vom 30.04.2020, Seiten 8 bis 26)
https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/fortschreibung_gutachten_mietpreisbremse_2020_0.pdf Zur Teilbedingung „überdurchschnittlich stark steigende Mieten“ schreibt das IWU-lnstitut:

„Dabei stellt sich allerdings das Problem, dass amtliche Mietpreisinformationen in erforderlicher zeitlicher Aktualität und regionaler Auflösung nicht zur Verfügung stehen.“

„Eine statistische Berechnung von durchschnittlichen Mietpreisen für Wohnungen, die in einem bestimmten Jahr in einer bestimmten Gemeinde angemietet wurden, ist anhand der Mikrozensusdaten nicht möglich.“

„Ersatzweise musste daher auch in der Fortschreibung auf Daten privater Anbieter zurückgegriffen werden, die Mietangebote aus Print- und Onlinemedien auswerten. Hinsichtlich der Vor- und Nachteile dieser Datenquelle und die durchgeführten Qualitätssicherungsverfahren wird auf die Ausführungen im Gutachten 2015 verwiesen.“

Im Gutachten zur Beurteilung der 2. Teilbedingung „überdurchschnittliche Mietbelastung der Haushalte“, wird bereits darauf hingewiesen, dass eine Beurteilung der Mietbelastungsquote, das Verhältnis aus dem Mietpreis, multipliziert mit der Wohnfläche, und dem Einkommen des Haushaltes unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße nicht durchgeführt werden konnte.

„Da wesentliche Daten wie das Einkommen, die Wohnfläche der Mieterhaushalte und die Vertragsmiethöhe nicht in notwendiger Aktualität und gemeindescharf zur Verfügung stehen, um eine Berechnung durchführen zu können, wurde im gutachterlichen Verfahren 2015 und 2018 ersatzweise auf die Miethöhe pro Quadratmeter als Hilfsgröße für die Mietkostenbelastung zurückgegriffen. Diese Vorgehensweise Wird weiterhin als vertretbar angesehen, da auch zum gegenwärtigen Stand keine Verbesserungen bei der Datenverfügbarkeit erkennbar sind.“

2. In welcher Form wurde die Stadt Kassel bei Erstellung des IWU-Gutachtens zu den Bedingungen für angespannte Wohnungsmärkte angehört?
Die Stadt Kassel wurde nicht angehört. Nach der Fortschreibung des Gutachtens des Instituts Wohnen und Umwelt zur Feststellung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten vom 30.04.2020 sind die nach dem Gutachten identifizierten 64 Gemeinden anhand eines Fragebogens um eine qualifizierte Selbsteinschätzung ihrer Wohnungsmärkte gebeten worden.

3. Welche Selbsteinschätzung hat die Stadt Kassel dort abgegeben?
Die Stadt Kassel wurde weder über das Ergebnis des Gutachtens in Kenntnis gesetzt, noch als nicht identifizierte Gemeinde zu einer Selbsteinschätzung aufgefordert.

4. Auf welche Datengrundlagen hat sich diese gestützt?
Das IWU-Gutachten bezieht sich im Wesentlichen hinsichtlich der Beurteilung der beiden Teilbedingungen „überdurchschnittlich stark steigende Mieten“ und „überdurchschnittliche Mietbelastung der Haushalte“ auf die Fortschreibung der Daten privater Anbieter.

5. Was unternimmt der Magistrat, damit für Kassel die Verordnungen wieder greifen?
Am 19.10.2020 wurde eine kritische Stellungnahme zum Verordnungsentwurf an den Hessischen Städtetag übersandt. In der Stellungnahme wurde auf die Besonderheiten des Wohnungsmarktes der Stadt Kassel und der Region Bezug genommen und auf eine Erweiterung der Betrachtungsweise hingewiesen. Die Erkenntnisse aus einer kontinuierlichen städtischen Wohnungsmarktbeobachtung und einer kürzlich veröffentlichten Wohnungsbedarfsanalyse mit Hinweisen auf Versorgungsprobleme sowie die lokale Entwicklung der Einkommensstruktur und der Immobilienpreise deuten aus Sicht der Stadt Kassel auch weiterhin auf einen angespannten Wohnungsmarkt hin.
Zurzeit wird durch eine Projektgruppe in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister ein Wohnraumversorgungskonzept für die Stadt Kassel erstellt. Ziel ist es, das Wohnraumversorgungskonzept im 2. Quartal 2021 den politischen Gremien vorstellen zu können.

