39. Sitzung Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration

Notizen aus der 39. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration am  20.08.2020 (ohne Gewähr)

Foto: pixabay

Die Ausschussvorsitzende kündigt an, dass sie die Tagesordnungspunkte 4 und 12 gemeinsam behandeln möchte und trägt vor, dass die AfD-Fraktion gebeten hat die Punkte 6 (Anfrage: Körperliche und verbale Gewalt gegen KVG-Kontrolleure), 7 (Resolution: Demokratische Grundwerte bewahren – politisch motivierte Gewalt verurteilen) und 11(Anfrage: Politisch und religiös motivierter Extremismus in Kassel) zu schieben, da sie heute keinen Vertreter in den Ausschuss hat entsenden können.

1. Städtische Werke Energie + Wärme GmbH, Abschluss eines Fernwärmegestattungsvertrages

Vorlage des Magistrats 101.18.1776

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Dem Abschluss eines Fernwärmegestattungsvertrages mit der Städtische Werke Energie+Wärme GmbH (EWG) wird nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs zugestimmt.
2. Der Magistrat wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form abzugeben. Die Ermächtigung umfasst auch die Vornahme etwaiger redaktioneller Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen.

+ Änderungsantrag FDP, Freie Wähler und Piraten

Der anliegende Vertragsentwurf wird in folgenden Punkten geändert:
1.
§ 5, Absatz 2, Gestattungsentgelt wird geändert in:
Ein jährliches Gestattungsentgelt beträgt 0,0002 Cent / kWh pro gelieferter kWh Wärmeabgabe zzgl,. gesetzlicher Umsatzsteuer [].
2.
§ 5, Abatz 2, Beginn der Konzessionsgebühr wird geändert in:
[] ab 01.01.2021.
3.
§ 9, Absatz 1, Satz 2 Vertragsdauer wird geändert in:
Er hat eine Laufzeit von 20 Jahren und endet mit Ablauf des 31.12.2039.
(Die Verlängerungsoption wird gestrichen.)
4.
§ 10, Absatz 1, Stillschweigensvereinbarung wird gestrichen und ersetzt durch Transparenzgebot:
Die Vertragsparteien verpflichten sich der Stadtverordnetenversammlung und den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kassel Auskunft über den Inhalt dieses Vertrages sowie über die bei der Durchführung anfallenden Informationen und Sachverhalte zu gewähren.
Abschnitt 3 wird geändert in:
Absätze 1 und 2 dieser Vorschrift gelten nicht, wenn den Vertragsparteien gesetzlich die Weitergabe von Informationen verwehrt sind.

+ Änderungsantrag Kasseler Linke

Punkt 1 wird geändert:
[..] des beigefügten Entwurfs mit den Ergänzungen:
– spätestens ab 2025 erfolgt die Fernwärmeproduktion ohne Einsatz von Kohle, spätestens ab 2030 ohne fossile Energieträger.
– alle B-Pläne erhalten ein Anschluss- und Nutzungsgebot an Nah- und Fernwärmenetze, die bis an das beplante Gebiet reichen
zugestimmt.

Die Vorlage wurde ebenfalls behandelt im Fiwigru

Diskussion:
Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten bringt ihren Änderungsantrag ein und verweist auf die Diskussion im gestrigen Finanzausschuss, deshalb halte sie sich kurz. Man verstehe zwar den grundsätzlichen Regelungsbedarf bei Eigentum und Kostenübernahme für Baumaßnahmen usw., sehe allerdings keine Erfordernisse für eine Konzessionsgebühr. Diese verteuere die klimafreundliche Fernwärme. Nur 10 % der Wärmenetze habe überhaupt eine Konzessionsgebühr.
– Um kein falsches Signal zu senden, solle sie deshalb möglichst niedrig angesetzt werden.
– Die Gebühr solle nicht rückwirkend eingeführt werden.
– Die Vertragslaufzeit solle, wie bei Strom und Gas, auf 20 Jahre festgelegt werden. Bei Fernwärme sei diese zwar nicht begrenzt, eine längere Laufzeit sei allerdings auch nicht sinnvoll.
– Ein Abkommen über Stillschweigen sei nicht nötig. Der Vertrag sei durch die öffentliche Sitzung ohnehin nicht mehr geheim. Auf Anfrage solle den Bürgerinnen und Bürgern Auskunft gewährt werden können. Grundsätzlich sollten Verträge öffentlich sein und nur da vertraulich, wo es gesetzlich nötig sei, zum Beispiel aufgrund personenbezogener Daten

Die Fraktion WfK teilt mit, sie werde sowohl die Änderung, als auch die Magistratsvorlage ablehnen, da sie grundsätzlich keine Konzessionsgebühren wolle. Zum einen sei Fernwärme besonders umweltfreundlich, deshalb solle es keine Verteuerung geben, auch keine kleine, zum anderen stehe ein Grundsatzurteil zu Konzessionsgebühren an, dieses solle man abwarten. Dem Magistrat sei die Begründung für die Zulassung der Revision im Streit über die Konzessionsabgabe bezüglich Wasser bekannt.

Der Kasseler Linke ist der ökologische Aspekt nicht betont genug. Sie fordert deshalb in ihrem Änderungsantrag einen grundsätzlichen Verzicht auf fossile Brennstoffe.

