20. Stadtverordnetenversammlung

Bild Rathaus Kassel

Notizen aus der 20. öffentlichen Sitzung Stadtverordnetenversammlung am 23. April 2018
(und Notizen zum Diskussionsstand aus den Ausschüssen.) ohne Gewähr

Zu Beginn der Sitzung wird abgefragt, wer nicht mit Bild und Tonaufnahmen einverstanden ist. Neben den Angestellten des Stadtverordnetenbüros melden sich die Fraktionen von B90/Grüne, SPD und CDU geschlossen, von der AfD möchten 5 Personen nicht gefilmt werden.

Top 25 (Informationen über den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe auf der Webseite der Stadt Kassel veröffentlichen) wird abgesetzt, Top 11 und 12 (alt, Obelisk), sowie 13 und 14 (Gewalt gegen Einsatzkräfte) sollen wegen Sachzusammenhang gemeinsam aufgerufen werden, werden aber aus Zeitgründen nicht mehr aufgerufen.

Die CDU beantragt eine Erweiterung der Tagesordnung mit einem Antrag zum Thema Reuter-schule, dies wird einstimmig angenommen. Ebenso einstimmig wird ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen zum Thema LWV. Die Fraktion B90/Grüne beantragt eine Anfrage zur Reuterschule mit auf die TO zu nehmen (bei Enthaltung einer Person der AfD einstimmig).
Die Fraktion B90/Grüne bittet den Antrag 10 (Information über Schwangerschaftskonfliktberatung) wegen weiterem Beratungsbedarf zu schieben. Kein Widerspruch.

Tagesordnung I

1. Einführung einer Stadtverordneten

Ein SPD-Mitglied rückt nach.

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2. Mitteilungen

In die Verbandsversammlung des LWV Hessen rückt ein Mitglied für die Freien Wähler nach.

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3. Vorschläge der Ortsbeiräte

Der Ortsbeirat Unterneustadt lässt von Frau Friedrich eine Erklärung zur Karl Branner Brücke verlesen:
Nachbereitung Diskurs um Dokumentation zur Namensgebung Branner, Seidel

Im Nachgang zur Diskussion des Themas in der letzten Sitzung fasst der Ortsbeirat Unterneustadt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden Beschluss:

Seit dem Beschluss des Ältestenrats der Stadtverordnetenversammlung vergingen mehr als zwei Jahre, bis die Dokumentation der verantwortungsvollen Redebeiträge der Fraktionsvorsitzenden nun vorliegt. Seinerzeit forderte das Gutachten zu der Verstrickung der Kasseler Oberbürgermeister in die Nazizeit Konsequenzen. Die Bronzebüste Karl Branners wurde aus dem Rathaus entfernt und die nach ihm benannte Ehrenhalle des Rathauses, die KarI-Branner-Halle verlor ihren Namen. Der Magistrat folgte dem Beschluss des Stadtparlaments und fertigte eine Vorlage für den Ortsbeirat Unterneustadt, der einstimmig der Rückbenennung ‚ des WilIi-Seidel-Hauses in Haus der Jugend zustimmte.
Auf die Vorlage des Magistrats für die, von der Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat vorgeschlagene Beibehaltung des Namens Karl-Branner-Brücke aber warteten die Ortsbeiräte Mitte und Unterneustadt monatelang vergeblich. Darum beschlossen beide OBRs in einer gemeinsamen Sitzung einmütig und einstimmig den Vorschlag zur Umbenennung der Brücke in Brücke am Rondell. Bis heute missachtet der Magistrat sowohl die gültigen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom Juli 2015, wie die, der zuständigen Ortsbeiräte.
Die Anträge der Freien Wähler machen den Beschluss zur Umbenennung der Brücke vom Juli 2015 und der Beteiligung der Ortsbeiräte nicht unwirksam. Die Gutachter verwahren sich gegen den Text der Informationstafel zu Karl Brenner, der aus ihrer Sicht die Fakten ihres Gutachtens lückenhaft formuliert und so ins Gegenteil verkehrt. Wie der Standort der Tafel unter der Brücke und in ca. drei Meter Höhe zu bewerten ist, dass kann aus unserer Sicht nur satirisch verstanden werden.
Wie lange will Kassel mit dieser nicht gewollten und unerwünschten Ermutigung der rassistisch argumentierenden Rechtspopulisten und Nazis in Deutschland und in unserer Stadt weiter leben, die nicht durch die Mitbestimmungsrechte der Ortsbeiräte und die Entscheidungshoheit der Stadtverordnetenversammlung gedeckt ist? So lange Mitglieder von nationalsozialistisch verfolgten Familien, auch aus der SPD, den Gang über die Brücke als Erniedrigung empfinden, so lange werden sich Bürgerinnen und Bürger und Vertreter/innen des Ortsbeirates Unterneustadt für die Umbenennung der Brücke einsetzen. Die Menschen in der Stadt haben ein Recht darauf, dass die Benennung öffentlicher Orte nicht durch die nationalsozialistische Verstrickung der Namensgeber in Verruf geraten und dem Ansehen der Stadt nach innen und außen schaden. Doch der Schritt zur Umbenennung der Brücke steht weiter aus. Der Beschluss soll in der nächsten Stadtverordnetenversammlung verlesen werden.

Der Ortsbeirat Bettenhausen lässt folgenden einstimmigen Beschluss verlesen:
Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 Umbachsweg und Heiligenröder Straße/Pfarrstraße

Tempo 30 im Umbachsweg
Der Ortsbeirat Bettenhausen fordert den Magistrat der Stadt Kassel auf, im gesamten Verlauf des Umbachswegs Tempo 30 ohne zeitliche Begrenzung einzurichten. Sollte dies aufgrund der bestehenden Rechtslage nicht möglich sein, spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, dass die Strecke für Tempo 30 ohne zeitliche Begrenzung bis zur Benteroder Straße und Rastebergweg verlängert wird. Der Ortsbeirat bittet darum, diesen Beschluss in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu verlesen.

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4. Fragestunde

Die Fragen und Antworten befinden sich hier

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5. Wahl eines sachkundigen Einwohners für die Schul- und Bildungskommission

Zustimmung: einstimmig

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6. Schulentwicklungsplan der Stadt Kassel
10. Fortschreibung Vorlage des Magistrats

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den beigefügten Schulentwicklungsplan – 10. – Fortschreibung.

2. Der Magistrat wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen sowie Schreibfehler im endgültigen Ausdruck des Schulentwicklungsplanes zu berichtigen.

[Einklappen]

Die Schuldezernentin bedankt sich bei allen Mitwirkenden, die in den letzten 2 Jahre am, nach Schulgesetz §145 vorgeschriebenen, Schulentwicklungsplan mitgearbeitet haben. Nach einer längeren Einleitung in der auch die partizipativen Elemente genannt werden, nennt sie die Hauptherausforderungen für die nächsten Jahre.

