Niederschrift über die 40. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Montag, 11. Mai 2020 (ohne Gewähr)
Unter den Vorlagennummern findet man die Tonmitschnitte der Redebeiträge im Bürgerinformationssystem der Stadt Kassel
- Der Stadtverordnetenvorsteher teilt mit, dass er die Tagesordnungspunkte
6.Neubau eines documenta-Instituts
7.documenta-Institut an Alternativstandorten realisieren wegen Sachzusammenhangs gemeinsam zur Beratung aufrufen wird. Die Abstimmung erfolgt getrennt. - Der Oberbürgermeister hat beantragt die Tagesordnung I um den Antrag des Magistrats betr. Verschmelzung der KVV Verkehrsgesellschaft Nordhessen GmbH (KVN) auf die Kasseler Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft (KVG), 101.18.1669, zu erweitern.
Zustimmung:einstimmig - Die CDU-Fraktion, beantragt den Tagesordnungspunkt 16. Geschlechtergerechte Sprache in der Verwaltung, Antrag der SPD-Fraktion-101.18.1608 von der Tagesordnung II in dieTagesordnung I zu übernehmen und für die nächste Sitzung zur Beratung vorzumerken.
Zustimmung:einstimmig
Tagesordnung I
1.Mitteilungen
1. Mai 2020: Gründung der Fraktion „Wir für Kassel“ (WfK)
2.Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk IX -Kassel-Kirchditmold
Vorlage des Magistrats-101.18.1629 –
Zustimmung:einstimmig
→ angenommen
3.Wahl einespersönlichen Stellvertreters für ein Mitglied des Jugendhilfeausschusses
-101.18.1641 –
Zustimmung:SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, WfK
Ablehnung:AfD
→ angenommen
4.Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk XVII -Kassel-Forstfeld
Vorlage des Magistrats-101.18.1664
Zustimmung:einstimmig
→ angenommen
5.Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk I -Kassel-Mitte
Vorlage des Magistrats-101.18.1665 –
Zustimmung:einstimmig
→ angenommen
Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam zur Beratung aufgerufen. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
6.Neubau eines documenta-Instituts
Vorlage des Magistrats-101.18.1512 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Der Neubau des documenta-Instituts wird auf der städtischen Fläche Gemarkung Kassel, Flur5, Flurstück 95/5 in der Oberen Karlsstraße (Parkplatz)vorgenommen. Zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität der Maßnahme wird ein Realisierungswettbewerb durchgeführt.
Die Fraktion WfK beantragt die namentliche Abstimmung des Antrages.
39 Ja-Stimmen (B90/Grüne, SPD, Freie Wähler, Piraten, Kasseler Linke (3)
29 Nein-Stimmen (CDU, FDP, AfD, Kasseler Linke (2)
1 Enthaltung (Kasseler Linke)
→ angenommen
7.documenta-Institut an Alternativstandorten realisieren
Antrag der CDU-Fraktion-101.18.1529 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:Der Magistrat wird aufgefordert, das documenta-Institut nicht auf dem Karlsplatz zu bauen. Stattdessen soll das documenta-Institut an einem der verfügbaren Alternativstandorte wie z.B. auf der Parkfläche am Staatstheater (Du-Ry-Straße) oder hinter dem Ottoneum (Papinplatz) oder an der Schönen Aussichtrealisiert werden. Auch das Grundstück Wilhelmshöher Allee 2-4 ist in die Standortentscheidung mit einzubeziehen. Der Stadtverordnetenversammlung ist zeitnah ein entsprechender Realisierungsvorschlag zu unterbreiten.Fraktionsvorsitzender
Zustimmung:CDU, AfD, FDP+FW+Piraten (2), WfK
Ablehnung:SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten (2)
→ abgelehnt.