Wie schon im Finanzausschuss wird der Änderungsantrag der FDP + Freie Wähler + Piraten punktweise abgestimmt.

Punkt 1:
Zustimmung: FDP + Freie Wähler + Piraten
Ablehnung: SPD, CDU, WfK
Enthaltung: B90/Grüne, Kasseler Linke
Abwesend: AfD

Das gleiche Abstimmungsverhalten zeigt sich bei Punkt 2 und 3. Bei Punkt 4 stimmt neben der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten, die Kasseler Linke zu, B90/Grüne enthalten sich, der Rest stimmt dagegen.

Änderungsantrag der Kasseler Linke:
Zustimmung: Kasseler Linke, WfK
Enthaltung: FDP + Freie Wähler + Piraten, B90/Grüne
Ablehnung. SPD, CDU
Abwesend: AfD

Damit sind beide Anträge abgelehnt und die Magistratsvorlage wird in unveränderter Form abgestimmt.

Zustimmung: SPD, CDU
Ablehnung: FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK
Enthaltung: B90/Grüne, Kasseler Linke

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2. Bürgerbegehren „Rettet den Karlsplatz“

Vorlage des Magistrats 101.18.1786
Die Vorlage wurde ebenfalls im Finanzausschuss behandelt.

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Das am 3. Juli 2020 eingereichte Bürgerbegehren „Rettet den Karlsplatz“ wird zugelassen.
2. Ein Sachbeschluss mit dem Inhalt des Bürgerbegehrens wird nicht gefasst. Insoweit verbleibt es bei dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Mai 2020 –Vorlage Nr. 101.18.1512 -.
3. Am 6. Dezember 2020 wird ein Bürgerentscheid mit der Fragestellung durchgeführt: „Sind Sie dafür, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Kassel vom 11. Mai 2020, Vorlage Nr. 101.18.1512 (Neubau eines documenta-Instituts) zur Bebauung der Oberen Karlsstraße (Parkplatz) mit dem documenta-Institut aufzuheben?

Diskussion:
Zunächst erhält die Initiative „Rettet den Karlsplatz“ das Wort. Sie freue sich über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, bevorzuge es aber, um Zeit und Geld zu sparen, dass schon vorher ein anderer Standort ins Auge gefasst werde und auch bestehende Gebäude mit in die Überlegungen aufgenommen würden, so, dass der Entscheid erst gar nicht mehr durchgeführt werden müsse. Die Initiative betont, ihr gehe es weder gegen die documenta noch gegen das documenta Institut. Bei den weiteren Planungen bezüglich Karlsplatz wäre die Initiative gerne involviert.

Die Fraktion B90/Grüne erklärt, dass auch sie die Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid erfüllt sieht und deshalb der Vorlage des Magistrats zustimmen wird.
Sie stellt klar, dass nicht die Stadtverordneten bei dieser Abstimmung den Bürgerentscheid zulassen, sondern lediglich darüber entscheiden, ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen (Inhaltliche Voraussetzung, Formalitäten, eingehaltene Fristen). Liegen diese vor, werde nach hessischer Gemeindeordnung ein Bürgerentscheid durchgeführt.
Es habe eine intensive Prüfung der Standorte gegeben und intensive Diskussionen in den Gremien um den bestmöglichen Standort zu finden. Man habe jetzt die sich abzeichnende Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung wahrgenommen, dem documenta Institut den bestmöglichen Standort vorzuenthalten. Konsequenterweise müsse dann im nächsten Schritt documenta-Stadt aus dem Stadtnamen gestrichen werden, da offensichtlich Partikularinteressen als wichtiger gewertet würden, als dem documenta Institut den bestmöglichen Standort zu ermöglichen. Zudem wisse man nicht, wie die Mehrheit der Stadtbevölkerung dazu steht, sondern man kenne nur die Ansicht der Minderheit von 3,4 oder 5 %, also die 4700, bzw. 7000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner. Man befürworte die Durchführung des Bürgerentscheids und halte den Parkplatz am Karlsplatz nach wie vor für den besten Standort.

Der Vertreter der Fraktion WfK gratuliert den Initiatoren und betont die breite Unterstützung in der Bürgerschaft. Er erklärt, er möchte keinen Bürgerentscheid durchführen, sondern dem Bürgerbegehren entsprechen. Dies sehe die HGO auch ausdrücklich vor. Wie schon im Finanzausschuss wird eine Änderung der Magistratsvorlage beantragt:
Punkt 1 solle unverändert bleiben, bei Punkt 2 solle das Wort „nicht“ gestrichen werden, sowie der folgende Satz. Punkt 3 solle gestrichen werden. Nach der Intervention des Oberbürgermeisters im Finanzausschuss zur rechtlichen Zulässigkeit habe der Kollege den Änderungswunsch dort zurückgenommen, er sei aber überzeugt, dass die Änderung rechtlich zulässig sei.

Der Magistrat erklärt, die 3 Punkte bauten aufeinander auf. Es sei die Rechtsauffassung des Magistrats, dass man dieses Paket nur als Ganzes abstimmen könne und somit der Änderungsantrag unzulässig sei. In der Stadtverordnetenversammlung seien verschiedene Anträge im Geschäftsgang, die den Stadtverordnetenbeschluss zum Standort Karlsplatz aufheben könnten, an dieser Stelle sei das aber nicht möglich.

