Rechtsausschuss, 9.Sitzung

Meine Notizen aus dem Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung, 9. Sitzung

 

1.Neuregelung der Wahlplakatierung

Antrag der FDP-Fraktion-101.18.291 – Geänderter Antrag

  • Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten, bis Sommer2017 den Entwurf einer neuen Satzung, die das Aufstellen von Plakatträgern zu Wahlkampfzeiten regelt, auszuarbeiten und dem Ausschuss vorzustellen. Bei einer neuen Satzung sollte insbesondere vorgesehen werden, dass künftig einzelne Plakatträger biszur Größe DIN A 0 nicht mehr zulässig sind. Stattdessen sollen zahlreiche mobile Plakatwände an den Haupt-ein-und -ausfahrtsstraßen vorgesehen werden, wo jede kandidierende Partei ein bestimmtes Kontingent von Plakaten bis zur Größe DIN A 0 anbringen darf. Des Weiteren sollte durch die neue Satzung sichergestellt sein, dass künftig keine Plakatierung mehr an Denkmälern und Kunstwerken, wie beispielsweise „7000 Eichen“, zulässig ist.

Zunächst einmal ändert die FDP ihren Antrag und ersetzt Frühjahr 2017 durch Sommer 2017. (Der Antrag wurde ursprünglich zum Ausschuss am 6.10.16 gestellt) Position der SPD ist, dass der Magistrat das den Parteien nicht vorschreiben könne, diese müssten bei Änderung der Satzung eingebunden werden. Es ergebe sich die Frage, wenn man zentrale Standorte bereitstellt, wer diese dann zahlt. Zudem stelle sich die Verteilungsfrage. Wird man die nach Ergebnissen der letzten Wahl aufschlüsseln? Nächster Punkt seien die Standorte. Der Wahlkampf müsse in der Stadt bleiben. Ein und Ausfallstraßen machten da keinen Sinn. In der späteren Diskussion beharrt die SPD auf den 18 Standorten und sieht bei dem Vorschlag der FDP ein ästhetisches Problem.

Die CDU schließt sich der Argumentation der SPD an. Großflächenplakate gäbe es in der Stadt nur an 18 Standorten. Das sei damals ein FDP-Vorschlag gewesen. An den Haupt- und Einfallstraßen bringe das nichts für den Kommunalwahlkampf. Kassel sei nicht mit kleineren Gemeinden vergleichbar. Zudem müssen stadtteilbezogene Veranstaltung beworben werden können. Man könne eine Regelung finden, dass insgesamt weniger plakatiert werden solle, prinzipiell gehöre es aber zur Stadtgesellschaft, dass Wahlplakate stehen. Die CDU sieht ebenfalls ein ästhetisches Problem bei zu vielen Großflächenplakaten an einem Ort. Man verschließe sich aber nicht Gesprächen. Nach einem Schlüssel aufgeteilte Höchstmengen könne er zustimmen.

Die Grünen sehen die Plakatierung in erster Linie als Sache der Parteien. Man sollte die Gespräche, die ja schon wegen der Plakatiererei an den Beuys-Standorten geführt wurden, wieder aufnehmen. Auch sie seien keine Freunde von den gemeinsamen Standorten. Extra angeführt wurde auch das Engagement einzelner Ortsgruppen beim Plakate aufstellen, das würde dann abgewürgt.

Der Oberbürgermeister erläuterte, dass die Stadt und die Parteien nicht ganz frei seien in der Frage wie man das regelt. Es gäbe auch mehr Parteien, als die, die in der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind. Der Ermessensspielraum des Magistrats sei dort eingeschränkt, weil das Grundrecht der Partizipation bei der politischen Meinungsbildung überwiege.

Die FDP erwidert, dass die Gespräche mit den Parteien im Sande verlaufen seien. Es gäbe genug Platz für großflächige Plakate. Man könne Regeln finden wie für Sonderveranstaltung auch weiterhin extra plakatiert werden könne.

Zustimmung: FDP, Freie Wähler + Piraten
Ablehnung:SPD, CDU, B90/Grüne, AfD, Kasseler Linke

2.Öffentliche Sicherheit in öffentlichen Räumen

Anfrage der SPD-Fraktion-101.18.390 –

  • Wir fragen den Magistrat:Der Magistrat wird gebeten,in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Nordhessen, zur Unterrichtung und Erörterung der verschiedenen Fragestellungen zum Themenkomplex „Sicherheit im öffentlichen Raum in Kassel“ im Ausschuss insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

Der OB fasst kurz zusammen, die ausführliche Antwort der Polizei wird der Niederschrift angehängt.