+ Änderungsantrag Kasseler Linke
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, das documenta-Institut nicht auf dem Karlsplatz zu bauen.Stattdessen soll dasDas documenta-Institut soll an einem der verfügbaren Alternativstandorte Standorte wie z.B. am Karlsplatz, auf der Parkfläche am Staatstheater (Du-Ry-Straße) oder hinter dem Ottoneum (Papinplatz) realisiert werden. Auch das Grundstück Wilhelmshöher Allee 2-4 ist in die Standortentscheidung mit einzubeziehen. Der Stadtverordnetenversammlung ist zeitnah ein entsprechender Realisierungsvorschlag zu unterbreiten.
Zustimmung:Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten (1), WfK (2)
Ablehnung:SPD, CDU, B90/Grüne, AfD, FDP+FW+Piraten (3), WfK (1)→ abgelehnt.
8. Satzung der Stadt Kassel über eine erneute Veränderungssperre für das Gewerbegebiet Waldau-West
(Beschlussfassung als Satzung)Vorlage des Magistrats-101.18.1637 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. VII/24 „Gewerbegebiet Waldau-West“ zwischen der Südtangente A 49 im Norden, der Marie-Curie-Straße im Osten sowie der Landesstraße 3460 im Süden und Westen wird der Satzung über eine erneute Veränderungssperre nach §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und den §§ 5, 50, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (VGBl. S. 310), zugestimmt.“
Zustimmung:einstimmig
→ angenommen
9. Satzung der Stadt Kassel über eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet Ölmühlenweg/Königinhofstraße
(Beschlussfassung als Satzung)Vorlage des Magistrats-101.18.1638 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. VII/19 „Ölmühlenweg/Königinhofstraße“ wird der Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 (1) und § 16 Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 5, 50, 51 Nr. 6, der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310), zugestimmt.“
Zustimmung:einstimmig
→ angenommen
10. Satzung der Stadt Kassel über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans der Stadt Kassel Nr. VI/15 „Ostring / Schützenstraße“
(Beschlussfassung als Satzung)Vorlage des Magistrats-101.18.1639 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. VI/15 „Ostring / Schützenstraße“ zwischen Franzgraben, Martinstraße, Schützenstraße und Kassler Entwässerungsbetrieb wird der Satzung über eine Veränderungssperre zur Sicherung der Planung nach § 14 (1) und § 16 Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 5, 50, 51 Nr. 6, der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310), zugestimmt.“
Zustimmung:einstimmig
→ angenommen
11. Absicherung der Investitionszuschüsse an freie Träger von Kindertagesstätten
Vorlage des Magistrats-101.18.1647 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Das Amt Kindertagesbetreuung Kassel wird beauftragt, den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen für sechs priorisierte Maßnahmen aus den Anträgen zum Bundesprogramm ‚Kinderbetreuungsfinanzierung 2018-2020‘ eine Zwischenfinanzierung bis zur Überleitung der Anträge in das hessische Landesbauprogramm zuzusagen und soweit erforderlich, die entsprechenden Mittel aus dem Kostenträger 365 01 90 00, Kindertageseinrichtungen freie Träger, Investitions-Nr. 5904437400, Sachkonto 0358010 zur Verfügung zu stellen.“
Zustimmung:einstimmig
→ angenommen
12. Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung
Vorlage des Magistrats-101.18.1657 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Stadt Kassel bewirbt sich um die Teilnahme am Modellprojekt Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung, aufgerufen vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Die Bewerbung erfolgt für die Phase A: Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung der Digitalisierung und die Phase B: Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen.Die Stadt Kassel möchte als Modellprojekt Smart Cities Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit ihrer örtlichen Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren diskutieren und gestalten und einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform Smart Cities verfolgen.„Smart City“ wird nicht bloß als sektorales Projekt verstanden, sondern die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung werden fachübergreifend betrachtet, etwa in der Verbindung der Handlungsfelder Energie, Mobilität sowie Leben und Wohnen. Die im Rahmen des Strategieprozesses entwickelten Vorhaben sollen im Sinne einer nachhaltigen, integrativen Stadtentwicklung auf dem Gebiet der Stadt Kassel unter Einbeziehung der Region umgesetzt werden. Die Bewerbung erfolgt in Kenntnis des geforderten Eigenanteils von 35 % und mit der Bereitschaft zum modellhaften und beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen.
