Verkehrsausschuss, 32.Sitzung

Notizen aus der 32. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr, 6. Juni 2019 (Ohne Gewähr)

Die Fraktionen SPD und B90/Grüne+ Ernst beantragen die Erweiterung der Tagesordnung um eine Tischvorlage betr. documenta-Institut auf dem Karlsplatz, 101.18.1354.
Zustimmung: einstimmig
Der gemeinsame Antrag wird als Punkt 22 in die Tagesordnung aufgenommen.
Einvernehmlich werden die Tagesordnungspunkte TOP 13 und 14 auf Vorschlag der Magistratsvertreter vorgezogen. Ebenso wird Tagesordnungspunkt 19 betr. Sozialwohnungsquote vorgezogen.
Tagesordnungspunkt 1 betr. Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Kassel, 101.18.1237, von der heutigen Tagesordnung abgesetzt

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13. Lärmminderungsplanung für den Regierungsbezirk Kassel – Ruhige Gebiete und Stadtoasen im Stadtgebiet Kassel

Vorlage des Magistrats – 101.18.1324 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: 1) „Der Festsetzung von ruhigen Gebieten und Stadtoasen gemäß Karte des Umwelt- und Gartenamtes wird zugestimmt. Die ruhigen Gebiete und Stadtoasen sollen im Rahmen der Lärmminderungsplanung des RP Kassel für den Regierungsbezirk Kassel als kommunale Maßnahme in Kassel gemeldet werden. Zudem setzt sich die Stadt Kassel das Ziel, in den unterversorgten Gebieten Stadtoasen zu entwickeln.“ 2) „Die in der Bau- und Planungskonferenz am 20.03.2019 als Prüfauftrag beschlossenen vier weiteren potenziellen Stadtoasen sollen zu Stadtoasen entwickelt werden.“

Die Leiterin des Umwelt und Gartenamtes führt anhand einer Power Point Präsentation in das Thema ein. Bisher habe man sich bei Lärmminderungsplanung auf Straßen konzentriert, jetzt ergebe sich ein neuer Auftrag: Erholungsbungsräume erhalten. Hier verbinden sich Umweltschutz mit Gesundheitsschutz (Grüne ruhige Orte) bisher seien Die Kriterien für ruhige Gebiete nicht standardisiert, man müsse also zunächst ruhige Gebiete melden und Definition stellen.

  • Verkehrslärm
  • Geräusche durch Freizeitaktivitäten werden nicht gewertet
  • Kleingärten werden nicht gezählt, die Räume müssen öffentlich zugänglich und kostenlos sein

Man teile die Gebiete in 3 Kategorien auf:

  • ab 10 ha (Bergpark, Karlsaue, Dönche)
  • Stadt Oasen: Relativ ruhig (55 dba)
  • entspricht 2, aber lauter als 55 dba

Kategorie 1 und 2 melde man dem Regierungspräsidium, Kategorie 3 entspreche einem Handlungsauftrag der Stadt zu mehr Lärmschutz (Selbstverpflichtung). […]

Zustimmung: einstimmig

Links zum Thema:
https://www.hna.de/kassel/kassel-laermaktionsplan-regierungspraesidium-verkehrslaerm-13774753.html
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/schutz_ruhiger_gebiete_44-54.pdf

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Tagesordnungspunkt 14 wird vorgezogen.

14. Integrierter Aktionsplan Luft für die Stadt Kassel

– Masterplan im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Vorlage des Magistrats – 101.18.1325 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Dem Integrierten Aktionsplan Luft für die Stadt Kassel (Masterplan) in der Version 2.0 wird zugestimmt. Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Grundlage des Masterplans Förderprogramme für Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu nutzen.“

Der Stadtbaurat erläutert, dass der Aktionsplan Luft nicht identisch mit dem Luftreinhalteplan sei, dieser sei noch in Abstimmung. Hier gehe es um Fördermittel. Die Kasseler Linke moniert, es gehe eher um ein Subventionsprogramm für E-Mobilität (Kritik am Bund). Man werde sich enthalten. Die CDU-Fraktion erklärt, der Plan sei zwar ganz gut, aber teils schon überholt (Fernbusbahnhof, Straßenbahn nach Waldau) und das Park&Ride Konzept sei nicht ganz stimmig. Auch die AfD-Fraktion kritisiert, das Konzept sei veraltet und bewertet es als bestenfalls ausreichend.

Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: AfD, Kasseler Linke

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2. Radverkehrskonzept Stadt Kassel 2030

Vorlage des Magistrats – 101.18.1345 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Dem Radverkehrskonzept Stadt Kassel 2030 wird zugestimmt.“

Die AfD-Fraktion erklärt ihre Ablehnung damit, dass der Maßnahmenkatalog zur Zerstörung der Infrastruktur für den Individualverkehr führen würde. Ihrer Meinung nach müsse man den Radverkehr aus Hauptverkehrsstraßen herausnehmen. Hier würden Radfahrer:innen zur Umerziehung benutzt.

Die Kasseler Linken sieht die beste Trennung darin, Autos aus der Innenstadt zu nehmen. Die Fraktion FDP+ Freie Wähler + Piraten sieht in dem Entwicklungskonzept ein gutes Beispiel, wie man Anregungen von Bürger:innen einarbeiten könne. Im Verkehrsentwicklungsplan gehe man von 11-14 % Radverkehr aus. Das sei zu niedrig, da sei mehr möglich. E Mobilität sei nicht nur Thema bei Autos. E-Scooter und E-Bikes bräuchten mehr Platz. Die Fraktion B 90/Grüne dankt für das gelungene „Rezeptbuch“. Der CDU-Fraktion ist es wichtig den Radverkehr sicherer zu machen. Den Rückbau von Hauptverkehrsstraßen werde man im Einzelfall kritisch beleuchten. Die SPD-Fraktion lobt die vorbildliche Bürger-Beteiligung. Sowohl minimal als auch maximal Ansätze seien möglich.

Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: AfD

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3. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.VI / 55 „Wohnbebauung Campus Wolfsanger“

(Behandlung der Anregungen und Beschluss der Satzung) Vorlage des Magistrats – 101.18.1310 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Der Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Kassel Nr. VI/55 „Wohnbebauung Campus Wolfsanger“ wird zugestimmt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Kassel Nr. VI/55 „Wohnbebauung Campus Wolfsanger“ wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.“

Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: AfD, Kasseler Linke

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4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Kassel 8 von 25 Nr. V/5

1. Änderung ‚Staufenbergstraße 2A‘ (Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss) Vorlage des Magistrats – 101.18.1311 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Für das Eckgrundstück Staufenbergstraße / Philippinenhöfer Weg (Flurstück 5/164 aus Flur 42 der Gemarkung Kassel) soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. V/5 1. Änderung ‚Staufenbergstraße 2A‘ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 30 Abs. 2 BauGB aufgestellt werden. Das Bebauungsplanverfahren wird beschleunigt nach § 13a BauGB durchgeführt. Ziel und Zweck ist Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines ergänzenden Wohnungsbauvorhabens auf dem 706 m² großen Grundstück. Das derzeitige Planungsrecht richtet sich nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. V/5 „für das Gebiet zwischen Staufenbergstraße, Am Warteberg, Hohenkirchener Straße, Philippinenhöfer Weg“ (rechtskräftig seit 06.02.1971), auf dessen Grundlage die geplante Wohnbebauung nicht genehmigungsfähig wäre. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zugestimmt. Er soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.“

Zustimmung: einstimmig

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5. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/73 „Langes Feld“,

1. Änderung (Aufhebungsbeschluss (Teilaufhebung)) Vorlage des Magistrats – 101.18.1312 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Der Aufhebung (Teilaufhebung) des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans der Stadt Kassel Nr. VIII/73 „Langes Feld“, 1. Änderung wird zugestimmt. Die Aufhebung (Teilaufhebung) des Bebauungsplans Nr. VIII / 73 „Langes Feld“, 1. Änderung umfasst eine Teilfläche innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Die Teilfläche liegt mit einer Größe von ca. 82.500 qm im bereits erschlossenen ersten Bauabschnitt im Nordwesten des Gewerbegebiets. Die Fläche wird im Süden von der Hannoverschen Straße, im Osten von der Hamburger Straße sowie im Norden und Westen von der Kieler Straße umschlossen.“

Zustimmung: einstimmig

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6. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/73 „Langes Feld“,

1. Änderung 10 von 25 (Behandlung der Anregungen und Beschluss der Satzung)
Vorlage des Magistrats – 101.18.1313 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Der Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung zum Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/73 „Langes Feld“, 1. Änderung wird zugestimmt. Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. VIII / 73 „Langes Feld“ umfasst eine Teilfläche innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Die Teilfläche liegt mit einer Größe von ca. 73.400 qm im vorgesehenen zweiten Bauabschnitt im Nordosten des geplanten Gewerbegebiets nördlich der Stuttgarter Straße.“

Die Kasseler Linke kritisiert, es werde zu wenig Ausgleich geschaffen.

Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: Kasseler Linke

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7. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/35 11 von 25 „Fuldatalstraße Ostring/Gartenstraße“

(Aufstellungsbeschluss) Vorlage des Magistrats – 101.18.1314 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Für das Gebiet von der Fuldatalstraße im Norden bis zur Ecke Ostring/Gartenstraße im Süden soll ein Bebauungsplan gemäß § 30 Baugesetzbuch aufgestellt werden. Zielsetzung ist es, die heute ungeordnete städtebauliche Situation in der Weiterentwicklung des sich in westlicher Richtung zukünftig anschließenden Nahversorgungsschwerpunktes auf Grundlage des vorliegenden städtebaulichhochbaulichen Konzepts zu einem gemischt genutzten Bereich mit dem Schwerpunkt Wohnen weiterzuentwickeln und planungsrechtlich abzusichern.“

Zustimmung: einstimmig

Im Rahmen der Diskussion bringt die Fraktion Kasseler Linke folgenden Änderungsantrag ein:

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Beschlusstext wird um folgenden Satz ergänzt: Die Verkaufsfläche pro Laden wird auf die in Mischgebieten zulässige Größe von 800 qm begrenzt. Ein Sondergebiet wird nicht ausgewiesen.

Die SPD-Fraktion erklärt, 800 m2 entsprechen nicht mehr den zeitgemäßen Standards im Einzelhandel.

Zustimmung: Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD

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8. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/34 „Rewe/Lidl Fuldatalstraße“

(Aufstellungsbeschluss) Vorlage des Magistrats – 101.18.1315 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Für eine Teilfläche des Gebietes zwischen der Fuldatalstraße im Nordwesten, der Wilhelm-Speck-Straße im Nordosten, der Gartenstraße im Südosten und dem Ostring im Südwesten soll ein Bebauungsplan gemäß § 30 Baugesetzbuch aufgestellt werden. Der Geltungsbereich liegt vollständig im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. VI/32 „Fuldatalstraße, WilhelmSpeck-Straße, Gartenstraße und Schirmerstraße“ vom 13.05.1977, der durch diesen Bebauungsplan geändert werden soll. Zielsetzung ist es, den vorhandenen Nutzungsmix stadtteilverträglich zu einem gemischt genutzten Quartier weiterzuentwickeln und auf Grundlage des vorliegenden städtebaulich-hochbaulichen Konzepts mit Lebensmittelvollsortimenter und Discounter – jeweils mit ergänzenden Nutzungen in den Obergeschossen (Wohnen / soziale Einrichtungen) – planungsrechtlich abzusichern.“

Zustimmung: einstimmig

Im Rahmen der Diskussion bringt die Fraktion Kasseler Linke folgenden Änderungsantrag ein:

  • Der Beschlusstext wird um folgenden Satz ergänzt: Die Verkaufsfläche pro Laden wird auf die in Mischgebieten zulässige Größe von 800 qm begrenzt. Ein Sondergebiet wird nicht ausgewiesen.

Zustimmung: Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD

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9. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/33 ‚Fuldatalstraße / Wilhelm-Speck-Straße‘

(Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses) Vorlage des Magistrats – 101.18.1316 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VI/33 ‚Fuldatalstraße/Wilhelm-Speck-Straße‘ wird zugestimmt.