  • Grundschulbetreuung, U3, KiTa und Grundschule
    Ganztag umsetzen, Horte in Grundschulen integrieren und damit Platz in KiTas schaffen, Bezirksgrenzen ändern, um eine gleichmäßigere Auslastung zu erreichen, Umbauten und zusätzlichen Raum schaffen.
  • Inklusion
    Pädagogische und räumliche Konzepte. Sie erläutert noch einmal kurz den Vertrag mit dem Land Hessen (Modellregion Inklusion), und betont, dass das BFZ hohe Anerkennung genießt. Ebenso betont sie die Wahlfreiheit der Eltern in Kassel.
  • Zuwanderung und Asyl
    Die Herausforderung habe die Stadt trotz Kapazitätsengpässen gut bewältigt, alle Schüler seien untergekommen. Man werde weiter an Sprachförderung und Integration arbeiten um Schule, Ausbildung und Arbeit bewältigbar zu machen.
  • Digitalisierung
    Nur mit Breitband ist es noch nicht getan. Die Technik müsse die Stadt stellen, das Land die Lehrer fortbilden (anderer Lehr und Lernkonzepte), man hofft auf finanzielle Unterstützung durch den Bund.

Eine große Herausforderung sei die Schulsanierung, der Ausbau, Umbau und die Ausstattung. Dies sei allerdings im Haushalt/Investitionsplanung abzubilden. Sie betont die Wichtigkeit einer guten Vernetzung zwischen Jugendhilfe und Schule für Chancengerechtigkeit und Vielfältigkeit. Kein Kind und Jugendlicher dürfe verlorengehen.

Die CDU-Fraktion sieht im Schulentwicklungsplan eher einen Schulstagnierungsplan. Von Aufbruch sei nichts spürbar, keine Idee, wie man Bildung weiterentwickeln könnte erkennbar. Auf 35 Seiten ginge es um Jugendhilfe, Gewalt und Integration. Er erkenne keinen Leistungsgedanken in dem Plan, sondern lediglich eine Kompensation sozialer und familiärer Defizite, die zu einer Einheitsschule führe, in der Begabte auf der Strecke bleiben. Eliteförderung fehle völlig. Das Kapitel 3 sei schwach, 4-7 und 9 reine Fleißarbeit. Zwar seien die 440 Seiten Datenblätter nötig, zeigten aber keine Perspektiven auf. Die Schließung der Joseph-von-Eichendorff-Schule sei ein großer Fehler von Die Schuldezernentin gewesen, ebenso die Schließung der Heinrich-Steul-Schule. So sei Bettenhausen und Forstfeld ein weißer Fleck in der Schullandschaft geworden. Mit der Entwicklung im Lossegrund und bei Salzmann werde sich die Situation weiter verschärfen. Es fehle ein Schulinvestitionsprogramm für Sanierung und Schulneubauten. Bei KIP I und KIP II hätte man mehr in Schulen investieren können, stattdessen wird das Rathaus saniert. Zum Thema Inklusion. Dies gehe Hand in Hand mit dem Abbau der Förderschulen und man beschönige die Probleme: in der Regelschule erhielten inklusive Schüler weniger Hilfe, da die Lehrkräfte mehr mit Verwaltung und Koordinierung beschäftigt seien. Unkonkret und schwammig sei auch der zukünftige Umgang mit Kindern aus dem Landkreis, diese sollten auch in Zukunft nach Kassel kommen können. Zudem kritisiert er die Ablehnung einer Sondersitzung im Schulausschuss vom 14.03.18.. Zwei Stunden seien deutlich zu kurz zum Besprechen dieses wichtigen Planes.

Die Fraktion Kasseler Linke erklärt, dass es Weltweit in 17 Ländern ein 3-gliedriges Schulsystem gebe, davon seien 16 in Deutschland. Die Kritik am Schulsystem gehe über die kommunale Ebenen hinaus. Das Ziel müsse gemeinsame Beschulung sein, dass sähen SPD und Grüne zumindest auf dem Papier auch so, allerdings sehe man im Schulentwicklungsplan, dass die Gesamtschulen geschwächt würden. Das 3gliedrige System bleibe, die Gesamtschulen nehmen nur die Reste auf. Der Plan bliebe auf der Verwaltungsebene stehen, es gebe nur kleinschrittige Maßnahmen, um die Schulen vor dem Kollaps zu retten. Ein mutiger Ansatz zur Umgestaltung der Schullandschaft fehle, durch den Entwurf ziehe sich eher der Geist des vorauseilenden Gehorsams gegenüber der Landesregierung. Die Kritik knüpfe an die Proteste an, trotz KIP seien die Investitionen in die Schulgebäude zu gering, und am Beispiel der Reuterschule sehe man ja auch, dass die Kosten während einer Sanierung deutlich steigen könnten.
Auch Herrn Getzschmann, Kasseler Linke, bemängelt den mangelnden Gestaltungswillen, man mogele sich um zentrale Fragen herum wie beispielsweise die Raumsituation für Inklusion. Die Schließung von Förderschulen allein sei noch keine Inklusion. Mit der Aussage Schule xy arbeitet inklusiv könne man nichts anfangen, wenn nicht gleichzeitig konkrete Maßnahmen benannt werden, das gelte insbesondere für Gymnasien. Die Hauptlast trügen die Gesamtschulen (in Brennpunkten), laut einer Anfrage im Schulausschuss lägen Zahlen für Gymnasien aus Datenschutzgründen nicht vor (da unter 5). Wenig konkret sei der Plan auch beim Raumkonzept, da seien noch viele unbearbeitete Baustellen.

Die Fraktion B90/Grüne erklärt, dass es im Ausschuss die Möglichkeit gegeben hätte länger zu diskutieren. Das Angebot eines offenen Endes des Ausschusses stand. Der Plan sei jetzt 1,5 Jahre in den Gremien, sie vermisse eine faire Debatte. Weder Schulbausanierung sei Aufgabe des Schulentwicklungsplanes (sondern Haushalt), noch sei die Generalkritik gerechtfertigt und die Schließung der Eichendorff-Schule sei von der Landesregierung ausgegangen. Man wolle nicht mehr Selektion statt Integration, Chancengerechtigkeit sei das Ziel. Die Opposition wolle lediglich politisches Kapital aus der Sache schlagen und agiere hier in verantwortungsloser Verbissenheit. Man bekomme sicher nicht alles hin, aber man arbeite intensiv daran. Sie fordert mehr Respekt für die Schulentwicklung.

Die SPD-Fraktion freut sich über die wachsende Stadt. Die politischen Bemühungen, um Kassel als Oberzentrum zu entwickeln seien erfolgreich gewesen. Er dankt allen, die nicht gemault haben und erklärt, dass man langfristig neue Schulen entwickeln müsse. Der Plan könne eine Aufzählung der Einzelmaßnahmen nicht leisten. Die CDU hätte bei KIP I ja durchaus die Möglichkeit gehabt, etwas zu tun. Temporäre Programme hülfen zwar, es benötige aber dauerhafte Hilfen von Bund und Land. Er sieht in dem Plan ein klares Bekenntnis zu Gesamt und Berufsschulen und Inklusion. Es sei jetzt aber auch nicht die Zeit Schuldige zu suchen, sondern zu handeln um die wachsenden Zahlen bewältigen zu können und Schulen zu einem Ort der Begegnungzu machen. Die Art der Debatte der CDU kritisiert er. Diese habe keinen einzigen Änderungsantrag eingebracht.