Zustimmung:einstimmig
Enthaltung:Kasseler Linke (1 )
→ angenommen
13.Gesundheit Nordhessen Holding AG (GNH)
; Verkauf der Geschäftsanteile der GNH an der Seniorenwohnanlagen SWA Kassel GmbH (SWA)Vorlage des Magistrats-101.18.1660 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Stadt Kassel gibt als Gesellschafterin der Gesundheit Nordhessen Holding AG nachfolgende Erklärung ab:Die Stadt Kassel stimmt dem Verkauf der Geschäftsanteile der Gesundheit Nordhessen AG an der Seniorenwohnanlagen SWA Kassel GmbH mittels eines Share Deals an die Convivo GmbH, Bremen zu.“Oberbürgermeister Geselle erläutert und begründet die Vorlage des Magistrats.
Zustimmung:SPD, CDU, B90/Grüne, AfD (5), FDP+FW+Piraten
Ablehnung:Kasseler Linke, WfK
Enthaltung:AfD (3)d
→ angenommen
14.Kopf hoch Kassel! –
Wiederankurbelungsprogramm der Stadt Kassel im Rahmen der Corona-Pandemie
Beschlüsse Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen an Stelle der Stadtverordnetenversammlung (§51a HGO) vom 29. April 2020-101.18.1663 –
1.Der Magistrat veranlasst, dass die im Haushalt veranschlagten Zuschüsse und Zuwendungen -insbesondere die in der Zuschussliste aufgeführten Zuschüsse und Zuwendungen -unverzüglich nach Inkrafttreten des Haushalts 2020 als Festbetragsfinanzierung an die Zuwendungsempfänger ausgezahlt werden.
2.Der Magistrat zahlt ein finanzielles Soforthilfeprogramm im Umfang von insgesamt bis zu 3 Mio. € an gemeinnützige Institutionen aus, die infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz gefährdet sind, und erlässt hierüber entsprechende Ausführungsbestimmungen.
3.Der Magistrat unterstützt inhabergeführte Kleinst-und Kleinbetriebe sowie Soloselbständige, die Corona-bedingt schließen mussten, bei Wiederaufnahme ihres Geschäftsbetriebs finanziell im Umfang von insgesamt bis zu 15 Mio. € und erlässt hierüber entsprechende Ausführungsbestimmungen. 4.Für die Umsetzung der beiden Maßnahmenpakete aus Ziffer 2 und 3 werden im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 18 Mio. € außerplanmäßig bereitgestellt.
Protokollerklärung des Oberbürgermeisters: In Ziffer 4 des Beschlusstenors ist das Wort „außerplanmäßig“ entgegen der Begründung nicht förmlich im Sinne des § 100 HGO, sondern unter folgender Maßgabe zu verstehen.Ich werde im Laufe dieses Jahres einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 aufstellen, in dem das Programm „Kopf hoch Kassel!“ finanziell Berücksichtigung finden wird. In diesen Nachtrag werden auch andere Aufwendungen pp. einfließen, die im Rahmen der Corona-Pandemie getätigt werden müssen, wie beispielsweise für die Anschaffung von zusätzlichen Lizenzen für Home-Office Arbeitsplätze sowie für die Anschaffung von Schutzmasken und Testgeräten.Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel dient die Beschlussfassung daher zur Klarstellung hinsichtlich des weiteren Verfahrens und zur Herstellung der Handlungsfähigkeit in der gegenwärtigen Krise.
Abstimmungsergebnis vom 29. April 2020: Einstimmig angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen B90/Grüne und Kasseler Linke bei den Abstimmungen der Ziffern 2 bis 4.