Zustimmung: einstimmig

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10. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/ 19 „Ölmühlenweg/ 15 von 25 Königinhofstraße“

(Aufstellungsbeschluss) Vorlage des Magistrats – 101.18.1317 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Für das Gebiet entlang eines Teilbereichs des Ölmühlenwegs, zwischen Wahlebachgrünzug und Königinhofstraße und für die Bebauung zwischen der Königinhofstraße und dem Lossegrünzug bis zur Dresdener Straße soll der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/19 „Ölmühlenweg/Königinhofstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Ziel und Zweck der Planung ist, den vorhandenen Gewerbestandort zu stärken, zu strukturieren, zu qualifizieren und die gewerbliche Nutzung planungsrechtlich zu sichern. Grundlage hierfür sind die städtebaulichen, freiraum- und verkehrsplanerischen Zielsetzungen, welche im Städtebaulichen Rahmenplan nördliche Unterneustadt, Flutmulde, Ölmühlenweg und Yorckstraße -Planbereich C -formuliert sind sowie die weiteren städtebaulichen Entwicklungsüberlegungen für das sich östlich an den Planbereich C anschließende Areal.“

Zustimmung: einstimmig

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11. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/20 „Lidl Frankfurter Straße“

Vorlage des Magistrats – 101.18.1318 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/20 ‚Lidl Frankfurter Straße‘ zwischen der Stadt Kassel und der Vorhabenträgerin Frau Esther Pavel wird zugestimmt.“

Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD
Ablehnung: Kasseler Linke
Enthaltung: FDP+FW+Piraten

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12. Vorhaben bezogener Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/20 “Lidl Frankfurter Straße”

(Behandlung der Anregungen und Beschluss der Satzung) Vorlage des Magistrats – 101.18.1319 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Der Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Kassel Nr. VIII/20 ‚Lidl Frankfurter Straße‘ wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/20 ‚Lidl Frankfurter Straße‘ wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.“

Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD
Ablehnung: Kasseler Linke
Enthaltung: FDP+FW+Piraten

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19. Sozialwohnungsquote

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1322 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Erarbeitung eines Wohnraumversorgungskonzepts durch den Magistrat und bittet um eine möglichst zügige Vorlage. In dem Konzept enthalten sein soll unter anderem eine Bewertung der vorhandenen Bedarfe zur Schaffung von Wohnraum und ein entsprechender Maßnahmen- und Handlungsplan. Um die Chancen zur Schaffung von vergünstigtem Wohnraum kurzfristig zu verbessern, legt die Stadtverordnetenversammlung bereits vorab die Anwendung einer verpflichtenden Sozialwohnungsquote durch die Stadt für folgende Bereiche fest: – Bei Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen mit Investoren sind mindestens 25 Prozent der entstehenden Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau zu realisieren. – Beim Verkauf von städtischen Grundstücken ist ab einer Größenordnung von 12 geplanten Wohneinheiten eine verpflichtende Quote zur Herstellung von 25 Prozent der Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau vorzugeben. – Bei der Ausweisung von Wohnbaugebieten ab einer Größe von 0,5 Hektar und mit Eignung zum Geschosswohnungs- und Mehrfamilienhausbau sind Bereiche für geförderten Wohnungsbau in einer Größenordnung von 25 Prozent der Fläche vorzusehen. – Der Magistrat wird aufgefordert, besonders bei Bauvorhaben in stark nachgefragten Quartieren, wie z.B. in den Stadtteilen Vorderer Westen, Mitte und Wilhelmshöhe bei Bauherren und den Wohnungsbaugesellschaften für die Inanspruchnahme der Förderprogramme des Landes Hessen zur Schaffung von gefördertem Wohnraum zu werben und bei Bauvorhaben ab einer Größenordnung von 6 Wohneinheiten auf einen Anteil von geförderten Wohnungen zu bestehen. Die im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus realisierten Vorhaben verursachen einen Eigenanteil der Stadt Kassel von derzeit mindestens 10.000 € pro Wohneinheit. Die Stadtverordnetenversammlung wird bei Bedarf in den künftigen Haushalten entsprechende zusätzliche Mittel bereitstellen.

Zustimmung: SPD, B90/Grüne, AfD, Kasseler Linke, FDP+FW+Piraten
Ablehnung: CDU

+ Änderungsantrag der Fraktion Kasseler Linke
  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Antrag wird geändert: (…) Um die Chancen zur Schaffung von vergünstigtem Wohnraum, innerhalb des Rahmens der Kosten der Unterkunft, kurzfristig zu verbessern, legt die Stadtverordnetenversammlung bereits vorab die Anwendung einer verpflichtenden Sozialwohnungsquote durch die Stadt für folgende Bereiche fest:
    – Beim Verkauf von städtischen Grundstücken ist ab einer Größenordnung von 6 geplanten Wohneinheiten eine verpflichtende Quote zur Herstellung von 30 Prozent der Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau vorzugeben.
    – Grundsätzlich werden städtische Grundstücke nur noch im Erbbaurecht vergeben.
    – Die Vergabe von städtischen Grundstücken für eine Wohnnutzung erfolgt vorrangig an nicht-gewinnorientierte Gesellschaften wie die städtische GWG, Wohnungsbaugenossenschaften und im Mietshäusersyndikat organisierte Wohnprojekte. (…)

Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: SPD, CDU, B90/Grüne, AfD
Enthaltung: FDP+FW+Piraten

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15. Pedelecs für Fahrradverleihsystem

Antrag der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten – 101.18.1240 –
Geänderter Antrag

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten, sich gemeinsam mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität Kassel (Asta) und der KVG dafür einzusetzen, wie und unter welchen Bedingungen weitere Pedelecs angeboten werden können und über das Ergebnis im Ausschuss zu berichten.

Zustimmung: einstimmig

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  2. 16. Teststrecke für Panzer in Kassel

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.1259 –

Schriftliche Antwort des Magistrats mit OCR gescannt:

Die Fragen werden in nachfolgender Stellungnahme zusammengefasst beantwortet.
Stellungnahme:

  • 1. Wie viele Teststrecken für Panzer gibt es derzeit in Kassel?

  • 2. Wie beurteilt der Magistrat, dass eine zusätzliche Teststrecke geprüft wird?

Es gibt nur diese eine •Teststgecke in Kassel
Für die vorhandene Wartungs- und’Teststrecke von Panzerfahrzeugen in Kassel. Henschelplatz 1 liegen folgende Genehmigungen vor:
Errichtung von Testeinrichtung für die Wartung von Panzerfahrzeugen: Tiefwatbecken, Brückenlege, Zugprüfeinr (M83) vom 07.02.2001, AZ 2001-0038
Errichtung von Testeinrichtung für die Wartung von Panzerfahrzeugen: Tiefwatbecken, Brückenlege, Zugprüfeinr (M83), hier: statischer Nachtrag vom 13.06.2001, AZ 2001-0038-01
Errichtung eines Lärmschutzwalles vom 12.10.2005, AZ 2005-1014
Erweiterung eines Lärmschutzwalles und Errichtung einer Lärmschutzwand vom 17.04.2009, AZ 2009-0116
Zurzeit handelt sich hier um eine Bestandsanlage, welche mit weiteren inzwischen unanfechtbaren Baugenehmigungen erweitert worden und somit als „rechtmäßig” einzuordnen ist.

Im Rahmen der geplanten Erweiterung wurde festgestellt,•dass die Teststrecke genehmigungsbedürftig im Sinne des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes ist. Hierzu wurde am 29.11.2018 eine Anzeige nach § 67 BlmSchG beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht. Diese Anzeige wurde mit Datum vom 12.12.2018 durch den RP Dezernat 33.1 Immissions- und Strahlenschutz bestätigt. Damit wurde die Teststrecke in das Immissionsschutzrecht überführt. Somit sind jegliche Änderungen an der Teststrecke (auch Bauliche Änderungen!) der zuständigen Immissionsschutzbehörde (RP Kassel) anzuzeigen und je nach Auswirkung auf die Schutzgüter zu genehmigen. Für die geplante Erweiterung der Teststrecke ist ein Änderungsgenehmigungsverfahren durchzuführen. Dies erfolgt durch den RP Kassel.

  • 3. Wird der Magistrat dafür Sorgen tragen, dass die betroffenen Ortsbeiräte informiert werden?

Im Rahmen einer Bürgerfragestunde des Ortsbeirates Nord wurde eine Anfrage zu diesem Thema im Januar mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit beim RP beantwortet.

  • 4. Nach welchem Genehmigungsverfahren soll die Teststrecke beurteilt werden?

  • 5. Welche Gremien und Institutionen Wird der Magistrat bei einer eventuellen Teststrecke beteiligen?

  • 6. In welcher Höhe gehen von den bestehenden Teststrecken Emissionen aus?

Die geplante Erweiterung einer Panzerteststrecke wurde als genehmigungsbedürftig im Sinne des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes eingestuft, dadurch ist die geplante Erweiterung über ein Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Kassel zu prüfen und zu genehmigen. Die Zuständigkeiten für Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und die Überwachung verteilen sich in Hessen je nach Art der Anlage auf die Regierungspräsidien Oder die Immissionsschutzbehörden bei den Kreisausschüssen der Landkreise bzw. den Magistraten der kreisfreien Städte. Über die Zuständigkeitsverordnung (sachliche Zuständigkeit) können Sie sich über das Regierungspräsidium informieren.