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13.RegioTram-Trasse zwischen Platz-der-deutschen-Einheit und Bahnhof Wilhelmshöhe

Antrag der AfD-Fraktion -101.18.1950 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
    Der Magistrat wird aufgefordert im Benehmen mit dem Land Hessen darauf hinzuwirken, dass bei der Machbarkeitsstudie der Deutsche Bahn Netze AG zur Reaktivierung der Waldkappeler Bahntrasse für den Personen-Nahverkehr die Möglichkeit einer RegioTram-Trasse unter Nutzung der Waldkappeler Bahntrasse mit Ausbau der Haltestellen (separate Halte-Gleise in jede Richtung) untersucht wird. Diese Haltepunkte sind bei Waldau (Nord), Segler-Gaststätte, Messegelände, neuer Fernbusbahnhof (amGrummelbach), DEZ-Einkaufszentrum, Frankfurter Straße, Park Schönfeld, Bahnhof Wilhelmshöhe gewünsch
    t.

Die AfD-Fraktion begründet ihren Antrag. Durch diese Lösung steigere man die Attraktivität vom ÖPNV und auch Fernbusse müssen nicht mehr durch die Stadt zum Bahnhof Wilhelmshöhe fahren. Man wolle die Untersuchung einer Gesamtlösung, die Studie laufe ja ohnehin. Sie weist darauf hin, dass abgelehnt worden sei, jemanden zur Vorstellung der Studie einzuladen.

Die SPD-Fraktion entgegnet, die Machbarkeitsstudie laufe. Diese filtere bereits heraus, welche Lösungen gut seien. Das Ergebnis der Studie müsse man erst abwarten. In eine laufende Machbarkeitsstudie eingreifen, das gehe gar nicht.

Zustimmung: AfD
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen
Abwesend (entschuldigt): FDP + Freie Wähler + Piraten

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14. Verkehrswende: ÖPNV Ausbau jetzt

Antrag der Fraktion Kasseler Linke -101.18.1963 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
    1.Für die Linien 3 und 5 werden die Kapazitäten erhöht.
    2.Die Straßenbahnstrecke der Linie 1 wird auf das Schlossplateau verlängert.
    3.An der Endstation Wolfsanger wird eine Wendeschleife oder Wendedreieck für die Linie 7 gebaut.

Begründung: Auf den stark genutzten Korridoren Holländische Straße, Wilhelmshöher Allee, Ihringshäuser Straße und Frankfurter Straße fahren die Linien 3 und 5 abwechselnd mit Linien, die bereits mit Anhängern ausgestattet sind. Für die Nutzer*innen gerade in den Spitzenzeiten reichen die Kapazitäten oft nicht. Falls die bisherigen Tram-Fahrzeuge mit einer Aufarbeitung (Refit) weitere Jahrzehnte im Einsatz bleiben sollen, sind Anhänger die günstigste Möglichkeit die Kapazitäten zu erhöhen. Alternativ sollen bei der Fahrzeugneubeschaffung 40 -45 Meter lange Straßenbahnen beschafft und die notwendigen Infrastrukturanpassungen vorgenommen werden.
Die Anbindung der Tourismus- und Naherholungsziele der Museen und des Bergparks ist bisher für den ÖPNV unbefriedigend. Mit der Verlängerung der Strecke auf das Schlossplateau bestünde dann vom Bahnhof Wilhelmshöhe die Möglichkeit nicht nur auswärtige Touristen mit dem ÖPNV barrierefrei bis zu ihren Zielen zu bringen.
Die Endstation der Linie 7 in Wolfsanger ist die einzige in der Stadt Kassel ohne eine Wendeschleife. Mit dem Bau kann künftig auf die Anschaffung von 2-Richtungsfahrzeugen durch die KVG verzichtet werden. Damit erhöhen sich die Platzkapazitäten für Passagiere durch Wegfall einer zweiten Fahrer*innenkabine.Alle Maßnahmen haben einen erheblichen Zeitvorlauf, deshalb ist ein Beschluss jetzt hilfreich.Für die Finanzierung werden Fördermittel eingesetzt, die fehlenden Gelder sind aus dem städtischen Haushalt bereit zu stelle
n.

Die Kasseler Linke begründet ihren Antrag und spricht zu den einzelnen Punkten (entsprechend der schriftlichen Begründung). 2020 sei ein von Corona geprägtes Jahr gewesen. Da habe man viel verschoben. Die Verkehrswende müsse aber jetzt angegangen werden. Klar sei, dass man mehr Platz für Radverkehr und ÖPNV brauche.

Die SPD-Fraktion pflichtete bei, dass eine Verkehrswende gut sei, man habe aber bereits Auftragslagen, was Machbarkeitsstudien anbetrifft. Es seien Untersuchungen über den ÖPNV beauftragt. Zunächst müsse man die geltende Beschlusslage abwarten.

Die Fraktion B90/Grüne bezeichnet den Antrag als Armutszeugnis. Die Kasseler Linken lehnten heute alle Bebauungspläne ab, und jetzt käme dieser Antrag. Natürlich müsse man schauen, wie man mit dem ÖPNV weitermacht, aber nicht mit diesen 3 Punkten. Zunächst müsse geprüft und mit der KVG gesprochen werden. Die Linie 1 bis zum Schlossplateau zu führen, kollidiere mit dem Weltkulturerbe. Eine Machbarkeitsstudie zur Herkulesbahn sei in Arbeit.

Die CDU-Fraktion hält den ÖPNV für ein komplexes Thema. Hier müsse man sich Zeit für vernünftige Planung nehmen. Zudem hoffe man auf ein Umdenken auf Bundesebene und Fördermittel vom Bund. Eigene Haushaltsmittel wolle man dafür nicht verwenden.

Die AfD-Fraktion betont, dass ihr die Stärkung des ÖPNV am Herzen liege. Dinge zu prüfen sei sinnvoll, aber nicht einfach so zu beschließen. Zu 1 brauche man zunächst eine Kosten-Nutzen-Prüfung, zu 2 sei zunächst die Machbarkeitsstudie wichtig, zudem müsse man die Kostenseite betrachten und zu 3 führt sie die Hanglage auf der einen Seite und das Überflutungsgebiet auf der anderen Seite an. Ob dort überhaupt eine Wendeschleife möglich sei, müsse man erst prüfen.

Zustimmung: Kasseler Linke, WfK
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen
Abwesend (entschuldigt): FDP + Freie Wähler + Piraten

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15. Umsetzung Förderung des Radverkehrs

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke -101.18.1984 –

  • Wir fragen den Magistrat:
    1. Wann starten die Verkehrsversuche, die aufzeigen sollen, wie der Verkehr im Hauptstraßennetz zukünftig abzuwickeln ist? (Zu II.3 der Vorlage 101.18.1237)2. Auf welchen Straßen über welchen Zeitraum finden die Verkehrsversuche jeweils statt?
    3. Welche Führungsformen des Radverkehrs werden dabei getestet?
    4. Plant der Magistrat Sofortmaßnahmen, um die Sichtbeziehungen an Knotenpunkten im Nebenstraßennetz, insbesondere im Umkreis von Schulen und Kindergärten, kurzfristig zu verbessern? (II.4 und II.5)
    5. Wenn nein, warum nicht?
    6. Wie viele Radabstellplätze wurden seit dem Beschluss im September 2019 neu eingerichtet? (II.7)
    7. Wann beginnt die als dauerhaft angelegte Kampagne für mehr Rücksichtnahme im Verkehr? (II.8)
    8. Wie wird die Kampagne gestaltet sein?9. Wie viel unbefristeten Stellen für den Radverkehr wurden im Jahr 2019 zusätzlich eingerichtet?
    10. Wann wurden die zwei zusätzlichen, unbefristeten Stellen im Jahr 2020 ausgeschrieben und besetzt?

    11. Wurde die zusätzliche Stelle für das Jahr 2021 bereits ausgeschrieben und besetzt?
    12. Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Magistrats (mit OCR gescannt)

Im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Radverkehrsförderung (Nr. 101.18.1237 vom 23.09.2019) heißt es unter Ziffer VI:
„Der Magistrat wird aufgefordert. einmal jährlich über die Fortschritte der Radverkehrsförderung im zuständigen Ausschuss zu berichten. Dabei sollte u.a. auch die von der Universität Kassel entwickelte Methode zur Aufschlüsselung der Kosten verschiedener Verkehrsmittel angewendet werden.“
Die hier vorliegende Anfrage (Nr. 101.18.1984) mit ihren zwölf Unterfragen greift ohne Ausnahme Themenfelder auf, die Gegenstand des bereits beschlossenen Jahresberichts zur Radverkehrsförderung sind. Es ist vorgesehen den Jahresbericht für 2020 bis zum 31.03.2021 fertigzustellen und dem Ausschuss für Stadtentwicklung. Mobilität und Verkehr dann zu übergeben.

Da die Antwort erst als Tischvorlage vorlag, bittet der Ausschussvorsitzende Fragen schriftlich zu stellen.

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Nicht auf der Tagesordnung, aber der Einladung beigefügt, ist folgende Beschlusskontrolle.
Beschlusskontrolle
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2. März 2020

Standardisierte Lademöglichkeiten für E-Bikes und Pedelecs an attraktiven Örtlichkeiten schaffen 101.18.1606

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, das Umwelt- und Gartenamt erarbeitet derzeit gemeinsam mit dem Straßenverkehrs- und Tiefbauamt und dem Amt fur Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz sowie unter Beteiligung der Städtischen Werke AG ein gesamtstädtisches Konzept zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in Kassel Neben Ladepunkten für E-Pkw werden hierbei auch solche für E-Bikes und Pedelecs berücksichtigt.
Im ersten Schritt wurde hierfür ein Standortkonzept entwickelt, das Leitlinien und Kriterien für die Auswahl von Standorten für E-Ladeinfrastruktur sowie bevorzugte Standorttypen (z.B. Bildungs-, Tourismus und Kongresszentren sowie öffentliche Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr [1]) definiert und mit einer entsprechenden Karte eine erste Planungsgrundlage für die weitere Auswahl von konkreten Standorten darstellt. Diese Ergebnisse werden derzeit in einem Stadt-verwaltungsinternen Leitfaden zusammengefasst, der insbesondere dem Straßenverkehrs- und Tiefbauamt als Entscheidungsgrundlage für die Bewilligung bzw. Versagung von Sondernutzungsgenehmigungen im Zusammenhang mit E- Ladesäulen dienen wird. Darüber hinaus Wird der Leitfaden Richtlinien für die (stadtbildverträgliche) Gestaltung von Ladesäulen und anderen Lademöglichkeiten formulieren, an denen sich Ladesäulenbetreiber zukünftig orientieren müssen. Der Leitfaden Wird nach derzeitigem Planungsstand bis Januar finalisiert werden. In einem nächsten Schritt werden auf Basis des Standortkonzepts im Laufe des ersten Quartals 2021 konkrete Standorte identifiziert, an denen perspektivisch Lademöglichkeiten für E-Pkw sowie E-Bikes/Pedelecs installiert werden In diesem Zusammenhang werden auch die Vor- und Nachteile sowie Kosten der verschiedenen Lademöglichkeiten (Ladestationen mit Steckdosen, Schließfächer inkl. Ladestation, „einfache“ Ladesäulen etc.“) gegeneinander abgewogen sowie, soweit möglich und sinnvoll, Empfehlungen für die Nutzungsmodalitäten formuliert (Lademöglichkeiten ausschließlich während der Öffnungszeiten der genannten städtischen Einrichtungen Oder auch öffentlich zugänglich).

Fußnote 1: Nach Erfahrung der von Kassel Marketing betriebenen Touristeninformation sollten Lademöglichkeiten für E-Bike-Akkus insbesondere verbunden werden mit der für RadtouristInnen in Kassel bislang nur unzureichend vorhandenen Möglichkeit, ihr Reisegepäck sicher zu verwahren, während sie die Stadt erkunden können. In diesen Fällen eignen sich mit einer einfachen Steckdose ausgestattete Schließfächer, die zunächst insbesondere in der Innenstadt sowie im Bergpark Wilhelmshöhe installiert werden sollten.