Die AfD befindet den Entwicklungsplan für unzureichend. Mittlerweile seien die Kinder mit Migrationshintergrund in den KiTas in der Mehrheit. Eine Förderung einheimischer Kinder würde nicht stattfinden. So erreiche man nicht Chancengleichheit, sondern Gleichmacherei. Die AfD wolle Begabtenförderung und stehe zu dem 3-gliedrigen Schulsystem. Förderschulen stellten keine Diskriminierung dar, Lehrkräfte seien überfordert und Kritik werde unterdrückt. Überhaupt hätten die Deutschen ein Identitätsproblem [….].

Ein Vertreter der FDP ist von dem „Ausflug in die Völkerkunde“ befremdet. Im Schulentwicklungsplan fehlen ihm konkrete Maßnahmen. Als Diskussionsgrundlage sei das gut, allerdings nicht als fertiger Schulentwicklungsplan.

die Fraktion Kasseler Linke lobt zwar das Beteiligungsprogramm an sich, sieht allerdings nicht viel davon im Entwicklungsplan eingearbeitet. Die Synopse zeigt nur eher kleine Änderungen, konkrete Maßnahmen (wie von der GEW, Bündnis Schule für alle usw. gefordert) fehlen. Eine weitere Debatte würde gebraucht, viele kritische Anmerkungen nicht berücksichtigt. Sie schließt ihre Rede mit dem Appell an die Aktivisten weiterzumachen.

Die Fraktion B90/Grüne glaubt, dass wenn sowohl Kritik von der CDU, als auch von der Kasseler Linken käme, dann könne man so falsch nicht liegen und konstatiert, dass der Wahlkampf wohl begonnen habe. Die positive demographische Entwicklung sei nicht nur eine Auswirkung von Zuzug von Migranten, sondern es kommen viele Familien nach Kassel. Der Redner lobt das Beteiligungsverfahren über die Ortsbeiräte und betont, dass das Forstfeld dem Plan zugestimmt habe. In KIP I seien viele Gelder für Schulsanierung enthalten, auch in KIP II, das gehöre aber nicht in den Schulentwicklungsplan.

Es folgt ein kurzer Schlagabtausch zwischen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion über die Schließung der Eichendorff-Schule (Die CDU-Landesregierung verlangte damals die Schließung einer von drei Schulen, und ließ auch nicht mit sich reden), dann folgt die Abstimmung.

Änderungsantrag der Kasseler Linken:
Zustimmung: Kasseler Linke, Freie Wähler und Piraten (1), CDU, AfD, Stv. Nölke, Burmeister
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, Stv. Ernst, Freie Wähler und Piraten (1)

Magistratsvorlage:
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, Stv. Ernst, Freie Wähler und Piraten (1)
Ablehnung: Kasseler Linke, Freie Wähler und Piraten (1), CDU, AfD, Stv.Nölke und Burmeister

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7. Hintergründe der Schließung eines Flügels der PauI-Julius-von-Reuter-Schule

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen SPD, B90/Grüne und der Stv Dr. Janusch und Ernst

Wir fragen den Magistrat:
1. Was sind die Hintergründe der Schließung eines Flügels der PauI-Julius-von-Reuter- Schule?

Der Stadtbaurat erklärt, dass im Zuge der Sanierung (Verbesserung Akustik durch Abhängen der Decke) Auffälligkeiten im Beton festgestellt wurden. Die Ferien wurden für Untersuchungen genutzt. An einigen Stellen konnte keine Festigkeit nachgewiesen werden, so dass man sofort reagiert hat und den Flügel gesperrt. Die Schule sei 1946 gebaut worden, seither gab es dort keine Auffälligkeiten (oberflächlich schien die Decke in Ordnung), die Bohrungen offenbarten allerdings, dass zu wenig Zement im Beton sei.
Auch die Treppe, die für das Nachbargebäude als 2. Fluchtweg dient, wurde gesperrt, dafür konnten aber bereits Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden.

2. Wie sieht das weitere Vorgehen des Magistrats aus, um einerseits die fehlenden Raumkapazitäten wieder herzustellen und andererseits den Schulstandort langfristig abzusichern?

Bauliche Probleme an der Reuterschule sind seit 1986 bekannt. Es gab Setzungen an einem anderen Gebäudeteil. 2009 und 10 wurden Unterstützungsmaßnahmen ergriffen und die straßenseitigen Fundamente nachgegründet. Leider ohne Erfolg. Der Teil stehe unter akuter Beobachtung. Jetzt brauche es ein Gesamtinstandsetzungskonzept für die Schule

3. Welche Konsequenzen hat die Teilschließung auf das laufende Schuljahr?
4. Hat die Teilschließung Auswirkungen auf den Schulentwicklungsplan?

Die Schuldezernentin erklärt, dass die Reuterschule 1933 Schüler in 86 Klassen unterrichte. Die Zahl der Berufsschüler gehe auch noch weiter zurück. Betroffen sind 11 Klassenräume, von denen zwei Computerräume sind und in weiteren zwei die IT-Technik untergebracht ist. Der Unterricht werde vollumpfänglich weitergehen. Ein Rückgang der Schülerzahlen sei an allen Berufsschulen zu verzeichnen und es lägen bereits Angebote von anderen Schulen vor. Die Computerräume werden bis zu den Sommerferien ohnehin nicht mehr genutzt, nach den Sommerferien gibt es zwei Klassen weniger. Die Situation sei keine Schöne, aber Lösungen könnten gefunden werden. Das Angebot der Reuter-Schule werde weiter gebraucht. Da einige Teile aber nicht mehr sanierungsfähig sind, wird das teuer. KIP-Mittel gehen dafür nicht. Sie hofft auf Hilfe aus dem Bund.

Die Fraktion Kasseler Linke gibt die Sorgen einiger Lehrer wieder. Man habe Angst, dass eine Mehrfachnutzung der Räume zum Dauerzustand werde. Die Schuldezernentin erwidert, man habe intensiv mit dem Rektor geredet. Viele Vorschläge seien von der Schulleitung gekommen, man solle jetzt keine Panik schüren.

Die CDU-Fraktion erinnert an das Antragspaket zum Haushalt 2016 mit 20 Millionen für die Sanierung von Berufsschulen, welches abgelehnt wurde. Er dankt Die Schuldezernentin und der Stadtbaurat für sie sachliche Information und stellt für den folgenden Antrag einen Antrag auf Überweisung in den Fachausschuss.

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8. Zukunft der Paul-Julius-von-Reuter-Schule
Antrag der CDU-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, den Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung umfassend, ggf. in einem Vor-Ort-Termin, über die Schäden an der baulichen Substanz der Paul-Julius-von-Reuter-Schuie zu informieren. Der Magistrat wird außerdem aufgefordert, zeitnah ein Konzept zur Sicherung der Paul-Julius-von-Reuter-Schule vorzulegen. Das Konzept soll einen Maßnahmen-‚ einen Zeit- sowie einen Finanzplan enthalten und Aufschluss darüber geben, welche Lösungen der Magistrat zur Beseitigung der baulichen Schäden an der Schule vorschlägt.