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17. Bauschäden an der Fahrbahn der neuen Goethestraße

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.1262 –

  • Wir fragen den Magistrat:
    1. In der 2013 fertig gestellten Fahrbahn der Goethestraße sind im Herbst 2018 nach wiederholten Hinweisen Risse in der Oberfläche ausgefräst und ausgegossen worden. Was sind die Ursachen dieser Risse?
    2. Inzwischen sind mindestens 14 neue Risse in der Fahrbahnoberfläche der Goethestr zu sehen. Wer ist für die Ursachen dieser Risse verantwortlich?
    3. Haben die Risse in der Fahrbahnoberfläche in dem Neubauabschnitt Friedrich-Ebert-Str. die gleichen Ursachen?
    4. Welche Baufirmen waren sowohl bei den Tiefbauarbeiten und der Fahrbahnherstellung in der Goethestr. als auch in der Friedrich-Ebert-Str. beteiligt?
    5. Sind in der Gewährleistungsfrist Beweissicherungen vorgenommen worden, um bei einer Regresspflicht der Bauunternehmungen die Forderungen der Stadt durchsetzen zu können?
    6. Wie sieht eine auch langfristig wirksame Sanierungsstrategie aus?
    7. Mit welchen Kosten ist für eine solche wirksame Sanierung zu rechnen?
    8. Bei welchen anderen Straßen sind in den letzten 5 Jahren ebenfalls baubedingte Schäden zu verzeichnen gewesen?
    9. Sind bei der Bauüberwachung durch die Stadt Kassel Änderungen in Ausstattung und Arbeitsabläufen notwendig?

Schriftliche Antwort des Magistrats mit OCR gescannt:

Stellungnahme:

In den letzten Jahren wurden Risse in den Asphaltoberflächen der relativ neu hergestellten Fahrbahnen der Goethestraße und Friedrich-Ebert-Straße festgestellt. Dies ist dem gewählten Bauverfahren mit starrer Betontragschicht und Asphaltdeckschicht ohne Fugen geschuldet und Wird hierbei bewusst akzeptiert.

Die aufgetretenen Risse wurden bisher, nach der Feststellung, durch die Auftragnehmer (Arbeitsgemeinschaften Germania Straße/Goethestraße und Friedrich-Ebert-Straße) im Rahmen der Gewährleistung aufgefräst und vergossen.

Risse in Asphaltoberflächen, in denen sich Gleise befinden, treten im Allgemeinen öfters auf. Dies hängt mit dem Spannungsfeld der unterschiedlichen Materialien (Metall, Asphalt und Beton) und den großen Verkehrslasten zusammen. Die Gebrauchseigenschaften erfahren dadurch aber keine größere Beeinträchtigung, wichtig ist eine laufende ordnungsgemäße Rissbehandlung. Bei den o. g. Baumaßnahmen erfolgten laufende Kontrollen bzw. Bauüberwachungen, die sowohl von der KVG, wie auch dem beauftragten Ingenieurbüro und der Stadt Kassel durchgeführt wurden. Die laufenden Kontrollen erfolgten sowohl während der Baumaßnahme, wie auch nach Abschluss des Projektes im Rahmen der Gewährleistungsüberwachung.

Mängelansprüche bzw. -feststellungen im Rahmen der Verjährungsfrist (Gewährleistungszeit) sind nicht unüblich, halten sich aber im gebräuchlichen Rahmen und werden nach den vertraglichen Regelungen, gemäß der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), bearbeitet bzw. behoben.

Um noch einmal auf das gewählte und in beiden Straßen (Goethestraße und Friedrich-Ebert-Straße) zur Anwendung gekommene Bauverfahren zurückzukommen. Es wurden die Vorteile einer Betontragschicht mit einer fugenlosen Asphaltdeckschicht kombiniert und dabei bewusst Spannungsrisse zugelassen, welche sich im Laufe der Jahre stabilisieren. Der Vorteil ist dabei eine relativ geräuscharme und homogene Asphaltoberfläche, ohne größere Fugen. Der Nachteil sind die im Laufe der Jahre auftretenden Spannungsrisse, die wirtschaftlich spricht für dieses Verfahren.