Die Kasseler Linke äußert ihr Unverständnis darüber, warum man diese Punkte nicht abschnittsweise abstimmen können soll.
Die Fraktion WfK ergänzt, dass Magistratsvorlagen laut Geschäftsordnung wie Anträge behandelt würden, deshalb könne man sie auch ändern.

Die SPD-Fraktion erklärt genervt, der Abgeordnete der Fraktion WfK habe den Sinn des Rechtsausschusses immer noch nicht verstanden, hier gehe es nur um rechtliche Fragen, nicht um inhaltliche und man wolle nicht noch einmal die gleiche Diskussion führen wie im Finanzausschuss. Zudem sei sie darüber irritiert, dass sich die Fraktion WfK nicht über den Punkt einig sei, das seien doch nur 3 Personen. Man werde alle Änderungsanträge ablehnen, die Diskussion werde in der Stadtverordnetenversammlung stattfinden.

Die Fraktion WfK beantragt zusätzlich zu ihrer Änderung die abschnittsweise Abstimmung der Magistratsvorlage.

Zunächst wird der Änderungsantrag der Fraktion WfK abgestimmt:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Das am 3. Juli 2020 eingereichte Bürgerbegehren „Rettet den Karlsplatz“ wird zugelassen.
2. Ein Sachbeschluss mit dem Inhalt des Bürgerbegehrens wird nicht gefasst. Insoweit verbleibt es bei dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Mai 2020 –Vorlage Nr. 101.18.1512 -.
3. gestrichen

Zustimmung: WfK, Kasseler Linke
Ablehnung: alle übrigen Fraktionen

Abschnittsweise Abstimmung der Magistratsvorlage:

Punkt 1: einstimmig

Punkt 2:
Ablehnung: WfK, Kasseler Linke
Zustimmung: alle übrigen Fraktionen

Punkt 3:
Ablehnung: WfK, Kasseler Linke
Zustimmung: alle übrigen Fraktionen

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3. Stadtpolizei

Anfrage der Fraktion B90/Grüne 101.18.1692

In der HNA am 14. April 2020 wurde berichtet, dass die Stadt Kassel als neue Komponente innerhalb des Ordnungsamtes den Bereich Stadtpolizei eingeführt habe.Wir fragen den Magistrat:
1.Wie viele Hilfspolizeibeamt*innen sind für die Stadtpolizei tätig?
2.Welche Ausbildung durchlaufen die Hilfspolizeibeamt*innen der Stadtpolizei?
3.Trifft es zu, dass mit der Umbenennung in „Stadtpolizei“ keine Änderung der Rechtsgrundlagen, der Aufgaben und der Kompetenzen der Hilfspolizei verbunden ist?
4.Aus welchem Haushaltsprodukt werden die vier neu angeschafften Einsatzfahrzeuge finanziert?
5.Welche Kosten sind für die Neuanschaffung entstanden?
6.Wurde in Erwägung gezogen,ergänzend oder alternativ zu den Einsatzfahrzeugen Einsatzfahrräder anzuschaffen?
7.Hat eine Abstimmung mit dem Stadtteilbüro Wesertor stattgefunden, dass an den Sprechterminen neben Polizeibeamt*innen auch Hilfspolizeibeamt*innen teilnehmen werden?
8.Steht die Umfirmierung der kommunalen Vollzugsbehörde zur Stadtpolizei nach Ansicht des Magistrats im Einklang mit den zentralen Punkten zur Erstellung eines sicherheitspolitischen Konzeptes gemäß des Beschlusses 101.18.481 aus dem Mai 2017?
9.Wann ist mit der Vorlage des sicherheitspolitischen Konzeptes der Stadt Kassel zu rechnen?

Dem Magistrat beantwortet die Fragen und sagt eine schriftliche Antwort zu.

Zu Frage 1: 24 Stellen seien ausgewiesen, 23 momentan besetzt.

Zu Frage 2: Die Beamten absolvierten einen Grundlehrgang für die Hilfspolizei (Verwaltungsschulverband), sowie spezielle Aufbaukurse zu verschiedenen Themen in Kooperation mit der Landespolizei.

Zu Frage 3: Ja. Der Dezernent verweist auf die Berichterstattung der HNA vom 29.5.2020, in der die unterschiedlichen Aufgaben von Schutz, Landes, Bundes und Stadtpolizei gut erklärt seien.

Zu Frage 4: Haushaltsprodukt 12/21/0, kommunaler Vollzugsdienst (die bisherige Bezeichnung der Stadtpolizei)

Zu Frage 5: Die Fahrzeuge seien über 4 Jahre geleast mit Kaufoption, Wartung, Verschleiß, Reparatur, Es seien Kosten in Höhe von 167.000 € entstanden.

Zu Frage 6: Der Stadtpolizei stünden 3 Pedelecs ergänzend zur Verfügung, diese könnten die Einsatzfahrzeuge aber nicht ersetzen.

Zu Frage 7:  Die Koordinierung liege bei der Landespolizei, die dort ihren Schutzmann vor Ort präsentiere. Die Stadt habe Ergänzung angeboten, dies sei aufgrund von Corona bisher aber nicht umgesetzt.