Begründung:
Bereits bekannte sowie aktuell festgestellte bauliche Schäden an der PauI-Julius-von-Reuter-Schule gefährden den regulären Schulbetrieb. Die Sperrung des südlichen Gebäudeteils sowie Senkungen im Mittelbau, für den aus wirtschaftlichen Gründen möglicherweise der Abriss und ein Neubau notwendig werden, machen kurzfristig konzeptionelle Uberlegungen zur Sicherung der Schule notwendig.

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Der Antrag wird einstimmig in den Fachausschuss überwiesen.

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9. LWV und Kommunen als Partner der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Gemeinsamer Antrag von SPD, B90/Grüne, Dr. Janusch und Ernst

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auch unter der Geltung des neuen Bundesteilhabegesetzes von den Kommunen und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) gestaltet werden soll. Die Stadtverordnetenversammlung setzt sich dafür ein, dass der LWV als Kommunalverband der Kreise und kreisfreien Städte in Hessen auch künftig als wichtiger Träger der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erhalten bleibt. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt das sogenannte „Lebensabschnittsmodell“ als sinnvolle Aufgabenverteilung zwischen den Trägern. Danach wären die Kommunen als Träger der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss des Schulbesuchs‚ der LWV für volljährige behinderte Menschen und ab dem Renteneintrittsalter ggf. wieder die Kommunen zuständig. Inzwischen ist Hessen das einzige Land, in dem das zuständige Landesministerium noch keinen Gesetzentwurf veröffentlicht hat. Diejenigen, die das Bundesteilhabegesetz umsetzen müssen, brauchen Zeit für Vorbereitung, damit behinderte Menschen die Leistungen, die ihnen zustehen, auch erhalten. Deshalb fordert die StadtverordnetenversammIung die Landesregierung und den Hessischen Landtag auf, unverzüglich noch in dieser Wahlperiode ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Begründung: Mit dem Bundesteilhabegesetz wird das Recht der Eingliederungshilfe komplett neu geordnet. In 2018 ist ein neues Verwaltungsverfahren für die Leistungsträger und einige Neuerungen bei der Teilhabe im Arbeitsleben in Kraft getreten, in 2020 dann eine vollständige Neuregelung der Leistungen für behinderte Menschen. Die Länder müssen nach 9 94 Abs. 1 SGB IX regeln, wer Träger der Eingliederungshiife werden soll. In Hessen ist der LWV derzeit für stationäre (z.B. Wohnheime) und teilstationäre (z.B. Werkstätten für behinderte Menschen) Leistungen sowie das betreute Wohnen (psycho- soziale Unterstützung beim eigenständigen Wohnen) zuständig. Für alle anderen Leistungen (insbesondere Assistenzleistungen ohne pädagogische Komponente) sind die Landkreise und 4 kreisfreien Städte zuständig

Die jetzige Zuständigkeitsverteilung kommt nach dem neuen Recht nicht mehr in Betracht, weil dort die Unterscheidung zwischen ambulant, stationär und teiIstationär aufgegeben wird zugunsten einer strikt personenzentrierten Gestaltung der Hilfen für behinderte Menschen. Eine Aufgabenverteilung nach dem „Lebensabschnittsmodell” würde den Lebenslagen behinderter Menschen Rechnung tragen und am wenigsten an der bisherigen Aufgabenverteilung ändern: von den minderjährigen behinderten Menschen sind ca. 80% im Leistungsbezug der Kommunen, während mehr als 80% der volljährigen leistungsberechtigten behinderten Menschen Leistungen des LWV erhalten. Neben dem LWV haben sich auch der Hessische Landkreistag sowie der Städte— und Gemeindebund für diesen Kompromiss bei der Aufgabenwahrnehmung ausgesprochen, etwa 10 Kreistage haben sich ausdrücklich ebenfalls dafür ausgesprochen. Die weit überwiegende Zahl der Wohlfahrtsverbände, Behindertenorganisationen, Leistungserbringer, Gewerkschaften und Kirchen unterstützen dieses Modell ebenfalls. Bisher vertrat die Geschäftsstelle des Hessischen Städtetages eine andere Auffassung. Wie auch die Oberbürgermeister von Kassel, Wiesbaden und Offenbach sollte sich die Kasseler Stadtverordnetenversammlung eindeutig positionieren.

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Die Fraktion B90/Grüne, erläutert den Antrag. Stadtvorsteherin Friedrich sieht ihn als positives Signal.
Zustimmung: Einstimmig
Abwesend: Stv. Burmeister und Nölke

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10. Überprüfung der städtischen Gebührensatzung
Antrag der CDU-Fraktion - 101.18.580 -

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, sämtliche Gebührensatzungen der Stadt Kassel auf ihre Rechtmäßigkeit in Bezug auf das Gebührendeckungsprinzip zu überprüfen. Das Ergebnis der Prüfung jeder einzelnen Satzung ist der Stadtverordnetenversammlung bis zum Ende des Jahres 2018 zur Kenntnis zu geben.

[Einklappen]

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag vor. Gebühren seien auf der einen Seite richtig und gut, auf der anderen Verursachen sie bei Bürgern, Unternehmen u.s.w. Kosten. Deswegen gebe es das Kostendeckungsprinzip. Zwar bekämen die Stadtverordneten immer wieder Anträge zu den Gebühren vorgelegt, ob diese jedoch nach dem Kostendeckungsprinzip passten, könne man nicht wirklich beurteilen. Die Stadtverordneten hätten laut HGO eine Kontrollfunktion.

Die SPD-Fraktion fragt nach dem Hintergrund des Antrags. Er tauge nur zur Verunsicherung der Bürger. Die Satzungen würden ohnehin regelmäßig geprüft. Eine Prüfung aller Satzungen würde die Verwaltung lahmlegen.

Die Fraktion Kasseler Linke erschließt sich die Intention des Antrags nicht. Man solle schon schauen ob Aufwand und Ertrag im Verhältnis steht.

Die CDU-Fraktion erwidert, dass sich das Haus der Kontrollfunktion verweigere. Mit Misstrauen habe das nichts zu tun. Die Stadtverordneten der „Koalition“ folgten dem Magistrat in Kadavergehorsam, aber es ginge auch anders, die CDU werde die Auskünfte erhalten.

Die SPD-Fraktion zeigt sich verwundert ob der Tatsache, dass die CDU im Rechtsausschuss bisher keine Anfragen zur Gebührensatzung gestellt hat.

Zustimmung: CDU, AfD, Stv.Nölke, Stv.Burmeister, Freie Wähler und Piraten (1),
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, Freie Wähler und Piraten (1), Stv.Ernst
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11. Vorrangprüfung bei der Wohnraumversorgung

Antrag der AfD-Fraktion- 101.18.702 -

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In Zusammenarbeit mit der zentralen Fachstelle für Wohnen und der GWG, ein System mit Vorrangprüfung für Obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte deutsche Staatsbürger und Inhabern von verfassungsgemäßen, langfristigen Aufenthaltstiteln, vor der Wohnraumversorgung für Asylsuchende zu installieren.
Begründung:
Es ist dem langjährig in Kassel wohnenden Staatsbürger, welcher aufgrund der derzeitigen Wohnungsnot, die unmittelbar mit der illegalen Einreise Asylsuchender verbunden ist, obdachlos wird oder von Obdachlosigkeit bedroht ist, nicht zu vermitteln, warum er nicht zuerst mit städtischen Wohnungsressourcen versorgt wird. Dies ist unsozial und gefährdet den Stadtfrieden.

[Einklappen]

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport

Die AfD-Fraktion begründet den Antrag. Flüchtlinge bekämen einen Makler zur Seite gestellt und top renovierte Wohnungen, und das, obwohl die Menge an Wohnung in Sozialbindung zu fast 50% gesunken sind. Die AfD sorge sich um den deutschen Bürger und den Ausländer, der hier schon lange, also mindestens fünf Jahre, lebt. 800 Menschen seien in Kassel von Obdachlosigkeit bedroht. Flüchtlinge kämen mit gefälschten oder gar keinen Papieren und hätten demgemäß auch keine Probleme mit der Schufa.

die Fraktion Kasseler Linke kontert, dass alle sich einig seien, dass es in Kassel an bezahlbarem, menschenwürdigen Wohnraum fehle, allerdings klafften die Vorstellungen darüber, wie man das angeht weit auseinander. Das sei so weit auch normal, denn das Stadtparlament repräsentiere unterschiedlichste gesellschaftliche Interessen. Was alle demokratischen Fraktionen im Haus, eint, sei der Grundkonsens, dass man sich um ALLE sorgt, unabhängig von Geschlechtes, sozialer Herkunft, Migration, Hautfarbe und sexueller Orientierung. Diesen Grundkonsens greife der Antrag der AfD nun an, er setze bei der Solidarität die Axt an. (Es folgt ein Seitenhieb auf Herrn Gratzner)
Artikel 3 Absatz 3 GG sei keine sozialistische Schwärmerei, sondern die Grundlage unserer Rechtsordnung und unseres Zusammenlebens. Wohnen sei Menschrecht und dies gelte für alle Menschen. In Kassel gebe es keinen Verteilungskampf zwischen Geflüchteten und Biodeutschen, eine Bevorzugungen von Geflüchteten gebe es nicht. Die AfD versuche Arme gegen Arme auszuspielen und er sei sich sehr sicher, dass alles anderen Fraktionen und Stadtverordneten dieses Anliegen hier zurückweisen.

Die AfD-Fraktion nimmt nach §23 sein Recht auf eine persönliche Erklärung war: Es hieße ja, er habe unsozial Mieter entfernen wollen, um für mehr Geld Flüchtende unterzubringen. Richtig sei, dass er in den zwei Häuser mit 14 Mietparteien an sieben Flüchtlingsfamilien vermiete. Vorher hätten dort Messis und Alkoholiker gewohnt, die ihn auch bedroht hätten (Körperverletzung steht im Raum).
Die Miete liege bei 5.- €/qm².

Die CDU-Fraktion merkt an, dass die AfD eine Person hätte beantragen sollen, die von Obdachlosigkeit Bedrohte bei der Wohnungssuche begleiten solle. Eine 2-Klassengesellschaft lehne die CDU entschieden ab, der Antrag verstoße gegen das Grundgesetz.

Die AfD-Fraktion legt nach, die CDU-Fraktion solle mal die Präambel lesen [DDR, Merkel….]
Herr Glock, ebenfalls AfD, ergänzt, dass das GG nicht für Jedermann gemacht sei […]Man habe eine besondere Verantwortwung gegenüber dem eigenen Volk.

Zustimmung: AfD
Ablehnung: Alle anderen Fraktionen und Stadtverordneten

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12. Straßenbeiträge streichen
Antrag der Fraktion Freie Wähler + Piraten – 101.18.764 –

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen vom 29. März 2004 in der Fassung der vierten Änderung vom 8. Juni 2015 wird aufgehoben.

Begründung:
Straßen sind Bestandteil der Daseinsvorsorge und müssen somit von der Allgemeinheit finanziert werden. Dies gilt auch für Anliegerstraßen. Die Finanzierungslast den Anliegern aufzubürden, führt zu massiven Ungerechtigkeiten. Zahlungspflichtige Bürger empfinden die Forderungen als ungerecht, der Magistrat kommt regelmäßig in Erklärungsnot und viele Fälle beschäftigen teils über Jahre die Gerichte. Jene Mitarbeiter, die mit der komplizierten Berechnung der Beiträge und der anschließenden Durchsetzung der Ansprüche beschäftigt sind, könnten sinnvolle Aufgaben erledigen. In Hessen steht die Erhebung der Beiträge im Ermessen der Kommunen, sodass eine Aufhebung der Satzung insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Gesundung der Stadt rechtlich zulässig ist. Nach Auskunft des Hessischen Innenministeriums (Stand Oktober 2016) erheben 37 Städte und Kommunen, darunter Frankfurt, Wiesbaden, Viernheim (Bergstraße) und Erzhausen (Darmstadt-Dieburg) keine Straßenbeiträge.

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Ein Vertreter der Fraktion Freie Wähler und Piraten stellt den Antrag vor.
Die Fraktion B90/Grüne entgegnet, dass die Beiträge nur alle 25-40 Jahre anfielen. Sie erläutert kurz das Regelwerk. 370 von 426 Kommunen erheben Straßenbeiträge. Je nach Grundstücksgröße kämen da schon erhebliche Beträge zustande und das sei auch das Problem. Die Anwohner legten dafür leider kein Geld zurück. Zudem gebe es ein Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes 1/2018, welches Kommunen mit defizitärem Haushalt ein Streichen der Beiträge untersagt. Im Moment gebe es im Landtag eine breite Diskussion, ob man die Formulierung von „soll“ wieder auf „können“ umstellt. Klar sei damit aber nicht, was dann mit den Kosten passiert, eine Neuregelung reiße ein großes Loch in die kommunalen Haushalte. Die SPD im Landtag wolle eine Übernahme durch das Land, welche Auswirkungen das hat, bliebe aber offen. Wenn statt Straßenbeiträge die Grundsteuer erhöht würde, könnten die Mieter dafür gradestehen müssen. Man solle sich nicht zu populistischen Aussagen hinreißen lassen.

Die CDU-Fraktion formuliert noch schärfer. Im Moment stehe der Antrag §11 entgegen und sei somit rechtswidrig. Das Thema sei zu komplex für Stimmenfang im Wahlkampf. Natürlich gebe es individuelle Härten, deshalb begrüßt er die Diskussion im Landtag, wo das Thema kommunales Abgabengesetz auch behandelt werden müsse. Es gebe zum Beispiel die Möglichkeit wiederkehrende Beiträge zu erheben, diesbezüglich habe die SPD allerdings nichts gemacht. Zudem seien die laufenden Investitionen in den Straßenerhalt zu niedrig, sodass am Ende der Bürger zahlen müsse. Er schlägt vor unter anderem die Sollregel zugunsten einer Kannregel zu ersetzen, wiederkehrende Beiträge zu erheben, Steuerregeln zu ändern (Entgelt vor Steuern), Möglichkeiten einer Ratenzahlung zu verbessern und Förderprogramme aufzusetzen.