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18. Sicherung Salzmann Areal

Anfrage der Fraktion Kasseler Linke – 101.18.1303 –

  • Wir fragen den Magistrat:
    1. Wie viele Anregungen sind nach der Offenlegung des Bebauungsplanes für das Salzmann-Areal im September 2018 eingegangen?
    2. Wie ist der Stand des Bebauungsplanverfahrens?
    3. Wie ist der Stand der Verhandlungen um den städtebaulichen Vertrag?
    4. Wurden in den vergangenen Monaten Ersatzvornahmen auf dem Gelände vorgenommen?
    5. Wann werden Ersatzvornahmen wegen der fehlenden Dachziegel durch die untere Denkmalschutzbehörde veranlasst?
    6. Bis wann soll der Eigentümer die schafstoffbelasteten Schuttberge fachgerecht entsorgt haben?
    7. Wird das Regierungspräsidium Ersatzvornahmen zur Abtragung der schafstoffbelasteten Schuttberge vornehmen?
    8. Welche Maßnahmen wird die Stadt veranlassen, um noch weiteren Verfall zu verhindern?

Schriftliche Antwort des Magistrats mit OCR gescannt:

Stellungnahme:

1. Es sind insgesamt 22 Anregungen nach der Offenlage des Bebauungsplans vom 03. Dezember 2018 bis 09. Januar 2019 eingegangen.

2. Die Offenlage und die Abwägung der Anregungen sind durchgeführt bzw. erarbeitet. Auf der Grundlage Wird z.Z. der Satzungsbeschluss vorbereitet. Wir gehen davon aus, dass der Bebauungsplan zur Beschlussfassung als Satzung nach der Sommerpause in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel eingebracht werden kann.

3. Der Entwurf zum Städtebauliche Vertrag ist mit dem Investor Schluss-verhandelt und wird als TOP 1 im Rahmen des Satzungsbeschlusses den politischen Gremien vorgelegt.

4. Das „Salzmann Areal” wurde ab August 2018 vom Eigentümer regelmäßig auf neue Schäden überprüft. Entdeckte Schäden wurden vom Eigentümer ohne Androhung einer Ersatzvornahme beseitigt.

5. Wegen der aktuell fehlenden Dachziegel wird die Denkmalschutzbehörde dem Eigentümer eine Anhörung zusenden und nach Fristsetzung eine Ersatzvornahme durchführen.

6. Die Fristsetzung zur Beseitigung der schadstoffbelasteten Schuttberge wird vom RP festgelegt. Eine Fristsetzung ist uns nicht bekannt.

7. Im Rahmen der Offenlage hat das Regierungspräsidium Kassel – Abt. Altlasten, Bodenschutz – keine weiteren Anregungen vorgetragen. Es liegt beim Regierungspräsidium ein Sanierungsgutachten vor, welches in wesentlichen Teilen in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen ist. In Abständen von drei Monaten werden Ortsbesichtigungen durchgeführt, um von außen erkennbare Bauschäden zu entdecken und zu beseitigen.

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20. Setzungsbedingte Gebäudeschäden

Anfrage der CDU-Fraktion – 101.18.1336 –

Wir fragen den Magistrat:
1. Sind der Stadt Fälle aus Kassel bekannt, in denen es zu setzungsbedingten Schäden an Gebäuden aufgrund von Wasserentzug aus dem Boden gekommen ist?
2. Wenn ja, -welche Ursachen wurden dafür festgestellt?
-welche Maßnahmen werden zur Vermeidung von Wiederholungen in Angriff genommen?

Der Magistrat antwortet, an die Stadtverwaltung gebe es keine Meldungen, nur informelle Anfragen. Es sei aber bekannt, dass es im Westen das Erscheinungsbild gebe. Offizielle Aussagen dazu gebe es bisher keine. An städtischen Gebäuden gebe es keine Schäden.
Die Antwort liegt leider nicht schriftlich vor.


21. Fahrradunfälle in Kassel

Anfrage der CDU-Fraktion – 101.18.1337 –
abgesetzt

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22. documenta-Institut auf dem Karlsplatz

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und des Stadtverordneten Andreas Ernst – 101.18.1354 –

  • Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Diskussions- und Planungsstand rund um den möglichen Standort des documenta-Instituts am Karlsplatz zu berichten.

Zustimmung: einstimmig