Zu Frage 8: Hier ergebe sich die Frage der Zuständigkeit. Zuständig sei der Oberbürgermeister als allgemeine und Kreisordnungsbehörde und nicht die Stadtverordnetenversammlung.

Zu Frage 9: Auch hier läge die Zuständigkeit beim Oberbürgermeister als allgemeine und Kreisordnungsbehörde. Ein Sicherheitskonzept sei in Abstimmung, werde aufgestellt und zu gegebener Zeit auch präsentiert. Wegen Corona habe man dies aber erst einmal zurückgestellt.

Diskussion:

Die CDU-Fraktion merkt an, dass die Stadtpolizei optisch kaum mehr von der Vollzugspolizei und der Landespolizei zu unterscheiden sei. Dies berge ein höheres Gefährdungspotenzial für die Mitarbeiter der Ordnungspolizei. Bezüglich der Eigensicherung frage man deshalb, ob es vorgesehen sei oder diskutiert werde, die Stadtpolizei mit Schusswaffen auszustatten.

Der Magistrat verneint dies. Es gebe eine Fortbildung zur Eigensicherung, Schusswaffen seien nicht geplant. Er könne sich auch nicht vorstellen, dass dies in naher Zukunft diskutiert werde.

Der Vertreter der Fraktion FDP, Freie Wähler und Piraten bemängelt ebenfalls die optische Ähnlichkeit der Stadtpolizei und sieht Gefahr den Stellenwert der Landespolizei, mit deutlich längerer Ausbildung und höheren Anforderungen in der Bevölkerung eher zu verringern. Zudem fragt er nach den Workshops, in denen über Bürgerbeteiligungsformate Schwerpunkte in der Sicherheitspolitik erhoben werden sollten. Bisher seien den Stadtverordneten keine Ergebnisse bekannt gegeben worden und er habe den Magistrat so verstanden, dass damit auch in nächster Zeit nicht zu rechnen sei. Das sei schade, denn über ein Konzept demonstriere man auch die Handlungsfähigkeit. Die Anträge aus verschiedenen Fraktionen zeigten ja, dass zumindest ein gefühlter Handlungsbedarf vorhanden sei. Er würde sich freuen, würde der Magistrat etwas detaillierter über die nächsten Schritte und die 1. Ergebnisse der Analyse berichten.

Der Magistrat erklärt, er fände es befremdlich hier eine Abwertung der Landespolizei durch die ähnliche Optik zu sehen. Natürlich gebe es unterschiedliche Ausbildungswege und Aufgaben und die Ansprüche an die Landespolizei seien deutlich höher, aber die Stadtpolizei sei hoch motiviert, gut ausgebildet und man könne sich auf sie verlassen. Die Aussage suggeriere, dass „unsere“ Leute weniger wert seien, das wolle er verneinen. Sie erfüllten eine gute und wichtige Aufgabe, seien ansprechbar für den Bürger und übernähmen viele zusätzliche Stunden.
Zum Sicherheitskonzept: Hier dürfe man nichts vermischen. Was die Stadt tue sei schon die praktische Umsetzung in unterschiedlichen Themenfeldern von dem, was später durch das Sicherheitskonzept auf Papier begleitet werde. Es gebe unterschiedliche Themenfelder, wie zum Beispiel Videoüberwachung, Ausbildung des kommunalen Vollzugsdienstes, Aufgaben der Stadtpolizei, aber auch das Sicherheitsgefühl der Menschen in der Stadt.
Mit den Workshops sei sicher die Sicherheitsinitiative Kompass gemeint, deren Ergebnisse ursprünglich auf dem deutschen Präventionstag im April vorgestellt werden sollten. Zu der Verzögerung durch Corona sei auch noch der Hackerangriff auf den Server der zuständigen Uni gekommen, sodass es zu einer Verzögerung in der Auswertung gekommen sei. Die Ergebnisse würden in den nächsten Wochen der Polizei und dem Magistrat vorgestellt und dort diskutiert und später auch öffentlich vorgestellt werden, voraussichtlich im Herbst.

Der Vertreter von B90/Grüne erklärt, dass Landespolizistinnen und Polizisten ein 3-jähriges Studium bei der Hochschulung für Verwaltung und Polizei absolvierten mit Abschluss Kommissar. Einen anderen Abschluss gebe es nicht mehr. Er fragt nach, wie lange der Lehrgang zum Hilfspolizisten dauere und wie lange die Aufbaulehrgänge gingen (wöchentlich, halbjährlich usw.).
Der Einwand der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten sei seines Verständnisses nach nicht als Abwertung der Landespolizei bei Verwechslung gemeint gewesen, sondern ziele auf die Wahrnehmung der Hilfspolizisten als vollausgebildete Polizeibeamte ab, was diese aber nicht seien, und das darüber Anforderungen an diese gestellt würden, die sie weder rechtlich noch tatsächlich erfüllen könnten.
Zum Sicherheitskonzept: Es sei nicht zuträglich einzelne Punkte rauszupicken, die man dann später im Sicherheitskonzept wiederfinden würde, sondern man brauche ein in sich schlüssiges, nachvollziehbares Gesamtkonzept. Solange es keinen Bericht über die Sicherheitslage und kein Konzept gebe, könne man keine qualifizierte politische Entscheidung treffen, zum Beispiel zur Videoüberwachung.