→ angenommen
+ Änderungsantrag der Fraktion B90/Grüne
Beschluss: Der Antrag wird wie folgt neu gefasst (die Änderungen sind fett hervorgehoben):
Der Magistrat veranlasst, dass die im Haushalt veranschlagten Zuschüsse und Zuwendungen -insbesondere die in der Zuschussliste aufgeführten Zuschüsse und Zuwendungen -unverzüglich nach Inkrafttreten des Haushalts 2020 als Festbetragsfinanzierung an die Zuwendungsempfänger ausgezahlt werden.
2.Der Magistrat zahlt ein finanzielles Soforthilfeprogramm im Umfang von insgesamt bis zu 3 Mio. € an gemeinnützige Institutionen aus, die infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz gefährdet sind, und erlässt hierüber entsprechende Ausführungsbestimmungen. Hierbei wird sichergestellt, dass Förderungen durch Bundes-und Landesebene vorrangig in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für Programme, die in Zukunft aufgelegt werden.
3.Der Magistrat unterstützt inhabergeführte Kleinst-und Kleinbetriebe sowieSoloselbständige, die Corona-bedingt schließen mussten oder deren Betrieb massiv eingeschränkt wurde, bei Wiederaufnahme ihres Geschäftsbetriebs finanziell im Umfang von insgesamt bis zu 15 Mio. € und erlässt hierüber entsprechende Ausführungsbestimmungen. Hierbei wird sichergestellt, dass Förderungen durch Bundes-und Landesebene vorrangig in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für Programme, die in Zukunft aufgelegt werden.
4.Der Magistrat richtet einen Härtefallfonds mit einer Ausstattung von 2 Mio.€ ein. Dieser Fonds kann durch nicht abgerufene Mittel aus den Maßnahmen aus Ziffer 2 und 3 erweitert werden. Aus diesem Fonds werden Corona-bedingte Hilfen an diejenigen gesellschaftlichen Gruppen ausgezahlt, die von bisherigen Programmen nicht oder nicht ausreichend erfasst sind. Dazu zählen:
a.Empfänger*innen von ALG-2-Leistungen, welche Corona-bedingt ihrer Möglichkeit des anrechnungsfreien Zuverdienstes in Höhe von 100 € nicht mehr nachkommen können. Diese können ihren Verdienstausfall bis zu 100 € als kommunalen Zuschuss beantragen.
b.Studierende, die keine Mittel aus dem bereits erschöpften Corona-Nothilfefonds für Studierende des Landes Hessen erhalten haben. Die entsprechenden Mittel können über die bereits durch das Landesprogramm bestehenden Strukturen dem Studierendenwerk für Hilfen an Studierende mit Wohnsitz in Kassel bereitgestellt werden.
c.Institutionen aus dem Kulturbereich, welche nicht den Anforderungen der bestehenden Programme entsprechen und welche nicht bereits durch die Maßnahmen aus Ziffer 2 und 3 gefördert werden.
d.Familien mit Kindern ohne ausreichende Homeschooling-Infrastruktur. Für Homeschooling benötigte Geräte sollen kommunal angeschafft und als Leihgabe denjenigen Familien zur Verfügung gestellt werden, welche nicht über eine ausreichende technische Infrastruktur verfügen.
e.Start-Ups, sofern sie nicht von anderen Förderprogrammen oder Maßnahmen dieses Programms erfasst werden.f.Hier bisher nicht explizit aufgeführte Gruppen, die in eine Corona-bedingte Notlage geraten, in Einzelfallentscheidungen.Für die Umsetzung der dreiMaßnahmenpakete aus Ziffer 2, 3 und 4 werden im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 20 Mio. €außerplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis vom 29. April 2020:
Zustimmung der Fraktionen B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung der Fraktionen SPD, CDU, AfD.
→ abgelehnt
+ Änderungsantrag der Fraktion Kasseler Linke vom 20.04.
Beschluss: Die Vorlage wird ergänzt um[…]4. Der Magistrat unterstützt Bezieher*innen von Transferleistungen nach dem SGB II, XII, AsylbLG sowie von Wohngeld, die Corona-bedingt Mehrkosten zur Deckung ihrer Existenzgrundlagen, Bevorratung und des Schutzes von sich und anderen haben, antragslos für die Monate März, April und Mai mit einem Zuschuss in Höhe von 150 Euro für den Haushaltsvorstand und 100 Euro für jede weitere Person.Dies ist zweckgebunden zur Deckung von Corona-bedingten Mehrkosten und wird entsprechend nicht auf den Regelsatz angerechnet. Dies kann in Form eines Gutscheins oder einer zusätzlichen Überweisung erfolgen.5.4 …aus Ziffer 2, 3, und 4 werden im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 21 Mio. Euroaußerplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis vom 29. April 2020: Zustimmung: Kasseler Linke,
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne und FDP+FW+Piraten
Enthaltung: AfD
→ abgelehnt
+ Änderungsantrag der Fraktion Kasseler Linke vom 27. April 2020
Die Vorlage wird wie folgt geändert.[…]4.Für die Umsetzung der beiden Maßnahmenpakete aus Ziffer 2 und 3 werden im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 18 Mio. € außerplanmäßig bereitgestellt.
Vorrangig werden Antragssteller*innen gefördert, die ansonsten keine finanzielle Unterstützung durch Hilfsprogramme auf Bundes-und Landesebene erhalten.
Gegen abgelehnte Förderbescheide besteht für Antragsteller*innen die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Sie sind im Widerspruchsbescheid darüber aufzuklären.
Über den Stand der Inanspruchnahme der Maßnahmenpakete wird regelmäßig im Ausschuss für Finanzen Wirtschaft und Grundsatzfragen berichtet.Abstimmungsergebnis vom 29. April 2020:
Zustimmung der Fraktionen B90/Grüne, AfD, Kasseler Linke und FDP+FW+Piraten
Ablehnung SPD und CDU
→ abgelehnt
+ Änderungsantrag der Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten
Beschluss: Die Vorlage wird ergänzt um Punkt 4.
Die Stadt Kassel richtet einen Notfallfonds für Solo-Selbstständige und Freiberufler ein. Die Betroffenen sollen bis zur Aufhebung der Einschränkungen ihrer Arbeitsmöglichkeiten monatlich bis zu 1.180 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen.Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige und Freiberufler,
die ihren Sitz in Kassel haben
deren berufliche Existenz durch die Corona-Krise nachweislich gefährdet ist
die nicht das Sozialschutzpaket in Anspruch nehmen wollen oder können
Der Magistrat wird aufgefordert, das Wiederankurbelungskonzept „Kopf hoch Kassel!“ um die erforderlichen finanziellen Mittel aufzustocken bis eine vergleichbare Lösung auf Landes-oder Bundesebene für die Betroffenen zur Verfügung steht.
5.Für die Umsetzung der Maßnahmenpakete aus Ziffer 2, 3, und 4 werden im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 23 Mio. Euro außerplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis vom 29. April 2020:
Zustimmung der Fraktion FDP+FW+Piraten,
Ablehnung der Fraktionen SPD, CDU, B90/Grüne und AfD
Enthaltung der Fraktion Kasseler Linke.
→ abgelehnt
+Änderungsantrag der Fraktion Kasseler Linke vom 29. April 2020
Die Vorlage wird ergänzt um{..]
Kinder unter 18 Jahren, die Leistungsempfänger nach dem SGB II sind, erhalten einen zweckgebundenen Verzehr-bzw. Einkaufsgutschein in Höhe von 60 Euro; einmalig. Ausgenommen sind Tabakwaren und alkoholische Getränke.
Zustimmung: AfD und Kasseler Linke
Ablehnung der Fraktionen SPD, CDU, B90/Grüne, FDP+FW+Piraten.
→ abgelehnt
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen an Stelle der Stadtverordnetenversammlung vom 29. April 2020 zur Kenntnis.