SPD-Fraktion, betont, dass Kassel auf die Einnahmen nicht verzichten könne, wenngleich man nachvollziehen könne, wenn Menschen sich ungerecht behandelt fühlen. Das Hauptproblem sei die Rechtslage, die Kassel zur Erhebung der Beiträge zwingt.

die Fraktion Kasseler Linke erklärt, er könne es sich bei dem Thema auch leicht machen, Art, 14 (2) GG, er sieht hier aber die verschiedenen Ebenen die politische, die finanzielle und die praktische. Über die Vorschläge von der SPD in der Presse, die Kosten durch das Land zu tragen, könne man nachdenken. Dafür sprächen auch die aktuellen Zahlen des Städtetages, die die Investitionsquote im Ländervergleich im unteren Drittel verorten. Das Ganze könne auch rein steuerlich geregelt werden (Erhöhung der Grundsteuer von 490 auf 500). Das hätte den Vorteil der gleichmäßigeren Verteilung, wäre allerdings ungerecht gegenüber denen, die gerade erst gezahlt haben. Zudem würde die Beteiligung der Bürger in den Ortsbeiräten häufig zu Vorschlägen für eine sparsamere Verwendung der Mittel führen. Solange es keine seriöse Gegenfinanzierung gebe, könne man einen solchen Antrag nicht annehmen.

Die AfD-Fraktion sieht Kassel nicht als Kommune mit defizitärem Haushalt, sodass man die Gebühren einfach abschaffen könne. Verursacher der Straßenabnutzung seien nicht die Anwohner, sondern die Benutzer. Nicht jeder, der ein Haus besitzt sei automatisch reich und es sei ungerecht, wenn Besitzer gleichermaßen enteignet würden, um Allgemeinkosten zu tragen. Die Million hätte man auch bei den Verträgen im Akazienweg einsparen können.

Die SPD-Fraktion erläutert noch einmal um welche Größenordnung es hessenweit geht und betont, dass die Kosten das Land übernehmen könne.

Zustimmung: Freie Wähler und Piraten, Stv. Burmeister und Nölke, AfD (7)
Enthaltung: AfD (1)
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, Stv. Ernst

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Tagesordnung II (ohne Aussprache)

15. Nachhaltige Blütenpracht auf städtischen Blühflächen, 101.18.774
Antrag der Fraktion Freie Wähler + Piraten

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadt Kassel und ihre Grünflächen sollen durch die Blühflächen nachhaltig bunter und schöner werden. Damit auch die jeweils nächste Generation der ausgesäten Pflanzen wieder in voller Blütenpracht erstrahlen kann und den Effekt der Blühflächen auf benachbarte Flächen im Stadtgebiet übertragen kann, wird nur samenfestes Saatgut eingesetzt und auf Saatgut aus hybrider Züchtung verzichtet.
Begründung: Für die Blühflächen in der Stadt Kassel werden unterschiedliche Saatgutmischungen verwendet. In vielen Fällen enthalten die Mischungen Saatgut aus hybriden Züchtungsverfahren. Hybride Pflanzen haben die Eigenschaft, dass die gewünschten Merkmale wie eine besonders prächtige Blüte nur in der jeweiligen Generation ausgebildet werden. Die folgenden Generationen aus dem Saatgut dieser Pflanze zeigen das Merkmal nicht mehr. Die Ziele des Blühflächenkonzepts können besser erreicht werden, wenn auch die Nachfolgegenerationen der ausgesäten Blumen wieder farbenfrohe Blüten bilden, sich im Stadtgebiet ausbreiten können und den Bürgern in der Stadt Freude bereiten können.

[Einklappen]

Ausschuss für Umwelt und Energie

Zustimmung: Freie Wähler und Piraten, CDU, AfD (6)
Enthaltung: AfD (2)
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, Stv. Ernst, Nölke und Burmeister

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16. Einladung an MHK – Direktor
Gemeinsamer Antrag der Stadtverordneten Burmeister und Nölke, FDP - 101.18.823 -

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, den künftigen Direktor der Museumslandschaft Hessen Kassel (MHK), Herrn Prof. Dr. Martin Eberle, möglichst noch vor der Sommerpause in eine der nächsten Sitzungen des Kulturausschusses einzuladen und ihn zu bitten, seine Pläne, Ideen und Konzepte für die zukünftige Entwicklung der MHK dem Kulturausschuss vorzustellen.

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Diskussion im Ausschuss für Kultur am 13.03.18

Zustimmung: einstimmig

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17. Wohnraum gewinnen – Leerstandskataster erstellen
Antrag der Fraktion Kasseler Linke - 101.18.830 -

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadt Kassel richtet bis Frühjahr 2019 ein Leerstandkataster ein.

Begründung: In Hessen hat das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation eine automatisierte Lösung entwickelt. Dabei werden bestehende Datenbanken durch eine Software miteinander verglichen. Zum Beispiel anonymisierte Einwohnermeldedaten und Meldungen über Grundstücksverkäufe. Außerdem können Daten über den Wasserverbrauch einbezogen werden. Die Software erstellte dabei Karten, in denen die Leerstände markiert werden. In Niedersachsen wurde etwa ein Baulücken – und Leerstandskataster speziell für Kommunen entwickelt und hilft in erster Linie den Verwaltungen. Diese versprechen sich davon eine konkrete Unterstützung bei der Stadt – oder Ortsentwicklungsplanung, wie bei Schulen und Schulwegen, Spielplätzen, Senioren – und Nahversorgungseinrichtungen oder ärztlicher Versorgung. Einbezogen werden dabei zum Beispiel Adressen ohne Einwohnermeldedaten, um potentielle Leerstände zu finden. In einer Antwort auf eine Anfrage der Kasseler Linken (Vorlage 101.18.470) wurde berichtet, dass die Stadt keine Information über Leerstandsmobilisierungen aus anderen Städten hat. In Kassel gibt es keine Übersicht über den Leerstand. Um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen, reicht die alleinige Konzentration auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum nicht aus. Antrag Fraktion Kasseler Linke Vorlage – Nr. 101.18.830 2 von 2 Es gilt auch den Bestandsschutz voran zu treiben. Die Einführung eines Leerstandkatasters wäre die Grundlage auch auf Eigentümer zuzugehen, die für Wohnraum geeignete Räume dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stellen. Für die Erfassung der Leerstände könnte unter anderem auf das Wissen der Ortsbeiräte zurückgegriffen und zentral zusammengeführt werden.

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Zustimmung: Kasseler Linke, Freie Wähler und Piraten, CDU
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, AfD (7), Stv. Ernst, Nölke und Burmeister

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18. Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e. V.“, 101.18.838
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat der Stadt Kassel wird beauftragt, eine Vertreterin bzw. einen Vertreter vom Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Energie einzuladen. Ziel ist, Praxiserfolge anderer Mitgliedskommunen zu präsentieren und
Strategien für einen nachhaltigen und effizienten Schutz der örtlichen Biodiversität aufzuzeigen.