Der Magistrat räumt ein da wohl etwas falsch verstanden zu haben und entschuldigt sich beim Vertreter der FDP + Freie Wähler + Piraten. Er antwortet auf die Frage nach der Ausbildungsdauer. Diese betrage ungefähr ein halbes Jahr. Die Ausbildung sei nicht vergleichbar, aber auch die Kommunen hätten ein breites Aufgabenfeld, zum Teil in Kooperation mit der Landespolizei, deren Arbeit man ergänze. Es gebe eine gute Zusammenarbeit zwischen Landespolizei und Stadtpolizei.
Zum sicherheitspolitischen Konzept: dieser Beschluss sei vor seiner Amtszeit beschlossen worden. Seiner Meinung nach seien viele Teile nicht Sache der Stadtverordnetenversammlung, sondern sie lägen zu 95 % in der Zuständigkeit der Ordnungsbehörden. Man habe das Konzept nicht ad acta gelegt, sondern setze es peu à peu um, die Stadtverordnetenversammlung sei später [nur] für die Finanzen zuständig. Er bedankt sich für die bisherige Bereitstellung der finanziellen Mittel durch die Stadtverordnetenversammlung.
Man werde gemeinsam mit der Landespolizei die Maßnahmen in ein Konzept gießen, damit die Stadtverordneten wüssten, wie die Ordnungsbehörden agieren und wo diese weiteren Handlungsbedarf erkennen.

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4. Anlauf- und Beratungsstelle für Menschenrechte und Demokratie

Antrag der SPD-Fraktion 101.18.1708

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für eine Anlauf-und Beratungsstelle für Menschenrechte und Demokratie zu entwickeln und im Ausschuss Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung vorzustellen.

Begründung: Ziel der Stelle ist die Beratung und der Schutz betroffener Menschen und die Sensibilisierung der Stadtgesellschaft für solche Tendenzen. Die Beratungsstelle soll ein ergänzendes Angebot zu bereits bestehenden Angeboten sein, in der neben der Beratung als solches, Hilfe und Weitervermittlung zu anderen Beratungs-und Hilfsangeboten für Menschen in Kassel, die im öffentlichen Raum, im Umgang mit Behörden oder auch während ihrer Arbeit in der Stadtverwaltung von Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung betroffen sind, vorgenommen wird. In den Aufgabenbereich fällt die Koordination von Bildungsangeboten für Unternehmen und Vereinen und Organisationen, gleichfalls die Koordination entsprechender Bildungsangebote von Unternehmen, Vereinen und Organisationen, die diese für die Stadtgesellschaft anbieten. Die Stelle soll auch auf Angebote für Frauen und Männer, die aus entsprechenden Strukturen aussteigen wollen, hinweisen können, und Angehörige von Frauen und Männer, die sich in entsprechenden Strukturen aufhalten, beraten und Hilfen anbieten.

+ Änderungsantrag der AfD-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für eine Anlauf-und Beratungsstelle für Menschenrechte und Demokratie zu entwickeln und im Ausschuss Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung vorzustellen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten Vertreter des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) Hessen und des hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) in die betreffende Ausschusssitzung einzuladen, welche die Auschussvertreter der Fraktionen über Erscheinungsformen des politischen und religiösen Extremismus in Kassel aufklären sollen.

Begründung: Ziel der Stelle ist die Beratung und der Schutz betroffener Menschen und die Sensibilisierung der Stadtgesellschaft für solche Tendenzen.Die Beratungsstelle soll ein ergänzendes Angebot zu bereits bestehenden Angeboten sein, in der neben der Beratung als solches, Hilfe und Weitervermittlung zu anderen Beratungs-und Hilfsangeboten für Menschen in Kassel, die im öffentlichen Raum,im Umgang mit Behörden oder auch während ihrer Arbeit in der Stadtverwaltung von Links- und Rechtsextremismus, Antisemitismus, Islamismus, Christenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung betroffen sind, vorgenommen wird.In den Aufgabenbereich fällt die Koordination von Bildungsangeboten für Unternehmen und Vereinen und Organisationen, gleichfalls die Koordination entsprechender Bildungsangebote von Unternehmen, Vereinen und Organisationen, die diese für die Stadtgesellschaft anbieten.Die Stelle soll auch auf Angebote für Frauen und Männer, die aus entsprechenden Strukturen aussteigen wollen, hinweisen können, und Angehörige von Frauen und Männer, die sich in entsprechenden Strukturen aufhalten, beraten und Hilfen anbieten.

+ Änderungsantrag der Kasseler Linken

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für eine Anlauf-und Beratungsstelle für Menschenrechte und Demokratie zu entwickeln und im Ausschuss Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung vorzustellen.

Die Anlauf- und Beratungsstelle soll nach den Standards für eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd) arbeiten.