  • 1.In welchen Bereichen des öffentlichen Raums wurden in den letzten Monaten Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit verzeichnet?

Rechtsverstöße gegen die öffentliche Ordnung werden nicht pauschal erfasst. Für weitere Informationen verweist er auf die im Februar erscheinende Polizeiliche Kriminalstatistik.

  • 2.Wie ist die öffentliche Sicherheitslage aktuell am Friedrichsplatz zu beurteilen?

Dort treffen sich bis zu 20 Personen, der wesentliche Anteil der Delikte betreffen entweder interne Streitereien oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • 3.Welche Gefährdungspotentiale zeichnen sich derzeit im Innenstadt-Gebiet (inklusive der Innenstadtrandlagen) ab?

Insbesondere politische Kriminalität steht im Fokus. Bei großen Veranstaltungen, zb Demonstrationen, treffen Gruppen angespannt aufeinander, auch bei Fußball.

  • 4.Welche Erfahrung wurde mit der bereits existierenden Videoüberwachung in Kassel gemacht bzgl. Verhinderung von Straftaten und Verfolgung von Straftaten?

Mit Videoüberwachung habe man gute Erfahrungen, insbesondere bei der Strafermittlung, ebenso mit Bodycams zur Beweissicherung

  • 5.Wie ist die aktuelle Sicherheitslage in Kassel allgemein?

Der OB betont, es gehe um objektive Gesichtspunkte, nicht das Sicherheitsgefühl. Es sei ein kleiner Rückgang zu verzeichnen, die Aufklärungsquote liegt bei 55%. (Trotz Zuwachs von Migranten ausdrücklich kein Zuwachs an Kriminalität)

  • 6.Welche Straftatbestände und in welchem Umfang werden festgestellt:-Eigentumsdelikte-Gewaltdelikte / Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung-Betäubungsmitteldelikte

-Eigentumsdelikte
-Gewaltdelikte / Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung
-Betäubungsmitteldelikte
Die Zahlen sind der bald erscheinenden PKS zu entnehmen.

  • 7.Welche Ordnungswidrigkeiten werden in welchem Umfang festgestellt (ausgenommen Verkehrsverstöße)?

Das Spektrum der Ordnungswidrigkeiten ist sehr weit gestreut, bisher gibt es da keine Statistik.
Ab 2017 wird für sicherheitsrelevante Dinge eine angelegt. Zb bei Demos, Verstößen gegen das Waffenrecht, das Ganze bezogen auf die Stadtteile

  • 8.Können Täter und Opfer nach Alter, Geschlecht und Nationalität aufgeschlüsselt werden?

Die Zahlen sind der bald erscheinenden PKS zu entnehmen.

  • 9.Welche Maßnahmen sind aus der Sicht von Magistrat und Polizeipräsidium zielführend, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen?

Man setzt auf Prävention, Beratung durch den Polizeiladen, Seniorenberatung, Nachbarschaftswache und Videoüberwachung.

3.Religiöses Schlachten in der Stadt Kassel

Anfrage der AfD-Fraktion-101.18.397 –

  • Wir fragen den Magistrat:1.Gibt es in der Stadt Kassel Betriebe, welche nach religiösen Weltanschauungen schlachten?2.Wenn ja, nach welchen religiösen Weltanschauungen wird geschlachtet?3.Und welche Betriebe sind dies in der Stadt Kassel?4.Wird in Kassel das Schächten praktiziert?5.In welcher Größenordnung werden Tiere auf diese Weise getötet?6.Gibt es Erhebungen zur Stückzahl?7.Welche Priorität hat der Tierschutz gegenüber religiös motivierten Schlachtritualen?8.Falls der Tierschutz vor religiös motivierten Schlachtritualen steht, welche Maßnahmen werden zum Schutz der Tiere unternommen?

Antwort des OBs:
Da es keine religiösen Schlachtungen im Gebiet der Stadt Kassel gibt, erübrigen sich die Fragen 2-6.
Zu Frage 7 erläutert kurz Herr Hilgen die praktische Konkordanz.
Zu Frage 8 verweist er auf das Tierschutzgesetz, §4a, Sachkundenachweis und Kontrollen.
(
siehe auch Tierschutz-Schlachtverordnung §12 und 13)

ung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert