Umwelt 9: Umweltzone, Waschbären und “undichte” Gewässer

Ausschuss für Umwelt und Energie, 9. Sitzung am 16.02.17 (ohne Gewähr)

Zunächst wird beschlossen Punkt eins und zwei zusammen zu behandeln.

1. Gesundheit schützen – Umweltzone einrichten

Antrag Kasseler Linke 101.18.421

  • Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:Der Magistrat wird beauftragt, umgehend eine Umweltzone in Kassel einzurichten. Für weitere lufthygienische Maßnahmen wird ein Umsetzungsprogramm erstellt.
    Begründung: Nach vielen Jahren ohne wirksame Maßnahmen in Kassel ist es überfällig den Gesundheitsschutz der Menschen zu verbessern. Betroffen sind insbesondere Anwohner*innen der stark befahren Hauptstraßen. Durch die Schadstoffbelastungen steigt das Risiko von Erkrankungen unter anderem der Atemwege und des Herzens, der unnötig frühzeitige Tod ist in zahlreichen Studien ebenfalls nachgewiesen.Auf Bundesebene ist das Abstellen der Dieselsubvention gegenüber der Steuer für Superkraftstoffe und eine zeitnahe Einhaltung der „Papiergrenzwerte“ in der Realität bei Dieselfahrzeugen nicht in Sicht.Die Einrichtung einer Umweltzone kann die Schadstoffbelastung um ca 4 % senken helfen. Eine Umsetzung weiterer Maßnahmen trägt zur weiteren Senkung der Schadstoffbelastung bei.

Zustimmung: B90/Grüne, Kasseler Linke
Ablehnung: SPD, CDU, AfD, Freie Wähler + Piraten

2. Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Kassel

Antrag SPD-Fraktion 101.18.438

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden bei der Hessische Landesregierung und der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Luftreinhaltung eingehalten werden.

Zustimmung: SPD
Ablehnung: CDU, AfD, Kasseler Linke, Freie Wähler + Piraten Enthaltung: B90/Grüne

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3. Bericht über den Umsetzungsstand Niedertemperatur-Nahwärmenetz Am Feldlager

Antrag Freie Wähler +Piraten 101.18.452

  • Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Umsetzung des Niedertemperatur-Nahwärmenetzes im Neubaugebiet Am Feldlager zu berichten.

Zustimmung: einstimmig
Abwesend: Kasseler Linke
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4. Undichtes Oberflächengewässer Mühlbach

CDU 101.18.454

Schriftliche Antwort von KASSELWASSER (mit OCR gescannt)

Zur Anfrage der CDU-Fraktion nehmen wir wie folgt Stellung:

  • Fraqe 1: Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über bestehende Wasseraustritte durch Undichtigkeiten im Verlauf des Bachbettes des Mühlbaches im Stadtteil Brasselsberg?

Antwort KASSELWASSER:

Der Nordshäuser Mühlbach ist ein Gewässer. Im Gegensatz zu Abwasserkanälen sollen Gewässer mit ihren Uferrand- und Sohlbereichen in Verbindung mit dem umgebenden Erdreich stehen und so zur Regulierung des natürlichen Wasserhaushaltes und zum Schutz- und Erhalt von Flora und Fauna beitragen. Eine Abdichtung des Gewässers würde dem entgegenstehen. Einen Rechtsanspruch auf ein „dichtes” Gewässer gibt es nicht. Beim Bau von Gebäuden in Gewässemähe ist mit Wasser zu rechnen und das Gebäude entsprechend den Regeln der Technik abzudichten.

  • Frage 2: Seit wann sind diese bekannt?

Antwort KASSELWASSER:

KASSELWASSER ist ein Grundstück bekannt, dessen Eigentümer sich erstmals 2002 an die Untere Wasserbehörde der Stadt Kassel und KASSELWASSER gewandt haben. Die Eigentümer hatten Feuchteschäden am Gebäude, die entsprechend ihrer Darstellung durch eindringendes Sickerwasser aus dem Gewässer entstanden seien sollen. Weiterhin wiesen sie auf hohe Kosten für den Betrieb einer Pumpe zum Entfernen des Sickerwassers hin. Weitere „betroffene” Grundstücke sind KASSELWASSER nicht bekannt.