14.1 Verschmelzung der KVV Verkehrsgesellschaft Nordhessen GmbH (KVN) auf die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft Aktiengesellschaft (KVG)
Vorlage des Magistrats-101.18.1669 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Stadt Kassel gibt als Gesellschafterin der Gesundheit Nordhessen Holding AG nachfolgende Erklärung ab:Die Stadt Kassel stimmt dem Verkauf der Geschäftsanteile der Gesundheit Nordhessen AG an der Seniorenwohnanlagen SWA Kassel GmbH mittels eines Share Deals an die Convivo GmbH, Bremen zu.“
Zustimmung:einstimmig
–angenommen
Tagesordnung II(ohne Aussprache)
15.Erhöhung einer Zuwendung an den Caritasverband Nordhessen Kassel e. V. zum Ausbau des Angebotes der Wohnraumanpassung in der Stadt Kassel
Vorlage des Magistrats-101.18.1605
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:1.„Die Stadt Kassel gewährt dem Caritasverband Nordhessen Kassel e. V. zum Ausbau des Angebotes der Wohnraumanpassung für das Jahr 2020 eine Zuwendung in Höhe von zusätzlich 35.000,00 €. Die Mittel stehen im Produktbereich 5, Produkt 311 07 –Förderung sozialer Einrichtungen und Dienste–vorbehaltlich deren Genehmigung aus beantragten Haushaltsausgaberesten 2019 zur Verfügung.2.Die Stadt Kassel gewährt dem Caritasverband Nordhessen Kassel e. V. für die Wohnraumanpassung ab dem Jahr 2021 eine Zuwendung in Höhe von jährlich 100.000,00 €. Der erhöhte Mittelbedarf wird in der Haushaltsplanung ab 2021 entsprechend berücksichtigt.“
Zustimmung:SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, WfK
Ablehnung:AfD
–angenommen
16.Geschlechtergerechte Sprache in der Verwaltung
Antrag der SPD-Fraktion-101.18.1608 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Wir bitten die Stadtverwaltung, zukünftig geschlechtsumfassende Formulierungen zu verwenden.Wir wollen damit der Vielzahl geschlechtlicher Identitäten Rechnung tragen und eine neue Formulierung schrittweise in E-Mails, Präsentationen, Broschüren, Presseartikeln, Drucksachen, Hausmitteilungen, Flyern, Briefen, Formularen und Rechtstexten umsetzen, wenn sie neu aufgelegt werden.Die wichtigste Grundregel ist, überall da, wo es möglich ist, geschlechtsumfassende Formulierungen zu verwenden.
Erst in zweiter Linie, wenn eine solche Formulierung nicht möglich ist, wird das sicherlich auffälligste Mittel –der „Gender Star“ –eingesetzt. Das Sternchen* zwischen der maskulinen und femininen Endung soll in der Schriftsprache als Darstellungsmittel aller sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten dienen und hebt gezielt den Geschlechterdualismus auf. Beim Vorlesen wird der Gender Star durch eine kurze Atempause gekennzeichnet. Er ersetzt das bisher verwendete Binnen-I.
Geschlechtsumfassende Formulierungen und der „Gender Star“ helfen, die häufig umständlich anmutenden Formulierungen in der Paarform zu kürzen –und gewährleisten gleichzeitig die Ansprache aller Geschlechter, auch jenseits der Kategorien Frau oder Mann.
Die genauen Regelungen sollen unter Beteiligung des Gesamtpersonalrates und des Frauenbüros erarbeitet werden. Beispielgebend ist die Stadt Hannover zu nennen.