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Diskussion im Ausschuss für Umwelt und Energie am 20.03.18:

Zustimmung: einstimmig -> angenommen


19. Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Straßenverkehr 2. Stufe, Regierungspräsidium Kassel, 101.18.854
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Straßenverkehr 2. Stufe des Regierungspräsidium Kassel ist im März 2016 verabschiedet worden.
Wir bitten den Magistrat zu berichten, welche der dort aufgezeigten Maßnahmenvorschläge in den jeweiligen Stadtgebieten schon umgesetzt wurden und welche Vorschläge in Planung sind.

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Diskussion im Ausschuss für Umwelt und Energie am 20.03.18:
Zustimmung: einstimmig -> angenommen


20. Frauenhofer – Institut für Speichertechnologie, 101.18.855
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Magistrat der Stadt Kassel wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass das von der neuen Bundesregierung geplante Fraunhofer – Institut für Speichertechnologie in Kassel errichtet wird.

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Diskussion im Ausschuss für Umwelt und Energie am 20.03.18:
Zustimmung: einstimmig -> angenommen


21. Einsatz von Glyphosat auf städtischen Flächen in der Stadt Kassel, 101.18.856
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass die Stadt Kassel bei der Pflege ihrer Grün – und Freiflächen keine Pestizide, insbesondere Glyphosat, einsetzt.
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Bestimmungen der landwirtschaftlichen Pachtverträge der Stadt Kassel neben den bisherigen Vorgaben für die Bewirtschaftung der Flächen (z. B. Verbot der Verwendung von gentechnisch verändertem Saat – und Pflanzengut, kein Aufbringen von Klärschlamm oder zum Schutz vor Erosion hangparalleles Pflügen) auch auf einen Verzicht von chemisch – synthetischen Pestiziden, insbesondere Glyphosat, erweitert werden können.

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Geänderter Antrag:
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, CDU, Kasseler Linke , AfD (2), Freie Wähler und Piraten, Stv. Ernst, Nölke und Burmeister
Enthaltung: AfD (4)
Ablehnung: AfD (1)
(Abwesend: AfD (1))-> angenommen

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22. Änderung der Gesellschaftsverträge der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Kassel mbH (GWG) und der GWG Service GmbH
Vorlage des Magistrats - 101.18.859 -

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Kassel mbH vom 1. Dezember 2015 wird nach Maßgabe der beigefügten Synopse (Anlage) zugestimmt.

2. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der GWG Service GmbH vom 1. Dezember 2015 wird nach Maßgabe der beigefügten Synopse (Anlage) zugestimmt.

3. Der Magistrat wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen.

Begründung: Die Stadt Kassel ist Alleingesellschafterin der GWG, die wiederum 100% der Anteile an der GWG Service GmbH hält. Nach den Gesellschaftsverträgen der GWG und der GWG Service GmbH besteht der Aufsichtsrat jeweils aus zehn Mitgliedern. Beide Aufsichtsräte sind personenidentisch besetzt. Hinsichtlich der Besetzung ist aktuell geregelt, dass der/die Oberbürgermeister/in und der/die Stadtkämmerer/in der Stadt Kassel sowie der/die Stadtrat/rätin für das Bauwesen Aufsichtsratsmitglieder kraft Amtes sind ( § 8 Abs. 1 a) . Weitere sieben Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt. Mit Änderung der Dezernatsverteilung zum 22. Juli 2017 ist der Oberbürgermeister gleichzeitig Finanzdezernent, so dass die Funktion des Stadtkämmerers entfallen ist. Dies hat zur Folge, dass nach den bisherigen Regelungen der Aufsichtsrat auf Seiten des Magistrates unterbesetzt ist. Damit gewährleistet ist, dass der Magistrat aufgrund des § 8 Abs. 1 a) weiterhin mit drei Aufsichtsratsmitgliedern kraft Amtes im Aufsichtsrat vertreten ist, ist ein e Anpassung der Gesellschaftsverträge erforderlich. Diese erforderlich werdenden Änderungen sollen zudem genutzt werden, um die Gesellschaftsverträge in § 19 GWG und § 17 GWG Service GmbH (jeweils das Recht auf Unterrichtung) an die geltende Rechtslage a nzupassen. Die Aufsichtsräte der Gesellschaften empfehlen die Gesellschaftsverträge entsprechend anzupassen (Umlaufbeschlüsse vom 2. Februar 2018). Der Magistrat hat die Vorlage am 19. März 2018 beschlossen.

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Änderungsantrag der Kasseler Linken:
Zustimmung: Kasseler Linke, Freie Wähler und Piraten (1)
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, AfD, Freie Wähler und Piraten (1), Stv. Ernst, Nölke, Burmeister -> abgelehnt

Abstimmung über die Magistratsvorlage:
Zustimmung: SPD, B90/Grüne, CDU, Freie Wähler und Piraten, Stv. Ernst, Nölke, Burmeister -> angenommen
Enthaltung: Kasseler Linke (5), AfD
Ablehnung: Kasseler Linke (1)

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23. Schutz für MieterInnen bei Umwandlung von Wohnungen in Eigentum
Antrag der Fraktion Kasseler Linke - 101.18.865 -

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Kassel beantragt bei der Landesregierung in die verlängerte Kündigungssperrfristverordnung aufgenommen zu werden. Der Magistrat wirkt über den Hessischen Städtetag darauf hin, dass die Verlängerung der Kündigungsbeschränkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt von fünf auf zehn Jahre verlängert wird.

Begründung: Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wird auch in Kassel zum zunehmenden Problem und konfrontiert MieterInnen mit Kündigungen. Mit dieser konkreten Maßnahme könnte zügig entgegen gewirkt werden und der Schutz der Mieter verbessert werden. Ebenso wie die Kappungsgrenzenverordnung sollte dieser besondere Mieterschutz auf Kassel ausgeweitet werden. „Die Hessische Landesregierung hat von dieser Ermächtigung mit der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Hessischen Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit verlängerter Kündigungsbeschränkung Gebrauch gemacht. Die Geltungsdauer der Verordnung wurde bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Die verlängerte Kündigungssperrfrist von fünf Jahren gilt nunmehr in neun Städten. Die in der Verordnung getroffenen Übergangsregelungen sichern den Bestandsschutz für vor dem 13. Dezember 2014 umgewandelte und veräußerte Wohnungen. Die Mieterschutzbestimmung, die in die Eigentumsrechte der Erwerber von vermieteten Eigentumswohnungen eingreift, gilt nur in den Gemeinden, in denen die örtliche Wohnungsmarktlage besondere Vorkehrungen zum Schutze insbesondere der älteren, langjährigen Mieter bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen erfordert. Antrag Fraktion Kasseler Linke Vorlage – Nr. 101.18.865 2 von 2 Dadurch wird ein sachgerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Mieter und der Erwerber von umgewandelten Mietwohnungen erreicht.“ „Nach der bundesrechtlichen Regelung kann sich der Erwerber einer umgewandelten Mietwohnung nach Ablauf von drei Jahren auf Eigenbedarf oder die Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks zur Begründung einer Kündigung berufen. Die Landesregierungen sind allerdings gemäß § 577a BGB ermächtigt, zum Schutz der betroffenen Mieter durch Rechtsverordnung Gemeinden festzulegen, in denen die Wohnungsversorgung besonders gefährdet ist und deshalb ein bis auf zehn Jahre verlängerter Kündigungsschutz gelten soll.“ „Der besondere Mieterschutz bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen gilt in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Rüsselsheim, Kronberg im Taunus, Oberursel (Taunu s), Bad Soden am Taunus, Kelkheim (Taunus) und Schwalbach am Taunus.“ (https://umwelt.hessen.de/klima – stadt/rechtsnormen – wohnungsbau/mieterschutz – bei – umwandlung – von – mietwohnungen). Berichterst atter/ – in: Stadtverordnete V