  • Fraqe 3: Welche Beeinträchtigungen von angrenzenden Grundstücken sind bisher aufgetreten?

Antwort KASSELWASSER: siehe Punkt 2

  • Fraqe 4: Was wurde unternommen, um dies bestehenden Undichtigkeiten zu beseitigen?

Antwort KASSELWASSER:

Seitens KASSELWASSER kommen in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde aus wasser- und naturschutzrechtlicher Sicht keine Maßnahmen zur „Abdichtung des Gewässers” in Frage, da eine Abdichtung eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Gewässers bedeutet und somit den Bewirtschaftungszielen des Wasserhaushaltsgesetzes entgegensteht.

  • Fraqe 5: Wer ist für die Unterhaltung des Bachlaufs verantwortlich?

Antwort KASSELWASSER: KASSELWASSER
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5. Waschbärenpopulation in Kassel 101.18.455

Anfrage der CDU-Fraktion- 101.18.455 –

  • Wir fragen den Magistrat:
    In Kassel gibt es eine der höchsten Waschbärenpopulationen in Deutschland.
    1. Was gedenkt der Magistrat zu unternehmen, um die Bevölkerung im Hinblick auf von den Tieren ausgehende ansteckende Krankheiten zu informieren?
    2. Wie viele der aufgefundenen toten Waschbären sind mit Krankheiten wie zum Beispiel Staupe infiziert?

zu Nr. 1: Das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit erhält mit einer gewissen Regelmäßigkeit Presseanfragen zur Thematik, da tote Waschbären nach Erlasslage (sog. Indikatortiere) bekanntermaßen der diagnostischen Untersuchung zugeführt werden müssen. Dabei werden i.d.R. auch Informationen hinsichtlich Infektionsgefährdung und zu präventiven Maßnahmen abverlangt. Insofern wird die Bevölkerung mit den bei -36- vorliegenden Erkenntnissen informiert.

zu Nr. 2: In 2016 waren bei rund 45 % der in der Stadt Kassel tot aufgefundenen Waschbären/ Indikatortieren Staupe-Infektionen nachgewiesen worden.

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6. Moosflächen für saubere Luft

Antrag der Fraktion B90/Grüne- 101.18.460 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
    Der Magistrat der Stadt Kassel wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses Umwelt und Energie zu berichten, inwieweit Moosflächen die Luftschadstoffe in Kassel reduzieren können. Dafür soll ein Experte in den Ausschuss eingeladen werden, um über ein entsprechendes Projekt in Stuttgart zu berichten, wo unter wissenschaftlicher Begleitung eine Mooswand zur Reduzierung der Luftschadstoffe installiert wurde.

Zustimmung: einstimmig
Abwesend: Kasseler Linke

Links zum Thema:

Städte


https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/4058.pdf

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7. Energiebericht städtische Gebäude

Antrag der Fraktion B90/Grüne
– 101.18.462 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
    Der Magistrat der Stadt Kassel wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen des Umweltausschusses den Energiebericht für die städtischen Gebäude vorzustellen.

Zustimmung: einstimmig
Abwesend: Kasseler Linke den

8. Projekt Identifikation von Abfallbehältern

Anfrage der CDU-Fraktion- 101.18.463 –

Schriftliche Antwort der Stadtreiniger (mit OCR gescannt)

  • Wie beurteilt der Magistrat die geplante Einführung eines Identifikationssystems für Abfallbehälter durch den Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger” vor dem Hintergrund der damit verbundenen Kosten für die Einführung und den Betrieb dieses Systems?

Stellungnahme zu 1. Die beabsichtigte Ausrüstung von jedem bei den Haushaltungen im Stadtgebiet Kassel aufgestellten Abfallbehälter (für Restmüll, Biomüll, Altpapier, Bereitstellungstonne) ergibt eine eindeutige Zuordnung. Nur die eindeutig zugeordneten Behälter sind aktiv und werden geleert. Ein Missbrauch von Inanspruchnahme der Leistungen ohne entsprechende Gebührenzahlung wird damit gesichert und dauerhaft ausgeschlossen. Dies führt zu einer hohen Gebührengerechtigkeit. Eindeutige Beantwortungen von Bürgeranfragen zu tatsächlich erbrachten oder nicht erbrachten Entleerungen von Behältern sind zeitnah gegeben. Die stets aktuelle Datenlage über einen aktiven Behälterbestand ist eine verbesserte Grundlage für Anpassung und Optimierung in der Tourenplanung.

  • Warum besteht eine Notwendigkeit für die Einführung?

Stellungnahme zu 2. Eine Notwendigkeit zur Einführung (zum Beispiel aus gesetzlichen oder technischen Anforderungen) besteht nicht, jedoch ist die Sinnhaftigkeit des Projekts innerhalb des eigenen Betriebes in Abstimmung mit dem Personalrat für die Arbeit und Weiterentwicklung des Betriebes diskutiert und bestätigt worden (Behälterstand, Tourenplanung, Abrechnung von Privatleitungen…). Die Sichtweise hierauf hat sich nicht ge- ändert.

  • Welche Kosten-/Nutzen-Relation besteht bei der Einführung für die Zukunft?

Stellungnahme zu 3. Schon im Jahr 2015 wurden Investitionskosten für die Einführung geschätzt, der Betriebskommission mitgeteilt und im aktuellen Wirtschaftsplan 2016 berücksichtigt. Für die komplette Ausstattung des Behälterbestandes und den Abfallsammelfahrzeugen aus dem Fuhrpark sowie den Einrichtungen innerhalb der Verwaltung für EDV (Hardware und Software) wird der genannte Betrag von 800.000 € ausreichend sein. Im Rahmen der jährlichen Kostenbetrachtung ist dieser Betrag die Grundlage für die jährliche Abschreibung in Höhe von maximal 80.000 € pro Jahr. Hinzu kommen jährliche Kosten für erworbene Lizenzen sowie Wartungskosten insbesondere der Fahrzeuge. In Summe beläuft sich die erwartete jährliche Kostenbelastung einschließlich der Abschreibungskosten auf 180.000 € pro Jahr. Dem stehen mögliche Gebühreneinnahmen durch dauerhaft vermiedene Schwarzbehälter und eingesparte Kosten durch Optimierung bei der Tourengestaltung gegenüber (bei 2 % der Leistungsgebühr rd. 340.000 € pro Jahr). Ein Mehraufwand in der Verwaltung ist nicht zu erwarten, da mit der Einführung gleichzeitig Schnittstellen in der EDV, die bisher mit manuellem Eingabeaufwand überbrückt wurden, nach Einführung automatisch elektronisch erfolgen werden.

  • Wie wirken sich die hohen Investitions- und Betriebskosten auf den Gebührenhaus- halt des Eigenbetriebs aus?

Stellungnahme zu 4. Die mit der Einführung eines Identsystems verbundenen Investitions- und Betriebs- kosten sind in vollem Umfang gebührenfähig. Die jährlichen Abschreibungen und Betriebskosten hieraus sind Bestandteil der jährlichen Kosten für die Gebührenbedarfsermittlung. Dem stehen gegebenenfalls höhere Gebühreneinnahmen aus vermiedenen Schwarzbehältern und Kosteneinsparungen aus der Optimierung von Touren gegenüber.

  • Wie lange kann eine Gebührenstabilität bei einer Nichteinführung – auch vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden dramatischen Erhöhung der zu zahlenden Ent- gelte an die MHKW GmbH – in die Zukunft hinaus verzögert werden?

Stellungnahme zu 5. Der jährlich zu erwartende maximale Kostenbetrag aus der Einführung eines Identsystems in Höhe von ca. 180.000 € pro Jahr entsprechen ca. 0,5 % der gesamten gebührenfähigen Kosten von 36 Millionen € pro Jahr. Dieser Prozentsatz ist unterhalb der Planungsgenauigkeit. Zur Information: Neben den anfallenden Kosten für die zu zahlenden Entgelte an die MHKW GmbH (rd. 17 Mio. € pro Jahr) ist der auf Personalaufwand der größte Einzelposten. Der abfallgebührengebührenfähige Personalaufwand liegt bei ca. 12 Millionen €. Eine 1 ,5-prozentige Tariferhöhung ergibt eine jährliche Kostenerhöhung für den Abfallgebührenhaushalt in Höhe von ca. 180.000 €.

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