Abgesetzt
17.Nutzung der Dachflächen städtischer Gesellschaften
Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten-101.18.1616
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:In Ergänzung zur Vorlage „Solaranlagen auf städtischen Dachflächen schaffen“ (101.18.1557) erweitert die Stadtverordnetenversammlung den Prüfauftrag zur Eignung von Dächern für die Nutzung von Solarenergie auf Gebäude im Eigentum folgender städtischer Gesellschaften:
-
- Konzern Gesundheit Nordhessen Holding AG
- Konzern Kasseler Verkehrs-und Versorgungs-GmbH
- documenta und Museum Fridericianum gGmbH
- Flughafen GmbH Kassel
- Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Kassel mbH
- Nordhessischer Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH
- Parkhausgesellschaft der Stadt Kassel mbH
Zustimmung: CDU, B90/Grüne, AfD (7), Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, WfK
Ablehnung:SPD
Enthaltung:AfD (1)
–angenommen
18.Bericht zum Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Kassel-Personal-und Organisationsamt –
Vorlage des Magistrats-101.18.1626 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt denvom Magistrat nach Ziffer 3 des Frauenförderplans für die Stadtverwaltung Kassel vorgelegten Bericht nach dem Stand vom 1. Januar 2019 zur Kenntnis.“
Der Bericht zum Frauenförderplan wird zur Kenntnis genommen.
19.Abfall gehört in die Mülleimer –Gemeinsam für mehr Umweltschutz und eine attraktive, saubere und lebenswerte Stadt
Antrag der Fraktion B90/Grüne-101.18.1630
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Magistrat der Stadt Kassel wird beauftragt, unter Beteiligung der Stadtreiniger Kassel und des Umwelt-und Gartenamtes zeitnah im Rahmen einer Gesamtstrategie Maßnahmen zu erproben, um die Vermüllung von Grünanlagen, Parks und Wasserwegen dauerhaft zu reduzieren. Hierbei sind folgende Maßnahmen zu erproben:
-
-
- Es soll eine Plakatkampagne umgesetzt werden, die auf die Auswirkungen der Vermüllung für Tier-und Umwelt im Stadtgebiet Kassel (in Schulen, an Bahnhöfen, an Haltestellen) hinweist und die Problematik verdeutlicht. So werden Zigaretten immer noch achtlos, auch aus Unwissenheit über deren Folgen für die Umwelt, weggeworfen. Dies gilt auch für falsch entsorgte Kaugummis oder weggeworfenen Kunststoff, an denen Kleintiere und Vögel sterben können, wenn sie diese Abfälle fressen.
- Gleichzeitig soll darauf verstärkt hingewiesen werden, dass unsachgemäße Müllablagerungen mit Geldbußen bedroht sind. Dies gilt auch schon für unsachgemäß weggeworfene Zigarettenkippen und ausgespuckte Kaugummis sowie für Kunststoffe aller Art.
- Zusätzliche Sonderkontrollen mit Ankündigung sollen über einen Zeitraum von zwei Wochen stattfinden, um gezielt Bußgelder für weggeworfene Abfälle zu vergeben. Solche Aktionswochen sollen mit wechselnden Abfällen, z.B. mit Zigarettenkippen, erprobt werden.
-
Zustimmung:einstimmig
Enthaltung:Kasseler Linke (1)
–angenommen
Diskussion im Ausschuss
20.Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/15 „Ostring / Schützenstraße“
(Aufstellungsbeschluss)Vorlage des Magistrats-101.18.1635 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Für das Gebiet zwischen Franzgraben, Martinstraße,Schützenstraße und Kassler Entwässerungsbetrieb soll der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/15 „Ostring / Schützenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Ziel und Zweck der Planung ist für diesen abgegrenzten Geltungsbereich auf Grundlage des „Städtebaulichen Entwicklungskonzept –nordöstliches Wesertor“ eine Neustrukturierung der aktuellen städtebaulichen Gemengelage mit einer schwerpunktmäßig Wohnnutzung planungsrechtlich zu sichern. Die Neustrukturierung des Areals erfordert ebenfalls die planungsrechtliche Sicherung eines neuen Erschließungskonzepts. In diesem soll gleichzeitig der Zugang zum Naherholungsgebiet der Fuldaaue berücksichtigt werden.“
Zustimmung:einstimmig
https://restgedanken.de/verkehrsausschuss
–angenommen
21.Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/10 „Wahlebach,