12. Anlauf- und Beratungsstelle für Vielfalt und Chancengleichheit

Antrag der Fraktion B90/Grüne 101.18.1789

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird beauftragt, eine Anlauf-und Beratungsstelle für Vielfalt und Chancengleichheit einzurichten. Die Anlauf-und Beratungsstelle für Vielfalt und Chancengleichheit soll gemäß den Merkmalen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Diskriminierung entgegenwirken.
Darüber hinaus soll das Aufgabenspektrum der Anlauf-und Beratungsstelle für Vielfalt und Chancengleichheit im Sinne des Empowerments für eine gerechte, vielfältige und offene Stadtgesellschaft weiterentwickelt werden. Um Parallel-Prozesse zu vermeiden, sollte ein entsprechendes Konzept im Kontext des Beschlusses 101.18.1691 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ vom 29.06.2020 und des darin skizzierten Aktionsplans erarbeitet werden. Die Berücksichtigung mehrerer Dimensionen von Benachteiligungen ist ein Anspruch der Charta.

Diskussion:
Der Vertreter der SPD-Fraktion bittet die Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Fraktionen [Man sei heute ja unter sich] um Zustimmung zum Antrag der SPD. Zur Historie: der Antrag sei bereits im Juni behandelt worden, dann aufgrund von Beratungsbedarf der Kasseler Linken zurückgezogen worden, da man sich nicht einig wurde, ob der damalige Änderungsantrag der Fraktion B90/Grüne noch als Änderungsantrag oder als eigener Antrag anzusehen sei. Man habe zwischendrin mit den Grünen verhandelt und Teile des Antrags von B90/Grüne eingearbeitet und verstehe jetzt nicht ganz, warum die Grünen doch einen eigenen Antrag gestellt hätten. Der SPD Antrag sei der weitergehende, denn er behandele nicht nur klassische Antidiskriminierung, sondern auch Demokratieförderung und Extremismusprävention. Es gehe auch darum demokratische Institutionen zu bewahren – um die Grundfeste der Demokratie. In den letzten 20 Jahren seien über 200 Menschen durch Rechtsextreme umgebracht worden, darunter auch viele Wohnungslose.
Die SPD-Fraktion sei der Meinung, man solle das Thema langsam abschließen, sonst würde das dieses Jahr nichts mehr und beim Blick in die Weltgeschichte werde die Notwendigkeit einer solchen Stelle deutlicher denn je. Er verweist auf das Landesprogramm Hessen aktiv für Demokratie und gegen Extremismus. Zu diesem Programm passe die Beratungsstelle. Seiner Meinung nach sollten die beiden Teile Antidiskriminierung und Demokratieförderung/ Extremismusprävention in einer Beratungsstelle zusammengefasst werden, nach Vorbild der Fachstelle in München. 

Die Vertreterin der Fraktion B90/Grüne hätte sich gewünscht, dass man die Themen nicht mischt. Menschenrechte reichten von Gehör bei Behörden schaffen bis Religionsfreiheit bis zur Reisefreiheit. Die Begriffe Demokratie und Menschenrechte reichten zu weit und machten den Antrag damit zu unspezifisch für eine Antidiskriminierungsstelle, die in und außerhalb der Behörden sensibilisieren und Öffentlichkeitsarbeit machen wolle. Prävention von Rechtsextremismus fange erheblich früher an, in der Art, wie wir denken, in Behörden, Schulen usw., überall, wo man jemand „anders mache“, ausgrenze. Rechtsextreme zögen ihre Legitimation aus dem, was die Mehrheit denke oder was sie denken, was die Mehrheit denke. Deshalb sei es umso wichtiger, dass nicht beispielsweise homosexuelle Jugendliche an Schulen ausgegrenzt würden, denn würde man das als normal ansehen, sende man entsprechendes Signal an Rechtsextreme. Genau deshalb sei es wichtig bei Diskriminierung anzusetzen. Dies richte sich nicht gegen Aussteigerprogramme und Ähnliches. Auch das könne eine Antidiskriminierungsstelle mit umfassen.
Zum Änderungsantrag der Kasseler Linken erklärt sie, dass sie mit den Standards weitgehend einverstanden sei, diese aber für unabhängige Vereine geschrieben worden seien. Eine Stelle, die bei der Stadt angesiedelt ist, könne nicht in diesem Sinne unabhängig sein und gehe auch über das, was einen Verein tut hinaus. Sie solle in die Stadtgesellschaft, in die Schulen und in die Behörden wirken und sensibilisieren.

Die Kasseler Linke bietet an, ihren Antrag so abzuändern, dass es um weitgehende Orientierung ginge.

Die Sitzung wird für eine kurze Zeit unterbrochen, SPD und Grüne beraten sich.
Man einigt sich darauf die Stelle Beratungsstelle für Vielfalt und Chancengleichheit zu nennen und streicht die Worte Menschenrechte und Demokratie. Die Kasseler Linke unterbreitet einen Formulierungsvorschlag für eine Ergänzung: „Die Anlauf- und Beratungsstelle orientiert sich weitestgehend an den Vorgaben des Antidiskriminierungsverbandes Deutschlands (advd).“