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Zustimmung: Kasseler Linke, Freie Wähler und Piraten (1)
Enthaltung: AfD (2)
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, AfD (5), Freie Wähler und Piraten (1), Stv. Ernst, Nölke, Burmeister

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24. Wertstoffcontainer in Sondernutzungssatzung aufnehmen
Antrag der Fraktion Kasseler Linke - 101.18.868 -

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Wertstoffcontainer und die Gelben Säcke werden in die Satzung zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kassel und über Sondernutzungsgebühren aufgenommen.

Begründung: Wertstoffe wie Altglas und Umverpackungen werden als Wirtschaftsgüter von kommerziellen Firmen wie dem DSD (Duales System Deutschland) lizensiert, eingesammelt und der Verwertung zugeführt. Für das Einsammeln wird der öffentliche Raum mit Sammelcontainern dauerhaft und für die Gelben Säcke für einen Tag im 14 tägigen Abholrhythmus in Anspruch genommen. Es ist kein Grund erkennbar, warum diese Sondernutzung nicht geregelt und mit einer angemessenen Gebühr versehen wird

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Zustimmung: Kasseler Linke
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, Freie Wähler und Piraten, AfD, Stv. Ernst, Nölke, Burmeister -> abgelehnt.

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25. Informationen über den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe auf der Webseite der Stadt Kassel veröffentlichen

abgesetzt

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26. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. I/12 „Untere Königsstraße 71“ (Aufstellungs – und Offenlegungsbeschluss)

Vorlage des Magistrats - 101.18.872 -

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

„Für den heute rückwärtigen Bereich des Grundstücks ‚Untere Königsstraße 71‘ soll ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch aufgestellt werden. Dem Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Kassel Nr. I/12 ‚Untere Königsstraße 71‘ (Stand 21.02 .2018) wird zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschleunigt entsprechend § 13a Baugesetzbuch durchgeführt werden. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Kassel und umfasst den westlichen Bereich des Flurstücks 30/4 (aus Flur 1) sowie eine Teilfläche des hieran südlich angrenzenden Flurstücks 30/3 (aus Flur 1). Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 1.000 m². Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung für den Bau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes insbesondere unter Beachtung einer geordneten städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeit für den gesamten Baublock, der Gestaltung des neuen Baukörpers und der Prüfung des Stellplatzbedarfs.“

Begründung: Die Begründung der Vorlage (Anlage 1), die Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 2), die textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und eine unmaßstabliche Verkleinerung des Bebauungsplanes (Anlage 4) sind als Anlagen beigefügt. Der Ortsbeirat Mitte hat die Vorlage zu seiner Sitzung am 15. März 2018 behandelt. Die Bau – und Planungskommission und der Magistrat haben in ihren Sitzungen am 14. März 2018 und 19. März 2018 der Vorlage zugestimmt.

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Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr

Zustimmung: SPD, B90/Grüne, CDU, Freie Wähler und Piraten, Stv. Ernst, Nölke, Burmeister
Enthaltung: Kasseler Linke, AfD

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27. Unterstützung Mindestanhebung der Tabellenentgelte
Antrag der Fraktion Kasseler Linke - 101.18.875 -

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, sich in der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände dafür einzusetzen, dass der Forderung nach einer Mindestanhebung der Tabellenentgelte um 200 Euro und für Auszubildende um 100 Euro statt gegeben wird.

Begründung: Die Forderung nach einem Festbetrag als „soziale Komponente“ zielt darauf, dass Beschäftigte mit einem niedrigeren Entgelt relativ stärker von Tarifabschlüssen profitieren. Beschäftigte mit niedrigen Tarifvergütungen sind von der laufenden Preissteigerung besonders stark betroffen, da diese in der Regel einen deutlich höheren Anteil ihres verfügbaren Einkommens für den alltäglichen Lebensunterhalt ausgeben. Davon sind vor allem Frauen betroffen, die häufig niedrigeren Tarif – und Besoldungsgruppen zugeordnet sind. Die Stadt Kassel steht als Auftraggeberin und vom Ergebnis direkt Betroffene in Verantwortung aktiv auf die Tarifbeziehungen Einfluss auszuüben. Die Forderung nach einer Mindestanhebung kommt darüber hinaus dem Interesse der StadtbewohnerInnen entgegen auf die Angleichung der Lebensbedingungen hinzuwirken.

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Zustimmung: Kasseler Linke, Freie Wähler und Piraten(1)
Enthaltung: AfD (3)
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, CDU, AfD (4), Freie Wähler und Piraten(1), Stv. Ernst, Nölke, Burmeister

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28. Machbarkeitsstudie Ausbau des Tramnetzes: Straßenbahn nach Harleshausen
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Grüne und der Stadtverordneten Dr. Cornelia Janusch und Andreas Ernst - 101.18.880

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgen den Beschluss zu fassen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die KVG mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für den Ausbau des Tramnetzes in Form einer Straßenbahnlinie nach Harleshausen zu beauftragen. Die Studie soll es ermöglichen, Fördermittel für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs vom Bund und/oder vom Land Hessen effizient zu nutzen. Im Rahmen des sogenannten Nachhaltigkeitsfonds, der beim Dieselgipfel beschlossen wurde, sollen demnächst eine Milliarde Euro Fördergelder zur Verfügung gestellt werden. Ggf. lassen sich für die Durchführung der Studie bereits Zuschüsse akquirieren. Im Rahmen der Studie sollen auch innovative Konzepte wie die sogenannte „E – Tram ohne Schiene“ geprüft werden. Mit der Machbarkeitsstudie wird keinerlei Vorfestlegung für die Realisierung des Projektes getroffen.

Begründung: Im Verkehrsentwicklungsplan 2030 wird diese Maßnahme unter Punkt C2 „Ausbau des Tramnetzes“ als sinnvolle Erweiterung des Schienennetzes genannt. Im ersten Schritt soll eine Machbarkeitsstudie die Randbedingungen der Maßnahme klären

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Zustimmung: SPD, B90/Grüne, Freie Wähler und Piraten, Kasseler Linke, Stv. Ernst, Nölke, Burmeister
Ablehnung: AfD, CDU

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