Forstbachweg“(Aufstellungsbeschluss)Vorlage des Magistrats-101.18.1636 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Für das Areal zwischen Forstbachweg, Stegerwaldstraße und Wahlebach (Gemarkung Waldau) soll der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/10 „Wahlebach, Forstbachweg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.Das Plangebiet wird im Osten durch den Forstbachweg, im Süden durch die Marie-Curie-Straße und im Westen durch die Stegerwaldstraße begrenzt. Im Norden umfasst das Gebiet den angrenzenden Teil des Grünzugs am Wahlebach sowie das Spiel-und Sportplatzgelände des FSV Kassel nördlich des Wahlebachs.Ziel und Zweckder Aufstellung des Bebauungsplans für das Areal ist eine planungsrechtliche Sicherung mit Neuordnung und Erweiterung des Schulstandortes der OSW -Offene Schule Kassel Waldau als auch einer Neubebauung der östlich angrenzenden Grundstücksflächen.“
Zustimmung: einstimmig
Enthaltung:Kasseler Linke
https://restgedanken.de/verkehrsausschuss
–angenommen
22.Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/11 „Sporthalle Herderschule“
(Aufstellungsbeschluss)Vorlage des Magistrats-101.18.1640 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Für die Flurstücke Nr. 67/13, 67/14, 67/15, 67/16 tlw. 72/12, 72/13 tlw., 113/3, 113/4 und 114/8 tlw., Flur 21 in der Gemarkung Kassel, soll der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/11 „Sporthalle Herderschule“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der vorhandenen Nutzungen und zur Errichtung einer neuen Sporthalle durch Ausweisung der Flächen östlich der Jahnstraße im Stadtteil Unterneustadt als Fläche für Gemeinbedarf und öffentliche Grünfläche.“
Zustimmung:SPD, CDU, B90/Grüne, AfD, FDP+FW+Piraten, WfK
Ablehnung:Kasseler Linke
–angenommen
23.„Sozialwirtschaft integriert II –Sorgearbeit im Quartier“ –
ein Förderangebot des Landes Hessen und der Stadt Kassel für langzeitarbeitslose Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
Vorlage des Magistrats-101.18.1656 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:1.Die Stadt Kassel beteiligt sich vorbehaltlich der Bewilligung durch das Land Hessen an der Umsetzung des Hessischen Förderangebotes „Sozialwirtschaft integriert“ mit einem zweiten Projekt „Sorgearbeit im Quartier“. Es wird als Sonderprojekt im Hessischen Ausbildungs-und Qualifizierungsbudget 2019 durchgeführt. Die Stadt hat die für die Durchführung erforderlichen Finanzmittel beim Land Hessen beantragt.2.Das Sozialamt der Stadt Kassel wird mit der Steuerung, Koordination und Verwaltung des Projektes beauftragt.3.Das Personal-und Organisationsamt wird ermächtigt, das für die Projektumsetzung benötigte Personal einzustellen und zu beschäftigen.4.Die Stadt Kassel übernimmt die Kofinanzierung der Personalkosten für die Projektsteuerung, Koordination, Fachanleitung und sozialpädagogische Begleitung sowie projektbezogene Sachkosten, soweit sie nicht durch Dritte oder durch Eigenmittel der umsetzenden Kooperationspartner sichergestellt wird.5.Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2020 für das Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung. Die voraussichtlichen Projektmittel für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 bei der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Die voraussichtlichen Projektmittel für das Haushaltsjahr 2024 werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 bei der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.“
Zustimmung:SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten, WfK
Ablehnung:AfD (6)Enthaltung:AfD (2)
–angenommen
Diskussion im Ausschuss
24.Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/11 „Kita Nordshausen“ (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage des Magistrats-101.18.1662 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Im Stadtteil Nordshausen soll für das Gebiet zwischen der Oberen Bornwiesenstraße im Norden, der Straße Am Klosterhof im Westen und den Eisenbahnschienen im Südosten der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/11 „Kita Nordshausen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kita, um den Bedarf an Betreuungsplätzen zukünftig abdecken zu können und somit gleichzeitig einer der kommunalen Kernaufgaben gerecht zu werden.“
Zustimmung: einstimmig
Enthaltung:Kasseler Linke
–angenommen