Die SPD-Fraktion bittet die Fraktion der Kasseler Linken ihre Änderung noch einmal zurückzustellen bis das Konzept vom Magistrat vorgestellt wird. Das lehnt die Kasseler Linke ab, da an einem fertigen Konzept vermutlich nichts mehr geändert werden würde.
Die CDU-Fraktion poltert, allein schon die Formulierung des SPD-Vertreters, man sei unter sich und damit die Bezeichnung der Kasseler Linke als demokratische Fraktion, wäre schon ein Ablehnungsgrund. Zudem relativiere der Antragsteller einen Tag nach dem aller Wahrscheinlichkeit nach islamistischen Anschlag Islamismus. Das sei an Perfidie kaum zu übertreffen und zeige, welchen Geist der Antrag atme.  Demokratie und Menschenrechte seien herausgestrichen worden, das sei dann wohl doch nicht so wichtig, Kernbestandteil bliebe aber die europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Dazu habe er sich im letzten Rechtsausschuss schon ausführlich geäußert, diese lehne man entschieden ab. Das weiteren sehe er in der Begründung eine pauschale Unterstellung der Diskriminierung durch Polizei und Behörden.
Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten freut sich über die konstruktive Zusammenarbeit, sieht aber einen entscheidenden Unterschied zwischen den Anträgen von SPD und Grünen. Während die SPD  die Erstellung eines Konzepts fordere, fordere der Antrag der Grünen die Einrichtung der Beratungsstelle. Deshalb wäre wichtig zu wissen, was bei dem gemeinsamen Antrag jetzt das Ziel sei, zudem bliebe offen wie viele Ressourcen dafür geplant seien (Personal, Mittel).
Der Vertreter der SPD-Fraktion erklärt, Personal und Ressourcen müssten im Zuge der Haushaltsverhandlungen geklärt werden, deshalb habe man sich dazu noch nicht weiter geäußert. Bevor eine solche Stelle eingerichtet werde, solle das Gremium noch einmal über das Konzept diskutieren und sich abstimmen können. Die Personalmenge hänge auch vom Konzept ab. Den Änderungsvorschlag der Kasseler Linke übernimmt er.
In Richtung CDU erklärt er, er habe nicht über islamistischen Terror gesprochen, sehe deshalb auch keine Relativierung. Er habe über Extremismus nicht über Terror gesprochen. Er mache keine großen Unterschiede zwischen verschiedenen Arten von Terror. Der Vorwurf sei ehrenrührig. Weiter zitiert er den Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, der moniert habe, dass, spreche man über Extremismus, man immer erst ausführlich über Linksextremismus sprechen müsse, bevor man über Rechtsextremismus sprechen könne. Auch das Bundesinnenministerium sage mittlerweile, dass der Rechtsextremismus die größte Gefahr für unsere Demokratie darstelle.
Die Fraktion B90/Grüne erklärt, sie hätte natürlich gerne sofort eine Zusage für eine Stelle, sie halte den gemeinsamen Antrag aber für einen gangbaren Kompromiss. Auch würde man jetzt die Stelle beschließen, brauche man zunächst ein Konzept.
Der Ausländerbeirat begrüßt den Aufbau einer Anlaufstelle, möchte aber im Namen das Wort Antidiskriminierungsstelle haben, sowie in anderen Städten auch. Eine solche habe der Ausländerbeirat schon vor 3 oder 4 Jahren angeregt.
Der Vertreter der Fraktion WfK bedauert sehr, dass die Begriffe Menschenrechte und Demokratie nicht mehr im Antrag vorkommen. Diese seien so gefährdet wie nie und erläutert in Richtung CDU, dass diese Gefahr klar von rechts komme. Er zitiert Kanzler Joseph Wirth, Zentrum, 1922 mit den Worten: Der Feind steht rechts. Diese Worte würden heute in besonderem Maße gelten. Den Kompromiss bedauere er sehr, Menschenrechte und Demokratie inkludierten immer Vielfalt und strebten nach Chancengleichheit. Die Angriffe seien aber vielfältiger und zielten direkt auf die Demokratie ab. Er werde dennoch schweren Herzens zustimmen.
Die Ausschussvorsitzende resümiert, dass der Antrag von B90/Grüne zurückgezogen worden sei, der SPD Antrag geändert und mit der Ergänzung der Linken versehen worden sei.
Zunächst wird jedoch der Änderungsantrag der AfD-Fraktion abgestimmt.
Ablehnung: einstimmig
Nicht anwesend: AfD-Fraktion
Der geänderte Antrag der SPD-Fraktion wird bei Ablehnung der CDU-Fraktion und Zustimmung aller übrigen anwesenden Fraktionen angenommen.

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Der nächste Tagesordnungspunkt soll nicht öffentlich verhandelt werden. Gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit Stimmung die Fraktionen FDP + Freie Wähler + Piraten und Kasseler Linke.

Ende der öffentlichen Sitzung.


 

 

Da der Artikel nicht online verfügbar ist eine Zusammenfassung:

Stadtpolizei:

  • Hat gleiche Befugnisse wie der Vollzugsdienst der Hessischen Landespolizei.
  • – Darf – wenn erforderlich –bei ihrer Arbeit „unmittelbaren Zwang anwenden“, also Hilfsmittel wie Schlagstock,Handschließen und Reizgas einsetzen.
  • – Keine Schusswaffen

Primäre Aufgabe:

  • – Aufrechterhaltung und die Kontrolle der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
  • – Personenüberprüfungen
  • – Personalien feststellen
  • – Personen vorläufig festnehmen
  • – Platzverweise und Aufenthaltsverbote erteilen,
  • – verkehrsregelnd eingreifen und polizeiliche Weisungen erteilen.

Hauptschwerpunkte der Arbeit sind:

  • Präsenzstreife innerhalb des Stadtgebietes (überwiegend Innenstadtbereich).
  • Kontrollen im Bereich der Trinker- und Drogenszene.
  • Maßnahmen bei Ruhestörungen und bei Vermüllung im öffentlichen Bereich
  • Kontrolle und Sicherstellung von gefährlichen Hunden.
  • Jugendschutzkontrollen.

Rechtsgrundlage: Hessische Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (HSOG),Regelungen der Städtischen Gefahrenabwehrverordnungen sowie auf rechtliche Vorgaben durch Jugendschutzgesetz, Gaststättenrecht, Prostituiertenschutzgesetz usw.

Ausbildung:

  • Grundlehrgang für Hilfspolizeibeamte beim Hessischen Verwaltungsschulverband
  • Aufbaulehrgänge, wie die Ausübung des unmittelbaren Zwangs und ein Deeskalationstraining
  • Kaufmännische oder verwaltungstechnische Ausbildung von Vorteil um im fortgeschrittenen Alter in der Verwaltung eingesetzt werden zu können.
  • Frauenanteil zwischen 15 und 20 Prozent.

Vollzugspolizei (Schutz-und Kriminalpolizei)

  • Abwehr Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Aufklärung Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Rechtsgrundlage: Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung(HSOG) und der Strafprozessordnung (StPO).

Aufgaben
Keine Unterscheidung zwischen Schutz-und Kriminalpolizei, aber Aufteilung nach PolOrgVO auf verschiedene Dienstzweige. Dienstzweige sind Schutzpolizei (einschließlich Wasserschutz- und Bereitschaftspolizei) und Kriminalpolizei.

Vollzugspolizei:

  • – Prävention durch ständige Streifen, egal ob Fuß, Fahrrad, Funkstreifenwagen, Hubschrauber.
  • – Regelung und Überwachung des Straßenverkehrs,
  • – Aufnahme von Verkehrsunfällen.
  • – Aufklärung von Straftaten.
  • – Vernehmung von Beschul-digten, Geschädigten, Zeugen.
  • – Schutz von Großveranstaltungen und Demonstrationen aller Art.I
  • – Eingriffsbefugnisse im Bereich der Gefahrenabwehr, die sowohl die Voll-zugspolizei als auch Ordnungsbehörden haben
  • – Einzelbefugnisse, die ausschließlich der Vollzugs-polizei obliegen: Ermächtigung, in die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit einzugreifen.

Ausbildung:

sechssemestriges Bachelorstudium mit anschließender Übernahme in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

Polizeidirektion Kassel (Stadt und Alt-kreis): 410 Schutzpolizisten.
Kriminaldirektion Kassel: 238 Kriminalpolizisten.


Wachpolizei
seit 2000, Motto: „Mehr Sicherheit für den Bürger – mehr Entlastung für die Polizei“ ,

  • Ausstattung, Führungs-und Einsatzmitteln der Polizeivollzugsbeamten nahezu gleichgestellt.
  • Tragen Schusswaffen.

Aufgaben:

  • – Objektschutzmaßnahmen,
  • – polizeiliches Gewahrsam
  • – Verkehrsüberwachung,
  • – Durchführung polizeilicher Transporten
  • – erkennungsdienstlichen Maßnahmen

Ausbildung:

  • – 18 Wochen
  • – umfasst insbesondere Vermittlung von Rechtskenntnissen
  • – eine Unterweisung in sozialer Kompetenz
  • – Kommunikationstraining.
  • – Schießausbildung
  • – Schulung für das Fahren von Dienstfahrzeugen.

Vorraussetzung:

  • – keine Verurteilung zu Freiheits- oder Geldstrafe
  • – Staatsangehörigkeit deutsch oder EU-Mitgliedstaat

In Kassel eingesetzt: 58 Wachpolizisten eingesetzt

Polizeipräsidiums Nordhessen: 76 Wachpolizeistellen.
Mit dem SicherheitspaketIII kämen in den nächsten drei Jahren 100 weitere Wachpolizisten in den Dienst. Zusätzlich 30 weitere Wachpolizisten zur Stärkung des Schutzes von jüdischen Einrichtungen in Hessen eingestellt.
Ziel: Entlastung der Vollzugspolizeibeitragen.


Bundespolizei:

  • polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes
  • – zuständig für die Sicherheit der Bahnreisenden und der Bahnanlagen (Bahnhöfe, Streckennetze etc).

Einsatzschwerpunkte:

  • Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in den Bahnhöfen und auf den Gleisanlagen, zum Beispiel bei Vandalismus, Eigentums- und Gewaltkriminalität sowie bei gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr.

Freiwilliger Polizeidienst:

  • – Seit 2000 – Leitgedanken „Präsenz zeigen – beobachten – melden“
  • – zusätzliche Ansprechpartner für die Belange der Bürger.

Befugnisse:

  • – U.a. Identitätsfeststellungen
  •  von Sicherstellung von Gegenständen bis hin zum Erteilen von Platzverweisen reichen.

Mittlerweile in insgesamt 94 hessischen Städten und Gemeinden, nicht aber in Kassel.